geschäftsbericht 2015/2016

GESCHÄFTSBERICHT
2015/2016
Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.
Fernruf: (09303) 90660
Würzburger Straße 44
Telefax: (09303) 99198
D-97246 Eibelstadt
Infotel: (09303) 99199
eMail-Adresse:[email protected]
Internet:www.frankenrueben.de
Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.
GESCHÄFTSBERICHT
2015/2016
(Geschäftsjahr 1. April 2015 – 31. März 2016)
Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. Telefon: (09303) 90660
Würzburger Straße 44
Telefax: (09303) 99198
D-97246 Eibelstadt
Infotel: (09303) 99199
eMail-Adresse:[email protected]
Internet:www.frankenrueben.de
Zucker & Rüben im Wettbewerb ab 2017
Zukunft ZuckerRüben-Produktion
in Franken
Der Anbau 2015 war der vorletzte unter den Vorgaben
der laufenden Zuckermarktordnung mit Zuckerquoten und
Rübenmindestpreisen. Auch wenn die Rüben 2016 noch
einmal unter diesen kalkulierbaren Bedingungen produziert und abgerechnet werden, ist die Branche (Anbauer, Verbände, Südzucker) gedanklich bereits voll in der
neuen Zeitrechnung – nämlich ohne Zuckerquoten und
Rübenmindestpreise. Vertragsverhandlungen zwischen
Südzucker und den süddeutschen Rübenanbauer-Verbänden galt es frühzeitig abzuschließen, sollten doch alle
Rübenzucker-Reaktionskette
Viele unserer Zuckerrübenbauern fragen sich aktuell, ob
die derzeit allseits propagierte Zucker-UnternehmensStrategie der kostenoptimierten Ausweitung/Auslastung der Verarbeitung in den Zuckerfabriken – bis an
die Oberkante des witterungsbedingt Möglichen – die
richtige ist; befürchten sie doch einen gewaltigen Preisdruck auf Zucker und Rüben. Andererseits treibt es die
„Fabrik-Leute“ um, wie sie uns Bauern bei der Stange
halten können.
... mit Partnerschaft,
Vertrauen, Motivation
Beteiligten rechtzeitig in den Winterversammlungen 2016
auf die Kontrahierung zum Anbau 2017 vorbereitet werden. Diese sollte bereits Mitte 2016 für eine langfristige
Planung über die Bühne gehen. Für uns Franken war diese
Phase dadurch etwas getrübt, dass 2015 – wieder einmal – im Trockenjahrmodus ablief. Auf den um 25 % zurückgenommenen Flächen (Übertragung aus dem Rekordjahr 2014) wuchsen dann auch noch gut 20 % weniger
Rüben pro ha, letztendlich mengenmäßig nur die Hälfte
des Vorjahres mit einem kleinen Ausgleich durch den hohen Zuckergehalt. Dennoch gehen wir die anstehenden
Herausforderungen mit viel Passion und Engagement an
– wohlwissend der großen Effizienzsteigerung des letzten
Jahrzehnts in Feld und Fabrik.
Alle Beteiligten wissen, es geht um Vertrauen und Motivation, die es nachhaltig zu erhalten gilt. Neben dieser
emotionalen, partnerschaftlichen Ebene zählt natürlich
vor allem die rationale zwischen „Daumen und Zeigefinger“. Und da wird es in Zeiten niedriger Zuckerpreise
ein „Ritt auf der Rasierklinge“! Es zählt die Konkurrenz
im Feld … und die muss sich jeder Anbauer selbst ausrechnen:
■ Welche langjährigen Erträge und Qualitäten sind
bei Zuckerrüben auf meinen Ackerflächen realistisch?
■ Welche Kostenstruktur im Anbau geht damit einher?
■ Welche Erträge/Ergebnisse, letztendlich welchen
Deckungsbeitrag bringen mir – alternativ – die wichtigsten Konkurrenzkulturen im Feld (z.B. Raps, Mais
oder Weizen)?
■ Habe ich arbeitswirtschaftliche Einschränkungen mit
Blick auf die verfügbaren Feldarbeitszeit-Spannen
beim Ausstieg aus der Rübe oder kann ich – im Gegenteil – die vorhandene Technik bei Produktionsausweitung besser auslasten ohne zusätzliche Fixkosten
(für Maschinenanschaffung)?
■ Welches Mehr an Deckungsbeitrag gegenüber
der Konkurrenzfrucht brauche ich, um den erhöhten
Aufwand der „Sonder“-Kultur Zuckerrübe (mit Risiko
und Mietenpflege bis weit in den Januar hinein) noch
zu rechtfertigen?
■ Habe ich die Hoffnung und Zuversicht auf auskömmlichere Zeiträume? Eine mittelfristige Betrachtung tut
Not – ein Jahr ist kein Jahr!
■ Welche Vorzüge bringt der Zuckerrübenanbau sonst
noch mit sich? – z.B. Auflockerung der Fruchtfolge,
positive Vorfruchtwirkung (Bodenbearbeitung, Fusarium …) oder eine bäuerliche genossenschaftliche
Beteiligung am Zucker-Unternehmen, dessen Ertrag
eine individuelle Frachtbeteiligung bei weitem kompensiert!
In Zeiten hoher Zuckerpreise (und niedriger Erlöse der Alternativen im Feld) erübrigen sich diese
Berechnungen „Spitz auf Knopf“. Wenn sich die
Rahmenbedingungen aber wandeln, kann es sich
kein Zuckerunternehmen leisten, seine Anbauer
nicht gebührend an den Gewinnen zu beteiligen.
Ein einmal verlorenes Vertrauen braucht sehr lange zur Regeneration; im Extrem bedeutet es den
Ausstieg – für immer! Auf die Degradierung zum
reinen Rohstoff-Lieferanten reagiert der Anbauer
sehr sensibel … gerade unter wirtschaftlich schwierigen Bedingungen.
Spannende Jahre stehen also an, in der sich die
Zuckerproduktion aus Rübe in Europa – trotz
großer Wettbewerbsverzerrungen (gekoppelte
Zahlungen in 10 Ländern, alternative IsoglukoseZuckerung, Importe/Exporte) – neu finden muss.
Aber auch dies hat seinen Reiz, so könnte man
es vor dem ernsten Hintergrund zusammenfassen.
Chance und Risiko fordern von jedem ihren Preis.
Eibelstadt, im Mai 2016
Dr. Jochen Fenner
Dr. Klaus Ziegler
(Vorsitzender)(Geschäftsführer)
…
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14 + 2015 =
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Leben für
Bauern, Rüben
und Zucker
Von fünf prägnanten Persönlichkeiten mussten wir uns von Seiten der fränkischen Zuckerwirtschaft im letzten Jahr für immer verabschieden:
Dr. Theo Spettmann, Mannheim
* 02.08.1944
† 22.04.2015
1986 – 1988
1988 – 2009
Geschäftsführer der Zuckerfabrik Franken GmbH, Ochsenfurt
Mitglied im Vorstand der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt
(ab 1995 Sprecher des Vorstandes)
Renate Kesten, geb. Troll, Würzburg/Einbeck
* 25.02.1951
† 11.06.2015
1986 – 2006
Sekretärin, Buchhalterin und „Seele“ der VFZ-Geschäftsstelle
Oswald Metzger, Hopferstadt
* 17.11.1932
† 06.09.2015
1966 – 1966
1978 – 1996
1982 – 1997
Vertrauensmann (Goldene Zuckerrübe 1985)
VFZ-Ausschuss-Mitglied
Versuchsansteller
Ulrich Göb, Eßleben
* 09.03.1931
† 07.09.2015
1988 – 2002
1987 – 1997
Vertrauensmann
VFZ-Ausschuss-Mitglied
Kurt Pfeuffer, Geißlingen
* 07.03.1956
† 13.11.2015
1985 – 2015
1993 – 2005
2005 – 2014
Vertrauensmann (Goldene Zuckerrübe 2003)
Ersatzmitglied im VFZ-Ausschuss
VFZ-Ausschuss-Mitglied
Die Verstorbenen werden wir in ihrer Persönlichkeit, Art und ihrem Wirken
stets dankbar in guter Erinnerung behalten.
