GESCHÄFTSBERICHT 2015/2016 Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. Fernruf: (09303) 90660 Würzburger Straße 44 Telefax: (09303) 99198 D-97246 Eibelstadt Infotel: (09303) 99199 eMail-Adresse:[email protected] Internet:www.frankenrueben.de Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. GESCHÄFTSBERICHT 2015/2016 (Geschäftsjahr 1. April 2015 – 31. März 2016) Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. Telefon: (09303) 90660 Würzburger Straße 44 Telefax: (09303) 99198 D-97246 Eibelstadt Infotel: (09303) 99199 eMail-Adresse:[email protected] Internet:www.frankenrueben.de Zucker & Rüben im Wettbewerb ab 2017 Zukunft ZuckerRüben-Produktion in Franken Der Anbau 2015 war der vorletzte unter den Vorgaben der laufenden Zuckermarktordnung mit Zuckerquoten und Rübenmindestpreisen. Auch wenn die Rüben 2016 noch einmal unter diesen kalkulierbaren Bedingungen produziert und abgerechnet werden, ist die Branche (Anbauer, Verbände, Südzucker) gedanklich bereits voll in der neuen Zeitrechnung – nämlich ohne Zuckerquoten und Rübenmindestpreise. Vertragsverhandlungen zwischen Südzucker und den süddeutschen Rübenanbauer-Verbänden galt es frühzeitig abzuschließen, sollten doch alle Rübenzucker-Reaktionskette Viele unserer Zuckerrübenbauern fragen sich aktuell, ob die derzeit allseits propagierte Zucker-UnternehmensStrategie der kostenoptimierten Ausweitung/Auslastung der Verarbeitung in den Zuckerfabriken – bis an die Oberkante des witterungsbedingt Möglichen – die richtige ist; befürchten sie doch einen gewaltigen Preisdruck auf Zucker und Rüben. Andererseits treibt es die „Fabrik-Leute“ um, wie sie uns Bauern bei der Stange halten können. ... mit Partnerschaft, Vertrauen, Motivation Beteiligten rechtzeitig in den Winterversammlungen 2016 auf die Kontrahierung zum Anbau 2017 vorbereitet werden. Diese sollte bereits Mitte 2016 für eine langfristige Planung über die Bühne gehen. Für uns Franken war diese Phase dadurch etwas getrübt, dass 2015 – wieder einmal – im Trockenjahrmodus ablief. Auf den um 25 % zurückgenommenen Flächen (Übertragung aus dem Rekordjahr 2014) wuchsen dann auch noch gut 20 % weniger Rüben pro ha, letztendlich mengenmäßig nur die Hälfte des Vorjahres mit einem kleinen Ausgleich durch den hohen Zuckergehalt. Dennoch gehen wir die anstehenden Herausforderungen mit viel Passion und Engagement an – wohlwissend der großen Effizienzsteigerung des letzten Jahrzehnts in Feld und Fabrik. Alle Beteiligten wissen, es geht um Vertrauen und Motivation, die es nachhaltig zu erhalten gilt. Neben dieser emotionalen, partnerschaftlichen Ebene zählt natürlich vor allem die rationale zwischen „Daumen und Zeigefinger“. Und da wird es in Zeiten niedriger Zuckerpreise ein „Ritt auf der Rasierklinge“! Es zählt die Konkurrenz im Feld … und die muss sich jeder Anbauer selbst ausrechnen: ■ Welche langjährigen Erträge und Qualitäten sind bei Zuckerrüben auf meinen Ackerflächen realistisch? ■ Welche Kostenstruktur im Anbau geht damit einher? ■ Welche Erträge/Ergebnisse, letztendlich welchen Deckungsbeitrag bringen mir – alternativ – die wichtigsten Konkurrenzkulturen im Feld (z.B. Raps, Mais oder Weizen)? ■ Habe ich arbeitswirtschaftliche Einschränkungen mit Blick auf die verfügbaren Feldarbeitszeit-Spannen beim Ausstieg aus der Rübe oder kann ich – im Gegenteil – die vorhandene Technik bei Produktionsausweitung besser auslasten ohne zusätzliche Fixkosten (für Maschinenanschaffung)? ■ Welches Mehr an Deckungsbeitrag gegenüber der Konkurrenzfrucht brauche ich, um den erhöhten Aufwand der „Sonder“-Kultur Zuckerrübe (mit Risiko und Mietenpflege bis weit in den Januar hinein) noch zu rechtfertigen? ■ Habe ich die Hoffnung und Zuversicht auf auskömmlichere Zeiträume? Eine mittelfristige Betrachtung tut Not – ein Jahr ist kein Jahr! ■ Welche Vorzüge bringt der Zuckerrübenanbau sonst noch mit sich? – z.B. Auflockerung der Fruchtfolge, positive Vorfruchtwirkung (Bodenbearbeitung, Fusarium …) oder eine bäuerliche genossenschaftliche Beteiligung am Zucker-Unternehmen, dessen Ertrag eine individuelle Frachtbeteiligung bei weitem kompensiert! In Zeiten hoher Zuckerpreise (und niedriger Erlöse der Alternativen im Feld) erübrigen sich diese Berechnungen „Spitz auf Knopf“. Wenn sich die Rahmenbedingungen aber wandeln, kann es sich kein Zuckerunternehmen leisten, seine Anbauer nicht gebührend an den Gewinnen zu beteiligen. Ein einmal verlorenes Vertrauen braucht sehr lange zur Regeneration; im Extrem bedeutet es den Ausstieg – für immer! Auf die Degradierung zum reinen Rohstoff-Lieferanten reagiert der Anbauer sehr sensibel … gerade unter wirtschaftlich schwierigen Bedingungen. Spannende Jahre stehen also an, in der sich die Zuckerproduktion aus Rübe in Europa – trotz großer Wettbewerbsverzerrungen (gekoppelte Zahlungen in 10 Ländern, alternative IsoglukoseZuckerung, Importe/Exporte) – neu finden muss. Aber auch dies hat seinen Reiz, so könnte man es vor dem ernsten Hintergrund zusammenfassen. Chance und Risiko fordern von jedem ihren Preis. Eibelstadt, im Mai 2016 Dr. Jochen Fenner Dr. Klaus Ziegler (Vorsitzender)(Geschäftsführer) … r e d e r h a J 14 + 2015 = 20 gen n u l l e t s n e h c Wei ohne Quoten für die Zeit ahlung Preisgestaltung z Termine Be ung rsorg e V F Z e g i t l a Ziel: nachh Leben für Bauern, Rüben und Zucker Von fünf prägnanten Persönlichkeiten mussten wir uns von Seiten der fränkischen Zuckerwirtschaft im letzten Jahr für immer verabschieden: Dr. Theo Spettmann, Mannheim * 02.08.1944 † 22.04.2015 1986 – 1988 1988 – 2009 Geschäftsführer der Zuckerfabrik Franken GmbH, Ochsenfurt Mitglied im Vorstand der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt (ab 1995 Sprecher des Vorstandes) Renate Kesten, geb. Troll, Würzburg/Einbeck * 25.02.1951 † 11.06.2015 1986 – 2006 Sekretärin, Buchhalterin und „Seele“ der VFZ-Geschäftsstelle Oswald Metzger, Hopferstadt * 17.11.1932 † 06.09.2015 1966 – 1966 1978 – 1996 1982 – 1997 Vertrauensmann (Goldene Zuckerrübe 1985) VFZ-Ausschuss-Mitglied Versuchsansteller Ulrich Göb, Eßleben * 09.03.1931 † 07.09.2015 1988 – 2002 1987 – 1997 Vertrauensmann VFZ-Ausschuss-Mitglied Kurt Pfeuffer, Geißlingen * 07.03.1956 † 13.11.2015 1985 – 2015 1993 – 2005 2005 – 2014 Vertrauensmann (Goldene Zuckerrübe 2003) Ersatzmitglied im VFZ-Ausschuss VFZ-Ausschuss-Mitglied Die Verstorbenen werden wir in ihrer Persönlichkeit, Art und ihrem Wirken stets dankbar in guter Erinnerung behalten. Inhaltsverzeichnis I.Organisation ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������10 1. Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.�����������������������������������������������������������������������������������������������������10 2. Vertretung des Verbandes in anderen Organisationen������������������������������������������������������������������������������������� 15 3. Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V., Ochsenfurt����������������������������������������������������������������������� 18 4. Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart-Ochsenfurt (SZVG) Sitz: Stuttgart�����22 5. Südzucker AG�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������25 II. Anbau, Ernte und Verarbeitung der Zuckerrüben in Franken 2015����������������������������������������������� 28 1. Bestimmungen der EU-Behörden und nationale Beschlüsse ���������������������������������������������������������������������������28 2. Bezahlungssystem und Preise�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������33 3. Rübenanbau 2015/2016����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������39 4. Rübenlieferrechte und Vertragsrübenmengen ���������������������������������������������������������������������������������������������������43 5. Witterungs- und Wachstumsverlauf 2015 ���������������������������������������������������������������������������������������������������������44 6. Pflanzenschutzmaßnahmen und Ernte 2015�����������������������������������������������������������������������������������������������������45 7. Das Saatgut���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������49 8. Zahl der Anbauer, Anbaufläche, Anteil der Quoten am Gesamtaufkommen, Ertrag, Besatz, Zuckergehalt und Qualitätszahl in den fränkischen Kreisen 2015 (* gerundet auf eine Nachkommastelle)�������������52 9. Rübenkategorien in Franken, Erträge�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������53 10. Rübenübernahme und -verarbeitung in Franken 2015 �������������������������������������������������������������������������������������53 11. Zuckergehalt und Ausbeute �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������55 12. Die Entwicklung des Zuckerrübenbaus und der Erträge in Franken seit 1930 (in verschiedenen Zeitetappen) �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������56 III. Die Begutachtung der Zuckerrüben��������������������������������������������������������������������������������������������������� 57 1. Die Bewertung der Zuckerrüben �����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������57 2. Die Überwachung der Zuckergehaltsbestimmungen��������������������������������������������������������������������������������������� 61 IV. Der Rübenpreis ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 64 1. Berechnungsgrundlagen (auf Basis Zuckerfabrik Ochsenfurt)�������������������������������������������������������������������������64 2. Qualitätsprämie���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������64 3. Die Rübenpreisrechnung�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������65 4. Verteilung der Qualitätsprämie���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������67 5. Wirtschaftserschwernisse �����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������69 6. Rübenmarkvergütung (RMV)�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������69 7. Schnitzel- und Melassepreise, Carbokalk���������������������������������������������������������������������������������������������������������69 8. Bonus für Qualität, Umwelt und Nachhaltigkeit �����������������������������������������������������������������������������������������������69 9. Bonus für Vertragserfüllung���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������69 10. Abzüge vom Rübenpreis�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������70 11. Erdfracht/Besatzfrachtregelung�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������70 12. Vorgaben der Rübenabrechnung�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������70 13. Rückzahlung der Produktionsabgabe 2001/2002 – 2005/2006 �������������������������������������������������������������71 V. Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart-Ochsenfurt ��������������������� 73 1. Entwicklung des Südzucker-Konzerns ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������73 2. Entwicklung der SZVG��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 74 3. Zins- u. Dividendenabrechnung für die Zeichnungen der Rübenanbauer������������������������������������������������������� 74 VI. Zuckerrübenanbau für die Südzucker AG in Franken 2015����������������������������������������������������������� 75 8 VII. Aus dem Verbandsgeschehen������������������������������������������������������������������������������������������������������������76 1. Vorstands- und Ausschuss-Sitzungen������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 76 2. Mietenpflege�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������77 3. Anfuhrumstellung des fränkischen Gebietes (Historie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 4. Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung�����������������������������������������������������������������������������������������������������82 5. Unterausschuss für individuelle Bezahlung���������������������������������������������������������������������������������������������������������84 6. Verlade- und Transportausschuss (V+T) �������������������������������������������������������������������������������������������������������������86 7. Bodengesundheit und Rübenreinigung �������������������������������������������������������������������������������������������������������������92 8. Hofkommissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 9. Gemeinsame Veranstaltungen mit Vorstand und Ausschuss des Süddeutschen Verbandes���������������������������94 10. Geschäftsführerbesprechungen, Projektgruppen und Fachstelle „Rübenlogistik“ �������������������������������������������95 11. Die Arbeitsgemeinschaft für das Versuchswesen in Franken�����������������������������������������������������������������������������96 12. Biorübenanbau���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������96 13. Ehrungen �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������97 14. Versammlungswesen�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������98 15. Unterrichtung der Verbandsangehörigen �������������������������������������������������������������������������������������������������������104 16. Überregionaler Informationsaustausch/Öffentlichkeitsarbeit�������������������������������������������������������������������������105 17. Reform der Zuckermarktordnung (incl. „Post Quota ab 2017“)���������������������������������������������������������������������108 18. Dokumentation im Zuckerrübenbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 19. Übertragung von Lieferrechten������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 113 20. dzz – Die Zuckerrüben Zeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 21. Unterausschuss „Anbau 2020” ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 114 22. Tätigkeit für die Ausbildung der Jugend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 VIII. Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.����������������������������������������������������������������������������������������116 1. Organisation����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 116 2. Mitgliederzahlen����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 116 3. Projekte und Aufgabenschwerpunkte��������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 117 IX. Das Versuchswesen 2015������������������������������������������������������������������������������������������������������������������121 9 I.Organisation 1. Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. VORSTAND Dr. Jochen Fenner 97255 Vorsitzender Gelchsheim, Hofstraße 2 Kreis Würzburg Telefon: 09335-413 Telefax: 09335-8109 Mobil-Telefon: 0171-3349730 E-Mail: [email protected] Ernst Hahn 91541 1. stellvertr. Vorsitzender Rothenburg o.d.T., Schandhof 1 Kreis Ansbach Telefon: 09861-709491 Telefax: 09861-709493 Mobil-Telefon: 0151-56114648 E-Mail: [email protected] Johannes Menth 97253 2. stellvertr. Vorsitzender Gaukönigshofen-Rittershausen, Otto-Menth-Str. 15 Kreis Würzburg Telefon: 09337-996979 Telefax: 09337-996978 Mobil-Telefon: 0172-8642082 E-Mail: [email protected] AUSSCHUSS Karl-Heinz Bernard 97332 Volkach, Unterer Haidweg 18 Kreis Kitzingen Telefon: 09381-3713 Telefax: 09381-6459 Mobil-Telefon: 0171-3338367 E-Mail: [email protected] Hermann Bonnländer 97783 Karsbach-Weyersfeld, Am Gründlein 1 Kreis Main-Spessart Telefon: 09358-1448 Telefax: 09358-901021 Mobil-Telefon: 0151-15618845 E-Mail: [email protected] Matthias Dorsch 97320 Mainstockheim, Am Schneeberg 1 Kreis Kitzingen Telefon: 09321-267341 Telefax: 09321-21807 Mobil-Telefon: 0171-1954863 E-Mail: [email protected] 10 Thomas Muhr 85111 Adelschlag, Gut Wittenfeld Kreis Eichstätt Telefon: 08424-898989 Telefax: 08424-898930 Mobil-Telefon: 0171-9903664 E-Mail: [email protected] Uwe Pfister 97282 Retzstadt, Thüngersheimer Straße 12 Kreis Main-Spessart Telefon: 09364-811072 Telefax: 09364-811076 Mobil-Telefon: 0170-6250990 E-Mail: [email protected] Andreas Schech 97508 Grettstadt, Bahnhofstraße 43 Kreis Schweinfurt Telefon: 09729-1610 Telefax: 09729-1610 Mobil-Telefon: 0171-8642675 E-Mail: [email protected] Peter Schlund 96155 Buttenheim, Birkenweg 4 Kreis Bamberg Telefon: 09545-50784 Telefax: 09545-950282 Mobil-Telefon: 0171-5537804 E-Mail: [email protected] Christian Schmitt 97244 Bütthard-Gaurettersheim, St. Michael-Straße 16 Kreis Würzburg Telefon: 09336-99836 Telefax: 09336-99834 Mobil-Telefon: 0174-7569103 E-Mail: [email protected] Ralf Schmitt 97509 Kolitzheim-Herlheim, Herlindenstraße 35 Kreis Schweinfurt Telefon: 09382-7642 Telefax: 09382-7647 Mobil-Telefon: 0171-3678574 E-Mail: [email protected] Rainer Stephan 97437 Haßfurt-Unterhohenried, Dorfstraße 14 Kreis Haßberge Telefon: 09521-7230 Telefax: 09521-610452 Mobil-Telefon: 0170-9235061 E-Mail: [email protected] Dr. Stefan Streng 97215 Uffenheim, Aspachhof Kreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim Telefon: 09848-979970 Telefax: 09848-9799862 Mobil-Telefon: 0173-3437002 E-Mail: [email protected] 11 Winfried Strobel 97262 Hausen-Erbshausen, Kirchweg 1 Kreis Würzburg Telefon: 09367-99230 Telefax: 09367-99232 Mobil-Telefon: 0170-4521354 E-Mail: [email protected] Johannes Strobl 90556 Cadolzburg-Greimersdorf, Gonnersdorfer Weg 3 Kreis Fürth Telefon: 09103-453 Telefax: 09103-7312 Mobil-Telefon: 0171-5535262 E-Mail: [email protected] Jürgen Trabert 97258 Gollhofen, Ringstraße 37 Kreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim Telefon: 09339-491 Telefax: 09339-491 Mobil-Telefon: 0170-6067707 E-Mail: [email protected] Markus Werner 97618 Heustreu, Vorstraße 28 Kreis Rhön-Grabfeld Telefon: 09773-8408 Telefax: 09773-8407 Mobil-Telefon: 0171-7379246 E-Mail: [email protected] 12 ERSATZMÄNNER Unterfranken Bernhard Bumm 97509 Kolitzheim, Schweinfurter Straße 50 Kreis Schweinfurt Telefon: 09385-361 Telefax: 09385-571 Mobil: 0151-20422956 E-Mail: [email protected] Benedikt Endres 97244 Bütthard-Gützingen, Kirchplatz 6 Kreis Würzburg Telefon: 09336-821 Telefax: 09336-997877 Mobil: 0173-3061604 E-Mail: [email protected] Mittelfranken Bernhard Wolf 97258 Ippesheim, Herrnberchtheim 161 Kreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim Telefon: 09339-9892850 Telefax: 09339-9892856 Mobil-Telefon: 0173-2129802 E-Mail: [email protected] Gerhard Rohn 91541 Rothenburg-Herrnwinden, Haus-Nr. 7 Kreis Ansbach Telefon: 09861-2283 Telefax: 09861-2283 Mobil: 0172-8419769 E-Mail: [email protected] Oberfranken Jochen Körtge 96476 Bad Rodach, Schweighof 1 Kreis Coburg Telefon: 09564-80260 Telefax: 09564-80262 Mobil-Telefon: 0170-9717931 E-Mail: [email protected] 13 GESCHÄFTSFÜHRUNG Dipl.-Ing. agr. Dr. Klaus Ziegler Hahnsteig 18, 97252 Frickenhausen Telefon: 09331-1200 Mobil-Telefon: 0171-5517556 E-Mail: [email protected] Geschäftsführer Dipl.-Ing. agr. Manfred Anselstetter Am Stiegel 14, 97286 Winterhausen Telefon: 09333-1756 Mobil-Telefon: 0170-5611571 E-Mail: [email protected] Sachbearbeiter Erich Göbel Ölbergstraße 17, 97294 Unterpleichfeld Telefon: 09367-3494 Mobil-Telefon: 0171-5520272 E-Mail: [email protected] Landw. Techniker Maria Heimbach Frühlingstraße 47, 97241 Bergtheim Telefon: 09367-1243 E-Mail: [email protected] Bürokauffrau Ingrid Dluczek Kleinochsenfurter Straße 44, 97199 Ochsenfurt Telefon: 09331-4439 E-Mail: [email protected] Bürokauffrau VERTRAUENSMÄNNER FÜR DEN ZUCKERRÜBENBAU Aufgrund von Neuwahlen und Strukturanpassung im Jahre 2014/2015 reduzierte sich die Zahl der „Vertrauensmänner für den Zuckerrübenbau“ und damit auch die Zahl der Ortsvereinigungen von 329 (Bereich Ochsenfurt 316; Bereich Rain 13) auf nunmehr 213 (im Bereich Ochsenfurt 201 und im Bereich Rain 12). 14 2. Vertretung des Verbandes in anderen Organisationen In folgenden nahestehenden Organisationen ist der Verband vertreten: 1. Im Vorstand des Verbandes Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. durch Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim 2. Im Ausschuss des Verbandes Süddeutscher durch Zuckerrübenanbauer e.V. Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim Ernst Hahn, Rothenburg o.d.T. Johannes Menth, Rittershausen Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen Richard Franz Frhr. von Bechtolsheim, Dettelbach-Mainsondheim Ehrenmitglied im Vorstand 3. durch Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim 4. Im Landwirtschaftlichen Beraterkreis der durch Südzucker AG Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim Ernst Hahn, Rothenburg o.d.T. Johannes Menth, Rittershausen 5. Im Vorstand der Süddeutschen durch Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim (Vorsitzender) 6. Im Aufsichtsrat der Süddeutschen durch Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG Ernst Hahn, Rothenburg o.d.T. Johannes Menth, Rittershausen 7. Im Beirat der Süddeutschen Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen Im Aufsichtsrat der Südzucker AG durch 8. Im Vorstand des Ringes Fränkischer durch Zuckerrübenbauer e.V. Im Beirat des Ringes Fränkischer durch Zuckerrübenbauer e.V. Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim (Vorsitzender) Ernst Hahn, Rothenburg o.d.T. (1. stellvertr. Vors.) Johannes Menth, Rittershausen (2. stellvertr. Vors.) Karl-Heinz Bernard, Volkach Hermann Bonnländer, Weyersfeld Matthias Dorsch, Mainstockheim Dr. Eberhard Krayl, Mannheim (bis 31.12.2015) Dr. Georg Vierling, Mannheim (ab 01.01.2016) Thomas Muhr, Adelschlag Uwe Pfister, Retzstadt Andreas Schech, Grettstadt Peter Schlund, Buttenheim Christian Schmitt, Gaurettersheim Ralf Schmitt, Herlheim Rainer Stephan, HAS-Unterhohenried Dr. Stefan Streng Winfried Strobel, Erbshausen Johannes Strobl, Cadolzburg Jürgen Trabert, Gollhofen Markus Werner, Heustreu Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen 9. Ernst Hahn, Rothenburg o.d.T. Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen Im Vorstand des Kuratoriums für Versuchs- durch wesen und Beratung, Ochsenfurt 15 10. In der Prüfungskommission der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft e. V., Prüfstelle (Technik der Bestellung, Pflege und Bodenbearbeitung, Neuheiten-Kommission zur Agritechnica), Groß-Umstadt durch Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen 11. Im Vorstand des Vereins „Jugendförderung Franken“ durch Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen 12. In der „Jugendförderung Franken durch der süddeutschen Zuckerwirtschaft e.V.“ Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen 13. In der Internationalen Vereinigung Europäischer Zuckerrübenanbauer (CIBE), Generalsekretär, Technische Kommission Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen 14. In der dzz-Zuckerrübenzeitung durch (Redaktionskomitee) durch Ernst Hahn, Rothenburg o.d.T. Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen (Gaststatus) 15. Im IIRB – Internationales Institut durch für Zuckerrübenforschung – Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen (Mitglied „Agritechnical Engineering“) 16. Im Koordinierungsausschuss des Instituts für Zuckerrübenforschung, Göttingen (u.a. auch Mitglied im Arbeitskreis Sorten) Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen 17. Im Ausschuss des Landeskuratoriums durch für pflanzliche Erzeugung in Bayern e. V., München Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim 18. In der DLG, Ausschuss für Zuckerrüben durch Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim 19. Im Widerspruchsausschuss-Rüben beim Bundessortenamt Hannover durch Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen 20. Im Beirat der Fachstelle „Rübenlogistik“ durch (gegründet am 01.05.1994) beim Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer 21. Im Beirat der EUF-Arbeitsgemeinschaft Ochsenfurt durch Rainer Stephan, HAS-Unterhohenried Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen durch Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen 22. Im Aufsichtsrat der Landwirt- durch schaftlichen Maschinengemeinschaft der Zuckerrübenbauer Zeil Ost eG bzw. West eG, Gerolzhofen, Arnstein, sowie LMG Ochsenfurt eG Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen (Gaststatus) 23. Im Bezirksvorstand des BBV-Bezirksverband Unterfranken, Würzburg durch Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim durch Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen 24. Im Fördererkreis Zucker-Museum e.V. Berlin 16 25. Im fränkischen Verlade- und durch Transport-Ausschuss (Verbandsvertreter lt. Liefervertrag) Johannes Menth, Rittershausen (Vorsitzender) Hermann Bonnländer, Weyersfeld Matthias Dorsch, Mainstockheim Rainer Stephan, HAS-Unterhohenried Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen 26. In der Arbeitsgemeinschaft (AG) durch Europa Würzburg Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen 27. In der WVZ-Arbeitsgruppe „Betriebsbefragungen“ durch zur Produktionstechnik im Zuckerrübenanbau Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen 17 3. Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V., Ochsenfurt 97199 Ochsenfurt, Marktbreiter Straße 74 Telefon: 09331-91-875 Telefax: 09331-91-874 E-Mail: [email protected] Internet: www.vsz.de Ehrenmitglieder des Vorstandes Peter Münsterer 84034 Landshut, Innere Regensburger Straße 6b Telefon: 0871-4303856 Dr. Reinhold Kißling 74906 Bad Rappenau-Bonfeld, Kirchhausener Straße 26 Telefon: 07066-8192 Richard Franz Frhr. von Bechtolsheim 97337 Dettelbach-Mainsondheim Telefon: 09324-903230 Ludwig Bayer 64584 Biebesheim, Kirchgasse 11 Telefon: 06258-6330 Manfred Schneller 61194 Niddatal-Assenheim, Erlenhof Telefon: 06034-2273 Arnold Eisenacher 37124 Rosdorf-Obernjesa, Angerstraße 18 Telefon: 05509-713 Richard Schwaiger 94330 Aiterhofen, Amselfing 11 Telefon: 09421-61869 Heinz Christian Bär 61184 Karben/Burg-Gräfenrode, Margarethenhof Telefon: 06034-3883 Ulrich Müller 04626 Illsitz, Am Dorfplatz 2 Telefon: 034491-26328 Ernst Wechsler 67593 Westhofen, Wormser Straße 1 Telefon: 06244-211 Ludwig Eidmann 64823 Groß-Umstadt, Eidmannshof Telefon: 06078-2470 Erhard Landes 86609 Donauwörth-Zirgesheim, Schiesserhof 2 Telefon: 0906-3848 GESCHÄFTSFÜHRENDER VORSTAND Vorsitzender Dr. Hans-Jörg Gebhard 75031 18 Eppingen, Adelshofer Straße 17 Telefon: 07262-1668 Telefax: 07262-3296 E-Mail: [email protected] 1. stellvertr. Vorsitzender Walter Manz 55278 Dexheim, Dalheimer Straße 14 Telefon: 06133-57465 Telefax: 06133-60291 E-Mail: [email protected] 2. stellvertr. Vorsitzender Ralf Hentzschel 01920 Panschwitz-Kuckau-Lehndorf, Am Park 14 Telefon: 035796-96340 Telefax: 035796-98136 E-Mail: [email protected] 3. stellvertr. Vorsitzender Helmut Friedl 86492 Egling, Hattenhofen 5 Tel. 08206 9030750, Fax 08206 9030752 E-mail: [email protected] Geschäftsführer Dr. Fred Zeller 97199 Ochsenfurt, Marktbreiter Straße 74 Telefon: 09331-91-875 Telefax: 09331-91-874 E-Mail: [email protected] Weitere Vorstandsmitglieder Dr. Jochen Fenner 97255 Gelchsheim, Hofstraße 2 Telefon: 09335-413 Telefax: 09335-8109 E-Mail: [email protected] Georg Koch 34590 Wabern, Gut Udenborn Telefon: 05683-253 Telefax: 05683-5296 E-Mail: [email protected] Herwig Marloff 61203 bis 15.09.2015 Reichelsheim, Neugasse 15 Telefon: 06035-3138 Telefax: 06035-18139 E-Mail: [email protected] Dr. Matthias Mehl 60437 ab 15.09.2015 Frankfurt/M. Niedererlenbach, Auf der Steinritz 14 Telefon: 06101-48435 Telefax: 06101-542577 E-Mail: [email protected] Joachim Rukwied 74246 Eberstadt, In der Damme 1 Telefon: 07134-4855 Telefax: 07134-21512 E-Mail: [email protected] 19 AUSSCHUSS Mitglieder des Vorstandes sowie folgende Personen Maximilian Ampferl Rupert Bach Heiner Braband (bis 22.12.2015) Franz-Günther Dörrschuck Hans-Georg Gröner Ernst Hahn Michael Hahn (ab 15.09.2015) Christian Hartje Thomas Hellmuth Wilhelm Isenberg (ab 22.12.2015) Erik Jennewein Dr. Matthias Mehl (bis 15.09.2015) Johannes Menth Peter Plank Dr. Helmut Ring Clemens Schaaf Steffen Steinbrück 85092 68542 37133 63674 88459 91541 61194 34393 63594 37130 67728 60437 97253 85077 94342 06188 99439 Kösching, Klosterstraße 10 Heddesheim, Brunnenweg 6 Friedland 5 OT Niedernjesa, Zur Insel 2 Altenstadt-Heegheim, Brunnenstraße 8 Tannheim, Hofgut Krimmel Rothenburg o. d. T., Schandhof 1 Niddatal-Kaichen, Brunnenstraße 3 Grebenstein, Melchershof Hasselroth-Niedermittlau, Obere Heeg 17 Gleichen-Diemarden, Klostergut 4 Münchweiler, Mühlstraße 19 Frankfurt/M. Nieder-Erlenbach, Auf der Steinritz 14 Gaukönigshofen-Rittershausen, Otto-Menth-Straße 15 Manching-Westenhausen, Achstraße 14 Straßkirchen, Straubinger Straße 11 Landsberg-Sietzsch, Emsdorfer Platz 4 Neumark, EG Neumark eG, Vor dem Obertore 160 Beratende Mitglieder Dr. Rudolf Apfelbeck Dr. Christian Lang Manfred Menz Rüdiger Nagel Thomas Rothe Harald Wetzler Dr. Klaus Ziegler 93086 67595 61191 34628 04746 74177 97252 Wörth, Im Blindfenster 22 Bechtheim, Im Rosengarten 6 Rosbach, Waldhaus Beinhards Willingshausen–Ransbach, Dorfstraße 5 Hartha, Richzenhainer Straße 26 Bad Friedrichshall, Heuchlinger Straße 3 Frickenhausen, Hahnsteig 18 GESCHÄFTSSTELLE Geschäftsführer Dr. Fred Zeller 97199 Stellvertr. Geschäftsführer Martin Graber Sekretariat Brigitte Knarr Birgit Hildebrand Buchhalter Sven Böker Redaktion der dzz Gudrun Walther Vertrieb dzz Alexandra Wolz Fachstelle Rübenlogistik Klaus Weippert 20 Ochsenfurt, Marktbreiter Straße 74 Telefon: 09331-91-875 Telefax: 09331-91-874 E-Mail: [email protected] Im Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer sind folgende Rübenbauverbände zusammengeschlossen: Heilbronn Verband baden-württembergischer Zuckerrübenanbauer e.V. 74072 Heilbronn/Neckar, Gartenstraße 54 Telefon: 07131-7893-0, Telefax: 07131- 7893-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.vsz.de/Baden-Wuerttemberg.htm Barbing Verband bayerischer Zuckerrübenanbauer e.V. 93092 Barbing, Sandstraße 4 Telefon: 09401-9304-0, 09401-9304-99 E-Mail: [email protected] Internet: www.bayernruebe.de Eibelstadt Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. 97246 Eibelstadt, Würzburger Straße 44 Telefon: 09303-90660, Telefax: 09303-99198 E-Mail: [email protected] Internet: www.frankenrueben.de Worms Verband der Hessisch-Pfälzischen Zuckerrübenanbauer e.V. 67547 Worms, Rathenaustraße 10 Telefon: 06241-92192-0, Telefax: 06241-92192-99 E-Mail: [email protected] Internet: www.ruebe.info Willingshausen Verband der Zuckerrübenanbauer Kassel e.V. 34628 Willingshausen–Ransbach, Dorfstraße 5 Telefon: 06691-9448283, Telefax: 06691-9448285 E-Mail: [email protected] Internet: www.vsz.de/Kassel.hmt Friedrichsdorf Verband Wetterauer Zuckerrübenanbauer e.V. 61381 Friedrichsdorf/Taunus, Taunusstraße 151 Telefon: 06172-7106-221 oder 134, Telefax: 06172-7106-222 E-Mail: [email protected] Internet: www.vsz.de/Wetterau.htm Zeitz Verband Sächsisch-Thüringischer Zuckerrübenanbauer e.V. 04746 Hartha, Richzenhainer Straße 26 Telefon:034328 604506, Telefax:034328 604507 E-Mail: [email protected] Internet: www.vstz.de 21 4. Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart-Ochsenfurt (SZVG) Sitz: Stuttgart Anschrift: 97199 Ochsenfurt, Marktbreiter Straße 74 Telefon: 09331-91256 Telefax: 09331-91245 E-Mail: [email protected] Internet: www.szvg.de VORSTAND Ehrenvorsitzender: Dr. Reinhold Kißling 74906 Bad Rappenau-Bonfeld, Kirchhausener Straße 26 Vorsitzender: Dr. Jochen Fenner 97255 Gelchsheim, Hofstraße 2 Stellvertr. Vorsitzender: Erhard Landes (bis 07.07.2015) Georg Koch (ab 07.07.2015) 86609 Donauwörth-Zirgesheim, Schiesserhof 2 34590 Wabern, Gut Udenborn Vorstandsmitglieder: Helmut Friedl (ab 07.07.2015) Walter Manz Herwig Marloff (bis 10.12.2015) Dr. Matthias Mehl (ab 10.12.2015) Joachim Rukwied 86492 55278 61203 60437 74246 Egling, Hattenhofen 5 Dexheim, Dalheimer Straße 14 Reichelsheim, Neugasse 15 Frankfurt/M. Niedererlenbach Eberstadt, In der Damme 1 AUFSICHTSRAT Vorsitzender: Dr. Hans-Jörg Gebhard 75031 Eppingen, Adelshofer Straße 17 Stellvertr. Vorsitzender: Ralf Hentzschel 01920 Panschwitz-Kuckau-Lehndorf, Am Park 14 Mitglieder: Maximilian Ampferl (ab 07.07.2015) 85092 Kösching, Klosterstraße 10 Rupert Bach 68542 Heddesheim, Brunnenweg 6 Ludwig Brunnhuber (bis 07.07.2015) 89344 Aislingen, Graf-von-Werdenbergstraße 16 Mag. Klaus Buchleitner A-1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1 Ludwig Eidmann (bis 10.12.2015) 64823 Groß-Umstadt, Eidmannshof Dr. Ewald Glaser 76137 Karlsruhe, Lauterbergstraße 1 Ernst Hahn 91541 Rothenburg o. d.T., Schandhof 1 Christian Hartje 34393 Grebenstein, Melchershof 22 Mag. Veronika Haslinger A-1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1 Thomas Hellmuth 63594 Hasselroth/Niedermittlau, Obere Heeg 17 Hans-Josef Hilgers 50668 Köln, Altenberger Straße 1 a Erik Jennewein 67728 Münchweiler, Mühlstraße 19 Susanne Kunschert 73760 Ostfildern, Felix-Wankel-Straße 2 Erhard Landes (ab 07.07.2015) 86609 Donauwörth-Zirgesheim, Schiesserhof 2 Herwig Marloff (ab 10.12.2015) 61203 Reichelsheim, Neugasse 15 Johannes Menth 97253 Gaukönigshofen-Rittershausen, Otto-Menth-Straße 15 Dr. Helmut Ring 94342 Straßkirchen, Straubinger Straße 11 Clemens Schaaf 06188 Landsberg-Sietzsch, Emsdorfer Platz 4 Roland Schuler 81925 München, Arabellastraße 4 Steffen Steinbrück 99439 Neumark, Vor dem Obertore 160 MITGLIEDER Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V., Marktbreiter Straße 74, 97199 Ochsenfurt Verband bad.-württ. Zuckerrübenanbauer e.V., Gartenstraße 54, 74072 Heilbronn Verband bayerischer Zuckerrübenanbauer e.V., Sandstraße 4, 93092 Barbing Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V., Würzburger Straße 44, 97246 Eibelstadt Verband der Hess.-Pfälz. Zuckerrübenanbauer e.V., Rathenaustraße 10, 67547 Worms Verband der Zuckerrübenanbauer Kassel e.V., Dorfstraße 5, 34628 Willingshausen-Ransbach Verband Wetterauer Zuckerrübenanbauer e.V., Taunusstraße 151, 61381 Friedrichsdorf Verband Sächsisch-Thüringischer Zuckerrübenanbauer e.V., Kreisstraße 1, 06712 Kretzschau-Grana und außerdem nachfolgende Genossenschaftszentralen Süddeutschlands: BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München ZG Raiffeisen e.G., Lauterbergstraße 1, 76137 Karlsruhe Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG, Altenberger Straße 1 a, 50668 Köln DZ Bank, Deutsche Zentralgenossenschaftsbank AG, Platz der Republik, 60265 Frankfurt 23 Persönliche Mitglieder: Maximilian Ampferl (ab 07.07.2015) 85092 Kösching, Klosterstraße 10 Erik Jennewein 67728 Münchweiler, Mühlstraße 19 Rupert Bach 68542 Heddesheim, Brunnenweg 6 Dr. Reinhold Kißling 74906 Bad Rappenau-Bonfeld, Kirchhausener Str. 26 Ludwig Brunnhuber (bis 07.07.2015) 89344 Aislingen, Graf-von-Werdenbergstraße 16 Georg Koch 34590 Wabern, Gut Udenborn Mag. Klaus Buchleitner A-1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1 Susanne Kunschert 73760 Ostfildern, Felix-Wankel-Straße 2 Ludwig Eidmann (bis 10.12.2015) 64823 Groß-Umstadt, Eidmannshof Erhard Landes 86609 Donauwörth-Zirgesheim, Schiesserhof 2 Dr. Jochen Fenner 97255 Gelchsheim, Hofstraße 2 Walter Manz 55278 Dexheim, Dalheimer Straße 14 Helmut Friedl (ab 07.07.2015) 86492 Egling, Hattenhofen 5 Herwig Marloff 61203 Reichelsheim, Neugasse 15 Dr. Hans-Jörg Gebhard 75031 Eppingen, Adelshofer Straße 17 Dr. Matthias Mehl (ab 10.12.2015) 60437 Frankfurt/M. Nieder-Erlenbach Auf der Steinritz 14 Dr. Ewald Glaser 76137 Karlsruhe, Lauterbergstraße 1 Johannes Menth 97253 Gaukönigshofen-Rittershausen, Otto-Menth-Str. 15 Ernst Hahn 91541 Rothenburg o. d. T., Schandhof 1 Peter Plank (ab 07.07.2015) 85077 Manching-Westenhausen, Achstraße 14 Christian Hartje 34393 Grebenstein, Melchershof Dr. Helmut Ring 94342 Straßkirchen, Straubinger Straße 11 Mag. Veronika Haslinger A-1020, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1 Joachim Rukwied 74246 Eberstadt, In der Damme 1 Thomas Hellmuth 63594 Hasselroth/Niedermittlau, Obere Heeg 17 Clemens Schaaf 06188 Landsberg-Sietzsch, Emsdorfer Platz 4 Ralf Hentzschel 01920 Panschwitz-Kuckau-Lehndorf, Am Park 14 Roland Schuler 81925 München, Arabellastraße 4 Hans-Josef Hilgers 50668 Köln, Altenberger Straße 1 a Steffen Steinbrück 99439 Neumark, Vor dem Obertore 160 GESCHÄFTSFÜHRUNG Geschäftsführer: Dr. Fred Zeller Kellergasse 2a, 97215 Auernhofen 24 5. Südzucker AG 68165 Mannheim Maximilianstraße 10 68165 Mannheim Telefon: 0621-421-0 Telefax: 0621-421-393 Internet: www.suedzucker.de AUFSICHTSRAT Vorsitzender: Dr. Hans-Jörg Gebhard 1. stellvertr. Vorsitzender: Franz-Josef Möllenberg (Arbeitnehmer-Vertreter) 75031 Eppingen 25462 Rellingen 2. stellvertr. Vorsitzender: Erwin Hameseder A-3622 Mühldorf Mitglieder: Dr. Jochen Fenner Helmut Friedl Veronika Haslinger Ralf Hentzschel Wolfgang Kirsch Georg Koch Susanne Kunschert Joachim Rukwied 97255 Gelchsheim 86492 Egling a. d. Paar A-1020 Wien 01920 Panschwitz-Kuckau 78598 Königstein 34590 Wabern 70597 Stuttgart 74246 Eberstadt Arbeitnehmer-Vertreter: Yüksel Gediagac Günther Link Bernd Maiweg Ronny Schreiber Petra Schwalbe Nadine Seidemann Franz-Rudolf Vogel Wolfgang Vogl Rolf Wiederhold 13439 97258 33330 64683 13053 86609 67549 94505 34590 VORSTAND Dr. Wolfgang Heer (Vorsitzender) Dr. Thomas Kirchberg Thomas Kölbl Johann Marihart Ludwigshafen Ochsenfurt Speyer Limberg/Österreich Berlin Oberickelsheim Gütersloh Einhausen Berlin Donauwörth Worms Bernried Wabern 25 LANDWIRTSCHAFTLICHER BERATERKREIS Vorsitzender: Walter Manz 55278 Dexheim Stellvertr. Vorsitzender: Herwig Marloff (bis 30.09.2015) Dr. Matthias Mehl (ab 26.02.2016) 61203 Reichelsheim 60437 Frankfurt Mitglieder: Maximilian Ampferl (ab 01.08.2015) Rupert Bach Ludwig Brunnhuber (bis 31.07.2015) Ernst Hahn Christian Hartje Josef Haslbeck (bis 31.07.2015) Thomas Hellmuth Erik Jennewein Dr. Matthias Mehl (ab 01.10.2015 bis 26.02.2016, dann stv. Vors.) Johannes Menth Peter Plank (ab 01.08.2015) Dr. Helmut Ring Clemens Schaaf Norbert Schindler, MdB Dr. Fred Zeller 85092 68542 89344 91541 34393 94333 63594 67728 Kösching Heddesheim Aislingen Rothenburg Grebenstein Geiselhöring Hasselroth-Niedermittlau Münchweiler 60437 97254 85077 94032 06188 67273 97215 Frankfurt Gaukönigshofen-Rittershausen Manching Passau Landsberg Bobenheim am Berg Auernhofen RÜBENABTEILUNG OCHSENFURT Marktbreiter Straße 74, 97199 Ochsenfurt Leiter der Rübenabteilung: stellvertretender Leiter Ernst Merz Simon Vogel Rübenabteilung Ochsenfurt: Hannelore Geßner Elfriede Hannwacker Gisela Rückel (ab 01.03.2016) Christine Schneider Dieter Schoch Sebastian Siebauer (bis 29.02.2016) GESCHÄFTSBEREICH ZUCKER/RÜBEN, Mannheim/Ochsenfurt Maximilianstraße 10, 68165 Mannheim / Marktbreiter Straße 74, 97199 Ochsenfurt Leiter des Geschäftsbereiches: Dr. Rainer Schechter, Sitz: Mannheim Planung/Bezahlungssysteme: Produktion/Prozesskoordination: Logistik/Nebenprodukte: Alfons Münch, Sitz: Ochsenfurt Dr. Eberhard Krayl, Sitz: Mannheim (bis 31.12.2015) Dr. Georg Vierling, Sitz: Mannheim (ab 01.01.2016) Manfred Kröhl, Sitz: Mannheim 26 ZENTRALABTEILUNG LANDWIRTSCHAFTLICHE FORSCHUNG Maximilianstraße 10, 68165 Mannheim Leiter des Geschäftsbereiches: Dr. Johann Maier BETRIEBSRAT ZUCKERFABRIK OCHSENFURT Vorsitzender: Günther Link 97258 Oberickelsheim Stellvertr. Vorsitzender: Thomas Grießmann 97199 Ochsenfurt Mitglieder: Elli Hannwacker Armin Herbst Bernd Hirsch Ingo Pregitzer Horst Schrooten Bettina Schweizer Erika Zimmermann 97234 97340 97340 97340 97199 97253 97199 Reichenberg Gnodstadt Marktbreit Marktbreit Ochsenfurt Gaukönigshofen Ochsenfurt Weltzuckererzeugung und –verbrauch 2015/16 (einige Länder im Vergleich) * zuzüglich ca. 28 Milliarden l Bioethanol (davon 2,9 Mrd. l Export) Quelle: WVZ, Bonn, Stand 03/2016 27 II. Anbau, Ernte und Verarbeitung der Zuckerrüben in Franken 2015 1. Bestimmungen der EU-Behörden und nationale Beschlüsse Die Zuckermarktordnung (ZMO) – Anbau 2006 bis 2016 Wie in den meisten wichtigen Erzeugerländern der Erde wird auch in der EU der Markt für Zucker durch eine Marktordnung geregelt. Damit soll sichergestellt werden, dass den Erzeugern ein angemessenes Einkommen garantiert wird und dieses Grundnahrungsmittel dem Verbraucher stets in ausreichenden Mengen zur Verfügung steht. Gemeinsame Agrarpolitik der EU Der Agrarsektor ist bis heute einer der wenigen Bereiche der Europäischen Union, die durch eine einheitliche und gemeinsame Politik gekennzeichnet sind. Die Grundsätze dieser Gemeinsamen Agrarpolitik werden seit der Gründung der EWG von den Regierungen der Mitgliedstaaten beschlossen und auf nationaler Ebene umgesetzt. Mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden folgende Ziele verfolgt: Die erste Marktordnung, die den Zuckermarkt für die EU einheitlich regelte, trat im ZWJ 1967/68 in Kraft. In den vier Jahrzehnten ihres Bestehens wurde die Zuckermarktordnung immer wieder modifiziert und an die jeweiligen Erfordernisse des Marktes und der gemeinsamen Agrarpolitik angepasst. Dies gilt für die Einführung der hundertprozentigen Haushaltsneutralität im Jahr 1968 ebenso wie für die Umsetzung der GATT-Verpflichtungen. ■ Stabilisierung der Märkte, ■ die Nahrungsmittelversorgung der Verbraucher zu angemessenen Preisen sicherzustellen, ■ die Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts, die Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern, ■ auf diese Weise der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten. Der Rat der europäischen Agrarminister hatte schon 2001 die EU-Kommission beauftragt, im Jahr 2003 einen Bericht zur Zuckermarktordnung vorzulegen, der gegebenenfalls von Reformvorschlägen begleitet werden soll. Die weitere Ausgestaltung der EU-Zuckerpolitik hat folgende Faktoren zu berücksichtigen: ■ Nachhaltigkeit der Rüben- und Zuckererzeugung in der EU; ■Verbraucherschutz; ■ Verpflichtungen aus WTO II; ■ Ausgang eines Panels bei der Welthandelsorganisation-WTO (Beschwerde Australien, Brasilien, Thailand); ■ Ausgestaltung der Präferenzabkommen; (AKP und EBA = “Everything but arms“, LDC = “Low developed countries“) ■ Erweiterung der EU; ■ Situation des EU-Agrarhaushaltes; ■ Erzeugung biogener Treibstoffe; In Winterversammlungen wurden diese Reformansätze regelmäßig ausführlich diskutiert. Praxisrelevant galt stets der Hinweis: „Bei aktuellen Pacht- und Kaufentscheidungen von Lieferrechten diese Thematik bitte im Blick behalten!“ 28 EU-Zuckermarktordnung Um diese Ziele zu erreichen, wurden im Rahmen der GAP einzelne Marktordnungen mit speziellen Regeln für die verschiedenen agrarischen Erzeugnisse geschaffen. Der EU-Zuckermarkt wird seit 1968 durch eine gemeinsame Marktordnung geregelt. Spezifische Rahmenbedingungen für den Zuckersektor sind allerdings keine singuläre Erscheinung innerhalb der EU, denn auch in den meisten anderen Erzeugerländern sind die wirtschaftlichen Bedingungen der Zuckerproduktion durch einen staatlichen Rahmen definiert. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Versorgung der heimischen Märkte sicherzustellen und diese vor den erheblichen Ernte- und Preisschwankungen des Weltmarktes zu schützen. Auch die EU-Zuckermarktordnung verfolgt das Ziel, die hohe Volatilität auf dem Weltmarkt nicht auf die heimischen Erzeuger und Verbraucher durchschlagen zu lassen. Zentrale Elemente der Zuckermarktordnung Die Zuckermarktordnung beruht seit ihrer Einführung auf zwei zentralen Instrumenten, die die Realisierung der oben genannten Ziele sicherstellen: Zum einen wurde ein Quotensystem geschaffen, das die Gemeinschaftserzeugung mengenmäßig reguliert, zum anderen werden Einfuhren zu niedrigen Preisen mit Zöllen belegt. Beide Instrumente sind bis zum heutigen Tag für das Funktionieren der Marktordnung charakteristisch und unverzichtbar. Sie sollen u. a. sicherstellen, dass der EU-Binnenmarktpreis nicht unter ein bestimmtes Preisniveau absinkt, um die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität des Rübenanbaus in der Europäischen Union zu erhalten. Wichtigste Elemente der Zuckermarktordnung im Überblick Quotensystem Anstelle der ursprünglichen Unterscheidung zwischen Aund B-Quote trat mit der Reform der Zuckermarktordnung im Jahr 2006 eine einzige Quote. Diese wird den Mitgliedstaaten von der EU zugeteilt und von diesen wiederum auf die Unternehmen der Zuckerindustrie aufgeteilt. Quoten für Zucker, Isoglucose und Inulinsirup in der EU ab 2013/14 Mitgliedstaaten Deutschland Frankreich – Mutterland – DOM Polen Großbritannien Niederlande Belgien Spanien Italien Tschechische Republik Dänemark Österreich Schweden Kroatien* Griechenland Slowakei Ungarn Rumänien Litauen Finnland Portugal Zucker Isoglukose 2.898.255,7 56.638,2 – 3.004.811,15 432.220,05 1.405.608,1 1.056.474,0 804.888,0 676.235,0 498.480,2 508.379,0 372.459,3 372.383,0 351.027,4 293.186,0 192.877,0 158.702,0 112.319,5 105.420,0 104.688,8 90.252,0 80.999,0 – – 42.861,4 – – 114.580,2 53.810,2 32.492,5 – – – – – – 68.094,5 250.265,8 – – – – – Kontinent – Inulinsirup – – – – – – – – – – – – – – – – 12.500,0 – – Azoren 9.953,0 – – Bulgarien – 89.198,0 – 13.529.618,2 720.440,8 – EU-28 Quelle: Europäische Kommission; * = ab 1. Juli 2013 Laufzeit Die derzeitigen Regelungen der Zuckermarktordnung gelten bis zum Wirtschaftsjahr 2016/17. Eine zwischenzeitliche Überprüfung ist in dieser Zeit nicht vorgesehen. Rübenmindestpreise und Referenzpreise für Zucker Die Zuckermarktordnung verpflichtet die Zuckerhersteller, den Rübenanbauern für Rüben, die zur Herstellung von Quotenzucker benötigt werden, mindestens den vom Agrarministerrat festgelegten Rübenmindestpreis zu zahlen. Der Referenzpreis für Zucker ist im Gegensatz zum Rübenmindestpreis kein Garantiepreis, sondern gibt das Binnenmarktpreisniveau an, das aus Sicht der Kommission nicht unterschritten werden sollte. Fällt der Binnenmarktpreis dennoch unter dieses Niveau kann die Kommission bestimmte Maßnahmen zur Preisstützung ergreifen. 29 Referenzpreise für Zucker und Zuckerrübenmindestpreis Preise Referenzpreis Weißzucker Reduzierung, kumuliert Strukturabgabe Netto-Referenzpreis Reduzierung, kumuliert Referenzpreis Rohzucker Zuckerrübenmindestpreis Reduzierung, kumuliert1) Euro/t % Euro/t Euro/t % Euro/t Euro/t % 2006/07 2007/08 2008/09 ab 2009/10 631,9 0 126,4 505,5 20,0 496,8 32,9 24,7 631,9 0 173,8 458,1 27,5 496,8 29,8 31,7 541,5 14,4 113,3 428,2 32,2 448,8 27,8 36,2 404,4 36,0 0 404,4 36,0 335,2 26,3 39,7 1) gegenüber gewogenem Mittel von bisher 43,63 für EU-15. Preissenkungen Die Preise wurden durch die Reform in vier Schritten – zuletzt am 1. Oktober 2009 – reduziert. Der Interventionsbzw. Referenzpreis für Weißzucker sank um insgesamt 36 %, der Mindestpreis für Zuckerrüben um 39,7 %. Der Interventionspreis wurde durch einen Referenzpreis ersetzt. Kompensation Die Rübenanbauer erhielten für durchschnittlich 64,2 % der Preissenkung einen Ausgleich in Form einer Direktzahlung. Die Zahlung war an die Einhaltung bestimmter Standards für Umweltschutz und Bodenbewirtschaftung gebunden. Die zuckerspezifischen Zahlungsansprüche („Top ups“) wurden in Deutschland im Zeitraum zwischen 2010 und 2013 im so genannten Gleitflug abgeschmolzen. Gleichzeitig erhöhten sich die allgemeinen Flächenprämien. Intervention Das Interventionssystem der zurückliegenden Marktordnungsperioden ist mit Ende des Zuckerwirtschaftsjahres 2009/10 ausgelaufen. Private Lagerhaltung Wenn der der festgestellte Durchschnittspreis in der EU während eines repräsentativen Zeitraums unter dem Referenzpreis liegt und dies wahrscheinlich auch weiterhin der Fall bleibt, kann einem Unternehmen, das über eine Zuckerquote verfügt, eine Beihilfe für die private Lagerhaltung gewährt werden. Marktrücknahme Um das strukturelle Gleichgewicht des Zuckermarktes zu erhalten und zu verhindern, dass das gemeinschaftliche Preisniveau unterhalb des Referenzpreises fällt, hat die EU-Kommission die Möglichkeit, Quotenzucker und Quotenisoglukose bis zum Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres vom Markt zu nehmen. Der übertragene Zucker muss durch die Unternehmen auf eigene Rechnung eingelagert werden. Er wird automatisch zum ersten Quotenzucker des folgenden Wirtschaftsjahres. Diese Maßnahme war 2015/2016 letztmalig in Kraft. 