(http://www.csu.de/) Meldung Artikel vom 17.06.2016 Gegen Kinderehen unter Flüchtlingen Bausback fordert Gesetzesverschärfung Bayerns Justizminister Winfried Bausback hat gefordert, dass sog. Kinderehen von Flüchtlingen in Deutschland nicht anerkannt werden dürften. Bausback hat dazu dem Bundesjustizminister Maas eine konkret ausformulierte Gesetzesänderung vorgeschlagen, um Ehen von unter 16-Jährigen künftig auszuschließen. Der Minister machte klar: „14- und 15-jährige Mädchen gehören in die Schule und nicht vor den Traualtar“. Bausback sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert, dass sich die Ehemündigkeit allein nach deutschem Recht richten soll: „Es ist unsere Aufgabe als Justizminister, unseren Gerichten, die zunehmend mit der Problematik konfrontiert werden, klare und handhabbare Regelungen zur Verfügung zu stellen“, sagte der Minister. Hintergrund: In den vergangenen Monaten haben die deutschen Behörden mehrere hundert Kinderehen unter Flüchtlingen registriert. In Deutschland ist in der Regel die Volljährigkeit beider Partner Voraussetzung für eine Eheschließung. Nur in Ausnahmefällen und wenn ein Familiengericht zustimmt reicht ein Mindestalter von 16 Jahren aus - wobei der künftige Ehegatte auf jeden Fall volljährig sei muss.
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