Inhaltsverzeichnis
I.Organisation ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������10
1. Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.�����������������������������������������������������������������������������������������������������10
2. Vertretung des Verbandes in anderen Organisationen������������������������������������������������������������������������������������� 15
3. Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V., Ochsenfurt����������������������������������������������������������������������� 18
4. Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart-Ochsenfurt (SZVG) Sitz: Stuttgart�����22
5. Südzucker AG�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������25
II. Anbau, Ernte und Verarbeitung der Zuckerrüben in Franken 2015����������������������������������������������� 28
1. Bestimmungen der EU-Behörden und nationale Beschlüsse ���������������������������������������������������������������������������28
2. Bezahlungssystem und Preise�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������33
3. Rübenanbau 2015/2016����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������39
4. Rübenlieferrechte und Vertragsrübenmengen ���������������������������������������������������������������������������������������������������43
5. Witterungs- und Wachstumsverlauf 2015 ���������������������������������������������������������������������������������������������������������44
6. Pflanzenschutzmaßnahmen und Ernte 2015�����������������������������������������������������������������������������������������������������45
7. Das Saatgut���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������49
8. Zahl der Anbauer, Anbaufläche, Anteil der Quoten am Gesamtaufkommen, Ertrag, Besatz,
Zuckergehalt und Qualitätszahl in den fränkischen Kreisen 2015 (* gerundet auf eine Nachkommastelle)�������������52
9. Rübenkategorien in Franken, Erträge�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������53
10. Rübenübernahme und -verarbeitung in Franken 2015 �������������������������������������������������������������������������������������53
11. Zuckergehalt und Ausbeute �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������55
12. Die Entwicklung des Zuckerrübenbaus und der Erträge in Franken seit 1930
(in verschiedenen Zeitetappen) �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������56
III. Die Begutachtung der Zuckerrüben��������������������������������������������������������������������������������������������������� 57
1. Die Bewertung der Zuckerrüben �����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������57
2. Die Überwachung der Zuckergehaltsbestimmungen��������������������������������������������������������������������������������������� 61
IV. Der Rübenpreis ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 64
1. Berechnungsgrundlagen (auf Basis Zuckerfabrik Ochsenfurt)�������������������������������������������������������������������������64
2. Qualitätsprämie���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������64
3. Die Rübenpreisrechnung�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������65
4. Verteilung der Qualitätsprämie���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������67
5. Wirtschaftserschwernisse �����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������69
6. Rübenmarkvergütung (RMV)�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������69
7. Schnitzel- und Melassepreise, Carbokalk���������������������������������������������������������������������������������������������������������69
8. Bonus für Qualität, Umwelt und Nachhaltigkeit �����������������������������������������������������������������������������������������������69
9. Bonus für Vertragserfüllung���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������69
10. Abzüge vom Rübenpreis�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������70
11. Erdfracht/Besatzfrachtregelung�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������70
12. Vorgaben der Rübenabrechnung�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������70
13. Rückzahlung der Produktionsabgabe 2001/2002 – 2005/2006 �������������������������������������������������������������71
V. Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart-Ochsenfurt ��������������������� 73
1. Entwicklung des Südzucker-Konzerns ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������73
2. Entwicklung der SZVG��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 74
3. Zins- u. Dividendenabrechnung für die Zeichnungen der Rübenanbauer������������������������������������������������������� 74
VI. Zuckerrübenanbau für die Südzucker AG in Franken 2015����������������������������������������������������������� 75
8
VII. Aus dem Verbandsgeschehen������������������������������������������������������������������������������������������������������������76
1. Vorstands- und Ausschuss-Sitzungen������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 76
2. Mietenpflege�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������77
3. Anfuhrumstellung des fränkischen Gebietes (Historie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
4. Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung�����������������������������������������������������������������������������������������������������82
5. Unterausschuss für individuelle Bezahlung���������������������������������������������������������������������������������������������������������84
6. Verlade- und Transportausschuss (V+T) �������������������������������������������������������������������������������������������������������������86
7. Bodengesundheit und Rübenreinigung �������������������������������������������������������������������������������������������������������������92
8. Hofkommissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
9. Gemeinsame Veranstaltungen mit Vorstand und Ausschuss des Süddeutschen Verbandes���������������������������94
10. Geschäftsführerbesprechungen, Projektgruppen und Fachstelle „Rübenlogistik“ �������������������������������������������95
11. Die Arbeitsgemeinschaft für das Versuchswesen in Franken�����������������������������������������������������������������������������96
12. Biorübenanbau���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������96
13. Ehrungen �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������97
14. Versammlungswesen�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������98
15. Unterrichtung der Verbandsangehörigen �������������������������������������������������������������������������������������������������������104
16. Überregionaler Informationsaustausch/Öffentlichkeitsarbeit�������������������������������������������������������������������������105
17. Reform der Zuckermarktordnung (incl. „Post Quota ab 2017“)���������������������������������������������������������������������108
18. Dokumentation im Zuckerrübenbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
19. Übertragung von Lieferrechten������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 113
20. dzz – Die Zuckerrüben Zeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
21. Unterausschuss „Anbau 2020” ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 114
22. Tätigkeit für die Ausbildung der Jugend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
VIII. Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.����������������������������������������������������������������������������������������116
1. Organisation����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 116
2. Mitgliederzahlen����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 116
3. Projekte und Aufgabenschwerpunkte��������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 117
IX. Das Versuchswesen 2015������������������������������������������������������������������������������������������������������������������121
9
I.Organisation
1. Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.
VORSTAND
Dr. Jochen Fenner
97255
Vorsitzender
Gelchsheim, Hofstraße 2
Kreis Würzburg
Telefon: 09335-413
Telefax: 09335-8109
Mobil-Telefon: 0171-3349730
E-Mail: [email protected]
Ernst Hahn
91541
1. stellvertr. Vorsitzender
Rothenburg o.d.T., Schandhof 1
Kreis Ansbach
Telefon: 09861-709491
Telefax: 09861-709493
Mobil-Telefon: 0151-56114648
E-Mail: [email protected]
Johannes Menth
97253
2. stellvertr. Vorsitzender
Gaukönigshofen-Rittershausen, Otto-Menth-Str. 15
Kreis Würzburg
Telefon: 09337-996979
Telefax: 09337-996978
Mobil-Telefon: 0172-8642082
E-Mail: [email protected]
AUSSCHUSS
Karl-Heinz Bernard
97332
Volkach, Unterer Haidweg 18
Kreis Kitzingen
Telefon: 09381-3713
Telefax: 09381-6459
Mobil-Telefon: 0171-3338367
E-Mail: [email protected]
Hermann Bonnländer
97783
Karsbach-Weyersfeld, Am Gründlein 1
Kreis Main-Spessart
Telefon: 09358-1448
Telefax: 09358-901021
Mobil-Telefon: 0151-15618845
E-Mail: [email protected]
Matthias Dorsch
97320
Mainstockheim, Am Schneeberg 1
Kreis Kitzingen
Telefon: 09321-267341
Telefax: 09321-21807
Mobil-Telefon: 0171-1954863
E-Mail: [email protected]
10
Thomas Muhr
85111
Adelschlag, Gut Wittenfeld
Kreis Eichstätt
Telefon: 08424-898989
Telefax: 08424-898930
Mobil-Telefon: 0171-9903664
E-Mail: [email protected]
Uwe Pfister
97282
Retzstadt, Thüngersheimer Straße 12
Kreis Main-Spessart
Telefon: 09364-811072
Telefax: 09364-811076
Mobil-Telefon: 0170-6250990
E-Mail: [email protected]
Andreas Schech
97508
Grettstadt, Bahnhofstraße 43
Kreis Schweinfurt
Telefon: 09729-1610
Telefax: 09729-1610
Mobil-Telefon: 0171-8642675
E-Mail: [email protected]
Peter Schlund
96155
Buttenheim, Birkenweg 4
Kreis Bamberg
Telefon: 09545-50784
Telefax: 09545-950282
Mobil-Telefon: 0171-5537804
E-Mail: [email protected]
Christian Schmitt
97244
Bütthard-Gaurettersheim, St. Michael-Straße 16
Kreis Würzburg
Telefon: 09336-99836
Telefax: 09336-99834
Mobil-Telefon: 0174-7569103
E-Mail: [email protected]
Ralf Schmitt
97509
Kolitzheim-Herlheim, Herlindenstraße 35
Kreis Schweinfurt
Telefon: 09382-7642
Telefax: 09382-7647
Mobil-Telefon: 0171-3678574
E-Mail: [email protected]
Rainer Stephan
97437
Haßfurt-Unterhohenried, Dorfstraße 14
Kreis Haßberge
Telefon: 09521-7230
Telefax: 09521-610452
Mobil-Telefon: 0170-9235061
E-Mail: [email protected]
Dr. Stefan Streng
97215
Uffenheim, Aspachhof
Kreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim
Telefon: 09848-979970
Telefax: 09848-9799862
Mobil-Telefon: 0173-3437002
E-Mail: [email protected]
11
Winfried Strobel
97262
Hausen-Erbshausen, Kirchweg 1
Kreis Würzburg
Telefon: 09367-99230
Telefax: 09367-99232
Mobil-Telefon: 0170-4521354
E-Mail: [email protected]
Johannes Strobl
90556
Cadolzburg-Greimersdorf, Gonnersdorfer Weg 3
Kreis Fürth
Telefon: 09103-453
Telefax: 09103-7312
Mobil-Telefon: 0171-5535262
E-Mail: [email protected]
Jürgen Trabert
97258
Gollhofen, Ringstraße 37
Kreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim
Telefon: 09339-491
Telefax: 09339-491
Mobil-Telefon: 0170-6067707
E-Mail: [email protected]
Markus Werner
97618
Heustreu, Vorstraße 28
Kreis Rhön-Grabfeld
Telefon: 09773-8408
Telefax: 09773-8407
Mobil-Telefon: 0171-7379246
E-Mail: [email protected]
12
ERSATZMÄNNER
Unterfranken
Bernhard Bumm
97509
Kolitzheim, Schweinfurter Straße 50
Kreis Schweinfurt
Telefon: 09385-361
Telefax: 09385-571
Mobil: 0151-20422956
E-Mail: [email protected]
Benedikt Endres
97244
Bütthard-Gützingen, Kirchplatz 6
Kreis Würzburg
Telefon: 09336-821
Telefax: 09336-997877
Mobil: 0173-3061604
E-Mail: [email protected]
Mittelfranken
Bernhard Wolf
97258
Ippesheim, Herrnberchtheim 161
Kreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim
Telefon: 09339-9892850
Telefax: 09339-9892856
Mobil-Telefon: 0173-2129802
E-Mail: [email protected]
Gerhard Rohn
91541
Rothenburg-Herrnwinden, Haus-Nr. 7
Kreis Ansbach
Telefon: 09861-2283
Telefax: 09861-2283
Mobil: 0172-8419769
E-Mail: [email protected]
Oberfranken
Jochen Körtge
96476
Bad Rodach, Schweighof 1
Kreis Coburg
Telefon: 09564-80260
Telefax: 09564-80262
Mobil-Telefon: 0170-9717931
E-Mail: [email protected]
13
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Dipl.-Ing. agr. Dr. Klaus Ziegler
Hahnsteig 18, 97252 Frickenhausen
Telefon: 09331-1200
Mobil-Telefon: 0171-5517556
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer
Dipl.-Ing. agr. Manfred Anselstetter
Am Stiegel 14, 97286 Winterhausen
Telefon: 09333-1756
Mobil-Telefon: 0170-5611571
E-Mail: [email protected]
Sachbearbeiter
Erich Göbel
Ölbergstraße 17, 97294 Unterpleichfeld
Telefon: 09367-3494
Mobil-Telefon: 0171-5520272
E-Mail: [email protected]
Landw. Techniker
Maria Heimbach
Frühlingstraße 47, 97241 Bergtheim
Telefon: 09367-1243
E-Mail: [email protected]
Bürokauffrau
Ingrid Dluczek
Kleinochsenfurter Straße 44, 97199 Ochsenfurt
Telefon: 09331-4439
E-Mail: [email protected]
Bürokauffrau
VERTRAUENSMÄNNER FÜR DEN ZUCKERRÜBENBAU
Aufgrund von Neuwahlen und Strukturanpassung im Jahre 2014/2015 reduzierte sich die Zahl der „Vertrauensmänner
für den Zuckerrübenbau“ und damit auch die Zahl der Ortsvereinigungen von 329 (Bereich Ochsenfurt 316; Bereich
Rain 13) auf nunmehr 213 (im Bereich Ochsenfurt 201 und im Bereich Rain 12).
