Seite als PDF anzeigen

(http://www.csu.de/)
Meldung
Artikel vom 21.09.2016
Bayerische Forderung im Bundesrat
Burka- und Niqab Verbot in
Gerichtssälen
Bayern bringt in dieser Woche die Forderung nach einem bundesweiten Burkaund Niqab Verbot in Gerichtsprozessen in den Bundesrat ein. Der Antrag "Freies
Gesicht im rechtsstaatlichen Verfahren" sieht das Verbot eines
Gesichtsschleiers bei Gerichtsverfahren vor, wenn die Person eine
„Verfahrensbeteiligte“ ist.
Bayerns Justizminister Winfried Bausback betonte, dass Gesichtsschleier dem
vorherrschenden Verständnis von Gleichberechtigung und offener
Kommunikation widersprächen: „Vor Gericht erschweren sie maximal die
Ermittlung der Wahrheit und die Durchsetzung von materieller Gerechtigkeit,“ so
der Minister.
Richter müssten die Gesichter von Zeugen sehen können, damit sie deren
Aussagen umfassend würdigen oder auch ihre Identität eindeutig klären
könnten, so Bausback weiter. "Auf die Wahrheit können wir aber in unserem
Rechtsstaat nicht verzichten. Sie ist wesentlich für die Akzeptanz gerichtlicher
Entscheidungen in der Bevölkerung! Ich freue mich, dass Baden-Württemberg
unserem Entschließungsantrag zustimmen wird".
Aktuell fehlen spezifische Regelungen, ob Verfahrensbeteiligte ihr Gesicht
verdecken dürfen. Das Gericht muss im Einzelfall eine Ermessensentscheidung
treffen, ob es die Abnahme einer Gesichtsverdeckung anordnet und
gegebenenfalls mit Ordnungsmitteln erzwingt oder nicht.