Hesse: Neue Wohnformen in der Pflege dürfen nicht zu Missbrauch führen Sozialministerin Birgit Hesse hat am Donnerstag eine Überprüfung des Einrichtungenqualitätsgesetzes in Aussicht gestellt. „Die aktuelle Debatte über Pflegemissstände muss Anlass sein, das derzeit geltende Gesetz zu überprüfen“, sagte die Ministerin in Schwerin. „Ich stehe mit Bundesgesundheitsminister Gröhe in engem Kontakt, um auch künftig die Qualität der Pflege zu gewährleisten.“ Schwerin, 23. Juni 2016 Nummer: 071 Hesse, die in diesem Jahr auch den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz hat, verwies darauf, dass der Bund im Pflegestärkungsgesetz III auch auf die Problematik eingehen wird. „Vor einer Gesetzesänderung durch das Land muss geprüft werden, welche Regelungen der Bund treffen wird“, so Hesse. „Wir brauchen neue Formen der Pflege, um den Wünschen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gerecht zu werden“, so Hesse. „Dazu gehören auch ambulant betreute Wohngemeinschaften, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner bzw. ihre Angehörigen über die Konstellation der Versorgung entscheiden. Es muss aber vom Gesetzgeber sichergestellt werden, dass solche Wohnformen nicht ausgenutzt werden, um Qualitätsstandards zu umgehen.“ Die Ministerin machte deutlich, dass sich neue Wohnformen nicht der Heimaufsicht durch die Landkreise und kreisfreien Städte entziehen dürften. Gleichzeitig wies sie aber auf eine verfassungsrechtliche Problematik hin. „Die Wohnung steht unter besonderem Schutz des Grundgesetzes. Daran soll sich auch nichts ändern. Den Behörden kann also nicht das Recht gewährt werden, grundlos Wohnungen zu betreten und Überprüfungen vorzunehmen“, so Hesse. Im bisherigen Einrichtungenqualitätsgesetz gelte schon jetzt der Grundsatz „So viel Schutz wie möglich, so viel Schutz wie nötig.“ Daran werde man auch künftig festhalten. „Der grundsätzlich größere Freiraum für die neu entstandenen Wohnformen bedingt aber, dass es sich um selbst bestimmte Wohngemeinschaften handelt“, sagte Hesse. Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Werderstraße 124 19055 Schwerin Telefon: 0385/588-9003 Telefax: 0385/588-9709 E-Mail: [email protected] Internet: www.mv-regierung.de/sm V. i. S. d. P.: Christian Moeller
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