14
2. Vertretung des Verbandes in anderen Organisationen
In folgenden nahestehenden Organisationen ist der Verband vertreten:
1.
Im Vorstand des Verbandes Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V.
durch
Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim
2.
Im Ausschuss des Verbandes Süddeutscher
durch
Zuckerrübenanbauer e.V.
Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim
Ernst Hahn, Rothenburg o.d.T.
Johannes Menth, Rittershausen
Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen
Richard Franz Frhr. von Bechtolsheim,
Dettelbach-Mainsondheim
Ehrenmitglied im Vorstand
3.
durch
Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim
4.
Im Landwirtschaftlichen Beraterkreis der durch
Südzucker AG Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim
Ernst Hahn, Rothenburg o.d.T.
Johannes Menth, Rittershausen
5.
Im Vorstand der Süddeutschen
durch
Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG
Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim
(Vorsitzender)
6.
Im Aufsichtsrat der Süddeutschen
durch
Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG
Ernst Hahn, Rothenburg o.d.T.
Johannes Menth, Rittershausen
7.
Im Beirat der Süddeutschen
Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG
Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen
Im Aufsichtsrat der Südzucker AG
durch
8.
Im Vorstand des Ringes Fränkischer
durch
Zuckerrübenbauer e.V. Im Beirat des Ringes Fränkischer
durch
Zuckerrübenbauer e.V.
Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim (Vorsitzender)
Ernst Hahn, Rothenburg o.d.T. (1. stellvertr. Vors.)
Johannes Menth, Rittershausen (2. stellvertr. Vors.)
Karl-Heinz Bernard, Volkach
Hermann Bonnländer, Weyersfeld
Matthias Dorsch, Mainstockheim
Dr. Eberhard Krayl, Mannheim (bis 31.12.2015)
Dr. Georg Vierling, Mannheim (ab 01.01.2016)
Thomas Muhr, Adelschlag
Uwe Pfister, Retzstadt
Andreas Schech, Grettstadt
Peter Schlund, Buttenheim
Christian Schmitt, Gaurettersheim
Ralf Schmitt, Herlheim
Rainer Stephan, HAS-Unterhohenried
Dr. Stefan Streng
Winfried Strobel, Erbshausen
Johannes Strobl, Cadolzburg
Jürgen Trabert, Gollhofen
Markus Werner, Heustreu
Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen
9.
Ernst Hahn, Rothenburg o.d.T.
Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen
Im Vorstand des Kuratoriums für Versuchs-
durch
wesen und Beratung, Ochsenfurt
15
10.
In der Prüfungskommission der Deutschen
Landwirtschafts-Gesellschaft e. V., Prüfstelle
(Technik der Bestellung, Pflege und Bodenbearbeitung, Neuheiten-Kommission zur
Agritechnica), Groß-Umstadt
durch
Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen
11.
Im Vorstand des Vereins
„Jugendförderung Franken“
durch
Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen
12.
In der „Jugendförderung Franken
durch
der süddeutschen Zuckerwirtschaft e.V.“
Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim
Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen
13.
In der Internationalen Vereinigung
Europäischer Zuckerrübenanbauer (CIBE),
Generalsekretär, Technische Kommission
Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen
14.
In der dzz-Zuckerrübenzeitung
durch
(Redaktionskomitee)
durch
Ernst Hahn, Rothenburg o.d.T.
Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen (Gaststatus)
15. Im IIRB – Internationales Institut durch
für Zuckerrübenforschung –
Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim
Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen
(Mitglied „Agritechnical Engineering“)
16.
Im Koordinierungsausschuss des
Instituts für Zuckerrübenforschung, Göttingen
(u.a. auch Mitglied im Arbeitskreis Sorten)
Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen
17.
Im Ausschuss des Landeskuratoriums
durch
für pflanzliche Erzeugung in Bayern e. V., München
Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim
18.
In der DLG, Ausschuss für Zuckerrüben
durch
Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim
19.
Im Widerspruchsausschuss-Rüben
beim Bundessortenamt Hannover
durch
Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen
20.
Im Beirat der Fachstelle „Rübenlogistik“
durch
(gegründet am 01.05.1994) beim
Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer
21. Im Beirat der EUF-Arbeitsgemeinschaft
Ochsenfurt
durch
Rainer Stephan, HAS-Unterhohenried
Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen
durch
Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen
22.
Im Aufsichtsrat der Landwirt-
durch
schaftlichen Maschinengemeinschaft der Zuckerrübenbauer Zeil Ost eG bzw. West eG,
Gerolzhofen, Arnstein, sowie LMG Ochsenfurt eG
Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen
(Gaststatus)
23.
Im Bezirksvorstand des BBV-Bezirksverband Unterfranken, Würzburg
durch
Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim
durch
Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen
24. Im Fördererkreis Zucker-Museum e.V.
Berlin
16
25. Im fränkischen Verlade- und durch
Transport-Ausschuss
(Verbandsvertreter lt. Liefervertrag)
Johannes Menth, Rittershausen (Vorsitzender)
Hermann Bonnländer, Weyersfeld
Matthias Dorsch, Mainstockheim
Rainer Stephan, HAS-Unterhohenried
Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen
26.
In der Arbeitsgemeinschaft (AG) durch
Europa Würzburg
Dr. Jochen Fenner, Gelchsheim
Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen
27.
In der WVZ-Arbeitsgruppe „Betriebsbefragungen“ durch
zur Produktionstechnik im Zuckerrübenanbau
Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen
17
3. Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V., Ochsenfurt
97199 Ochsenfurt, Marktbreiter Straße 74
Telefon: 09331-91-875
Telefax: 09331-91-874
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vsz.de
Ehrenmitglieder des Vorstandes
Peter Münsterer
84034 Landshut, Innere Regensburger Straße 6b
Telefon: 0871-4303856
Dr. Reinhold Kißling
74906 Bad Rappenau-Bonfeld, Kirchhausener Straße 26
Telefon: 07066-8192
Richard Franz Frhr. von Bechtolsheim
97337 Dettelbach-Mainsondheim
Telefon: 09324-903230
Ludwig Bayer
64584 Biebesheim, Kirchgasse 11
Telefon: 06258-6330
Manfred Schneller
61194 Niddatal-Assenheim, Erlenhof
Telefon: 06034-2273
Arnold Eisenacher
37124 Rosdorf-Obernjesa, Angerstraße 18
Telefon: 05509-713
Richard Schwaiger
94330 Aiterhofen, Amselfing 11
Telefon: 09421-61869
Heinz Christian Bär 61184 Karben/Burg-Gräfenrode, Margarethenhof
Telefon: 06034-3883
Ulrich Müller 04626 Illsitz, Am Dorfplatz 2
Telefon: 034491-26328
Ernst Wechsler
67593 Westhofen, Wormser Straße 1
Telefon: 06244-211
Ludwig Eidmann
64823 Groß-Umstadt, Eidmannshof
Telefon: 06078-2470
Erhard Landes
86609 Donauwörth-Zirgesheim, Schiesserhof 2
Telefon: 0906-3848
GESCHÄFTSFÜHRENDER VORSTAND
Vorsitzender
Dr. Hans-Jörg Gebhard
75031
18
Eppingen, Adelshofer Straße 17
Telefon: 07262-1668
Telefax: 07262-3296
E-Mail: [email protected]
1. stellvertr. Vorsitzender
Walter Manz
55278
Dexheim, Dalheimer Straße 14
Telefon: 06133-57465
Telefax: 06133-60291
E-Mail: [email protected]
2. stellvertr. Vorsitzender
Ralf Hentzschel
01920
Panschwitz-Kuckau-Lehndorf, Am Park 14
Telefon: 035796-96340
Telefax: 035796-98136
E-Mail: [email protected]
3. stellvertr. Vorsitzender
Helmut Friedl 86492
Egling, Hattenhofen 5
Tel. 08206 9030750,
Fax 08206 9030752
E-mail: [email protected]
Geschäftsführer
Dr. Fred Zeller
97199
Ochsenfurt, Marktbreiter Straße 74
Telefon: 09331-91-875
Telefax: 09331-91-874
E-Mail: [email protected]
Weitere Vorstandsmitglieder
Dr. Jochen Fenner
97255
Gelchsheim, Hofstraße 2
Telefon: 09335-413
Telefax: 09335-8109
E-Mail: [email protected]
Georg Koch
34590
Wabern, Gut Udenborn
Telefon: 05683-253
Telefax: 05683-5296
E-Mail: [email protected]
Herwig Marloff
61203
bis 15.09.2015
Reichelsheim, Neugasse 15
Telefon: 06035-3138
Telefax: 06035-18139
E-Mail: [email protected]
Dr. Matthias Mehl
60437
ab 15.09.2015
Frankfurt/M. Niedererlenbach, Auf der Steinritz 14
Telefon: 06101-48435
Telefax: 06101-542577
E-Mail: [email protected]
Joachim Rukwied
74246
Eberstadt, In der Damme 1
Telefon: 07134-4855
Telefax: 07134-21512
E-Mail: [email protected]
19
AUSSCHUSS
Mitglieder des Vorstandes sowie folgende Personen
Maximilian Ampferl
Rupert Bach
Heiner Braband (bis 22.12.2015)
Franz-Günther Dörrschuck
Hans-Georg Gröner
Ernst Hahn
Michael Hahn (ab 15.09.2015)
Christian Hartje
Thomas Hellmuth
Wilhelm Isenberg (ab 22.12.2015)
Erik Jennewein
Dr. Matthias Mehl (bis 15.09.2015)
Johannes Menth
Peter Plank
Dr. Helmut Ring Clemens Schaaf
Steffen Steinbrück
85092
68542
37133
63674
88459
91541
61194
34393
63594
37130
67728
60437
97253
85077
94342
06188
99439
Kösching, Klosterstraße 10
Heddesheim, Brunnenweg 6
Friedland 5 OT Niedernjesa, Zur Insel 2
Altenstadt-Heegheim, Brunnenstraße 8
Tannheim, Hofgut Krimmel
Rothenburg o. d. T., Schandhof 1
Niddatal-Kaichen, Brunnenstraße 3
Grebenstein, Melchershof
Hasselroth-Niedermittlau, Obere Heeg 17
Gleichen-Diemarden, Klostergut 4
Münchweiler, Mühlstraße 19
Frankfurt/M. Nieder-Erlenbach, Auf der Steinritz 14
Gaukönigshofen-Rittershausen, Otto-Menth-Straße 15
Manching-Westenhausen, Achstraße 14
Straßkirchen, Straubinger Straße 11
Landsberg-Sietzsch, Emsdorfer Platz 4
Neumark, EG Neumark eG, Vor dem Obertore 160
Beratende Mitglieder
Dr. Rudolf Apfelbeck
Dr. Christian Lang
Manfred Menz
Rüdiger Nagel
Thomas Rothe
Harald Wetzler
Dr. Klaus Ziegler
93086
67595
61191
34628
04746
74177
97252
Wörth, Im Blindfenster 22
Bechtheim, Im Rosengarten 6
Rosbach, Waldhaus Beinhards
Willingshausen–Ransbach, Dorfstraße 5
Hartha, Richzenhainer Straße 26
Bad Friedrichshall, Heuchlinger Straße 3
Frickenhausen, Hahnsteig 18
GESCHÄFTSSTELLE
Geschäftsführer
Dr. Fred Zeller
97199
Stellvertr. Geschäftsführer
Martin Graber
Sekretariat
Brigitte Knarr
Birgit Hildebrand
Buchhalter
Sven Böker
Redaktion der dzz
Gudrun Walther
Vertrieb dzz
Alexandra Wolz
Fachstelle Rübenlogistik
Klaus Weippert
20
Ochsenfurt, Marktbreiter Straße 74
Telefon: 09331-91-875
Telefax: 09331-91-874
E-Mail: [email protected]
Im Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer sind folgende Rübenbauverbände
zusammengeschlossen:
Heilbronn
Verband baden-württembergischer Zuckerrübenanbauer e.V.
