„Erfolg bayerischer Rechtspolitik“

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Meldung
Artikel vom 07.07.2016
Bausback zu Reform des
Sexualstrafrechts
„Erfolg bayerischer Rechtspolitik“
In Deutschland gilt künftig ein erheblich strengeres Sexualstrafrecht, in dem
erstmals der Grundsatz „Nein heißt Nein“ festgeschrieben ist. Damit sollen die
Rechte der Opfer von Sexualdelikten gestärkt und Grauzonen für Täter beseitigt
werden. Das Gesetz „trägt unverkennbar eine bayerische Handschrift und ist ein
großer Erfolg bayerischer Rechtspolitik“, so Bayerns Justizminister Winfried
Bausback. Das Gesetz bringe weitreichende Verbesserungen zum Schutz der
sexuellen Selbstbestimmung mit sich.
Besonders hebt Bayerns Justizminister den neuen Straftatbestand der sexuellen
Belästigung hervor: „Hier übernimmt der Bundestag unseren bayerischsächsischen Vorschlag, den wir schon Anfang Mai im Bundesrat vorgestellt
hatten! Und das völlig zurecht, denn: Der flüchtige Griff an das Gesäß oder den
Busen ist für die Opfer ein gravierender Eingriff in ihre sexuelle
Selbstbestimmung. Es ist daher richtig und wichtig, dass sich dies künftig auch
im Strafgesetzbuch durch einen eigenen Straftatbestand widerspiegeln wird!"
Folgen aus den Übergriffen von Köln
Darüber hinaus macht sich ebenfalls künftig strafbar, wer sich an sexuellen
Übergriffen aus Gruppen heraus beteiligt. Bausback: „Damit greift der Bundestag
ein wichtiges bayerisches Anliegen auf. Für mich war nämlich sofort nach den
Vorkommnissen von Köln klar: Solche Taten, bei denen sowohl die Übermacht
mehrerer Personen als auch die „Gruppendynamik“ die Lage der Opfer deutlich
verschlechtern, müssen strafrechtlich angemessen erfasst und geahndet
werden können. Es ist daher gut, dass wir künftig eine Regelung haben, die
solches Unrecht spezifisch erfasst."
Das Gesetz wurde heute mit großer Mehrheit vom Bundestag beschlossen,
Grüne und Linke enthielten sich allerdings bei der Abstimmung über den
gesamten Gesetzentwurf.