Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschussdrucksache 18(9)908 5. Juli 2016 Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Wirtschaft und Energie zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD BT-Drs. 18/8860 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) Der Ausschuss wolle beschließen: In Artikel 1 wird Nummer 3 wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 2 wird aufgehoben. 2. In § 4 wird a) die Nummer 1 wie folgt gefasst: „1. einen jährlichen Netto-Zubau von Windenergieanlagen an Land mit einer installierten Leistung von mindestens 2 500 Megawatt pro Jahr,“ b) die Nummer 3 wie folgt gefasst: „3. einen jährlichen Netto-Zubau von Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mindestens 5 000 Megawatt und“ Berlin, den 5. Juli 2016 Begründung Die UN-Klimakonferenz in Paris (COP 21) hat im Dezember 2015 anspruchsvolle Klimaziele vereinbart, denen zufolge bis zum Jahr 2050 der Ausstoß von Treibhausgasen um 80 bis 95 Prozent zu reduzieren und so die globale Erwärmung auf deutlich unter 2° Celsius zu begrenzen ist. Sollen die Klimaziele erreicht werden und der im nationalen Konsens beschlossene Atomausstieg Bestand haben, ist ein deutlich ambitionierterer Ausbau der erneuerbaren Energien erforderlich als in der Gesetzesnovelle vorgesehen. Die Änderungen tragen diesen Zielen Rechnung und erhöhen den Ausbaupfad für die beiden günstigsten Technologien der Erneuerbaren Energien.
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