74072 Heilbronn/Neckar, Gartenstraße 54
Telefon: 07131-7893-0, Telefax: 07131- 7893-19
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vsz.de/Baden-Wuerttemberg.htm
Barbing
Verband bayerischer Zuckerrübenanbauer e.V.
93092 Barbing, Sandstraße 4
Telefon: 09401-9304-0, 09401-9304-99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bayernruebe.de
Eibelstadt
Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.
97246 Eibelstadt, Würzburger Straße 44
Telefon: 09303-90660, Telefax: 09303-99198
E-Mail: [email protected]
Internet: www.frankenrueben.de
Worms
Verband der Hessisch-Pfälzischen Zuckerrübenanbauer e.V.
67547 Worms, Rathenaustraße 10
Telefon: 06241-92192-0, Telefax: 06241-92192-99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ruebe.info
Willingshausen
Verband der Zuckerrübenanbauer Kassel e.V.
34628 Willingshausen–Ransbach, Dorfstraße 5
Telefon: 06691-9448283, Telefax: 06691-9448285
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vsz.de/Kassel.hmt
Friedrichsdorf
Verband Wetterauer Zuckerrübenanbauer e.V.
61381 Friedrichsdorf/Taunus, Taunusstraße 151
Telefon: 06172-7106-221 oder 134, Telefax: 06172-7106-222
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vsz.de/Wetterau.htm
Zeitz
Verband Sächsisch-Thüringischer Zuckerrübenanbauer e.V.
04746 Hartha, Richzenhainer Straße 26
Telefon:034328 604506, Telefax:034328 604507
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vstz.de
21
4. Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG,
Stuttgart-Ochsenfurt (SZVG) Sitz: Stuttgart
Anschrift:
97199
Ochsenfurt, Marktbreiter Straße 74
Telefon: 09331-91256
Telefax: 09331-91245
E-Mail: [email protected]
Internet: www.szvg.de
VORSTAND
Ehrenvorsitzender:
Dr. Reinhold Kißling
74906 Bad Rappenau-Bonfeld, Kirchhausener Straße 26
Vorsitzender:
Dr. Jochen Fenner
97255 Gelchsheim, Hofstraße 2
Stellvertr. Vorsitzender:
Erhard Landes (bis 07.07.2015)
Georg Koch (ab 07.07.2015)
86609 Donauwörth-Zirgesheim, Schiesserhof 2
34590 Wabern, Gut Udenborn
Vorstandsmitglieder:
Helmut Friedl (ab 07.07.2015)
Walter Manz
Herwig Marloff (bis 10.12.2015)
Dr. Matthias Mehl (ab 10.12.2015)
Joachim Rukwied
86492
55278
61203
60437
74246
Egling, Hattenhofen 5
Dexheim, Dalheimer Straße 14
Reichelsheim, Neugasse 15
Frankfurt/M. Niedererlenbach
Eberstadt, In der Damme 1
AUFSICHTSRAT
Vorsitzender:
Dr. Hans-Jörg Gebhard
75031 Eppingen, Adelshofer Straße 17
Stellvertr. Vorsitzender:
Ralf Hentzschel
01920 Panschwitz-Kuckau-Lehndorf, Am Park 14
Mitglieder:
Maximilian Ampferl (ab 07.07.2015)
85092 Kösching, Klosterstraße 10
Rupert Bach
68542 Heddesheim, Brunnenweg 6
Ludwig Brunnhuber (bis 07.07.2015)
89344 Aislingen, Graf-von-Werdenbergstraße 16
Mag. Klaus Buchleitner A-1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1
Ludwig Eidmann (bis 10.12.2015)
64823 Groß-Umstadt, Eidmannshof
Dr. Ewald Glaser
76137 Karlsruhe, Lauterbergstraße 1
Ernst Hahn
91541 Rothenburg o. d.T., Schandhof 1
Christian Hartje
34393 Grebenstein, Melchershof
22
Mag. Veronika Haslinger
A-1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1
Thomas Hellmuth
63594 Hasselroth/Niedermittlau, Obere Heeg 17
Hans-Josef Hilgers
50668 Köln, Altenberger Straße 1 a
Erik Jennewein 67728 Münchweiler, Mühlstraße 19
Susanne Kunschert 73760 Ostfildern, Felix-Wankel-Straße 2
Erhard Landes (ab 07.07.2015)
86609 Donauwörth-Zirgesheim, Schiesserhof 2
Herwig Marloff (ab 10.12.2015)
61203 Reichelsheim, Neugasse 15
Johannes Menth
97253 Gaukönigshofen-Rittershausen, Otto-Menth-Straße 15
Dr. Helmut Ring
94342 Straßkirchen, Straubinger Straße 11
Clemens Schaaf
06188 Landsberg-Sietzsch, Emsdorfer Platz 4
Roland Schuler
81925 München, Arabellastraße 4
Steffen Steinbrück
99439 Neumark, Vor dem Obertore 160
MITGLIEDER
Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V., Marktbreiter Straße 74, 97199 Ochsenfurt
Verband bad.-württ. Zuckerrübenanbauer e.V., Gartenstraße 54, 74072 Heilbronn
Verband bayerischer Zuckerrübenanbauer e.V., Sandstraße 4, 93092 Barbing
Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V., Würzburger Straße 44, 97246 Eibelstadt
Verband der Hess.-Pfälz. Zuckerrübenanbauer e.V., Rathenaustraße 10, 67547 Worms
Verband der Zuckerrübenanbauer Kassel e.V., Dorfstraße 5, 34628 Willingshausen-Ransbach
Verband Wetterauer Zuckerrübenanbauer e.V., Taunusstraße 151, 61381 Friedrichsdorf
Verband Sächsisch-Thüringischer Zuckerrübenanbauer e.V., Kreisstraße 1, 06712 Kretzschau-Grana
und außerdem nachfolgende Genossenschaftszentralen Süddeutschlands:
BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München
ZG Raiffeisen e.G., Lauterbergstraße 1, 76137 Karlsruhe
Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG, Altenberger Straße 1 a, 50668 Köln
DZ Bank, Deutsche Zentralgenossenschaftsbank AG, Platz der Republik, 60265 Frankfurt
23
Persönliche Mitglieder:
Maximilian Ampferl (ab 07.07.2015)
85092 Kösching, Klosterstraße 10
Erik Jennewein
67728 Münchweiler, Mühlstraße 19
Rupert Bach
68542 Heddesheim, Brunnenweg 6
Dr. Reinhold Kißling
74906 Bad Rappenau-Bonfeld, Kirchhausener Str. 26
Ludwig Brunnhuber (bis 07.07.2015)
89344 Aislingen, Graf-von-Werdenbergstraße 16
Georg Koch
34590 Wabern, Gut Udenborn
Mag. Klaus Buchleitner A-1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1
Susanne Kunschert
73760 Ostfildern, Felix-Wankel-Straße 2
Ludwig Eidmann (bis 10.12.2015)
64823 Groß-Umstadt, Eidmannshof
Erhard Landes
86609 Donauwörth-Zirgesheim, Schiesserhof 2
Dr. Jochen Fenner
97255 Gelchsheim, Hofstraße 2
Walter Manz
55278 Dexheim, Dalheimer Straße 14
Helmut Friedl (ab 07.07.2015)
86492 Egling, Hattenhofen 5
Herwig Marloff
61203 Reichelsheim, Neugasse 15
Dr. Hans-Jörg Gebhard
75031 Eppingen, Adelshofer Straße 17
Dr. Matthias Mehl (ab 10.12.2015)
60437 Frankfurt/M. Nieder-Erlenbach
Auf der Steinritz 14
Dr. Ewald Glaser
76137 Karlsruhe, Lauterbergstraße 1
Johannes Menth
97253 Gaukönigshofen-Rittershausen,
Otto-Menth-Str. 15
Ernst Hahn
91541 Rothenburg o. d. T., Schandhof 1
Peter Plank (ab 07.07.2015)
85077 Manching-Westenhausen, Achstraße 14
Christian Hartje
34393 Grebenstein, Melchershof
Dr. Helmut Ring
94342 Straßkirchen, Straubinger Straße 11
Mag. Veronika Haslinger
A-1020, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1
Joachim Rukwied
74246 Eberstadt, In der Damme 1
Thomas Hellmuth
63594 Hasselroth/Niedermittlau, Obere Heeg 17
Clemens Schaaf
06188 Landsberg-Sietzsch, Emsdorfer Platz 4
Ralf Hentzschel
01920 Panschwitz-Kuckau-Lehndorf, Am Park 14
Roland Schuler
81925 München, Arabellastraße 4
Hans-Josef Hilgers
50668 Köln, Altenberger Straße 1 a
Steffen Steinbrück
99439 Neumark, Vor dem Obertore 160
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Geschäftsführer:
Dr. Fred Zeller
Kellergasse 2a, 97215 Auernhofen
24
5. Südzucker AG
68165 Mannheim
Maximilianstraße 10
68165 Mannheim
Telefon: 0621-421-0
Telefax: 0621-421-393
Internet: www.suedzucker.de
AUFSICHTSRAT
Vorsitzender:
Dr. Hans-Jörg Gebhard
1. stellvertr. Vorsitzender:
Franz-Josef Möllenberg (Arbeitnehmer-Vertreter)
75031 Eppingen
25462 Rellingen
2. stellvertr. Vorsitzender:
Erwin Hameseder
A-3622 Mühldorf
Mitglieder:
Dr. Jochen Fenner
Helmut Friedl
Veronika Haslinger
Ralf Hentzschel
Wolfgang Kirsch
Georg Koch
Susanne Kunschert
Joachim Rukwied
97255 Gelchsheim
86492 Egling a. d. Paar
A-1020 Wien
01920 Panschwitz-Kuckau
78598 Königstein
34590 Wabern
70597 Stuttgart
74246 Eberstadt
Arbeitnehmer-Vertreter:
Yüksel Gediagac
Günther Link Bernd Maiweg
Ronny Schreiber
Petra Schwalbe
Nadine Seidemann
Franz-Rudolf Vogel
Wolfgang Vogl
Rolf Wiederhold
13439
97258
33330
64683
13053
86609
67549
94505
34590
VORSTAND
Dr. Wolfgang Heer (Vorsitzender) Dr. Thomas Kirchberg Thomas Kölbl Johann Marihart
Ludwigshafen
Ochsenfurt
Speyer
Limberg/Österreich
Berlin
Oberickelsheim
Gütersloh
Einhausen
Berlin
Donauwörth
Worms
Bernried
Wabern
25
LANDWIRTSCHAFTLICHER BERATERKREIS
Vorsitzender:
Walter Manz
55278 Dexheim
Stellvertr. Vorsitzender:
Herwig Marloff (bis 30.09.2015)
Dr. Matthias Mehl (ab 26.02.2016)
61203 Reichelsheim
60437 Frankfurt
Mitglieder:
Maximilian Ampferl (ab 01.08.2015)
Rupert Bach
Ludwig Brunnhuber (bis 31.07.2015)
Ernst Hahn
Christian Hartje
Josef Haslbeck (bis 31.07.2015)
Thomas Hellmuth
Erik Jennewein
Dr. Matthias Mehl
(ab 01.10.2015 bis 26.02.2016, dann stv. Vors.)