30 Restrukturierungsfonds Um die Quotenzuckererzeugung im Rahmen der Reform der Zuckermarktordnung von 2006 ohne eine obligatorische Quotenkürzung zu reduzieren, wurde ein Restrukturierungsfonds eingerichtet, aus dem denjenigen Zuckerfabriken, die sich verpflichteten, ihre Quote ganz oder teilweise aufzugeben, eine Entschädigung gezahlt wurde. Rübenanbauer, die ihre Erzeugung im Rahmen einer Quotenrückgabe durch eine Fabrik reduzierten oder aufgaben, erhielten 10 % der Restrukturierungsmittel sowie einen Festbetrag. Zur Finanzierung des Restrukturierungsfonds wurden die Unternehmen der Zuckerindustrie verpflichtet, eine so genannte Restrukturierungsabgabe zu zahlen. Die Restrukturierung erfolgte in den Jahren 2007 bis 2009. Außenschutz und Einfuhren Bei Zuckereinfuhren vom Weltmarkt wird an den EU-Außengrenzen ein Einfuhrzoll erhoben. Allerdings profitieren zahlreiche Zuckererzeuger weltweit von reduzierten Zollsätzen, zollfreien Einfuhrkontingenten oder sie verfügen sogar über einen völlig unbeschränkten Zugang zum EU-Binnenmarkt. So hat die EU zusätzlich zu der ab 2000 erfolgten Marktöffnung für die im Rahmen der Alles-außer-Waffen-Initiative begünstigten Länder die traditionellen Einfuhrquoten für die AKP-Länder seit 2009 durch regionale Einfuhrgarantien ersetzt. Neben den präferenziellen Einfuhren aus diesen beiden Ländergruppen gewährt die Europäische Union weiterhin mehreren anderen Ländern bzw. Regionen, darunter Brasilien, Indien und den Balkanländern, präferenzielle Einfuhrkontingente. Produktionsabgabe Seit dem Wirtschaftsjahr 2007/2008 (bis 2016/2017) wird eine fixe Produktionsabgabe auf die Zucker- und Isoglukose-Quoten erhoben. Diese Abgabe beträgt für Quotenzucker 12 Euro/t. Für Isoglukose beträgt sie 59 % des für Zucker geltenden Betrags. Die Abgabe wird dem allgemeinen Haushalt der EU zugeführt, ohne dass ihr zuckerspezifische Zahlungen aus dem Agrarbudget gegenüber stehen. Binnenmarktregelung Die Zuckermarktordnung unterscheidet zwei Kategorien Zucker: Quotenzucker ■Diese Menge kann auf dem Binnenmarkt abgesetzt oder unter Berücksichtigung der WTO-Verpflichtungen exportiert werden. Die Höhe der länderspezifischen Quoten ist in der Zuckermarktordnung festgelegt. ■Für die zur Erzeugung von Quotenzucker erforderliche Rübenmenge müssen die Zuckererzeuger den Rübenanbauern den Rübenmindestpreis zahlen. Nichtquotenzucker ■Für Zucker, der in einem Wirtschaftsjahr über die zur Verfügung stehende Quote hinaus erzeugt wird, gibt es folgende Verwendungsmöglichkeiten. Industriezucker ■Dieser Zucker wird im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen an zugelassene Verarbeiter innerhalb der EU geliefert und muss von diesen zu bestimmten Erzeugnissen verarbeitet werden (Bioethanol, Hefe, bestimmte Industrie- oder Arzneierzeugnisse). ■Es gibt keine Vorschriften hinsichtlich des zu zahlenden Rübenpreises. te für Australien, Brasilien und WTO-Mitglieder über insgesamt 106.925 t. Letztere allerdings zu einem Zollsatz von 98 Euro/t, während der AKP-Zucker bekanntlich zollfrei eingeführt wird. Für die Exporte wurden die Verpflichtungen für die EU neu berechnet, um die Exportverpflichtungen der neuen Mitglieder aufzunehmen. Die neuen zulässigen Exporterstattungen wurden von 499,1 auf 513,9 Mio. Euro erhöht und die zulässigen Exportmengen von 1,274 Mio. t auf 1,374 Mio. t festgelegt. Diese neuen Verpflichtungen traten ab dem 01.07.2006 in Kraft und wurden seitdem nicht mehr geändert … und laufen am 30.09.2017 aus. WTO-Zucker-Panel-Schiedsspruch (zur Erinnerung) Der Schiedsspruch des WTO-Panels im Zuckerstreit zwischen Brasilien, Australien und Thailand einerseits und der EU andererseits wurde im Berufungsverfahren endgültig entschieden; im Detail verlautete am 28. April 2005: Sofern der Nichtquotenzucker keiner der genannten Verwendungen zugeführt wird, ist eine Überschussabgabe zu zahlen. ■In seinem Bericht hat das Berufungsgremium im Wesentlichen die Schlussfolgerungen des Panels vom 15. Oktober 2004 bestätigt. ■ Hinsichtlich der Reexporte von AKP- und Indien-Zucker kommt das Berufungsgremium zu dem Ergebnis, dass die EU-Fußnote mit dem WTO-Agrarabkommen unvereinbar ist, da diese Exporte keiner Senkungsverpflichtung unterworfen worden sind. ■Bezüglich des C-Zuckers bestätigt das Berufungsgremium, dass diese Ausfuhren subventioniert sind. Das Panel hatte zwei Gründe für die Exportsubventionierung von C-Zucker herausgestellt: Einerseits den Verkauf von C-Rüben unter den Produktionskosten und andererseits eine Quersubventionierung der CZuckerexporte durch die hohen Preise für A- und BZucker. Hierzu hat das Berufungsgremium bestätigt, dass der Verkauf von C-Rüben zu Preisen, die unter den gesamten Produktionskosten liegen, eine Subvention darstellt. Die Berufungsgerichte haben ebenso bestätigt, dass die C-Zuckerexporte durch Erlöse für A- und B-Zucker subventioniert sind. ■Somit hat die EU seit dem ZWJ 1995/96 die zulässige Exportmenge sowie die erlaubten Ausfuhrerstattungen überschritten. ■Somit hatte die EU-Kommission in angemessener Zeit die unzulässigen Exportsubventionen mit den WTO-Regeln in Einklang zu bringen. Im Klartext bedeutete das, dass die EU den C-Zucker-Export am 22. Mai 2006 abzuschließen hatte. EU-Erweiterung und WTO Die WTO hat die neuen EU-Mitgliedsländer (Beitritt 01.05.2004 = EU 25, 01.01.2017 = EU 27, 01.07.2013 = EU 28) in die Berechnung der Handelsverpflichtungen der EU einbezogen. Die WTO-Importkontingente für die EU-25 umfassen neben den ursprünglichen 1.304.700 t für AKP und Indien nun auch besondere Einfuhrkontingen- Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaft Die Ausgleichszahlung für die Zuckerrübenanbauer soll in den ersten beiden Reformjahren 2006/07 und 2007/08 60 %, für die Folgejahre 2008/09 und 2009/10 64,2 % betragen; ab 2010/11 kommt es zur Abschmelzung dieses Ausgleichsbetrages – und zwar: 2010 = 10 %, 2011 = 30 %, 2012 = 60 %, Überschusszucker ■ Dieser Zucker wird außerhalb der Quote erzeugt und nicht als Industriezucker verkauft. ■Er kann auf das nächste Wirtschaftsjahr übertragen werden und gilt in diesem Fall als Quotenzucker des Folgejahres; unter Anrechnung auf das Ausfuhrkontingent für Nichtquotenzucker exportiert werden. Versorgung der Regionen in äußersten Randlagen ■ Für bestimmte Gebiete der EU (z.B. Madeira, Azoren, La Réunion) wurden Sondermaßnahmen erlassen, um ihre Belieferung mit Gemeinschaftserzeugnissen zu angemessenen Preisen sicherzustellen. ■Für Zucker, der im Rahmen der besonderen Versorgungsregelung in diese Regionen geliefert wird, ist keine Überschussabgabe zu zahlen. 31 2013 = 100 %. Die europäischen Agrarminister haben 2005/06 nicht nur eine drastische Senkung der Zuckerund Rübenpreise beschlossen, sondern auch einen teilweisen Ausgleich für diese Maßnahmen – allerdings nur für Zuckerrüben. Einfuhren Ab 2008/09 werden bei Einfuhren aus jedem LDC, die die Vorjahreseinfuhren um mehr als 25 % übersteigen, automatisch Maßnahmen eingeleitet. Diese können in einer Rücknahme der Präferenz, in einer Aussetzung der Präferenz oder anderen Schutzmaßnahmen bestehen. Die Ursprungsregeln werden verschärft. Mischungen sind nur dann ausreichend für die Ursprungsgewährung, wenn der darin enthaltene Rohzucker zu 100 % in LDC’s produziert wurde. h., dass ein erheblicher Teil der in 2014 erzeugten Nichtquotenrüben ins Anbaujahr 2015 als Quotenrüben übertragen werden musste. Infolgedessen war der Anbau in 2015 entsprechend einzuschränken. Für den Anbau 2016 wurde die Übertragungsregelung – aufgrund der trockenheitsbedingten Minderproduktion – lediglich vereinzelt individuell genutzt. Eine Generelle Übertragung fiel ohnehin nicht an. Die Begrenzung der Übertragung auf 10 % der Vertragsrüben war in 2015 wieder individuell einzuhalten. Falls der Anbauer die individuelle Übertragung wünschte, konnte er diese im Südzucker-Rohstoffportal (www. rohstoffportal.suedzucker.de) beantragen. Ausfuhren Zucker, der über die Quoten hinaus erzeugt worden ist, kann innerhalb des bestehenden WTO-Limits exportiert werden (und sofern der EU-Referenzpreis unter dem Weltmarktpreis für Zucker liegt). Die übertragenen Mengen (rund 22 % der Quotenrüben 2015) waren die ersten Quotenrüben 2015 und reduzierten damit die Vertragsrüben zum Anbau 2015, was analog zu einer Einschränkung der Anbaufläche 2015 führte. Beihilfen Um die Zuckerrübenerzeugung in Finnland zu erhalten, kann den finnischen Zuckerrübenanbauern eine nationale Beihilfe von 350,00 Euro/ha gewährt werden (Zusage bis 2020!). Die Beihilfe für die DOM wird von 60 Mio. Euro jährlich auf 90 Mio. Euro aufgestockt. Die GAP 2015 – 2020 sieht gekoppelte Zahlungen für den Zuckerübenanbau vor; 10 EU-Mitgliedsstaaten haben diese Maßnahme 2015 bei der EU-Kommission beantragt und setzten diese um, nicht von Frankreich und Deutschland. Die Übertragungsrüben aus 2014 wurden dann 2015 mit dem gültigen Quotenrübenpreis von 26,29 Euro/t zzgl. Zuckergehaltszuschlag abzgl. Produktionsabgabe bezahlt. Zuckerquote Die variable Quotenausschöpfung (Deklassierung, aber auch die Umwandlung von Nichtquotenzucker in Quotenzucker) und das Instrument der Marktrücknahme sind Bestandteile der reformierten Marktordnungsperiode bis 2016/2017. Die EU-Kommission hat damit die Möglichkeit, die Quoten variabel zu handhaben, und zwar in Abhängigkeit vom innergemeinschaftlichen Verbrauch und der erlaubten maximalen Exportmenge von Quotenzucker. Individuelle und generelle Übertragung Im Laufe des Herbstes 2014 war absehbar, dass die Zuckererzeugung der Ernte 2014 im Einzugsgebiet der Südzucker AG die Absatzmöglichkeiten in diesem Wirtschaftsjahr deutlich übersteigt. Deshalb wurde ein Teil der Rüben, die über die im Zuckerrüben-Liefervertrag 2014 vereinbarten 5 % Industrierüben hinausgingen, als Industrierüben-Zusatz (IRZ) mit einem deutlichen Preisabschlag und einem Mengenanteil bis max. 33.41 % abgerechnet. Zudem und darüber hinaus kam es neben individueller auch zu einer generellen Übertragung, d. 32 Zusätzliche Einfuhren vom Weltmarkt Als zweite Maßnahme zur Erhöhung des Zuckerangebotes in der Europäischen Union hat die EU-Kommission zusätzliche zollfreie Zuckerimporte ermöglicht. Diese Vorgehensweise soll jedoch kein Präjudiz für eine künftige Liberalisierung der Importe zusätzlich zu den begünstigten Entwicklungsländern sein. GATT/WTO-Restriktionen beim Zuckerexport der EU Zulässige Zulässiges ExportmengeErstattungsvolumen Mio t Mio Euro Referenzwert 1986–19901,612 779,9 1995/19961,556 733,1 1996/19971,499 686,3 1997/19981,443 639,5 1998/19991,386 592,7 1999/20001,330 545,9 ab 2000/2001 1,274 499,1 ab 01.07.2006 1,374 513,9 aktuell 1,374 513,9 Für die Exporte wurden die WTO-Verpflichtungen für die EU (orientiert an den Beitritten seit 2004) neu berechnet. Die neuen zulässigen Export-Erstattungen und die zulässigen Exportmengen wurden erhöht (siehe obige Tabelle). 2. Bezahlungssystem und Preise Das Bezahlungssystem im Bereich der Südzucker AG (2006–2016) (Quelle: Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. – historisch angepasst) Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen haben sich der Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer und seine Regionalverbände mit Südzucker auf ein neues Bezahlungssystem geeinigt. Dieses baut auf einem Mengengerüst auf, das die Quotenausstattung der Südzucker AG als Basis hat (2006 + 2007 mit erworbener Zusatzquote). Die Vertragsmenge aller Rübenanbauer im Bereich der Südzucker AG betrug vor den Quotenrückgabeaktionen im Herbst 2007 rund 9,86 Mio. t. Die Quotenausstattung des Unternehmens reichte aus, um die aktuellen Vertragsmengen auf einer Basis von 15 % Bereinigtem Zuckergehalt (BZG) bzw. bei einem Ausbeuteverlust von 2 % auf die Basis eines Zuckergehaltes von 17 % zu stellen. Ferner sollte das neue System weiterhin qualitätsbetont sein und die Verluste aus früherer bzw. späterer Lieferung der Rüben im Wesentlichen abdecken. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Mietenpflege gelegt. Die Rübenmarkvergütung leitet sich vom Verkaufspreis der erzeugten Trockenschnitzel-Pellets ab. Es werden jedoch nicht mehr 4,5 % vergütet, sondern lediglich 3,0 % (im Quotenrübenbereich). Im Industrierübenbereich gelten Vollkostenbetrachtungen. Schließlich gibt es Einschnitte bei den Frachtkosten. Vor der Kampagne gilt der Hinweis der Südzucker auf bestmögliche Verwertung; der endgültige Preis ergibt sich nach Abschluss der Kampagne entsprechend der Verwertung. Die über die Industrierübenmenge hinaus gelieferten Rüben (Überschussrüben-ÜR/Übertragungsrüben) werden freiwillig bzw. automatisch ins Folgejahr vorgetragen. Sie gelten dort als die ersten Quotenrüben der neuen Kampagne und sind somit ebenfalls frachtfrei. Im Gegensatz zum alten Garantiemengensystem „atmet“ das neue System. Es bezieht sich auf den gelieferten Zucker. Daher verringert sich die Vertragsmenge mit steigendem Zuckergehalt bzw. bereinigtem Zuckergehalt. Allerdings wurde für die Fracht vereinbart, dass Südzucker die Frachtkosten für Quotenrüben und Nichtquotenrüben, die bei hohem Zuckergehalt innerhalb der Vertragsrübenmenge geliefert werden, übernimmt. Regelung zum Anbaujahr 2006 + 2007 Zwar werden die Frachtkosten für die Quotenrüben (ebenso wie für die Übertragungsrüben, die ja die ersten Quotenrüben des Folgejahres darstellen) weiterhin voll vergütet, nicht jedoch für die Industrierüben. Mengenrahmen Die ursprünglich ausgegebenen Garantiemengen (vor 2005) bilden weiterhin die Grundlage für den Vertrag. Die unterschiedlichen Kategorien von Rüben innerhalb der Garantiemenge, also A-, B- und C1- Rüben wurden zu Vertragsrüben zusammengefasst. Diese Vertragsrübenmenge bezieht sich bis zum Anbaujahr 2008 auf einen Zuckergehalt von 17 % und einen Bereinigten Zuckergehalt (BZG) von 15 %. Waren also bisher pro Tonne Rüben 140 kg Zucker hinterlegt, so waren es bis 2007 150 kg. Damit stand dem einzelnen Anbauer eine zusätzliche Zuckermenge zur Verfügung (Regelung zum Anbau 2006 und 2007). Liegt die tatsächliche Polarisation bzw. der tatsächliche BZG unterhalb der Basiswerte (17 % Pol./15 % BZG), wird die Menge der Quotenrüben entsprechend größer: (Aufgrund des niedrigeren Zuckergehaltes wird mehr Rübenmenge benötigt, um die Vertragszuckermenge zu erfüllen.) Der Teil Quotenrüben, der die Vertragsrüben überschreitet, bleibt trotzdem frachtfrei. Die alte Garantiemenge bildet die Basis für die neue Vertragsmenge. Die Rüben werden zum Quotenrübenpreis frachtfrei plus Nebenleistungen abgerechnet. Rüben, die darüber hinaus geliefert werden, sind zunächst Industrierüben (IR = Ind.-R.) mit einer Frachtbeteiligung von Südzucker in Höhe von 75 % (max. 3,00 Euro/t). Ihr Anbau lohnt also i.d.R. vor allem für fabriknahe Standorte. 33 Am folgenden Beispiel für eine Abrechnung wird das „atmende“ System noch einmal erklärt: Vertrag: 150 t 1.000 t Anlieferung: 1.100 t Quotenzucker Vertragsrübenmenge (= alte Game), 15 % BZG Zuckerrüben Fall A Fall B 17% Pol. (15% BZG) 18% Pol. (16% BZG) Quotenrüben: 1.000 t Quotenrüben: 938 t Industrierüben: 100 t Industrierüben: 94 t Überschussrüben: 0 t Überschussrüben: 68 t 1.100 t 1.100 t Bezahlungssystem Preisgebiete bei Südzucker sind 1.) Bayern, BadenWürttemberg, die Verbandsgebiete Hessen-Pfalz, Hessen-Nassau und Wetterau in Summe, 2.) Kassel, 3.) Franken und 4.) Sachsen-Thüringen. Der Rübenmindestpreis und damit der Polarisationszuschlag erfolgt weiterhin auf einem Zuckergehalt von 16 %. Der Polarisationszuschlag, der bisher ausgehend von 16 % Zuckergehalt einen linearen Preiszuschlag von 0,9 % je 1/10 % Zuckergehalt vorsah, wurde dergestalt geändert, dass dieser Zuschlag von 0,9 % nur noch bis zu einem Zuckergehalt von 19 % gilt. Für Rüben oberhalb von 19 % wird zunächst bis 19 % 0,9 % Preiszuschlag vergütet, für den 19 % überschreitenden Teil nur noch 0,7% (rote Linie). Der EU-Mindestsatz für den Polarisationszuschlag liegt deutlich unter den genannten Werten. Qualitätsbezahlung Anstelle des alten Systems mit Ausbeutevergütung und Qualitätsprämie gibt es nun eine einheitliche Qualitätsprämie. Diese orientiert sich an dem finanziellen Vorteil, der entsteht, wenn in einem Preisgebiet der Bereinigte Zuckergehalt (BZG) höher liegt als 14%. Dieses Einsparpotential wurde mit 9,92 Euro/t eingesparter Rübe (und Fracht ...) bei konstanter Zuckererzeugung errechnet. Der Betrag ist der Saldo aus verminderten Kampagnekosten, verminderten Kosten für Fracht sowie Erde und verminderten Erlösen für Futtermittel. 80 % der Einsparungen werden an die Rübenanbauer weitergegeben, 20 % bleiben beim Unternehmen. Das seit 1996 bewährte Prinzip der Qualitätszahl, eingeteilt in 20 Gruppen, wird weiterhin angewendet. Zur Prämienausschüttung werden die Anbauer mit der zu prämierenden Menge an alle Quoten- und Nichtquotenrüben in 20 Klassen mit jeweils möglichst gleicher Rübenmenge nach der Qualitätszahl eingeteilt. Die Einteilung erfolgt mit einer Genauigkeit von zwei Dezimale. 34 Für jedes Qualitätsgebiet erfolgt eine eigene Klasseneinteilung. Die Prämienverteilung in die einzelnen Klassen wurde im Juli 2006 festgelegt bzw. bestätigt. Die Grundlage des Systems der Qualitätszahl ist der Standard-Melasseverlust (SMV), der mit Hilfe der Braunschweiger Formel aus den Inhaltsstoffen AminoStickstoff, Kalium und Natrium errechnet wird. Der SMV gibt den Anteil der Zuckerverluste bei der Zuckergewinnung an, der sich aus der technologischen Qualität der Zuckerrübe ergibt. Für jede Lieferung wird der SMV errechnet. Dieser SMV wird verglichen mit dem SMV der Lieferungen der anderen Anbauer, die im gleichen 3-Tages-Zeitraum (vor der jeweiligen Lieferung) geliefert haben (ab 2013: 5-Tages-Zeitraum: 2 Tage vor, 2 Tage nach der jeweiligen Lieferung). Daraus ergibt sich die individuelle Qualitätszahl des Anbauers. Damit die Qualitätszahl leicht eingeordnet werden kann, wird die Qualitätszahl als Relativzahl ausgedrückt, d.h. für die durchschnittliche Rübe errechnet sich die Qualitätszahl 100. Überdurchschnittliche Qualität führt zu einer Qualitätszahl über 100, unterdurchschnittliche Qualität ergibt eine Qualitätszahl unter 100. Im neuen Bezahlungssystem gilt eine Rübenmarkvergütung in Höhe von 3 % des Schnitzelpreises bei Quotenrüben; bei Industrierüben gilt die Vollkostenrechnung. 2015 ergab sich für Quoten- und Industrierüben bei einem Schnitzelpreis von 175,00 Euro/t eine reduzierte Rübenmarkvergütung von 3,80 Euro/t (Vj. 4,12 Euro/t). Frachtkosten Wie bereits erwähnt, wird bei den Frachtkosten unterschieden zwischen Quotenrüben, Nichtquotenrüben (Industrierüben, Ethanolrüben) und Übertragungsrüben. Für die Quoten- und Übertragungsrüben übernimmt Südzucker die volle Fracht. Außerdem werden auf alle Rüben 0,77 Euro/t Wirtschaftserschwernis für Erdabreinigung gezahlt. Für Nichtquotenrüben erfolgt die Lieferung frei Werk, d.h. Fracht sowie Kosten für Reinigen und Laden trägt der Anbauer. Südzucker beteiligt sich an den Frachtkosten mit einer pauschalen Frachtbeteiligung von 75 % (max. 3,00 Euro/t). Ergeben sich beim Anbauer aufgrund eines BZG’s höher als 15 % Nichtquotenrüben innerhalb der Vertragsmenge, gilt volle Frachtübernahme durch Südzucker. Auch für Nichtquotenrüben (Industrie- und Ethanolrüben) werden 0,77 Euro/t Wirtschaftserschwernis für Erdabreinigung gezahlt. Früh- und Spätlieferprämie, Mietenpflege Für alle Rüben wurden ab dem Anbaujahr 2009 die bisherigen Staffeln für Frühlieferprämie und Wirtschaftserschwernis für Mietenpflege und Spätlieferung neu angepasst – gezahlt werden die entsprechenden Prämien/ Zuschläge auf alle Rüben! Die Frühlieferprämie für die Kampagne 2015/2016 wurde, wie im Zuckerrüben-Liefervertrag 2015 und der Branchen-Vereinbarung 2015 unter Punkt III (7)a. formuliert, analog des tatsächlichen Verlaufs der Ertrags- und Zuckergehaltszunahme sowie der feststehenden Preise für Quoten- und Nichtquotenrüben angepasst (2011 = 22 %; 2012 = 33 %; 2013 = 23 %; 2014 = +/- 0 %; 2015 = */- 0 %). Übertragung und Nachlieferung von Rüben Die Zuckererzeugung gliedert sich in Zukunft in die beiden Bereiche „Quotenzucker“ und „Nichtquotenzucker“. Nach den Bestimmungen der Zuckermarktordnung kann der Nichtquotenzucker ■ als „Industriezucker“ verwendet werden; ■ auf das nächste Jahr übertragen werden; ■ in so genannte „Randlagen“ verbracht werden oder ■ im Rahmen der nach dem WTO-Schiedsspruch begrenzten Möglichkeiten exportiert werden. Da die „Randlagen“, also die Azoren und andere ferne Gebiete, kein Markt für deutschen Zucker sind und der Export nach dem WTO-Schiedsspruch eng limitiert ist, bleibt für solchen Zucker, der nicht als „Industriezucker“ verkauft werden kann, nur noch die Übertragung. Unter den Begriff „Industriezucker“ fallen dabei Verwendungen beispielsweise für das Gärungsgewerbe (Hefe) oder auch für den chemischen und pharmazeutischen Bereich. Auch die Produktion von Bioethanol kann unter den Begriff „Industriezucker“ fallen. Die Regelung für Nichtquotenrüben sieht eine Frachtkostenbeteiligung des Anbauers für Industrierüben und Ethanol-Rüben außerhalb der Vertragsmenge vor. Daher kann es in Abhängigkeit der Transportentfernung sinnvoll sein, Rüben, die über die Vertragsmenge hinaus erzeugt werden, individuell (also auf Wunsch bzw. Antrag des Anbauers) zu übertragen. Die so übertragenen Rübenmengen werden dann die ersten Quotenrüben des Folgejahres. Individuelle Übertragung (Industrierüben und/ oder Industrierüben Zusatz) Die Industrierüben außerhalb der Vertragsmenge (frachtrelevante IR und IRZ) können auf Antrag des Anbauers individuell übertragen werden. Dies kann aufgrund der Frachtbeteiligung insbesondere für fabrikferne Standorte sinnvoll sein. Die so übertragene frachtrelevante Industrierübe bzw. Industrierübe Zusatz wird erste Quotenrübe des Folgejahres. Gezahlt wird im Produktionsjahr nur: ■ die volle Fracht; ■Rübenmarkvergütung; ■ die Qualitätsprämie; ■ Bonus für Qualität, Umwelt und Nachhaltigkeit; ■ Wirtschaftserschwernis für Erdabreinigung (0,77 Euro/t); ■ eventuell angefallene Früh- und Spätlieferprämien, Wirtschaftserschwernis Mietenpflege. Abgezogen werden die Lagerkosten des betreffenden Zuckers, und zwar in Höhe von 3,00 Euro/t Rüben (Kampagne 2015) bzw. 5,50 Euro/t Rüben (Kampagne 2014 mit mehr als 25.000 t übertragenen Zucker) – „atmend“ mit dem Zuckergehalt. In der Schlussabrechnung des folgenden Jahres wird der dann gültige Quotenrübenpreis (2009 ff: 26,29 Euro/t) plus Zuckergehaltszuschlag, plus einem eventuellen Marktbonus gezahlt. Generelle Übertragung (ÜR-Rüben) Rüben, die über die Vertragsmenge (ab 2013 = Quotenrübenmenge) hinaus geliefert werden und nicht zu Industrierüben verarbeitet werden können, weil der Absatz hierfür fehlt, müssen generell übertragen werden. Dies geschieht ohne Zutun des Anbauers und wird von Südzucker veranlasst. Hierzu wird mit Hilfe eines EDVLaufes ermittelt, mit welchem Prozentsatz an Quotenerfüllung die Industrierübenmenge (IR + IRZ) erreicht wird. Beträgt dieser Prozentsatz zum Beispiel 138 %, so müssen alle über 138 % hinaus gelieferten Rüben generell übertragen werden. Ebenso wie bei der individuellen Übertragung werden für diese Rüben im Anbaujahr nur die Fracht und die Nebenleistungen vergütet. In der Schluss-Abrechnung des folgenden Jahres wird für die ÜR-Rüben der dann gültige Quotenrübenpreis plus Zuckergehaltszuschlag bezahlt. Der Anbau im Folgejahr ist entsprechend zu reduzieren, um wiederum Überproduktion zu vermeiden. Im Rahmen der neuen Zuckermarktordnung ab 2017 (ohne Quoten) fallen die WTO-Exportbeschränkungen weg; dann ist auch diese Übertragungsregelung überflüssig. 35 Rahmenbedingungen 2015/2016 Zuckerrübengrundpreise Die Rübengrundpreise ab 2009 betragen auf der Basis von 16 % Polarisation 26,29 Euro für Quotenrüben (QR); bei den Industrierüben (IR) und Ethanol-Rüben (ER ab 2012) konnten sich Verbände und Südzucker im Vorfeld auf keinen Mindestpreis einigen – Kampagnevereinbarung 2012 ff. Überschuss- bzw. Übertragungsrüben (ÜR) aus 2014 werden im Folgejahr 2015 als Quotenrüben mit dem dann gültigen Quotenrübenpreis abgerechnet. Der Polarisationszuschlag für Übertragungsrüben wird ebenfalls erst im Folgejahr abgerechnet. Die Nebenleistungen wurden dagegen bereits mit der Schlussabrechnung des aktuellen Wirtschaftsjahres vergütet. Ebenso erfolgt bereits im aktuellen Wirtschaftsjahr der Abzug der Übertragungskosten. Für das Anbaujahr 2014 war die 10 % Begrenzung der Übertragung – zunächst – gegeben. Diese wurde dann im Herbst 2014 aufgrund des nicht verwertbaren Überschusses „aufgebohrt“ – auf max. der individuellen Quotenrübenmenge 2015! Für das Anbaujahr 2015 war die Möglichkeit zur individuellen Übertragung (IÜ) wieder auf 10 % der individuellen Quotenrübenmenge festgelegt. Die Abfrage zur IÜ erfolgte im November/Dezember 2015. Im Einzelnen wurde auf süddeutscher Ebene festgelegt und mitgeteilt: Zusätzliche Quotenrüben 2015/2016 Aufgrund der Vereinbarung vom 04.07.1988 werden im Preisgebiet Franken die abzurechnenden Quotenrüben 2015/2016 um 1,60 % erhöht (individuell ausgefallene Quotenrüben-Mengen-Ausgleich). Die abzurechnenden Quotenrüben erhöhen sich bei allen Landwirten (einschließlich Franken) aufgrund der Quotenzuckererzeugung für Molise – bezogen auf die Quotenrüben 2015/2016 – um 6,611 %. Alle Nebenleistungen und die Produktionsabgabe werden auf alle Quotenrüben berechnet. In der Rübenabrechnung des Landwirts werden die zusätzlich abzurechnenden Quotenrüben separat ausgewiesen. Industrierüben 2014/2015 Im Zuckerrüben-Liefervertrag 2015 hat Südzucker jedem Anbauer mitgeteilt, alle über frachtfreie Industrierüben, Ethanol-Rüben und ggf. Vertrags-Industrierüben hinausgehenden Industrierüben 2015 als frachtrelevante Industrierüben abzurechnen. Die im Zuckerrüben-Liefervertrag 2015 genannte Begrenzung war auf 5 % ausgegeben. 36 In der Kampagne-Vereinbarung 2015 (11.09.2015) einigten sich die Vertragspartner, 2015 alle über die Ethanol- und Vertrags-Industrierüben hinausgehenden Nichtquotenrüben als Industrierüben abzurechnen (keine IRZ!). Individuelle Übertragung 2015 Mitte November 2015 wurden die Anbauer befragt, in welchem Umfang sie individuell Rüben auf das nächste Anbaujahr übertragen wollen. Dabei wurde nur eine Wahlmöglichkeit angeboten: Übertragung der frachtpflichtigen Industrie rüben. Die 10 %ige Regelung – bezogen auf Vertragsrüben lt. Zuckerrüben-Liefervertrag –war die Basis. Die Inanspruchnahme dieser Regelung war 2015 verschwindend gering – lediglich 1.125 t Rüben (157 t Zucker) bei 16 % Pol. von 18 Anbauern. Generelle Übertragung Aufgrund der günstigen Absatzmöglichkeiten 2015/ 2016 war keine generelle Übertragung notwendig. Produktionsabgabe Mit der Zuckermarktordnungsperiode 2006–2017 sind generell 12,00 Euro/t Zuckerquote zu entrichten, die sich ab 2007 Anbauer- und Südzuckerseite hälftig teilen (EU-VO Nr. 318/2006, Artikel 16). Entwicklung der Produktions- und Ergänzungsabgabe ZWJ Produktions- Ergänzungsabgabe in % abgabe in % der Produktionsabgabe A-Quote B-Quote 1997/98 2,0 38,8891– 1998/992,0 39,5 16,520 1999/002,0 39,5 18,506 2000/01 2,0 22,7308 - (4,08 % Deklassierung) 2001/022,0 39,5 8,319 2002/03 2,0 21,962 - (7,115 % Deklassierung) 2003/04 2,0 29,050 - (1,78 % Deklassierung) 2004/05 2,0 39,5 15,935 % 2005/06 1,0022 1,0022 - (14,31 % Deklassierung) 2006/07* – – - (15,1 % Marktrücknahme) 2007/08* – – - (13,5 % Marktrücknahme) 2008/09* – – (5 % nach freiwilliger Rückgabe) 2009/10* – – (5 % nach freiwilliger Rückgabe) 2010/11* – – (5 % nach freiwilliger Rückgabe) 2011/12* – – (5 % nach freiwilliger Rückgabe) 2012/13* – – (5 % nach freiwilliger Rückgabe) 2013/14* – – (5 % nach freiwilliger Rückgabe) 2014/15* – – (5 % nach freiwilliger Rückgabe) 2015/16* – – (5 % nach freiwilliger Rückgabe) *ab 2007: Produktionsabgabe = 12,00 Euro/t Quotenzucker (je zur Hälfte Südzucker/Anbauer) Produktionsabgabe 2001/2002 – 2005/2006 Die Kommission hat jahrelang die Beträge für die Produktionsabgabe falsch berechnet. Unter anderem wurde für Zucker in Verarbeitungsprodukten Produktionsabgaben erhoben, obwohl diese ohne Exporterstattungen ausgeführt wurden und sie den EU-Haushalt gar nicht belastet haben. Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat die Position der SÜDZUCKER und anderer europäischer Zuckerhersteller in zwei Grundsatzurteilen für die Zuckerwirtschaftsjahre 2001 bis 2005 bestätigt. Die EU-Kommission setzte das erste EuGH-Urteil aus 2008 zunächst nicht um. 2. Dezember 2013: Der EU-Minister-Rat verabschiedet Verordnung zur Rückzahlung entsprechend zweitem EuGH-Urteil. Damit war jetzt – nach nunmehr 9 Jahren (!) gerichtlicher Auseinandersetzung – der Weg für die Rückzahlung der zu viel erhobenen Beträge frei. Die Rückzahlung erfolgte im Laufe des Sommers 2014 über Südzucker an die damaligen Anbauer anteilig und (angestrebt) verzinst. Marktrücknahme und Übertragung Das bis 2005/2006 zur Mengenregulierung eingesetzte Instrument der Deklassierung wird unter der neuen, aktuellen Marktordnung durch eine sogenannte „Marktrücknahme“ abgelöst. Diese soll das strukturelle Gleichgewicht des Marktes zu einem Preisniveau erhalten, das sich dem Referenzpreis annähert. Dazu kann ein für alle Mitgliedsstaaten einheitlicher Prozentsatz von Quotenzucker bis zum Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres aus dem Markt genommen werden. Diese Regelung ging in der Folge auf die einzelnen Zuckerunternehmen in der Form der „Individuellen und Generellen Übertragung“ über. Die so aus dem Markt genommenen Zuckermengen gelten als die ersten im Rahmen der Quote erzeugten Mengen für das folgende Wirtschaftsjahr. Unter Berücksichtigung der erwarteten Zuckermarkttendenzen kann jedoch beschlossen werden, die Gesamtheit oder einen Teil der aus dem Markt genommenen Zuckermengen als Industriezucker zu verwerten oder als vorübergehende Quotenerzeugung zu betrachten, die teilweise zur Ausfuhr vorbehalten werden kann. Deklassierungssätze bzw. Marktrücknahme von 2000/2001 bis 2014/2015 2000/2001 2001/2002 2002/2003 2003/2004 2004/2005 2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 4,08 % 0,00 % 7,12 % 1,78 % 0,00 % 14,31 % 15,10 % 13,50 % 5 %* 5 %* 5 % Kürzung* 7,364 % Mehrausgabe 5 % Kürzung* 1,857 % Mehrausgabe 5 % Kürzung* 1,45 % Mehrausgabe 5 % Kürzung* 1,46 % Mehrausgabe 5 % Kürzung* 5 % Kürzung* 8,211 % Mehrausgabe *Restkürzung nach freiwilligen Rückgabe-Wellen 2007/2008 Die Mehrausgaben entstehen durch Wandlung von Nichtquotenzucker in Quotenzucker von Seiten der EUKommission bis Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres oder durch zusätzliche Quotenrüben aufgrund Quotenzucker-Erzeugung für Molise (I) … oder individuellen Ausfällen (Fusionsvereinbarung 1988) in Franken. Ausgleichsregelungen für Zuckerrüben Im Rahmen der GAP-Reform sind auch die Rübenflächen erstmals 2005 in das betriebliche Ausgleichssystem für Ackerflächen (Grundprämie in Bayern = 299,00 Euro/ ha inkl. Modulation) eingeflossen. Ab 2006 kam ein betriebsindividueller Betrag aus Zucker (Zucker-BIB) für EU-Zuckerpreissenkungen hinzu. Erwartungsgemäß hatte der Bundestag der notwendigen Änderung des Betriebsprämien-Durchführungsgesetzes Ende März 2006 abschließend zugestimmt. Damit erhielten Rüben anbauende Landwirte einen einheitlichen Aufschlag auf ihren Betriebsprämienanspruch. Referenz war die für das Wirtschaftsjahr 2006/07 vertraglich vereinbarte Liefermenge an Zuckerrüben. Mit der stufenweisen Senkung des Rübenmindestpreises stieg der Zuckerausgleich in vier Schritten bis zum Jahr 2010 an, um dann im Rahmen des sogenannten Gleitfluges bis 2013 auf die regionale Einheitsprämie abgeschmolzen zu werden. Stufen der Abschmelzung: 2011 = 30 %; 2012 = 60 %; ab 2013 = 100 % weg! 37 Nationale gekoppelte Zahlungen auf die Zuckerrübenanbaufläche sind im Rahmen der GAP 2015-2020 in Deutschland (im Gegensatz zu 10 anderen EU-Mitgliedsstaaten) nicht vorgesehen. Zuckerpolitik nach 2017 Europäisches Parlament und Europäischer Rat haben am 26. Juni 2013 beschlossen, die Zuckermarktordnung bis zum 30. September 2017 zu verlängern. Danach werden Quoten und Rübenmindestpreise als zentrale Elemente der gegenwärtigen Marktordnung nicht mehr zum zuckerpolitischen Instrumentarium der EU gehören. Die im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik getroffenen Beschlüsse traten am 1. Januar 2014 mit der Verordnung 1308/2013 in Kraft. Ab dem 1. Oktober 2017 wird die Zuckerpolitik der Europäischen Union aus folgenden Kernelementen bestehen: ■Außenschutz ■Präferenzeinfuhren aus verschiedenen Ländern, darunter zollfreie Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern ■Referenzschwelle für Weißzucker (tritt an die Stelle des früheren Referenzpreises) ■ Möglichkeit einer Beihilfe zur privaten Lagerhaltung ■ Abschluss von Branchenvereinbarungen zwischen Rübenanbauern und Unternehmen der Zuckerindustrie ■Preisberichterstattung Dementsprechend waren Verbände (VSZ und Landesverbände) und Südzucker gehalten, die Rahmenbedingungen für den Anbau (Rohstoffsicherung) ab 2017 neu zu verhandeln und zu fixieren. Dabei haben sich bei Konsultationen bis Januar 2016 folgende Eckpunkte herauskristallisiert: 1.Die Kontraktmenge des Zuckerrüben-Liefervertrages besteht ab dem Anbaujahr 2017 aus einer Basis- und einer Mehrmenge (in t Rüben) und wird jährlich auf die Zuckerbedarfsmenge des Unternehmens ausgerichtet. Grundsätzlich entspricht die Basismenge jedes Rübenanbauers 100 % seiner aktiven ZuckerrübenLieferrechte (inklusive Lieferrecht E). 2. Die Frachtkosten für alle Zuckerrüben werden zu 25 % vom Rübenanbauer individuell getragen. Sie werden stets zur nächstgelegenen Zuckerfabrik berechnet. 3.Die Rübenmarkvergütung ergibt sich aus den Verkaufserlösen der Schnitzel abzüglich der Verarbeitungs- und Vermarktungskosten analog der bisherigen Nichtquotenrüben-(NQR)-Rechnung des Unternehmens. Eine prozentuale Ableitung kommt nicht mehr zur Anwendung. 4.Zahlungstermin für die Schlusszahlung ist bis zum 30.06. des Folgejahres. Die Termine für die Anzahlungen bleiben wie bisher bestehen. 5.Die Basis für die Ableitung des Rübenpreises bildet der Zuckererlös. Im Zuckerrüben-Liefervertrag wird in einer Tabelle der Bezug zwischen Zuckererlösen und Rübenpreisen hergestellt. Der Rübenpreis ist ein „all inclusive“-Preis bei 18 % Zuckergehalt und 16 % bereinigtem Zuckergehalt. Er enthält alle Bezahlungsbestandteile, wie z.B. Prämien für Früh- und Spätlieferung, Bonus für Vertragserfüllung, Treueprämie und Rübenmarkvergütung. Bei einem Zuckererlös von 450,00 Euro/t leitet sich nach beschriebenem Ableitungsschema ein Rübenpreis von 32,00 Euro/t ab. Die endgültigen Preise werden im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung zwischen VSZ und Südzucker festgelegt. Dieses Ergebnis der gemeinsamen Konsultationen wurde in den Winterversammlungen des Januar/Februar 2016 detailliert behandelt. Was ändert sich ab dem 01.10.2017? bis Kampagne 2016 ab Kampagne 2017 Quotenregelung für Zucker Freie Festlegung der Produktionsmenge durch Rübenanbauer und Zuckerunternehmen, Verdrängungswettbewerb zwischen den europäischen Rübenzucker-Erzeugern Quotenregelung für Isoglukose Verdrängungswettbewerb durch Zuckerersatz in Abhängigkeit von Zucker- und Getreidepreisen Mindestpreis für Quotenrüben Freie Verhandlung über Aufteilung der Zuckererlöse zwischen Zuckerrübenbauern und Zuckerfabriken Frachtkosten für Quotenrüben gehen zu Lasten des Zuckerunternehmens Freie Vereinbarung zwischen Anbauern und Zucker fabriken über Frachtkosten 38 3. Rübenanbau 2015/2016 Preise In der am 20. Februar 2006 verabschiedeten neuen Zuckermarktordnung ist eine Senkung der Zuckerrübenpreise in vier Schritten festgelegt. 2009/2010 wurde der vierte und letzte Schritt dieser Senkung vollzogen. Der Grundpreis für Quotenrüben beläuft sich seitdem auf 26,29 Euro/t. Für Industrierüben konnte mit Südzucker keine Mindestpreiszusage gefunden werden. Der endgültige Preis wurde in der VSZ-Ausschuss-Sitzung am 12.01.2016 ausgehandelt (18,00 Euro/t). Übertragungsrüben (nur individuell) werden auf das Zuckerwirtschaftsjahr 2016/2017 vorgeschrieben und dort als Quotenrüben zu dem dann gültigen Grundpreis von 26,29 Euro/t plus eventuell geltender Marktprämie abgerechnet. Ethanolrüben 2012/2013 wurde erstmals die Ethanolrübenmenge auf Basis des individuell gezeichneten Lieferrechts E ohne Lieferverpflichtung ausgegeben. Gemäß Absprache zwischen der Südzucker AG und dem Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. mit seinen Landesverbänden sollen aufgrund der stark schwankenden Ethanolpreise Chancen und Risiken zwischen Anbauern und Südzucker geteilt werden. Der Preis für Ethanolrüben variiert daher bei sich ändernden Ethanolerlösen (siehe nachfolgende Tabelle!). Die Ableitung erfolgt auf der Basis Ganzjahresbetrachtung „ICIS-LOR“. Für 2015 ergibt sich ein Preis von 55,17 ct/Ltr. Ethanol. Der Rübenpreis wurde im Rahmen der Nichtquotenzuckerverwertung auf 18,10 Euro/t festgelegt. Ethanolrüben erhalten eine Qualitätsprämie, Rübenmarkvergütung, Frühlieferprämie sowie eine Wirtschaftserschwernis für Mietenpflege und Spätlieferung entsprechend aller anderen Rüben. Die Frachtkosten sowie die Kosten für Reinigen und Laden trägt der Anbauer. Südzucker zahlt dabei einen Frachtkostenzuschuss von 75 %, max. 3,00 Euro/t sowie die Wirtschaftserschwernis für Erdabreinigung von 0,77 Euro/t analog den Industrierüben. Es gilt grundsätzlich der Frachtsatz zum Stammwerk, außer der Frachtsatz zum Verarbeitungswerk ist niedriger. Bei vollständiger Erfüllung der individuellen Ethanolrübenmenge wird ein Bonus für die Vertragserfüllung von 3,00 Euro/t gewährt. Diese wurde unter den besonderen Bedingungen des Trockenjahres 2015 gewährt, wenn vor der Verrechnung zusätzlicher Quotenrüben (Quotenausgleich, MoliseRüben) die Ethanolerfüllung individuell gegeben war. 39 Ethanolrübenpreise in Abhängigkeit vom Ethanolpreis Ethanolpreis A/Ltr. Rübenpreis (16 % Pol.) A/t Zuckergehalt1 % 17,95 Zuckergehaltszuschlag2 A/t Ø Frühlieferprämie, Wirtschaftserschwernis A/t für Mietenpflege und Spätlieferung3 Qualitätsprämie4 A/t Rübenmarkvergütung5 A/t Zwischensumme A/t km 20 Entfernung1 Transportkosten gesamt A/t 2,92 Südzucker-Anteil A/t 1,46 Anteil Landwirt Frachtkosten6 A/t Anteil Landwirt Reinigen u. Laden7 A/t Ertrag t/ha 75,00 SUMME ERLÖS A/t A/ha 1) 2) Beispiel Zuckergehaltszuschlag analog Vertragsrüben lt. Branchen-Verein- barung 3) Prämiensätze je nach Liefertag 0 bis 6 Euro/t 4) Tatsächliche Qualitätsprämie nach Qualitätszahl 0,50 15,50 0,55 18,00 0,60 20,50 2,72 3,16 3,60 1,69 1,69 1,69 0,97 3,00 23,88 0,97 3,00 26,82 0,97 3,00 29,76 -1,46 -0,61 -1,46 -0,61 -1,46 -0,61 21,81 1.635 24,75 1.856 27,69 2.077 5) Der eingesetzte Betrag von 3,00 Euro/t ist die erwartete Rüben- 6) Frachtkosten von 2006 abzgl. Südzucker-Anteil (seit 2012/2013 7) Kosten Reinigen und Laden (1,38 Euro/t) – Wirtschaftserschwer- markvergütung für Industrierüben gilt ein veränderter Frachtsatz!) nis für Erdabreinigung (0,77 Euro/t) Eine analoge Regelung gilt bei den Vertragsindustrie- rüben (2009 individuell ausgegeben, 2015 50 % dessen) – der Bonus für die Vertragserfüllung beträgt 1,50 Euro/t. Ausnahme: Die individuelle und generelle Quoten(rüben)-Übertragung aus 2014 führte zu einer Anbauflächenreduzierung 2015 um rund 20 %! Wirtschaftserschwernis für Mietenpflege und Spätlieferung Die Regelung für Nichtquoten- und Übertragungsrüben bleibt unverändert. Sofern jedoch zukünftig Landwirte bei erfolgter Abfrage und Kontrolle die Rübenmieten nicht abgedeckt haben, wird der Prämienbetrag nicht ausbezahlt. Grundsätzlich muss die Mietenpflege nach Aufforderung schriftlich angezeigt sein (am besten im individuellen Südzucker-Rohstoffportal). Zusätzliche Quotenrüben 2015/2016 In der „Mitteilung der Rübenkategorien und Qualitätsmitteilung an den Landwirt (Ende Januar/Anfang Februar) wurde die Information für den Landwirt von Südzucker transparent dargestellt. Produktionsabgabe Ab dem Wirtschaftsjahr 2007/08 (und damit auch 2015/2016) kommt lt. Artikel 128 EU-Verordnung 1308/2013 und Artikel 7 EU-Verordnung 1370/2013 eine Produktionsabgabe in Höhe von 12,00 Euro/t Quotenzucker zum Tragen. Der hälftige Anteil beträgt für den Anbauer 0,84 Euro/t Rübe bei 16 % Pol. Marktrücknahme Der Verwaltungsausschuss Zucker der EU-Kommission hat in seiner Sitzung im Februar 2015 keine Verordnung zur Marktrücknahme für das Zuckerwirtschaftsjahr 2015/2016 beschlossen. Eine nachträgliche Anpassung bis 31. Oktober 2015 (nach unten) erfolgte nicht. 40 Aufgrund der Vereinbarung vom 04.07.1988 (Fusionsvertrag) werden im Preisgebiet Franken die abzurechnenden Quotenrüben 2015/2016 um 1,60 % erhöht (Effekt des Trockenjahres 2015). Die abzurechnenden Quotenrüben erhöhen sich bei allen Landwirten (einschließlich Franken) aufgrund der Quotenzuckererzeugung für Molise – bezogen auf die Quotenrüben 2015/2016 – um 6,611 %. Alle Nebenleistungen und die Produktionsabgabe werden auf alle Quotenrüben berechnet. In der Rübenabrechnung des Landwirts werden die zusätzlich abzurechnenden Quotenrüben separat ausgewiesen. Industrierüben-Freigabe 2015/2016 Die Industrierübenmenge wurde auf 5 % freigegeben (bezogen auf Jahresvertragsrüben, individueller EthanolRüben und Vertrags-Industrierüben). Alle über die Ethanol- und Vertragsindustrierüben hinausgehenden Nichtquotenrüben wurden in der Abrechnung mit den Landwirten als Industrierüben abgerechnet (Effekt der unterdurchschnittlichen Erzeugung 2015). Aus der Kampagne 2015 werden keine IndustrierübenZusatz abgerechnet. Freigabe von 95 % Nach Quotenrückgabe und –Ausgleich (EU 2009) belief sich die individuelle Lieferrechtsfreigabe auf 92,1 %. Um die Einschnitte weiter abzufedern und den Rübenanbau insgesamt abzusichern, wurde die Freigabe der Vertragsrüben (= Quotenrüben) um 2,9 Prozentpunkte (mit interner Kompensation) angehoben. Sie beträgt 95 %. Die Vertragsrübenmengen seit 2008 (und die Zusage für 2015) belaufen sich somit auf 95 % der ursprünglichen Menge. Diese Regelung gilt noch einschließlich des Anbaujahres 2016! Fortführung des Lieferrechts E und Vereinheitlichung der Frachtregelung bei Ethanol- und Industrierüben ab 2012/13 bis 2016/2017 1.Die Lieferpflicht für E-Rüben endete mit dem Anbau 2011. Die vorrangige Abrechnung der E-Rüben fand deshalb ab dem Anbaujahr 2012 nicht mehr statt. Die Abrechnung der E-Rüben erfolgte nach den Quotenrüben, das heißt vor den Industrierüben. 2.Frachtfreie Nichtquotenrüben werden eingeführt anstelle von IR1. Ihr Umfang errechnet sich in Abhängigkeit vom Zuckergehalt nach der gleichen Formel wie bisher die IR1. Sie sind je nach betrieblicher Gegebenheit Ethanol-, Industrierüben oder beides. 3. Preisfindung Ethanol-Rüben a)Die Formel zur Ableitung des Rübenpreises auf Basis ICIS-LOR bleibt bestehen (zum Beispiel: 55 ct/l = 18,00 Euro/t R). b)Sollte der so errechnete Grundpreis für die ERüben unter dem Industrierübengrundpreis liegen, wird er auf diesen angehoben (diese Regelung wird ab dem Anbaujahr 2015 ausgesetzt). c)Anschließend erfolgt die Errechnung des Rübenpreises aufgrund des individuellen Zuckergehaltes. d)Zu diesem Rübenpreis wird ein Bonus in Höhe von 3,00 Euro/t auf 100 % der gelieferten E-Rüben bezahlt, sofern die E-Rüben lt. Liefervertrag vollständig geliefert werden. 4.Es erfolgt eine Vereinheitlichung der Frachtbeteiligung von Südzucker für alle Nichtquotenrüben. Ab 2012 zahlt Südzucker 75 % der Fracht, jedoch max. 3,00 Euro/t Rüben. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt (zunächst) drei Jahre bis einschließlich Zuckerwirtschaftsjahr 2014/2015. Eine Anschlussregelung für 2015/16 und 2016/17 wurde gefunden – diese unterscheidet sich lediglich in Top 3. b). Rübenanbau 2016 Zum Anbau 2016 werden die Vertragsrüben von aktuell 92,1 % wiederum auf 95 % angehoben. Hinzu kommen Ethanol-Rüben (Lieferrecht E) und Industrierüben. Den Anbauern mit Vertrags-Industrierüben (IRV) werden für das Anbaujahr 2016 letztmals Vertrags-Industrierüben auf der Basis 50 % der IRV 2009 angeboten. Diese Vertrags-Industrierüben erhalten einen Bonus für die Vertragserfüllung in Höhe von 1,50 Euro/t auf 100 % der gelieferten IRV. Neben den ggf. kontrahierten Vertrags-Industrierüben erhält jeder Landwirt die Zusage, dass ihm Industrierüben in Höhe von 10 % der Summe seiner Quotenrüben zum Anbau (QR), Ethanolrüben (ER) und VertragsIndustrierüben (IRV) abgenommen werden. Aufgrund der Aktivierung der übertragenen Quotenrübenmengen (von 2014 auf 2015) ist für den Anbau 2016 mit einer Flächenausweitung im 2-stelligen Bereich (um 20 %) zu rechnen. Bezahlungssystem Zuckerrüben: ab 2009 deutlich vereinfacht! (dzz, April 2009, Dr. Georg Vierling, Südzucker AG, Auszüge) Südzucker und süddeutsche Verbände haben sich am 20. Januar 2009 auf eine Vereinfachung des Rübenbezahlungssystems ab dem Anbaujahr 2009 verständigt. Mit diesem Schritt wird die Abrechnung der verschiedenen Rübenkategorien übersichtlicher, ohne dass sich die zusätzlichen Leistungen des Unternehmens in Summe verringern. ■ Sechs Rübenkategorien (QR, IR, IRZ, IRV, ER, ÜR) ■ Quotenrüben zum Anbau (QR) ■ Industrierüben (IR) ■ Industrierüben Zusatz (IRZ) ■ Vertragsindustrierüben (IRV) ■ Ethanol-Rüben (ER) ■ Übertragungsrüben (ÜR) Zuschlag Zuckergehalt Für alle Rübenkategorien wird ab 2009 ein einheitlicher Zuckergehaltszu- und –abschlag gelten. Laut Zucker rüben-Liefervertrag bzw. Branchenvereinbarung gelten Zuschläge von 0,9 % je 1/10 im Bereich 16,0 bis 19,0 % Zuckergehalt und von 0,7 % je 1/10 bei über 19,0 %. Dies gilt auch für die Kategorie der Vertragsindustrie rüben, die 2009 erstmalig in den Anbau kommen. 