Änderungsantrag - Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Deutscher Bundestag
18. Wahlperiode
Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Ausschussdrucksache 18(9)908
5. Juli 2016
Änderungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Wirtschaft und
Energie
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
BT-Drs. 18/8860
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus
erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der
erneuerbaren Energien
(Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016)
Der Ausschuss wolle beschließen:
In Artikel 1 wird Nummer 3 wie folgt geändert:
1. § 1 Absatz 2 wird aufgehoben.
2. In § 4 wird
a) die Nummer 1 wie folgt gefasst:
„1. einen jährlichen Netto-Zubau von Windenergieanlagen an Land mit einer
installierten Leistung von mindestens 2 500 Megawatt pro Jahr,“
b) die Nummer 3 wie folgt gefasst:
„3. einen jährlichen Netto-Zubau von Solaranlagen mit einer installierten Leistung von
mindestens 5 000 Megawatt und“
Berlin, den 5. Juli 2016
Begründung
Die UN-Klimakonferenz in Paris (COP 21) hat im Dezember 2015 anspruchsvolle Klimaziele
vereinbart, denen zufolge bis zum Jahr 2050 der Ausstoß von Treibhausgasen um 80 bis 95
Prozent zu reduzieren und so die globale Erwärmung auf deutlich unter 2° Celsius zu begrenzen
ist. Sollen die Klimaziele erreicht werden und der im nationalen Konsens beschlossene
Atomausstieg Bestand haben, ist ein deutlich ambitionierterer Ausbau der erneuerbaren
Energien erforderlich als in der Gesetzesnovelle vorgesehen. Die Änderungen tragen diesen
Zielen Rechnung und erhöhen den Ausbaupfad für die beiden günstigsten Technologien der
Erneuerbaren Energien.