Information Bei der Beantragung der Briefwahl ist folgendes zu beachten: Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Stadt Roth persönlich abgeholt oder auch schriftlich angefordert werden. Es ist dafür die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte auszufüllen. Wenn die ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigungskarten in den Hausbriefkasten am Rathaus eingeworfen werden, sendet die Stadt Roth die Briefwahlunterlagen zu. Bei Anforderungen durch die Post müssen die Wahlbenachrichtigungskarten unbedingt in einen frankierten Umschlag gegeben werden. Sonst ist die Zustellung der Wahlunterlagen nicht gewährleistet. Neu ist, dass die Briefwahlunterlagen auch elektronisch angefordert werden können. Hierzu ist auf der Startseite der Stadt Roth (www.stadt-roth.de) unter „Schnell gefunden“ das Feld „BriefwahlAntrag“ anzuklicken. Falls Wahlunterlagen an andere Personen ausgehändigt werden sollen, muss zusätzlich die Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt sein. Das Wahlamt bittet um Beachtung dieser Vorschriften.
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