41 üdzucker liegt damit im Übrigen über den ZuschläS gen laut europäischer Zuckermarktordnung, die Preis zuschläge beim Zuckergehalt von nur 0,7 % ab 18,0 % und 0,5 % ab 19,0 % je 1/10 vorsieht. Qualitätsprämie Die Berechnung der Höhe der Qualitätsprämie verändert sich nicht. Die Qualitätsprämie wurde bislang nur auf Quoten- und Ethanolrüben gezahlt. Ab 2009 wird die Qualitätsprämie auf alle Rüben ausgeschüttet – also für Quoten-, Ethanol-, Industrie- und Übertragungsrüben. Wie bisher erhalten die ersten 18 Prämiengruppen eine Qualitätsprämie mit den bekannten Bemessungsgrundlagen (Standardmelasseverlust, Qualitätszahl). Unverändert bleibt auch die Vereinbarung, wonach im gesamten Südzucker-Gebiet im Fall eines sehr niedrigen bereinigten Zuckergehalts mindestens 5 Mio. Euro an die Rübenanbauer ausbezahlt werden. Rübenmarkvergütung Bei der Rübenmarkvergütung wird bei Quotenrüben ein Gegenwert von 3 % des Pellets-Preises gezahlt. Bei Industrie- und Ethanol-Rüben erfolgt die Vergütung auf Basis einer Vollkostenrechnung. Ab 2009 gilt auch bei der Rübenmarkvergütung ein einheitlicher Betrag für alle Rübenkategorien. Hierzu wird ein gewichteter Mittelwert aus Quotenrüben und Industrie-/Ethanol-Rüben gebildet. Erdfracht/Besatzfracht Übersteigt der Abzug bzw. der Besatz 16 %, ist Südzucker berechtigt, die dadurch entstandene Mehrfracht in Rechnung zu stellen. Diese Verfahrensweise kommt nur im Einzelfall und in Absprache zwischen Südzucker und Verband zur Anwendung. Früh-/Spätlieferprämie, Wirtschaftserschwernis Mietenpflege Einheitliche Beträge über alle Rübenkategorien gelten ab 2009 auch für die Früh-/Spätlieferprämie und die Wirtschaftserschwernis für Mietenpflege. Die Frühlieferprämie – bisher nur für Quoten- und Ethanol-Rüben – wird bei unverändertem Prämiengesamtbetrag künftig auf alle Rüben ausgeschüttet. Die Spätlieferprämie wird wie bisher für Lieferungen ab dem 15. November und ab 2009 für alle Rübenkategorien gezahlt. Die Berechnungsgrundlage dafür erfolgt auf Basis eines Zuckerverlustes von 270 g/t Rübe und Tag. Beim Mietenschutz wird der bisherige Termin für alle Lieferungen ab der 49. KW beibehalten. Bei besonderen Witterungsbedingungen kann auch ein früherer oder späterer Abdeckzeitpunkt bzw. keine Mietenabdeckung vereinbart werden. Für alle abgedeckten Rüben bezahlt Südzucker künftig eine einheitliche Wirtschaftserschwernis für Mietenpflege von 1,30 Euro/t (ab Kampagne 2011). Die Mietenabdeckung wird individuell abgefragt und kontrolliert; nicht abgedeckte Rüben erhalten keine Wirtschaftserschwernis. Für die mechanische Mieten- 42 pflege in überbetrieblicher Form zahlt Südzucker einen 50 %igen Zuschuss auf die Neuanschaffung (bis 2015). FAZIT: Südzucker und Verbände haben mit diesem Bezahlungssystem eine deutliche Vereinfachung erreicht. Die auf sechs verringerte Anzahl der Rübenkategorien werden bei den meisten Abrechnungspositionen einheitlich behandelt. Das geschnürte Paket gilt ab dem Anbaujahr 2009 und ist eine Vereinbarung, die das aktuelle wirtschaftliche Umfeld im Zuge der reformierten Zuckermarktordnung berücksichtigt. Mit der Fortführung des Lieferrechts E wurde auch eine einheitliche Frachtregelung für alle Nichtquotenrüben ab 2012 erreicht. Diese Regelung gilt bis einschließlich der Ernte 2016. Vertrags-Industrierüben 2015 In Franken haben 378 Anbauer knapp 11.323 t VertragsIndustrierüben (IRV) kontrahiert – das sind etwa 1,0 % – bezogen auf die Quotenrüben zum Anbau. Süddeutschlandweit beträgt dieser Anteil 1,8 %. Letztendlich geliefert wurden von 202 Anbauern 3.980 t IRV. Das Südzucker-Angebot im Juli 2015 (für das Anbaujahr 2016) wurde in Franken mit 11.328 t (376 Anbauer) angenommen. Daneben hatte 2015 jeder Zuckerrübenbauer (zunächst) die Möglichkeit, Industrierüben in Höhe von 5 % seiner Vertragsrüben (QR, ER, IRV) anzubauen. Für 2016 ist dieser Prozentsatz auf 10 % festgelegt. Industrierüben Zusatz 2015 Die Anwendung dieser Rübenkategorie war 2015/2016 ausgesetzt. Übertragungsrüben (nur individuelle Übertragung) 2015 Der Preis für Übertragungsrüben entspricht dem Quotenrübenpreis des Zuckerwirtschaftsjahres 2016/2017 und beträgt (Basis 16 % Zuckergehalt) 26,29 Euro/t. Wie im Anschreiben an die Landwirte im November 2015 mitgeteilt, kommt 2015 nur die individuelle Übertragung zur Anwendung. Nur 18 Anbauer nahmen die individuelle Möglichkeit mit 118 t Zucker in Anspruch. Anzahlung Rübengeld Es wurde mit der Anzahlung Rübengeld am 10.12.2015 und 15.01.2016 ein zuckergehaltsunabhängiger Betrag für alle angelieferten Vertragsrüben in Höhe von 17,00 Euro/t vergütet (ab 2012/13 auch für die Übertragungsrüben, Ethanol-Rüben und Vertrags-Industrierüben). Lieferverträge für Biogas-Substrat Pilotprojekt mit BMLG Biomasseliefergesellschaft Fürth mbH Südzucker hat Interesse an Verträgen mit Biogasanlagen, in deren engem Umfeld Zuckerrüben für Südzucker angebaut werden und diese Region gleichzeitig eine weite Lieferentfernung zur nächsten Zuckerfabrik hat. Die Entfernungsdifferenz von Rüben zur betreffenden Biogasanlage und zur nächstliegenden Zuckerfabrik sollte mindestens 60 km betragen (Beispiel: Entfernung zur Zuckerfabrik 80 km, Entfernung zur Biogasanlage 20 km = 60 km Differenz). Geliefert werden mit einem selbstfahrenden Reinigungslader (Typ Maus) vorgereinigte Rüben unter Nutzung der regionalen Lade- und Transporttechnik. Die Biogasanlage benötigt eine elektronische Waage und muss in der Lage sein, rückwärtskippende Fahrzeuge in 15-minütiger Frequenz anzunehmen. Die Lieferung erfolgt blockweise und richtet sich nach der regionalen Rübenlogistik (in der Regel zwei Liefertermine von Oktober bis Dezember/ Anfang Januar). Die Rüben werden wie in der Zuckerfabrik auf Zuckergehalt untersucht. Dafür sind in der Biogasanlage von jedem LKW ca. 25 Rüben zu entnehmen und in von Südzucker vorbereitete Probesäcke einzufüllen. Die Bewertung der Erde und Kopfanteil erfolgt nach dem gleichen System wie in der Zuckerfabrik (entsprechend Zuckerrüben-Liefervertrag). Der Basispreis bei 16 % Zucker ist 30,00 Euro/t frei Fabrik, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei höheren Zuckergehalten (entspricht höheren Trockensubstanzgehalten) erhöht sich der Nettopreis um 0,9 % je Zehntel höherem Zuckergehalt. Bei Zuckergehalten unter 16 % reduziert sich der Preis entsprechend. Der Zuckergehalt korreliert sehr eng mit dem Trockensubstanzgehalt und damit auch mit der Gasausbeute in der Biogasanlage. Richtlinie zur Umrechnung von Zuckergehalt (ZG) auf Trockensubstanz (TS) ist die Formel vom Institut für Zuckerrübenforschung (IfZ). Trockensubstanz in % = 1,16 x Zuckergehalt in % + 2,95 Beispiel: 18 % Zuckergehalt entspricht 18 * 1,16 + 2,95 = 23,83 % Trockensubstanz Die praktische Handhabung wurde in Franken erstmals 2014 im Bereich Fürth getestet. Folgende Biogas-Anlagen werden 2015 von Südzucker bedient: ■ Heidi und Gerhard Bauersachs GdbR, Meeder (1.007 t) ■ Bayer GbR, Baimhofen (1.031 t) ■ Bioerdgas Eggolsheim GmbH, Nürnberg (3.618 t) ■ DBV Die Biogas Versorger GmbH, Roth (925 t r.R.) 6.581 t Rüben wurden von fränkischen Transportgruppen Ende Oktober 2015 geliefert. Die Abrechnung der Rübenkategorien beim einzelnen Anbauer war davon nicht betroffen. Aufgrund des positiven Verlaufes des Fürther Pilotprojektes und der Umsetzung in 2015 wird Südzucker in 2016 weitere Biogas-Anlagen in entfernten Regionen bedienen. 4. Rübenlieferrechte und Vertragsrübenmengen a) Quotenzucker-Bereich Das Preisgebiet Franken verfügt über eine (fränkische) Zuckerquote von 216.772,6 t Weißzucker (= Höchstquote alt). Zur neuen Quotenzuckermenge ist auch die von der EU erworbene Zusatzquote zu zählen – für das fränkische Preisgebiet 20.702,6 t Weißzucker (237.475,2 t insgesamt). ■ Lieferrechte F: = 1.269.790,0 t (7.529 Zeichner) ■ Lieferrechte M: = 257.528,3 t (5.309 Zeichner) ■ Lieferrechte E: = 104.246,0 t (1.827 Zeichner) Diese Quotenzuckermengen korrespondieren nach den Quotenrückgabe-Wellen 2007/2008 (siehe GB 2008/2009) mit folgenden Lieferrechtsmengen (100 %) in Franken: Die ausgegebenen Rüben zur Erzeugung von Quotenzucker (92,1 %) betrugen 1.403.236 t (= Lieferrecht „F“ + „M“ mit Ausgabe von 92,1 %). Die seit 2008 vertraglich (gegen Kompensation auf Anbauerseite) geregelte Mehrausgabe (2,9 %) entspricht 44.201 t Rüben zur Erzeugung von Quotenzucker, so dass Quotenrüben 2015 (95 %) von 1.447.437 t angebaut werden konnten. Davon waren allerdings noch die Übertragungsrüben aus dem Jahr 2014 in Höhe von 303.306 t abzuziehen, so In der Summe ergibt dies eine Gesamtkürzung von 42.194,7 t Zucker, so dass daraus eine (fränkische) Zuckerquote von 195.280,5 t resultiert. 43 dass sich Quotenrüben zum Anbau lt. Zuckerrüben-Liefervertrag in Höhe von 1.144.131 t ergaben. Auf diesen individuellen Quotenrüben basiert dementsprechend auch die individuelle Menge an Quotenzucker. Insgesamt konnten 2015/2016 lt. Zuckerrüben-Liefervertrag (= Quotenrüben zum Anbau) 1.144.131 t Rüben ausgegeben werden. Die Menge der Quotenrüben entspricht bei einem Zuckergehalt von 16 % und einem BZG von 14 % den Quotenrüben des Betriebes. Rüben mit höherem bzw. niedrigerem Zuckergehalt werden entsprechend des individuellen Zuckergehaltes des Anbauers abzüglich eines Ausbeuteverlustes von 2 % umgerechnet. Die in Franken hinterlegte Quotenzuckermenge wird, wie in der Zuckermarktordnung gefordert, mit Quotenrüben abgerechnet. Quotenrüben anbauen kann aber nur der Anbauer, der auch Inhaber (Eigentümer oder Pächter) von Lieferrechten („F“, „M“, „E“) ist. Die fränkischen Zuckerrübenbauer verfügen nach den Rückgabewellen über ein Lieferrecht „F“ von 1.269.790,0 t – „ruhende“ Lieferrechte nicht berücksichtigt). Die frühere Mehrrübenmenge, von Landwirten oft nur „B-Rübe“ genannt, ist durch die Zuckermarktordnungsreform 2006 eine „Quotenrübe“ geworden. Diese konnte durch die Schaffung und Zeichnung von Lieferrecht „M“ abgedeckt und kann dann auch übertragen werden. Die Zeichnungsaktion, die am 28. Februar 2007 abgeschlossen wurde, traf auf eine 99 %-ige Bereitschaft bei Bauern, Pächtern und Verpächtern. 5.309 Eigentümer zeichneten 257.528,3 t Lieferrecht „M“. b) Nicht-Quotenzucker-Bereich Südzucker übernimmt zur Produktion von Industriezucker zusätzlich Industrierüben. Für das Anbaujahr 2015 wurden 5 % der Quotenrüben, Ethanolrüben und VertragsIndustrierüben als Industrierüben kontrahiert (Franken = 10.856 t Industriezucker = 77.540 t Industrierüben). Alle über die Ethanol- und Vertrags-Industrierüben hinausgehenden Nichtquotenrüben wurden als Industrierüben abgerechnet. Die Erfüllung der Industriezuckermenge erfolgt – im Gegensatz zum Quotenzuckerbereich nach Preisgebiet – süddeutschlandweit. Für das Anbaujahr 2015 konnten wieder Vertrags-Industrierüben (11.323 t) wie im Vorjahr (in Höhe 50 % aus 2009) kontrahiert werden. Industrierüben fielen 2015 66.205 t an. Vertrags-Industrierüben fielen 3.980 t an. Frachtfreie Nichtquotenrüben (bis 2011 IR 1-Rüben) fallen individuell erst bei Zuckergehalten über 17 % an. Formel und Rechengang sind im Zuckerrüben-Liefervertrag 2015 (siehe Anhang!) dokumentiert. 2015 fielen 69.117 t frachtfreie Nichtquotenrüben (ER, IRV, IR) an. c) Übertragung Im Zuckerrüben-Liefervertrag wurde eine Übertragungsmöglichkeit von frachtpflichtigen Industrierüben in Höhe von 10 % der Rüben zur Erzeugung von Quotenzucker zugesichert. Die Bezahlung der Übertragungsrüben erfolgt im Rahmen der Rübenabrechnung des Anbaujahres 2016/2017. Die vereinbarten zusätzlichen Leistungen sowie der Einbehalt der Übertragungskosten und Reinigen und Laden erfolgten bereits mit der Rübenabrechnung des Anbaujahres 2015/2016. Es gelten die Übertragungskosten von 3,00 Euro/t Rüben bei 16 % Zuckergehalt. Basis für die Bezahlung ist der von Südzucker bezahlte Quotenrübenpreis (mindestens der garantierte EU-Quotenrübenpreis) des Folgejahres; Frachtkosten fallen nicht an. 1.005 t Industrierüben wurden auf diese Weise individuell auf das Anbaujahr 2016 übertragen (= Übertragungsrüben bei 16/14: 1.125 t oder 157 t Zucker). d) Ethanolrüben Für die Belieferung der zugeteilten Menge war die Zeichnung von Südzucker-Darlehen E und ZuckerrübenLieferrecht E bei der SZVG Bedingung. In Franken erfüllten 1.734 Anbauer mit 103.714 t Ethanolrüben-Lieferrecht diese Vorgabe (letztendlich geliefert 2015 wurden 45.043 t von 1.138 Anbauern). 5. Witterungs- und Wachstumsverlauf 2015 Die ersten Rüben wurden bereits Anfang März gesät. Der überwiegende Teil der Fläche ist zwischen dem 16. und 21. März in den Boden gebracht worden. Aufgrund der langanhaltenden Kälteperiode nach der Saat mit vielen Nachtfrösten bis minus 6°C – war dann alles vorteilhaft, das die Keimfähigkeit und Triebkraft der Rüben „nicht belastete“. Bereits geringfügige Unterschiede in der Bodenart – und damit verbunden der Erwärmung und Durchlüftung des Bodens – sowie der Ablagetiefe des Saatgutes hatten teilweise einen gravierenden Einfluss auf den Feldaufgang und die Bestandesdichte. 44 Saatbettbereitung – die Grundlage Eindeutige Vorteile bei der Saatbettbereitung waren beim „klassischen“ Rübenanbau mit Pflugfurche und Einebnung zu verzeichnen. In der Regel konnte mit einer Überfahrt der Boden optimal, d.h. relativ flach, mit dem notwendigen fein- und grobkrümeligen Anteil vorbereitet werden. Vorausgesetzt die Kombination bzw. die Kreiselegge waren richtig eingestellt und die Fahrgeschwindigkeit wurde entsprechend angepasst. In der Regel konnten die Pillen sehr gut im unbearbeiteten Saathorizont mit Kapillaranschluss abgelegt werden. Mulchsaaten – mit Glyphosat Tendenziell etwas länger warten musste man auf den Mulchsaatflächen, bis die Schläge richtig abgetrocknet waren. Abgesehen von einigen Ölrettich-Schlägen, die mit Glyphosat abgespritzt werden mussten, waren die Zwischenfrüchte gut abgefroren, so dass mit dem Neuaustrieb von Zwischenfrüchten keinerlei Probleme aufgetreten sind. Grundsätzlich ist bereits bei der Auswahl der Zwischenfrüchte bzw. Mischungen darauf zu achten, dass die Zwischenfrucht/-mischung keine Schädlinge (z. B. Nematoden) und Krankheiten (z.B. Verticillium) fördert, gut abfriert und keine schwer bekämpfbaren Pflanzen (z. B. Buchweizen) enthält. Feldaufgang – mit Problemen Auf vielen Schlägen war es trotz langer, kalter Bodenverhältnisse und reichlich Niederschlägen Ende März gelungen, einen guten Bestand zu etablieren. Daneben waren viele Bestände zu finden, die sich sehr „verzettelt“ zeigen, d.h. die Rüben waren sehr unterschiedlich in ihrer Entwicklung – was die anschließenden Pflege- und Herbizid-Maßnahmen erschwerte. Deutliche Probleme – mit teilweise erforderlicher Nachsaat – sind bei einigen überlagerten Saatgut-Einheiten der Firma STRUBE aufgetreten. Proberodung – niedrige Ertragserwartung Von der Rübenabteilung werden ab der 31. KW auf 21 Standorten in Franken im 14-tägigen Abstand die Proberodungen durchgeführt. Die dabei ermittelten Ergebnisse sind die Basis für die gesamte Kampagneplanung. Bereits in der ersten Proberodung zeigte sich, dass 2015 – nach mehreren Rekordjahren – „die Bäume nicht in den Himmel wachsen werden“. Mit 36,1 t/ha lag der Ertrag Ende Juli 25 % unter dem 5-jährigen Durchschnitt. Dabei differenzierten die Standorte zwischen 23 t/ha und 50 t/ha. Trotz der lang ersehnten Niederschläge im August und September legten die Rüben anschließend deutlich weniger zu als im Durchschnitt der Vorjahre. Offensichtlich hatten Motte, Milbe, Mäuse und Mehltau den Ertragszuwachs doch deutlich eingeschränkt. 6. Pflanzenschutzmaßnahmen und Ernte 2015 Unkrautbekämpfung – der Situation angepasst! Entscheidend für eine erfolgreiche Unkrautbekämpfung ist, dass Herbizidwahl, Behandlungszeitpunkt, Behandlungshäufigkeit und Düsentechnik auf Unkrautbestand, Unkrautgröße und Witterung ausgerichtet werden. Die ersten beiden NAK´s waren geprägt von den trockenen Bodenverhältnissen. Aufgrund der fehlenden, nachhaltigen Wirkung der Bodenherbizide musste ein frühzeitiges „Abbrennen“ der Unkräuter mit verstärkt blattaktiven Mitteln (Betanal maxxPro, Betanal Expert, Belvedere Extra, Betasana Trio, Debut) erfolgen. Enorm wichtig für die gute Herbizidwirkung ist auch die richtige Ausbringtechnik, d.h. Düsenwahl und Wasseraufwandmenge. Mit feintropfigen Düsen, wie z.B. der IDK 120/025 und 200 l/ha Wasser wurden in der Regel gute Wirkungsgrade erreicht. Auch eine evtl. zusätzliche Behandlung frühzeitig mit einzuplanen, war richtig. Schädlinge – etwas stärkerer Befall! Relativ früh sind vereinzelt Schäden durch die Springoder Feldmaus aufgetreten. Der Schaden zeigte sich durch ausgegrabene und geknackte Pillen. Was zurück bleibt, sind die Pillenhälften. Bereits Mitte April waren auf verschiedenen Praxisschlägen einzelne Rüben mit abgefressenen Keimblättern zu finden. Der Fraß kann durch Mäuse, Vögel oder Schnecken erfolgt sein, die mit den Keimblättern – besonders bei Trockenheit – ih- ren Wasserbedarf decken. Die kleinen Rübenpflanzen werden dadurch in ihrer Entwicklung gebremst. Ein Totalausfall tritt nur ein, wenn der Vegetationskegel nicht mehr intakt ist. Witterungsbedingt traten dann wieder einmal Schädlinge auf, die lange Zeit nur lokal sehr begrenzt zu finden waren. Schwarze Blattläuse – vorrangig im Randbereich – und die Rübenfliege Mitte/Ende Juni, Rübenmotte in allen Beständen ab Mitte Juli und anschließend noch Spinnmilben dezimierten den Rübenblattapparat doch deutlich. Insgesamt präsentierten sich die Rübenbestände in den Sommermonaten so schlecht wie lange nicht mehr. Durch den starken Blattverlust sind die typischen Nematodennester mit den schlafenden Rüben – in der Praxis nicht aufgefallen. Bor-Düngung – bei Bedarf und nach Beratung! Nach der EUF-Bodenuntersuchung haben ca. 90 % der Rübenflächen einen Bor-Bedarf. Der ideale Zeitpunkt für die Bor-Spritzung ist zum Reihenschluss. Die Ausbringung sollte mit 300 bis 400 l/ha Wasser erfolgen. Bei einer Bor-Empfehlung von 1 kg/ha Reinbor sind z. B. 5 kg/ha Solubor erforderlich. Liegt der Bor-Bedarf bei 2 kg/ha, kann die zweite Spritzung mit der Fungizid-Behandlung Ende Juli kombiniert werden. Wenn die Stickstoff-Düngung mit Bor-ASS erfolgt, kann je Dezitonne ausgebrachtem Bor-ASS 0,3 kg Bor angerechnet werden. Die Düngung von weiteren Spurenelementen ist nur wirtschaftlich, 45 wenn ein tatsächlich festgestellter Mangel vorliegt. Die EUF-Bodenuntersuchung bietet dafür kostengünstig ein komplettes Untersuchungspaket als Entscheidungshilfe. Maschinenhacke/Schosserbeseitigung Der Einsatz der Hackmaschine ist betriebsindividuell und nach den Gegebenheiten vor Ort zu entscheiden. Ein Dogma sollte keinesfalls daraus gemacht werden. Zur Verbesserung der Bodenstruktur ist kurz vor Reihenschluss der Einsatz der Hackmaschine häufig eine äußerst sinnvolle Maßnahme. Durch den verbesserten Luftaustausch gelangt Wärme in den Boden, was die Rübenentwicklung anschließend deutlich beschleunigt. Auch im Hinblick auf die Beseitigung der Altverunkrautung und Wildrüben ist der Einsatz der Hackmaschine zu empfehlen. Die Frage der Schosstoleranz ist schnell geklärt, wenn Ernte- und Ertragsbeeinträchtigungen damit verbunden sind. Blattkrankheiten – später Befall Das Blattkrankheiten-Monitoring von staatlicher Beratung, Erzeugerring, Verband und Südzucker startete bereits Ende Juni. Wöchentlich wurden auf 12 Praxisschlägen – an jeweils 100 Rübenblättern – das Auftreten und die Entwicklung der Blattkrankheiten bonitiert. Die Bonitur-Ergebnisse werden im Internet (www.frankenrueben.de und www.bisz.suedzucker.de), auf dem Info-Telefon (09303/99199) und im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt (BLW) veröffentlicht. Trotz verhaltener Ausbreitung der Blattkrankheiten erfolgte um den Monatswechsel Juli/August der gemeinsame Warn/Kontrollaufruf. Ausschlaggebend dafür waren die Versuchsergebnisse und Erfahrungen aus dem letzten Trockenjahr 2003. Trotz schwachen Blattapparates und geringem Cercospora-Befalles konnten damals die Fungizid-Behandlungen einen Mehrertrag von 10,8 % generieren. Rückblickend bleibt festzuhalten, dass – in der Regel – mit einer Behandlung Ende Juli bzw. Anfang August die Blattkrankheiten kontrolliert werden konnten. Bei einer verspäteten oder keiner Fungizid-Behandlung ist meist ab Mitte August der MehltauBefall regelrecht explodiert. Befallshäufigkeiten um die 60 % bei der letzten Bonitur am 7. September waren auf diesen Standorten keine Seltenheit. Die Kernaussagen zum Pflanzenschutz: ■Altverunkrautung aus dem Winter und nicht abgefrorene Zwischenfrüchte sind am besten vor der Saatbettbereitung mit Glyphosat–Einsatz zu behandeln; ■ griffige Formulierungen (z.B. Betanal maxxPro) zeigen höhere Wirkungsgrade als entsprechende (selbstgemischte) Vergleichsmittel; ■ die gute Wirkung der Bodenherbizide (Goltix, Rebell, Spectrum, etc.) bei ausreichender Bodenfeuchtigkeit erleichtern die Unkrautbekämpfung enorm; 46 ■ein regelmäßiges „Abbrennen“ der Unkräuter mit blattaktiven Mitteln (Betanal maxxPro, Betanal Expert, Belvedere extra, Betasana Trio) ist bei langanhaltender Trockenheit erforderlich; ■die richtige Applikationstechnik (feintropfige Düsen) ist bei trockenen Bedingungen entscheidend für den Behandlungserfolg; ■Vogelknöterich, Amarant und Hirse sind zunächst „nur“ ein Problem der Vorgewende und Feldränder – frühzeitige Maßnahmen (mit eventuell gezielten Randbehandlungen) sind zur erfolgreichen Bekämpfung erforderlich; ■bei Trockenheit kann die Spät- und Altverunkrautung nur mit Hackmaschine und per Hand zufriedenstellend beseitigt werden; ■die Bekämpfung der Spät- und Altverunkrautung sowie der Schosser und Wildrüben (Rotowiper, Dochtstreichgerät und Glyphosat) bringt nur einen Teilerfolg; ■die Fungizid-Behandlung muss rechtzeitig erfolgen, da die Mittel in erster Linie vorbeugend wirken; ■das Blattkrankheiten-Monitoring bietet eine hervorragende Hilfestellung zur Feststellung des optimalen Applikationszeitpunktes; ■bei frühem und starken Cercospora-Befall ist die Erstbehandlung mit einem Strobilurin von Vorteil und nach ca. 3 Wochen eine Zweitbehandlung einzuplanen; ■für die Bekämpfung der Blattkrankheiten ist eine gute Durchdringung und Benetzung des Blattapparates wichtig, d.h. Wasseraufwandmengen zwischen 300 l/ha bis 400 l/ha; ■ bei Spätrodungen ist eine längere Kontrolle der Blattkrankheiten und ggf. eine Zweitbehandlung erforderlich. Kampagne 2015 Aufgrund der deutlich niedrigeren Anbaufläche und unterdurchschnittlichen Ertragserwartung startete die Kampagne erst am 5. Oktober 2015. Letztendlich sollte der Ertragszuwachs bis Ende Oktober noch das eine oder andere „Tönnchen“ Zuckerertrag bringen. Bis Mitte November konnten die Rüben bei nahezu idealen Bedingungen stressfrei gerodet werden. Die Befürchtung einiger Roder-Einsatzleiter, mit der verspäteten Kampagne und damit verkürzten Erntezeit in die Bredouille zu kommen, ist zum Glück nicht eingetreten. Die trockenen Bodenverhältnisse ermöglichten ein Überfahren der Schläge ohne jegliche Spuren bzw. Verdichtungen. Anders als bei den Maisflächen war anschließend die Bodenbearbeitung und Aussaat der Folgefrucht ein „Klacks“. Auch teilweise stark verunkrautete Bestände konnten gerodet und vernünftig abgereinigt werden, so dass die erwarteten Störungen in der Fabrik ausblieben. Die fränkischen Rüben wurden in den verschiedenen Verarbeitungswerken mit durchschnittlich 7,5 % Gesamtabzug bewertet. Transport/Verarbeitung Neben Ochsenfurt wurden die fränkischen Rüben noch in Offenau, Offstein, Rain, Wabern und Warburg (Biorüben) verarbeitet. Was die Versorgung der Fabrik mit Rüben anbelangt, bereiteten die niedrigen Erträge – und damit verbunden das häufigere Umsetzen der Mäuse – zu Kampagnebeginn etwas Probleme. Die fehlenden Liefermengen mussten an den ersten beiden Wochenenden durch verlängerte Anfuhrzeiten ausgeglichen werden. Durch zusätzliche LKW´s stellten sich dann die bäuerlichen Transportgemeinschaften auf die Situation ein. Die ursprünglich kalkulierte Durchschnittsverarbeitung von 14.800 t/Tag war in Ochsenfurt aufgrund der hohen Zuckergehalte nicht zu erreichen. Mit einer durchschnittlichen Verarbeitungsleistung von 14.142 t Rüben/ Tag endete die Kampagne in Ochsenfurt nach 70 Verarbeitungstagen am 14. Dezember 2015. Zuckergehalt/Inhaltsstoffe Während der gesamten Kampagne pendelte der Zuckergehalt in Ochsenfurt zwischen 19 % und 19,5 %. Mit durchschnittlich 19,2 % liegt der Zuckergehalt absolut 1,1 % über dem 5-Jahresmittel (18,10 %). Die Zuschläge für den Zuckergehalt – auf den jeweiligen Grundpreis bezogen – betragen von 16,0 bis 19,0 % Polarisation 0,9 % je Zehntel höherem Zuckergehalt und über 19 % Zuckergehalt 0,7 % je Zehntel. Insofern erhöht der Zuckergehalt von 19,2 % den Rüben-Grundpreis bei 16 % Polarisation um 28,4 %. Der etwas erhöhte Standardmelasseverlust von 1,38 % (Vorjahr 1,24 %) resultiert vor allem aus den höheren Amino-Stickstoff-Werten im Erntejahr 2015. Besatzwerte und Liefermengen der fränkischen Rüben in den Südzucker-Werken 2014/2015 Fabrik Ochsenfurt Offenau Offstein Rain Wabern Warburg Rübenmengen reine Rüben(t) 980.029 9.273 8.382 39.710 1.174 8.834 Gesamtabzug % Zuckergehalt % SMV % KampagneEnde 7,5 9,9 4,8 7,6 8,8 7,3 19,2 18,8 18,3 19,4 17,5 18,4 1,4 1,5 1,5 1,4 1,3 1,4 14.12.2015 10.12.2015 17.12.2015 23.12.2015 11.12.2015 20.12.2015 Die Abzüge in den verschiedenen Werken müssen im Zusammenhang mit dem Lieferzeitraum betrachtet werden. 47 Ergebnisse der Proberodung der Zuckerfabrik (jeweils letzte Woche vor Kampagnebeginn) Jahr Rübe (g) Blatt (g) Zucker (%) in der Rübe Zuckerdurch- schädlicher N schnitt je Rübe (g) mmol/1.000g R. 1985 979 740 17,11 167,5035,6 1986 1.025 616 16,00 164,0026,4 1987 942 741 15,52 146,2019,1 1988 849 476 17,76 150,7825,0 1989 808 388 18,33 148,1139,6 1990 912 538 16,85 153,6730,7 1991 674 370 18,11 122,0636,8 1992 943 719 15,98 150,6924,6 1993 960 501 18,67 179,2323,3 1994 789 434 15,93 125,6925,6 1995 805 501 16,34 131,5417,5 1996 779 569 18,11 141,08 8,4 1997 814 520 19,27 156,8617,0 1998 765 393 17,16 131,2716,6 1999 739 344 19,92 147,2113,6 2000 868 510 17,51 151,9913,7 2001 775 481 18,07 140,0411,5 2002 886 465 17,65 156,38 9,6 2003 614 182 20,18 123,9128,2 2004 789 524 16,91 133,4214,1 2005 711 388 17,87 127,0616,9 2006 679 271 18,22 123,7112,1 2007 781 435 17,53 136,9011,3 2008 862 395 16,60 143,0911,0 2009 926 405 18,54 171,6810,6 2010 885455 15,94 141,07 8,6 2011 907462 17,32 157,09 7,3 2012 845298 19,35163,5117,9 2013 932333 17,24160,68 9,3 2014 1.042 467 17,00 177,1410,3 2015 824 261 18,33 151,04 18,1 7. Das Saatgut Das Saatgut wird nach Einheiten in der Verpackung ausgegeben. 1 U (= Unit) = Einheit = 100.000 Samenkörner. Die Preise sind aus der Tabelle ersichtlich. Die Mehrwertsteuer belief sich auf 7 %. Den Saatgutkosten hinzuzurechnen sind Kosten für die wahlweise insektizide und fungizide Behandlung. Sie betrugen: a) Standardbehandlung mit Force Magna/Janus Forte 31,30 Euro; b) Standardbehandlung mit Poncho Beta+/Cruiser Force 57,80 Euro; c)Spezialbehandlung mit Tachigaren (14g) 4,35 Euro; bei a) + b) obligatorisch dabei d) Ökoausstattung 40,00 Euro; 48 Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rübenanbauer-Verbände hat mit den Züchtern ausgehandelt: 1.Der Frühbestellrabatt wird 2015 in Höhe von 10 % gewährt. 2.Die Zuckerrüben-Saatgutpreise werden nicht erhöht. Neuzulassungen seit 2004 werden in einem neuen Preissegment platziert. Die Einzelheiten bezüglich Preissegmente und Sorten sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Folgende Sorten wurden für das fränkische Gebiet aufgrund der Versuche der Arbeitsgemeinschaft Franken ausgegeben (erstmals traten zusätzlich zwei neue Züchtungsunternehmen mit in 2013 zugelassenen Sorten auf: Betaseed GmbH = BTS und SESVANDERHAVE GmbH = SV; daneben agieren KWS SAAT SE = KWS, Strube GmbH & Co. KG = ST und Syngenta Agro GmbH = SY am deutschen Markt): Saatgutbezug 2015 Sorte BTS 440* BTS (rt+nt+ct) Grund- Flächen- Sorpreise anteil ten– Euro/ % typ ohne Mwst. 213,00 4,8 NE BTS 770* BTS (rt+ct) 179,00 1,9 NE – x x – x Annemaria* KWS (rt) 179,00 17,5 NE – x x x x Belladonna KWS (rt+nt) 207,00 0,1 N x – – – – Beretta* KWS (rt) 159,00 2,6 E x x x – – Capella* KWS (rt+ct) 178,00 4,3 N – – – x x Danicia KWS (rt) 183,00 0,2 NE – – x – – Finola KWS (rt+nt+ct) 215,00 176,00 KWS (rt) 0,3 Z x – – x x 5,9 NE x – – x x Isabella* Kristallina* Züchter Insektizid–Behandlung ohne Force Poncho Janus Magna Beta+ Forte Cruiser Force – x x – x 7,2 NZ – x x – – Lisanna* KWS (rt+nt+ct) 211,00 215,00 KWS (rt+nt) 15,1 NE – x x – – Sabrina KWS (rt) 172,00 0,1 N – x x – – Rashida KWS (rt) 182,00 0,1 NZ – x x – – Artus* ST (rt) 176,00 13,8 NE – x x – – Brix ST (rt+nt) 205,00 0,0 NZ – – x – – Hannibal* ST (rt) 180,00 13,8 Z – x x x x Haydn ST (rt) 176,00 1,2 Z – x x – – Kleist* ST (rt+nt) 205,00 1,5 E – x x – – Premiere* ST (rt+rz) 175,00 0,2 NE – x x – – Robinson ST (rt) 163,00 0,2 N x – x – – Strauss ST (rt) 187,00 0,1 Z – x – – x Timur ST (rt+rz) 190,00 0,0 NZ – – x – – Alcedo SV (rt) 186,00 0,6 Z – x – – x Vasco* SV (rt+nt) 209,00 0,6 N – x – – x Britta SY (rt) 174,00 0,8 N – x – – x Belana SY (rt) 168,00 1,0 N – – – x x Julius* SY (rt) 174,00 5,5 N – x x – – Hella SY (rt+nt) 199,00 0,2 E – x – – x SY (rt+ct) 179,00 0,1 NZ – x – – x Varios *= in der Empfehlungsliste 2015/2016 (empfohlener Anteil = 94,7 %) rt = Rizomania–tolerant; ct = Cercospora–tolerant; rz = Rhizoctonia–tolerant; nt = Nematoden–tolerant Auf etwa 16,1 % der Anbaufläche wurden Z-Sorten, 7,5 % NZ-Sorten, 12,6 % N-Sorten, 59,4 % NE-Sorten und 4,4 % E-Sorten gedrillt. Der rizomania-tolerante Anteil ist mittlerweile auf 100 %, der zusätzlich nematodentolerante auf 29,7 % gewachsen, damit ist der Befallssituation Frankens voll Rechnung getragen. Alle Sorten konnten wahlweise entweder mit Janus Forte/Force Ma- gna oder Poncho Beta+/Cruiser Force-Pillierung bezogen werden. Der Anteil des Saatgutes mit Poncho Beta+/Cruiser Force-Pillierung/-Behandlung betrug insgesamt 89,4 %; mit analog niedriger Wirkstoffausstattung 9,7 %. Der Anbauer hatte wieder die Möglichkeit, rabattiertes Saatgut 49 50 (10 %) in Frühbestellung zu ordern. 63,0 % des Bedarfs wurden auf diese Weise bestellt. Ohne Beizung (ÖkoRüben) sind 1,2 % des Saatgutes. Das Verpackungsmaterial und die Überlagerungsfähigkeit wurden von allen Saatgutherstellern optimiert. In den Winterversammlungen und der dzz wurde dieses Thema (Überlagerung im geschlossenen Plastik-Beutel unter trocken-kühlen Verhältnissen) aufgearbeitet. Saatgutproblematik „überlagertes, aktiviertes Saatgut von Strube“ Anfang Mai 2015 offenbarten sich Feldaufgangsprobleme bei den Sorten Hannibal und Artus (aktiviertes Saatgut aus der Produktion 2014!). In Absprache mit Südzucker und dem zuständigen Züchter wurden alle Anbauer, die diese Sorten bezogen haben, auf diese Mängel aufmerksam gemacht. Anfang Juni wurde die Reklamationsaufnahme vor Ort mit Protokollierung vorgenommen. 168 fränkische Bauern/Reklamationen wurden dabei von Strube-Mitarbeitern zusätzlich besucht. Im Sommer wurden alle Strube-Bezieher zum kostenfreien Tausch von Restsaatgutmengen aufgefordert. 965 U wurden im Rahmen der VM-Versammlungen zurückgegeben. Schadensregulierung „überlagertes Strube-Saatgut aus 2014“ Die Entschädigung der Aufgangs-Probleme (inklusive Umbruch) haben Verband und Südzucker gemeinsam mit dem Züchter während des gesamten Vegetationsjahres aktiv begleitet. Jeder Problemschlag wurde von Strube-Mitarbeitern dokumentiert und bonitiert. Sicherheitshalber hat Strube sämtliches Strube-Restsaatgut 2015 ersetzt (ca. 3.200 ganze bzw. angebrochene Einheiten in ganz Süddeutschland) in Zusammenarbeit mit den Vertrauensmännern/Agenten und Südzucker zurückgenommen. Absprachegemäß wurden die Sorten Hannibal, Kleist und Artus ersetzt, wobei jeweils kulant auf halbe bzw. ganze Einheiten gerundet und kostenfrei für den Anbauer getauscht wurde. Die Auslieferung dieses Saatgutes erfolgte mit dem bestellten für den Anbau 2016. Im Hinblick auf die Schadensregulierung der dokumentierten Bestände mit den schlechten Feldaufgängen haben die Arbeitsgemeinschaften Franken und Südwest frühzeitig (aus der Erfahrung 2013!) BestandesdichteVersuche angelegt. Auf Basis dieser mehrjährigen Versuchs- bzw. Vergleichsergebnisse wurde gemeinsam mit der Firma STRUBE GmbH & Co. KG ein Ausgleichsraster erarbeitet: BD-Klasse BZE-VerlustMehraufwand Gesamtausgleich %% % über 60.000 Pfl./ha- 60 – 55.000 Pfl./ha 8 55 – 50.000 Pfl./ha 10 50 – 45.000 Pfl./ha 12 45 – 40.000 Pfl./ha 15 40 – 35.000 Pfl./ha 18 35 – 30.000 Pfl./ha 21 30 – 25.000 Pfl./ha 24 unter 25.000 Pfl./ha 28 - - 1 2 3 4 5 6 7 - Umbruch/Nachsaat15 5 20 Für Schläge, die umgebrochen und nachgesät werden mussten, erhielt der Anbauer einen Ausgleich von 30 % + kostenloses Saatgut. Dieser erhöhte Ausgleichssatz war dem Trockenjahr 2015 geschuldet. Schaden möglichst über Saatgut auszugleichen (im Mittel 270,00 Euro/U als Ausgleichssatz der errechneten Schadenshöhe). Die individuell zustehenden Saatguteinheiten können im Anbaujahr 2016 oder – auf Wunsch – auch 2017 genutzt werden. Ein durchschnittlicher Hektar-Erlös (2.600,00 Euro) – errechnet aus dem mittleren Rübenpreis für 2015, multipliziert mit der aktuellen Ertragserwartung in Süddeutschland des Jahres 2015 – stellte die Grundlage für die Schadensberechnung dar. Alle betroffenen Anbauer wurden schriftlich über die Höhe ihres individuellen Schadens und ihre Regulierung informiert. Die Firma Strube war daran interessiert, den 8 11 14 18 22 26 30 35 Insgesamt 168 fränkische Zuckerrübenbauer erhielten auf diese Weise einen Ausgleich (ohne die getauschten Restsaatgutmengen 2015!). Damit war eine akzeptable, für alle Beteiligten tragbare und kulante Ausgleichsregelung gefunden worden. 51 52 Anbaufläche ha Anbauer in t Vertragsmenge Quotenrüben Gesamtablieferung lt. indi. ZG in t Ertrag (r. R.) in t 9.614,0 14.713,1 37.377,9 122.414,3 50.933,1 6.538,5 31.041,1 143.715,6 372.398,7 788.746,2 51,4 57,5 53,6 46,8 62,7 59,5 57,5 51,7 62,4 57,2 Bamberg 96 296,5416.233,20 13.583,8 16.306,8 55,1 Bayreuth 2 6,47 385,20 323,1 297,548,3 Coburg 63 167,699.701,20 7.984,0 9.886,8 59,1 Forchheim 16 62,853.771,80 2.980,4 3.786,2 60,2 Kronach 1 17,00 783,10 666,4 1.226,872,2 Kulmbach 4 6,65 327,40 256,2 97,914,7 Lichtenfels 19 39,562.343,30 1.945,5 2.296,4 58,0 Summe 201 596,7633.545,20 27.739,4 33.898,4 57,5 Durchschnitt2,97 Franken gesamt 4.016 18.684,6 1.144.130,70 928.565,940 1.047.402,841 56,1 Oberfranken Eichstätt 111 502,68 30.180,00 24.232,0 27.309,9 54,4 Ansbach 237 667,4238.673,00 30.806,7 33.941,0 50,9 Erlangen-Höchst 46 148,979.336,30 7.094,1 6.198,7 41,6 Fürth 109 315,82 17.527,90 13.896,4 14.924,9 47,3 Neustadt a.d.Aisch 507 2.261,57 141.242,40 113.421,7 129.745,6 57,4 Nürnberg 5 14,43 651,80 541,0 479,234,0 Roth 21 49,93 2.811,00 2.233,2 2.566,2 52,1 Schwabach 2 0,88 34,00 25,1 29,333,3 Weissenburg-Gunzenhausen 63 152,089.668,00 7.738,1 9.563,4 62,9 Summe 1.101 4.113,78250.124,40 199.988,2 224.758,3 55,0 Durchschnitt3,74 Mittelfranken Aschaffenburg 35 193,2811.291,50 9.734,0 Bad Kissingen 64 255,92 14.373,20 12.053,7 Haßberge 188 697,4938.676,00 32.071,0 Kitzingen 536 2.614,86151.178,80 121.826,0 Main-Spessart 254 811,7550.577,20 42.935,6 Miltenberg 28 109,896.554,90 5.567,2 Rhön-Grabfeld 158 539,7133.651,70 28.009,2 Schweinfurt 536 2.777,66162.621,70 133.635,9 Würzburg 915 5.973,46391.536,10 315.005,7 Summe 2.714 13.974,02 860.461,10 700.838,3 Durchschnitt5,15 Unterfranken * * * Kreis 18,612 18,747 19,016 18,877 18,451 18,919 18,413 18,742 19,199 7,51 19,412 19,403 18,873 19,510 19,404 18,876 19,635 19,500 19,398 19,398 6,96 6,99 7,62 5,99 7,38 9,13 6,70 7,05 7,72 6,63 5,78 5,70 6,97 6,77 6,60 4,86 7,11 6,89 100,3 89,9 82,7 101,4 94,5 91,5 66,1 85,4 93,4 97,5 91,1 81,2 88,7 100,3 86,5 90,5 100,3 95,1 96,9 99,4 104,8 96,2 97,0 100,7 91,9 99,7 100,2 104,5 101,6 in % Pol. Qualitätszahl 18,289 18,673 18,788 19,364 18,383 18,494 18,615 18,983 19,409 19,163 in % Zuckergehalt 6,14 9,29 7,93 7,30 7,67 8,51 8,08 7,98 7,66 7,71 in t/ha Besatz 8. Zahl der Anbauer, Anbaufläche, Anteil der Quoten am Gesamtaufkommen, Ertrag, Besatz, Zuckergehalt und Qualitätszahl in den fränkischen Kreisen 2015 (* gerundet auf eine Nachkommastelle) 9. Rübenkategorien in Franken, Erträge Die gelieferten Rüben teilen sich auf in: Quotenrüben Erhöhung Quotenrüben Ethanolrüben Vertrags-Industrierüben Industrierüben Übertragungsrüben 873.239 t 57.931 t 45.043 t 3.980 t 66.205 t 1.005 t Zuckergehalt % Pol. 83,4 % 5,5 % 4,3 % 0,4 % 6,3 % 0,1 % Anbaujahr Ertrag t/ha Ausbeute (i.Fa.) % B. Zuckerertrag t/ha 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 60,9 18,18 16,00 9,75 63,3 18,19 16,1610,23 61,3 18,02 16,06 9,84 76,6 18,6916,8512,91 70,1 17,50 15,5110,87 79,0 18,9017,0813,49 69,0 18,6616,5711,43 70,6 17,8015,8711,20 86,3 17,55 15,7213,57 2015 53,1 19,2017,26 9,68 10-jähr. Durchschnitt (2006–2015)69,3 18,2716,31 11,30 10. Rübenübernahme und -verarbeitung in Franken 2015 RübenübernahmeOchsenfurt/t Rübenanlieferung 1.001.261,98 Hektarertrag56,3 Hektarertrag (10-jähr. Ø) 69,3 eigene Zuckerrüben 1.047.402,84 an Südzucker-Werke ¹)17.503,36 an Rain/Stammwerk Rain, Verband Franken 38.785,40 an Wabern/Stammwerk Wabern, Verband Franken 1.174,45 an Warburg (Bio-Rüben) 8.833,75 an Biogasanlagen 7.002,69 von Südzucker-Werken ²)26.745,17 von Offenau/Stammwerk Offenau, Verband Franken 413,62 Übernahme Ochsenfurt 1) 2) 1.001.261,98 Lieferung von Ochsenfurt an Offenau 9.121,69 t, an Offstein 8.381,67 t. Lieferung von Offstein 42,33 t, von Plattling 96,63 t, von Offenau 24.817,36 t, von Zeitz 1.768,99 t, von Rain 3,57 t, von Wabern 16,29 t. 53 54 Verarbeitungszeiten und Tagesleistungen Zuckerfabrik Ochsenfurt Verarbeitungsbeginn06.10.2015 Kampagneende14.12.2015 Kampagnedauer 71 Tage tägliche Verarbeitung 14.142 t Anfuhrstruktur Franken Straßenanfuhr: LKW Rübenmenge Ochsenfurtt LKW % Zahl der Fahrzeuge Durchschnitt Tonnage reine Rüben Anzahl t 1.007.339,67100 40.340 25,0 11. Zuckergehalt und Ausbeute Zuckerfabrik Ochsenfurt (%) Ø-Zuckergehalt bei der Anlieferung eigene Rüben 19,2166 19,1992 Verlauf von Zuckergehalt und SMV in der Kampagne 2015 22,0 1,65 Polarisation in % 21,0 1,55 20,0 1,45 19,0 1,35 18,0 1,25 17,0 1,15 Zucker SMV Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. 55 Standardmelasseverlust % Ø 19,22 % Ø 1,38 % 12.Die Entwicklung des Zuckerrübenbaus und der Erträge in Franken seit 1930 (in verschiedenen Zeitetappen) Jahr Zahl der Anbau- Ertrag Zuckergehalt Rübenauf- Anbauer fläche in ha t/ha % Pol. kommen in t Fläche pro Betrieb in ha 1930 2.241 1.933 36,8 71.188,0 0,86 1935 1.867 1.147 27,8 31.449,0 0,61 1940 3.429 2.602 34,5 89.664,0 0,76 1944 3.103 2.482 35,5 88.002,5 0,80 1949 10.207 4.179 17,8 74.516,4 0,41 195413.891 11.251 41,7 17,84 469.908,5 0,81 195923.980 20.101 31,9 18,59 640.738,0 0,82 1964 24.91126.542 30,7 17,64 815.932,9 1,06 196923.71823.909 42,3 17,431.011.350,7 1,01 1972 17.11926.632 50,2 16,541.338.139,6 1,56 1973 15.759 29.409 49,5 17,371.456.308,4 1,87 197613.89836.839 35,0 15,521.289.211,72,65 197813.626 33.231 49,8 16,761.654.178,9 2,44 1980 12.279 32.888 51,2 15,981.682.380,0 2,68 198111.85438.59159,915,77 2.312.648,33,26 1982 11.897 33.251 54,4 16,701.808.249,6 2,79 1987 11.19430.630 55,5 16,701.700.315,7 2,74 1990 10.466 31.895 53,0 17,711.690.848,9 3,05 1993 8.973 32.196 57,6 18,07 1.852.932,5 3,59 1994 8.721 30.971 51,5 17,36 1.594.769,1 3,55 1995 8.837 31.364 59,0 16,55 1.851.141,2 3,74 1996 8.140 30.818 60,0 18,69 1.850.104,1 3,79 1997 7.878 30.295 52,8 19,02 1.599.188,9 3,85 1998 7.705 31.001 56,7 17,03 1.757.355,1 4,02 1999 7.517 30.777 58,1 18,79 1.786.657,6 4,09 2000 7.292 28.947 68,5 18,25 1.982.939,0 3,97 2001 7.067 28.727 56,2 17,82 1.614.499,5 4,06 2002 6.819 29.536 67,2 17,94 1.983.797,7 4,33 2003 6.567 28.615 42,7 19,481.221.704,1 4,36 2004 6.378 29.242 65,4 18,33 1.911.147,5 4,58 2005 6.180 28.265 59,4 18,34 1.678.565,2 4,57 2006 5.744 24.095 60,9 18,18 1.466.214,9 4,19 2007 5.480 26.412 63,3 18,19 1.670.748,12 4,82 2008 4.789 25.351 61,3 18,02 1.555.129,40 5,29 2009 4.655 26.181 76,6 18,69 2.005.904,12 5,62 2010 4.565 22.789 70,1 17,501.598.574,4 4,99 2011 4.439 26.159 79,0 18,902.067.445,2 5,89 2012 4.333 25.961 69,0 18,661.792.540,1 5,99 2013 4.234 22.394 70,6 17,801.581.995,0 5,29 2014 4.129 23.506 86,3 17,552.028.248,54 5,69 2015 56 4.016 18.685 56,1 19,201.047.402,84 4,65 III. Die Begutachtung der Zuckerrüben 1. Die Bewertung der Zuckerrüben Durch die individuelle Bezahlung der Zuckerrüben nach ihrer Qualität sowie durch die zunehmende Vorreinigung auf dem Feld hat sich die seitherige Tätigkeit der Schätzer, nämlich die Schätzung der Zuckerrübenanlieferungen, zu einer Gutachtertätigkeit entwickelt. Neben der Feststellung der Besatzwerte werden seit der Kampagne 2009 auch die Lieferungen hinsichtlich Rübenfäule und Krankheiten bonitiert. Die Zielsetzung ist die Erfassung der Entwicklung der Krankheits- und Schädlingssituation an Rüben zur Analyse des phytosanitären Zustands der Böden der bayerischen Rübenanbaugebiete und die Ableitung von Beratungsinitiativen zur Qualitätserzeugung. Die Gutachter der Zuckerrübenbauer sind mit Gutachtervertrag während der Kampagne für das Landeskuratorium für Pflanzliche Erzeugung (LKP), vertreten durch den Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V., tätig. Sie haben einen eindeutigen Gutachterauftrag und sind für ihre Tätigkeit während der Kampagne verpflichtet. Auch die Schätzer der Südzucker AG werden per Handschlag verpflichtet. Damit die Gutachter und Schätzer diesen Anforderungen gerecht werden, erfolgt jährlich vor der Kampagne eine Schulung, in der mit den Gutachtern/Schätzern die Fragen der äußeren und inneren Qualität der Zuckerrüben eingehend behandelt werden. Gemeinsam mit Südzucker, Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer und dem Obergutachter wurde im Juli die Einsatzplanung vorgenommen. Fränkische Rüben wurden in Ochsenfurt, Offenau, Offstein, Rain, Wabern und Warburg (Biorüben) verarbeitet. Mit Ausnahme von Zeitz (RüPro) werden in allen Werken die Besatzwerte und Wertminderung visuell ermittelt. Als Gutachter waren über den Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. eingesetzt: Gutachter 2015 in Ochsenfurt Name Wohnort Brümmer-Dauer Reinhold Döppert Karl Eberth Andreas Engert Edgar Hahn Günter Krapf Michael Popp Armin Weißenberger Alban 97258 97215 97337 97199 91628 97447 97268 97450 Oberickelsheim-Rodheim Uffenheim-Welbhausen Bibergau Ochsenfurt-Hopferstadt Steinsfeld-Gattenhofen Frankenwinheim Kirchheim Arnstein-Müdesheim Schätzer 2015 in Ochsenfurt Name Wohnort Engert Edwin Hahn Bernhard Hesch Gerhard Klenk Dieter Köttler Herbert Wiehl Manfred 97268 97258 97258 91620 97486 97283 Gaubüttelbrunn Ippesheim-Bullenheim Oberickelsheim Ohrenbach-Reichardsroth Königsberg Riedenheim-Stalldorf 57 Abzüge/Niederschläge 2015 35,0 14,0 Ø 4,10 Ø 1,26 30,0 Ø 2,16 10,0 25,0 8,0 20,0 6,0 15,0 4,0 10,0 2,0 5,0 0,0 0,0 Niederschlag Gesamtabzug Erdanhang Loser Anteil Kopf-Anteil Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. Abzüge in den Werken 2015 12,0 4,8 Erdanhang Ochsenfurt Offenau 2,2 2,2 1,8 2,6 3,3 Offstein 2,2 1,0 Loser Anteil Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. 58 1,2 1,2 0,9 1,2 0,6 0,0 3,3 2,6 4,0 4,4 4,5 2,8 2,0 2,4 4,0 4,6 6,0 Kopf Anteil Rain Wabern Warburg Biorüben Gesamt Abzug Franken 7,5 7,5 7,6 8,0 7,3 8,8 9,9 10,0 Niederschläge in mm Ø 7,52 4,1 Abzüge in % 12,0 Mehrfach (Fünfer)proben – Polarisation 2015 21,00 20,50 Zuckergehalt in % 20,00 19,50 19,00 18,50 18,00 17,50 17,00 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Analysenwerte 11 12 Mittelwert 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Werkswert Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. Mehrfach (Zehner)proben – Polarisation 2015 21,00 20,50 20,00 Zuckergehalt in % 19,50 19,00 18,50 18,00 17,50 17,00 16,50 16,00 1 2 3 4 Analysenwerte 5 6 Mittelwert 7 8 9 10 11 Werkswert Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. 59 Als Obergutachter fungierten 2015 Zuckerfabrik NameWohnort in Ochsenfurt in Wabern in Rain Karl Döppert Wilhelm Reinhard Herbert Böck 97215 Welbhausen 34576 Homberg-Caszdorf 86641 Mittelstetten Rübenübernahme Ochsenfurt Übernahme nach Begutachtung 1.007.340 t Plus/Manko (-) in % der Rübenübernahme -4.264 t -0,43% Die Begutachtungswerte der Schätzer werden durch regelmäßige Waschproben überprüft. Gleichzeitig wird wöchentlich der rechnerische und tatsächliche Lagerbestand verglichen bzw. kontrolliert. Abzugswerte der Fränkischen Rüben 2015 Besatzwerte Ochsenf. Offenau Offstein Rain Wabern Warburg Biogas Franken Erdanhang % 4,1 4,7 2,4 4,4 4,5 2,8 4,5 4,1 loser Anteil % 1,2 2,6 0,6 0,9 1,0 1,2 0,0 1,2 Kopf-Anteil% 2,2 2,6 1,8 2,3 3,3 3,3 1,9 2,2 Gesamt % 7,5 9,9 4,87,6 8,8 7,3 6,4 7,5 Qualitätsdaten/Rübenmengen nach Ladegruppengruppen 2015 Ladegruppe ZG % Kalium Natrium Amino-N m mol/1000g R SMV % r. Rüben t Zeil West Maus Mitte (1102) Zeil West Maus Süd (1581) Zeil West Maus West (1582) 18,93 19,36 18,40 37,63 37,01 40,95 3,00 3,02 2,40 15,68 16,41 15,73 1,34 1,35 1,38 108.477 114.971 84.265 Zeil Ost Maus Nord (1105) Zeil Ost Maus Süd (1106) 18,94 18,96 38,54 40,11 2,73 2,81 17,94 20,29 1,41 1,48 87.546 95.551 LMG OC Maus West (1616) LMG OC Maus Ost (1280) LMG OC Maus Mitte (1281) LMG OC Maus Süd (1286) LMG OC Maus Fürth (1191) LMG Nichtmitglieder (1321) 19,42 19,36 19,69 19,42 19,38 19,28 36,61 37,62 36,40 37,68 43,84 36,99 2,84 3,27 3,25 2,83 2,69 3,12 15,41 18,68 15,69 16,00 22,00 20,72 1,32 1,42 1,33 1,35 1,57 1,46 118.701 116.249 142.020 88.340 25.242 6.009 Überrhein GmbH (1910) 18,23 39,24 3,67 19,54 1,49 14.147 LMG Donau-Ries GbR (1059) LMG Donautal GbR (1081) 19,52 19,27 44,72 42,61 2,24 2,21 16,67 18,80 1,44 1,47 11.340 1.255 BMG Donau-Lech eG (1084) 19,42 42,34 2,67 17,37 1,44 26.190 60 Beschwerden gegen die Besatz-Feststellung Zuckerfabrik Ochsenfurt Offenau Offstein RainWabern Warburg Biogas Anzahl Beschwerden Anerkannt wurden 4 – 1 – – – 2 2 – – – – – – Die Gutachter haben mit Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt eine objektive und gerechte Beurteilung der angelieferten Zuckerrüben vorgenommen. Hofkommision In jeder Zuckerfabrik, in der fränkische Zuckerrüben verarbeitet werden, besteht eine Hofkommission, der in der Regel ein Ausschussmitglied angehört. Die Hofkommissionen waren beauftragt, die Anfuhr, die Probenahme, die Entladestellen und die Begutachtung der Zuckerrüben zu beobachten. Die von ihnen eingegangenen Vorschläge und Anregungen wurden in den Kampagne-Besprechungen des Verbandes/Ringes Fränkischer Zuckerrübenbauer sowie der Südzucker umgehend behandelt und Verbesserungen, soweit wie möglich, sofort vorgenommen. Die Hofkommissionen trafen sich zu einer gemeinsamen Kampagnebesprechung am 13. November 2015 in Ochsenfurt. Den Hofkommissionen gehören folgende Mitglieder an: ZuckerfabrikName Wohnort in Ochsenfurt in Wabern in Rain in Zeitz Volkach Gollhofen Waldmannshofen (VbwZ) Weyersfeld Gut Wittenfeld Unterhohenried Karl-Heinz Bernard Jürgen Trabert Klaus Preuß Hermann Bonnländer Thomas Muhr Rainer Stephan 2. Die Überwachung der Zuckergehaltsbestimmungen a) Rückstellproben Im Auftrag des Ringes Fränkischer Zuckerrübenbauer e. V. wurden an neun Terminen gleichmäßig über die Kampagne verteilt - ausgewählte Rückstellproben bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim zur Kontrolle der Zuckergehaltsbestimmungen im Rübenlabor Ochsenfurt untersucht. Insgesamt sind 101 Rückstellproben doppelt analysiert worden. In der Tabelle sind die errechneten Mittelwerte und die entsprechenden Abweichungen dargestellt. Rückstellproben Zuckerfarbrik Anzahl der Proben % Durchschnittlicher von seiten des Kontrollinstituts festgestellter Zuckergehalt % Durchschnittlicher von seiten der Zuckerfabrik festgestellter Zuckergehalt % im Vergleich dazu der Zuckergehalt im Kampagnedurchschnitt Ochsenfurt101 19,22 19,23 19,20 61 Der von seitens des Kontrollinstituts und der Zuckerfabrik Ochsenfurt festgestellte durchschnittliche Zuckergehalt weicht nur geringfügig – zugunsten der Anbauer – voneinander ab. Von den untersuchten Vergleichsproben musste 1 Probe in die Schiedsanalyse. Bei dieser erneuten Kontrolle wurde eine bestätigte Differenz von 0,3°Z ermittelt. Damit sind 100 % aller Analysenwerte innerhalb des Toleranzbereiches von +/-0,3 %. ProbenAnzahl innerhalb außerhalb der -0,4 -0,3 -0,2 -0,1 +/-0 + 0,1 +0,2 +0,3 +0,4 +/- 0,3 +/- 0,6 Proben 0,02,05,022,831,7 25,79,93,00,0 100,0 % 0,0 % Ochsenfurt 101 0252332 261030 101 0 b) Parallelproben Mit der zeitlich versetzten Zweituntersuchung von Parallelproben im Werkslabor wird die Stabilität der Untersuchung überprüft. Die in der Kampagne 2015 untersuchten 101 Parallelproben im Werk Ochsenfurt zeigten einen leichten Trend zu höheren Werten an. Die durchschnittliche Differenz lag bei -0,07 %. Zuckerfabrik Anzahl Erstprobe ParallelprobeDifferenz der Proben %%% Ochsenfurt 101 19,2319,29-0,07 Die festgestellten Untersuchungswerte bei den Kontrollanalysen dokumentieren insgesamt ein sehr erfreuliches Ergebnis und zeigen eine hervorragende Stabilität und Genauigkeit bei den Zuckergehaltsuntersuchungen während der Kampagne 2015. 