Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt drei

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt drei französische Initiativen zur
Erzeugung von mehr als 2600 Megawatt Ökostrom
Brüssel, 10. Februar 2017
Die Europäische Kommission hat drei französische Förderregelungen für Photovoltaik- und
Wasserkraftanlagen in Frankreich nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die
Regelungen werden es Frankreich ermöglichen, rund 2600 Megawatt an zusätzlicher
Solarkapazität und rund 60 Megawatt an zusätzlicher Wasserkraftkapazität zu entwickeln.
Die vorläufige Mittelausstattung der beiden Solarstromregelungen liegt insgesamt bei 439 Mio. EUR pro
Jahr (bzw. insgesamt 8,8 Mrd. EUR über 20 Jahre) und die der Wasserkraftregelung bei 25 Mio. EUR
pro Jahr (bzw. insgesamt 500 Mio. EUR über 20 Jahre). Die Regelungen werden dazu beitragen, dass
Frankreich seine Zielvorgabe für 2020 erreicht, 23 % seines Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen
zu decken.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Diese
französische Initiativen werden die Nutzung erneuerbarer Energieträger fördern und für
Rechtssicherheit in dieser Branche sorgen; gleichzeitig werden sie sicherstellen, dass die staatliche
Förderung auf ein Minimum beschränkt wird. Dies stellt ein sehr wichtiges Gleichgewicht für Europa bei
der Verwirklichung unserer Umweltziele dar.“
Bei den genehmigten Regelungen handelt es sich um folgende:
- Eine Solarstromregelung, in deren Rahmen Betreibern kleiner Photovoltaikanlagen mit einer
Leistung von weniger als 100 Kilowatt, die auf Dächern von Privathäusern oder gewerblich
genutzten Gebäuden installiert sind, ein Vorzugspreis (Einspeisetarif) gezahlt wird. Im Rahmen
dieser Regelung sollen rund 1500 Megawatt an zusätzlicher Solarkapazität entwickelt werden.
- Eine Solarstromregelung für Betreiber größerer Photovoltaikanlagen (Anlagen mit einer
Leistung von 100 bis 250 Kilowatt und Anlagen mit einer Leistung von mehr als 250 Kilowatt), in
deren Rahmen über 20 Jahre ein Einspeisetarif gezahlt wird. Frankreich hat die Begünstigten
dieser Regelung von Juli 2011 bis März 2013 über Ausschreibungen ausgewählt. Im Rahmen dieser
Regelung sollen rund 1100 Megawatt an zusätzlicher Solarkapazität entwickelt werden.
- Eine Wasserkraftregelung, in deren Rahmen Betreibern neuer Wasserkraftanlagen für eine
Leistung von bis zu 60 Megawatt Zuschüsse gewährt werden sollen. Die Begünstigten sollen im
Wege einer Ausschreibung ausgewählt werden. Anlagen mit einer Kapazität von weniger als
500 Kilowatt können einen Einspeisetarif erhalten, während größere Anlagen über eine
Zusatzzahlung oder „Einspeiseprämie“ gefördert werden, die in Abhängigkeit vom Marktpreis für
Strom variiert.
Die Kommission hat alle drei Regelungen nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, die sicherstellen,
dass öffentliche Mittel nur begrenzt zum Einsatz kommen und keine Überkompensation erfolgt. Dabei
kam sie zu dem Schluss, dass die Regelungen im Einklang mit den Umweltzielen der EU den Anteil des
Stroms aus erneuerbaren Energiequellen erhöhen und gleichzeitig sicherstellen werden, dass aus der
staatlichen Förderung resultierende Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden.
Hintergrund
In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist für alle Mitgliedstaaten festgelegt, welchen Anteil von
Energie aus erneuerbaren Quellen sie bis 2020 erreichen sollen. Für Frankreich liegt dieser Anteil bei
23 %. Alle drei Regelungen sollen einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten.
Die nichtvertrauliche Fassung der Beschlüsse wird über das Beihilfenregister auf der Website der
GD Wettbewerb unter den Nummern SA.40349 für die Solarstromregelung für kleine Anlagen,
SA.41528 für die ausschreibungsbasierte Solarstromregelung und SA.46259 für die
Wasserkraftregelung zugänglich gemacht. Neu im Internet und im Amtsblatt der EU veröffentlichte
Beihilfebeschlüsse sind in der Rubrik Staatliche Beihilfen auf der Website der Kommission zu finden.
IP/17/260
Kontakt für die Medien:
Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00)
Yizhou REN (+32 2 299 48 89)
Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail