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Hesse: Neue Wohnformen in der Pflege
dürfen nicht zu Missbrauch führen
Sozialministerin Birgit Hesse hat am Donnerstag eine
Überprüfung des Einrichtungenqualitätsgesetzes in Aussicht
gestellt. „Die aktuelle Debatte über Pflegemissstände muss
Anlass sein, das derzeit geltende Gesetz zu überprüfen“, sagte
die Ministerin in Schwerin. „Ich stehe mit
Bundesgesundheitsminister Gröhe in engem Kontakt, um auch
künftig die Qualität der Pflege zu gewährleisten.“
Schwerin, 23. Juni 2016
Nummer: 071
Hesse, die in diesem Jahr auch den Vorsitz der
Gesundheitsministerkonferenz hat, verwies darauf, dass der
Bund im Pflegestärkungsgesetz III auch auf die Problematik
eingehen wird. „Vor einer Gesetzesänderung durch das Land
muss geprüft werden, welche Regelungen der Bund treffen wird“,
so Hesse.
„Wir brauchen neue Formen der Pflege, um den Wünschen der
Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gerecht zu werden“, so
Hesse. „Dazu gehören auch ambulant betreute
Wohngemeinschaften, in denen die Bewohnerinnen und
Bewohner bzw. ihre Angehörigen über die Konstellation der
Versorgung entscheiden. Es muss aber vom Gesetzgeber
sichergestellt werden, dass solche Wohnformen nicht ausgenutzt
werden, um Qualitätsstandards zu umgehen.“
Die Ministerin machte deutlich, dass sich neue Wohnformen
nicht der Heimaufsicht durch die Landkreise und kreisfreien
Städte entziehen dürften. Gleichzeitig wies sie aber auf eine
verfassungsrechtliche Problematik hin. „Die Wohnung steht unter
besonderem Schutz des Grundgesetzes. Daran soll sich auch
nichts ändern. Den Behörden kann also nicht das Recht gewährt
werden, grundlos Wohnungen zu betreten und Überprüfungen
vorzunehmen“, so Hesse.
Im bisherigen Einrichtungenqualitätsgesetz gelte schon jetzt der
Grundsatz „So viel Schutz wie möglich, so viel Schutz wie nötig.“
Daran werde man auch künftig festhalten. „Der grundsätzlich
größere Freiraum für die neu entstandenen Wohnformen bedingt
aber, dass es sich um selbst bestimmte Wohngemeinschaften
handelt“, sagte Hesse.
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