62 c) Zehnerproben Bei den Zehnerproben werden aus einer Anlieferung neben der Erstprobe zur Zuckergehaltsbestimmung noch zehn weitere Proben entnommen. Die Ergebnisse geben Aufschluss über die Homogenität der Rübenladung und z. T. über die Qualität der Probenahme. Zuckerfabrik Anzahl Erstprobe 10er Probe Differenz Standard-größte derabweichung Abweichung Proben %%%%% Ochsenfurt 11 19,03 19,03 0,00 0,31 0,67 Die differierenden Analysenwerte der Zehnerproben belegen, dass die Rüben ein Naturprodukt mit unterschiedlichen Inhaltsstoffen sind. In den verschiedenen Proben aus einer Lieferung kann – wie im einzelnen Betrieb von einem Schlag – die innere Qualität stark variieren. Die größte Abweichung zwischen dem Werks- und Mittelwert betrug in der letzten Kampagne absolut 0,67 %. d) Fünferproben Bei den Fünferproben werden aus einer Breiprobe noch fünf weitere Proben entnommen, um die Homogenität und damit die Breiherstellung zu kontrollieren. Hier zeigen die Ergebnisse, dass die durchschnittliche Differenz zwischen Werkswerten und Mittelwerten der 5er Proben nur 0,05 % beträgt, mit einer Standardabweichung von 0,06 %. Zuckerfabrik Anzahl MittelwertMittelwertmittlere Standard- größte der Werkswert 5er Probe Differenz abweichung Abweichung Proben %%%%% Ochsenfurt 21 18,97 19,020,05 0,06 -0,30 Das Gesamtergebnis der Untersuchungen von Zehner- und Fünferproben entspricht weitgehend den Ergebnissen früherer Jahre. Eine gewisse Streubreite – vor allem bei den Zehnerproben – ist bei den Zuckergehaltsuntersuchungen aufgrund des unterschiedlichen organischen Rübenmaterials jederzeit gegeben. 63 IV. Der Rübenpreis 1. Berechnungsgrundlagen (auf Basis Zuckerfabrik Ochsenfurt) a) Rübenübernahme Einzugsgebiet Ochsenfurt t Franken v. Offenau/Stammwerk Offenau – Verband Franken v. Südzucker-Werken* 980.180,88 413,62 26.745,17 übernommen 1.007.339,67 * L ieferung von Offstein 42,33 t, von Plattling 96,63 t, von Offenau 24.817,36 t, von Zeitz 1.768,99 t, von Rain 3,57 t, von Wabern 16,29 t. b) Zuckergehalt bei der Anlieferung (lt. EDV) Anlieferung Ochsenfurt 1.007.339,67 t Pol. 19,2166 % c) Zuckergehalt bei der Anlieferung der eigenen fränkischen Rüben lt. EDV 19,20 % 2. Qualitätsprämie Zur Erzeugung der Quotenzuckermenge wird bei 14 % Bereinigtem Zuckergehalt (BZG) eine bestimmte Quotenrübenmenge benötigt. Übersteigt der tatsächliche BZG nach Braunschweiger Formel des jeweiligen Preisgebietes 14 %, werden zur Erzeugung der Quotenzuckermen- ge entsprechend weniger Rüben gebraucht. Dieser finanzielle Vorteil wird zu 80 % als Qualitätsprämie analog der bisherigen Vereinbarungen für Qualitätsbezahlung auf Basis der Qualitätszahl an die Anbauer ausbezahlt. Berechnung der Qualitätsprämie in Franken Quotenzucker 2015 Ethanolzucker (LR E) Übertragungszucker auf 2016 Summe Zucker gesamt Zuckergehalt Preisgebiet Ausbeuteverlust (Braunschw. Formel) Bereinigter Zuckergehalt (BZG) benötigte Rübenmenge bei 14 % BZG bei ind. BZG Eingesparte Rübenmenge Eingesparte Kosten je t Rüben Anteil für Landwirte bei 80 % t Z t Z t Z t Z % % % t R t R t R Euro/t R Euro/t R 152.855 14.279 65 167.200 19,1992 1,9808 17,2184 1.194.282 971.051 223.231 9,92 7,94 Prämienbetrag für Landwirte Euro 1.772.453 Rüben zur Bezahlung Prämienbetrag pro t Rüben r. R./t Euro/t 1.047.403 1,69 64 3. Die Rübenpreisrechnung (Die Differenz zum Landwirt errechnet sich individuell) a) Quotenrüben (QR) Quotenrüben (QR) Zuschlag für 3,20 % besseren Zuckergehalt (eigene Rüben) 9 % von 26,29 Euro = 2,3661 Euro je 1 % Zuckergehalt für 3,00 % Zuckergehalt 7 % von 26,29 Euro = 1,8403 Euro je 1 % Zuckergehalt für 0,20 % Zuckergehalt Rübenpreis bei 19,20 % Zuckergehalt Zusätzliche Quotenrüben (QR) Mindestpreis bei 16 % Zuckergehalt in der frischen Rübe Zuschlag für 3,20 % besseren Zuckergehalt (eigene Rüben) 9 % von 26,29 Euro = 2,3661 Euro je 1 % Zuckergehalt für 3,00 % Zuckergehalt 7 % von 26,29 Euro = 1,8403 Euro je 1 % Zuckergehalt für 0,20 % Zuckergehalt Rübenpreis bei 19,20 % Zuckergehalt 7,47 Euro/t 33,76 Euro/t 26,29 Euro/t 7,47 Euro/t 33,76 Euro/t b) Ethanolrüben (ER) Mindestpreis bei 16 % Zuckergehalt in der frischen Rübe 18,10 Euro/t Zuschlag für 3,20 % besseren Zuckergehalt (eigene Rüben) 9 % von 18,10 Euro = 1,6290 Euro je 1 % Zuckergehalt für 3,00 % Zuckergehalt 7 % von 18,10 Euro = 1,2670 Euro je 1 % Zuckergehalt für 0,20 % Zuckergehalt Rübenpreis bei 19,20 % Zuckergehalt Bonus für Vertragserfüllung 3,00 Euro/t 5,14 Euro/t 23,24 Euro/t 65 c) Industrierüben (IR) Vertrags-Industrierüben (IRV) Mindestpreis bei 16 % Zuckergehalt in der frischen Rübe 18,00 Euro/t Zuschlag für 3,20 % besseren Zuckergehalt (eigene Rüben) 9 % von 18,00 Euro = 1,6200 Euro je 1 % Zuckergehalt für 3,00 % Zuckergehalt 7 % von 18,00 Euro = 1,2600 Euro je 1 % Zuckergehalt für 0,20 % Zuckergehalt Rübenpreis bei 19,20 % Zuckergehalt Bonus für Vertragserfüllung 1,50 Euro/t IR Mindestpreis bei 16 % Zuckergehalt in der frischen Rübe 5,11 Euro/t 23,11 Euro/t 18,00 Euro/t Zuschlag für 3,20 % besseren Zuckergehalt (eigene Rüben) 9 % von 18,00 Euro = 1,6200 Euro je 1 % Zuckergehalt für 3,00 % Zuckergehalt 7 % von 18,00 Euro = 1,2600 Euro je 1 % Zuckergehalt für 0,20 % Zuckergehalt 5,11 Euro/t Rübenpreis bei 19,20 % Zuckergehalt 23,11 Euro/t d) Übertragungsrüben Grundpreis und Zuckergehaltszuschlag für Übertragungsrüben werden im darauf folgenden Jahr ausbezahlt Mindestpreis bei 16 % Zuckergehalt in der frischen Rübe 26,29 Euro/t Zuschlag für 3,20 % besseren Zuckergehalt (eigene Rüben) 9 % von 26,29 Euro = 2,3661 Euro je 1 % Zuckergehalt für 3,00 % Zuckergehalt 7 % von 26,29 Euro = 1,8403 Euro je 1 % Zuckergehalt für 0,20 % Zuckergehalt Rübenpreis bei 19,20 % Zuckergehalt Übertragungskosten 3,69 Euro/t (3,00 Euro/t bei 16 % Pol.) e) Vorsteuer Sie beträgt 10,7 % und errechnet sich bei Quotenrüben QR bei zusätzl. Quotenrüben bei Ethanolrüben ER bei Vertrags-Industrierüben IRV bei Industrierüben IR bei Übertragungsrüben f) Produktionsabgabe (Landwirt) im Durchschnitt bei Quotenrüben, zusätzliche Quotenrüben und Übertragungsrüben g) Transportkostenanteil (Landwirt) im Durchschnitt Ethanolrüben Vertrags-Industrierüben IRV Industrierüben IR 66 7,47 Euro/t 33,76 Euro/t 4,11 Euro/t 4,11 Euro/t 3,38 Euro/t 3,12 Euro/t 2,90 Euro/t 3,71 Euro/t 1,03 Euro/t 0,15 Euro/t 0,96 Euro/t 1,67 Euro/t 4. Verteilung der Qualitätsprämie Die Qualitätsprämie wird nach den gewohnten Modalitäten verteilt. Mit der Kampagne 1996 und der Einführung der (neuen) Braunschweiger Formel wurde die Qualitätsbezahlung – unabhängig vom Zuckergehalt – und die Prämienstaffeln neu konzipiert (Ausschuss-Beschluss 09. September 1996): a) Berechnung der Qualitätszahl Für jede Lieferung wird nach der neuen Braunschweiger Formel der Standard-Melasseverlust (SMV) nach folgender Formel errechnet: Qualitätszahl Anbauer = Summe (Qualitätszahl Einzellieferung x reines Rübengewicht Einzellieferung) Summe reines Rübengewicht aller Lieferungen Die Qualitätszahl wird auf 2 Dezimale kaufmännisch gerundet. Anbauer, die einen durchschnittlichen Zuckergehalt von weniger als 14 % erreichen, erhalten keine Qualitätsprämie. Daher wird auch keine Qualitätszahl ausgewiesen. SMV = 0,12 x (K+NA) + 0,24 x AmN + 0,48 In die Formel werden wie bisher die Analysenwerte in der Einheit mmol/100g Rübe eingesetzt. Im Rübenlabor werden die Ergebnisse wie bisher auf mmol/1.000g Rübe dargestellt. Die Mitteilung an den Landwirt erfolgt ebenfalls auf Basis 1.000g Rübe. Der Standard-Melasseverlust wird verglichen mit dem Referenzwert des Qualitätsgebietes Franken. Der Referenzwert errechnet sich dabei wie folgt: Zunächst wird für jeden Liefertag ein gewichteter Standard-Melasseverlust aus sämtlichen Lieferungen des Qualitätsgebietes ermittelt. Anschließend wird ein 5-Tages-Mittelwert aus den gewichteten Tageswerten des Liefertages und den beiden vorausgehenden/nachfolgenden Liefertagen als Referenzwert errechnet. Innerhalb des Qualitätsgebietes wird für die ersten 3 Liefertage der Kampagne ein einheitlicher Referenzwert angesetzt, der sich aus den Lieferungen dieser 3 Tage errechnet. Der SMV-Wert der Einzellieferung wird dabei auf 2 Nachkommastellen gerundet; Mittelwerte, wie der Referenzwert auf 4 Nachkommastellen. Die Qualitätszahl einer Lieferung errechnet sich als Relativzahl des SMV-Wertes der einzelnen Lieferung und dem SMV-Wert der Referenzperiode nach folgender Formel: Qualitätszahl SMV-Lieferung Lieferung = (100 – --------------------------- x100 ) +100 SMV-Referenz Mit dieser Formel wird errechnet, dass Lieferungen mit einem niedrigen SMV-Wert, also mit einer guten Qualität, eine hohe Qualitätszahl erhalten. Die für die Qualitätsbezahlung relevante Qualitätszahl des Anbauers errechnet sich aus den gewichteten Einzellieferungen wie folgt: Liegt der Kampagnedurchschnitt des Stammwerkes unter 16 % Zuckergehalt, so vermindert sich diese Grenze um die Prozentzahl, die der Werksdurchschnitt unter 16 % liegt. b) Berechnung der Prämie Zur Prämienausschüttung werden die Anbauer mit ihrer gelieferten Rübenmenge in 20 Klassen mit jeweils möglichst gleicher Rübenmenge nach der Qualitätszahl eingeteilt. Die Einteilung erfolgt dabei bei der Qualitätszahl mit einer Genauigkeit von 2 Dezimale. Für jedes Qualitätsgebiet erfolgt eine eigene Klasseneinteilung. Die Prämiensätze bei der Qualitätsprämie für die einzelnen Klassen errechnen sich dabei jeweils nach folgender Formel: Prämiensatz Klasse = Gesamt-Budget x Prozentsatz lt. Tabelle = ges. zu prämierende Rübenmenge 20 Die Prämiensätze je t werden auf 2 Dezimale gerundet ausgewiesen. Die Rundung der Prämiensätze erfolgt so, dass die Summe der Prämienzahlungen dem Gesamtbudget entspricht. In Absprache zwischen Südzucker und Verband erhalten die schlechtesten 2 Gruppen (19,20) keine Qualitätsprämie; der Betrag wird entsprechend auf die anderen 18 Gruppen bzw. Klassen (ca. 90 % der Gesamtrübenmenge) verteilt. c) Lieferbenachrichtigung Die Lieferbenachrichtigung erfolgt einmal pro Woche mit Wochenabschluss. Ein Landwirt erhält nur dann die wöchentliche Lieferbenachrichtigung, wenn für sämtliche Lieferungen der Vorwoche die Qualitätsdaten vorliegen. 2015 wurden die Qualitätszahlen der Einzellieferungen 67 nicht mitgeteilt, sondern lediglich die kumulierten Wochenmittel sowie der Kampagnedurchschnitt. Jeder Anbauer hat die Möglichkeit, seine Lieferdaten online über das Südzucker-Portal zu bekommen. Die Anbauer ohne Portal erhalten ihre Lieferdaten weiterhin per Post, jedoch mit etwas zeitlicher Verzögerung. hohe Werte pro Anbauer nach der Kampagne korrigiert werden können. Die Referenzwerte ändern sich dadurch nicht. Hat ein Landwirt Lieferungen, die um mehr als 12 mmol/1000g Rübe vom Mittelwert – gebildet aus allen Lieferungen – nach oben abweichen, so werden bis zu zwei Werte einem Ausreißertest unterzogen. d) Plausibilitätsgrenzen und Ausreißertest für Stickstoff Die Labordaten für Zuckergehalt und Nichtzuckerstoffe werden einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Ebenso wurde aufgrund der zugenommenen Bedeutung in der Braunschweiger Formel ein Ausreißertest für den Aminostickstoffwert geschaffen, wobei bis zu zwei extrem Ausreißertest für Zuckergehalt Es werden bis zu zwei Ausreißer anerkannt. Plausibilitätsgrenzen für Natrium (2014 angepasst) Die Plausibilitätsgrenzen für Natrium betragen 0,2 – 50,0 mmol/1000g Rübe. e) Verteilung der Qualitätsprämie 2015 in Franken Prämien- Qualitätszahl gruppe von bis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Rüben- Anteil menge t % 113,41 und mehr 53.174 12,92 232.370 4,37 110,96 113,4052.186 11,77 207.6993,98 109,47 110,9552.303 10,68 188.815 3,61 108,03 109,4652.528 9,63 171.2423,26 10 7,10 108,0252.388 8,65 153.4982,93 106,09 107,0952.281 7,71 136.4542,61 104,83 106,0852.330 6,83 120.882 2,31 104,00 104,8252.525 6,00 106.6252,03 102,96 103,9952.210 5,22 92.4121,77 101,74 102,9552.404 4,49 79.654 1,52 100,44 101,7352.525 3,82 67.757 1,29 99,34 100,4352.243 3,20 56.4231,08 98,47 99,3352.498 2,63 46.7240,89 97,05 98,4652.330 2,11 37.155 0,71 95,16 97,0452.237 1,65 28.7300,55 93,40 95,1552.370 1,24 21.472 0,41 91,08 93,3952.380 0,88 15.1900,29 87,59 91,0752.338 0,57 9.421 0,18 82,16 87,5852.410 bis 82,1551.741 Summe/Mittel1.047.403 f) Reduzierte Probenahme Bisher wird im Gebiet von Südzucker bei jeder einzelnen Lieferung die innere Qualität (Zuckergehalt, Kalium, Natrium und Amino-Stickstoff) und die äußere Qualität (Erdanhang, loser Anteil, Kopf/Blatt) festgestellt. Ab 2015 wird die reduzierte Probenahme in den Werken der Südzucker AG eingeführt. Ziel der reduzierten Probenahme ist eine weitere Effizienzsteigerung im Rübenhof. Die Verweildauer der LKWs im Rübenhof wird verkürzt, da nicht mehr jeder LKW an der Probenahme stehen bleiben muss. Es fallen weniger Proben an, was die Labore wie auch das Personal entlastet. Untersuchungskosten können eingespart werden. Dabei werden konkret die ersten 5 Lieferungen einer Miete beprobt. Beiladungen werden nicht mitgezählt. 68 Betrag Qualitätsje Gruppe prämie Euro/tEuro/t 100,00 1.772.523 1,69 Die weiteren zu beprobenden Lieferungen werden per Zufallsprinzip ausgewählt. Ein Kontrollsystem gewährleistet, dass ab der 6. Lieferung (gezählt ohne Beiladungen) maximal 2 Lieferungen in Folge beprobt oder nicht beprobt sind, d.h. ab spätestens jeder dritten Lieferung muss ein Wechsel zwischen beprobten und nicht beprobten Lieferungen erfolgen. Bei einer Lieferunterbrechung von mehr als 3 Tagen beginnt die Zählung von neuem, d.h. die ersten 5 Lieferungen werden beprobt, danach erfolgt die Auswahl wieder nach dem Zufallsprinzip. Dazu ist eine ergänzende Vereinbarung (siehe „Reduzierte Probenahme“ im Anhang!) nach intensiver Diskussion in den Verbandsgremien am 05.10.2015 getroffen worden. 5. Wirtschaftserschwernisse a) Spätlieferprämie Im Spätlieferzeitraum wurden 440.266 t Zuckerrüben abgeliefert. Je t wurde im Durchschnitt eine Spätlieferprämie von 0,67 Euro bezahlt, das sind insgesamt 294.941 Euro. Die Spätlieferprämie bezieht sich auf alle gelieferten Rüben im Verbandsgebiet. c) Mietenpflege 1998 wurde von Verband und Südzucker ein Mietenpflegefonds eingerichtet. Die Verwendung des „Mietenpflegefonds Franken“ regelt eine gesonderte Vereinbarung. Unterstützt werden mit diesen Geldern Logistik und Technik gemeinsamer, mechanisierter Mietenpflege-Projekte. b) Wirtschaftserschwernis für Erdabreinigung für alle Rüben 0,77 Euro/t. 6. Rübenmarkvergütung (RMV) Berechnung: Je t Quotenrüben (QR) geht der Gegenwert von 0,03 t Trockenschnitzeln (3 %) in die Kalkulation ein; für Industrierüben erfolgt die Vergütung auf Basis Kalkulation zur Vollkostenrechnung. RMV für alle gelieferten Rüben = 3,80 Euro/t zuzüglich 10,7 % Mwst. 7. Schnitzel- und Melassepreise, Carbokalk a) Trockenschnitzelpreis Je t Trockenschnitzel wurden 175,00 Euro verrechnet. Die Umsatzsteuer betrug 7 %. In Ochsenfurt wird keine Sackware angeboten. b) Pressschnitzel Der Preis für Pressschnitzel (28 % TS) betrug für frühbestellte Ware 27,00 Euro/t zuzüglich 7 % Umsatzsteuer. c) Melasse Der Preis je t Melasse betrug 155,00 Euro zuzüglich 7 % Umsatzsteuer. d) Carbokalk Er kostet je t frei Feldrand (+ 7 % Umsatzsteuer) im Entfernungsbereich ■ bis 50 km 15,50 Euro ■ ab 51–80 km 16,50 Euro ■ ab 81–110 km 18,20 Euro ■ ab 111 km 19,40 Euro Für das Streuen werden 5,50 Euro/t zuzüglich 10,7 % oder 19 % Umsatzsteuer in Anrechnung gebracht. Die anrechenbare Umsatzsteuer richtet sich nach dem Steuersatz der Streugruppe. 8. Bonus für Qualität, Umwelt und Nachhaltigkeit Für die erhöhten Aufwendungen für Qualität, Umwelt und Nachhaltigkeit, welche von den Zuckerrübenbauern im Rahmen ihrer umweltfreundlichen, nachhaltigen Rübenproduktion erbracht werden, wird für alle gelieferten Rüben ein Bonus von 0,50 Euro/t r.R. (Vorjahr: 1,00 Euro/t) gezahlt (zuzüglich 10,7 % Umsatzsteuer). Näheres regelt eine gesonderte Vereinbarung zwischen Südzucker und dem Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer mit seinen Landesverbänden (siehe Branchenvereinbarung im Anhang!). 9. Bonus für Vertragserfüllung ■ für Ethanolrüben (ER) 3,00 Euro/t ■ für Vertrags-Industrierüben (IRV) 1,50 Euro/t Die Vertrags-Industrierüben erhielten einen Bonus für Vertragserfüllung von 1,50 Euro/t; die sonstige Abrechnung erfolgte analog den Industrierüben. Im Herbst 2008 hatten 509 Anbauer 29.697 t vertraglich zugesichert. 2015 erhielten diese Anbauer die Nutzung auf 50 % der ursprünglichen Mengen. 69 10. Abzüge vom Rübenpreis Treuhandkonto A + R Mittel (SZVG) Treuhandkonto Restrübengeld (SZVG) Verbandsbeitrag Förderungsfonds Umlage Hauptverband (an VSZ) 1,00 Euro/t reiner Rüben 0,10 Euro/t reiner Rüben 0,16 Euro/t reiner Rüben 0,05 Euro/t reiner Rüben 0,05 Euro/t reiner Rüben Gesamtabzug 1,36 Euro/t reiner Rüben 11. Erdfracht/Besatzfrachtregelung Im Rahmen der Vereinfachung der Bezahlung wird der Erdverbringungsbeitrag ab 2009 nicht mehr erhoben. Aufgrund der flächendeckenden Voreinigung mit selbstfahrenden Reinigungsladern und der überbetrieblichen Rodung ist der individuelle Einfluss des Anbauern ohnehin minimiert. Es gilt künftig ein einheitliches System für alle Regionen der Südzucker AG. Übersteigt der Abzug insgesamt/ Besatz (Erde und Kopf) 16 % einer Einzellieferung, so ist Südzucker berechtigt, die dadurch entstandene Mehrfracht vom Rübengeld abzuziehen. Diese Regelung kommt nur im Einzelfall und in Absprache mit dem Landesverband zur Anwendung. 12. Vorgaben der Rübenabrechnung Seit September 2003 erhält der Landwirt vierteljährlich eine Rechnung. Auf dieser sind die Südzucker-Vorausleistungen (z.B. Saatgut usw.) aufgeführt. Die Auflistung dieser Vorausleistungen entfällt somit in der Rübenabrechnung. Diese Maßnahme ist aus steuerlichen Vorgaben notwendig. Der Rechnungsbetrag muss vom Anbauer nicht überwiesen werden, sondern wird – wie bisher – mit der 1. und 2. Rübengeldauszahlung bzw. der Rübenabrechnung (15. März) verrechnet. Dies erfolgt mit einem sogenannten Regulierungsbrief, in dem die vorausgegangenen Rechnungsbeträge mit den Auszahlungsbeträgen für die Rübenlieferungen saldiert sind. abgehend bei Südzucker an den jeweils nachfolgend genannten Tagen (oder, falls dieser Tag kein Bankarbeitstag ist, am nächstfolgenden Arbeitstag). Aus steuerlichen Vorgaben ist die vorläufige Rübenabrechnung notwendig. Jeder Landwirt erhält diese bereits zum Jahresende. Weitere Einzelheiten in der Branchenvereinbarung (siehe Anhang!) unter III. Bezahlung .... Aufgrund geänderter Steuergesetzgebung ist Südzucker dazu verpflichtet, die Steuernummer aller Zahlungsnehmer zu erfassen und auf der Abrechnung zu vermerken. Alle Zuckerrübenbauer müssen deshalb bei Liefervertragsunterzeichnung die Steuernummer bzw. bei umsatzsteuerpflichtigen Betrieben die Umsatzsteuer-ID-Nummer angeben. Fehlen diese zum Zeitpunkt der Rübenabrechnung (15. März) erhält der entsprechende Anbauer keine Mehrwertsteuer ausgezahlt. Rübengeldzahlung In der Ziffer III (8) der Branchen-Vereinbarung für die Zuckerrübenlieferung 2015 wurde folgendes vereinbart: Die Rübengeldauszahlung erfolgt durch Überweisung 70 ■Anzahlung Rübengeld am 10. Dezember 2015 für Rüben innerhalb der Vertragsrüben, die bis 30. November 2015 angeliefert sind (17,00 Euro/t); ■ Anzahlung Rübengeld am 15. Januar 2016 für Rüben innerhalb der Vertragsrüben, die ab dem 1. Dezember 2015 angeliefert wurden (17,00 Euro/t); ■Rübenabrechnung am 15. März 2016; Vorschüsse auf Rübengeld werden nicht bezahlt. Erläuterungen zur Rübenabrechnung 2015 Die Rübenabrechnung 2015 ist gleich aufgebaut wie in den Vorjahren. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen helfen, die Rübenabrechnung leichter zu verstehen. Aufbau der Rübenabrechnung Im ersten Block werden die 2015 abgerechneten Rüben inklusive der Übertragungsrüben aus 2014 aufgeführt. Alle Preise enthalten die Zuckergehaltszuschläge. Im zweiten Block finden Sie alle weiteren Zuschläge. Im dritten Bereich finden Sie alle Rübenpreisminderungen, angefangen von den Transportkosten über die Übertragungskosten bis hin zur Produktionsabgabe. Danach wird die Summe aus allen Gutschriften und Belastungen mit Steuerausweis gebildet. Anschließend werden die Zahlungsanweisungen und alle Positionen, die im Namen und für Rechnung Dritter einbehalten werden, aufgeführt. rechnung der Rübenmengen bei tatsächlichem Zuckergehalt wird der in der Branchen-Vereinbarung unter Punkt I. erläuterte Branchenfaktor verwendet. Nach Abzug der Anzahlungen Rübengeld aus Dezember und Januar errechnet sich der noch auszuzahlende Betrag => Abrechnungsbetrag. Branchenfaktor Zuckergehalt (ZG) = 14 / (individueller ZG – 2); auf 4 Nachkommastellen gerundet: Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit wird die Umsatzsteuer-Abrechnung auf einer separaten Seite dargestellt. Bei der Umsatzsteuer-Abrechnung erfolgt eine Verrechnung der Beträge mit Steuerausweis mit den bereits in der vorläufigen Rübenabrechnung vom 18.12.2015 ausgewiesenen Beträgen. Auf der nächsten Seite sind – wie in den Vorjahren – Ihre wichtigsten Betriebswerte dargestellt. In der Tabelle findet sich die Aufschlüsselung der gelieferten Rüben in den einzelnen Rübenkategorien. Außerdem kann für die einzelnen Rübenkategorien die Herleitung des Nettopreises nachvollzogen werden. Bitte beachten, dass hier Zuschläge für die Lieferung im Früh- oder Spätlieferungszeitraum nicht berücksichtigt sind, da bei mehreren Lieferterminen für die Rüben einer Kategorie kein einheitlicher Zuschlag dargestellt werden kann! Wie im Vorjahr werden über der vorgenannten Tabelle die frachtfreien und frachtpflichtigen Rüben ausgewiesen. Zusätzlich werden die frachtfreien Nichtquotenrüben dargestellt [Rüben zur Erzeugung von Quotenzucker x (indiv. Zuckergehalt – 17) x 0,066]. Rübenkategorien Als erste Position kommen – sofern vorhanden – die Übertragungsrüben aus 2014 zur Abrechnung. Die im Zuckerrüben-Liefervertrag dargestellten Übertragungsrüben wurden anhand des Zuckergehaltes der Rübenlieferungen aus 2015 umgerechnet. Für diese Rüben werden der aktuelle Grundpreis für Quotenrüben und der entsprechende Zuckergehaltszuschlag gezahlt. Die Produktionsabgabe wird einbehalten. Alle anderen Zu- und Abschläge wurden bereits im Vorjahr vergütet. Die Rübenkategorien werden mit jeweils 3 Nachkommastellen dargestellt. Die Rübenmengen im ZuckerrübenLiefervertrag sind auf der Basis 16 % Zuckergehalt und 14 % Bereinigtem Zuckergehalt ausgewiesen. Zur Um- 1. Übertragungsrüben aus 2014 = ÜR aus 2014 Berechnung wie oben erläutert 2. Quotenrüben = QR Vertragsrüben zum Anbau x Branchenfaktor ZG 3. Zusätzliche Quotenrüben = zus. QR Quotenrüben x 8.211 % x Branchenfaktor ZG 4. Ethanolrüben = ER Ethanolrüben x Branchenfaktor ZG 5. Vertrags-Industrierüben = IRV Vertrags-Industrierüben x Branchenfaktor ZG 6. Industrierüben = IR Industrierüben x Branchenfaktor ZG 7. Übertragungsrüben = ÜR Rüben aus individueller Übertragung von frachtpflichtigen Industrierüben Rübenpreisminderung Im Bereich der Rübenpreisminderung finden Sie die Produktionsabgabe. Diese muss für die Übertragungsrüben aus 2014 und die Quotenrüben abgeführt werden. Die vom einzelnen Anbauer je t Quotenrüben zu zahlende Produktionsabgabe hängt vom Zuckergehalt ab. Der Abrechnungsbetrag wird mit fälligen Rechnungen und Gutschriften verrechnet und auf das vom Anbauer angegebene Bankkonto überwiesen. Hierbei werden auch Abtretungen in Abzug gebracht. Die Nutzer des Rohstoffportals können in ihrem Dokumentationsteil zwei Jahre lang auf sämtliche (individuelle) Mitteilungen der Südzucker zurückgreifen. 13. Rückzahlung der Produktionsabgabe 2001/2002 – 2005/2006 Die EU-Kommission muss den Betrag der 2001/2002 – 2005/2006 zu viel berechneten Produktionsabgabe zurückzahlen. Die Zuckerwirtschaft (im VSZ-Gebiet = Südzucker) wurde beauftragt, die Rückzahlung der zu viel abgeführten Produktionsabgabe unter Berücksich- tigung der damaligen Lieferungen, Auszahlungen und Anbauer zu bewerkstelligen; dies ist bis Juli 2015 erfolgt. Was lt. aktuellem BGH-Gerichtsurteil noch aussteht, ist die Rückzahlung der entgangenen Zinsen – dies ist im Laufe des Jahres 2016 vorgesehen. 71 Zuckerrübenanbaufläche 2015/16 in der EU (EU-28) inkl. ca. 80.000 ha Ethanolrüben (ER) zzgl. ca. 30.000 ha Biogasrüben inkl. ca. 2.500 ha ER inkl. ca. 7.500 ha ER 2005 = ca. 2,14 Mio ha 2006 = ca. 1,77 Mio ha 2007 = ca. 1,70 Mio ha 2008 = ca. 1,46 Mio ha 2009 = ca. 1,54 Mio ha 2010 = ca. 1,53 Mio ha 2011 = ca. 1,57 Mio ha 2012 = ca. 1,50 Mio ha 2013 = ca. 1,51 Mio ha 2014 = ca. 1,56 Mio ha 2015 = ca. 1,36 Mio ha Quelle: CIBE D.022a/2.3.2016 und eigene Schätzung Zuckerrübenanbaufläche in der EU-28 in 2015 30.500 davon ca. 30.500 ha für Biogas Deutschland Frankreich Belgien Tschech. Republik = inkl. Ethanolrüben Veränderung zu 2014 (in %) Quelle: CIBE D.022a/2.3.2016 und eigene Schätzung 72 V. Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs Genossenschaft eG, Stuttgart-Ochsenfurt Die Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart-Ochsenfurt (SZVG) verwaltet die landwirtschaftliche Beteiligung an der Südzucker AG, indem sie die finanziellen Mittel der süddeutschen Rübenanbauer bündelt. Durch die nachhaltige Bereitstel- lung von Beteiligungskapital seitens der Rübenanbauer ist die SZVG heute Mehrheitsaktionärin der Südzucker AG. In dieser Position erfüllt sie ihre satzungsmäßige Aufgabe der Förderung des Rübenanbaus gegenüber Landwirten und Zuckerindustrie. 1. Entwicklung des Südzucker-Konzerns Die Südzucker-Gruppe blickt auf ein sehr schwieriges Geschäftsjahr 2014/15 zurück. Die Zuckererzeugung konnte praktisch keinen Ergebnisbeitrag mehr zum Konzernergebnis liefern. Die CropEnergies AG verursachte gar Verluste. Zwar gelang in den ersten 6 Monaten des Geschäftsjahres 2015/16 im Bioethanolgeschäft die Trendwende dank eines unerwartet deutlichen und nachhaltigen Preisanstiegs. Jedoch trieben die niedrigen Zuckerpreise das Kernsegment im gleichen Zeitraum in die Verlustzone. Zum unerfreulichen Geschäftsverlauf kamen zahlreiche Schadensersatzforderungen von Zuckerkunden, die auf das im Januar 2014 akzeptierte Bußgeld im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens Bezug nahmen. Südzucker befindet sich derzeit in mehreren Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit diesen Forderungen. Der Umsatz des Südzucker-Konzerns verminderte sich im Geschäftsjahr 2014/15 um 10 % gegenüber Vorjahr auf 6,8 Mrd. Euro. Der Rückgang ist größtenteils auf das Segment Zucker zurückzuführen, das mit Erlösen von 3,2 Mrd. Euro gut 17 % unter dem Vorjahreswert lag. Bei den Spezialitäten konnte der Umsatz des Vorjahres nicht ganz erreicht werden. Insgesamt wurden hier 2014/15 mit 1,7 Mrd. Euro knapp 1 % weniger als im Vorjahr erlöst. Nach wie vor wächst das Geschäft der CropEnergies AG weiter, allerdings litt die Gesellschaft unter extremen Niedrigpreisen, so dass die kürzlich übernommene britischen Ensus-Anlage vorübergehend stillgelegt werden musste. Mittlerweile haben sich zwar die Notierungen signifikant erholt, die Anlage in Großbritannien ist allerdings derzeit noch außer Betrieb. Im Segment Frucht konnte der Umsatz des Vorjahres nicht gehalten werden. Die Verkaufserlöse lagen mit knapp 1,1 Mrd. Euro 9 % unter dem Vorjahr. Das operative Ergebnis des Südzucker-Konzerns verschlechterte sich in 2014/15 damit dramatisch um 71 % auf 181 Mio. Euro. Für diesen heftigen Einbruch gegenüber dem Vorjahreswert von 622 Mio. Euro waren insbesondere die Segmente Zucker und CropEnergies verantwortlich. Zucker büßte mit 7 Mio. Euro 98 % gegenüber dem noch guten Vorjahr mit 437 Mio. Euro ein, CropEnergies stürzte mit 11 Mio. Euro gar in die Verlustzone und erzielte damit 46 Mio. Euro weniger Ergebnis als 2013/14. Das Segment Spezialitäten legte hingegen im operativen Ergebnis um beinahe 42 % zum Vorjahr auf 120 Mio. Euro zu. Nur in den Segmenten Spezialitäten und Frucht übertrafen die Erträge auf das eingesetzte Kapital knapp die Kapitalkosten, die im Geschäftsjahr 2014/15 für die einzelnen Aktivitäten mit 7 – 8 % vor Steuern beziffert wurden. Der return on capital employed (ROCE) im Konzern belief sich auf 3,1 % gegenüber 10,6 % im Vorjahr. Nach dem nochmals deutlich verbesserten Finanzergebnisses von -32 Mio. Euro ergab sich ein Jahresüberschuss im Konzern von 74 Mio. Euro gegenüber 390 Mio. Euro im Vorjahr. Das Ergebnis je Aktie lag bei 0,10 Euro gegenüber 1,38 Euro im Vorjahr. Aufgrund des eklatanten Ergebnisrückgangs beschloss die Hauptversammlung am 16. Juli 2015 eine Halbierung der Dividende auf 0,25 Euro/Aktie. Die CropEnergies AG erzielte im Geschäftsjahr 2014/ 15 Umsatzerlöse von 827 Mio. Euro nach 781 Mio. Euro im Vorjahr. Das Ergebnis der Betriebstätigkeit hat sich aufgrund stark gesunkener Verkaufspreise für Ethanol von 28 Mio. Euro auf -39 Mio. Euro verschlechtert. Die Dividendenzahlung fiel angesichts dieser Ergebnisentwicklung aus. Für das Geschäftsjahr 2015/16 rechnet Südzucker im Konzern mit einem nochmaligen Rückgang des Umsatzes auf 6,3 bis 6,5 Mrd. Euro. Beim operativen Ergebnis geht man von einer leichten Erholung auf 200 bis 240 Mio. Euro aus. Für das Segment Zucker wird ein spürbarer operativer Verlust erwartet. CropEnergies prognostiziert hingegen dank deutlich gestiegener Ethanolpreise ein operatives Ergebnis von 70 bis 90 Mio. Euro. 73 2. Entwicklung der SZVG Die SZVG hat das Geschäftsjahr 2014/15 dazu genutzt, ihre finanziellen Reserven zu stärken und die Mehrheitsbeteiligung an der Südzucker AG auszubauen. In deutlich stärkerem Umfang als in den Vorjahren hat die Genossenschaft Aktien verliehen, um zusätzlich zur schmäler gewordenen Dividende Zusatzerträge aus dem Aktienbesitz zu erzielen. Aufgrund der im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegenen Volatilität der Südzucker-Aktien konnte eine wesentlich höhere Leihgebühr durchgesetzt werden. a) Beteiligungsentwicklung Zum Bilanzstichtag 31. August 2015 hielt die Genossenschaft im Eigenbesitz und treuhänderisch für die Gemeinschaft der Anteilsinhaber Südzucker-Aktien in Höhe von 55,8 % des Grundkapitals der Gesellschaft, im Vorjahr waren es 54,9 %. Im Geschäftsjahr 2014/15 konnte die SZVG ihre Mehrheitsbeteiligung an der Südzucker AG durch Aktienzukäufe im Umfang von rund knapp 26 Mio. Euro weiter ausbauen. Insgesamt erwarb die SZVG im Geschäftsjahr 2014/15 2.035.414 Südzucker-Aktien. b) Verwaltung der Zeichnungen und Lieferrechte Im Rahmen ihrer administrativen Aufgabe hat die Genossenschaft im Geschäftsjahr 2014/15 mit 6 Vollzeitund 2 Teilzeit-Beschäftigten 1.230 Übertragungen von Zeichnungen und Lieferrechten (im Vorjahr 1.077) sowie 4.219 Nutzungsüberlassungen von Vertragsrübenmenge (im Vorjahr 3.656) bearbeitet. Insgesamt wurden 296.183 t Lieferrechte (gegenüber 249.559 t im Vorjahr) übertragen, wovon 86 % an Betriebsnachfolger (84 % im Vorjahr) gingen. 3. Zins- u. Dividendenabrechnung für die Zeichnungen der Rübenanbauer Die Südzucker AG hat in ihrer Hauptversammlung am 16. Juli 2015 beschlossen, für das Geschäftsjahr 2014/15 eine Dividende von 0,25 Euro je Aktie auszuschütten. a) Franken-Darlehen und Südzucker-Darlehen Die SZVG verzinste aus dieser Dividende bzw. aus Erträgen ihrer Geldmarktanlagen im Dezember 2014 die Darlehen, die ihr von den Rübenanbauern für den Erwerb von Südzucker-Aktien zum Eigenbesitz überlassen wurden, wie folgt: ■ ■ ■ ■ ■ ■ Franken-Darlehen Südzucker-Darlehen Südzucker-Darlehen Q Südzucker-Darlehen S Südzucker-Darlehen M Südzucker-Darlehen E 8,15 % 3,10 % 1,75 % 4,00 % 1,60 % 1,60 % b) Treuhand-„Absicherungs- und Rücklagenmittel“ Seit der Ernte 2013 werden von den Rübenanbauern der Südzucker AG 1,00 Euro/t reine Rübe (im Gebiet der Rübenabteilungen Brottewitz und Zeitz 1,75 Euro/t für Quotenrüben und 1,00 Euro/t für Ethanolrüben) an die TH-Verwaltung „Absicherungs- und Rücklagenmittel“ der SZVG abgeführt. Für das abgelaufene Geschäftsjahr erfolgte eine Verzinsung dieser Gelder mit 2,10 %. Die Auszahlung der Zinsen wurde im Dezember 2015 vorgenommen. c) Treuhandverwaltung „Restrübengeld“ Die Guthaben der Rübenanbauer wurden für den Zeitraum 01.09.2014 bis 31.08.2015 mit 2,10 % p. a. verzinst. d) Dividende auf Südzucker-Anteile A, B/W und Z Die Dividenden der Südzucker-Anteile setzen sich derzeit folgendermaßen zusammen: SZ-Anteil A (e) Gesamtdividende je Anteil - 25 % Kapitalertragsteuer - 5,5 % Solidaritätszuschlag - Verwaltungskosten 20,26 - 5,06 - 0,28 - 0,58 3,43 - 0,86 - 0,05 - 0,12 0,121 - 0,030 - 0,002 - 0,006 = Auszahlung 14,34 2,41 0,083 74 SZ-Anteil B/W (e) SZ-Anteil Z (e) VI. Zuckerrübenanbau für die Südzucker AG in Franken 2015 Die Zuckerrübenfläche der in Franken gelegenen landwirtschaftlichen Betriebe der Südzucker AG betrug 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 134,56 ha 133,99 ha 70,25 ha 105,62 ha 139,34 ha 155,45 ha 159,38 ha (2 Betriebsstandorte) (2 Betriebsstandorte) (1 Betriebsstandort) (3 Betriebsstandorte) (3 Betriebsstandorte) (3 Betriebsstandorte) (3 Betriebsstandorte) 75 VII.Aus dem Verbandsgeschehen 1. Vorstands- und Ausschuss-Sitzungen Im Berichtsjahr fanden folgende Sitzungen statt: Vorstands-Sitzungen: 04.05.2015, 26.06.2015, 14.09.2015, 04.01.2016 und 23.02.2016. Während der Kampagne fanden an folgenden Tagen Besprechungen des Verbandsvorstandes und der Geschäftsführung mit der Geschäftsbereichsleitung GBZR und der Rübenabteilung Ochsenfurt der Südzucker AG in der Zuckerfabrik Ochsenfurt statt: 16.10.2015 und 13.11.2015. Ausschuss-Sitzungen wurden abgehalten am: 07.05.2015, 15.09.2015, 04.12.2015 und 18.01.2016 (jeweils Zuckerfabrik Ochsenfurt). Die Sitzungen enthielten u.a. folgende Tagesordnungspunkte: ■ Verbandsetat 2014/2015 ■ Voranschlag 2015/2016 ■ Anbau 2015 ■ Zuckerrübenlieferungsvertrag 2015 + 2016 ■ Generalversammlung 2015 ■ Zuckermarktlage und Weltzuckerpreis ■ Zuckermarktordnung und Lobby-Arbeit ■LMZ’s-/LMG-Angelegenheiten ■Lieferrechtsübertragung/Landkreisregelung ■Lieferrechtsnutzung ■ Schnitzelpreis 2015 ■ Die Kampagne 2015 ■ Winterversammlungen 2016 ■ (VM-, Orts-, Kreis-, LMG- und LMZ-Versammlungen) ■BBV-Spende ■ Rübenabrechnung 2015 ■ Unterausschuss „Anbau 2020” ■ Lehrfahrt nach Anklam ■ Reduzierte Probenahme ab 2015 ■ Finanzierung LKP/RFZ ■ Homepage „frankenrueben.de“ ■ Besetzung von Unterausschüssen ■Ehrungen ■ Begutachtungskonzentration ab 2014 ■ Schätzung von Beiladungen, nicht beprobten Lieferungen ■ Belegfreier Rübenhof Ochsenfurt ■ Abrechnung der Rübenbegutachtung ■ Biorüben-Abrechnung und -Zuschlag 2015 + 2016 76 ■Mietenschutz-Fonds ■ Entblätterung/Köpfen der Rüben ■ CIBE-Kongress in Berlin ■ Fachstellen-Beiräte Franken ■ Dokumentation + Nachhaltigkeit ■ Zuckerrübensorten zum Anbau 2016 ■ Saatgutfrühbestellung und Pillierung ■ Unterausschuss „Individuelle Bezahlung“ ■ Versuche der Arbeitsgemeinschaft – Besichtigung ■ Vereinbarung zur Rübenabnahme und -untersuchung ■ Bericht des Verlade- und Transportausschusses (V + T) ■ Beratungsinstrumente (Infotel, Internet) ■ Bioethanol-Rüben – Lieferrecht „E“ ■Übertragungsregelungen ■ Zuckermarkt, Anbau 2016 ■ Die Versuchsergebnisse 2015 ■ Anbau- und Umweltbonus 2015 + 2016 ■Industrierüben-Anbau ■ ZMO-Reform und Bezahlungssystem ■ Beet Europe Moyvillers (F) 2016 ■ Fort- und Weiterbildung der Mitglieder des Verbandsausschusses ■Gutachter-Dienstbesprechung ■ Kuratoriumstagung in Straubing 2016 ■ Treuhandverwaltung Restrübengeld ■ (keine) Mietenpflege-Aktion 2015 ■ Wahl der Hofkommissionen ■ Konsultationen zu den Rahmenbedingungen des Anbaus nach der Quote ab 2017 ■Strategiegespräche ■ VM + SRS-Schulungen ■ künftige Betreuungsstrukturen ■ traditioneller Info-Austausch mit LMG/LMZ’s/V+T ■ Überlagerungsprobleme Strube-Saatgut ■ Strube-Saatgut-Tauschaktion 2015 ■ Individuelle Übertragung ■ Rübenanbau ab 2017 (Eckpunkte) ■ Biogas-Aktivitäten der Südzucker ■ Nachhaltigkeit im Zuckerrübenanbau (SAI-Plattform) ■ Aktuelles zur Zuckerpolitik ■ Politiker-Gespräche, ZMO-Aktionen/-Aktivitäten ■ künftige Verarbeitung und Logistik in der Zuckerfabrik Ochsenfurt 2. Mietenpflege Zur Förderung der Mietenabdeckung und Erhaltung der Rübenqualität wurde ein von Verband und Südzucker finanzierter Mietenpflegefonds geschaffen (Vereinbarungen vom 8.12.1997 und 25.05.1998). Mit diesem Fonds werden Abdeckvliese in der Anschaffung verbilligt und Projekte zur mechanisierten Mietenpflege mit Vlies entsprechend bezuschusst. Ziel soll sein, alle Rüben – insbesondere die nach dem 15. November zu liefernden – rechtzeitig vor Frost und Mieten mit hohen Erdanteilen zur Verbesserung der Abreinigung vor dem Durchregnen zu schützen. Für alle Rüben wird nach der 49. Kalenderwoche (oder nach Aufruf) eine Wirtschaftserschwernis für Mietenpflege gewährt (siehe Liefervertrag 2015). Incl. zweier Strohprojekte (Untermain, Eichstätt/Rain) können demzufolge ca. 55 % der Rüben abgedeckt werden; die Umsetzung sieht wie folgt aus: „Bei nicht erfolgter ordnungsgemäßer Mietenabdeckung wird die Wirtschaftserschwernis für Mietenpflege (in der Höhe der Beträge unter Branchenvereinbarung III. Bezahlung, Ziffer 6 c einbehalten. Der Einbehalt von 1,30 Euro/t Rüben bezieht sich auch auf alle Rüben.“ Alle Anbauer werden – in Normaljahren – über das Rohstoffportal bzw. schriftlich per Rundschreiben Ende November aufgefordert, die Mieten zuzudecken und dies zurückzumelden. Aufgrund der kurzen Kampagne 2015 erfolgte keine Abfrageaktion – die Pflicht auf Mietenpflege erübrigte sich 2015! Der Verlade- und Transportausschuss erarbeitet Verfahrensrichtlinien für Mietenpflege + Fonds und entscheidet über alle besonderen Anträge zur Bezuschussung (Erwerb von Abdeckvliesen, mechanisierte Abdeckprojekte). Im Einzugsbereich der Zuckerfabrik Ochsenfurt wurde ab 2012 die Möglichkeit eröffnet, der „Mietenpflegegemeinschaft Maindreieck GbR“ beizutreten. Benedikt Endres, Gützingen, entwickelte zur Effizienzsteigerung (für großformatige Vliese = 12 x 30 m) einen neuen Wickelauflieger „Rollproll XL“, der das Zu- und Aufdecken der Miete grundsätzlich vom befestigten Weg aus vornimmt. Diese Innovation wurde der Öffentlichkeit erstmals bei der Beet Europe Seligenstadt 2012 vorgestellt und hat sich mittlerweile zum Standard der mechanischen Mietenpflege entwickelt. Neue Technik Die Basis ist ein LKW-Auflieger, der für den Transport von Containern gleichermaßen geeignet ist. Im hinteren Bereich befindet sich die „20 Fuß“-Wechselbrücke zum Mitführen der Vliese und im vorderen Bereich der ebenfalls mit Schnellverschlüssen aufgebaute Kran. Besonderes Merkmal ist der aufgebaute Spezialkran in schwerer Ausführung. Dieser ist in alle Richtungen schwenkbar und mit einer maximalen Auslegerweite von 9,70 m plus 6,00 m Wickelrohr auch zum Arbeiten über Hecken oder großen Gräben geeignet. Auch Mieten mit größerem Abstand zum Feldweg können ohne Befahren des Ackers zu- und aufgedeckt werden. Mit einem dementsprechenden Gegengewicht an der Kransäule ist dieser ohne Stützfuß einsatzfähig und kann daher auch „während der Fahrt“ arbeiten. Für die nötige Standsicherheit wird zusätzlich das Fahrwerk des Aufliegers abgesenkt. Die komplette Bedienung erfolgt mittels Funk-Fernbedienung. Ausrangierte Wechselbrücken dienen nach wenigen Umbaumaßnahmen als Vliesvorrat und als Vlieslager zwischen den Kampagnen. Selbst nass oder gefroren aufgewickelte Vliese können durch die offene Bauweise bis zur nächsten Kampagne ohne Umlagern auf den Wechselbrücken verbleiben. Falls notwendig, können diese rasch am Feldrand getauscht werden. Möglich ist dies durch das einfache und schnelle Austauschen der Wechselbrücken, die durch Absenken des Fahrwerks auf den mitgeführten Stützen abgestellt werden können. Tagesleistung Die Schlagkraft ist gegenüber dem vorhandenen System durch die kombinierte Bauweise erhöht. Das mitgeführte Vlies reicht im Gebiet mit geringer Rübendichte für einen Arbeitstag. Die zeitraubenden Fahrten zur Vliesaufnahme entfallen komplett. Gezogen wird der Wickelauflieger entweder mit einem LKW oder Schlepper-Dolly-Kombination. Dank der Straßenbereifung ist der Zugkraftbedarf äußerst gering. Ein Zugfahrzeug ab 100 PS ist ausreichend. Mit einem LKW ist das Gespann autobahntauglich, die Transportzeiten lassen sich dadurch nochmals reduzieren. Bei großen Rübenmieten und optimalen Bedingungen kann die Zudeckleistung bis zu 950 t/h betragen. Die höheren Investitionskosten im Vergleich zur bekannten Technik entstehen hauptsächlich durch die Neuanschaffung des Aufbaukranes und des Wickelmotors. Bei den Gesamtkosten schlägt der Wickelauflieger mit knapp einem Drittel zu Buche, zwei Drittel beanspruchen die Vliese mit den dazugehörigen Wickelrohren. 77 Sattelauflieger und Wechselcontainer wurden auf dem Gebrauchtmarkt erstanden. Ideen zur Vliesbefestigung gefragt Momentan wird das Vlies mit Sandsäcken oder Rüben befestigt, damit auch der Mietenfuß geschützt ist. Ein aussichtsreicher Lösungsansatz ist eine im Vlies eingearbeitete umlaufende Ballastierung mit der Möglichkeit, diese mit dem Vlies ab- und wieder aufzuwickeln. Vielversprechende Praxisversuche laufen bereits. Fazit In 2014 und 2015 haben viele Maschinengemeinschaften nicht nur bei Neuanschaffungen von Verlademäusen von 8 m auf 10 m Aufnahmebreite den Umstieg auf 12 x 30 m große Vliese und mechanischen Mietenschutz vollzogen. Mit der Entwicklung und dem Bau des Wickelaufliegers „Rollproll XL“ hat Benedikt Endres einen weiteren Schritt zur schnellen und rationellen Rübenabdeckung gemacht. Weitere Informationen unter www.endres-agrar.de. Projekte im Bereich der Zuckerfabrik Ochsenfurt (mit Südzucker-Unterstützung): a) Förderung überbetrieblicher Mietenabdeckung; b) Vliesgröße 12 x 30 m = 50 % Zuschuss; c) Einsatz neuer Technik im Rahmen des Pilotprojekts: Bagger mit Wickeldorn, LKW-Auflieger, System Rollproll XL = 50 % Zuschuss; d) Förderung bis zu 2 Geräte pro Transportgruppe möglich (max. 33.000,00 Euro pro Gerät); (50 % Förderung auf Technik = Abdeckgerät + Wickelkern) – zusätzliche Förderung der Wickelkerne = ebenfalls 50 % Förderung; e) Vlieszuschuss: Ziel ist, dass ca. 40.000 t zugedeckt werden. Dafür werden ca. 320 Rollen Vlies benötigt (130 t Rüben pro Rolle) – Zuschuss = 0,12 Euro/ m². Ansprüche können noch bis 2015 abgerufen werden. Stand der Mietenpflegegemeinschaft Maindreieck GbR ■ 2010 mit 21 Gesellschaftern (17.700 t zu-/aufgedeckt); ■ 2011 mit 74 Gesellschaftern (40.000 t zu/aufgedeckt); ■ 2012 mit 100 Gesellschaftern (40.000 t zu-/aufgedeckt); ■ 2013 mit 120 Gesellschaftern (65.000 t zu-/aufgedeckt); ■ 2014 mit 165 Gesellschaftern (75.000 t zu-/aufgedeckt); ■ 2015 keine Veränderung, keine Abdeckpflicht! Die Gemeinschaft kauft (mit Südzucker-Zuschuss) die 12 m-Vliese und verleiht diese an ihre Gesellschafter. Vorsitzende: Benedikt Endres, Gützingen (1.), Benno Karl, Wolkshausen (2.), Norbert Schmitt, Bibergau (3.) Bezuschussung Technik überbetrieblicher Mietenschutz und Sonderzuschuss für Wickel auflieger „Rollproll XL“ Die Technik für überbetrieblichen Mietenschutz wird entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. und Südzucker mit 50 % bezuschusst. Derzeit sind in Franken etwa 12.000 Vliese (4,9 x 55 m) in der Praxis vorhanden (9.700 davon bezuschusst). Das künftige Vliesmaß für individuelle Abdeckung beträgt 6 x 48 m bzw. 12 x 30 m! Für 2014 hat die LMZ-Zeil Ost eG ebenfalls die Anschaffung eines „Rollproll XL“ vollzogen und 18.482 t zugedeckt, für 2015 vollzog die LMZZeil-West eG ebenfalls in Absprache die Anschaffung (incl. Förderung). Aufgrund der kurzen Kampagne erfolgte kein flächendeckender Aufruf zur Mietenabdeckung. Betroffene Dienstleister erhielten als Ausgleich für den Verdienstausfall pauschal 8.000,00 Euro von Südzucker. 3. Anfuhrumstellung des fränkischen Gebietes (Historie) Die grundsätzlichen Eckpunkte eines künftigen Zuckerrübenanbaus (Verabschiedung am 19. Juni 2000) regelt: zunehmen sind, nur einvernehmlich zwischen den Beteiligten dieser Vereinbarung vollzogen werden können. Dazu zählte die Schließung der Zuckerfabrik Zeil. Es besteht Einverständnis, dass die Vereinbarung anlässlich der Verschmelzung der Zuckerfabrik Franken GmbH mit der Süddeutschen Zucker AG, Mannheim, vom 04.08.1988 („Fusionspapier”) weiterhin Gültigkeit hat. Dabei ist unter § 5 vermerkt, dass Änderungen, die aus rechtlicher, wirtschaftlicher, zuckermarktpolitischer oder auch betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit vor- Zusätzlich zum „Fusionspapier“ (1988) wurde folgendes fixiert: 78 1)Möglichst viele fränkische Rüben werden in Ochsenfurt (mind. 15.000 Tagestonnen, max. 95 Tage Kampagne) verarbeitet; das Lieferende muss vor Weihnachten liegen. Bei positiver Zuckermarkt- und Marktordnungsentwicklung sowie weiteren Strukturanpassungen, die zu einer Erhöhung der Tagesverarbeitungskapazitäten zwingen, wird die Zuckerfabrik Ochsenfurt unter Würdigung der betriebswirtschaftlichen Gesamtsituation mit Priorität ausgebaut. ■ 19. September 2001 in Knetzgau = LMZ Zeil-Ost eG ■ 21. September 2001 in Niederwerrn = LMZ Zeil-West eG ■ 02. Juni 2008 in Acholshausen = LMG Ochsenfurt eG 2)Die Lieferrecht-”F”-Ausgabe als A-Rübenmenge wird auf 98 % (zusätzlich auf 100 % für die ersten 2 Jahre und 99 % für weitere 2 Jahre) nach Schließung festgelegt (vorbehaltlich Änderungen der Zuckermarktordnung). Im Zeiler Bereich ist die Umstellung der Rübentransporte auf die beiden Gemeinschaften LMZ Zeil West e. G. und LMZ Zeil Ost e. G. seit 2006/2007 abgeschlossen. Beide Gemeinschaften arbeiten mit Erfolg. 