Änderungsantrag - Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Deutscher Bundestag
18. Wahlperiode
Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Ausschussdrucksache 18(9)911
5. Juli 2016
Änderungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Wirtschaft und
Energie
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
BT-Drs. 18/8860
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus
erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der
erneuerbaren Energien
(Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016)
Der Ausschuss wolle beschließen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Nummer 2 wird wie folgt geändert:
a. In Buchstabe b) werden die Wörter„§ 36c Besondere Zuschlagsvoraussetzung
für das Netzausbaugebiet“ gestrichen,
b. In Buchstabe j) werden die Wörter „§ 88b Verordnungsermächtigung zu
Netzausbaugebieten“ gestrichen.
2. In Nummer 6 wird § 36c aufgehoben.
3. In Nummer 36 wird § 88b aufgehoben.
Berlin, den 5. Juli 2016
Begründung
Die Änderung streicht die Regelung zu Netzausbaugebieten. 90 Prozent der Ursachen für die
Abregelung von Windenergieanlagen liegen im Verteilnetz. Bevor der Ausbau der
Erneuerbaren Energien eingeschränkt wird, müssen zuerst Kohlekraftwerke und
Atomkraftwerke stillgelegt werden. Dies entspricht der Rechtslage, die einen Vorrang für
erneuerbar erzeugten Strom im Netz vorsieht. Zudem sollte anstelle von Abregelungen von
Windenergieanlagen eine Nutzung am Ort der Erzeugung auch durch Sektorkopplung
ermöglich werden. Die Regelung setzt nicht an den Ursachen an und ist somit nicht geeignet,
das von der Bundesregierung gesteckte Ziel zu erreichen.
Bei Umsetzung ist die Notwendigkeit von weiteren Folgeänderungen zu prüfen.