(http://www.csu.de/) Meldung Artikel vom 21.09.2016 Bayerische Forderung im Bundesrat Burka- und Niqab Verbot in Gerichtssälen Bayern bringt in dieser Woche die Forderung nach einem bundesweiten Burkaund Niqab Verbot in Gerichtsprozessen in den Bundesrat ein. Der Antrag "Freies Gesicht im rechtsstaatlichen Verfahren" sieht das Verbot eines Gesichtsschleiers bei Gerichtsverfahren vor, wenn die Person eine „Verfahrensbeteiligte“ ist. Bayerns Justizminister Winfried Bausback betonte, dass Gesichtsschleier dem vorherrschenden Verständnis von Gleichberechtigung und offener Kommunikation widersprächen: „Vor Gericht erschweren sie maximal die Ermittlung der Wahrheit und die Durchsetzung von materieller Gerechtigkeit,“ so der Minister. Richter müssten die Gesichter von Zeugen sehen können, damit sie deren Aussagen umfassend würdigen oder auch ihre Identität eindeutig klären könnten, so Bausback weiter. "Auf die Wahrheit können wir aber in unserem Rechtsstaat nicht verzichten. Sie ist wesentlich für die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen in der Bevölkerung! Ich freue mich, dass Baden-Württemberg unserem Entschließungsantrag zustimmen wird". Aktuell fehlen spezifische Regelungen, ob Verfahrensbeteiligte ihr Gesicht verdecken dürfen. Das Gericht muss im Einzelfall eine Ermessensentscheidung treffen, ob es die Abnahme einer Gesichtsverdeckung anordnet und gegebenenfalls mit Ordnungsmitteln erzwingt oder nicht.
© Copyright 2024 ExpyDoc