3)Umstellung der bisherigen Zeiler Anfuhr in eine bäuerliche Organisation (unter Würdigung eines angemessenen Vertrauensschutzes gegenüber vorhandener Speditionsanfuhr bis ca. 2005). Dies betrifft folglich alle Anfuhrarten, die Umsetzung regelt der Verlade- und Transport-Ausschuss. Damit wird dem sehr hohen Selbstanfuhranteil im Einzugsgebiet Zeil Rechnung getragen. Diese Vorgehensweise wird mittel-/langfristig auch im Ochsenfurter Bereich angestrebt. 4)Der Frachtstandort der Zuckerfabrik Zeil bleibt für den Bezug von Carbokalk und Futtermitteln nach der Schließung noch 5 Jahre erhalten (2006 ausgelaufen!). 5)Im Hinblick auf arbeitnehmerrechtliche Belange, aber auch die Anfuhrumstellung sollte „Zeil” nicht vor dem 31.12.2001 geschlossen werden. Die fränkischen Zuckerrübenbauer wurden in vielen Rundschreiben, Versammlungen (u.a. Generalversammlung, VM-Versammlungen, Winterversammlungen), über die dzz-Frankenseite, das Internet oder die Tagespresse stets auf dem Laufenden gehalten. Anfuhrneuordnung – der V+T war gefragt Die künftige Anfuhr – und zwar alle Anfuhrarten – wird auf neue bäuerliche Beine gestellt. Diese neue Konzeption musste kurz- und mittelfristig in der Lage sein, die Rüben des Gesamtgebietes vorhandenen Verarbeitungsstätten zuzuführen. Nicht alle fränkischen Rüben sind zu 100 % in Ochsenfurt zu verarbeiten. Beträchtliche Mengen müssen/können nördlich nach „Wabern” und südlich nach „Rain“ transportiert werden. „Offenau“ und „Offstein“ kommen je nachdem in unserem südwestlichen Bereich zum Tragen. „Zeitz“ kann durchaus für die oberfränkischen Rüben in Frage kommen. Für diesen Sachverhalt waren flexible, zukunftsträchtige Organisationsformen gefragt – wohlgemerkt für alle Rüben/Bauern. Drei große bäuerliche Transportgemeinschaften im eGStatus wurden seit 2001 gegründet: Nach der erfolgreichen Transportumstellung im Bereich Zeil wurde diese Struktur auf die Ochsenfurter Region übertragen. Im Vorfeld fanden hierzu intensive Gespräche im Verlade- und Transportausschuss statt und das Umstellungskonzept wurde in der Januar-Sitzung 2007 des Verbandsausschusses beschlossen. Eine Information der Zuckerrübenanbauer erfolgte bereits bei den Kreis- und Ortsversammlungen im Januar/Februar 2007. Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Transportstruktur sind folgende: ■ Umstellung ab der Kampagne 2009; ■ Transport aller fränkischen Zuckerrüben in landwirtschaftlichen Transportgemeinschaften mit gemeinschaftlichen Transport- und Ladegeräten; ■ in der Kampagne 2008 letztmalig gewerbliche Transporte und Selbstanfuhr; ■ ab der Kampagne 2009 24 h-Anfuhr im gesamten Gebiet mit ausschließlich rückwärtskippenden Sattelfahrzeugen. In Franken (Einzugsbereich Ochsenfurt) sind rund 1,5 bis 1,8 Mio. t Zuckerrüben zu transportieren. Das Ziel war, diese Menge auf drei Transportgemeinschaften aufzuteilen, die mit jeweils 2–3 Lademäusen arbeiten. Das Gebiet der ehemaligen Spedition Rathei wurde 2008 in drei angrenzende, bäuerliche Gruppen (aus dem Gebiet der Zuckerfabrik Rain a.L.) integriert, dabei erhielten die WUG-Bauern die Möglichkeit zum Beitritt in die LMG Donau-Ries GbR, die EI-Bauern in die BMG Donau-Lech eG und in die LMG Donautal GbR; die Betreuung dieses Gebietes von Seiten der Südzucker erfolgt ab 2008 durch die Rübenabteilung der Zuckerfabrik Rain. Die Verbandszuordnung bzw. -betreuung bleiben davon unberührt. In den übrigen Gebieten (inkl. Bereich Untermain) blieb die Speditionsanfuhr bis einschließlich 2013 (Abschreibungszeitraum Ladegeräte) bestehen. Danach war es wiederum das gemeinsame Ziel von Südzucker und Verband, auch diese Gebiete im Einvernehmen mit den Anbauern auf bäuerliche Rübenanfuhr umzustellen. Zuständig für die Umsetzung ist der Verlade- und TransportAusschuss. 79 Mit der Kampagne 2008 endete in Ochsenfurt auch die Selbstanfuhr mit Schleppern. Die Transportumstellung wurde bereits 2001 mit der Schließung der Zuckerfabrik in Zeil eingeläutet. Damals fiel der Beschluss, die Zuckerrübentransporte incl. der „klassischen“ Selbstanfuhr auf landwirtschaftliche Transportgemeinschaften umzustellen. Im ehemaligen Zeiler Gebiet wurde diese Entscheidung bereits zur Kampagne 2002 umgesetzt, in Ochsenfurt folgte dies zur Kampagne 2009. Die LMZ/LMG-Führungen haben sich Transparenz auf die Fahne geschrieben. Beispielhaft hat das LMZMitglied Werner Ortloff, Ostheim, einen Internet-Auftritt konzipiert, der regelmäßig auf dem Laufenden gehalten wird. Die Geschäftsführung der LMZ-Zeil West nutzt dieses Medium mittlerweile auch zur Fahrer-Disposition und –Information. Das Neueste ... bis hin zum Stand der aktuellen Abfuhr mit der weiteren örtlichen Folge ist in Wort und Bild zu verfolgen unter www.lmz-zeil-west.de. Transport im Vergleich Die Änderung der Transportgruppenstruktur ging Hand in Hand mit der Einführung der 24-Stunden-Anfuhr. Während 2008 in der Zuckerfabrik Ochsenfurt noch 432 Selbstanfahrer (mit Schlepper), 6 gewerbliche Ladegruppen und 4 bäuerliche Transportgemeinschaften unterwegs waren (gewerblicher Transportanteil 25 %), wurden die fränkischen Rüben des WUG/EI-Gebietes bereits von (angrenzenden) drei bäuerlichen Gruppen gefahren. 17 Mäuse und ca. 50 kleine schlepperbetriebene Ladegeräte erledigten damals noch die Reinigung und das Laden. Durch die Umstellung in 2009, v. a. des Ochsenfurter Einzugsgebietes, reduzierten sich die Ladegeräte auf 13 Mäuse (zehn davon im Bereich Ochsenfurt), die gewerblichen Ladegruppen halbierten sich auf drei. Finale bäuerliche Transportumstellung bis 2014 Der Verlade- und Transport-Ausschuss (V + t) beschäftigte sich in seinen Sitzungen 2012/2013 mit der finalen Erweiterung der bäuerlichen Anfuhr in die drei – bisher noch – verbliebenen Speditionsgebiete Haaf, Knorr und Adelhardt. Im Vorfeld dieser Besprechungen wurden auch Gespräche mit Multiplikatoren, Maschinenringen, LMZ’s und LMG in den betreffenden Gebieten geführt: ■ Speditionsgruppe Haaf = ca. 215.000 t (2012), 1 Maus; ■ Speditionsgruppe Knorr = ca. 145.000 t (2012), 1 Maus; ■ Speditionsgruppe Adelhardt = ca. 88.000 t (2012), 1 Maus; 80 ■ orientiert am Grundsatzbeschluss des Verbandsausschusses mit der Schließung der Zuckerfabrik Zeil (2000) empfahl der V + T die Umstellung der Speditionsgebiete in die bestehenden landwirtschaftlichen Gruppen. Die Umstellung der Gebiete Haaf und Adelhardt zur LMG Ochsenfurt/LMZ-Zeil Ost erfolgte nur in Gemeinsamkeit beider Gebiete; ■ bei der Umstellung auf landwirtschaftliche Organisationen darf die Flexibiltät der Rübenabgabe (Offenau, Wabern, Zeitz) nicht eingeschränkt werden. In den Frühjahrs-Sitzungen 2013 konnten dann endgültige Entscheidungen herbeigeführt werden. Folgende Details wurden verabschiedet: ■ Die Ortsvereinigungen Langenfeld, Obersteinbach und Eggensee (jeweils Rodegemeinschaft AN-Uffenheim) im Adelhardt-Gebiet werden der LMZ-Zeil Ost zugeordnet, das restliche Gebiet der LMG Ochsenfurt; ■ die Region Untermain des Knorr-Gebietes wird der bäuerlich-organisierten Transportgruppe Überrhein zugeordnet, die Ortsvereinigung Heppdiel verbleibt bei der Spedition Laukemann (mindestens bis 2016 über die Vertragsdauer dieser Spedition mit Südzucker). ■ In Absprache mit der LMZ-Zeil-West-Führung wird das Gebiet der Speditionsgruppe Knorr ab der Kampagne 2014 – mit Ausnahme der Region Untermain – von der LMZ transportiert. Der V + T wird nach zwei Kampagnen die Transportumstellungen im Gebiet Franken generell überprüfen, um gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen. ■ In Absprache mit der LMG-Führung erhält diese das Speditionsgebiet Haaf und großteils das Speditionsgebiet Adelhardt (mit Ausnahme der drei Ortsvereinigungen Langenfeld, Obersteinbach und Gerhardshofen-Forst zur LMZ-Zeil Ost). ■ In der VFZ-Generalversammlung 2013 sowie in der dzz-Frankenseite (Oktober 2013) wurden die Beschlüsse kommuniziert unter dem Hinweis, dass die Anbauer in den betroffenen Gebieten in separaten Ortsversammlungen (Haaf und Adelhardt-Gebiet im November/Dezember 2013, Knorr-Gebiet im Februar 2014) nochmals intensiver informiert werden. Stand der Mitglieder am 31.03.2016: ■ LMG Ochsenfurt: 1.891 (30 Nichtmitglieder) ■ LMZ Zeil West: 1.191 (42) ■ LMZ Zeil Ost: 975 (9) ■ TG Überrhein: 34 (von 51 möglichen). Die vier Transportgruppen warben für die Mitsprache der Regionen im jeweiligen Aufsichtsrat Kandidaten für die Wahl in den Generalversammlungen: ■ LMG = zusätzlich 3 (2 aus Haaf-Gebiet, 1 aus Adelhardt-Gebiet) ■ LMZ Zeil West = zusätzlich 2 (+ 1 Vorstandsmitglied) ■ TG Überrhein = zusätzlich 2 Führungsmannschaften der LMG/LMZ’s (2015): LMG Ochsenfurt eG Aufsichtsrat (9): Otmar Emhart, Essfeld; Hermann Gebhardt, Adelhofen; Gerhard Haag, Ulsenheim; Josef Häußlein, Hopferstadt; August Hopf, Martinsheim; Matthias Dorsch, Mainstockheim; Sebastian Fenner, Gelchsheim; Gerhard Rohn, Herrnwinden; Fritz Großmann, Hornsegen. Vorstand (3): Alfred Grimmer, Hörblach; Martin Roth, Wolkhausen; Ulf Kreuzer, Westheim. Vorstandsvorsitzender: Martin Roth Stellvertreter: Alfred Grimmer Aufsichtsratsvorsitzender: Gerhard Haag Stellvertreter: Otmar Emhart LMZ-Zeil West eG Aufsichtsrat (9): Wolfgang Roth, Lengfeld; Otto Kremling, Waigolshausen; Bernward Wolf, Sachserhof; Markus Werner, Heustreu; Burkhard Ziegler, Burggrumbach; Konrad Klein, Schraudenbach; Stephan Schlichenmaier, Albertshausen; Joachim Heller, Sulzfeld; Eugen Drescher, Eßleben; Karl-Ludwig Schmidt, Geroldshausen; Jürgen Dietrich, Leinach; Hermann Bonnländer, Weyersfeld; Gaststatus: Christian Regnet, Juliusspital, Gut Seligenstadt. Vorstand (4): Manfred Greubel, Ebenhausen; Roland Dömling, Münnerstadt; Norbert Stumpf, Theilheim; Stefan Ziegler, Kirchheim. Vorstandsvorsitzender: Manfred Greubel Stellvertreter: Roland Dömling Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Roth Stellvertreter: Otto Kremling LMZ-Zeil Ost eG Aufsichtsrat (11): Rainer Stephan, HAS-Unterhohenried; Karl-Heinz Bernard, Volkach; Richard Sendner, Frankenwinheim; Andreas Schech, Grettstadt; Norbert Sahlmüller, Schallfeld; Jochen Körtge, Bad Rodach; Jürgen Ebersberger, Hüttendorf; Matthias Thein, Steinsfeld; Norbert Bauer, Dimbach; Erwin Räth, Gernach; Winfried Otzelberger, Altendorf. Vorstand (4): Michael Glos jun., Brünnau; Alexander Krauser, Holzhausen; Alfred Bumm, Kolitzheim; Werner Herbert, Zeilitzheim. Aufsichtsratsvorsitzender: Rainer Stephan Stellvertreter: Karl-Heinz Bernard Vorstandsvorsitzender: Michael Glos jun. Stellvertreter: Alexander Krauser Durch diese Umstellung können ab 2014 (fast) alle fränkischen Zuckerrübenbauer von den Vorteilen der Landwirtschaftlichen Gemeinschaften profitieren. Durch die damit verbundene Vergrößerung der Einzugsgebiete ergibt sich mehr Flexibilität für die Ochsenfurter Rübentransporte in benachbarte Zuckerfabriken: ■ LMZ-Zeil West eG (drei Mäuse) auch Wabern und Offenau; ■ LMZ-Zeil Ost eG (zwei Mäuse) auch Zeitz; ■ LMG-Ochsenfurt eG (fünf Mäuse) auch Offenau. Gemeinsam mit den zuständigen Vertrauensmännern konnte diese bäuerliche, zukunftsorientierte Anfuhrstruktur gefunden werden – auch diesen gilt der Dank dafür! Bei allem Ringen um den richtigen Weg des bäuerlichen Transportes darf eines nicht vergessen werden – nämlich, dass in allen erfolgreich tätigen Gruppen immer fähige Persönlichkeiten in den Führungsgremien (Aufsichtsrat/ Vorstand) oder als Fahrer gesucht werden. Dieser Bezug erhöht die Akzeptanz und die Wirtschaftlichkeit des Transports noch mehr. Mit diesem finalen Schritt 2013/14 haben nun alle fränkischen Zuckerrübenbauer die Möglichkeit, die Rübenabfuhr in eigene Hände zu nehmen – so wie die Vereinbarung zur Schließung der Zuckerfabrik Zeil aus dem Jahr 2000 es wollte! 81 4. Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung Bei der „AG Europa“ (MdEP Hohlmeier, MdB Dr. Weisgerber) wirkten der Vorsitzende und der Geschäftsführer am 10. April 2015 in der IHK Unterfranken in Würzburg mit. In der I-Welt Eibelstadt ließen sich die Damen und Herren der Geschäftsstelle zur neuen Frankenrüben-Homepage am 14. April 2015 schulen. Beim Marktforum des Bayerischen Staatsministeriums München war die Geschäftsstelle am 16. April 2015 präsent. Der AK-Sorten tagte am 28./29. April 2015 mit dem Geschäftsführer am IfZ Göttingen. Strip-Till und mechanische Unkrautbekämpfung waren Weiterbildungsthemen am Ihinger Hof für die Herren der Geschäftsstelle am 5. Mai 2015. Bei der VbZ-Generalversammlung in Rain a. L. zeigte die Verbandsführung am 6. Mai 2015 Flagge. Die gemeinsam mit Bayer CropScience angelegten Versuche (u.a. Pillierung) besichtigten die Herren der Geschäftsstelle gemeinsam mit Bayer/KWS-Vertretern am 7. Mai 2015. Die IIRB-Arbeitsgruppe „Agricultural Engineering“ tagte mit dem Geschäftsführer in Tourny (F) vom 20. bis 22. Mai 2015. Das Cercospora-Resistenz-Management war Thema einer Besprechung mit Syngenta in der Geschäftsstelle Eibelstadt am 26. Mai 2015. Am 1. Juni 2015 besichtigte der Ausschuss die Feldversuche der ARGE Franken (mit Abschluss in der KWS-Station Seligenstadt). Die Verbandsführung besuchte den CIBE-Kongress Berlin vom 2. bis 6. Juni 2015 – Berichte in der dzz! Die Versuchsrundfahrt mit den Industrie-Vertretern fand am 3. Juni 2015 statt, die mit den Züchtern am 9. Juni 2015. Am 10. Juni 2015 besuchte der Geschäftsführer mit fränkischen LMZ/LMG-Vertretern das Fachstellen-Seminar in Herrieden. Die Tagung des Arbeitskreises Pflanzenbau (KA – IfZ Göttingen) fand mit Organisation und Teilnahme der Herren der Eibelstadter Geschäftsstelle am 10./11. Juni 2015 statt. 82 Bei der VSTZ-Generalversammlung in Grimma zeigte die Verbandsführung am 12. Juni 2015 Flagge. Das Zuckerrüben-Anbaugebiet der Zuckerfabrik Anklam war Ziel der Lehrfahrt vom 15. bis 17. Juni 2015. In verschiedenen Gesprächsrunden mit Strube-Vertretern wurde die Überlagerungsproblematik aktiviertem Saatgutes beleuchtet – u.a. am 22. Juni 2015 und 8. Oktober 2015 in Eibelstadt. Der KWS-Feldtag am 23. Juni 2015 in Seligenstadt stand auf dem Programm der Herren der Eibelstadter Geschäftsstelle. Die Arbeitsgruppe „Betriebsbefragung“ der WVZ tagte mit dem Geschäftsführer am IfZ in Göttingen (24. Juni 2015). Am 25. Juni 2015 informierten sich die Herren der Eibelstadter Geschäftsstelle zu moderner Zuckerrübenzüchtung bei der KWS in Einbeck. Die Beratertagung am Ihinger Hof-Stuttgart besuchten die Herren der Eibelstadter Geschäftsstelle (30. Juni 2015). Der Geschäftsführer besuchte das CARMEN-Symposium in Straubing am 6. Juli 2015. Die AG Europa (mit MdEP Deß) wurde am 10. Juli 2015 in Sommerhausen durch den Vorsitzenden und Geschäftsführer komplettiert. Bei der Südzucker-Hauptversammlung am 16. Juli 2015 in Mannheim war auch die Verbandsführung präsent. Gemeinsame Belange mit dem BBV Unterfranken wurden mit der Verbandsführung am 11. August 2015 in Eibelstadt beleuchtet. Die AGRITECHNICA-Neuheiten-Kommission tagte unter Mitwirkung des Geschäftsführers am 25./26. August 2015 in Frankfurt. Die Göttinger Zuckerrübentagung besuchte die Verbandsführung am 2./3. September 2015. Bei den Generalversammlungen der Pfälzischen Anbauer (Worms, 10. September 2015) und Wetterauer Anbauer (Reichelsheim, 23. September 2015) war die Verbandsführung ebenso präsent. Das CIBE/CEFS-Treffen zum Thema Nachhaltigkeit im Rahmen der EXPO Mailand begleitete der Geschäftsführer am 8./9. September 2015 aktiv mit. Den Workshop „Zuckermarkt nach 2017“ am BMEL Bonn (22.09.2015) besuchte der Geschäftsführer. Beim Widerspruchs-Ausschuss am BSA Hannover war der Geschäftsführer am 6. Oktober 2015 gefordert. Den Besuch bei UPL Köln konnte der Geschäftsführer für eine dzz-Reportage nutzen (20. Oktober 2015 mit Doris Ofenhitzer). Beim Fachgespräch mit Staatsminister Brunner in Feuerbach am 26. Oktober 2015 war die Verbandsführung aktiv dabei. Bei Strategiegesprächen über die Zukunft des Zuckerrübenbaus ohne Quoten arbeitete die Verbandsführung auf süddeutscher Ebene intensiv mit (so z.B. am 30. Oktober 2015 in Ochsenfurt). Der Greening- und Zwischenfrucht-Feldtag am Betrieb Horst Düll, Rottenbauer, interessierte am 30. Oktober 2015. Bei der Veranstaltung „Faszination Boden“ des AELF Karlstadt waren die Herren der Eibelstadter Geschäftsstelle anwesend (6. November 2015). Die Agritechnica Hannover stand am 9. und 11. November 2015 im Fokus – dzz-Berichte im Dezember! Die EUF-Arbeitsgemeinschaft tagte unter Mitwirkung des Geschäftsführers am 10./11. November 2015 in Ochsenfurt. Die BBV-Demo in Augsburg am 12. November 2015 verstärkte unser Vorsitzender. Am 24. November 2015 diskutierte die Verbandsführung mit MD Bittlmayer vom Bayerischen Staatsministerium (Amtschef) in der Zuckerfabrik Rain a. L. Die AG „Betriebsbefragung“ tagte mit dem Geschäftsführer am 25. November 2015 am IfZ in Göttingen. Die traditionelle Fachveranstaltung „Pflanzenschutz im Rübenbau“ (BASF/BAYER) am 7. Dezember 2015 auf der Hallburg/Volkach wurde vom Frankenrüben-Team mitgestaltet. In die AK-Sorten- und Koordinierungs-Ausschuss-Sitzung am IFZ-Göttingen vom 9. mit 11. Dezember 2015 brachte sich der Geschäftsführer ein. 60 fränkische Zuckerrübenbauern nutzten die Einladung zur Kuratoriumstagung in Straubing am 13. Januar 2016 (Busfahrt wurde über Michael Bernard, Volkach, organisiert). Die Rheinische Rüben-Fachtagung in Düren am 28. Januar 2016 wurde ebenfalls zur Weiterbildung genutzt. Am 2. Februar 2016 wurde von Herren der Geschäftsstelle eine Informationsversammlung zum Biorübenanbau in Unterpleichfeld besucht und mitgestaltet. Beim IIRB-Kongress in Brüssel (15. bis 17. Februar 2016) informierte sich der Geschäftsführer international und erneuerte Kontakte. Die Herren der Geschäftsstelle informierten sich am 18. Februar 2016 beim Praktiker-Seminar des Club Fränkischer Landwirte im Hotel Kapellenberg in Eibelstadt u. a. über Neuerungen im Acker- und Pflanzenbau (Landwirtschaft 4.0). Die Verbandsführung besuchte die LKP-Mitglieder-Versammlung am 3. März 2016 in Weichering – ebenso die Jahres-Mitglieder-Versammlung des Maschinenringes Ochsenfurt in Giebelstadt (am Abend). Die Kontakte zum Bieneninstitut der Universität Würzburg wurden am 7. März 2016 vertieft – Thema: Gemeinsamer Auftritt bei den DLG-Feldtagen 2016. Vorstand und Geschäftsführung besuchen regelmäßig die Arbeitsgemeinschaft Europa (AG Europa) von MdEP/MdB Dr. Anja Weisgerber und Barbara Becker und bringen ihre Vorstellungen ein. Diese Aufstellung kann nur eine Auswahl der wichtigsten Veranstaltungen sein und entbehrt der Vollständigkeit. Zu vielen der vorgenannten Veranstaltungen wurde ebenfalls in der Zuckerrübenzeitung bzw. lokalen Presse (Main Post, Nürnberger Nachrichten, Kitzinger Zeitung, Saale-Zeitung, Wochenblatt, DLG-Mitteilungen, top agrar) und den TV-Radio-Sendern „Radio Charivari“, Radio Gong Würzburg, „B 3/Welle Mainfranken“, Radio Primaton Schweinfurt, Bayerisches Fernsehen, „TV-Touring“ ... u.a. zur Kampagne 2015, zum Anbau 2017 (ohne Quoten), zur Konkurrenzkraft der Rübe und zur außergewöhnlichen Marktsituation im Konkurrenzumfeld der Südzucker berichtet. Bei der KWS-Winterfachtagung in Einbeck am 10. Dezember 2015 waren Herren der Eibelstadter Geschäftsstelle präsent. 83 5. Unterausschuss für individuelle Bezahlung Der Unterausschuss für individuelle Bezahlung hat sich vor allem mit der Qualitätsbezahlung im Rahmen der Einführung der neuen Braunschweiger Ausbeuteformel und aktuell der Anpassung des Bezahlungssystems befasst. Viele wichtige Anregungen wurden aufgegriffen und dem Verbandsausschuss zur weiteren Behandlung vorgelegt. Historisches In der Kampagne 1996 wurde zum ersten Mal die neue Qualitätsprämierung angewandt. Auf Empfehlung des Ausschusses/Unterausschusses erhielten die Zuckerrübenbauer zusätzliche Informationen in den Winterversammlungen. Beobachtungen während der Jahre 1996 mit 2015 zeigen, dass die Praxis die neue Qualitätsbezahlung schnell in einer Optimierung der Düngung (weniger N) umgesetzt hat. Die N-Effizienz hat sich seitdem verdreifacht. Zwei Kriterien bestimmen im Wesentlichen die Rübenqualität. Das ist zum einen zum überwiegenden Teil der Zuckergehalt und andererseits die für eine hohe Zuckerausbeute verantwortliche innere Qualität der Rübe, die wiederum von den Melassebildnern Kalium, Natrium und Stickstoff abhängt. Für einen hohen Zuckergehalt werden Polarisationszuschläge bezahlt. Die innere Qualität wird mit der Qualitätsprämie honoriert. Diese Prämie ist weitgehend unabhängig vom Zuckergehalt, wobei deren Wertigkeit ökonomisch die Zuckergehaltsbezahlung bei weitem nicht erreicht. Die „Dokumentation neue Qualitätsbezahlung“ gibt Einblick in die Berechnung der Qualitätszahl, der Prämien, in die Lieferbenachrichtigung, die Plausibilitätsgrenzen, den Ausreißertest für Stickstoff und den Ersatz von Werten; diese änderte sich mit der Anpassung des Bezahlungssystems in 2006 nicht. Die Lieferbenachrichtigung mit den Qualitätsmitteilungen erfolgt lieferbezogen und individuell über das RohstoffPortal, wobei nur Lieferungen mit Inhaltsstoffen mitgeteilt werden. Aus den Summenzeilen ist der Wochendurchschnitt der Lieferungen ersichtlich. Die Qualitätszahl wird nur für die Durchschnittswerte, jedoch nicht für die Einzellieferung ausgedruckt. Auf Wunsch kann jeder Zuckerrübenbauer diese bei Verband oder Rübenabteilung zusätzlich abfragen. Auf diese Möglichkeit wurde jeweils in den Versammlungen und dzz aufmerksam gemacht. Eine ergänzende Vereinbarung zur Rübenabnahme, Rübenuntersuchung und zur Behandlung von Sonderfällen (insbesondere Anforderungen an die Breisäge) wird jährlich diskutiert – diese wurde am 23.04.2003 verabschiedet. Das Vorgehen bei „Doppelverwiegungen“ wurde am 25.08.2004 vereinbart. 84 Beiladungen werden „nullcodiert“ und wurden 2012 erstmals nicht mehr beprobt (Pilotprojekt Zuckerfabrik Ochsenfurt). Extreme Ausreißer bei der Polarisation und dem Amino-Stickstoff werden nach der Kampagne im Rahmen eines Ausreißertestes korrigiert. Der ReferenzSMV (ab 2013 auf Basis 5-Tages-Mittel) bleibt jedoch (absprachegemäß) fix, so dass sich nur die Qualitätszahlen der Lieferungen mit Ausreißern ändern. Der Unterausschuss drängt auf eine Überprüfung der Festlegung eines Mindestprämien-Topfes (fixer Betrag im Prämienvolumen orientiert an Referenzzeiträumen), um der Entwicklung einerseits stets steigender innerer Qualitäten der Rüben und andererseits stagnierender Qualitätsbezahlung entgegenzuwirken. Immerhin 25 % der fränkischen Rüben gingen 2002, 10 % 2003, 22 % 2004, 16 % 2005, 11 % 2006, 14 % 2007, 7 % 2008, 12 % 2009, 9 % 2010, 13 % 2011, 11 % 2012, 10 % 2013, 11 % 2014 und 6 % 2015 in externe Fabriken, deren Zuckergehalte und Ausbeuten nicht in das fränkische Preisgebiet (Qualitätsbasis) eingehen. Die Auswirkungen des Kampagnebeginns und einer zunehmenden Blockabholung wurden diskutiert – auch diese sind Argumente für das Festlegen eines Mindestprämienbetrages. Die Entwicklung der Inhaltsstoffe, des Ausbeuteverlustes und der Ausbeutevergütung seit 1982 (Einführung der Individuellen Bezahlung) und insbesondere seit 2006 zeigt, dass die Ausbeuteeffekte in der Fabrik auch betriebswirtschaftlichen Größen unterliegen – nicht nur dem Zuckergehalt und den schädlichen Inhaltsstoffen. Gerade seit 2006 ist der Ausbeuteverlust in der Zuckerfabrik Ochsenfurt enorm gesunken! Haupteinflussgrößen sind auch die produzierte Gesamtzuckermenge und v.a. Industrie-Zuckermenge mit oft niedrigerem Preis. Wichtigste Strategie für den Anbauer bleibt: Sichere Erfüllung der Quotenrübenmenge mit möglichst hohem Zuckergehalt ... und das nicht nur in frachtfernen Gebieten. Da der Amino-Stickstoff durch die „neue“ Braunschweiger Formel eine starke Bedeutung hat, müssen noch mehr als bisher alle Möglichkeiten zur Reduzierung des Amino-N-Gehaltes in der Rübe ausgeschöpft werden. Der niedrigste Amino-N-Gehalt der Kampagne 2014 (11,8 mmol/1.000 g Rübe!) ist ein Indiz für das erfolgreiche Umsetzen in der Praxis. Dieser Trend mit niedrigen K-, Na- und Amino-N-Werten und damit niedrigen Standardmelasse-Verlusten (SMV) war auch 2015 (im Trockenjahr-Modus) erkennbar. Folgende produktionstechnischen Maßnahmen sind in der Beratung besonders anzusprechen: ■ Richtige Sortenwahl (auch und gerade Nematodentoleranz) und organische Düngung (incl. BiogasGülle) ■ optimale Aussaatbedingungen (so früh wie möglich) ■ hohe Bestandesdichte ■ Stickstoff-Düngung nach EUF-Düngeempfehlung ■ Bekämpfung von Blattkrankheiten ■Mietenabdeckung ■Dokumentation 1. Quotenrüben (QR) und zusätzliche QR 2. Ethanolrüben (ER) 3. Industrierüben (IR, IRV, IRZ) 4. Übertragungsrüben (ÜR) Im Unterausschuss wurden auch turnusgemäß die Ausreißer und die Ausreißerregelung der Kampagne 2015 behandelt. Das ehemalige Garantiemengenmodell (bis einschließlich 2005) wurde in ein Zuckerlieferrecht umgewandelt (Quotenzucker). Darüber hinaus bot Südzucker an, noch eine zusätzliche Menge von 5 % des Quotenzuckers (Summe der Vertragsrüben QR, ER, IRV) als Industriezucker zu liefern. Auf der Basis 14 % Bereinigter Zuckergehalt (BZG) entsprechen die für den Quotenzucker benötigten Rüben der Vertragsrübenmenge. Knapp 40.100 Lieferungen waren zu verzeichnen – davon wurden nicht beprobt: 8,9 % wegen Beiladungen, 17 % wegen reduzierter Probenahme. Der Ausreißertest musste wegen des relativ homogenen Rübenmaterials in 2015 kaum greifen. Nur 3 Werte beim Zuckergehalt und – auch nur – 3 beim Amino-N (von knapp 30.000 Analysen) fielen „unter“ die Ausreißerregelung – in Anbetracht der Gesamtzahl der Proben überschaubar niedrig. 3.517 Beiladungen wurden vereinbarungsgemäß „nullcodiert“ … und 6.831 Lieferungen mit reduzierter Probenahme (siehe auch Vereinbarung im Anhang!). Schon bei einer gültigen Lieferung wird eine folgende „Nullcodierung (z.B. Beiladung) auf diesen einen gültigen Wert korrigiert. Die Handhabung von Beiladungen (und die reduzierte Probenahme) wurde auch mit Blick auf die Besatzwerte diskutiert. Eine schlagbezogene Korrektur ist mittlerweile möglich. Auf einem „Laufzettel für Beiladungen“ muss der Landwirt vor Ort die Akzeptanz unterschriftlich bestätigen – die Anwesenheit des Anbauers bei der Verladung muss dokumentiert sein. Die Geschäftsführung hat für eine Veröffentlichung dieser Vorgehensweise gesorgt (dzz, VM-Versammlungen, Rundschreiben), um – aus Unkenntnis – Beschwerden zu verhindern. Auch für 2015 war eine „kulante“ Regelung zugesagt, diese hat sich in der Praxis mittlerweile eingespielt. Für 2016 wurde ein Pilotprojekt in Ochsenfurt diskutiert – nämlich bei der Begutachtung (von Beiladungen und Lieferungen mit reduzierter Probenahme) genauso zu verfahren wie bei der inneren Qualität! Die Anpassung der Inhaltsstoffe auf Schlagebene (nicht auf Basis der bisherigen Gesamtlieferung) hat sich mittlerweile eingespielt. In der noch bis 30. September 2017 laufenden Zuckermarktordnung wird nach folgenden Rübenkategorien bezahlt: Die Anwendung und Abrechnung von (billigeren) Industrierüben Zusatz (IRZ) wurde aufgrund der erwarteten unterdurchschnittlichen Erzeugung im Trockenjahr 2015 (Rundschreiben Juli 2015) ausgesetzt. Für alle Kategorien gibt es wie bisher Pol-Zuschläge – ausgehend von 16 % Zuckergehalt (ZG): ■ 16 – 19 % ZG: 0,9 % Preiszuschlag je 0,1 % ZG ■ über 19 % ZG: 0,7 % Preiszuschlag je 0,1 % ZG Verarbeitungsvorteile, die durch hohe Zuckergehalte und gute Ausbeute entstehen, kommen zu 80 % den Landwirten zugute, d.h. ein hoher Zuckergehalt (über 16 %) füllt den „Qualitätsprämien-Topf“. Als Schlüssel für die Verteilung der Qualitätsprämie gilt wie bisher der Standardmelasseverlust (SMV). Ein niedriger SMV im Vergleich bringt eine hohe Qualitätszahl und damit eine hohe Qualitätsprämie. Diese ersetzt seit 2006 die frühere Zweigleisigkeit in Ausbeutevergütung und Qualitätsbonus. Der Unterausschuss diskutierte schon lange die Möglichkeit, den Referenz-SMV nicht auf Basis eines Dreitagewertes (Liefertag minus zwei Tage), sondern eines 5-Tages-Wertes (Liefertag plus/minus zwei Tage) festzulegen. Diese Anpassung wurde 2012 weiter in den Entscheidungsgremien sondiert. Ab 2013 ist die Umsetzung nun vollzogen (Offenauer Gespräch vom 15. Mai 2013). Ein neuer Aspekt sollte bezüglich des Rübentransports miteinbezogen werden: Südzucker übernimmt für die Quotenrüben (incl. Molise-Rüben und zusätzlicher Quotenrüben) zu 100 % die Frachtkosten, für EthanolRüben (ab 2012) max. 3,00 Euro/t, für Industrierüben ebenso max. 3,00 Euro/t; für die restlichen Kosten muss der Landwirt aufkommen. Mit höheren BZG (über 17 % Zuckergehalt = Vereinbarung aus 2006) werden weniger Quotenrüben benötigt, um den Quotenzucker zu erzeugen. Die verbleibende Vertragsrübenmenge kann mit Industrierüben (IR) oder ab 2012 mit Ethanolrüben (ER) – frachtfrei - aufgefüllt werden, für die Südzucker zu 100 % die Fracht übernimmt. Somit muss sich der Landwirt nur für einen geringen Teil der Industrierüben (oder ER-Rüben) an der Fracht beteiligen. Dies ist besonders 85 interessant für fabrikferne Standorte und bedeutet: Hohe Zuckergehalte verringern die Frachtkosten für den Landwirt. Das Zusammenspiel dieser Aspekte wird der Unterausschuss in der Praxis beobachten und weiter fachlich untermauern. Der Unterausschuss für individuelle Bezahlung setzt sich mit Beschluss in der Ausschuss-Sitzung vom 07.05.2015 verbandsseitig (neben dem Geschäftsführer) aus folgenden Ausschuss-Mitgliedern zusammen: ■ Karl-Heinz Bernard, Volkach (Vorsitzender) ■ Hermann Bonnländer, Weyersfeld ■ Uwe Pfister, Retzstadt ■ Andreas Schech, Grettstadt ■ Jürgen Trabert, Gollhofen 6. Verlade- und Transportausschuss (V+T) Der Verlade- und Transport-Ausschuss (V+T) wurde als ursprünglich fränkische Einrichtung im Jahre 1984 gegründet. Das mit Südzucker- und Verbandsvertretern paritätisch besetzte Gremium tagt unter dem Vorsitz von Johannes Menth, Rittershausen. Wesentliche Entscheidungen müssen vom Verbandsausschuss genehmigt werden. Verbandsseitig sind ordentliche Mitglieder: ■ Hermann Bonnländer, Weyersfeld (Bäuerlicher Transport) ■ Matthias Dorsch, Mainstockheim (Bäuerlicher Transport+) ■ Rainer Stephan, HAS-Unterhohenried (Aufsichtsratsvorsitzender LMZ-Zeil Ost eG und Fachstellenbeirat) ■ Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen (Geschäftsführer und Fachstellenbeirat) Das Gremium wird – je nach Bedarf – verbandsseitig um zuständige Ausschuss-Mitglieder erweitert (Beispiel Diskussion um Ochsenfurter Anfuhrumstellung). Mit dieser Zusammensetzung sind die bäuerlichen Anfuhrarten Frankens, die zur Kampagne 2015 vorhanden waren, vertreten. Aufgrund der klarstellenden Vereinbarung des Verbandes mit dem Südzucker-Vorstand, die an eine Zustimmung der Verbandsführung zur Zeiler Fabrikschließung geknüpft war, war der V+T gehalten, die Einzelheiten der Zeiler Anfuhrumstellung bis hin zur Umstellung des Ochsenfurter Gebietes auszuarbeiten. Mit den LMZ’s und der LMG findet jährlich Ende Februar/Anfang März ein Gedankenaustausch zum Aufarbeiten der Kampagneprobleme und des „drohenden“, allgemeinen Fahrermangels (jüngste Sitzung am 2. März 2016 in Ochsenfurt) statt. 86 Grundsätzlich steht der V+T-Ausschuss zu seinem Beschluss, die Zeiler Rüben der Zuckerrübenbauer, die nicht den neuen Genossenschaften beitreten, unter gewerblichen Bedingungen abzufahren. 2009 mit 2015 hat dies die gewerbliche LMG-Abfuhrgemeinschaft Ochsenfurt GbR für die LMG Ochsenfurt eG erledigt. Mit Umfirmierung der LMZ-Zeil-West in eine gewerbliche eG hat sich dies in deren Gebiet erledigt. Feldwege Beim Rübentransport hat prinzipiell der einzelne Rübenanbauer für die Feldwege zu haften. Dies gilt auch bei den bäuerlichen Genossenschaften, da der Landwirt seine eigenen Rüben fährt. Am Ende der Kampagne 2010/2011 wurde diese Notwendigkeit (mit Blick auf das Schneeräumen) in besonderer Weise auf die Probe gestellt. In den letzten Jahren lässt sich in den einzelnen Kommunen eine steigende Sensibilität bei landwirtschaftlichen Transporten auf Feldwegen feststellen. Wichtig ist ein guter „Draht“ zu den vor Ort Verantwortlichen. Dies gilt auch bei der Abfuhr und Überladung auf öffentliche Straßen und möglichen Verschmutzungen von Straßen. Bei Gesprächen im Vorfeld mit der unteren Verkehrsbehörde und dem Straßenbauamt lassen sich mögliche Schwierigkeiten ausschließen. In besonderer Beobachtung ist dabei ein Pilotprojekt „Kernwirtschaftswegegesetz“ der Allianz Fränkischer Süden, in dem 14 Kommunen um Giebelstadt gemeindeübergreifend den künftigen Ausbau der Hauptwirtschaftswege mit Unterstützung (Land Bayern, Landkreis) voranbringen. Dieses Konzept ist beispielgebend für andere Regionen und den Ausbau (12,5 t Achslast, 5 m Kronenbreite). Ähnliches möchte auch die Arbeitsgemeinschaft „Integrierte Ländliche Entwicklung Würzburger Norden“ (Gründung im April 2015 mit Sitz in Bergtheim) verfolgen. Bei Wegebau-Maßnahmen in Eigenregie der Anbauer sind die LMZ‘s/LMG behilflich. Abfuhrrhythmus Das für Rüben-Transport-Angelegenheiten in Franken zuständige Gremium hat sich auf eine grundsätzlich zweimalige Abfuhr pro Kampagne geeinigt. Diese Strategie kommt den Ansprüchen eines wirtschaftlichen Rübentransportes und dem Risikoausgleich bei notwendiger Mietenpflege (des Bauern) akzeptabel nach. Eine zweimalige Abholung mit degressiver/progressiver Verteilung – je nach Abholtermin – ist mit der Notwendigkeit der Mietenpflege vereinbar. Daraus ist zu erkennen, dass mit der 2-maligen Abfuhr nicht zwangsläufig mehr Mietenpflege getätigt werden muss ... im Maximum im Dezember bis (theoretisch) 30 % der Mengen. Mit Blick auf die Befahrbarkeit der Straßen bei frühem Wintereinbruch gerade im nördlichen Franken ist der Transport in externe Fabriken besonders sensibel zu planen. Aufgrund dessen wurde in Absprache mit der LMZ-Zeil West ab 2011 eine Blockabholung des Wabern-Transportes (Rhön-Grabfeld) und des Zeitz-Transportes (bei LMZ-Zeil Ost) unter Umschichtung des Transportes nach Ochsenfurt vereinbart. Die Rodung hat weitgehend unabhängig von der Abfuhr zu laufen – sie kann und darf sich in der zweiten Runde nicht an der Abfuhr orientieren, da sonst sehr schnell ackerbauliche und bodenphysikalische Grenzen überschritten sind ... und eine Herbstbestellung dieser Flächen nicht mehr ordentlich darstellbar ist. Des Weiteren sollte eine Rodegemeinschaft bei der Mietenanlage stets auch die Abfuhr im Auge behalten – wenn dies nicht von sich aus geschieht – dann aber mit Unterstützung des Anbauers! Die größeren Zuckerrübenbauern werden gern als „Puffer“ herangezogen – ähnliches gilt bei der Abfuhrplanung auf Ortsebene. Die Anbaugemeinde erhält entsprechend der vorgesehenen Abholtermine (die neuerdings schon bei der Saatgutausgabe angedeutet werden) einen Hinweis auf die prozentuale Aufteilung der Gesamtlieferung. Kleinere Betriebe wollen dabei erfahrungsgemäß ihre Rüben an einem Termin – und das am besten zu Beginn – abliefern. Der Vertrauensmann (mit Unterstützung des zuständigen SRS-Vertreters) muss darauf achten, dass die vorgegebene prozentuale Aufteilung der Anbaugemeinde (im Rohstoff-Portal der Südzucker) nicht aus dem Ruder läuft. Der größere Betrieb hat auf jeden Fall Anspruch auf die vorgegebene, prozentuale Aufteilung der Anbaugemeinde; es obliegt dem „Fingerspitzengefühl“ des Vertrauensmannes, die kleineren Zuckerrübenbauern auf beide Termine – und über die Jahre gesehen zeitlich gerecht – zu verteilen. Mittlerweile muss der Vertrauensmann die Schlagerfassung über das „Südzucker-Rohstoff-Portal“ per Internet erfassen/kontrollieren, ebenso die Lieferreihenfolge. Generell werden die Daten der Schlagerfassung von Südzucker den bäuerlichen Transport-Genossenschaften zur Verfügung gestellt und mit den organisatorisch eingebundenen Maschinenring-Geschäftsstellen/Dienstleistern ausgetauscht. Unabhängig von der Anfuhrart wurden 2009 erstmals 100 % der Rüben über „Mäuse“ (2005 = 19; 2007 = 15; 2008 = 14; ab 2009 = 10 im Bereich Ochsenfurt!) geladen und mehr als 90 % der Flächen mit 6-reihigen Köpfrodebunkern (ca. 58) geerntet. Der Anteil der gezogenen 2-reihigen Köpfrodebunker hat sich weitgehend auf Kosten der 1-Reiher – auf ein Niveau unter 10 % eingependelt. Der 1-Reiher wird kaum noch benutzt. Die süddeutsche Frachttarif-Diskussion wurde mit der Einführung einer einheitlichen Tarifberechnung bei allen Anfuhrarten ab der Rübenabrechnung 2000/2001 „abgeschlossen“. Formel: Gewicht r.R. dividiert durch Faktor (relativer Kehrwert des durchschnittlichen Gesamtabzuges aller vorgereinigten Rüben der jeweiligen Zuckerfabrik) multipliziert mit Frachtsatz. Durch die Zeiler und Ochsenfurter Umstrukturierung hat der Anteil neuer „Selbstanfahrer” gerade durch die Installierung der LMG Ochsenfurt nochmals gewaltig zugenommen. Die fränkischen Rüben wurden im Jahr 2015 zu nahezu 100 % mit bäuerlichen Gemeinschaften (GmbH & Co KG‘s, GbR’s, LMZ eG’s und LMG eG) in die Fabriken gebracht. Der fränkische Verlade- und Transport-Ausschuss ist bemüht, bei Umstellungen/Umstrukturierungen – wie in der Vergangenheit bei Umstellung von der Bahn auf die Straße – wirtschaftlich sinnvolle, bäuerliche, aber auch flächendeckende Lösungen zu berücksichtigen. Der V + T-Ausschuss ist Bestandteil des Liefervertrages und unterliegt einer Geschäftsordnung, die der Verbands-Ausschuss diskutiert und in seiner Sitzung vom 21.01.2011 in aktualisierter Form verabschiedet hat. Mit Wegfall der klassischen Selbstanfuhr und der Maschinenring-Anfuhr war eine Anpassung der V + T-Geschäftsordnung grundsätzlich nötig. Basis dieser Geschäftsordnung bilden die fränkischen Anfuhrrichtlinien; diese werden im nachfolgenden aus Gründen der Aktualität umfassend dargestellt: 87 Geschäftsordnung für den Verlade- und Transportausschuss im Verbandsgebiet Franken Nach den Bestimmungen des Zuckerrüben-Liefervertrages sind alle Fragen des Rübentransportes von der SÜDZUCKER AG (nachstehend „SÜDZUCKER“ g enannt) und dem Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. (nachstehend „Verband“ genannt) gemeinsam zu entscheiden. SÜDZUCKER und Verband bilden hierzu einen Verlade- und Transportausschuss (nachfolgend „V + T-Ausschuss“ genannt) und geben diesem V + T-Ausschuss folgende Geschäftsordnung: § 1 Aufgaben 1. Der V + T-Ausschuss berät und entscheidet über Fragen des Rübentransportes, die im Zusammenhang mit den zwischen Rübenanbauern und SÜDZUCKER abgeschlossenen Zuckerrüben-Lieferverträgen im Gebiet des Verbandes entstehen. Er entscheidet insbesondere über Art und Organisation der Rübenverladung, des Rübentransportes sowie über Anträge von Rübenanbauern zur Umstellung der Anfuhrart. 2. Der V + T-Ausschuss ist bei seinen Entscheidungen an die Grundsätze (§ 5) gebunden und hat die Richtlinien (§ 6) zu beachten. Entscheidungen über die Umstellung der Anfuhrart hat er so zu treffen, dass flächendeckende und kostengünstige Abfuhrstrukturen geschaffen werden und erhalten bleiben. 3.Für Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung oder solchen mit weitreichenden Folgen bedarf es zusätzlich der Zustimmung des Verbandsausschusses. 88 4.Die Entscheidungen und Empfehlungen des V + TAusschusses werden durch den Leiter der Gebietsdirektion zusammen mit den Rübeninspektoren der SÜDZUCKER in Absprache mit dem Geschäftsführer des Verbandes umgesetzt. § 2 Mitglieder 1. Der V + T-Ausschuss besteht aus zehn stimmberechtigten Mitgliedern. Verband und SÜDZUCKER entsenden jeweils fünf Mitglieder. 2. Das Amt jedes V + T-Ausschussmitgliedes läuft auf unbestimmte Zeit. Jedes V + T- Ausschussmitglied kann jederzeit durch die Seite abberufen werden, die es entsandt hat. 3.Gäste bzw. Sachverständige können nach Bedarf dazugeladen werden. Ein Stimmrecht steht ihnen jedoch nicht zu. 4. Der V + T-Ausschuss hat einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, der von der jeweiligen Seite benannt wird. Den Vorsitz hat der Verband inne, SÜDZUCKER stellt den stellvertretenden Vorsitzenden. Der stellvertretende Vorsitzende nimmt die Aufgaben des Vorsitzenden wahr, wenn dieser verhindert ist. 5.Die Tätigkeit der V + T-Ausschussmitglieder ist ehrenamtlich. § 3 Sitzungen 1. Beschlüsse des V + T-Ausschusses werden in Sitzungen gefasst. In Eilfällen kann die Beschlussfassung auch durch schriftliche oder mündliche Abstimmung erfolgen, wenn dies vom Vorsitzenden und vom stellvertretenden Vorsitzenden angeordnet wird. 2. Sitzungen des V + T-Ausschusses werden vom Vorsitzenden mit einer Frist von sieben Tagen schriftlich einberufen. In Eilfällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen und mündlich einberufen. Mit der Einberufung sind die Gegenstände der Tagesordnung mitzuteilen. 3.Die Vorbereitung wird vom Vorsitzenden in Absprache mit seinem Stellvertreter und dem Verbands-Geschäftsführer vorgenommen. 4. Die Leitung der Sitzungen obliegt dem Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung dem stellvertretenden Vorsitzenden. § 4 Beschlussfassung 1. Der V + T-Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder vom Verband und mindestens drei Mitglieder von SÜDZUCKER an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein abwesendes V + T-Ausschussmitglied kann an der Beschlussfassung dadurch teilnehmen, dass es sich durch ein Mitglied des V + T-Ausschusses vertreten oder durch dieses eine schriftliche Stimmabgabe überreichen lässt. 2. Der Vorsitzende bestimmt die Art der Abstimmung. Beantragt jedoch ein V + T-Ausschussmitglied schriftliche Abstimmung, so ist schriftlich abzustimmen. 3.Beschlüsse des V&T-Ausschusses werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Sofern eine Beschlussfassung an diesem Mehrheitserfordernis scheitert, ist jedes V + T-Ausschussmitglied befugt, den Beschlussantrag oder Beschlussgegenstand in der nächsten V + T-Ausschusssitzung wiederum zur Abstimmung zu stellen. § 5 Grundsätze 1.Die Organisation des Rübentransportes soll so gestaltet sein, dass neben den Interessen der Zuckerrübenanbauer auch dem Interesse der SÜDZUCKER auf Minimierung der Verlade- und Frachtkosten Rechnung getragen wird. Den logistischen und organisatorischen Anforderungen des rübenaufnehmenden Unternehmens soll in Bezug auf die mengenmäßige und zeitliche Anfuhrplanung durch Bildung von Maschinengemeinschaften mit schlagkräftiger Reinigungs-, Lade- und Transporttechnik bzw. durch Beauftragung von Speditionsunternehmen Rechnung getragen werden. 2.Das Interesse der Gesamtheit hat Vorrang vor Einzelinteressen. Bei Entscheidung von Einzelfällen sind stets die Auswirkungen auf andere Rübenanbauer zu überprüfen. Wenn die Genehmigung von Individualrechten zu einer Beeinträchtigung der Interessen der Gesamtheit der Rübenanbauer in der Region führen würde, sind Einzelinteressen zurückzustellen. Die Verkehrsverhältnisse sind zu beachten. Eine Belastung des Straßenverkehrs und der übrigen Verkehrsteilnehmer soll – soweit möglich – vermieden werden. 3. Folgende Anfuhrarten sind zu unterscheiden: a)Bäuerlich organisierte Selbstanfuhr: Transport der Rüben für eigene Zwecke unter Anmietung von Verlade- und Transporttechnik. Der transportierende Landwirt ist Frachtführer für seine eigenen Rüben und mietet sich die Reinigungs-, Lade- und Transporttechnik von einer Maschinengemeinschaft (z.B. GbR oder Genossenschaft). Der Transport ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 a) vom GüKG befreit. b.)Speditionsanfuhr LKW-Anfuhr durch Speditionsunternehmen / Maschinengemeinschaften im Auftrag von SÜDZUCKER. § 6 Richtlinien 1. Anträge auf Änderungen bezüglich des Rübentransportes zur kommenden Kampagne müssen dem V + T-Ausschuss bis zum 30. April des entsprechenden Jahres schriftlich vorliegen. In begründeten Ausnahmefällen sind kurzfristige Entscheidungen möglich. 2. Bei Speditionsanfuhr bestimmt SÜDZUCKER den Vertragspartner. 3. Bei allen Anfuhrarten besteht Reinigungspflicht der Rüben mit geeigneter Reinigungs- und Ladetechnik. 4. Die einzusetzende Reinigungs-, Lade- und Transporttechnik sowie Technik zum Mietenschutz wird von SÜDZUCKER in Abstimmung mit dem Verband festgelegt. 5. Bei organisierter Selbstanfuhr wird den einzelnen Anbaugebieten jeweils eine Maschinengemeinschaft zugeordnet. Diese Zuordnung obliegt SÜDZUCKER in Abstimmung mit dem V + T-Ausschuss. 6. Aus organisatorischen und wirtschaftlichen Aspekten besteht das Ziel, dass für sämtliche Rüben im Gebiet der Maschinengemeinschaft die Reinigungs-, Ladeund Transporttechnik dieser Maschinengemeinschaft eingesetzt wird. Dies gilt unabhängig von der Anfuhrart und einer Mitgliedschaft der jeweiligen Rübenanbauer in dieser Maschinengemeinschaft. Abweichungen für Einzelfälle können im V + T-Ausschuss beschlossen werden. 7. Die Zuckerrüben von Rübenanbauern, die keine Vereinbarung zur organisierten Selbstanfuhr mit SÜDZUCKER treffen, werden grundsätzlich im Rahmen der Speditionsanfuhr abgefahren. In Gebieten mit vorherrschend organisierter Selbstanfuhr erfolgt die Speditionsanfuhr aus organisatorischen Gründen in der Regel in einer separaten Runde. Entstehen dadurch Mehrkosten, können diese dem betroffenen Rübenanbauer in Rechnung gestellt werden. 8. Bei Kauf von Lieferrechten, bei Nutzung von Lieferrechten, bei Wiederanbau und bei Neuanbau gilt die im Anbauort vorherrschende Anfuhrart. 89 9. Bei Verlagerung des Rübenanbaus auf Flächen außerhalb des Betriebssitzes (Nebenbetriebe) sowie bei Anbaugemeinschaften und Betriebsgemeinschaften gilt die im Anbauort der Rüben vorherrschende Anfuhrart. 10.Mit Zustimmung des V + T-Ausschusses kann SÜDZUCKER einem Anbauer, bei dem durch seine Verlagerung des Rübenanbaus Frachtmehrkosten entstehen, diese in Rechnung stellen. Die Zustimmung wird nur in Einzelfällen erteilt (z. B. bei einer mehrjährigen Verlagerung oder erheblichen Mehrkosten). 