(http://www.csu.de/) Meldung Artikel vom 01.07.2016 Bausback zum Kopftuch-Urteil „Kein Kopftuch auf der Richterbank“ Bayerns Justizminister Winfrid Bausback wird die Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichtes zur Aufhebung des Kopftuchverbotes für Rechtsreferendarinnen anfechten. Bausback nehme den Richterspruch mit Respekt zur Kenntnis, sehe dadurch aber das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Neutralität der Judikative gefährdet: „Jede Partei, jeder Angeklagte und jeder sonstige Verfahrensbeteiligte, der der Dritten Gewalt im Gerichtssaal gegenüber steht, muss auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können.“ Winfried Bausback Meine Haltung ist klar: Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen. Bausback macht in dieser Angelegenheit keinen Unterschied zwischen Richtern und Referendaren. Dieses Vertrauen dürfe schon durch das äußere Erscheinungsbild nicht erschüttert werden, so der Minister: „Für Rechtsreferendare darf selbstverständlich nichts anderes gelten, wenn sie in hoheitlicher Funktion richterliche oder staatsanwaltschaftliche Aufgaben wahrnehmen.“ Bausback reagierte damit auf ein Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts. Dieses hat das in Bayern praktizierte Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt. Das Gericht entschied im Fall einer Jura-Studentin, die seit 2014 im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz ist und dabei eine Auflage erhalten hatte, wonach sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch tragen dürfe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils wird Bausback Rechtsmittel beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einlegen. „Wir können das Ergebnis so nicht stehen lassen,“ betonte Bausback.
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