Antrag vom Wirt der Mehrzweckhalle in Eckersmühlen

Information
Bei der Beantragung der Briefwahl ist folgendes zu beachten:
 Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Stadt Roth persönlich
abgeholt oder auch schriftlich angefordert werden. Es ist dafür die
Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte auszufüllen.
 Wenn die ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigungskarten in den Hausbriefkasten am Rathaus eingeworfen werden, sendet die Stadt Roth die Briefwahlunterlagen zu.
 Bei Anforderungen durch die Post müssen die Wahlbenachrichtigungskarten unbedingt in einen frankierten Umschlag gegeben
werden. Sonst ist die Zustellung der Wahlunterlagen nicht gewährleistet.
 Neu ist, dass die Briefwahlunterlagen auch elektronisch angefordert
werden können. Hierzu ist auf der Startseite der Stadt Roth
(www.stadt-roth.de) unter „Schnell gefunden“ das Feld „BriefwahlAntrag“ anzuklicken.
 Falls Wahlunterlagen an andere Personen ausgehändigt werden sollen, muss zusätzlich die Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt sein.
 Das Wahlamt bittet um Beachtung dieser Vorschriften.