Bausback zum Kopftuch-Urteil

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Meldung
Artikel vom 01.07.2016
Bausback zum Kopftuch-Urteil
„Kein Kopftuch auf der Richterbank“
Bayerns Justizminister Winfrid Bausback wird die Entscheidung des Augsburger
Verwaltungsgerichtes zur Aufhebung des Kopftuchverbotes für
Rechtsreferendarinnen anfechten. Bausback nehme den Richterspruch mit
Respekt zur Kenntnis, sehe dadurch aber das Vertrauen in die Unabhängigkeit
und Neutralität der Judikative gefährdet: „Jede Partei, jeder Angeklagte und
jeder sonstige Verfahrensbeteiligte, der der Dritten Gewalt im Gerichtssaal
gegenüber steht, muss auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare
Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können.“
Winfried Bausback
Meine Haltung ist klar: Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der
Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen
hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen.
Bausback macht in dieser Angelegenheit keinen Unterschied zwischen Richtern
und Referendaren. Dieses Vertrauen dürfe schon durch das äußere
Erscheinungsbild nicht erschüttert werden, so der Minister: „Für
Rechtsreferendare darf selbstverständlich nichts anderes gelten, wenn sie in
hoheitlicher Funktion richterliche oder staatsanwaltschaftliche Aufgaben
wahrnehmen.“
Bausback reagierte damit auf ein Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts.
Dieses hat das in Bayern praktizierte Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen
für unzulässig erklärt. Das Gericht entschied im Fall einer Jura-Studentin, die seit
2014 im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz ist und dabei eine
Auflage erhalten hatte, wonach sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein
Kopftuch tragen dürfe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils wird
Bausback Rechtsmittel beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München
einlegen. „Wir können das Ergebnis so nicht stehen lassen,“ betonte Bausback.