Johannes Menth
Peter Plank (ab 01.08.2015)
Dr. Helmut Ring Clemens Schaaf
Norbert Schindler, MdB
Dr. Fred Zeller
85092
68542
89344
91541
34393
94333
63594
67728
Kösching
Heddesheim
Aislingen
Rothenburg
Grebenstein
Geiselhöring
Hasselroth-Niedermittlau
Münchweiler
60437
97254
85077
94032
06188
67273
97215
Frankfurt
Gaukönigshofen-Rittershausen
Manching
Passau
Landsberg
Bobenheim am Berg
Auernhofen
RÜBENABTEILUNG OCHSENFURT
Marktbreiter Straße 74, 97199 Ochsenfurt
Leiter der Rübenabteilung:
stellvertretender Leiter
Ernst Merz
Simon Vogel
Rübenabteilung Ochsenfurt:
Hannelore Geßner
Elfriede Hannwacker
Gisela Rückel (ab 01.03.2016)
Christine Schneider
Dieter Schoch
Sebastian Siebauer (bis 29.02.2016)
GESCHÄFTSBEREICH ZUCKER/RÜBEN, Mannheim/Ochsenfurt
Maximilianstraße 10, 68165 Mannheim / Marktbreiter Straße 74, 97199 Ochsenfurt
Leiter des Geschäftsbereiches:
Dr. Rainer Schechter, Sitz: Mannheim
Planung/Bezahlungssysteme:
Produktion/Prozesskoordination:
Logistik/Nebenprodukte:
Alfons Münch, Sitz: Ochsenfurt
Dr. Eberhard Krayl, Sitz: Mannheim (bis 31.12.2015)
Dr. Georg Vierling, Sitz: Mannheim (ab 01.01.2016)
Manfred Kröhl, Sitz: Mannheim
26
ZENTRALABTEILUNG LANDWIRTSCHAFTLICHE FORSCHUNG
Maximilianstraße 10, 68165 Mannheim
Leiter des Geschäftsbereiches:
Dr. Johann Maier
BETRIEBSRAT ZUCKERFABRIK OCHSENFURT
Vorsitzender:
Günther Link
97258 Oberickelsheim
Stellvertr. Vorsitzender:
Thomas Grießmann
97199 Ochsenfurt
Mitglieder:
Elli Hannwacker
Armin Herbst
Bernd Hirsch
Ingo Pregitzer
Horst Schrooten
Bettina Schweizer
Erika Zimmermann
97234
97340
97340
97340
97199
97253
97199
Reichenberg
Gnodstadt
Marktbreit
Marktbreit
Ochsenfurt
Gaukönigshofen
Ochsenfurt
Weltzuckererzeugung und –verbrauch 2015/16
(einige Länder im Vergleich)
* zuzüglich ca. 28 Milliarden l Bioethanol (davon 2,9 Mrd. l Export)
Quelle: WVZ, Bonn, Stand 03/2016
27
II. Anbau, Ernte und Verarbeitung
der Zuckerrüben in Franken 2015
1. Bestimmungen der EU-Behörden und nationale Beschlüsse
Die Zuckermarktordnung (ZMO) –
Anbau 2006 bis 2016
Wie in den meisten wichtigen Erzeugerländern der Erde
wird auch in der EU der Markt für Zucker durch eine
Marktordnung geregelt. Damit soll sichergestellt werden,
dass den Erzeugern ein angemessenes Einkommen garantiert wird und dieses Grundnahrungsmittel dem Verbraucher stets in ausreichenden Mengen zur Verfügung
steht.
Gemeinsame Agrarpolitik der EU
Der Agrarsektor ist bis heute einer der wenigen Bereiche der Europäischen Union, die durch eine einheitliche und gemeinsame Politik gekennzeichnet sind.
Die Grundsätze dieser Gemeinsamen Agrarpolitik
werden seit der Gründung der EWG von den Regierungen der Mitgliedstaaten beschlossen und auf
nationaler Ebene umgesetzt. Mit der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) werden folgende Ziele verfolgt:
Die erste Marktordnung, die den Zuckermarkt für die EU
einheitlich regelte, trat im ZWJ 1967/68 in Kraft. In den
vier Jahrzehnten ihres Bestehens wurde die Zuckermarktordnung immer wieder modifiziert und an die jeweiligen
Erfordernisse des Marktes und der gemeinsamen Agrarpolitik angepasst. Dies gilt für die Einführung der hundertprozentigen Haushaltsneutralität im Jahr 1968 ebenso
wie für die Umsetzung der GATT-Verpflichtungen.
■ Stabilisierung der Märkte,
■ die Nahrungsmittelversorgung der Verbraucher zu
angemessenen Preisen sicherzustellen,
■ die Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung
des technischen Fortschritts, die Rationalisierung der
landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere
der Arbeitskräfte, zu steigern,
■ auf diese Weise der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten.
Der Rat der europäischen Agrarminister hatte schon
2001 die EU-Kommission beauftragt, im Jahr 2003 einen
Bericht zur Zuckermarktordnung vorzulegen, der gegebenenfalls von Reformvorschlägen begleitet werden soll.
Die weitere Ausgestaltung der EU-Zuckerpolitik hat folgende Faktoren zu berücksichtigen:
■ Nachhaltigkeit der Rüben- und Zuckererzeugung in
der EU;
■Verbraucherschutz;
■ Verpflichtungen aus WTO II;
■ Ausgang eines Panels bei der Welthandelsorganisation-WTO (Beschwerde Australien, Brasilien,
Thailand);
■ Ausgestaltung der Präferenzabkommen;
(AKP und EBA = “Everything but arms“, LDC = “Low
developed countries“)
■ Erweiterung der EU;
■ Situation des EU-Agrarhaushaltes;
■ Erzeugung biogener Treibstoffe;
In Winterversammlungen wurden diese Reformansätze
regelmäßig ausführlich diskutiert. Praxisrelevant galt stets
der Hinweis: „Bei aktuellen Pacht- und Kaufentscheidungen von Lieferrechten diese Thematik bitte im Blick behalten!“
28
EU-Zuckermarktordnung
Um diese Ziele zu erreichen, wurden im Rahmen der
GAP einzelne Marktordnungen mit speziellen Regeln für
die verschiedenen agrarischen Erzeugnisse geschaffen. Der EU-Zuckermarkt wird seit 1968 durch eine gemeinsame Marktordnung geregelt. Spezifische Rahmenbedingungen für den Zuckersektor sind allerdings keine
singuläre Erscheinung innerhalb der EU, denn auch
in den meisten anderen Erzeugerländern sind die wirtschaftlichen Bedingungen der Zuckerproduktion durch
einen staatlichen Rahmen definiert. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Versorgung der heimischen Märkte
sicherzustellen und diese vor den erheblichen Ernte- und
Preisschwankungen des Weltmarktes zu schützen. Auch
die EU-Zuckermarktordnung verfolgt das Ziel, die hohe
Volatilität auf dem Weltmarkt nicht auf die heimischen Erzeuger und Verbraucher durchschlagen zu lassen.
Zentrale Elemente der Zuckermarktordnung
Die Zuckermarktordnung beruht seit ihrer Einführung auf
zwei zentralen Instrumenten, die die Realisierung der
oben genannten Ziele sicherstellen: Zum einen wurde
ein Quotensystem geschaffen, das die Gemeinschaftserzeugung mengenmäßig reguliert, zum anderen werden
Einfuhren zu niedrigen Preisen mit Zöllen belegt. Beide
Instrumente sind bis zum heutigen Tag für das Funktionieren der Marktordnung charakteristisch und unverzichtbar.
Sie sollen u. a. sicherstellen, dass der EU-Binnenmarktpreis nicht unter ein bestimmtes Preisniveau absinkt, um
die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität des Rübenanbaus in der Europäischen Union zu erhalten.
