Vorsätzlicher Missbrauch des Notrufs

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Meldung
Artikel vom 24.08.2016
Vorsätzlicher Missbrauch des
Notrufs
Bausback fordert härtere Strafen
Bayerns Justizminister Winfried Bausback hat in einem Interview mit dem
Münchner Merkur schärfere Strafen bei vorsätzlichem Missbrauch des Notrufs
gefordert.
In Katastrophenlagen oder bei Unglücksfällen solle die Strafe von bisher
höchstens einem auf bis zu drei Jahre Gefängnis erhöht werden, so Bausback.
Hintergrund sind die zahlreichen Fehlalarme, die bei der Polizei während des
Amoklaufs in München eingingen. Der Justizminister macht klar: „Wer meint,
unsere Polizei zugunsten einer kurzfristigen medialen Aufmerksamkeit an der
Nase herumführen zu müssen, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.“
Wer Straftaten androhe und dadurch in Kauf nehme, andere zu gefährden - etwa
durch die Auslösung einer Massenpanik oder weil Retter zum falschen Ort fahren
- soll nach Bausbacks Vorstellungen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden
können. Die Vorschläge beziehen sich alle nur auf vorsätzliches Handeln. Die
Bevölkerung solle im Notfall weiterhin lieber einmal zu viel als einmal zu wenig
den Notruf 112 wählen,sagte Bausback.