(http://www.csu.de/) Meldung Artikel vom 24.08.2016 Vorsätzlicher Missbrauch des Notrufs Bausback fordert härtere Strafen Bayerns Justizminister Winfried Bausback hat in einem Interview mit dem Münchner Merkur schärfere Strafen bei vorsätzlichem Missbrauch des Notrufs gefordert. In Katastrophenlagen oder bei Unglücksfällen solle die Strafe von bisher höchstens einem auf bis zu drei Jahre Gefängnis erhöht werden, so Bausback. Hintergrund sind die zahlreichen Fehlalarme, die bei der Polizei während des Amoklaufs in München eingingen. Der Justizminister macht klar: „Wer meint, unsere Polizei zugunsten einer kurzfristigen medialen Aufmerksamkeit an der Nase herumführen zu müssen, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.“ Wer Straftaten androhe und dadurch in Kauf nehme, andere zu gefährden - etwa durch die Auslösung einer Massenpanik oder weil Retter zum falschen Ort fahren - soll nach Bausbacks Vorstellungen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können. Die Vorschläge beziehen sich alle nur auf vorsätzliches Handeln. Die Bevölkerung solle im Notfall weiterhin lieber einmal zu viel als einmal zu wenig den Notruf 112 wählen,sagte Bausback.
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