Wichtigste Elemente der Zuckermarktordnung im
Überblick
Quotensystem
Anstelle der ursprünglichen Unterscheidung zwischen Aund B-Quote trat mit der Reform der Zuckermarktordnung
im Jahr 2006 eine einzige Quote. Diese wird den Mitgliedstaaten von der EU zugeteilt und von diesen wiederum auf die Unternehmen der Zuckerindustrie aufgeteilt.
Quoten für Zucker, Isoglucose und Inulinsirup in der EU ab 2013/14
Mitgliedstaaten
Deutschland
Frankreich
– Mutterland
– DOM
Polen
Großbritannien
Niederlande
Belgien
Spanien
Italien
Tschechische Republik
Dänemark
Österreich
Schweden
Kroatien*
Griechenland
Slowakei
Ungarn
Rumänien
Litauen
Finnland
Portugal
Zucker
Isoglukose
2.898.255,7
56.638,2
–
3.004.811,15
432.220,05
1.405.608,1
1.056.474,0
804.888,0
676.235,0
498.480,2
508.379,0
372.459,3
372.383,0
351.027,4
293.186,0
192.877,0
158.702,0
112.319,5
105.420,0
104.688,8
90.252,0
80.999,0
–
–
42.861,4
–
–
114.580,2
53.810,2
32.492,5
–
–
–
–
–
–
68.094,5
250.265,8
–
–
–
–
– Kontinent
–
Inulinsirup
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
12.500,0
–
– Azoren
9.953,0
–
–
Bulgarien
–
89.198,0
–
13.529.618,2
720.440,8
–
EU-28
Quelle: Europäische Kommission; * = ab 1. Juli 2013
Laufzeit
Die derzeitigen Regelungen der Zuckermarktordnung
gelten bis zum Wirtschaftsjahr 2016/17. Eine zwischenzeitliche Überprüfung ist in dieser Zeit nicht vorgesehen.
Rübenmindestpreise und Referenzpreise
für Zucker
Die Zuckermarktordnung verpflichtet die Zuckerhersteller, den Rübenanbauern für Rüben, die zur Herstellung
von Quotenzucker benötigt werden, mindestens den
vom Agrarministerrat festgelegten Rübenmindestpreis zu
zahlen. Der Referenzpreis für Zucker ist im Gegensatz
zum Rübenmindestpreis kein Garantiepreis, sondern
gibt das Binnenmarktpreisniveau an, das aus Sicht der
Kommission nicht unterschritten werden sollte. Fällt der
Binnenmarktpreis dennoch unter dieses Niveau kann die
Kommission bestimmte Maßnahmen zur Preisstützung
ergreifen.
29
Referenzpreise für Zucker und Zuckerrübenmindestpreis
Preise
Referenzpreis Weißzucker
Reduzierung, kumuliert
Strukturabgabe
Netto-Referenzpreis
Reduzierung, kumuliert
Referenzpreis Rohzucker
Zuckerrübenmindestpreis
Reduzierung, kumuliert1)
Euro/t
%
Euro/t
Euro/t
%
Euro/t
Euro/t
%
2006/07
2007/08
2008/09
ab 2009/10
631,9
0
126,4
505,5
20,0
496,8
32,9
24,7
631,9
0
173,8
458,1
27,5
496,8
29,8
31,7
541,5
14,4
113,3
428,2
32,2
448,8
27,8
36,2
404,4
36,0
0
404,4
36,0
335,2
26,3
39,7
1) gegenüber gewogenem Mittel von bisher 43,63 für EU-15.
Preissenkungen
Die Preise wurden durch die Reform in vier Schritten – zuletzt am 1. Oktober 2009 – reduziert. Der Interventionsbzw. Referenzpreis für Weißzucker sank um insgesamt
36 %, der Mindestpreis für Zuckerrüben um 39,7 %.
Der Interventionspreis wurde durch einen Referenzpreis
ersetzt.
Kompensation
Die Rübenanbauer erhielten für durchschnittlich 64,2 %
der Preissenkung einen Ausgleich in Form einer Direktzahlung. Die Zahlung war an die Einhaltung bestimmter
Standards für Umweltschutz und Bodenbewirtschaftung
gebunden. Die zuckerspezifischen Zahlungsansprüche
(„Top ups“) wurden in Deutschland im Zeitraum zwischen
2010 und 2013 im so genannten Gleitflug abgeschmolzen. Gleichzeitig erhöhten sich die allgemeinen Flächenprämien.
Intervention
Das Interventionssystem der zurückliegenden Marktordnungsperioden ist mit Ende des Zuckerwirtschaftsjahres
2009/10 ausgelaufen.
Private Lagerhaltung
Wenn der der festgestellte Durchschnittspreis in der EU
während eines repräsentativen Zeitraums unter dem Referenzpreis liegt und dies wahrscheinlich auch weiterhin
der Fall bleibt, kann einem Unternehmen, das über eine
Zuckerquote verfügt, eine Beihilfe für die private Lagerhaltung gewährt werden.
Marktrücknahme
Um das strukturelle Gleichgewicht des Zuckermarktes
zu erhalten und zu verhindern, dass das gemeinschaftliche Preisniveau unterhalb des Referenzpreises fällt,
hat die EU-Kommission die Möglichkeit, Quotenzucker
und Quotenisoglukose bis zum Beginn des folgenden
Wirtschaftsjahres vom Markt zu nehmen. Der übertragene Zucker muss durch die Unternehmen auf eigene
Rechnung eingelagert werden. Er wird automatisch zum
ersten Quotenzucker des folgenden Wirtschaftsjahres.
Diese Maßnahme war 2015/2016 letztmalig in Kraft.
30
Restrukturierungsfonds
Um die Quotenzuckererzeugung im Rahmen der Reform
der Zuckermarktordnung von 2006 ohne eine obligatorische Quotenkürzung zu reduzieren, wurde ein Restrukturierungsfonds eingerichtet, aus dem denjenigen
Zuckerfabriken, die sich verpflichteten, ihre Quote ganz
oder teilweise aufzugeben, eine Entschädigung gezahlt
wurde. Rübenanbauer, die ihre Erzeugung im Rahmen einer Quotenrückgabe durch eine Fabrik reduzierten oder
aufgaben, erhielten 10 % der Restrukturierungsmittel sowie einen Festbetrag. Zur Finanzierung des Restrukturierungsfonds wurden die Unternehmen der Zuckerindustrie
verpflichtet, eine so genannte Restrukturierungsabgabe
zu zahlen. Die Restrukturierung erfolgte in den Jahren
2007 bis 2009.
Außenschutz und Einfuhren
Bei Zuckereinfuhren vom Weltmarkt wird an den EU-Außengrenzen ein Einfuhrzoll erhoben. Allerdings profitieren zahlreiche Zuckererzeuger weltweit von reduzierten
Zollsätzen, zollfreien Einfuhrkontingenten oder sie verfügen sogar über einen völlig unbeschränkten Zugang
zum EU-Binnenmarkt. So hat die EU zusätzlich zu der
ab 2000 erfolgten Marktöffnung für die im Rahmen der
Alles-außer-Waffen-Initiative begünstigten Länder die traditionellen Einfuhrquoten für die AKP-Länder seit 2009
durch regionale Einfuhrgarantien ersetzt. Neben den
präferenziellen Einfuhren aus diesen beiden Ländergruppen gewährt die Europäische Union weiterhin mehreren
anderen Ländern bzw. Regionen, darunter Brasilien, Indien und den Balkanländern, präferenzielle Einfuhrkontingente.
Produktionsabgabe
Seit dem Wirtschaftsjahr 2007/2008 (bis 2016/2017)
wird eine fixe Produktionsabgabe auf die Zucker- und
Isoglukose-Quoten erhoben. Diese Abgabe beträgt
für Quotenzucker 12 Euro/t. Für Isoglukose beträgt sie
59 % des für Zucker geltenden Betrags. Die Abgabe
wird dem allgemeinen Haushalt der EU zugeführt, ohne
dass ihr zuckerspezifische Zahlungen aus dem Agrarbudget gegenüber stehen.
Binnenmarktregelung
Die Zuckermarktordnung unterscheidet zwei Kategorien
Zucker:
Quotenzucker
■Diese Menge kann auf dem Binnenmarkt abgesetzt
oder unter Berücksichtigung der WTO-Verpflichtungen exportiert werden. Die Höhe der länderspezifischen Quoten ist in der Zuckermarktordnung festgelegt.
■Für die zur Erzeugung von Quotenzucker erforderliche Rübenmenge müssen die Zuckererzeuger den
Rübenanbauern den Rübenmindestpreis zahlen.
Nichtquotenzucker
■Für Zucker, der in einem Wirtschaftsjahr über die zur
Verfügung stehende Quote hinaus erzeugt wird, gibt
es folgende Verwendungsmöglichkeiten.
Industriezucker
■Dieser Zucker wird im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen an zugelassene Verarbeiter innerhalb
der EU geliefert und muss von diesen zu bestimmten
Erzeugnissen verarbeitet werden (Bioethanol, Hefe,
bestimmte Industrie- oder Arzneierzeugnisse).
■Es gibt keine Vorschriften hinsichtlich des zu zahlenden Rübenpreises.
te für Australien, Brasilien und WTO-Mitglieder über insgesamt 106.925 t. Letztere allerdings zu einem Zollsatz
von 98 Euro/t, während der AKP-Zucker bekanntlich
zollfrei eingeführt wird.
Für die Exporte wurden die Verpflichtungen für die EU
neu berechnet, um die Exportverpflichtungen der neuen
Mitglieder aufzunehmen. Die neuen zulässigen Exporterstattungen wurden von 499,1 auf 513,9 Mio. Euro erhöht und die zulässigen Exportmengen von 1,274 Mio. t
auf 1,374 Mio. t festgelegt. Diese neuen Verpflichtungen
traten ab dem 01.07.2006 in Kraft und wurden seitdem
nicht mehr geändert … und laufen am 30.09.2017 aus.
WTO-Zucker-Panel-Schiedsspruch (zur Erinnerung)
Der Schiedsspruch des WTO-Panels im Zuckerstreit
zwischen Brasilien, Australien und Thailand einerseits
und der EU andererseits wurde im Berufungsverfahren
endgültig entschieden; im Detail verlautete am 28. April
2005:
Sofern der Nichtquotenzucker keiner der genannten Verwendungen zugeführt wird, ist eine Überschussabgabe
zu zahlen.
