Änderungsantrag - Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Deutscher Bundestag
18. Wahlperiode
Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Ausschussdrucksache 18(9)910
5. Juli 2016
Änderungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Wirtschaft und
Energie
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
BT-Drs. 18/8860
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus
erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der
erneuerbaren Energien
(Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016)
Der Ausschuss wolle beschließen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. In der Nummer 6 wird § 49 wie folgt geändert:
a. Absatz 5 wird aufgehoben.
b. Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 5.
2. In der Nummer 44 wird § 97 Absatz 3 aufgehoben.
Berlin, den 5. Juli 2016
Begründung
Die Änderung streicht den 52 Gigawatt Deckel für Photovoltaikanlagen. Dieser stammt noch
aus der Zeit als Solarstrom im Unterschied zu heute noch sehr teuer war und ist heute überholt.
Zur Erreichung der bei der UN-Klimakonferenz in Paris (COP21) beschlossenen Klimaziele
und der beim G7-Gipfel in Elmau beschlossenen Dekarbonisierung der Weltwirtschaft ist ein
Ausbau der Photovoltaik weit über 52 Gigawatt hinaus unerlässlich.