(http://www.csu.de/) Meldung Artikel vom 07.07.2016 Bausback zu Reform des Sexualstrafrechts „Erfolg bayerischer Rechtspolitik“ In Deutschland gilt künftig ein erheblich strengeres Sexualstrafrecht, in dem erstmals der Grundsatz „Nein heißt Nein“ festgeschrieben ist. Damit sollen die Rechte der Opfer von Sexualdelikten gestärkt und Grauzonen für Täter beseitigt werden. Das Gesetz „trägt unverkennbar eine bayerische Handschrift und ist ein großer Erfolg bayerischer Rechtspolitik“, so Bayerns Justizminister Winfried Bausback. Das Gesetz bringe weitreichende Verbesserungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung mit sich. Besonders hebt Bayerns Justizminister den neuen Straftatbestand der sexuellen Belästigung hervor: „Hier übernimmt der Bundestag unseren bayerischsächsischen Vorschlag, den wir schon Anfang Mai im Bundesrat vorgestellt hatten! Und das völlig zurecht, denn: Der flüchtige Griff an das Gesäß oder den Busen ist für die Opfer ein gravierender Eingriff in ihre sexuelle Selbstbestimmung. Es ist daher richtig und wichtig, dass sich dies künftig auch im Strafgesetzbuch durch einen eigenen Straftatbestand widerspiegeln wird!" Folgen aus den Übergriffen von Köln Darüber hinaus macht sich ebenfalls künftig strafbar, wer sich an sexuellen Übergriffen aus Gruppen heraus beteiligt. Bausback: „Damit greift der Bundestag ein wichtiges bayerisches Anliegen auf. Für mich war nämlich sofort nach den Vorkommnissen von Köln klar: Solche Taten, bei denen sowohl die Übermacht mehrerer Personen als auch die „Gruppendynamik“ die Lage der Opfer deutlich verschlechtern, müssen strafrechtlich angemessen erfasst und geahndet werden können. Es ist daher gut, dass wir künftig eine Regelung haben, die solches Unrecht spezifisch erfasst." Das Gesetz wurde heute mit großer Mehrheit vom Bundestag beschlossen, Grüne und Linke enthielten sich allerdings bei der Abstimmung über den gesamten Gesetzentwurf.
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