Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschussdrucksache 18(9)911 5. Juli 2016 Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Wirtschaft und Energie zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD BT-Drs. 18/8860 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) Der Ausschuss wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nummer 2 wird wie folgt geändert: a. In Buchstabe b) werden die Wörter„§ 36c Besondere Zuschlagsvoraussetzung für das Netzausbaugebiet“ gestrichen, b. In Buchstabe j) werden die Wörter „§ 88b Verordnungsermächtigung zu Netzausbaugebieten“ gestrichen. 2. In Nummer 6 wird § 36c aufgehoben. 3. In Nummer 36 wird § 88b aufgehoben. Berlin, den 5. Juli 2016 Begründung Die Änderung streicht die Regelung zu Netzausbaugebieten. 90 Prozent der Ursachen für die Abregelung von Windenergieanlagen liegen im Verteilnetz. Bevor der Ausbau der Erneuerbaren Energien eingeschränkt wird, müssen zuerst Kohlekraftwerke und Atomkraftwerke stillgelegt werden. Dies entspricht der Rechtslage, die einen Vorrang für erneuerbar erzeugten Strom im Netz vorsieht. Zudem sollte anstelle von Abregelungen von Windenergieanlagen eine Nutzung am Ort der Erzeugung auch durch Sektorkopplung ermöglich werden. Die Regelung setzt nicht an den Ursachen an und ist somit nicht geeignet, das von der Bundesregierung gesteckte Ziel zu erreichen. Bei Umsetzung ist die Notwendigkeit von weiteren Folgeänderungen zu prüfen.
© Copyright 2024 ExpyDoc