■In seinem Bericht hat das Berufungsgremium im
Wesentlichen die Schlussfolgerungen des Panels vom
15. Oktober 2004 bestätigt.
■ Hinsichtlich der Reexporte von AKP- und Indien-­Zucker
kommt das Berufungsgremium zu dem Ergebnis, dass
die EU-Fußnote mit dem WTO-Agrarabkommen unvereinbar ist, da diese Exporte keiner Senkungsverpflichtung unterworfen worden sind.
■Bezüglich des C-Zuckers bestätigt das Berufungsgremium, dass diese Ausfuhren subventioniert sind.
Das Panel hatte zwei Gründe für die Exportsubventionierung von C-Zucker herausgestellt: Einerseits den
Verkauf von C-Rüben unter den Produktionskosten
und andererseits eine Quersubventionierung der CZuckerexporte durch die hohen Preise für A- und BZucker. Hierzu hat das Berufungsgremium bestätigt,
dass der Verkauf von C-Rüben zu Preisen, die unter
den gesamten Produktionskosten liegen, eine Subvention darstellt. Die Berufungsgerichte haben ebenso
bestätigt, dass die C-Zuckerexporte durch Erlöse für
A- und B-Zucker subventioniert sind.
■Somit hat die EU seit dem ZWJ 1995/96 die zulässige Exportmenge sowie die erlaubten Ausfuhrerstattungen überschritten.
■Somit hatte die EU-Kommission in angemessener
Zeit die unzulässigen Exportsubventionen mit den
WTO-Regeln in Einklang zu bringen. Im Klartext bedeutete das, dass die EU den C-Zucker-Export am
22. Mai 2006 abzuschließen hatte.
EU-Erweiterung und WTO
Die WTO hat die neuen EU-Mitgliedsländer (Beitritt
01.05.2004 = EU 25, 01.01.2017 = EU 27, 01.07.2013
= EU 28) in die Berechnung der Handelsverpflichtungen
der EU einbezogen. Die WTO-Importkontingente für die
EU-25 umfassen neben den ursprünglichen 1.304.700 t
für AKP und Indien nun auch besondere Einfuhrkontingen-
Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaft
Die Ausgleichszahlung für die Zuckerrübenanbauer
soll in den ersten beiden Reformjahren 2006/07 und
2007/08 60 %, für die Folgejahre 2008/09 und
2009/10 64,2 % betragen; ab 2010/11 kommt es
zur Abschmelzung dieses Ausgleichsbetrages – und
zwar: 2010 = 10 %, 2011 = 30 %, 2012 = 60 %,
Überschusszucker
■ Dieser Zucker wird außerhalb der Quote erzeugt und
nicht als Industriezucker verkauft.
■Er kann auf das nächste Wirtschaftsjahr übertragen
werden und gilt in diesem Fall als Quotenzucker des
Folgejahres; unter Anrechnung auf das Ausfuhrkontingent für Nichtquotenzucker exportiert werden.
Versorgung der Regionen in äußersten
Randlagen
■ Für bestimmte Gebiete der EU (z.B. Madeira, Azoren,
La Réunion) wurden Sondermaßnahmen erlassen, um
ihre Belieferung mit Gemeinschaftserzeugnissen zu
angemessenen Preisen sicherzustellen.
■Für Zucker, der im Rahmen der besonderen Versorgungsregelung in diese Regionen geliefert wird, ist
keine Überschussabgabe zu zahlen.
31
2013 = 100 %. Die europäischen Agrarminister haben
2005/06 nicht nur eine drastische Senkung der Zuckerund Rübenpreise beschlossen, sondern auch einen teilweisen Ausgleich für diese Maßnahmen – allerdings nur
für Zuckerrüben.
Einfuhren
Ab 2008/09 werden bei Einfuhren aus jedem LDC, die
die Vorjahreseinfuhren um mehr als 25 % übersteigen,
automatisch Maßnahmen eingeleitet. Diese können in
einer Rücknahme der Präferenz, in einer Aussetzung der
Präferenz oder anderen Schutzmaßnahmen bestehen.
Die Ursprungsregeln werden verschärft. Mischungen
sind nur dann ausreichend für die Ursprungsgewährung,
wenn der darin enthaltene Rohzucker zu 100 % in LDC’s
produziert wurde.
h., dass ein erheblicher Teil der in 2014 erzeugten Nichtquotenrüben ins Anbaujahr 2015 als Quotenrüben übertragen werden musste. Infolgedessen war der Anbau in
2015 entsprechend einzuschränken.
Für den Anbau 2016 wurde die Übertragungsregelung
– aufgrund der trockenheitsbedingten Minderproduktion – lediglich vereinzelt individuell genutzt. Eine Generelle Übertragung fiel ohnehin nicht an.
Die Begrenzung der Übertragung auf 10 % der Vertragsrüben war in 2015 wieder individuell einzuhalten.
Falls der Anbauer die individuelle Übertragung wünschte, konnte er diese im Südzucker-Rohstoffportal (www.
rohstoffportal.suedzucker.de) beantragen.
Ausfuhren
Zucker, der über die Quoten hinaus erzeugt worden ist,
kann innerhalb des bestehenden WTO-Limits exportiert
werden (und sofern der EU-Referenzpreis unter dem
Weltmarktpreis für Zucker liegt).
Die übertragenen Mengen (rund 22 % der Quotenrüben
2015) waren die ersten Quotenrüben 2015 und reduzierten damit die Vertragsrüben zum Anbau 2015, was
analog zu einer Einschränkung der Anbaufläche 2015
führte.
Beihilfen
Um die Zuckerrübenerzeugung in Finnland zu erhalten,
kann den finnischen Zuckerrübenanbauern eine nationale Beihilfe von 350,00 Euro/ha gewährt werden
(Zusage bis 2020!). Die Beihilfe für die DOM wird von
60 Mio. Euro jährlich auf 90 Mio. Euro aufgestockt.
Die GAP 2015 – 2020 sieht gekoppelte Zahlungen
für den Zuckerübenanbau vor; 10 EU-Mitgliedsstaaten
haben diese Maßnahme 2015 bei der EU-Kommission
beantragt und setzten diese um, nicht von Frankreich und
Deutschland.
Die Übertragungsrüben aus 2014 wurden dann 2015
mit dem gültigen Quotenrübenpreis von 26,29 Euro/t
zzgl. Zuckergehaltszuschlag abzgl. Produktionsabgabe
bezahlt.
Zuckerquote
Die variable Quotenausschöpfung (Deklassierung, aber
auch die Umwandlung von Nichtquotenzucker in Quotenzucker) und das Instrument der Marktrücknahme sind
Bestandteile der reformierten Marktordnungsperiode bis
2016/2017.
Die EU-Kommission hat damit die Möglichkeit, die Quoten variabel zu handhaben, und zwar in Abhängigkeit
vom innergemeinschaftlichen Verbrauch und der erlaubten maximalen Exportmenge von Quotenzucker.
Individuelle und generelle Übertragung
Im Laufe des Herbstes 2014 war absehbar, dass die
Zuckererzeugung der Ernte 2014 im Einzugsgebiet der
Südzucker AG die Absatzmöglichkeiten in diesem Wirtschaftsjahr deutlich übersteigt. Deshalb wurde ein Teil
der Rüben, die über die im Zuckerrüben-Liefervertrag
2014 vereinbarten 5 % Industrierüben hinausgingen, als
Industrierüben-Zusatz (IRZ) mit einem deutlichen Preisabschlag und einem Mengenanteil bis max. 33.41 %
abgerechnet. Zudem und darüber hinaus kam es neben
individueller auch zu einer generellen Übertragung, d.
32
Zusätzliche Einfuhren vom Weltmarkt
Als zweite Maßnahme zur Erhöhung des Zuckerangebotes in der Europäischen Union hat die EU-Kommission
zusätzliche zollfreie Zuckerimporte ermöglicht. Diese
Vorgehensweise soll jedoch kein Präjudiz für eine künftige Liberalisierung der Importe zusätzlich zu den begünstigten Entwicklungsländern sein.
GATT/WTO-Restriktionen beim Zuckerexport der EU
Zulässige Zulässiges
ExportmengeErstattungsvolumen
Mio t
Mio Euro
Referenzwert
1986–19901,612
779,9
1995/19961,556
733,1
1996/19971,499
686,3
1997/19981,443
639,5
1998/19991,386
592,7
1999/20001,330
545,9
ab 2000/2001 1,274
499,1
ab 01.07.2006 1,374
513,9
aktuell
1,374
513,9
Für die Exporte wurden die WTO-Verpflichtungen für die
EU (orientiert an den Beitritten seit 2004) neu berechnet.
Die neuen zulässigen Export-Erstattungen und die zulässigen Exportmengen wurden erhöht (siehe obige Tabelle).
2. Bezahlungssystem und Preise
Das Bezahlungssystem im Bereich der Südzucker AG (2006–2016)
(Quelle: Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. – historisch angepasst)
Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen haben
sich der Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer
und seine Regionalverbände mit Südzucker auf ein neues Bezahlungssystem geeinigt. Dieses baut auf einem
Mengengerüst auf, das die Quotenausstattung der Südzucker AG als Basis hat (2006 + 2007 mit erworbener
Zusatzquote). Die Vertragsmenge aller Rübenanbauer
im Bereich der Südzucker AG betrug vor den Quotenrückgabeaktionen im Herbst 2007 rund 9,86 Mio. t. Die
Quotenausstattung des Unternehmens reichte aus, um
die aktuellen Vertragsmengen auf einer Basis von 15 %
Bereinigtem Zuckergehalt (BZG) bzw. bei einem Ausbeuteverlust von 2 % auf die Basis eines Zuckergehaltes
von 17 % zu stellen.
Ferner sollte das neue System weiterhin qualitätsbetont
sein und die Verluste aus früherer bzw. späterer Lieferung
der Rüben im Wesentlichen abdecken. Ein besonderes
Augenmerk wird auf die Mietenpflege gelegt. Die Rübenmarkvergütung leitet sich vom Verkaufspreis der erzeugten Trockenschnitzel-Pellets ab. Es werden jedoch
nicht mehr 4,5 % vergütet, sondern lediglich 3,0 % (im
Quotenrübenbereich). Im Industrierübenbereich gelten
Vollkostenbetrachtungen. Schließlich gibt es Einschnitte
bei den Frachtkosten.