11.Die Zuordnung von Anbauorten zu einem Lieferwerk erfolgt durch SÜDZUCKER in Abstimmung mit den betroffenen Verbänden auf Basis der Optimierung der Gesamtkosten. § 7 Protokoll Über die Sitzungen und Beschlüsse des V + T-Ausschusses ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, das der Vorsitzende zu unterzeichnen hat. Der Protokollführer wird vom Vorsitzenden unter den Anwesenden bestimmt; als Protokollführer kann auch eine Person hinzugezogen werden, die nicht V + T-Ausschussmitglied ist. Jedem Mitglied des V + T-Ausschusses ist eine Abschrift des Protokolls zuzuleiten. Für Beschlüsse des V + T-Ausschusses, die außerhalb von Sitzungen gefasst werden, gilt Vorstehendes entsprechend. § 8 Vertraulichkeit Jedes Mitglied des V + T-Ausschusses ist verpflichtet, Stillschweigen über die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu bewahren, die ihm durch seine Tätigkeit im V + T-Ausschuss bekannt geworden sind, und zwar auch über die Beendigung seines Amtes als V + T-Ausschussmitglied hinaus. § 9 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt die Geschäftsordnung vom 29. Januar 2010. auf den Wickelauflieger von Endres-Agrar, Gützingen („Rollproll XL“) erweitert. Die Mietenpflegegemeinschaft Maindreieck GbR hat unter Federführung von Benedikt Endres, Gützingen, einen neuen Wickelauflieger entwickelt, der höhere Kosten nach sich zog als die veranschlagte Klündertechnik. Diese Pionierarbeit wurde separat bezuschusst. Der V + T wirbt bei den bäuerlichen Transportgruppen für diese Technik, die mittlerweile deutschlandweit Interessenten findet (sogar in der Ostschweiz). Der Verlade- und Transport-Ausschuss gestattet das Werben – besonders bäuerlicher Abfuhrgemeinschaften – in benachbarten Abfuhrbereichen nicht, um jeweils noch wirtschaftlichere Größenordnungen auf Kosten anderer zu erhalten. Durch die Überladungsregelung bei der Frachttarifbemessung über 40,8 t Gesamtgewicht sensibilisierte Südzucker zusätzlich alle Transportgruppen. Überladung rechnet sich nicht. Eine regelmäßige Leuchtstreifenaktion für alle Transporteinheiten (bäuerlich + gewerblich) – jeweils zur Kampagne – komplettiert diese Sicherheitsvorsorge, was letztlich dazu führte, dass gravierende Unfälle (mit Personenschäden) in direktem Zusammenhang mit dem Rübentransport kaum vorkamen. Gut 4.000 m Leuchtstreifen wurden damit aufgebracht – kostenfrei für die Transportgruppe; Südzucker und der „Mietenpflegefonds“ des Verbandes finanzieren diese Sicherheitsaktion im Straßenverkehr. Aufgrund der Schnitzelproblematik (Verunreinigung mit tierischen Bestandteilen) 2005/2006 wurde mit den Behörden ein Anforderungskatalog für den landwirtschaftlichen Transport von Zuckerrüben und Futtermitteln aus Rüben erarbeitet, den Südzucker allen Transporteuren in Form eines Flyers zur Pflicht machte und seitdem auch während der Kampagnen kontrollierte. Gravierende Beanstandungen kamen nicht vor. Ochsenfurt/Eibelstadt, 13. Dezember 2010 Weiterhin wurden Verfahrensrichtlinien für Mietenpflege und Fonds erarbeitet; diese enthalten die Ausgestaltung eines Fonds zur Verbesserung des Mietenschutzes und Förderung der (organisierten, mechanisierten) Mietenabdeckung sowie Richtlinien zur Bezuschussung des Erwerbs von Abdeckvliesen. Für die Zukunft stehen weitgehend handarbeitslose, mechanisierte Mietenschutzkonzepte auf Vlies-Basis zur Verfügung – eine Bezuschussung der Technik aus dem Mietenpflegefonds entscheidet der V + T ... so geschehen bei der ersten, in 2003 gegründeten „Mietenpflegegemeinschaft Maindreieck GbR“. Südzucker beteiligte sich an der Bezuschussung mit 50 % auf Basis der Klünder-Wickel-Technik (Laufzeit bis 2014). Die Förderung ist 90 V+ T-Aktuell Das Mietenschutzkonzept wurde einheitlich für Süddeutschland modifiziert und in den Liefervertrag aufgenommen; die Kalenderwoche der Kontrolle wurde präzisiert, bei Verstoß (und Nichtmeldung) gegen das Mietenschutzkonzept wird die „Wirtschaftserschwernis für Mietenpflege“ für alle Rüben einbehalten. 2015 erfolgte kein bindender, gemeinsamer Aufruf (kurze Kampagne). Voraussetzung für den Erhalt der Wirtschaftserschwernis ist im Normaljahr, dass die ab dem 1. Dezember zur Lieferung vorgesehenen Rüben durch rechtzeitige Mietenabdeckung auch gegen Nässe geschützt sind. Diese Maßnahme hatte jeder Anbauer mit Unterschrift und Angabe des Abdeckdatums per Fax oder im Rohstoffportal (mittlerweile Standard) an Südzucker zu bestätigen. Eine Kontrollaktion erübrigte sich 2015. Die Diskussion um Erhöhung der Mietenpflegevergütung auf ein wirtschaftliches Niveau beendete Südzucker dadurch, dass der Betrag ab 2011 von 1,10 Euro/t auf 1,30 Euro/t erhöht wurde. Die jährliche Frachttarif-Dynamisierung (beraten im Rahmen der Fachstelle) bedeutet für den Ochsenfurter Bereich eine leichte Erniedrigung (Dieselpreis günstiger), der „Tonnensatz“ geht von 27,5 t Nutzlast/Lieferung aus; eine Maut (ab 2005) für die Autobahnbenutzung wurde berücksichtigt. Bei der Kraftstoff-Bewertung innerhalb des Frachttarifs wurde ab 2008/09 nur noch 100 % mineralischer Diesel unterstellt. Der Haupteinfluss kommt über die Definition eines neuen „Ziel-LKW’s“, der höhere Nutzlast, geringeren Verbrauch und geringere Anschaffungskosten vereint. Volatile Dieselpreise in der Kampagnezeit machten eine zeitnahe Erfassung und Berücksichtigung (auch während der Kampagne) im Tarif notwendig. Die Überladungen haben sich seit der Abstufung des Frachtsatzes 2001/2002 beachtlich erfreulich reduziert. Seit 2014 ist auch das gesamte Ochsenfurter Anfuhrgebiet in bäuerlich organisierte Einheiten umgestellt. Die LMG/LMZ’s und auch die benachbarten bäuerlichen Gruppen in den „Randregionen“ haben dies gemeinsam und in Absprache mit dem V + T umgesetzt. Die Aufsichtsräte der LMZ-Zeil West (plus zwei und ein Vorstandsmitglied), der LMG Ochsenfurt (plus drei) und Transportgruppe Überrhein GmbH & Co KG (plus 2) wurden entsprechend angepaßt. Lediglich die Anbaugemeinde Heppdiel verbleibt über die Vertragsdauer der Spedition Laukemann mit Südzucker (bis 2016) bei diesem Baden-Württemberger Spediteur. Der V + T bedankt sich ausdrücklich bei den Vertrauensmännern für die Überzeugungsarbeit bei LMG-/LMZ-Erweiterungen nicht nur für die Winterversammlungen, sondern auch im Tagesgeschäft während der Kampagne! Aufgrund der Fahrerproblematik und des Mehrwertsteuer-Nachteiles prüfte die LMZ-Zeil West eG gemeinsam mit Experten und der Rechtsabteilung der Südzucker eine gewerbliche Umfirmierung. Der V + T genehmigt den nötigen Rechtsformwechsel hin zur gewerblichen eG: ■ Der Transportbereich wird gewerblich; ■ „Laden + Reinigen“ bleibt bäuerlich; ■Veränderte, angepasste Beitrittsunterlagen auch bei Altmitgliedern (unter Kündigung der Altvereinbarung); ■Südzucker erhält die Genehmigung, die Lade- und Reinigungsgebühr für Nichtmitglieder direkt an die gewerbliche eG (nicht auf das Treuhandkonto) weiterzuleiten. Die Neuunterzeichnung der Beitritts-Unterlagen (Ende 2014/Anfang 2015) wurde lediglich von 71 Anbauern verweigert – 1.080 Anbauer bestätigten die Umfirmierung mit Unterschrift. Mittlerweile und aktuell stehen noch 42 Anbauer dieser Maßnahme kritisch gegenüber. Weiterhin beschäftigte sich der V + T mit der künftigen Ladereihenfolge (für 2015): ■LMG mit topausgelasteter Westmaus, Ostmaus und Südmaus, einer teilausgelasteten Mausgruppe Tauber (4-Tage-Anfuhr mit 8 Lkw’s) und in Kombination einer Mausgruppe Fürth (2-Tage-Anfuhr mit 8 Lkw’s); in dieser Gruppe erhielten 50 % der Anbaugemeinden zwei Abfuhrtermine – 50 % einen in der Mitte der Ladereihenfolge. Dort war noch eine euro-Maus 3 (8m-Aufnahme) im Einsatz – ansonsten sind nur noch Mäuse mit 10m-Aufnahme in Franken unterwegs; ■Bei der LMZ-Zeil West eG wurde eine zusätzliche MSP-Mausgruppe installiert, die die Rhön-GrabfeldAnbaugemeinden im Ein-Termin-Rhythmus abfährt, MSP mit Zwei-Termin-Abfuhr (50/50); ■das Rotieren im Laufe der Jahre in größeren, merklichen Schritten. Die geänderte Bezuschussung für die mechanisierte Mietenpflege (System „Rollproll XL“) noch für 2015 wurde den LMZ’s/LMG in der Besprechung vom 19. Februar 2014 mitgeteilt. Die LMZ-Zeil Ost hat 2014 ein solches Gerät angeschafft – die beiden anderen Gruppen haben sich für 2015 entschieden. Ein weiterer Beschluss des V + T bezieht sich auf den „rotierenden“ Rübenanbau in zwei Transport-Gebieten („Doppelbetriebe“ entstehen durch Nutzung/Übernahme ganzer Betriebe + Flächen); der Transport wird von der Transportgruppe durchgeführt, die den Transportauftrag für das Gebiet (Gebietsschutz) hält. Identifikation – über Transponder Im Rübenhof erfolgt über Antennen an jeder Station ein automatisches Auslesen des Transponders und somit ist die eindeutige Zuordnung des Anbauers zur Rübenlieferung möglich. Auch beim Transpondereinsatz bleiben die Abholbestätigung sowie der Beiladezettel weiterhin erhalten. Neben der reinen Identifikation besitzt das System einige zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten. Eine bedeutende ist die Aufspielung des Abfuhrplanes bei landwirtschaftlichen Anfuhrgruppen. Der Lademauscomputer ist so ausgelegt, dass die Anfuhrplanung mit einer digitalen Karte hinterlegt werden kann und eine einfache Navigation von Miete zu Miete möglich ist. An der Hardware-Technik im harten Praxiseinsatz ist noch zu arbeiten. 91 24-Stunden-Anfuhr Rübenhof Ochsenfurt In Absprache mit dem V + T hat Südzucker im Frühjahr 2006 ein Genehmigungsverfahren (beim Landratsamt Würzburg und Stadtverwaltung Ochsenfurt) für einen Probebetrieb mit 24-Stunden-Anfuhr nur für die Rückwärtskipper der beiden LMZ’s erhalten. Nach Einwilligung der Behörden und Toleranz der Öffentlichkeit war während der Kampagne 2006, 2007 und 2008 eine 24-Stunden-Nutzung der vorhandenen Rückwärtskippe durch die LMZ’s gegeben – immerhin 50 % der Anfuhrmenge wurde auf diese Weise abgewickelt. Für die Zeit des Probebetriebes (und da zählte auch die Kampagne 2009 noch dazu) setzte Südzucker eine entsprechende Frachttarifanpassung aus. Die Erfahrungen der Nachtanfuhr waren durchweg positiv. Für 2009 und folgende wurde eine dauerhafte Genehmigung der Behörden erreicht – allerdings mit Auflagen im Lärmschutzbereich. Ab der Kampagne 2009 wurden sämtliche Entladestellen der Zuckerfabrik Ochsenfurt auf Rückwärtskippung umgestellt. Durch die Anfuhr-Umstrukturierung (keine Schlepperanfuhr mehr) reduzierte sich die Anzahl der Transporteinheiten von 455 (2008) auf etwa 75 Lkw’s (in der Zuckerfabrik Ochsenfurt). Das durchschnittliche Ladegewicht erhöhte sich von 23,1 t (2008) auf 25,2 t (2014) reine Rüben oder 27,5 t netto. Aufgrund der strengen Auflagen im Lärmschutzbereich (max. 43 dBA) wurde zur Kampagne 2011 die Einhausung der Kippe 3 (mit Nachtentladung) umgesetzt, die Erneuerung des Fahrbahnbelages des Rübenhofes der Zuckerfabrik Ochsenfurt eingeschlossen ... die Erwartungen in Bezug auf Lärmreduktion und Handhabung sind erfüllt. 7. Bodengesundheit und Rübenreinigung Die Reinigung der Rüben am Feldrand wird mittlerweile zu 100 % der fränkischen Rüben über 13 „Mäuse“ dargestellt; seit 2009 – nach Ablösung der Selbstanfuhr mit Schleppern – werden im Ochsenfurter Bereich noch 10 Mäuse eingesetzt, im EI/WUG-Gebiet arbeiten die drei benachbarten Gruppen des Rainer Gebietes auch jeweils mit einer Maus. Die Berechnung des Erdverbringungsbeitrages erübrigt sich seitdem. Elf 10 m-Mäuse waren 2015 im Einsatz. Bei künftigen Neuinvestitionen wird auf die effektive (Zwick-)Walzenreinigung geachtet. Zudem wird vom Unterausschuss begrüßt, dass Südzucker bei der Abrechnung der Bruttofracht auch den Spediteur nach „reinen Rüben” + „vorgereinigten” Erdanteilen (Durchschnitt) des zugehörenden Werkes abrechnet. Die Firma Holmer hat die ehemalige GEBO-Maus mittlerweile übernommen und zur „Terra felis“ weiterentwickelt. Neben der ROPA-Euro-Maus und der GrimmeKleine-Maus (alle möglich in 10 m-Version) sind damit drei unterschiedliche selbstaufnehmende Verlademäuse mit 10 m Aufnahme auf dem Markt. Beim Test der Arbeitsqualität anlässlich der Beet Europe Seligenstadt 2012 sind interessante Unterschiede zu diskutieren. Die Firma Grimme schickt sich, nach der Übernahme von Kleine einen neuen, selbstfahrenden Reinigungslader zu konzipieren. Die herkömmliche Nematoden-Untersuchung wurde bis zur Schließung der Zuckerfabrik Zeil mit dem dortigen Gewächshaus (Erfassung der Schläge, Untersuchung und Mitteilung der Ergebnisse mit EDV-Unterstützung, Verwendung von Einkammer-Gefäßen) dargestellt. Parallel dazu führten die Landesanstalt Freising (LfL – Abteilung Nematologie), die KWS SAAT SE, der Bodenge- 92 sundheitsdienst Ochsenfurt und die Arbeitsgemeinschaft für das Versuchswesen in Franken Versuche in Feld und Labor durch, um die Nematoden-Bekämpfung ohne Chemieeinsatz (über resistente Zwischenfrüchte und resistente/tolerante Zuckerrübensorten) weiter zu verfeinern bzw. die Untersuchungsmethode zu vereinfachen. Praxisreife hat das neue Verfahren mit Acetox-Behandlung von Bodenproben und PCR-Untersuchung erlangt, was den bisherigen Biotest ersetzt. In den Vorjahren wurde stets angestrebt, mit der neuen Methode ca. 2.000 ha pro Jahr auf Nematoden zu untersuchen. Ein Sortenvergleich nach unterschiedlichen Zwischenfrüchten wurde 2010 an den Standorten Geroldshausen und Buchbrunn in Absprache mit dem Institut für Zuckerrübenforschung Göttingen angelegt. Mit dem Forschungsvorhaben Nematoden (2009 – 2013) bei der ARGE Franken wird der Bedeutung dieses Erregers Rechnung getragen. 2004 wurde die Anbaugemeinde Grettstadt pilotmäßig mit dem neuen Verfahren untersucht. 2005 stand Brünnstadt an. 2006-2009 ging die Aktion im Ochsenfurter Gau und im Bereich GEO-SW weiter; 2009 wurden rund 472 Proben (184 Anbauer) aus 47 Anbaugemeinden analysiert ... 2010 mit 1.680 Proben aus 154 Anbaugemeinden ... 2011 mit 960 Proben aus 126 Anbaugemeinden ... 2012 mit 1.093 Proben aus 48 Anbaugemeinden … 2013 mit 1.233 Proben aus 192 Anbaugemeinden und 2014 mit 843 Proben aus 251 Anbaugemeinden und 2015 mit 512 Proben aus 117 Anbaugemeinden! Rund 20–30 % der Proben waren in den letzten Jahren „mittel“ bzw. „stark“ befallen. Aufgrund der „Fusionszusage“ (Franken-/Südzucker) aus 1988 entstehen den fränkischen Zuckerrübenbauern keine zusätzlichen Kostenbelastungen. Die Rizomania-Problematik scheint züchterisch im „Griff zu sein“. Gefragt ist immer stärker die Doppeltoleranz mit Nematoden. Das verbesserte Leistungsprofil der neuen toleranten Sorten bei Befall und Nichtbefall hat die Anbauhürde bei Rhizomania gänzlich verschwinden lassen. Diese löst sich bei zusätzlicher Nematodentoleranz auch langsam auf; deshalb nimmt der Anteil neuerdings von Adrianna KWS/Kristallina KWS/Lisanna KWS zu (2015 = knapp 30 %). 8. Hofkommissionen Die Anfuhrzeiten in Ochsenfurt (24 Stunden-Anfuhr von Montag bis Freitag, bis 22:00 Uhr am Samstag) wurden zur Kampagne 2009 + 2010 angepasst und sind zur Kampagne 2015 unverändert geblieben – ausschlaggebend war das positiv verlaufene Pilotprogramm der Nachtanfuhr für Rückwärtskipper – diese Maßnahme trug zur weiteren Entzerrung der Anfuhr über den ganzen Tag bei. Zudem erhielt die Kippe 3 eine Überdachung, um die Lärmschutz-Auflagen gerade bei Nachtanfuhr einzuhalten – was auch erfolgreich von den Behörden bestätigt wurde! Die Verweilzeiten auf dem Rübenhof haben sich mit 9,8 Minuten pro Lieferung (in 2015) im Vergleich der Vorjahre (2014 = 10,6 Min.) beachtlich reduziert. Im Frachttarif wird der dreijährige Schnitt (10,8 Minuten für 2015, 10,3 Minuten für 2016) berücksichtigt. In der Logistik der Nachtanfuhr stecken noch Potenziale zur Verkürzung der Hofumlauf-Zeiten, aber auch beim analogen Umsetzen von Lieferungen mit reduzierter Probenahme in der Begutachtung. Der Ochsenfurter Rübenhof hatte sich schon zur Kampagne 2010 mit dem Umbau der Entladestelle 2 und der Entladestelle 3 für selbständiges (autarkes) Rückwärtskippen gerüstet, um nur noch Rückwärts-Sattelkipper bedienen zu können. Die Schätzerkabinen wurden entsprechend angepasst. Die gewonnenen, positiven Erkenntnisse resultieren auch auf den verbesserten technischen Möglichkeiten, die „lose Erde“ am Feld heraus zu reinigen. Unfälle beim Kippvorgang und Entladen (das Ausfahren der Schurren entfällt) sind über die Südzucker-Haftpflichtversicherung gedeckt. In der Kampagne 2015 fielen nur noch vereinzelt Lieferanten mit überhöhten Gesamtgewichten bei der Anlieferung auf; diese wurden angemahnt. Überladungen wurden nochmals wesentlich minimiert. Grundsätzlich begutachten mindestens zwei Personen (Fabrikschätzer, Gutachter) jede Lieferung. Die Fabrikschätzer sind nur während der Kampagne bei der Südzucker angestellt und Vertreter aus der rübenbauenden Landwirtschaft. Die Rübenbegutachter sind Beauftragte des Verbandes und über den Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer tätig. Die Hofkommissionen begrüßten alle Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf den Rübenhöfen. Die konzertierte Aktion um eine sichere Rübenkampagne mit Fachstellen-Rundschreiben, reflektierenden Leuchtstreifen und Transporttarifbeschneidung bei Überladung war überall spürbar/sichtbar. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen seit 2005 mit diesen Leuchtstreifen (oder aktiv beleuchtet) versehen sein. Rückwärts-Entlade-Möglichkeiten finden die fränkischen Transporteure auch in Offenau, Wabern und Zeitz (jeweils 24-StundenAnfuhr) vor. Das Verhalten der fränkischen Transporteure in den „externen“ Rübenhöfen wurde allgemein gelobt. Probenahme und Aufbereitung waren in Ordnung. Auch in Frostphasen kann durch ständiges Messerwechseln und verlängerte Waschzeiten eine ordentliche Breiqualität gewährleistet werden. Die kurze Kampagne 2015 blieb von dieser Situation verschont. Die Hofkommission tagte mit Verbands- und SüdzuckerFührung am 13.11.2015 in Ochsenfurt. Dabei wurden die Vor- und Nachteile der neuen Ropa- und Kleine-Maus mit Zwickwalzenreinigung zur Sprache gebracht. Ein Sicherheitshinweis in der Maus-Aufnahme „4 m-Abstand“ in dicken Lettern schafft Bewusstsein in der Praxis. Daneben besuchte die Geschäftsführung mit den zuständigen Hofkommissionären entsprechende Veranstaltungen in Wabern, Rain und Offenau. Keinerlei Probleme sind lt. Südzucker im Ochsenfurter Rübenhof durch den Wegfall der Wiegebelege und der Nicht-Beprobung der „echten“ Beiladungen aufgetreten. Allerdings wird offenkundig, dass die vertraglich geregelte Möglichkeit der Waschproben praktisch nicht mehr umsetzbar ist. In der Regel hat der Anbauer erst eine Rückmeldung über die Höhe der Abzüge, wenn die Rüben bereits geliefert sind. Wichtig ist jedoch, dass die Lieferdaten innerhalb kürzester Zeit nach der Lieferung im Rohstoffportal überprüft werden können. Im Bereich der Auffahrt des Ochsenfurter Rübenhofes wurde eine Waschgelegenheit für Scheiben, Lichter und Nummernschilder nachgefragt. 93 Mit der Unterscheidung in „Erdanhang“, „Loser Anteil“ und „Kopf“ (bzw. „Wertminderung“) ist eine hohe Qualität der Rübenbegutachtung zu halten. Das zusätzliche Anfertigen von Protokollen bei Extremlieferungen (z.B. mit faulen Rüben aufgrund Rhizoctonia oder Rübenkopfälchen) erhöht die Sicherheit bei der ordentlichen Bewertung der Lieferungen. Unsere oberfränkischen Rüben werden in „Normaljahren“ in die Zuckerfabrik Zeitz (mit Rüpro-Bewertung) transportiert. Die Erfassung des Erdanteils und Kopfanteils (mit Nachköpfung) erfolgt dort ebenso problemlos. Die Resultate sind durchaus mit den Werten der Begutachtung vergleichbar. Im Trockenjahr 2015 erfolgte kein „externer“ Transport nach Zeitz, aber in reduzierter Menge nach Offenau, Warburg und Wabern. Sieben Beschwerden (Oc = 4; On = 1 und Rain = 2 = Beiladungen) über die Begutachtung musste die Schiedskommission nach der Kampagne bearbeiten. Hofkommissionen: Ochsenfurt: Offenau: Rain: Wabern: Zeitz: Karl-Heinz Bernard Jürgen Trabert Klaus Preuß (BW) Klaus Preuß Dr. Klaus Ziegler Thomas Muhr Hermann Bonnländer Rainer Stephan (2015 nicht aktiv) 9. Gemeinsame Veranstaltungen mit Vorstand und Ausschuss des Süddeutschen Verbandes Im Berichtsjahr wurden 7 Vorstands- und 6 AusschussSitzungen im Rahmen des Verbandes Süddeutscher Zuckerrübenanbauer abgehalten. Als wichtige Themen werden aufgeführt: ■ Die Rübenlieferungsverträge ■ Die EU-Zuckermarktordnung, ab 2017 ohne Quoten ■ Reduzierte Probenahme ■ Konsultationen mit Südzucker zum Anbau ab 2017 ■Kampagne ■ A+ R – Mittel und Restrübengeld ■Frachtdiskussion ■Rübenpreise ■ Fortführung der ZMO-Lobby-Arbeit ■ Fachstelle „Rübenlogistik“ ■Biorübenanbau ■ Bewertung der Rüben in Zukunft (Neue Zielrübe) ■Dokumentation ■ Aktuelles zur Zuckerpolitik ■ Strategiekommission „Rohstoffsicherung ohne Quoten“ Am 16.12.2015 wurde in Ochsenfurt die Saatgutbesprechung der Südzucker AG mit den Vertretern der Süddeutschen Verbände und Arbeitsgemeinschaften abgehalten. Es wurde festgelegt, welche Sorten zur Aussaat 2016 in den einzelnen Verbandsgebieten besonders empfohlen werden. Eine veränderte Vorgehensweise ist notwendig, nachdem das Bundeskartellamt seit 21 Jahren verlangt, dass der Zuckerrübenbauer jede zugelassene, 3-jährig geprüfte (2 x SVR, 1 x LNS oder ausnahmsweise 1 x WP2, 1 x LNS, 1 x SVR) Zuckerrübensorte auswählen und zum Anbau bringen darf. Es wurde vereinbart, dass Zuckerrübenanbauer nur Sorten (für die Biogas-Produktion) anbauen dürfen, die auch für die Zuckerproduktion geeignet und geprüft sind. Strube und Syngenta Seeds 94 haben weiterhin bestätigt, den Vertrieb von BiomasseSorten an Nicht-Zuckerrübenanbauer (keine Verbandsmitglieder) auch über Südzucker zu tätigen. Diese Züchter sind bereit, für Logistik- und Beratungsvorleistungen 5,00 Euro/U an das Kuratorium (Arges) abzutreten. Aufgrund von Zulassungseinschränkungen von pillierten Wirkstoffen auf drainierten Flächen wurden Alternativen diskutiert und festgelegt – vor allem Bayer-Produkte (Neonics) sind betroffen. Es wurde festgelegt, für den Anbau 2016 weiterhin auf die Cruiser-Force- und Force-Magna-Pillierung zurückzugreifen, da Syngenta bereit ist, einen Rabatt von 10 bzw. 5 % zu gewähren. In der Folge ist auch BAYER bereit, für die hohe Ausstattung (Poncho Beta plus) 10 % und für die niedrige (Janus forte) 5 % Rückvergütung an die Bauern zu gewähren. Die beiden Bayer-Varianten sind ab 2016 mit „Drainauflage“ belegt. Die Logistik mit den alternativen Syngenta-Produkten wurde festgelegt. In dieser Sitzung werden die Grundsätze beschlossen, nach denen Sorten in die engere Auswahl + Bestellung aufgenommen werden. Demzufolge sollten Sorten mindestens 2 Jahre nach ihrer Zulassung in den Versuchen der ARGES möglichst „breit” gestreut geprüft sein (3-jährig incl. 2. WP-Jahr) – Ausnahmen sind bei besonderem Krankheitsdruck möglich! Bei der Saatgutfrühbestellung wurde ab der Bestellung 2009 und Frühbestellung 2010 – analog zur Hauptbestellung – eine Freizeile neben dem empfohlenen Spektrum geschaffen – in Zukunft ist Früh- und Hauptbestellung terminlich nach den Winterversammlungen Mitte Februar zusammengelegt. Diese Regelung war im Verhandlungsangebot der Züchter zu akzeptieren, um 10 % (ab 2009/10) Frühbestellrabatt zu erhalten. Die Saatgutfrühbestellung für den Anbau 2017 wurde auf Mai 2016 geschoben, da die Kontrahierung 2017 im Mai/Juni 2016 erfolgen wird. Dazu wurden einvernehmliche Beschlüsse in allen Regionen und relevanten Verbandsausschüssen herbeigeführt. Was anstand, war die Integration weiterer Züchter am deutschen Markt (SESVANDERHAVE = SV, Betaseed = BTS) in den Empfehlungsrahmen auf süddeutscher und regionaler Ebene. Im Februar 2013 wurden erste Sorten zugelassen, die 2014 erstmals bestellbar waren und 2015 erstmals in die Empfehlungsliste rücken konnten. Zukünftige Sortenempfehlung Das System der Sortenempfehlung wurde – nach 1-jähriger Vorankündigung – für 2015 umgestellt: ■ Grundlage bleibt, dass nur mindestens zweijährig (nach Zulassung) geprüfte Sorten empfohlen werden. ■ Die Anzahl der empfohlenen Sorten sollte auf maximal 12 Sorten beschränkt sein, wobei sich die Zusammensetzung von Normal- und Spezialsegment nach den Anbauverhältnissen im Vorjahr und der Einschätzung durch den Arge-Fachbeirat richtet. ■ Die Aufnahme neuer Sorten erfolgt nach festgesetzten Leistungskriterien. ■ Es soll mindestens eine Sorte je Züchter bzw. Genpool in die Empfehlung übernommen werden. Test-Anbau einjährig geprüfter Sorten Einjährig geprüfte Sorten sollen im „begleiteten“ Testanbau auf 50 – 100 Einheiten pro Werk beschränkt bleiben. Zusätzlich soll daran festgehalten werden, dass in den Faltblättern der Arbeitsgemeinschaften nur die Ergebnisse von mindestens zweijährig nach Zulassung geprüften Sorten veröffentlicht werden. In den Fachversammlungen des Winters soll die Leistung dieser einjährig geprüften Sorten im Vergleich dargestellt werden. 10. Geschäftsführerbesprechungen, Projektgruppen und Fachstelle „Rübenlogistik“ Sie fanden am 14.04.2015 (Ochsenfurt), 11.05.2015 (Mannheim), 09.06.2015 (Telefonkonferenz), 06.07.2015 und 09.09.2015 (Ochsenfurt), 09.10. und 22.10.2015 (jeweils Telefonkonferenz) sowie 19.11.2015 in Ochsenfurt statt. Im Jahr 2016 fanden am 11.01. und 05.02. Telefonkonferenzen statt – am 07.03.2016 eine ordentliche Geschäftsführer-Sitzung in Ochsenfurt. Fachstellen-Sitzungen wurden am 14.04. und 19.11.2015 angegliedert. Themen waren u.a.: ■ ZMO-Lobby-Arbeit, Schilderaktion ■ Die Kampagne 2015 ■ Reduzierte Probenahme ■ Konsultationen mit Südzucker zum Anbau 2017 ff. ■ Fachstelle „Rübenlogistik“ ■ Die Zuckermarktordnung (ohne Quoten) ■Biorübenanbau ■ Rüben- und Transportlogistik ■ Beratungsstruktur der Zukunft ■ Individuelle Übertragung ■ Entblättern statt Köpfen, Rübenbewertung ■ Risikoausgleich für längere Kampagnen ■ Anbau 2016 und Liefervertrag 2016 ■Rübenpreise ■ Pillierung des Saatgutes, Biomasse-ZuckerrübenSorten ■Rübenpreisvergleich ■ Wirtschaftserschwernis Mietenpflege ■ Die Qualitätsbezahlung ■ Kostenanalyse im Zuckerrübenbau ■ Erhebung Produktionstechnik, Umfrage ■Fachstellen-Seminar ■Frachttarif ■ Kompensation Quotenmehrausgabe ■ Strategie Rohstoff-Sicherung nach 2016/2017 ■Dokumentation Auf süddeutscher Ebene arbeitete der Geschäftsführer in folgenden „Projektgruppen“ mit: ■ Nährstoff-Wechselwirkungen in Pflanze und Boden ■ Entblätterte Rüben/Göttinger Schätzrahmen, Rübenbewertung ■ Rübenprofi und Mont Blanc ■ Betriebswirtschaftliche Erhebungen ■Köpftechnik ■ Beet Europe/Agritechnica Im „Offenauer Gespräch“ (11.05.2015, diesmal in der neuen Südzucker-Hauptverwaltung Mannheim) wurden die praktischen Erkenntnisse gemeinsam mit der „Südzucker-Rübenfront“ aufgearbeitet. Der Geschäftsführer gemeinsam mit Rainer Stephan, Unterhohenried, arbeitete in den Fachstellen-Sitzungen am 14.04.2015 (Ochsenfurt) und 19.11.2015 (Ochsenfurt) mit. Beim Fachstellen-Seminar am 10.06.2015 in Herrieden war Franken mit LMG/LMZ-Vertretern präsent. Als Mitglied in der EUF-Arbeitsgemeinschaft war der Geschäftsführer bei einer entsprechenden Tagung am 10./11.11.2015 in Ochsenfurt gefragt. 95 11. Die Arbeitsgemeinschaft für das Versuchswesen in Franken Unter Leitung von Johannes Menth, Rittershausen, anstelle des verhinderten Vorsitzenden Ernst Hahn, Rothenburg, fand am 27.11.2015 die Besprechung der Versuchsergebnisse des Jahres 2015 statt. Die Versuchsplanung 2016 war unter Vorsitz von Ernst Hahn, Rothenburg in der Fachausschuss-Sitzung vom 04.03.2016 auf dem Programm. Die Arbeitsgemeinschaft ist eingegliedert in das Kuratorium für Versuchswesen und Beratung, Ochsenfurt sowie dem Koordinierungsausschuss auf deutscher Ebene beim Institut für Zuckerrübenforschung in Göttingen. Das Zusammenwirken von Kuratorium und ARGES wurde in den Sitzungen am 30.09.2015, 18.11.2015 (Ochsenfurt), 24.02.2016 und am 08.03.2016 jeweils in Ochsenfurt erörtert. Die Kuratoriumstagung für das Versuchswesen in Süddeutschland fand am 13.01.2016 in Straubing statt; rund 700 Teilnehmer wurden in der Fraunhofer-Halle Straubing gezählt. Franken war mit einem Bus und 70 Teilnehmern präsent. Neben vielen Versuchsbesichtigungen (für Züchter, Industrie, Ausschuss) sind noch die zahlreichen Felderbegehungen erwähnenswert. Die intensive Versuchs- und Beratungsarbeit ist unter „IX. Versuchswesen 2015“ zusammengefasst. 12. Biorübenanbau Noch 1998/99 bereicherten 17 fränkische Betriebe mit knapp 100 ha Zuckerrübenfläche die Nischenproduktion von Biozucker. Der Anbau erfolgte damals auf Basis des gewohnten Liefervertrages mit Zusatzvereinbarung. Innerhalb der Garantiemenge erhielten die Betriebe eine A-Preiszusage zuzüglich 50,00 DM/t Biozuschlag. Diese Vorgehensweise hat sich prinzipiell nicht geändert (siehe Liefervertrag im Anhang!). Aufgrund sinkender EU-Grundpreise konnten höhere Biozuschläge pro t ausgehandelt werden: 2006 = 32,50 Euro; 2007 = 40,00 Euro; 2008 = 43,00 Euro; 2009–2013 = 46,00 Euro; 2014 = 40,00 Euro; 2015 = 50,00 Euro; 2016 eine Mindestzusage von 20,00 Euro/t). dieses Thema bei Südzucker im Jahr 2002 wieder neu aufgegriffen. Etwa 60 ha (12 Betriebe) in 2002, 35 ha (13 Betriebe) in 2003, 33 ha (11 Betriebe) in 2004, 49 ha (15 Betriebe) in 2005, 81 ha (17 Betriebe) in 2006, 69 ha (18 Betriebe) in 2007, 86 ha (22 Betriebe) in 2008, 75 ha (23 Betriebe) in 2009, 111 ha (26 Betriebe) in 2010, 192 ha (31 Betriebe) in 2011, 239 ha (40 Betriebe) in 2012, 223 ha (37 Betriebe) in 2013, 182 ha (32 Betriebe) in 2014 und 200 ha (30 Betriebe) in 2015 wurden von Südzucker aus Franken disponiert. In der Warburger Biozucker-Kampagne kamen 8.842 t Rüben aus Franken zur Verarbeitung (mit 18,4 % Pol. Anfang Oktober 2015). Bio-Nichtquoten-Rüben wurden mit 15,00 Euro/t vergütet. Ansonsten galt der Quotenrüben-Mindestpreis. Für den Anbau 2015 konnten die Saatgut-Firmen der Forderung der Öko-Verbände nachkommen, auch ökologisch erzeugtes Saatgut bereitzustellen, was die Kosten für dieses Saatgut erheblich verteuert. Die „Graupille“ wird mit einem Biozuschlag von 40,00 Euro/Einheit vertrieben. Die Biozuckerrübenbauer sind auch Verbandsmitglieder und werden von der Geschäftsstelle aus betreut. Ein „Runder Tisch Bio-Rüben-Zucker“ bringt die Anliegen/Anforderungen von Bauern, Beratung, Vermarktern … in Einklang. Der Verband koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Anbauern, Südzucker, Ökoverbänden und staatlicher Beratung. Als Vertrauensmänner fungieren dabei Wilhelm Gebhardt, Gnötzheim und Hilmar Cäsar, Gut Dächheim. Alle Maßnahmen – sowohl in Anbau, aber auch Vermarktung – sind irgendwann auf ihre Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Aus diesem Grund hatte Südzucker sich im Juli 1999 entschlossen, die Biozucker-Produktion auszusetzen. Einige dieser Biozuckerrübenbauer haben seitdem – allerdings außerhalb der EU-Zuckermarktordnung für die Schweizer Ökokampagne in Frauenfeld – Rüben geliefert; aufgrund Veränderungen in der Agrar-Politik wurde 96 Beim Biorüben-Rübentag am 02.02.2016 in Unterpleichfeld (Sportheim) sollten Anregungen zur Unkrautbekämpfung, Sorten (Arge Franken) und für die Vermarktung gegeben werden. Die bisherigen Biozuckerrübenbauern im SüdzuckerGebiet haben die Zusage, deren Rüben auch 2016 zur Verarbeitung von Biozucker abgenommen zu bekommen (Neuanbauer sind willkommen). Die Schweizer Ökozuckerkampagne aus Rüben in der Zuckerfabrik Frauenfeld wurde in 2006, 2007, 2008 und 2009 (nach Pause in 2005) aufgegriffen. 2010 war sie ausgesetzt. Für 2011 mit 2015 war wieder die Möglichkeit gegeben. 13. Ehrungen Mit der Ehrennadel des Verbandes Fränkischer Zuckerrübenbauer, der „Goldenen Zuckerrübe“, wurden in den Kreisversammlungen verdiente Vertrauensmänner für 18-jährige Tätigkeit geehrt: Kreisversammlung Cadolzburg, 22.01.2016 ■ Fritz Großmann, Hornsegen Goldene Zuckerrübe für Michael Krapf Michael Krapf, Frankenwinheim, war seit 1990 als Gutachter/Schätzer des Verbandes/Ringes Fränkischer Zuckerrübenbauer tätig. In dieser langen Zeitspanne verstärkte er die Bewertungsteams und Schätzermannschaften zunächst der Zuckerfabrik Zeil, ab 2002 die in Ochsenfurt und zwischendurch sogar die in Wabern (Nordhessen). Sein Naturell, seine Gewissenhaftigkeit und Fachkompetenz waren beste Eigenschaften für die objektive Bewertung fränkischer Rüben auch in der Ferne. Damit häuften sich viele Anekdoten in den letzten 26 Kampagnen an, die das Tagesgeschäft um Erd- und Kopfbesätze von Lieferungen auflockerten, ohne die ernste Aufgabe an der Nahtstelle zwischen Anbauer und Zuckerfabrik aus den Augen zu verlieren. Diese sensible Tätigkeit war ihm unverkennbar ans Herz gewachsen. Unser aller Dank für die gute, abwechslungsreiche Zusammenarbeit begleite ihn allemal (Schätzer-Abschied, Gnodstadt am 17. Dezember 2015). Bei der Generalversammlung wurde Dr. Klaus Bürcky, Ochsenfurt, mit der „Goldenen Zuckerrübe“ ausgezeichnet. Der Geehrte hat sich schon seit gut zwei Jahrzehnten um unsere süddeutsche und fränkische Zuckerwirtschaft verdient gemacht. Unter Kollegen gilt er als wissenschaftlicher Praktiker, letztendlich vorzüglicher Forscher und Berater. Der gebürtige Pfälzer hat in Stuttgart-Hohenheim studiert und in Ulm im Bereich Pflanzenphysiologie promoviert. Anfang 1977 begann seine Rübenlaufbahn am Institut für Zuckerrübenforschung (IfZ Göttingen). Fortan kümmerte er sich auch um Pflanzenernährung, die Analyse der Saatgutqualität und um die „aufkeimende“ Rizomania, die vor allem in Süddeutschland schnell bedrohliche Ausmaße annahm. Die IfZ-Forschungen wurden unter seiner Leitung in der Versuchsstation Groß-Gerau ab 1984 intensiviert. 1991 entschloss sich Bürcky, zur Südzucker zu wechseln – zunächst als Geschäftsführer des Bodengesundheitsdienstes und dann ab 1995 als Leiter der Abteilung Landwirtschaftliche Forschung. In Doppelfunktion übernahm er 1996 auch die Geschäftsführung des Kuratoriums für Versuchswesen und Beratung im Zuckerrübenanbau in Ochsenfurt. Dabei koordinierte, intensivierte und ordnete er auch die Versuchstätigkeiten für fünf süddeutsche Arbeitsgemeinschaften (incl. Franken). Die alljährliche Kuratoriumstagung und viele unzählige Fachartikel tragen seine Handschrift. Legendär sind seine umfassenden akkuraten Ergebnis-Darstellungen rund um die Sortenempfehlungen jeweils in der dzz-Januar-Ausgabe. Die nachhaltige Förderung der süddeutschen (und auch fränkischen) Zuckerrübenanbauer lag ihm stets am Herzen. Würdigung für Erna Höchner Am 31.3.2016 endete nach 44-jähriger Tätigkeit bei der Süd- bzw. Frankenzucker der aktive Dienst von Erna Höchner, Großlangheim. Seit der Lehrzeit 1972 kannte sie – wie keine andere – die Analyse der Zuckerrüben. Vor 1980 wurden die Zuckerrüben nach dem durchschnittlichen Zuckergehalt aller Rüben (an der Schneidmaschine) bezahlt. Erna Höchner war seit 1980, also schon im Probelaufjahr, ununterbrochen in diesem Rübenlabor der Zuckerfabrik Ochsenfurt tätig. Heute ist das Ochsenfurter Rübenlabor das größte bei Südzucker. Auf zwei Analysenbahnen und im 3-Schichtbetrieb werden die Rübenproben von Ochsenfurt, aber auch von den Zuckerfabriken Offenau, Offstein, Wabern und Warburg untersucht. Außerhalb der Kampagne arbeitete „unsere Erna“ im Werkslabor an der Analyse sämtlicher Produkte und Hilfsstoffe, vom Zucker in allen Facetten bis zum Abwasser. Unverzichtbar war Höchner bei der Aufarbeitung und Untersuchung unserer Proberodungen, die jährlich ab Ende Juli anfallen. Aus den Ergebnissen leiten sich Ernteprognose und letztendlich die komplette Kampagneplanung ab. Daneben kam sie bei unzähligen Sonderproben für Promotionen und der Arbeitsgemeinschaften zum Einsatz. Die fränkischen Zuckerrübenbauer bedanken sich bei den Geehrten für ihren langjährigen, engagierten Einsatz zum Wohle aller. 97 14. Versammlungswesen Die gut besuchte Generalversammlung der fränkischen Zuckerrübenbauer (26. Juni 2015, Mainfrankensäle, Veitshöchheim) stand unter der Leitung des Vorsitzenden Dr. Jochen Fenner mit dem Motto: „Zukunft: Zucker & Rüben im (EU-) Wettbewerb“ Dieses Motto wurde plakativ durch eine Schauwand hinter dem Podium und eine Präsentation unterstrichen. Die zwei Hauptreferate richteten sich – auch mit Blick auf die persönliche Vita der Referenten – an diesem Leitthema aus. Die Brisanz der Vorträge schlug sich im Besuch (250 Personen, darunter 87 Vertrauensmänner) nieder. Renate Kesten war in unserer Geschäftsstelle von 1986 bis 2006, also über 19 Jahre, für Verband und Ring sowie für den Club fränkischer Landwirte als Sekretärin und Buchhalterin tätig. In dieser Zeit erwarb sie sich durch ihre offene Art, ihr großes Engagement und ihr ausgeprägtes Organisationstalent höchste Wertschätzung und Anerkennung. In einer separaten Würdigung ehrt Dr. Jochen Fenner den im April verstorbenen Südzucker-Vorstandssprecher Dr. Theo Spettmann (1986 – 1988 Frankenzucker-Geschäftsführer, 1988 – 2009 u. a. Sprecher im Vorstand der Südzucker AG). Anschließend bat der Vorsitzende um ein Grußwort: Bereits zu Beginn geht der Vorsitzende auf die Thematik des Tages und das Motto der Veranstaltung ein. Die Zuckerwirtschaft agiert nachhaltig in der Region. Verlässliche Rahmenbedingungen sind ein Muss. Er attestiert eine wahrlich aufregende Zeit der letzten Jahre und Wochen, die sich auch in vielen Passagen des Geschäftsberichtes wiederfindet: „Vor genau einem Jahr haben wir auf unserer Generalversammlung in Kürnach darüber diskutiert, wie es unter neuen Rahmenbedingungen mit unserer fränkischen und süddeutschen Zuckerwirtschaft weitergehen kann und soll. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Vereinbarungen, die bereits in den Winterversammlungen vorgestellt wurden. Aber es bleibt noch einiges zu tun! Leider haben sich die bereits vor einem Jahr erkennbaren negativen Tendenzen auf dem Zucker- und Ethanolmarkt fortgesetzt, was wir deutlich in den Ergebnissen von Südzucker und natürlich auch in unseren Rübenpreisen zu spüren bekamen. Vor diesem Hintergrund sind wir auf die Ausführungen unserer beiden heutigen Referenten besonders gespannt“ … führte der Vorsitzende ein. Dr. Jochen Fenner bittet die Versammlung, der im vergangenen Jahr verstorbenen Verbandsmitglieder und verdienter Persönlichkeiten zu gedenken. Stellvertretend nennt er die Vertrauensmänner Richard Grimm, Kleinrinderfeld, † 01.09.2014 und Karl May, Weigenheim, † 03.01.2015. Des Weiteren gedachte er Prof. Brinkmann, † 23.09.2014, der als Direktor des Instituts für Landtechnik Bonn (1970–1985) über viele Jahre unsere Maschinenvorführungen in Seligenstadt wissenschaftlich begleitete. Mitte Juni erreichte uns die traurige Nachricht vom Tod von Renate Kesten, geb. Troll, die nach längerer Krankheit am 11. Juni 2015 im Alter von 64 Jahren verstarb. 98 Paul Lehrieder – MdB aus Gaukönigshofen: ■ Dank für Einsatz und Wertschöpfung rund um Rüben + Zucker für die Region; ■ Kontakthalten zum Agrar-Ausschuss im Bundestag über MdB Alois Gerig zugesagt; ■ Passendes Motto des Tages – Wunsch auf weiterhin große Wertschöpfung der Rübe. Ehrung mit der „Goldenen Zuckerrübe“ für langjährige Verdienste im fränkischen Zuckerrübenanbau: ■ Dr. Klaus Bürcky: u. a. 1996–2015 Geschäftsführer des Kuratoriums für Versuchswesen und Beratung in Süddeutschland – siehe unter 13. Ehrungen! VORTRAG: Präsident Bernhard Conzen Präsident der CIBE (Internationale Vereinigung der Europäischen Zuckerrübenanbauer), Brüssel und Vorsitzender des RRV (Rheinischer RübenbauerVerband e.V.), Bonn „Süße Rübe – bitterer Markt?“ Der Vorsitzende Dr. Jochen Fenner leitet nach den turnusgemäßen Regularien in den Vortragsblock der Generalversammlung über und nimmt zu einigen aktuellen Entwicklungen wie folgt Stellung: 2014 konnten wir mit über 86 t/ha eine absolute Rekordernte bei mittleren Zuckergehalten (17,55 %) einfahren, was einem Zuckerertrag von 15,15 t/ha entspricht. Die Rübenpreise sind allerdings deutlich ins Rutschen gekommen – eine Tatsache, die so manche Enttäuschung bei der letzten Rübengeldrate verursachte. Die schon im Vorjahr knapp unterdurchschnittliche Rübenfläche von 23.500 ha wurde in diesem Anbaujahr wegen notwendiger Übertragungen und mäßiger Preis- aussichten in Franken um ca. 20 % auf nur noch 18.830 ha reduziert. Die Zahl der aktiven Anbauer ist weiter von 4.129 auf 4.018, also um 2,7 %, gesunken. Zweifellos befinden wir uns angesichts des Wegfalls von Quoten und Mindestpreis ab 30.09.2017 in einer herausfordernden Situation. Wir sind aufgerufen, uns auf allen politischen Ebenen für erträgliche Rahmenbedingungen einzusetzen und selbst alle Kräfte zu bündeln, um Rübe und Zucker in unserer Region wettbewerbsfähig zu halten. Viele Rationalisierungen und Effizienzsteigerungen haben wir bereits realisiert oder in die Wege geleitet. Als Beispiel führt er den Rübentransport an, der nach mehrjährigen Weichenstellungen 2014 erstmals im gesamten Verbandsgebiet ausnahmslos von bäuerlichen Abfuhrgruppen bewältigt wurde – und dies mit großem Erfolg. Das Zusammenspiel von politischer Überzeugungsarbeit sowie Effizienzsteigerungen auf allen Ebenen der Zuckererzeugung und –vermarktung werden auf unseren hervorragenden süddeutschen Standorten auch in Zukunft einen wirtschaftlichen Rübenanbau ermöglichen. Wie diese Zukunft – mit all ihren Schwierigkeiten – im Detail zu beurteilen ist, das werden wir jetzt von zwei ausgewiesenen Experten hören. Wir sind sehr gespannt auf die Vorträge von: Herrn Bernhard Conzen, Präsident der CIBE und Vorsitzender der ADR sowie des Rheinischen Rübenbauer-Verbandes zum Thema „Süße Rübe – bitterer Markt?“ und Herrn Dr. Wolfgang Heer, Vorstandsvorsitzender der Südzucker AG, zu dem Thema „Südzucker – Perspektiven für die Zukunft“ In seinem 54-minütigen Referat erläutert CIBE-Präsident Bernhard Conzen folgende Teilbereiche: ■ Die Zuckerrübe macht für einen Rheinländer das ganze Jahr über Freude – hohe Rüben- und Zuckererträge verbessern internationale Wettbewerbsfähigkeit, hohe Energieeffizienz … Auszahlung im Folgejahr; den Zuckerrübenbauern belastet aber aktuell der Wegfall der Quoten ab 2017 und der Preisverfall an den Zuckermärkten. ■Daneben tun sich „Baustellen“ auf: Greening, Neonics, Glyphosat (Mulchsaat?), deren Ausgang noch nicht sicher absehbar ist; ■„Knappe Ware ist gute Ware“ – in Europa sind die Läger nach dem Rekordjahr 2014 voll (6,4 Mio. t Nichtquoten-Zucker, 0,9 Mio. t Endbestand an Quotenzucker sind zu erwarten – 2,9 Mio. t Übertragung!) – die Zuckerverwender fordern trotzdem noch eine Wandlung von der EZ-Kommission, wogegen sich die CIBE/CEFS wendet. ■ Die spannende Frage ist: Bleibt dieser Zucker noch bis 2017 auf Lager (Beispiel Frankreich: 1 Mio. t in den Silos, Flächenrücknahme 2015 = nur ca. 5 %! – ähnliches ist aus Polen zu berichten); ■bei 404,00 Euro (Referenz-)Zuckerpreis arbeiten die Zuckerunternehmen nicht kostendeckend, diese leben von der Substanz (bei einem Rübenauszahlungspreis von 26,29 Euro/t bei 16 % Pol.); ■aktuelle zuckerpolitische Forderungen formuliert (u. a. zusätzliche EU-Zuckerexporte, Abschaffung der EUProduktionsabgabe, Beihilfen für private Lagerhaltung, keine temporären Marktsteuerungsmaßnahmen, Erhalt des EU-Preisberichterstattungssystems…) mit den Dauerthemen Begrenzung weiterer Freihandelsabkommen, Auswirkung gekoppelter Zahlungen für den Zuckerrübenanbau. ■ Was passiert ab 2017? Es gibt weiterhin ein zuckerspezifisches Regelwerk (EU-VO 1308/2013); Rübenanbau ist mehr denn je im doppelten Wettbewerb: Auf dem Acker und auf dem Süßungsmittelmarkt; „Kopplung“ für Zuckerrüben in Frankreich steht im Raum; Stevia wird ein Nischenprodukt bleiben; Isoglucose wird sich einen größeren Markt schaffen. ■Hoffnungsschimmer: Vergleich der Produktionskosten z.B. Brasil/EU – 2002 = 125 % in Brasil günstiger, 2011 = nur noch 35 % auseinander! Die EU holt auf! 480,00 bis 500,00 Euro/t – Zucker wäre das für alle Seiten auskömmliche Niveau … ■Wettbewerb der EU-Anbauregionen – verfälscht durch nationale gekoppelte Rüben-Beihilfen (derzeit 10 Länder, bis 2016 eine Nachmeldung noch möglich); ■der Wettbewerb auf dem Acker muss eine hohe Fixkostenbelastung des Zuckerrübenanbaus und das höhere Risiko (mit einer Lagerung bis Januar) im Auge haben; ■ Was noch wichtig ist: Öffentlichkeitsarbeit (und da der stete Hinweis auf Nachhaltigkeit mit den sehr guten Produktions-, Umwelt- und Sozialstandards) … CO2Bindung höher als bei Wald, Nitrataneignungsvermögen, heimische, regionale Wertschöpfung …; 99 ■eine sachgerechte, emotionsfreie Diskussion um Rübenzucker sollte stets das Ziel sein: NichtregierungsOrganisationen (NGO’s) und EU-Kommission dürfen die EU-Zuckerwirtschaft nicht auseinander dividieren. Dr. Wolfgang Heer erhält für seinen kurzen Vortrag würdigenden Beifall, wollte er doch mit seiner konzentrierten Beamer-Präsentation die Zuhörer nicht überfordern. Diskussion (Leitung Dr. Jochen Fenner): Der Referent endet mit der Aussage: Rübenanbau wird dort nachhaltig beibehalten, wo er einen deutlichen Deckungsbeitrags-vorsprung im Feld hat und es eine gut funktionierende Rübenversorgungskette und Transparenz auf dem Markt gibt. Das Referat erhält großen Applaus der Anwesenden. Die Diskussion dieses Vortrages erfolgt nach dem Referat von Dr. Wolfgang Heer. REFERAT: Dr. Wolfgang Heer Vorstandsvorsitzender der SÜDZUCKER AG, Mannheim „Südzucker – Perspektiven für die Zukunft“ Dr. Wolfgang Heer hält ein 22-minütiges Referat; seine Präsentation ist wie folgt zusammenzufassen: ■ Kommentierung des Südzucker-Geschäftsjahres 2014/2015: Umsatzrückgang auf 6,8 Milliarden Euro; Rückgang des operativen Ergebnisses um 71 % auf 181 Mio. Euro (v.a. wegen Zucker + Ethanol); Frucht + Spezialitäten sind solide Standbeine; Hinweis auf Preisreporting der EU: März = 419,00 Euro/t; April = 417,00 Euro/t; ■ „Fit for success“ – Plan der Südzucker für die Zukunft; globale Mengenentwicklung am Weltmarkt mit geringerer Erzeugung ab 2015/2016 als Verbrauch; Übergangsphase bis 2017 = Zeit hoher Unsicherheit am Markt; „Fast wäre es besser gewesen“, bereits 2015 alles neu zu fixieren“; Geld für Strukturmaßnahmen wäre in der EU vorhanden, aber nicht der politische Wille („Zucker“ ist für EU-Kommission abgeschlossen); Wettbewerbsfähigkeit ist das Schlüsselwort der Zukunft; Ressourcen-Effizienz (noch besser werden auch im Zuckerrübenanbau); flexibles Vertragssystem zwischen Unternehmen und Anbauer; Verschlankung der Verwaltung, Aufgabe der Rohzucker-Raffination (Marseilles); klare Willenserklärung gegen gekoppelte Zahlungen (obwohl Südzucker von den Zahlungen in Polen indirekt profitiert); Aufbau des Standortes Zeitz als Verbundstandort (Zuckerfabrik, Ethanolanlage, Stärkefabrik) mit Schaffung von Arbeitsplätzen. 