Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschussdrucksache 18(9)909 5. Juli 2016 Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Wirtschaft und Energie zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD BT-Drs. 18/8860 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) Der Ausschuss wolle beschließen: In Artikel 1 Nummer 6 wird § 22 wie folgt geändert: 1. In Absatz 2 wird die Nummer 1 wie folgt gefasst: „1. Anlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 6 Megawatt oder im Falle von 6 Erzeugungseinheiten mit einer jeweils installierten Leistung bis einschließlich 3 Megawatt,“ 2. In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „750 Kilowatt“ durch die Angabe „1 Megawatt“ ersetzt. Berlin, den 5. Juli 2016 Begründung Internationale Erfahrungen belegen keine Vorteile eines Finanzierungssystems für Erneuerbare Energien mittels Ausschreibungen gegenüber einem Finanzierungssystem mittels Einspeisevergütung. Die Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinen der EU-Kommission sehen unter bestimmten Umständen eine Pflicht zur Ausschreibung der Finanzierung für Erneuerbare Energien vor. Auf der anderen Seite sehen die Leitlinien Ausnahmeregelungen für kleinere Projekte vor. Diese sollen durch diese Änderung ausgeschöpft werden.
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