Gegen Kinderehen unter Flüchtlingen

(http://www.csu.de/)
Meldung
Artikel vom 17.06.2016
Gegen Kinderehen unter
Flüchtlingen
Bausback fordert
Gesetzesverschärfung
Bayerns Justizminister Winfried Bausback hat gefordert, dass sog. Kinderehen
von Flüchtlingen in Deutschland nicht anerkannt werden dürften.
Bausback hat dazu dem Bundesjustizminister Maas eine konkret ausformulierte
Gesetzesänderung vorgeschlagen, um Ehen von unter 16-Jährigen künftig
auszuschließen. Der Minister machte klar: „14- und 15-jährige Mädchen gehören
in die Schule und nicht vor den Traualtar“.
Bausback sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert, dass sich die
Ehemündigkeit allein nach deutschem Recht richten soll: „Es ist unsere Aufgabe
als Justizminister, unseren Gerichten, die zunehmend mit der Problematik
konfrontiert werden, klare und handhabbare Regelungen zur Verfügung zu
stellen“, sagte der Minister.
Hintergrund: In den vergangenen Monaten haben die deutschen Behörden
mehrere hundert Kinderehen unter Flüchtlingen registriert. In Deutschland ist in
der Regel die Volljährigkeit beider Partner Voraussetzung für eine
Eheschließung. Nur in Ausnahmefällen und wenn ein Familiengericht zustimmt
reicht ein Mindestalter von 16 Jahren aus - wobei der künftige Ehegatte auf
jeden Fall volljährig sei muss.