100 In der anschließenden Aussprache über beide Vorträge werden von den Herren Hanskarl Frhr. von Thüngen, Markus Werner, Lothar Voltz, Dr. Stefan Streng, Dr. Peter Sutor, Hans Imper, Bernhard Conzen und Dr. Wolfgang Heer folgende Gesichtspunkte ergänzt: ■Bericht vom deutschen Bauerntag in Erfurt: Gedrückt aggressive Stimmung mit Blick auf zunehmende Restriktionen (bei Tierwohl, Neonics, Glyphosat, Greening …) ■ Ökologische Vergleiche der Rübe mit Wald sind problematisch, um den Vorzug der Rübe herauszustellen … ein Vergleich mit Flächen, die als Ausgleichsflächen aus der Produktion genommen wurden, hinkt aber ebenso – in der öffentlichen Diskussion führt die Reduktion auf plakative, verständliche „Extreme“ am weitesten … ■auf die wiederholte Nachfrage, wie Südzucker die Zukunft konkret meistern will, antwortet Dr. Wolfgang Heer: AKP/LDC-Problematik (freier Import) hat vor allem die europäische Zuckerwirtschaft getroffen – die Politik hat uns das eingebrockt; die EU-Politik unterstützt dabei die EU-Zucker-Branche nicht mehr. Was hilft, ist einzig die relative Vorzüglichkeit des regional erzeugten Rübenzuckers, d. h. die Wettbewerbsfähigkeit von Rohrrohzucker-Raffination innerhalb der EU wird abnehmen (= auch ein Grund, um „Marseilles“ zu schließen); ■in die EU kommt hauptsächlich Rohzucker (nur ca. 300.000 t Weißzucker); dahinter steckt eine indirekte Entwicklungshilfe; ■ unsere Zukunft wird sich am Markt entscheiden; ■die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) belastet den Zuckerrübenanbau – Frankreich geht mit GAP ganz anders um (hält sich meist streng an die Vorgaben der EU-Kommission); eine Vereinheitlichung/Vereinfachung auf deutscher Seite muss bis 2018 erreicht werden – die NGO’s sind mit GAP nicht zufrieden (Ausnahme: Blühstreifenprogramme); ■Studien zur Ökoeffizienz von „Mager-rasen“ gibt es nicht … der Vergleich mit Zuckerrüben hinkt … ■ CropEnergies mit aktuellem Ergebnis-Minus – andere Wettbewerber am Markt verzeichnen parallel das beste Geschäftsjahr – der Zusammenhang mit den Rohstoffen Getreide/Zuckerrüben wurde erläutert. Dies entscheidet über Wirtschaftlichkeit und Flexibilität. „Ensus“, die englische Tochter von CropEnergies, war im vergangenen Geschäftsjahr belastend … wird aktuell aber wieder positiv gesehen. Insgesamt war der Rohstoff-Einkauf teurer! ■Schadensersatzansprüche von Zuckerkunden aus dem Kartellrechtsverfahren gegen Südzucker zu begründen, ist vor Gericht schwierig durchzusetzen. Die Beweislast kehrt sich um! Grundsätzlich hat aber jeder Zuckerkunde das Recht, dies einzuklagen. ■Klimatische Phänomene („El Nino“) haben auf dem globalen Zuckermarkt größeren Einfluss als militärische Auseinandersetzungen. ■Weitere Verbundstandorte in (Süd-)Deutschland – am besten mit Kartoffelstärke – sind wünschenswert – analog „Zeitz“ ist noch „Wanze“ aufgestellt; die Kartoffelstärke ist bei der Agrana beheimatet – Dr. Wolfgang Heer ist bei Südzucker offen für diese Anregung/Verbundproduktion. ■Der Wettbewerb mit anderen Zuckerunternehmen in Europa wird sich an der relativen Wettbewerbskraft (am Markt, beim Kunden) in diesem Konzert beweisen … direkt beim Kunden und seinen Ansprüchen/ Wünschen (Stichwort „Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung“); Nachhaltigkeitsfragen zu beachten, bedeutet immer einen gewissen Perspektivwechsel in der Vermarktung. ■Das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) sollte wenig Auswirkungen direkt auf den Zucker haben – jedoch kann es indirekt zu Verwerfungen bei Isoglukose (Freihandelsabkommen USA-Mexiko) kommen; zudem ist Zucker oft der Schlüssel für andere Bereiche (Fleisch/Mais); das GVO-Thema könnte gesellschaftlich wieder „in“ werden, neu diskutiert werden … ■ Zucker gilt in solchen Verhandlungen oft als „sensibles Produkt“ (so auch bei TTIP). Mit dem NAFTA-Abkommen (USA/Mexiko) ist die Gefahr groß, dass mexikanischer Rohzucker/Isoglukose nach Europa kommen … das muss verhindert werden; ■Export auf dem Weltmarkt muss ab 2017 ohne Restriktionen möglich sein; darauf baut die EU-ZuckerBranche! ■Wettbewerb der Rübe auf dem Feld bedeutet auch, die Eignung für die Biogas-Produktion zu berücksichtigen – selbst Präsident Conzen spricht von einer internen Verwertung in seiner eigenen Biogas-Anlage von 42,00 Euro/Rübe! Wünsche und Anträge wurden nicht gestellt. Der Geschäftsführer informiert über verschiedene Vorgänge: STRUBE-Service-Aktion 2015 ■ Aufgangsproblematik 2015 mit überlagertem STRUBESaatgut aus 2015 erläutert; Besprechungen mit Strube- und Südzucker-Verantwortlichen am 23.04. und 22.06.2015; ■135 Fälle in Süddeutschland mit Nachsaat – das Gros aus Franken (bilaterale Lösung – Anbauer/ Strube – auf Kulanz-Basis zugesagt); ■ alle vollen Restsaatgut-Einheiten 2015 (angebrochene/ nicht angebrochene) werden getauscht in 2016er Saatgut von STRUBE; ■ Sammelaktion im Rahmen der VM-Versammlungen 2015; ■Information aller Strube-Saatgutbezieher 2015 über dzz, Rundschreiben und Rohstoffportal. Blattkrankheiten-Monitoring läuft an… 17. September 2015 Vertrauensmänner-Versammlungen in Schallfeld und Gollhofen (Fingerzeig auf Kampagnebeginn) ■ Sportlicher Termin in den Feldern zur Schosser und Meldenbeseitigung; ■ Sauerstoff-Schilder-Aktion (auf Nachfrage) mit unserer „Multi-Kulti-Rübe“; Nächste VFZ-Generalversammlung = 24. Juni 2016, MFS Veitshöchheim Der Geschäftsführer verwies auf die vielfältigen Informationsquellen (Anbauhinweise Franken, ARGE-Versuchsheft), die jedem zur Verfügung stehen. Daneben wird der Verband zeitnah per Rundschreiben informieren – wenn es ganz schnell gehen muss, auch per SMS (gemeinsam mit SÜDZUCKER) … und bis zur Kampagne 2015 mit neuer Homepage. Abschließend appellierte Dr. Jochen Fenner noch an alle Anwesenden, das Motto des Tages vor Augen zu behalten und „stets Flagge zu zeigen“ für auskömmliche Rahmenbedingungen und positive Darstellung unseres „Zuckers“ in der Öffentlichkeit: ■„Die Herausforderungen für die Zuckerbranche sind immens. ■Nur durch eine Bündelung unserer kreativen Kräfte auf Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungsebene werden wir dem entgegentreten können. 101 ■Dabei müssen auch die Rahmenbedingungen angepasst und in vielen Bereichen verbessert werden. ■Dies beinhaltet den Erhalt des Außenschutzes, keine unausgewogenen Handelsabkommen, unbegrenzte Exportmöglichkeiten ab 2017, Wegfall der Produktionsabgabe, keine dauerhaften gekoppelten Zahlungen in EU-Ländern und Instrumente zur Marktentlastung, wie Förderung der privaten Lagerhaltung. ■Wenn dies alles zumindest zum großen Teil gelingt, dann sollte unsere süddeutsche Zuckerwirtschaft doch auch dieses Tal überstehen.“ Der Südzucker wünschte er weiterhin viel Erfolg, dass es als innovatives und kompetentes Unternehmen an der Seite der Bauern bleiben möge; denn dann sind auch die Zuckerrübenbauern erfolgreich ... Die Presse veröffentlichte im Nachhall der VFZ-Generalversammlung einen Artikel im BLW und MAIN-POST– analog auch in der dzz (Juli 2015). Vor der Veranstaltung wurden 31 Schilder für die Blühstreifen – Pilotprojekte in Franken verteilt. Informationsveranstaltungen In den 14 Kreisversammlungen traten als Redner für den Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer der Vorsitzende, Dr. Jochen Fenner, der 2. stellvertretende Vorsitzende, Johannes Menth und der Geschäftsführer, Dr. Klaus Ziegler sowie für den Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer der Geschäftsführer, Christian Beil, auf. Für die Südzucker AG/Geschäftsbereich Zucker/Rüben referierten Dr. Rainer Schechter, Dr. Georg Vierling, Dir. Manfred Kröhl, Dir. Alfons Münch, Inspektor Gerhard Murmann, Inspektor Ernst Merz und sein Mitarbeiter Simon Vogel. An den überregionalen Versammlungen nahmen 2.297 Zuckerrübenbauer (incl. Rode-GBR’s, VM, Kuratoriumstagung) teil. Versammlungsthemen waren: ■ Abgekühlter Zuckermarkt mit Preisentwicklung ■ Entwicklung der bäuerlichen Beteiligung (SZVGPapiere) ■Vegetationsverlauf ■ Zuckerpolitik und Agrarpolitik ■Südzucker-Rohstoffportal ■ Nachhaltigkeit der Zucker- und Rübenproduktion ■ Mengen- und Preissteuerung ab 2017 ■Pflanzenschutz ■ Zukunft Quotenregelung + Lieferrechte – Ausgangssituation 2017 ■ Eckpunkte des Anbaus ab 2017 ■ Mietenschutz – mechanisierte Mietenpflege ■ Neue Sortenempfehlung ■ Kampagne 2015 102 ■ Anbau-Empfehlungen und „Rübenprofi“ ■ Industrie-Rüben/Zucker bei Südzucker ■ Kostenstruktur des Anbaus in Franken ■ Rübenpreise + Bezahlungssystem ■ Individuelle Übertragung letztmals ■ Qualitätsbezahlung und -bewertung ■ Rohstoffportal + Anbauplaner 2016 ■ Rübenbegutachtung, Rückwärtskippung ■ Pillierung des Saatgutes, Drainauflage ■ SZVG-Themen und Zusammenhänge ■ Vertrauensmänner + Rohstoff-Service-Schulungen ■ „Highlights“ Unternehmen Südzucker ■ Roden, Laden, Reinigen und Transport ■ Anbau 2016 – Flächenausweitung ■ Vertragsänderungen ab 2016 ■ Ethanolmärkte, Teller & Tank-Diskussion ■ Saatbettbereitung + Saatzeit + Greening ■ Lieferrechte = Basis des Zuckerrübenbaus ■ Begutachtung mit neuer Zielrübe ■ Rübenabrechnung + Auszahlung ■ Frachtbeteiligung der Zuckerrübenbauer ■ EUF-Düngung, Grunddüngung, Bodenstruktur ■ Transport in fünf Zuckerfabriken (2015 in drei) ■ Elektronischer ZR-Liefervertrag ■ Blattkrankheiten-Strategie der Bekämpfung ■ Reduzierte Probenahme Besondere Diskussionspunkte waren: ■ Anfuhrorganisation und neue Rübenströme, Feldwegeproblematik ■ Zukunft Zucker + Rüben ohne Quoten ■ Anbau ab 2017 – Strategie der Produktionsausweitung ■ Bodenuntersuchung nach EUF ■ ZMO-Rahmenbedingungen, Lieferrechtspreise, Pachtpreise ■ Südzuckerengagement, Kartellverfahren ■ Die Erzeugung von Qualitätsrüben, Ethanolrüben, Industrierüben ■ Werbung/Schilderaktionen für Rüben-Zucker ■ Wirtschaftlichkeit der Südzucker-Beteiligungen ■ Rübenanbau in besonderem Konkurrenzumfeld ■ Einbezug der VM’s in die Logistik ■ Anbauausgestaltung 2016 + 2017 ■ Kontrahierung ab 2017 ■ Papierintensive Rübenabrechnung – Rohstoffportal ■ Kosten und Wirkung der Pillierung ■ Mehr Flexibilität bei Lieferrechtswanderung ■ Rolle des Rohstoff-Service der Südzucker ■VM-Aufgaben ■ „Mont Blanc“-Beratungsinitiative ■ Bezahlungssystem ab 2017 ■ Hinweis auf Besuch der Generalversammlung mit politischen Signal ■ Lager- und Lieferrisiko bei immer längeren Kampagnen ■ Neue Zielrübe: Microtopping ohne Blätter ■ Anbau ohne Quoten, aber mit Lieferrechten ■ Konkurrenzfähige Rübenpreise ■ frühe Mitteilung des Anfuhrplanes ■ weitere Detailfragen zum Anbau post Quota ■ kritische Situation eines wirtschaftlichen Zuckerrübenanbaus ■ Begutachtung von Beiladungen, reduzierte Probenahme ■ Frachtferne Rüben mit Übertragungsmöglichkeit ■ Biozucker bei Südzucker ■ finanzieller Anreiz zur Steuerung der Anbaudisziplin ■ Anpassung der Saatgut- und PS-Preise ■ faire Zucker-Rüben-Preise ■ Zuckermärkte 2015/2016 und 2016/2017 Von der Arbeitsgemeinschaft für das Versuchswesen in Franken referierten Ing. (FH) Manfred Anselstetter und Landwirtschaftstechniker Erich Göbel in 13 Ortsversammlungen mit einer Besucherzahl von 708 Teilnehmern über den modernen Zuckerrübenbau (sowie die Ochsenfurter Besonderheiten von Seiten Südzucker). Es wurden folgende Themen neben den neuesten Versuchsergebnissen behandelt: ■ Erfahrungen aus dem Trockenjahr 2015 ■ Amino-N-orientierter Zuckerrübenanbau ■ insektizide Pillierung + Drainauflagen ■ Blattkrankheiten und Sortenstrategie ■ Wassersparende Anbauverfahren ■ Bekämpfung von Schädlingen ■ erlösorientierte Sortenwahl und N-Düngung ■ Nematoden-tolerante Sorten ■ Rhizoctonia-tolerante Sorten ■ Sorten-Empfehlung 2016 ff. ■ Klimawandel und Saatzeitpunkt ■ organische Düngung ■ Mulchsaat, Zwischenfruchtanbau, Strip-Till ■Bodenuntersuchung ■ extensiver-Intensiver Anbau – Greening ■ neue Herbizide und Hilfsstoffe ■ neue Indikationszulassung, Abstandsauflagen In den Versammlungen der Arbeitsgemeinschaft sprachen über die Belange der Zuckerfabrik Rübeninspektor Ernst Merz, Simon Vogel und Sebastian Siebauer über: ■Kampagnedaten/Mietenpflege ■ Rübenabrechnung-/bezahlung der Südzucker ■Strip-Till-Aktivitäten-Praxisrelevanz ■ Tiefgreifende Bodenbearbeitung zu Zuckerrüben ■ Blühende Rübenfelder ■ EUF zahlt sich aus! ■ „Rübenprofi“ + Elektronischer Liefervertrag ■ Umfrage-Ergebnisse – Mulchsaat ■ Qualitäten, Amino-Stickstoff und Ausbeute ■ Ethanolrüben, Industrierüben ■ Sägeräteeinstellung bei trockenem Frühjahr ■ maschinelle Mietenabdeckung ■ Wirtschaftlichkeit des Anbaus ■Südzucker-Rohstoff-Service ■Bodenbearbeitung ■Industrierüben-Produktion ■Blattkrankheiten-Monitoring ■Südzucker-Rohstoffportal In der Diskussion wurden von den Anbauern folgende Themen angesprochen: ■ Anbau ohne Quoten ab 2017 ■ Produktionsstrategie der Südzucker ab 2017 ■ Frachtbeteiligung des Anbauers ■ äußere Qualität von Sorten ■ Pflanzenschutz, Pillierung ohne Neonics ■ EUF-Bodenuntersuchung + Düngung ■ Feldwegebau, Transportumstellung ■ bäuerlicher Transport ■ Fahrer-/Mieterverhältnis bei LMG-/LMZ-Abfuhr ■ Sortenwahl + Blattkrankheiten + Überlagerung ■ 120 Tage-Kampagnen an 2017 ■Carbokalk ■ Rüben- und Mietenpflege ■ Zwischenfrüchte + Greening ■ Anfuhreinteilung und Abfuhr ■ konzentrierte Abfuhr, Blockabholung ■ schlagbezogene Abfuhr ■ Anbau von Zuckerrüben in Konkurrenz anderer Feldfrüchte ■ Erzeugung von Qualitätsrüben Insgesamt nahmen ca. 75 % der Verbandsmitglieder die Weiterbildungsmöglichkeiten wahr ... etwas weniger als im Vorjahr. Den Biorübentag in Fährbrück am 02.02.2016 gestalteten die Herren der Arge Franken mit (70 Teilnehmer). Neben den Aufsichtsrats-Sitzungen der LMZ-West/Ost und der LMG Ochsenfurt gestalteten Vorsitzende und Geschäftsführer die jeweiligen Generalversammlungen aktiv mit: ■ ■ ■ 18. Juni 2015 20:00 Uhr, Mehrzweckhalle Erbshausen 18. September 2015 20:00 Uhr, Gasthaus Stern, Gollhofen 01. Oktober 2015 19:30 Uhr, Sportheim Herlheim Die lokale und überregionale Presse sowie Rundfunkanstalten berichteten von den meisten Ereignissen. 103 15. Unterrichtung der Verbandsangehörigen In der Berichtszeit wurden zur Information der Damen und Herren Vertrauensmänner sowie der Zuckerrübenbauer zwei Rundschreiben herausgegeben. Gemeinsam mit der Südzucker AG, Gebietsdirektion Mitte/Rübenabteilung Ochsenfurt bzw. Rain hat der Verband acht Rundschreiben verfasst. Ab September 2012 sind diese Rundschreiben generell jedem Rohstoffportal-Nutzer zugänglich. Zusätzlich hierzu wurden Informationen zur Schlagdokumentation und Nachhaltigkeit, Empfehlungen zur Blattkrankheiten-Bekämpfung (plus SMS!), Informationen zum Kampagnebeginn 2015 in Ochsenfurt und Rain a. L. – sowie: ■ Vertrag 2015 und Saatgutbestellung ■ Informationen zum Zuckerrübenanbau 2015 ■ Nutzung des Südzucker-Rohstoffportals – Info-Broschüre ■ Individuelle Übertragung 2015 – Anbauumfang 2016 ■ Mietenabdeckung – aktuell – 2015 augesetzt! ■ Achtung: Blattkrankheiten bei Zuckerrüben 2015 ■ Sorten- und Anbau-Empfehlungen ■ Schlagdaten-Bestellung Carbokalk – EUF-Vliese ■ Biokampagne 2015 und Anbau 2016 ■ Bezahlung der Industrierüben 2015 – keine IRZ ■ Zusatzvertrag für Biorüben ■ Schlagdokumentation und Nachhaltigkeit – Überprüfung der Anbaugemeinden ■ Reichenberg, Albertshausen, Limbachshof (15 Anbauer) ■ vorläufige Rübenabrechnung 2015 (zum Zwecke der Umsatzsteuerfeststellung) ■ Flyer „Gemeinsam für einen sicheren Rübentransport“ (Transporteure) ■ Retroreflektierende Folien (Transporteure, Transportgruppen) ■ Mitteilung der Rübenkategorien und Qualitätsmitteilung 2015 ■ Saatgutbestellung für den Anbau 2016 ■ Vertragsindustrierüben für den Anbau 2015 + 2016 ■ Südzucker-Report 2015 (Winterversammlungen) ■ Werbung für eine „Schilderaktion“ ■ Flyer „Anforderungen für den landwirtschaftlichen Transport ...“ ■ Industrierüben: Markt, Menge, Preis, Übertragung, Anbau 2015/2016 ■ Futtermittelbestellung über das Rohstoff-Portal ■ Übertragung und Anbau 2016 ■ Aktuelle Informationen zum Zuckermarkt – Anbau 2015 ■ Bestellung von Saatgut für Biomasse-Rüben ■ Nematoden-Untersuchung 2015 + 2016 ■ Lieferdaten-Einsicht über das Rohstoff-Portal und Wegfall des Wiegebeleges an der Ausgangswaage des Rübenhofes der Zuckerfabrik Ochsenfurt ■ Reduzierte Probenahme ab 2015 104 Vor der Kampagne fanden zwei Versammlungen für die Vertrauensleute statt: Am 17.09.2015 in Gollhofen und Schallfeld. An diesen Veranstaltungen haben 185 Vertrauensleute (insgesamt 225 Besucher) teilgenommen. Die Anwesenden wurden über die Probleme vor der Kampagne 2015 und die anstehenden VM-Wahlen (mit Strukturbereinigung) unterrichtet. Sie wurden über den neuesten Stand der ■Ernteaussichten ■ Zuckerpolitik-Auswirkungen auf den Anbau 2016 ■ Zuckermarkt – Mengen- und Preissystem ab 2017 ■ Kampagneplanung 2015, Logistik des Transports über Internet (Rohstoffportal) ■Saatgutbestellung/Blattkrankheiten ■ Rübenbegutachtung in der Kampagne 2015 + EUF ■ Reduzierte Probenahme ab 2015 ■ Beschlüsse des Ausschusses ■ Industrierüben, Ethanolrüben 2015/2016 ■ Neuerungen der Rübenabrechnung/-bezahlung ■ Aktuelle Lage am Zuckermarkt informiert. Die Vertrauensleute (und die SRS-Leute) wurden in zwei Versammlungen am 25.02.2016 (Herlheim/Gollhofen) zur Kontrahierung 2017 geschult – 170 Vertrauensleute von 213 möglichen waren anwesend. Die vorgetragenen Probleme und Wünsche der teilnehmenden Zuckerrübenbauer/Vertrauensleute wurden behandelt. Seit 1. Februar 1992 ist in der Verbandsgeschäftsstelle ein Informationstelefon, kurz „Infotel“ genannt, installiert und erfreut sich reger Nutzung. Unter der Rufnummer 09303/99199 kann sich jedes Verbandsmitglied über die aktuelle Situation in und um Zuckerrüben informieren. In der Berichtszeit (01.04.2015–31.03.2016) wurden insgesamt 27 Ansagen durchgeführt, die 3.357 Interessenten (Vorjahr 3.602) abgehört haben. Seit dem 08.12.1999 ist das Eibelstadter Rübenteam (VFZ, ARGE, RFZ) unter www.frankenrueben.de und/oder www.rueben.de am Netz. Pro Woche verzeichnen wir etwa 2.000 Zugriffe auf unser Angebot. Eine neue Homepage mit Anpassung an die neueste Kommunikationstechnik ist seit September 2015 umgesetzt. Daneben arbeitet die ARGE Franken an www.bisz.suedzucker.de mit. Damit stellen sich die „Frankenrüben” dem Trend der Zeit auf eine stetige Erreichbarkeit. Unter der entsprechenden „Webseite” kann Tag + Nacht das Neueste rund um Zucker + Rübe abgerufen oder kommuniziert werden. An- dererseits findet die „Handy-Epoche” noch die tageszeitunabhängige Ergänzung. Alle Herren des Eibelstadter Beraterteams sind mobil erreichbar. Sauerstoff-Schilder-Aktion 1999–2015 Die Leistungen der Zuckerrübe sollen breite Kreise der Bevölkerung durch eine Schilderaktion in ganz Süddeutschland erfahren. Mit Schildern „Sonnenkraftwerk Rübe” auf Rübenfeldern, die an Spazier-, Wander- oder Fahrradwegen liegen, konnten viele interessierte Verbandsmitglieder in ihrer näheren Region werben/aufklären. Knapp 500 Exemplare glänzen mittlerweile in ganz Franken. Ständige Nachfragen bestätigen die Aktualität dieser Aktion auch für 2015/2016. Eine Neuauflage mit neuem Konzept (Bioethanol, C02-Bindung) wurde ab 2012 umgesetzt. Im Rahmen von Feldtagen, Ortsfesten (Tag der offenen Hoftüre) und „Blühstreifen“ (u.a. an 30 Praxisschlägen) sind diese Schilder präsent und verfügbar. Rüben-Situation in TV Touring, Radio Primaton Schweinfurt, Radio Charivari, Bayerischen Fernsehen (mit Maschinenring Ochsenfurt – Ernte) bzw. Bayerischen Rundfunk (Welle Mainfranken). Daneben informierten der Geschäftsführer, Vorsitzende und Ausschuss-Mitglieder die Lokalpresse (Wochenblatt, Main-Post, die Fränkische Landeszeitung, die Kitzinger, Windsheimer Zeitung, Saalezeitung, BLW, Hohenloher Tagblatt) für entsprechende Artikel. Des Weiteren gaben die Vorsitzenden und der Geschäftsführer mehrmals Interviews mit Rundfunkanstalten zur EU-Markt-Politik-Situation, der Kampagne 2015 bzw. Erlösaussichten. Viele lokale Aktionen zur Sensibilisierung der Zucker/ Zuckerrübe-Belange, zum Erhalt wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in Feld und Fabrik oder im Rahmen der aktuellen Zuckerpolitik landeten in der Lokalpresse und dzz ... herzlichen Dank! Mehrmals während des Jahres kommentierte Dr. Klaus Ziegler, Geschäftsführer, die Kampagne und die aktuelle 16. Überregionaler Informationsaustausch/Öffentlichkeitsarbeit Vorstand und Geschäftsführung des Verbandes Fränkischer Zuckerrübenbauer betreuten – meist in Kooperation mit Südzucker und Süddeutschem Verband – viele Gäste und Besuchergruppen ... Multiplikatoren u.a.: ■10.04.2015 AG Europa (MdEP Hohlmeier, MdB Dr. Weisgerber) an der IHK Würzburg ■14.04.2015 Fachstellen-Beirat in Ochsenfurt dzz-Redaktionskomitee in Ochsenfurt ■15.04.2015 Feldstudie zur Dimethoat-Registrierung (MR Ochsenfurt-Geschäftsstelle) ■16.04.2015 Marktforum des BSTMELF in München ■17.–24.04.2015 Kongress des Weltverbandes der Zuckerrüben- und Zuckerrohr-Anbauer in Mexiko City ■23.04.2015 Saatgutprobleme Strube-Besprechung in Eibelstadt MLG-Vorstands- und Aufsichtsrats-Sitzung in Ochsenfurt ■29.04.2015 Arbeitswelt 4.0, vbw-Ufr./Region Mainfranken, MFS Veitshöchheim ■28./29.04.2015 AK Sorten des Koordinierungsausschusses am IfZ Göttingen ■30.04.2015 SRS-Kickoff-Veranstaltung in Herrieden ■05.05.2015 Versuchsbesichtigung (Strip-Till, mech. Unkrautbekämpfung) am Ihingerhof, Stuttgart-Renningen ■06.05.2015 Generalversammlung des Verbandes Bayerischer Zuckerrübenanbauer e.V. in Rain a.L. LMZ-Zeil Ost-Aufsichtsrats-Sitzung in Sulzheim ■07.05.2015 Besichtigung Bayer CropScience-Pillierungsversuche, KWS SAAT SE ■11./12.05.2015 ON-Gespräch der operativen Ebenen VSZ/Südzucker in Mannheim ■19.05.2015 Besichtigung Pillierungsversuche Syngenta Allersheim, Schallfeld ■17.–22.05.2015 IIRB-Arbeitsgruppe „Agricultural Engineering“, Desherb‘Avenir IV in Tourny (F) ■26.05.2015 Cercospora-Resistenzmanagement – SyngentaGespräch in Eibelstadt ■27.05.2015 Besichtigung IfZ/Arge-Versuche (Pillierung, Sorten, Vibrance, Herbizide) ■28.05.2015 Besichtigung Wertprüfungen (BSA, IfZ, Arge Franken) 105 ■01.06.2015 Arge-Franken-Rundfahrt für VFZ-Ausschuss + Besichtigung, KWS-Station in Seligenstadt ■02.–06.06.2015 CIBE-Kongress in Berlin mit dzz-Red.-Komitee-Sitzung ■03.06.2015 Arge-Franken-Rundfahrt „PSM-Industrie-Versuche“ ■04.06.2015 dzz-Redaktionskomitee in Berlin ■09.06.2015 Arge-Franken-Rundfahrt „Züchter-Versuche“ ■10.–11.06.2015 AK Pflanzenbau in Eibelstadt/Sommerhausen ■10.06.2015 Fachstellen-Seminar in Herrieden ■11.06.2015 LMZ Zeil West – Aufsichtsrats-Sitzung in Bergrheinfeld ■12.06.2015 Generalversammlung des VSTZ in Grimma-Kloster Nimbschen ■11./12.06.2015 Lehrfahrt der Landseniorenvereinigung Halle-SaalKreis (Würzburg/Seligenstadt) ■15.–17.06.2015 VFZ-Lehrfahrt nach Mecklenburg-Vorpommern (ZF Anklam) ■18.06.2015 LMZ Zeil West – Generalversammlung in Erbshausen ■22.06.2015 Saatgutprobleme Strube – Besprechung in Eibelstadt ■23.06.2015 KWS-Feldtag in Seligenstadt ■24.06.2015 Arbeitsgruppe „Betriebsbefragung“ der WVZ in Göttingen ■25.06.2015 KWS-Fachtagung in Einbeck ■26.06.2015 VFZ-Generalversammlung in Veitshöchheim ■30.06.2015 Fachtagung/Beratertag (Forsch. trifft Praxis) am Ihingerhof, Stuttgart-Renningen ■03.07.2015 Promotionsprüfung Sven Fischer am Ifz Göttingen ■06.07.2015 CARMEN-Symposium in Straubing ■07.07.2015 50 Jahre dzz-Festakt auf dem Main Ochsenfurt/ Würzburg ■08.07.2015 LMG Ochsenfurt – Aufsichtsrats-Sitzung ■10.07.2015 AG Europa mit MdEP Deß/MdB Dr. Weisgerber in Sommerhausen (TTIP) 106 ■16.07.2015 Südzucker-Hauptversammlung in Mannheim ■17.07.2015 Mainpost-Reportage zu Trockenjahr 2015 ■04.08.2015 DLG-Feldtage 2016 – Besprechung Konzept in Ochsenfurt ■05.08.2015 Interview Bayerischer Rundfunk zum Stand der Rüben ■11.08.2015 Strategiegespräch mit BBV Unterfranken in Rottendorf ■19.08.2015 LMG Ochsenfurt – Aufsichtsrats-Sitzung ■25.–26.08.2015 Agritechnica-Neuheiten-Kommission in Frankfurt ■02.–03.09.2015 12. Göttinger Zuckerrübentagung ■08.–10.09.2015 CIBE/CEFS/EFFAT-Tagung in Mailand (EXPO) – EU BEET SUGAR SUSTAINABILITY PARTNERSHIP Round Table VHPZ-Generalversammlung in Worms ■11.09.2015 Interview Bayerischer Rundfunk zur Kampagne 2015 ■14.09.2015 LMZ Zeil Ost – Aufsichtsrats-Sitzung in Sulzheim ■15.09.2015 25 Jahre DNZ in Rethmar ■17.09.2015 VM-Versammlungen in Schallfeld und Gollhofen ■18.09.2015 LMG Ochsenfurt – Generalversammlung in Gollhofen ■18.–22.09.2015 Workshop „Zuckermarkt nach 2017“ in Bonn (BMEL) ■23.09.2015 Wetterauer VWZ-Generalversammlung in Reichelsheim ■28.09.2015 ZRM-Generalversammlung in Fährbrück ■29.09.2015 Strategiegespräch mit BBV (Generalsekretär Müller) in Eibelstadt ■30.09.2015 Kuratoriums-Vorstands-Sitzung in Ochsenfurt ■01.10.2015 LMZ Zeil Ost – Generalversammlung in Herlheim ■05.10.2015 Interview Bayerischer Rundfunk/TV Touring zum Kampagnestart 2015 ■06.10.2015 Sitzung BSA-Widerspruchs-Ausschuss 3 (Rüben) in Hannover ■08.10.2015 Saatgutproblem Strube-Besprechung in Eibelstadt ■12.10.2015 Fernseh-Interview TV Touring auf dem Rübenacker (Martinsheim) ■15.10.2015 Besprechung mit ADAMA (Somprero) in Eibelstadt ■20.10.2015 UPL-Gespräch/Reportage in Köln-Brühl ■26.10.2015 Fachgespräch mit Staatsminister Brunner in Feuerbach (Betrieb Hopfengart) (MdL Dr. Hünnerkopf, MdB Dr. Weisgerber) ■30.10.2015 Zwischenfruchttag in Rottenbauer (AELF Würzburg/KAR mit Betriebsleiter Horst Düll) ■06.11.2015 „Faszination Boden“ – AELF Karlstadt, Mainpromenade ■09.–11.11.2015 Agritechnica Hannover, Forum Bodendruck ■10.11.2015 EUF-Arbeitsgemeinschaft – Tagung in Ochsenfurt ■12.11.2015 BBV-Demo in Augsburg ■16.11.2015 LMZ-West- Besprechung in ZF Ochsenfurt (Kampagneverlauf) LMG-Besprechung in Ochsenfurt („GH Schmied“) ■17.11.2015 LMG Ochsenfurt – Aufsichtsrats-Sitzung in Ochsenfurt ■18.11.2015 AK Pflanzenschutz-Arges in Ochsenfurt (Kuratorium) ■19.11.2015 Kommission Rübenanalytik in Ochsenfurt Fachstellen-Beirat in Ochsenfurt ■20.11.2015 Treffen AK-Sorten (Dr. Vierling) in Ochsenfurt ■24.11.2015 Treffen mit BStmELF-Amtschef MD Bittlmayer in ZF Rain a.L. ■25.11.2015 Arbeitsgruppe „Betriebsbefragung“ der WVZ in Göttingen (IfZ) ■26.–30.11.2015 Züchter-Gespräche zum Anbau 2016/2017 in Eibelstadt ■01.12.2015 Züchter-Gespräche zum Anbau 2016/2017 in Eibelstadt ■05.12.2015 Interview TV Touring zum Stand der Kampagne ■07.12.2015 Bayer/BASF-Fachtagung auf der Hallburg, Volkach BBV-Fachgespräch „Trockengebiet Franken“ in Eibelstadt (Hotel Kapellenberg) Jugendförderung Franken in Mannheim (Preisträger) ■09.–1.12.2015 AK Sorten/KA-Sitzung am IfZ-Göttingen ■10.12.2015 KWS-Fachtagung Zuckerrübe in Einbeck BBV-Kreisbauerntag Würzburg in Giebelstadt ■11.12.2015 ZAV-DNZ-Fachversammlung in Northeim (Anbau 2017 ff.) ■14.12.2015 Ochsenfurter Wirtschaftsforum mit MdL-Ministerin Scharf ■16.12.2015 dzz-Redaktionskomitee in Ochsenfurt Saatgutbesprechung (Kuratorium/Arges) in Ochsenfurt ■17.12.2015 Schiedskommission Rübenanalytik in Ochsenfurt ■18.12.2015 LKP-Ausschuss-Sitzung in Weichering/ Fachgespräch KWS-Station Seligenstadt Mainpost-Interview „Zuckermarkt im Umbruch“ ■02.01.2016 Kanapee-Gespräch in Röttingen (Politik-Treffen) ■13.01.2016 Kuratoriumstagung in Straubing Bus-Exkursion mit 70 Teilnehmern aus Franken ■28.01.2016 Beratertagung in Düren ■02.02.2016 Biorüben-Info-Veranstaltung in Sportgaststätte Unterpleichfeld ■05.02.2016 25 Jahre Ortsversammlung Allersheim ■15.02.2016 „Landwirtschaft und Klimawandel“ vlf-KT/WÜ, GWF Repperndorf ■15.–17.02.2016 IIRB-Kongress in Brüssel ■23.02.2016 Besprechung mit Getreidering Würzburg in Eibelstadt ■24.02.2016 Arges in Ochsenfurt (Versuchsergebnisse, Planung) ■25.02.2016 VM-SRS-Schulungen in Herlheim, Gollhofen ■29.02.2016 Besprechung mit LLD Maier, Würzburg ■02.03.2016 Info-Austausch mit LMG/LMZ’s in Ochsenfurt ■03.03.2016 44. LKP-Generalversammlung in Weichering (MD Bittlmayer) MR Ochsenfurt – Generalversammlung – Saalbau Lutz in Giebelstadt ■07.03.2016 Besprechung mit Bieneninstitut – Uni Würzburg/ Hubland (DLG-Feldtage 2016) ■08.03.2016 Kuratoriums-Vorstands-Sitzung in Ochsenfurt ■15.03.2016 Besprechung mit Syngenta – „Pillierung der Zukunft“ in VFZ-GS Eibelstadt 107 17. Reform der Zuckermarktordnung (incl. „Post Quota ab 2017“) Die Jahre 2006 bis 2013 – in der Historie Am 24. November 2005 hat sich nach vielen Protesten der Zuckerwirtschaft der EU-Agrarministerrat auf einen Beschluss geeinigt, der am 20. Februar 2006 von den EU-Agrarministern formell verabschiedet wurde und am 1. Juli 2006 in Kraft trat, jedoch mit Blick auf Preissenkung, Kompensation, Restrukturierungsfonds, Importregelungen für LDC-Zucker ... in unserem Sinne verbessert wurde; zu begrüßen war natürlich die lange Laufzeit bis 2016/2017 (nach Verlängerung 2013) ohne zwischenzeitliche Überprüfung. (= 62,50 Euro/t Zucker). Die Zuckerindustrie ist verpflichtet, mit dem erhaltenen Betrag die stillgelegten Werksstandorte zurückzubauen und Sozialpläne für die Arbeitnehmer zu erstellen. ■ Zusätzlich zu seinem Anteil aus der Umstrukturierungsbeihilfe erhält der Rübenanbauer eine zusätzliche Zahlung von 237,50 Euro/t Zuckerquote. Zusammen ergibt dies knapp 300,00 Euro/t Zucker, sind knapp 45,00 Euro/t Vertragsrüben für Anbauer bei Südzucker. Letztendlich ist die Frage erlaubt: Was konnten wir (durch unsere Aktionen) verbessern? Süddeutsches Modell zur Rückgabe von Vertragsrüben Der Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. mit seinen Landesverbänden, die Süddeutsche Zuckerrübenverwertungsgenossenschaft (SZVG) und Südzucker beschlossen, an dem freiwilligen Rückgabeprogramm teilzunehmen. Die freiwillige Rückgabe diente dazu, einer hoheitlichen entschädigungslosen Kürzung 2010 zuvor zu kommen. ■ Rübenpreissenkung 39,7 % statt 43 % ■ Preissenkung in 4 Stufen statt in 2 … ■ Ausgleichszahlungen 64,2 % statt 60 % (ab 2008) ■ Einführung der Schutzklausel gegen die LDC-Staaten – Verschärfen der Ursprungsregeln für LDC-Importe ■ Erhalt der Zucker-Exportmöglichkeiten innerhalb WTO-Limits ■ Beibehaltung der Zuckerintervention bis 2009 ■ Aufstockung des Restrukturierungsprogramms der EU Ein weiteres Ziel der süddeutschen Zuckerwirtschaft war es, eine möglichst große Menge an Vertragsrüben im Rahmen einer freiwilligen Rückgabe mit Struktur verbessernder Wirkung zu bekommen, um die Kürzung der Vertragsrüben aller Rübenanbauer möglichst gering zu halten. Um Frachtkosten zu senken, gab Südzucker mit einer zusätzlichen Frachtprämie in entfernteren Gebieten einen weiteren finanziellen Anreiz zur Rückgabe von Vertragsrüben. Das Ringen um die Rahmenbedingungen zum Anbau 2007 ließen das Ausmaß der Nachbesserungsnotwendigkeiten erahnen, die dann 2007/08 auf uns zukamen! Zur Umsetzung der beschlossenen Rückgabe von Zuckerquote in den Umstrukturierungsfonds kam im Rahmen der 1. Rückgabewelle ein Rückgabemodell in drei Schritten zur Anwendung: Jeder Zuckerrübenbauer erhielt noch vor den Winterversammlungen 2006 ein Informationsschreiben über den Werdegang und den Beschluss zur Reform der Zuckermarktordnung detailliert aufgeschlüsselt. Im Oktober 2006 wurden die Übertragungs- und Nachlieferungsmöglichkeiten individuell mitgeteilt. Freiwillige Rückgabe von Vertragsrüben Die EU-Agrarminister haben am 26. September 2007 die notwendigen Beschlüsse zur Reform der Zuckermarktordnung gefasst. Dabei war es Ziel, die Bedingungen und die Annahme des Umstrukturierungsfonds zu verbessern: ■Im Prinzip kann jeder Landwirt direkt Quote in den Fonds zurückgeben. Diese Rückgabe ist allerdings begrenzt auf maximal 10 % der Zuckerquote des Zuckerunternehmens. Falls ein Unternehmen jedoch mehr als 10 % seiner Quote zurückgibt, sind die direkten Rückgaben einzelner Landwirte an den Fonds gegenstandslos. ■Im Falle einer Quotenrückgabe und bei entsprechender Schließung von Werkskapazitäten werden 625,00 Euro/t Zucker Umstrukturierungs-beihilfen bezahlt. Davon entfallen 90 % auf die Zuckerindustrie (= 562,00 Euro/t Zucker) und 10 % auf die Rübenanbauer 108 1. Schritt: Einzug von nicht mit Lieferrechten abgedeckten Vertragsrüben Im ersten Schritt wurden die Vertragsrüben, die nicht mit Lieferrechten abgedeckt waren, eingezogen. Auf den Einzug dieser Mengen im Falle von dauerhaften Kürzungen der Zuckerquote durch die EU-Kommission wurde seit Jahren hingewiesen, zuletzt bei der Ausgabe von Lieferrecht „M“. Die betroffenen Landwirte wurden insbesondere im Erinnerungsschreiben der SZVG zur Zeichnung von Lieferrecht „M“ am 15. Januar 2007 hierüber informiert. Über diesen Schritt wurden bereits 1,1 % von den angestrebten 13,5 % der Zuckerquote einbehalten. 2. Schritt: Freiwillige Rückgabe von Vertragsrüben Alle Zuckerrübenanbauer des Anbaujahres 2007 erhielten ein Angebot zur freiwilligen Rückgabe von Vertragsrüben. Zusätzlich zur EU-Umstrukturierungsbeihilfe zahlte Südzucker eine Frachtprämie für jeden km über 50 bis 85 km Entfernung zum nächstgelegenen Südzucker-Werk in Höhe von 0,30 Euro/t, von 86 bis 120 km Entfernung 0,45 Euro/t und km sowie für jeden km über 120 km Entfernung 0,50 Euro/t und km. Bei Rückgabe von Teilmengen erhielt der Betrieb von Südzucker lediglich eine Frachtprämie für jeden km über 50 km Entfernung zur nächsten Fabrik in Höhe von 0,30 Euro/t. In Summe wurden mit diesem Schritt 6,0 % der 13,5 % eingesammelt. 3. Schritt: Kürzung der notwendigen Mengen bei den verbleibenden Rübenanbauern Durch die Rückgabe der 2006 erworbenen Zuckerzusatzquote, die zu einer Erhöhung des Zuckergehaltes im Rübenlieferungsvertrages von 16 % auf 17 % führte, konnte die fehlende Rüben- bzw. Zuckermenge erreicht werden. Somit konnten in Summe 13,5 % Zuckerquote in den Fonds fließen, ohne dass die ursprünglichen Vertragsrübenmenge (vor der ZMO-Reform) beeinträchtigt wurde. Die mit dem Erwerb der Zusatzquote 2006 einhergehende Anhebung des Zuckergehalts wurde also wieder zurückgenommen. Im Zuge der 2. Welle bis 31. März 2008 gab Südzucker noch einmal 9 % ihrer Quote (zum 1.2.2008) zurück. Um den Kürzungssatz für verbleibende Rübenanbauer möglichst gering zu halten und weiteren ausstiegswilligen Anbauern diesen Weg zu ermöglichen, wurden noch einmal alle Anbauer angeschrieben und es wurde ihnen die Möglichkeit einer freiwilligen Rückgabe der Vertragsmengen angeboten. Dies vorausgeschickt, wurde am 2. Februar 2008 zwischen Südzucker, VSZ und SZVG vereinbart: 1. Ab dem Zuckerwirtschaftsjahr 2008/09 wird die Umrechnung der Zuckerquote der Südzucker in Vertragsrüben auf Basis des Zuckergehaltes von 16 % und einer Ausbeute von 14 % erfolgen. 2.Durch die Änderung der Ausgabe auf Basis 16/14 erhöhen sich die Industrierüben innerhalb der Vertragsrüben erheblich. Die Voraussetzungen, unter denen die Frachtzusage für alle Industrierüben innerhalb der Vertragsrüben gegeben wurde, haben sich damit wesentlich geändert und die Frachtzusage kann mit ihrem bisherigen Inhalt nicht aufrechterhalten werden. Demgemäß hat der VSZ einer Neuregelung zugestimmt. Bei Zuckergehalten über 17 % werden Industrierüben nach der Formel Vertragsrüben x (Zuckergehalt – 17 %) x 10 x 0,66 als frachtfreie Industrierüben 1 abgerechnet. 3. Bei einer Quotenrückgabe im Rahmen der sogenannten 2. Welle erfolgt die Meldung der die Anbauer betreffenden Rübenmengen an die zuständigen Behörden auf der Basis 17/15. 4.Bei Rübenlieferungen mit einem höheren bzw. niedrigeren Zuckergehalt als 16 % ermäßigen bzw. erhöhen sich die abzurechnenden Quotenrüben gegenüber den Vertragsrüben durch Multiplikation mit einem Korrekturfaktor nach folgender Formel: (16 %–2 %) / (tatsächlicher Zuckergehalt -2 %). Bei dieser Aktion kamen 1,1 % der Vertragsmengen zurück, so dass der generelle Kürzungssatz 7,9 % betrug bzw. die Vertragsrüben ab 2008 nun 92,1 % der ursprünglichen Menge ausmachen. Im Bereich der Südzucker AG in Deutschland wurden insgesamt 313.399 t Zuckerquote zurückgegeben. Die Zuckerquote der Südzucker AG in Deutschland umfasst nun 1.158.989 Mio. t. Vereinbarung zur Änderung der Ausgabe der Zuckerquote als Vertragsrüben Die der Südzucker zugeteilte Zuckerquote ist die Grundlage der Vertragsrüben der süddeutschen Rübenanbauer, über die jährlich vor der Aussaat Lieferverträge abgeschlossen werden. Eine Veränderung der Zuckerquote des Unternehmens führt zu einer Anpassung der Vertragsrüben der Anbauer. In den Zuckerwirtschaftsjahren 2006/07 und 2007/08 erfolgte die Umrechnung der Zuckerquote der Südzucker in die Vertragsrüben der Anbauer auf Basis eines Zuckergehaltes von 17 % und einer Ausbeute von 15 %. 5.Weitere Anpassungen der der Südzucker zugeteilten Zuckerquote – seien sie hoheitlich verfügt oder nach Abstimmung mit den übrigen Vertragsparteien freiwillig durch Südzucker veranlasst – führen zu entsprechenden Anpassungen der Vertragsrüben auf der Grundlage eines Zuckergehaltes von 16 % und einer Ausbeute von 14 %. Es soll sichergestellt werden, dass Südzucker nicht mehr Quotenrüben bezahlt, als zur Erzeugung ihrer Zuckerquote erforderlich sind. Sollte dies aus zwingenden Gründen im Einzelfall doch notwendig werden, wird zur Kompensation dieser Überzahlung der Prozentsatz der Schnitzelvergütung für Quotenrüben für das betreffende Jahr entsprechend angepasst. 6. Inwieweit eine zukünftige Quotenanpassung eine Anpassung der ausgegebenen Lieferrechte notwendig macht, ist zu überprüfen. Die technische Umsetzung im Verhältnis zu den einzelnen Rübenanbauern obliegt SZVG und VSZ. 109 7. Südzucker wird von allen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken freigestellt, die mit der Änderung der Ausbeute einhergehen. 8. Die Differenz zwischen den ausgegebenen Vertragsrüben und den nach Ziffer 4 abzurechnenden Quotenrüben wird zum Industrierübenpreis bezahlt. Der Industrierübenpreis wird mittels der vereinbarten Formel auf Grundlage des Industriezuckererlöses ermittelt. 9.Es ist gemeinsames Ziel der Vertragsparteien, zur Ausnutzung der vorhandenen Verarbeitungskapazitäten die Erzeugung von Industrierüben weiter zu entwickeln. Deshalb wird die Möglichkeit der individuellen Übertragung von frachtrelevanten Industrierüben 2 den Rübenanbauern nur nach einvernehmlicher Absprache zwischen VSZ und Südzucker eingeräumt. Frachtfreie Industrierüben (Industrierüben 1) 2008 ff. Durch die Rückgabe von Quotenzucker in den EU-Umstrukturierungsfonds werden die Vertragsrüben ab Anbau 2008 von 17 % Zuckergehalt und 15 % Ausbeute auf die ursprüngliche Ausgabe vor der Zuteilung der Zusatzquote von 16/14 umgestellt. Damit wird eine Kürzung der Vertragsrüben vermieden. Bei einem Zuckergehalt von über 17 % werden Nichtquotenrüben (ab 2012) innerhalb der Vertragsrüben frachtfrei nach folgender Formel abgerechnet: Industrierüben 1 = Vertragsrüben x (individ. Zuckergehalt – 17,0) x 0,066 Bsp. 1: 66 t = 1.000 t x (18,0 – 17,0) x 0,066 Bsp. 2: 132 t = 1.000 t x (19,0 – 17,0) x 0,066 Unter einem Zuckergehalt von 17 % fallen wie bisher keine (frachtfreie) Industrierüben 1 (ab 2012: Nichtquotenrüben = ER, IR) an. Damit wird sichergestellt, dass bei jedem Rübenanbauer mindestens die gleiche Rübenmenge als Industrierüben abgerechnet wird wie im bisherigen System. Dies bedeutet, dass Anbauer mit hohen Zuckergehalten zukünftig mehr frachtfreie Industrierüben 1 (oder frachtfreie Ethanolrüben) vergütet bekommen. Ziel ist es, die Produktion von Rüben mit hohem Zuckergehalt zusätzlich zu fördern. Unter diesen Rahmenbedingungen erfolgte – absprachegemäß – die Ausgabe der Vertragsrüben nicht auf 92,1 % der Lieferrechte (F + M in Franken), sondern auf 95 %. Dementsprechend reduzierten sich die Vertragsrüben von 1.587.621 t (2007) auf 1.445.850 t (bei 16 % Pol.). Südzucker hat die individuell (freiwillig und linear) zurückgegebenen Quotenzuckermengen im August 2008 an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Bonn, gemeldet. 110 Restrukturierungsbeihilfe gehört dem aktiven Rübenanbauer Zum 30. Juni 2009 wurde die Restrukturierungsbeihilfe für die im Rahmen der Marktordnungsreform gekürzten bzw. freiwillig zurückgegebenen Zuckerrübenlieferrechte ausgezahlt. Diesbezüglich wiesen wir darauf hin, dass die Restrukturierungsbeihilfe lt. EU-Verordnung allein den aktiven Rübenanbauern zusteht. Die Restrukturierungsbeihilfe wurde zum Ausgleich der mit der Quotenkürzung verbundenen Einkommensnachteile der Landwirte geschaffen. 2011er Marktlage – es fehlte Zucker! Der Weltmarkt für Zucker war Anfang 2011 angespannt und volatil – geringere Ernten in den Haupterzeugungsländern v. a. in Brasilien und steigender Verbrauch sorgten für hohe Zuckerpreise in vielen Binnenmärkten über denen der EU. Kaum nach Abschluss des über vier Jahre hingezogenen Restrukturierungsprozesses fehlte in der EU nun plötzlich Zucker. Der anhaltend hohe Weltmarktpreis sorgte dafür, dass benötigte Importe teilweise ausblieben. Länder mit zollbegünstigtem Zugang zum europäischen Binnenmarkt nahmen ihr oft so hochgehaltenes Privileg nicht vollständig in Anspruch. Von Liefertreue konnte also keine Rede sein. Andererseits haben die Rübenanbauer in der Europäischen Union, trotz regionaler Ernteeinbußen, ihre Zuckerquoten insgesamt übertroffen. Dies nahm die Kommission zum Anlass, um Überschusszucker für die Vermarktung in der EU freizugeben. Durch die nahezu zeitgleiche Freigabe von zusätzlichen Importmengen profitierten auch die Rohrzucker-Raffinerien. Der heimische Rübenanbau darf auch ausnahmsweise nicht auf die gleiche Stufe gestellt werden wie Zucker aus Ländern, deren Sozial- und Umweltstandards weit von den unsrigen entfernt sind. Für den Anbau 2011 sah Südzucker infolge der positiven Entwicklung auf den Märkten gute Chancen, zusätzliche Zuckermengen zu vermarkten. Südzucker hat daher in Absprache mit den süddeutschen Verbänden festgelegt, dass alle über die frachtfreien Industrierüben 1/VertragsIndustrierüben hinausgehenden Industrierüben 2011 als Industrierüben 2 abgerechnet werden. Damit entfiel die Begrenzung auf 20 %!!! Die Anbauflächen wurden daraufhin moderat erhöht. Unter diesem Eindruck stand auch noch das Anbaujahr 2012 – die Industriezucker-Freigabe wurde jedoch in Absprache auf 15 % zurückgenommen. Die Landwirte haben die Anbaufläche 2012 auf dem Niveau des Vorjahres gehalten. Zuckerpolitik nach 2015 Bereits im Herbst 2011 hat die EU-Kommission ihre Absicht erklärt, die Quotenregelung nach dem Zuckerwirtschaftsjahr 2014/2015 auslaufen zu lassen. Die Entscheidung darüber fiel jedoch in Trilog-Verhandlungen (EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Agrarministerrat) im Rahmen der Reform der EU-Agrarpolitik (GAP), die bis 2014 entschieden sein musste. Dies ist die erste Reform, bei der das Parlament vollwertiger Mitgesetzgeber ist (Lissabon-Vertrag). Am 13. März 2013 fiel im Europäischen Parlament (EP) in Straßburg die Entscheidung, mit welchem Mandat das EP in die Trilog-Verhandlungen mit dem Ministerrat und der Kommission gehen wird. Mit einem klaren Votum (65 % der Abgeordneten waren dafür) ist das EP für eine Verlängerung der ZMO bis 2020 gewesen. Die Abgeordneten waren sich bewusst, dass die Verlängerung bis 2020 benötigt wird, um der EU-Zuckerwirtschaft die Möglichkeit zu geben, ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern und die heimische Zuckererzeugung langfristig abzusichern. Das EP steht für eine stabile Versorgung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln und einen besseren Umweltschutz. Votum des Agarministerrats Am 20. März 2013 einigte sich der Rat der EU-Agrarminister auf sein Mandat für die Verhandlungen über die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Das Mandat schlug mit Blick auf die ZMO vor, die derzeitigen Regelungen (Auslauf am 30. September 2015) bis 30. September 2017 zu verlängern. Alle nationalen und europäischen Vertreter der Zuckerrüben-Anbauer-Verbände zeigten sich besorgt und enttäuscht über diese Position. Immerhin wurde die Position der EU-Kommission verlassen. „Politische Tauschgeschäfte“ deuteten sich an. Insofern waren bis Mitte 2013 neun interinstitutionelle Verhandlungsrunden der Trilog-Partner angesetzt. Europäisches Parlament und Europäischer Rat haben am 26. Juni 2013 beschlossen, die Zuckermarktordnung bis zum 30. September 2017 zu verlängern. Danach werden Quoten und Rübenmindestpreise als zentrale Elemente der gegenwärtigen Marktordnung nicht mehr zum zuckerpolitischen Instrumentarium der EU gehören. Die im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik getroffenen Beschlüsse traten am 1. Januar 2014 mit der Verordnung 1308/2013 in Kraft. Zuckerpolitik nach 2017 Ab dem 1. Oktober 2017 wird die Zuckerpolitik der Europäischen Union aus folgenden Kernelementen bestehen: ■Außenschutz ■ Präferenzeinfuhren aus verschiedenen Ländern, darunter zollfreie Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern ■ Referenzschwelle für Weißzucker (tritt an die Stelle des früheren Referenzpreises) ■ Möglichkeit einer Beihilfe zur privaten Lagerhaltung ■ Abschluss von Branchenvereinbarungen zwischen Rübenanbauern und Unternehmen der Zuckerindustrie ■Preisberichterstattung Die Chancen und Risiken des Anbaus ohne Quoten (ab dem Anbaujahr 2017) wurden in den VertrauensmännerVersammlungen und den Winterversammlungen umfassend von Südzucker und Verbandsseite dargestellt. In Veröffentlichungen (u.a. in der dzz) wurde auf intensive Verhandlungen mit dem Unternehmen über die Konzeption der künftigen Regelungen zur Rohstoff-Sicherung der süddeutschen Zuckerfabriken hingewiesen, die 2014 (und 2015) anstehen. Ziel ist es, die künftige RohstoffSicherung auf Basis der bei der SZVG betriebsindividuell hinterlegten Lieferrechte und einer fairen, partnerschaftlichen Teilung der Zuckererlöse auszurichten. Erste Eckpunkte eines Zuckerrübenanbaus nach 2016/2017 waren in den Winterversammlungen 2015 kommunizierbar: 1. Die Kontraktmenge des Zuckerrüben-Liefervertrages besteht ab dem Anbaujahr 2017 aus einer Basisund einer Mehrmenge. Sie wird jährlich auf die Zuckerbedarfsmenge des Unternehmens ausgerichtet. 2. Grundsätzlich entspricht die Basismenge jedes Rübenanbauers 100 % seiner aktiven ZuckerrübenLieferrechte (incl. E). Sie ist mit einem garantierten Mindestpreis ausgestattet. 3. Zur Erreichung der Zuckerbedarfsmenge wird die Basismenge mit einem Faktor von 1,25 multipliziert. Bei einer verringerten Zuckerbedarfsmenge reduziert sich die benötigte Kontraktmenge entsprechend, wobei das Verhältnis zwischen Basis- und Mehrmenge immer 80:20 bleibt. 4. Die Frachtkosten für Zuckerrüben werden zu 25 % vom Rübenanbauer individuell getragen. Sie werden stets zur nächstgelegenen Zuckerfabrik berechnet. 5. Die Rübenmarkvergütung ergibt sich aus den Verkaufserlösen der Schnitzel abzüglich der Verarbeitungs- und Vermarktungskosten wie bisher bei den Nicht-Quotenrüben. Eine prozentuale Ableitung kommt nicht mehr zur Anwendung. 111 Natürlich war die Festlegung dieser Eckpunkte nur ein erster Schritt, die Rahmenbedingungen für den Rübenanbau im Südzucker-Gebiet neu zu definieren. In den vielen Ausschuss-Sitzungen auf regionaler und überregionaler Ebene (u. a. auch im UA „Anbau 2020“ am 23.10.2015) wurden im Januar 2016 die noch offenen Punkte zum Rübenanbau ab 2017 wie folgt festgelegt: ■Die neue Zielrübe für die Bewertung der äußeren Qualität ist die microgetoppte Rübe (ohne Grünanteile) – ein Sanktionierungsmodell muss noch im Laufe des Jahres 2016 fixiert werden. ■Zahlungstermin für die Schluss-Zahlung ist bis zum 30.06. des Folgejahres. Die Termine für die Anzahlungen bleiben wie bisher bestehen. ■Die Basis für die Ableitung des Rübenpreises bildet der Zuckererlös. Im Zuckerrüben-Liefervertrag wird in einer Tabelle der Bezug zwischen Zuckererlösen und Rübenpreisen hergestellt. Der Rübenpreis ist ein „all inclusive“-Preis bei 18 % Zuckergehalt und 16 % bereinigtem Zuckergehalt. Er enthält alle Bezahlungsbestandteile, wie z.B. Prämien für Früh- und Spätlieferung, Bonus für Vertragserfüllung, Treueprämie und Rübenmarkvergütung. Bei einem Zuckererlös von 450,00 Euro/t leitet sich nach beschriebenem Ableitungsschema ein Rübenpreis von 32,00 Euro/t ab (Bsp.). ■ Laden und Reinigen wird künftig zu 100 % von Südzucker übernommen. 18. Dokumentation im Zuckerrübenbau Zucker ist ein qualitativ hochwertiges und sicheres Lebensmittel, Verbraucher und Öffentlichkeit verlangen heute jedoch nicht nur eine gute Produktqualität, sondern auch eine transparente Gestaltung der Produktion. Transparenz wird hierbei nicht nur für die Abläufe in der Zuckerfabrik gefordert, sondern auch hinsichtlich der Zuckerrübenproduktion. Aus diesem Grund hat Südzucker in Zusammenarbeit mit Rübenanbauer-Verbänden die „Schlagdokumentation Zuckerrüben“ entwickelt. In dieser „Schlagdokumentation Zuckerrüben“ kann das verwendete Saatgut und alle durchgeführten Düngeund Pflanzenschutzmaßnahmen festgehalten werden. 2003/04 stand die Schlagdokumentation allen Anbauern zur Verfügung. Hierzu wurden 100.000 Vordrucke zusammen mit dem Saatgut verteilt. Seit März 2003 gibt es außerdem eine Online-Version im Südzucker-Rohstoffportal. In Absprache mit den Rübenanbauer-Verbänden wurde daher ab 2004 in den Zuckerrüben-Lieferungsvertrag folgende Verpflichtung aufgenommen: „Der Anbauer verpflichtet sich, die „Schlagdokumentation Zuckerrüben“ zu führen oder die dort verlangten Daten in einer Schlagkartei festzuhalten. Die „Schlagdokumentation Zuckerrüben“ oder die relevanten Daten in der Schlagkartei können von Verband oder Südzucker sowie deren Beauftragten eingesehen werden“. 