Weitere Infos zum Wahlbenachrichtigungsschreiben

Ferner wird darauf hingewiesen, dass auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens ein Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen abgedruckt ist. So
weit die Voraussetzungen für die Aushändigung vorliegen, muss dieser Antrag vom
Wähler persönlich unterzeichnet werden. Grundsätzlich werden Briefwahlunterlagen nur an den Wahlberechtigten selbst ausgeben bzw. an diesen übersandt, in
Ausnahmefällen kann auch mit entsprechender Vollmacht des Wahlberechtigten eine
andere Person die Briefwahlunterlagen ausgehändigt bekommen (siehe Rückseite
Wahlbenachrichtigungsschreiben). Briefwahl kann im Rathaus an Ort und Stelle ausgeübt werden, ansonsten werden die Unterlagen dem Wähler zugestellt.
Sollte das Wahlbenachrichtigungsschreiben nicht mehr vorhanden kann, kann jederzeit mit einem gültigen Ausweisdokument gewählt werden. Wer ohne das Wahlbenachrichtigungsschreiben Briefwahl beantragen möchte, kann dies direkt beim
Wahlamt, Zimmer 1.01, 1. OG – Frau Heß – oder per Email mit Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) tun.
Für Rückfragen stehen wir unter der Tel.-Nr. 07253/9402-17 gerne zur Verfügung.
Das Wahlamt