112 Jeder Anbauer muss die „Schlagdokumentation Zuckerrüben“ führen. Wenn er bereits detaillierte Schlagaufzeichnungen in Form einer Schlagkartei führt – egal ob auf Papier oder im PC – reicht dies auch aus. Das Führen der Schlagdokumentation bzw. der Schlagkartei wurde ab 2013 stichprobenartig durch Südzucker (ca. 2 % der Betriebe interne Kontrolle, 80 Betriebe süddeutschlandweit, externe Kontrolle) geprüft. Dementsprechend wurden in Franken die Anbauer von Anbaugemeinden im Würzburger Landkreis (um Reichenberg – n = 15) ausgesucht. Durch das Führen der „Schlagdokumentation Zuckerrüben“ kommt der Anbauer nicht nur der Verpflichtung des Zuckerrüben-Lieferungsvertrages nach, sondern hilft mit, die ökologische Nachhaltigkeit des Zuckerrübenanbaus zu dokumentieren und dessen Zukunft zu sichern. Bei den Kontrollen gab es keine gravierenden Beanstandungen. Ab 2015 wird die SAI-Dokumentation (Nachhaltige Wirtschaftsweise des Zuckerrübenbau-Betriebes) – zunächst pilotweise – eingeführt, um Forderungen der Zuckerkunden nachzukommen – eine praktikable, konzentrierte Lösung wird angestrebt. 19. Übertragung von Lieferrechten In der VFZ-Ausschuss-Sitzung am 07.05.2015 hat der Ausschuss beschlossen, die „Landkreisregelung“ für die Übertragung von Lieferrechten an Betriebsfremde für das Gebiet des Verbandes Fränkischer Zuckerrübenbauer um ein weiteres Jahr auszusetzen. Die Lieferpflicht für E-Rüben (Lieferpflicht 2007 – 2011) ging 2012 über in ein Lieferrecht E, hinter dem eine einheitliche Einzahlung von 16,00 Euro/t bei der SZVG stehen. Die Übertragung dieses Lieferrechtes E hat der Verbandsausschuss (bis einschließlich 2016) süddeutschlandweit gestattet. Danach wird dieses den anderen fränkischen Lieferrechten (F, M) gleichgestellt und ist frankenweit handelbar. Der Zeitraum, in dem SZVG-Zeichnungen und Lieferrechte für den Anbau 2016 an Betriebsfremde (innerhalb des fränkischen Verbandsgebietes) übertragen werden konnten, endete – wie gewohnt – am 30. November 2015. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten alle Abtretungserklärungen bei SZVG/Verband eingegangen sein. Für Nutzungserklärungen galt – aufgrund der Verpflichtung, den Liefervertrag in Zukunft vor dem eigentlichen Anbau abzuschließen – auch der 30. November 2015 als letztmaliger Anmeldetermin. Lediglich kleinere Rübenbauern erhielten aufgrund veränderter Rahmenbedingungen in der Anbauzusage 2016 eine Fristverlängerung bis zur Saat. Über neue Rahmenbedingungen der SZVG beim Lieferrechtstranfer (mit Blick auf die Kontrahierung 2017 wurde Ende des Wirtschaftsjahres diskutiert –neue Richtlinien sind im Frühjahr 2016 zu erwarten. Im Berichtsjahr war die Übertragung von Zuckerrübenlieferrechten (F und M) weiterhin innerhalb des gesamten Verbandsgebietes möglich. Die Nutzung von Lieferrechten kann nur in Verbindung mit der Pachtung von Ackerfläche genehmigt werden (neue Basis 1 ha Fläche = ^ 70 t Lieferrecht, Drittelregelung bei Übernehmer). Für aktive Landwirte besteht zudem die Möglichkeit, Lieferrechte auch ohne Verpachtung von Ackerfläche an einen Kollegen im Einzugsgebiet desselben Südzucker-Stammwerkes zur Nutzung zu überlassen. Insgesamt wurden 172 Vorgänge (24.027,2 t) zur Übertragung von Lieferrechten genehmigt, davon 121 Übertragungen (19.341,8 t) an Betriebsnachfolger und 51 Übertragungen (4.685,4 t) an Betriebsfremde. Die Zahl der Inhaber von Lieferrechten (F + M) im Gebiet der Zuckerfabrik Ochsenfurt beträgt derzeit 7.355. Bei Lieferrecht E zeichneten 1.827 Anbauer (104.246,0 t). Bei den Nutzungen sind mit Fläche 720 Vorgänge (davon 618 betriebsfremd) mit 91.955,17 t zu verzeichnen, ohne Fläche 161 Vorgänge (davon 155 betriebsfremd) mit 28.516,6 t. Über die (betriebliche) Zusammenführung von Lieferrechten über Verbandsgrenzen hinweg wurde eine Vereinbarung zwischen SZVG und Südzucker getroffen (vom Verbandsausschuss am 07.12.2006 zur Kenntnis genommen). Die Genehmigung hat bei jedem Einzelfall auch durch den beteiligten Landesverband zu erfolgen. Die Laufzeit ist zunächst – analog Nutzungsüberlassung ohne Fläche – auf drei Jahre begrenzt. 20. dzz – Die Zuckerrüben Zeitung Im Geschäftsjahr wurden drei Redaktionssitzungen abgehalten. Die dzz erschien in sechs Exemplaren. Ab 2012 erscheint die dzz in einem neuen, verkleinerten gebundenen „Halb-Format“ und einem Aufpreis von 3,00 Euro/Anbauer + Jahr (insgesamt 15,00 Euro/ Jahr). Jedem Landesverband stehen jetzt zwei regionale Seiten zu. Mit der Landesseite Franken wurden die Zuckerrübenbauer über aktuelle Probleme informiert. Ernst Hahn, Rothenburg-Schandhof, ist ordentliches Mitglied im Redaktionskomitee. Der Geschäftsführer ist ständiger Gast in den Redaktionssitzungen und verantwortlich für die Landesseite Franken. 113 21. Unterausschuss „Anbau 2020” Die Entscheidungsgremien der Süddeutschen Zuckerwirtschaft, in die auch der fränkische VFZ-Vorstand/Ausschuss eingebunden sind, haben bei der Vielfalt der Themen meist nicht genügend Zeit, Beschlüsse bis ins kleinste Detail zu diskutieren und vorzubereiten. Strategisches Denken in die sich immer schneller wandelnde Zukunft ist ebenso gefragt. Dafür hat der Verbandsausschuss in seiner Sitzung vom 29. April 1999 eine sogenannte Strategiekommission mit dem Namen „Anbau 2000 plus” gegründet. Der Name ist mittlerweile auf „Anbau 2020“ angepasst. Mit dem Auslaufen der Quotenregelung zum 30. September 2017 fällt für den Rübenanbau nach der Ernte 2016 die bisherige Mengen- und Preissteuerung weg. Nach den Vorgaben der EU ist ab dem Anbaujahr 2017 die Mengen- und Preisgestaltung zwischen Anbauer und Zuckerunternehmen privatrechtlich zu regeln. Unter Vorsitz von Ernst Hahn, Rothenburg, arbeiten vor allem die jüngeren Ausschuss-Mitglieder Karl-Heinz Bernard, Andreas Schech, Markus Werner, Johannes Menth, Rainer Stephan, Hermann Bonnländer, Johannes Strobl, Jürgen Trabert, Thomas Muhr, Ralf Schmitt sowie die neu gewählten Ausschuss-Mitglieder Dr. Stefan Streng, Uwe Pfister und Matthias Dorsch und die Geschäftsführung mit. Anbau-/Mengensteuerung ■ Rübenanbau nur durch Zeichnungsbesitzer/Kapitaleigner; ■ Lieferrechte (F+M+E) als Basis-Vertragsmenge; ■ Faktor für die Basis-Vertragsrüben zur Anpassung an die Marksituation; ■ Wegfall der IRV spätestens ab 2017; ■ früh-/rechtzeitige Mitteilung der Anbaumengen zur Fruchtfolgeplanung; ■ Erfüllungsprämien sind effizienter als (mehrjährige) Lieferpflichten. Vor allem die Auswirkungen der ZMO-Reform stehen im Fokus – aber auch der Wandel bei Rodung und Transport. „Wie kann der Anbau von Zuckerrüben Anfang des 21. Jahrhunderts in Franken aussehen?” Mietenkonzepte ... Rübenhof-Konzepte der Zukunft, VM-Struktur im Wandel, Dokumentation, Wertigkeit von Lieferrechten, Lieferrechtstransfer, Anpassung des Bezahlungssystems, Transportfragen, Aussetzen der Landkreisregelung oder die künftige Rübenbewertung, Bodenschutz und „Biogas aus Zuckerrüben“ sind weitere Fragestellungen. Tabuthemen gibt es nicht ... schließlich sorgen am „ZuckerHimmel” „ZMO ohne Quoten-Konzepte“, aber auch volatile Preisphasen für Zucker am Weltmarkt für weiter „diffuse“ Aussichten. Dennoch lassen Flexibilität und Anpassungsvermögen den fränkischen Zuckerrübenbau(er) weitgehend zuversichtlich in die Zukunft schauen. Quotenrüben (ab 2017 mit den Ethanolrüben), hinter denen Lieferrechte mit Geldeinlagen stehen, sind immer etwas besser zu stellen. Regionale Betrachtung, Frachtferne, steuerliche Aspekte, süddeutsches Strukturmodell, Auswirkungen auf die Verbandsstrukturen ... wurden durchgespielt. Es wurde der Hinweis gegeben, verbandsseitig keine Restriktionen einzuziehen. In der jüngsten Sitzung (23.10.2015 in Randersacker) ging es um die weiteren künftigen Weichenstellungen für den Anbau ab 2017 (ohne Quoten). 114 Für die laufenden Diskussionen in den verschiedenen Gremien waren aus Sicht des Unterausschusses „Anbau 2020“ für den fränkischen Rübenanbau folgende Punkte von elementarer Bedeutung: Rübenpreis-/Frachtregelung ■ Beibehaltung des Verbandsgebietes/ZF-Einzugsgebietes; ■ früh-/rechtzeitige Mindestpreiszusage für die BasisVertragsrübenmenge; ■ je nach Marktsituation transparenter/nachvollziehbarer Zuschlag; ■ Zuschläge (Zuckergehalt, Früh-/Spätlieferprämie, etc.) gerade vor dem Hintergrund längerer Kampagnen wie bisher. Daraus wurde ein Forderungskatalog für die anschließenden Verhandlungen mit Südzucker auf süddeutscher Ebene entwickelt und der VSZ-Führungsebene weitergegeben: 1.Mengenplanung: Die Mengenplanung auf Basis 16/14 wird akzeptiert. Als zusätzliche Information sollte nicht die Rübenmenge auf Basis 18/16, sondern mit dem individuellen 5-Jahres-Durchschnitt des Landwirts angegeben werden (Mengenplaner im SZPortal). 2. Preisliche Besserstellung der Basismenge (BM): Die wesentlichen Gründe für eine preisliche Differenzierung zwischen Basis- und Mehrrüben sind unterschiedliche Mehrmengen (MM)-Ausgaben an einzelnen Standorten und die Förderung des Lieferrechtstransfers hin zum aktiven Landwirt. Wird eine weitgehende Angleichung der Mehrmengenausgabe zwischen den Zuckerfabriken erreicht, so ist der VFZ bereit, unter den derzeitigen Preisbedingungen auf eine Differenzierung zu verzichten. Bei deutlich steigenden Zucker- und Rübenpreisen sowie größeren Ausgabeunterschieden sollte ein Preiszuschlag für Basisrüben nochmals überprüft werden, auch im Hinblick auf die zu beobachtende und gewollte Wanderung der Lieferrechte zum „besseren“ Wirt. Ein Verzicht auf die Preisdifferenzierung wird insofern positiv beurteilt, als hierdurch eine Vereinfachung des Systems zu erreichen ist. Insbesondere sollte in die Terminologie der Begriff „Lieferrechtsfreigabe zu xxx%“ eingeführt werden. 3.Garantierter Mindestpreis für Basisrüben: Bei einem angedachten Niveau von ca. 25.-Euro/t „allinklusive“ wird keine positive Wirkung auf die Anbaubereitschaft der Landwirte erwartet. Wenn ein höherer Mindestpreis nicht durchsetzbar ist, kann auf einen expliziten Ausweis verzichtet werden. 4.Ableitung des Rübenpreises aus dem Zuckerpreis: Der Anteil des Landwirts am Zuckerpreis sollte – mit Blick auf die künftige, anteilige Frachtkostenübernahme – mindestens 45 % betragen. Eine Ableitungstabelle des Rübenpreises vom Zuckererlös im Liefervertrag wird akzeptiert; es sollte jedoch überprüft werden, ob eine Vereinfachung des Ableitungsweges um historische Bezüge möglich ist (v.a. ohne Kopfabzug – da in Zukunft nach BZG abgerechnet wird, der diesen Parameter enthält; und ohne Transportkosten). 5.Erfüllungs- und Treueprämie: Die vorgeschlagenen Prämien finden weitgehend Zustimmung – allerdings mit Kritik an der absoluten Mengengrenze beim Erfüllungsbonus. Es wird vorgeschlagen, hier – wie bei der Treueprämie – eine Überprüfung anhand der aktuellen Anbaufläche und des individuellen Durchschnittsertrages der letzten 5 Jahre (Mengenplaner im SZ-Rohstoffportal) einzuführen. 6.Zahlungstermine: Eine Auszahlung von mind. 90% (besser 95%) des Rübengeldes bis ca. Mitte April wird gefordert. Die Motivation für den nächstjährigen Anbau wird dadurch mitgenommen. Wenn dies möglich ist, wird nicht auf einer Endabrechnung bis 30.06. beharrt. 7.Die Spätlieferprämie muss die Nachteile einer späten Lieferung für die nachfolgende Bestellung, Boden- und Abfuhrbedingungen berücksichtigen. Die bisherige Ableitung sollte daher fortgesetzt werden. PS.: Regelmäßige Überprüfung der Auswirkungen in der Praxis (v.a. SZVG-Angelegenheiten) ist ein Muss! Die Mitglieder des „UA 2020“ sprechen sich eindeutig für den auf das Verbandsgebiet begrenzten Lieferrechtshandel von F + M + E (Quotenrüben) aus. Abschließend weisen einige Ausschuss-Mitglieder nochmal ausdrücklich darauf hin, dass die Einbindung der regionalen Vertreter in die Meinungs-/Entscheidungsfindung – im Hinblick auf die Umsetzung und Akzeptanz in der Praxis – dringend erforderlich ist. Keinesfalls sollten unter Zeitdruck nicht abgestimmte und nicht akzeptable Rahmenbedingungen vereinbart werden. 22. Tätigkeit für die Ausbildung der Jugend Gesponsert durch die Jugendförderung Franken der süddeutschen Zuckerwirtschaft, beworben in der dzz, vermittelt durch den VFZ, nahmen 2015 vier Jugendliche von fränkischen Zuckerrübenbauern das Angebot eines Sprachkurses wahr (2016 werden es wieder 4 Jugendliche sein). Geschäftsführer und Versuchstechniker werden regelmäßig zu Schulungen der Landwirtschaftsschüler Uffenheim eingeladen. Die Arbeitsgemeinschaft Franken unterstützte Praxisversuche von Meisteranwärtern, Bachelor- und MasterStudenten. Für das Lehrbuch „Pflanzliche Erzeugung“, 13. Auflage, überarbeitete der Geschäftsführer das Kapitel „Beta-Rüben: Zucker- und Futterrüben“ – erschienen im BLV Buchverlag, München 2014. 115 VIII. Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. Der Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer wurde am 24. April 1987 gegründet und ist zusammen mit dem Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer und der Arbeitsgemeinschaft Franken in der Beratung „rund um die Zuckerrübe“ tätig. Das Betreuungsgebiet erstreckt sich auf die Regierungsbezirke Unterfranken, Mittelfranken und Oberfranken. Die satzungsgemäße Aufgabe des Ringes Fränkischer Zuckerrübenbauer ist die Förderung einer marktgerechten Erzeugung von Zuckerrüben. Dazu gehören: ■ Überwachung und Beratung einer rationellen Erzeugung ■ Durchführung von Qualitäts- und Leistungsprüfungen ■ Aufzeichnung und Auswertung der Produktionsergebnisse ■ Aufstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen Zur Durchführung der Aufgaben erhält der Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. vom Freistaat Bayern staatliche Zuwendungen: ■ bis 31.12.2006 nach dem Gesetz zur Förderung der bayerischen Landwirtschaft (LwFöG); ■ seit 1. Januar 2007 nach dem Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz (BayAgrarWiG). 1. Organisation Der Vorstand und Beirat des Ringes Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. ist identisch mit dem Vorstand und Ausschuss des Verbandes Fränkischer Zuckerrübenbauer. Sämtliche Neubesetzungen von Vorstands- und Ausschussmitgliedern des Verbandes Fränkischer Zuckerrübenbauer haben auch beim Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer Gültigkeit. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Dr. Georg Vierling (ab 01.01.2016) Geschäftsbereich Zucker/Rüben – Produktion/Prozess koordination und als fachlicher Ringbetreuer Alois Aigner, Landwirtschaftsoberrat an der Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising. Dem Beirat gehören darüber hinaus folgende Mitglieder an: Dr. Klaus Ziegler Geschäftsführer des Verbandes Fränkischer Zucker rübenbauer Die Geschäftsführung wird von Dipl.-Ing. agr. (FH) Christian Beil Am Hirtenbach 9 97258 Oberickelsheim-Rodheim Tel. 09339/457 wahrgenommen. Dr. Eberhard Krayl (bis 31.12.2015) Geschäftsbereich Zucker/Rüben – Produktion/Prozess koordination Die Geschäftsstelle des Ringes Fränkischer Zuckerrübenbauer befindet sich beim Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. in 97246 Eibelstadt, Würzburger Str. 44. 2. Mitgliederzahlen Der Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer hatte im Geschäftsjahr 4.018 Ringmitglieder (Stand 31.12.2015). Damit sind alle fränkischen Zuckerrübenanbauer im Ring organisiert. Dennoch musste der Ring einen weiteren Rückgang von 113 Mitgliedern gegenüber dem Vorjahr durch den Strukturwandel im Zuckerrübenanbau hinnehmen. Der Mitgliedsbeitrag zum Erzeugerring wird aus dem Verbandsbeitrag bestritten. Die Darstellung des Verlaufs der Ringmitglieder verdeutlicht die Strukturveränderungen im fränkischen Zucker rübenanbau. 116 Die Mitglieder verteilen sich wie folgt: Regierungsbezirke: ■ Unterfranken 2.715 ■Mittelfranken 1.102 ■Oberfranken 201 Die Ringmitglieder bewirtschafteten 2015 eine Rüben fläche von ca. 18.800 ha. 3. Projekte und Aufgabenschwerpunkte Die neue Richtlinie zur Förderung der Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR) ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 3 des Bayerischen Gesetzes zur nachhaltigen Entwicklung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raumes (Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz – BayAgrarWiG). In der neuen Richtlinie ist die Förderung des Wissens- und Informationstransfers (Rundschreiben, Fax, etc.) nicht mehr enthalten. Der Beirat des Ringes Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. hat in der Beiratssitzung am 8. Mai 2013 die Beibehaltung des bisherigen Beratungsangebotes beschlossen. 3.1. Beratungsangebote Der Erzeugerring bildet gemeinsam mit dem Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer und der Arbeitsgemeinschaft Franken das Beratungsteam „Frankenrüben“. Die Ergebnisse aus dem Versuchswesen – unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen - ermöglichen eine fundierte Beratung. Das Beratungspaket selbst umfasst dabei alle Fragen zur Zuckerrübe (Mengen-, Preissystem, Anbautechnik, Sortenwahl, Düngungs-, Herbizid-, Insektizid- und Fungizidstrategien). Betriebs-Beratung Den fränkischen Rübenanbauern steht durch die „Frankenrüben“ ein individuelles, einzelbetriebliches Beratungsangebot zur Verfügung. Besonders in Problemjahren (Frost, Trockenheit, etc.) sind schlagbezogene Empfehlungen vor Ort zum Umbruch, zur Anbautechnik, Düngung und zum Pflanzenschutz gefragt. Für die Beratungsaussagen werden dabei die eigenen, unabhängigen Versuchsergebnisse der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Franken herangezogen. Rundschreiben und Veröffentlichungen Im Geschäftsjahr wurden mehrere gemeinsame Rundschreiben mit dem Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer an die Vertrauensmänner versendet. In diesen Rundschreiben haben die Vertrauensmänner aktuelle Informationen zur Weitergabe an die Anbauer erhalten. Gleichzeitig wurde jeder Rübenanbauer über die deutsche Zuckerrübenzeitung (dzz) zeitnah schriftlich informiert. Für den Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer standen dabei die Sortenwahl, Düngung, der Pflanzenschutz, die Ernte (Kampagne) und die Ernteergebnisse, d. h. die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. Die Besonderheiten des Anbaujahres wurden dargestellt. Art und Anzahl: Rundschreiben mit fachlicher Information und Beratung:6 Produktionsbezogene Fachschriften in der „dzz“: 6 Anbauhinweise „ Grünes Blatt“: 1 Versuchsbericht ARGE mit Versuchsergebnissen: 1 Info-Telefon (Infotel-Nr. 09303/99199) Mit dem Infotel (Anrufbeantworter) werden den Zuckerrübenbauern rund um die Uhr aktuelle Informationen zum Rübenbau zur Verfügung gestellt. Die Beratungshinweise werden innerhalb der „Frankenrüben“ abgestimmt und während der Vegetationszeit und Kampagne nahezu wöchentlich aktualisiert. Im Kalenderjahr 2015 konnten die 26 Ansagen insgesamt 3.462 Anrufe verzeichnen. Die Anrufe in den Monaten: Jan. Feb. März April MaiJuni 235 184 247 556 351286 Juli AugustSept. Okt. Nov. Dez. 318 357 277 191 297163 Das Infotel als Beratungsgrundlage wird – wie das Anrufverhalten zeigt – sehr stark für die jeweils anstehenden Pflanzenschutzmaßnahmen (Herbizid- und Fungizidbehandlungen) genutzt. Internet (www.frankenrueben.de) Der gemeinsame Internet-Auftritt von VFZ, ARGE und RFZ wurde im Geschäftsjahr 2015 neu konzipiert. Während der Vegetationsperiode und der Kampagne werden aktuelle Artikel mit wichtigen Beratungshinweisen zeitgerecht und umfangreich den Internet-Nutzern zur Verfügung gestellt. Insgesamt wurden 60 Veröffentlichungen im Geschäftsjahr publiziert bzw. aktualisiert. Mit auf Excel-basierten Rechnern haben die Anbauer eine Hilfestellung zur Berechnung der Anbaufläche, eine Entscheidungshilfe zur Übertragung und ein Hilfsinstrument zum Kauf- bzw. Pachtpreis von Lieferrechten erhalten. Durch die Eingabe der Betriebsdaten konnten damit teilweise komplizierte Rechengänge vereinfacht werden. Gruppenberatung/Vortragsveranstaltungen Gemeinsam mit Verband und Südzucker werden die Gebietsversammlungen durchgeführt. In den Versuchsbesichtigungen und Feldbegehungen mit der ARGE werden die Sorten, Herbizid-, Fungizid- und Anbaustrategien vorgestellt bzw. diskutiert. In den 14 Kreisversammlungen wurden im Januar/ Februar 2016 insgesamt 1.626 Zuckerrübenanbauer direkt angesprochen, wobei im Durchschnitt rund 116 Anbauer pro Versammlung anwesend waren. Vom Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer wurde der Einfluss von Sorte, Düngung und Pflanzenschutz auf den Bereinigten Zuckerertrag vorgestellt. Die detaillierten Informationen sind in den fränkischen Anbauhinweisen 2016/2017 zusammengefasst für jeden Anbauer nachzulesen. 117 In den Arbeitstagungen der Vertrauensleute am 17. September 2015 in Schallfeld und Gollhofen stellte der Erzeugerring folgende Themen vor: ■ Besonderheiten des Anbaujahres (Aufgangsprobleme, Verunkrautung, etc.) ■ Blattkrankheiten-Monitoring und Fungizidbehandlung ■ Aktuelles zur Kampagne/Schätzung ■ Qualitätsbezahlung und Ausreißer-Regelung ■EUF-Düngeempfehlungen In den Schulungen der Vertrauensleute und des Südzucker-Rohstoff-Service (SRS) am 25. Februar 2016 in Gollhofen und Herlheim wurden die neuen Rahmenbedingungen für den Anbau 2017 und das Kontrahierungsverfahren vorgestellt. Der Erzeugerring hat dabei in der Erstellung der Präsentationen und Unterlagen mitgearbeitet. Telefon-Beratung Der Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer bietet im Beratungsteam Frankenrüben ganzjährig eine Fach-Hotline an. Der Anbauer kann sich fernmündlich zu marktpolitischen, anbautechnischen und allen Fragen rund um die Zuckerrübe informieren. Den Schwerpunkt in der Telefonberatung stellt die Herbizid- und Fungizidsaison dar. Auch zahlreiche jahresspezifische Besonderheiten ver- Fruchtart ursachen häufig einen erhöhten Beratungsbedarf. Über das Angebot wurden die Anbauer in verschiedenen Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Rundschreiben informiert. 3.2. Bodenuntersuchung auf Nährstoffe Vom Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. wird die Bodenuntersuchung nach der EUFMethode für alle Kulturarten unterstützt. Die Dünge-Empfehlungen werden für die Nährstoffe Stickstoff (Nitrat, Norg), Phosphat, Kali, Kalk, Magnesium, Bor und Schwefel ausgesprochen. Die Untersuchungsergebnisse werden der Landesanstalt für Landwirtschaft in Bayern anonymisiert gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt und fließen in ein Klimaprojekt ein. In Franken beteiligen sich etwa 50 % der Betriebe an der EUF-Bodenuntersuchung und etwa zwei Drittel der Rübenfläche wird nach dieser Untersuchungsmethode analysiert. Jeder Rübenanbauer ist gut beraten, seine Rübenschläge nach der EUFMethode untersuchen zu lassen. Die Zuckerrübe benötigt eine ausgewogene und standortangepasste Nährstoffversorgung. Nur mit einer ausgefeilten Düngung sind hohe Rübenqualitäten zu erreichen. Die Zahl der untersuchten Proben verteilt sich auf die einzelnen Fruchtarten wie folgt: ProbenanzahlUntersuchte Fläche in ha 2011 2012 20132014 2015 20112012201320142015 Zuckerrüben 3.738 3.347 3.0592.836 2.37114.42517.450 11.32215.82611.666 Mais 341 252 277 307 390 1.196 888 9161.1721.320 Winterweizen 560 406 412447 5231.6441.3511.497 1.6141.954 Wintergerste 208163162 216 166585520538662556 Raps 207 154 146 107 134 668482482354436 restliche Feldfrüchte 412 Summe 567 425 154 5.466 4.889 4.4814.067 3.85519.25621.470 15.47420.01416.686 Mit dem Beschluss der Fachgruppe II des VDLUFA vom 17.03.1999 wurde die EUF-Methode für die Haupt- und Spurennährstoffe ins Methodenbuch des VDLUFA aufgenommen. Im Methodenbuch des VDLUFA wird die EUF-Methode als sogenannte Buchmethode geführt, die den Anforderungen als wissenschaftlich anerkannte Methode entspricht. Damit erfüllt der Anbauer mit der EUF-Untersuchung die Vorgaben der Düngeverordnung, die eine Bodenuntersuchung – einmal in der Fruchtfolge – mindestens alle 6 Jahre vorschreibt. Mit der EUF-Bodenuntersuchung hat der Landwirt die Möglichkeit, durch eine schlagbezogene, bedarfsgerechte Düngeempfehlung für N, P, K, Ca, Mg, Bor und 118 271 738689 719 707754 Schwefel die Qualität der Zuckerrüben zu verbessern und praktischen Umweltschutz zu betreiben. Für alle Nährstoffe erhält der Landwirt eine Düngeempfehlung, wobei nur die EUF-Methode die Wechselwirkungen der Nährstoffe berücksichtigt. Desweiteren werden sowohl die sofort verfügbaren als auch die nachlieferbaren Nährstoffmengen analysiert. Die EUF-Düngeempfehlungen sind für den Landwirt Hilfestellung beim bedarfsgerechten Einsatz von Düngemitteln, um einerseits den ökologischen Anforderungen gerecht zu werden und andererseits das ökonomische Optimum zu erreichen. Neben den EUF-Düngeempfehlungen liefern vor allem die Düngungsversuche der Arbeitsgemeinschaft für das Versuchswesen im Zuckerrübenanbau Franken (ARGE Franken) fundierte Erkenntnisse für eine regional- und standortspezifische Beratung. Ringmitglieder von 2001 bis 2015 8.000 8 2 7.000 2 5 13 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Ringmitglieder Nicht-Mitglieder Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. EUF in Franken von 2001 bis 2015 12.000 10.000 8.000 6.000 999 1.249 1.160 1.247 1.256 1.699 1.328 1.421 1.430 1.272 4.000 1.728 1.542 1.422 1.231 1.484 2.000 0 EUF (Zuckerrüben) EUF (sonst. Feldfrüchte) Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. 119 3.3. Bodenuntersuchung auf Humus-Gehalt Die Humusanalyse wurde 1996 erstmals als neues Betätigungsfeld seitens des Landeskuratoriums für pflanzliche Erzeugung in die Ringarbeit mit aufgenommen. Der Humusgehalt hat starke Auswirkungen auf die Verschlämmungsneigung und Erosionsanfälligkeit der Böden. Die Bedeutung des Humusanteiles im Boden wird bisher unterschätzt. Im Hinblick auf Cross-Compliance und die Problematik Bodendruck wird der Humusgehalt im Boden in den nächsten Jahren eine größere Bedeutung erlangen. In FRANKEN wurden 2015 insgesamt 590 Bodenproben auf ihren Humusgehalt untersucht. Die Auswertung der Proben zeigt, dass der überwiegende Anteil der fränkischen Böden eine mittlere Humusversorgung hat. Probenanzahl von Humus-Untersuchungen RegierungsbezirkUnterfranken Proben 2010 Proben 2011 Proben 2012 Proben 2013 Proben 2014 Proben 2015 377 505 491 494 511 443 Mittelfranken Oberfranken Gesamt 110 155 144 147 150 130 16 28 20 20 20 18 503 688 655 661 681 590 3.4. Rhizoctonia-/Nematodenprojekt Zucker rüben Die Zielsetzung des Projektes ist die Erfassung der Entwicklung der Krankheits- und Schädlingssituation an Rüben zur Analyse des phytosanitären Zustands der Böden der bayerischen Rübenanbaugebiete und die Ableitung von Beratungsinitiativen zur Qualitätserzeugung. Neben der Feststellung der Besatzwerte werden seit der Kampagne 2009 in den bayerischen Werken auch die Lieferungen hinsichtlich Rübenfäulen bonitiert. Mit der Bonitur wird die Befalls- bzw. Nichtbefallsituation von allen Schlägen rübenanliefernder Betriebe ermittelt. Betriebe mit befallenen und nicht befallenen Schlägen in einer Region werden anschließend verglichen. Zur weiteren Erforschung der beiden Rübenkrankheiten ist die Schlaghistorie von ca. 150 Betrieben in Bayern zu erfassen. Das Projekt sieht eine Laufzeit von 5 Jahren bis zum 31.12.2018 vor. Die Einzelheiten sind im Kapitel „III 1. Die Bewertung der Zuckerrüben“ aufgeführt. 3.5. Qualitätsprüfung – Kontrollproben Zuckergehalt Die Bezahlung der Zuckerrüben erfolgt qualitätsbezogen, d. h. Zuckergehalt und schädliche Inhaltsstoffe bestimmen den Rübenerlös. Der Polarisationszuschlag und die Qualitätsprämie werden auf Basis von Zucker, Kalium-, Natrium- und Amino-N-Gehalt berechnet. Die Probenahme und Untersuchung erfolgt für jede Lieferung durch den Verarbeiter (Südzucker). Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Untersuchung und zur Eigenkontrolle des Werkslabors werden stichprobenartig Kontrollproben in einem unabhängigen Zweitlabor (Landesanstalt Veitshöchheim) untersucht. Die dabei festgestellten Untersuchungsergebnisse sind im Kapitel „III. 2. Die Überwachung der Zuckergehaltsbestimmung“ enthalten. 120 3.6. Qualitätssicherung – Schlagdokumentation Zuckerrüben Mit der EU-Agrarreform aus dem Jahre 2004 wird die Gewährung der Ausgleichszahlungen an die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Mindestanforderungen gekoppelt (Cross Compliance). Daneben nimmt bei der Vermarktung die Bedeutung von Qualitätssicherungssystemen immer mehr zu. Die Betriebe müssen die Anforderungen kennen, einhalten und dokumentieren. Südzucker, Rübenanbauverbände und das Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung (LKP) haben dazu eine einheitliche Schlagkartei entwickelt. Neben der Papierform sind zahlreiche EDVgestützte Möglichkeiten auf dem Markt. Von seiten der Südzucker wurden im August 2015 nach dem Zufallsprinzip insgesamt 39 Betriebe (1 %) auf dem Postweg und 15 Betriebe persönlich kontrolliert. Die Beratung und Unterstützung der Betriebe in diesem Bereich ist von größter Bedeutung, da Fehlverhalten zu drastischen Einkommenseinbußen führen kann. Zusammenarbeit mit staatlichen und sonstigen Stellen Während des Berichtsjahres wurde sehr eng mit dem Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer und der Arbeitsgemeinschaft Franken im Bereich der Versuchstätigkeit und Beratung zusammengearbeitet. Mit dem Bodengesundheitsdienst in Ochsenfurt wurde bezüglich der EUFBodenuntersuchung und den dazugehörenden Düngeempfehlungen ständig Kontakt gehalten. Gemeinsam mit dem Ring südbayerischer Zuckerrübenanbauer wurde eine einheitliche Vorgehensweise in zahlreichen Geschäftsabläufen abgestimmt. Der Kontakt zu den staatlichen Beratungsstellen, Industrievertretern und -beratern wurde hergestellt, um eindeutige Beratungsgrundlagen für Franken zu erarbeiten. IX. Das Versuchswesen 2015 Die Versuche wurden von der Arbeitsgemeinschaft für das Versuchswesen im fränkischen Zuckerrübenbau (ARGE Franken) durchgeführt. Der Fachbeirat der Arbeitsgemeinschaft Franken: Ernst HahnVerband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V., Eibelstadt - Vorsitzender – Dr. Eberhard KraylSüdzucker AG, Geschäftsbereich Zucker/Rüben - stellvertretender Vorsitzender – Andreas SchechVerband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V., Eibelstadt Winfried StrobelVerband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V., Eibelstadt Ernst MerzSüdzucker AG, Rübenabteilung, Ochsenfurt Simon VogelSüdzucker AG, Rübenabteilung, Ochsenfurt Dr. Klaus BürckyKuratorium für Versuchswesen und Beratung, Ochsenfurt bis 15.01.2015 - Geschäftsführer – Dr. Johann MaierZentralabteilung Landwirtschaftliche Forschung und Kuratorium für Versuchswesen und Beratung, Mannheim ab 15.01.2015 - Geschäftsführer – Dr. Klaus ZieglerVerband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V., Eibelstadt - Geschäftsführer – Manfred AnselstetterArbeitsgemeinschaft Franken, Eibelstadt - Versuchstechniker – Erich GöbelArbeitsgemeinschaft Franken, Eibelstadt - Versuchstechniker – Der ARGE-Fachbeirat traf sich am 4. März 2015 zur Versuchsplanung und am 27. November 2015 zur Besprechung der Versuchsergebnisse in Eibelstadt. Termine und Versuchsbesichtigungen Die Saatzuchtfirma Strube besuchte Franken am 23. April 2015 wegen Problemen mit überlagertem Saatgut. Bei dieser Gelegenheit wurden die Sortenversuche Gnodstadt, Oberickelsheim, Gollhofen, Gützingen, Wolkshausen und Frankenwinheim sowie der Gemeinschaftsversuch mit aktiviertem Saatgut in Schallfeld gezeigt. Die Firmen BAYER CropScience und KWS SAAT SE besichtigten am 7. Mai 2015 die Insektizidversuche Allersheim und Oberickelsheim. Berater der Firma ADAMA statteten am 13. Mai 2015 dem Herbizidversuch Hilpertshausen einen Besuch ab. Die Insektizid- und Fungizidversuche Allersheim und Schallfeld waren Ziel nach einem Gespräch mit der Firma Syngenta am 19. Mai 2015. Am 27. Mai 2015 besichtigte das Institut für Zuckerrübenforschung (IfZ-Göttingen) die Sorten-, Insektizid- Herbizid- und Saagutqualitäts-Versuche in Allersheim, Sächsenheim, Wolkshausen, Oberickelsheim, Gnodstadt, Schallfeld und Frankenwinheim. Das Bundessortenamt und das Institut für Zuckerrübenforschung kontrollierten am 28. Mai 2015 die Wertprüfungen und Sortenversuche in Gollhofen und Gützingen. Am 1. Juni 2015 begutachtete der Verbands-Ausschuss die Versuch zur Saatgutqualität und Fungizid in der Pille in Schallfeld, den Sortenversuch Frankenwinheim, die Herbizidversuche Frankenwinheim und Hilpertshausen sowie die Wertprüfung Seligenstadt bei der KWS. Am 3. Juni 2015 führte die Versuchsbesichtigung mit den Vertretern der Pflanzenschutz-Industrie zu den Versuchen in Hilpertshausen, Frankenwinheim, Oberickelsheim und Allersheim. Die Rundfahrt mit den Saatgut-Firmen ging am 9. Juni 2015 zu den Sortenversuchen in Kleinrinderfeld, Herchsheim, Wolkshausen, Sächsenheim, Gützingen, Gollhofen, Oberickelsheim, Gnodstadt, Seligenstadt und Frankenwinheim. Der Arbeitskreis Pflanzenbau im Institut für Zuckerrübenforschung tagte vom 10. bis 11. Juni 2015 in Eibelstadt. Eine Exkursion führte zum Versuch mit chemisch-mechanischer Unkrautbekämpfung in Gaukönigshofen und zu den Strip-Till-Versuchen in Eßfeld, Rottenbauer und Gieshügel. 121 Das Institut für Zuckerrübenforschung besichtigte am 25. August 2015 die Sortenversuche Wolkshausen, Sächsenheim, Oberickelsheim, Gnodstadt, Schallfeld und Frankenwinheim. Am 28. August 2015 besuchten IFZ und Bundessortenamt die Sortenversuche Herchsheim, Gützingen und Gollhofen. In fünf Sitzungen mit den Firmen Strube (26.11.), KWS (26.11.), SYNGENTA (30.11.), BETASEED (01.12.) und SESVANDERHAVE (01.12.) wurden die Sortenversuchsergebnisse 2015 und die dreijährigen Ergebnisse erörtert. In zwei Fachsitzungen mit den Firmen BASF und BAYER CropScience wurden die Pflanzenschutz-Versuchs-Ergebnisse am 7. Dezember 2015 auf der Hallburg vorgestellt und diskutiert. Die Ergebnisse der Versuche wurden von der Arbeitsgemeinschaft in 13 Ortsversammlungen des Januar/Februar 2016 mit 709 Teilnehmern vorgestellt. Versuche 2015 Von der Arbeitsgemeinschaft für das Versuchswesen im fränkischen Zuckerrübenanbau wurden im Jahr 2015 32 Exaktversuche an 20 Orten mit 2.184 Parzellen angelegt. Die Gesamtfläche der Exaktversuche betrug mit Wegen 4,8 ha. Dazu kamen Streifenversuche auf 18,8 ha Anbaufläche. Die Zahl der Auftragsversuche und –varianten war ähnlich hoch wie 2014. Über die Ergebnisse der durchgeführten Versuche wurde ein Berichtsheft angefertigt und an interessierte Fachkreise herausgegeben. Zusätzlich ist der Bericht im Internet unter www.frankenrueben.de oder unter www.bisz.suedzucker.de digital verfügbar. Vegetation Nach dem zweiten frostfreien Winter gab es auch im Frühjahr 2015 keine Frostgare. Einer frühen Saat vom 13. bis 23. März folgte eine dreiwöchige kühl-feuchte Periode. Die angekeimten Rüben hatten häufig Auflaufprobleme, vor allem das überlagerte, aktivierte Saatgut von Strube. Dementsprechend unterdurchschnittlich war der Feldaufgang und damit die Bestandesdichte. Meist lag die Bestandesdichte unter 80.000 Pflanzen; 90.000 Pflanzen waren sehr selten. Um den 20. April kam es zu Umbrüchen/Nachsaaten von etwa 300 ha. Schon der April begann mit sehr wenig Regen, was sich die gesamte Vegetation fortsetzte. Vom 1. Januar bis 30. Oktober fielen nur um 370 l Regen, was mit dem extremen Trockenjahr 1976 vergleichbar ist. Entsprechend gab es keinen richtigen Reihenschluss, denn schon vorher vertrockneten die ersten Blätter. Dann kam auch noch Sonnenbrand in nie gekanntem Ausmaß dazu. Zwei Hitzeperioden im Juli und August mit über 40 °C setzten den Rüben zu. Bis zur Ernte war der Boden meist nur teilweise bedeckt, so dass der Zuwachs im Herbst deutlich niedriger war. Entgegen der Annahme, dass die Rüben in einem trockenen Jahr mit der Wurzel mehr nach unten wachsen, war der Rübenkopf relativ groß und die Wurzel verjüngte sich sehr bald. Die Köpfbarkeit in den Versuchen war deshalb über alle Sorten hervorragend. Durch die Trockenheit wurde weniger Wirkstoff aus der Pille gelöst, so dass vermehrt Rübenfliege und teils Läuse zu sehen waren. Die Frühjahrstrockenheit verhinderte den Befall mit Ditylenchus. Das größte Problem war die Rübenmotte, die 2015 hundert Prozent der Rüben befallen hat. Meist sind zwei bis drei Blattkränze abgefressen, die im Herbst zur Blattneubildung fehlten. Bei stärkerem Fraß starben einzelne Rüben unter Fäulnis (Rhizopus) ab. Daneben schädigte die Milbe. Es gab Sortenunterschiede, Artus und Vasco waren auffälliger als andere Sorten betroffen. Die ersten Blattkrankheiten erschienen Ende Juli. Ab August war vermehrt Mehltau sichtbar. Zur Erntezeit gab es Rost. Die wichtigste Blattkrankheit war wiederum Cercospora. Der Befall war witterungsbedingt gering. Eine einmalige Behandlung reichte. Die Herbizide wirkten verhältnismäßig gut. Die Trockenheit führte offensichtlich zu geringerem Auflaufen von Spätkeimern. Es gab sehr wenig Schosser. Trocken – heißes Wetter führte zu einem niedrigen Hektarertrag von 56,1 t bei erfreulichen 19,20 % Zuckergehalt. Der Standardmelassse-Verlust war mit 1,38 % relativ hoch. Der Zuckerertrag lag mit 10,77 t/ha niedrig. Sortenversuche Der Feldaufgang in den Sortenversuchen war, bedingt durch eine sehr langsame Auflaufphase, nur durchschnittlich bis niedrig. Die letztjährigen Spitzenreiter von SESVANDERHAVE schnitten dieses Jahr nur durchschnittlich ab. Die besten Feldaufgänge waren mit Betaseed- und KWS-Sorten erzielbar. Strube- und Syngenta-Sorten waren höchstens durchschnittlich im Feldaufgang. Ähnlich wie beim Feldaufgang waren dann auch die Relationen im Bereinigten Zuckerertrag: die höchste Leistung bei den KWS- und Beatseed-Sorten. Lediglich Hannibal von Strube konnte an der Spitze im BZE mithalten. 122 Die Sortenversuche wurden wieder zweifaktoriell – mit und ohne Fungizid – angelegt. Cercospora trat durch die Trockenheit nicht oder wenig auf. In den meisten Versuchen war deshalb kein oder nur ein geringer Effekt durch die Spritzungen sichtbar. Einzig Mehltau in Frankenwinheim trat schon Ende Juli auf und war bis zur Ernte deutlich sichtbar. Eine Behandlung war ausreichend. Die Fungizidbehandlung über alle Sorten und Standorte brachte einen um 3,5 % höheren Bereinigten Zuckerertrag. Auffällig war bei allen Sorten – mit Ausnahme Kristallina und Finola – die sehr geringe Blattmenge. Die geringe Blattmenge ist positiv zu sehen, da die Rüben deshalb weniger Wasser verbrauchten. Die blattreichere Sorte Kristallina hatte im Trockenjahr 2015 gegenüber der blattarmen Lisanna deutliche Nachteile im BZE. Die im Sortenversuch integrierten Nematoden-toleranten Sorten lagen auch ohne Nematodenbefall wiederum in der Leistungsspitze. Nematoden-Toleranz/-Resistenz Auch 2015 sind die Nematoden-toleranten Sorten unter Befall leistungsfähiger als die Nematoden-resistenten Sorten. Die neu zugelassene Sorte Daphna von Syngenta hat im Bereinigten Zuckerertrag die bisher führenden Sorten Lisanna und Betaseed geschlagen. Sortenversuch Biomasse Im fünften Jahr in Folge wurde in Oberickelsheim 2015 ein Versuch mit Zucker- und Runkelrüben zur Produktion von Biogas angelegt. Die leistungsfähigsten Sorten für Biogas sind – wie bei der Zuckererzeugung – die Sorten mit dem höchsten Bereinigten Zuckerertrag. Runkelrüben fallen in der Gasleistung deutlich ab. Insektizidversuche Die koordinierten Ringversuche wurden in Allersheim mit „Rübe nach Rübe“ angebaut, um einen hohen Moosknopfkäferdruck zu erhalten, in Oberickelsheim nach zweimaligem Getreideanbau. Die Feldaufgangsgeschwindigkeit war umso höher, je weniger Insektizid in der Pillenhüllmasse aufgebracht war. Im endgültigen Feldaufgang unterschieden sich die Varianten nur noch wenig. Den geringsten Fraßschaden hat Poncho Beta+. Bei der preisgünstigeren niedrigen Ausstattung waren Janus Forte und Force Magna gleichwertig. Wiederholt gut war die unter dem Namen „Sombrero“ neu zugelassene Ausstattung mit 60g Imidacloprid von Adama. Die Ausstattung mit Cruiser Force war auch im Moosknopfkäferfraß mit Poncho Beta+ vergleichbar. Insektizide in der Pille sichern den BZE gegenüber „Unbehandelt“ deutlich ab, innerhalb der Varianten ist der Ertragsunterschied gering. Sorten-Streifen-Versuch Rübenkopfälchen Kleinrinderfeld Der Monat Mai war so trocken, dass die Rübenkopfälchen sich nicht vermehren konnten. Mangels Fäule konnten die Sorten im Versuch nicht differenzieren. 123 Die Standardausstattung in Franken sollte wegen des durchweg hohen Moosknopfkäfer-Drucks Poncho Beta + oder Cruiser Force sein, die nur einen geringen Kontrollaufwand brauchen. Die preisgünstigen Alternativen Janus Forte und Force Magna können bei geringem Schädlingsdruck im Randgebiet und bei verfügbarer Zeit für Bestandskontrollen wegen Läusen und Rübenfliegen eine Alternative sein. Fungizidversuch Durch extrem wenig Regen im Sommer und der geringen Blattmasse gab es sehr wenig Cercospora. Optisch konnten die Varianten mit Strobilurin-Zusatz leicht besser abschneiden; eine Fungizidspritzung führte nicht zu einem höheren Bereinigten Zuckerertrag. Herbizidversuche Für die Wirksamkeit der Herbizide war die Feuchtigkeit noch ausreichend. „Mini-(Wirkstoff)-Mengen“ führten unter den fränkischen Bedingungen zu schlechterer Wirkung. Die Verträglichkeit aller Varianten war relativ gut. Nur bei Debut-Zusatz und bei 4- oder 5- EinzelkomponentenMischungen waren die Rüben „beleidigt“. Dafür waren die Einzelkomponenten-Mischungen preisgünstig und am wirkungsvollsten. Wo – mittelbedingt – die ausgebrachte EthofumesatMenge niedrig war, ist die Wirkung unterdurchschnittlich. Die besten „Betanale“ waren deshalb Belvedere Extra und Betasana Trio. Betanal maxxPro schnitt unterdurchschnittlich ab, vor allem gegen Spätverunkrautung fiel die Wirkung mangels Ethofumesat deutlich ab. Chemisch-mechanische Unkrautbekämpfung Nach dem nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz sollen bis 2018 die Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden. Angeregt vom IfZ – aber auch den Hochschulen – wird in Franken weiterhin die Anwendung von Bandspritzung und Hackmaschine getestet. Die Pflanzenschutzmittel-Menge konnte auf ein Drittel reduziert werden, dagegen stieg der Aufwand für Maschinen und Zeit an. Die Rest-Verunkrautung war vergleichbar gering. Der Zuckerertrag war gleich hoch. Strip-Till-Bodenbearbeitung Nach nunmehr 6 Jahren mit Strip-Till-Versuchen in Franken gemeinsam mit Landwirten, Südzucker, LfL, ARGE usw. ist die Versuchsserie abgeschlossen. In 35 Versuchen wurden viele Erkenntnisse gewonnen. Leider sind nicht immer alle Parameter einheitlich erfasst worden, z.B. Ernte teils von Hand, teils mit dem Roder, teils mit/ohne Bestandesdichte-Zählung. Näherungsweise ergibt sich folgendes Ergebnis, dass wegen der Streifenanlage statistisch nicht ausgewertet und abgesichert werden kann: 124 Im Bereinigten Zuckerertrag wurde die „Betriebsübliche Variante“ – das war meist „Mulch“ – auf relativ 100 gesetzt. In 35 Versuchen kam die „Hohenheimer Variante“ Strip-Till (direkt in die stehende Stoppel) auf relativ 91,6 im BZE, wobei deutliche Jahresunterschiede festgestellt wurden. Je tonhaltiger der Boden war, desto ungünstiger schnitt Strip-Till ab. Es gab bei Strip-Till mehrere abgewandelte Varianten – z.B. bei der LfL mit Bearbeitung nach Grubber-Einsatz zur Stoppelbearbeitung – oder mit verschiedenen Vor- und Nachläufern. Der BZE-Verlust war ähnlich. Die Pflugvarianten schnitten gegenüber Mulch meist besser ab (etwa plus 10 %). Die Strip-Till-Varianten lagen im Feldaufgang durch schlechtere Einbettung um relativ 10 Prozent unter den betriebsüblichen Flächen. Durch Hohlräume im bearbeiteten Streifen waren bei Strip-Till bis zu 40 % Kümmerer zu sehen, denen im Mai bis zu zwei Blattpaare fehlten. Das führte zu einer um 8.500 Pflanzen pro ha (= minus 10 %) niedrigeren Bestandesdichte. Die geringen Pflanzenzahlen, verbunden mit ungleich entwickelten Pflanzen, dürften Hauptursache des BZE-Verlustes sein. Düngungsversuch Bei zwei angelegten (davon einer beerntet) Düngungsversuchen war der Feldaufgang bei KAS-Düngung nach der Saat nur leicht niedriger gegenüber der Null-Parzelle. Im Versuch hat die Düngung nur einen geringen Einfluss auf den BZE, d. h. je weniger, desto günstiger – im Betrieb mit organischer Düngung reicht eine kleine Startdüngergabe. Bestandesdichteversuche Nach dreijährigen Bestandesdichteversuchen in Süddeutschland haben 15 Versuche gezeigt, dass alle Bestandesdichten unter 90.000 Pflanzen je ha zu Zuckerertragsverlusten führen: Schon bei 75.000 Pflanzen geht der BZE auf rel. 98 zurück, bei 60.000 Pflanzen auf 94, bei 45.000 Pflanzen auf 87 und bei 30.000 Pflanzen auf 74 % BZE. Zuwachsversuch Durch den trockenen Herbst ist der Rübenertrag zwischen Anfang September und Ende Oktober wesentlich geringer gestiegen als im fünfjährigen Ergebnis. Ab dem 9. Oktober hat kein Ertragszuwachs mehr stattgefunden, nur der Zuckergehalt stieg noch leicht. Wie immer in trockenen Jahren sind die schädlichen Inhaltsstoffe deutlich erhöht. Saatgutqualität In einem Gemeinschaftsversuch mit Strube wurde der Effekt der Saatgut-Aktivierung an zwei Sorten, nämlich Hannibal und Brix, getestet. Die Aktivierung beschleunigt den Feldaufgang, der endgültige Feldaufgang ist aber nicht höher. Während bei Brix der Effekt auf den BZE gering war, konnte in Franken die Sorte Hannibal im BZE offensichtlich von der Aktivierung deutlich profitieren. Versuchsansteller 2015 ■ Brand Werner ■ Breunig Dr. Peter ■ Dittmann Michael ■ Düll Horst ■ Endres GBR ■ FackelmannLudwig ■ Fuchs Jörg Giebelstadt ■Grimm Matthias ■Karl Benno Oberickelsheim Eßfeld Allersheim Rottenbauer Gützingen Frankenwinheim Kleinrinderfeld Wolkshausen ■Kunzmann Otto Frankenwinheim ■ KWS Saat AG Seligenstadt ■Michel Bernhard Gaukönigshofen ■Lesch Bernhard Sächsenheim ■Pfänder Jürgen Ohrenbach ■Sahlmüller Norbert Schallfeld ■ Sämann Heidrun u. Roland GbR Gnodstadt ■ Sauer Roland Unterpleichfeld ■Straus-SaalRenate Hilpertshausen ■Südzucker GBL Gieshügel ■ Wolf Bernhard u. Hans GbRHerrnberchtheim Wir danken allen, die bei der Planung und Durchführung der Versuche halfen, die uns mit Saatgut und Versuchsmitteln unterstützten, insbesondere unseren Versuchsanstellern. Totengedenken Leben für Bauern, Rüben und Versuche Robert Sahlmüller * 23.09.1941 Schallfeld † 13.04.2016 1979–2008 Vertrauensmann (Goldene Zuckerrübe 1997) 1995–2016 Versuchsansteller der Arbeitsgemeinschaft Franken Der fränkische Zuckerrübenbau hat dem Verstorbenen viel zu verdanken, wir werden uns gerne an ihn erinnern. 125 Rübenanbau ab 2017 1 GBZR, 03.05.2016 – berichte\16-05-04_ausschuss_franken.pptx 2 GBZR, 03.05.2016 – berichte\16-05-04_ausschuss_franken.pptx 3 GBZR, 03.05.2016 – berichte\16-05-04_ausschuss_franken.pptx 4 GBZR, 03.05.2016 – berichte\16-05-04_ausschuss_franken.pptx 5 GBZR, 03.05.2016 – berichte\16-05-04_ausschuss_franken.pptx 6 GBZR, 03.05.2016 – berichte\16-05-04_ausschuss_franken.pptx 7 GBZR, 03.05.2016 – berichte\16-05-04_ausschuss_franken.pptx 8 GBZR, 03.05.2016 – berichte\16-05-04_ausschuss_franken.pptx GESCHÄFTSBERICHT 2015/2016 Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. Fernruf: (09303) 90660 Würzburger Straße 44 Telefax: (09303) 99198 D-97246 Eibelstadt Infotel: (09303) 99199 eMail-Adresse:[email protected] Internet:www.frankenrueben.de Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.
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