Vor der Kampagne gilt der Hinweis der Südzucker auf
bestmögliche Verwertung; der endgültige Preis ergibt
sich nach Abschluss der Kampagne entsprechend der
Verwertung. Die über die Industrierübenmenge hinaus
gelieferten Rüben (Überschussrüben-ÜR/Übertragungsrüben) werden freiwillig bzw. automatisch ins
Folgejahr vorgetragen. Sie gelten dort als die ersten
Quotenrüben der neuen Kampagne und sind somit
ebenfalls frachtfrei.
Im Gegensatz zum alten Garantiemengensystem „atmet“ das neue System. Es bezieht sich auf den gelieferten Zucker. Daher verringert sich die Vertragsmenge
mit steigendem Zuckergehalt bzw. bereinigtem Zuckergehalt. Allerdings wurde für die Fracht vereinbart, dass
Südzucker die Frachtkosten für Quotenrüben und Nichtquotenrüben, die bei hohem Zuckergehalt innerhalb der
Vertragsrübenmenge geliefert werden, übernimmt.
Regelung zum Anbaujahr 2006 + 2007
Zwar werden die Frachtkosten für die Quotenrüben
(ebenso wie für die Übertragungsrüben, die ja die ersten
Quotenrüben des Folgejahres darstellen) weiterhin voll
vergütet, nicht jedoch für die Industrierüben.
Mengenrahmen
Die ursprünglich ausgegebenen Garantiemengen (vor
2005) bilden weiterhin die Grundlage für den Vertrag.
Die unterschiedlichen Kategorien von Rüben innerhalb
der Garantiemenge, also A-, B- und C1- Rüben wurden
zu Vertragsrüben zusammengefasst. Diese Vertragsrübenmenge bezieht sich bis zum Anbaujahr 2008 auf
einen Zuckergehalt von 17 % und einen Bereinigten
Zuckergehalt (BZG) von 15 %. Waren also bisher pro
Tonne Rüben 140 kg Zucker hinterlegt, so waren es bis
2007 150 kg. Damit stand dem einzelnen Anbauer eine
zusätzliche Zuckermenge zur Verfügung (Regelung zum
Anbau 2006 und 2007).
Liegt die tatsächliche Polarisation bzw. der tatsächliche
BZG unterhalb der Basiswerte (17 % Pol./15 % BZG),
wird die Menge der Quotenrüben entsprechend größer:
(Aufgrund des niedrigeren Zuckergehaltes wird mehr
Rübenmenge benötigt, um die Vertragszuckermenge zu
erfüllen.) Der Teil Quotenrüben, der die Vertragsrüben
überschreitet, bleibt trotzdem frachtfrei.
Die alte Garantiemenge bildet die Basis für die neue Vertragsmenge. Die Rüben werden zum Quotenrübenpreis
frachtfrei plus Nebenleistungen abgerechnet. Rüben, die
darüber hinaus geliefert werden, sind zunächst Industrierüben (IR = Ind.-R.) mit einer Frachtbeteiligung von
Südzucker in Höhe von 75 % (max. 3,00 Euro/t). Ihr Anbau lohnt also i.d.R. vor allem für fabriknahe Standorte.
33
Am folgenden Beispiel für eine Abrechnung wird das „atmende“ System noch einmal erklärt:
Vertrag:
150 t
1.000 t
Anlieferung: 1.100 t
Quotenzucker
Vertragsrübenmenge
(= alte Game), 15 % BZG
Zuckerrüben
Fall A Fall B
17% Pol. (15% BZG) 18% Pol. (16% BZG)
Quotenrüben: 1.000 t Quotenrüben:
938 t
Industrierüben:
100 t Industrierüben:
94 t
Überschussrüben:
0 t Überschussrüben: 68 t
1.100 t
1.100 t
Bezahlungssystem
Preisgebiete bei Südzucker sind 1.) Bayern, BadenWürttemberg, die Verbandsgebiete Hessen-Pfalz, Hessen-Nassau und Wetterau in Summe, 2.) Kassel, 3.) Franken und 4.) Sachsen-Thüringen.
Der Rübenmindestpreis und damit der Polarisationszuschlag erfolgt weiterhin auf einem Zuckergehalt von 16 %.
Der Polarisationszuschlag, der bisher ausgehend
von 16 % Zuckergehalt einen linearen Preiszuschlag von
0,9 % je 1/10 % Zuckergehalt vorsah, wurde dergestalt
geändert, dass dieser Zuschlag von 0,9 % nur noch bis
zu einem Zuckergehalt von 19 % gilt. Für Rüben oberhalb
von 19 % wird zunächst bis 19 % 0,9 % Preiszuschlag vergütet, für den 19 % überschreitenden Teil nur noch 0,7%
(rote Linie). Der EU-Mindestsatz für den Polarisationszuschlag liegt deutlich unter den genannten Werten.
Qualitätsbezahlung
Anstelle des alten Systems mit Ausbeutevergütung und
Qualitätsprämie gibt es nun eine einheitliche Qualitätsprämie. Diese orientiert sich an dem finanziellen Vorteil,
der entsteht, wenn in einem Preisgebiet der Bereinigte
Zuckergehalt (BZG) höher liegt als 14%. Dieses Einsparpotential wurde mit 9,92 Euro/t eingesparter Rübe (und
Fracht ...) bei konstanter Zuckererzeugung errechnet. Der
Betrag ist der Saldo aus verminderten Kampagnekosten,
verminderten Kosten für Fracht sowie Erde und verminderten Erlösen für Futtermittel. 80 % der Einsparungen werden an die Rübenanbauer weitergegeben, 20 % bleiben
beim Unternehmen.
Das seit 1996 bewährte Prinzip der Qualitätszahl,
eingeteilt in 20 Gruppen, wird weiterhin angewendet.
Zur Prämienausschüttung werden die Anbauer mit der
zu prämierenden Menge an alle Quoten- und Nichtquotenrüben in 20 Klassen mit jeweils möglichst gleicher
Rübenmenge nach der Qualitätszahl eingeteilt. Die Einteilung erfolgt mit einer Genauigkeit von zwei Dezimale.
34
Für jedes Qualitätsgebiet erfolgt eine eigene Klasseneinteilung. Die Prämienverteilung in die einzelnen Klassen
wurde im Juli 2006 festgelegt bzw. bestätigt.
Die Grundlage des Systems der Qualitätszahl ist der
Standard-Melasseverlust (SMV), der mit Hilfe der
Braunschweiger Formel aus den Inhaltsstoffen AminoStickstoff, Kalium und Natrium errechnet wird. Der SMV
gibt den Anteil der Zuckerverluste bei der Zuckergewinnung an, der sich aus der technologischen Qualität
der Zuckerrübe ergibt. Für jede Lieferung wird der SMV
errechnet. Dieser SMV wird verglichen mit dem SMV
der Lieferungen der anderen Anbauer, die im gleichen
3-Tages-Zeitraum (vor der jeweiligen Lieferung) geliefert
haben (ab 2013: 5-Tages-Zeitraum: 2 Tage vor,
2 Tage nach der jeweiligen Lieferung). Daraus
ergibt sich die individuelle Qualitätszahl des Anbauers.
Damit die Qualitätszahl leicht eingeordnet werden kann,
wird die Qualitätszahl als Relativzahl ausgedrückt, d.h.
für die durchschnittliche Rübe errechnet sich die Qualitätszahl 100. Überdurchschnittliche Qualität führt zu einer
Qualitätszahl über 100, unterdurchschnittliche Qualität
ergibt eine Qualitätszahl unter 100.
Im neuen Bezahlungssystem gilt eine Rübenmarkvergütung in Höhe von 3 % des Schnitzelpreises bei Quotenrüben; bei Industrierüben gilt die Vollkostenrechnung.
2015 ergab sich für Quoten- und Industrierüben bei einem Schnitzelpreis von 175,00 Euro/t eine reduzierte
Rübenmarkvergütung von 3,80 Euro/t (Vj. 4,12 Euro/t).
Frachtkosten
Wie bereits erwähnt, wird bei den Frachtkosten unterschieden zwischen Quotenrüben, Nichtquotenrüben (Industrierüben, Ethanolrüben) und Übertragungsrüben. Für
die Quoten- und Übertragungsrüben übernimmt Südzucker die volle Fracht. Außerdem werden auf alle Rüben
0,77 Euro/t Wirtschaftserschwernis für Erdabreinigung
gezahlt.
Für Nichtquotenrüben erfolgt die Lieferung frei Werk,
d.h. Fracht sowie Kosten für Reinigen und Laden trägt der
Anbauer. Südzucker beteiligt sich an den Frachtkosten
mit einer pauschalen Frachtbeteiligung von 75 % (max.
3,00 Euro/t). Ergeben sich beim Anbauer aufgrund eines BZG’s höher als 15 % Nichtquotenrüben innerhalb
der Vertragsmenge, gilt volle Frachtübernahme durch
Südzucker. Auch für Nichtquotenrüben (Industrie- und
Ethanolrüben) werden 0,77 Euro/t Wirtschaftserschwernis für Erdabreinigung gezahlt.
Früh- und Spätlieferprämie, Mietenpflege
Für alle Rüben wurden ab dem Anbaujahr 2009 die
bisherigen Staffeln für Frühlieferprämie und Wirtschaftserschwernis für Mietenpflege und Spätlieferung neu angepasst – gezahlt werden die entsprechenden Prämien/
Zuschläge auf alle Rüben!
Die Frühlieferprämie für die Kampagne 2015/2016
wurde, wie im Zuckerrüben-Liefervertrag 2015 und der
Branchen-Vereinbarung 2015 unter Punkt III (7)a. formuliert, analog des tatsächlichen Verlaufs der Ertrags- und
Zuckergehaltszunahme sowie der feststehenden Preise
für Quoten- und Nichtquotenrüben angepasst (2011 =
22 %; 2012 = 33 %; 2013 = 23 %; 2014 = +/- 0 %;
2015 = */- 0 %).
Übertragung und Nachlieferung von Rüben
Die Zuckererzeugung gliedert sich in Zukunft in die beiden Bereiche „Quotenzucker“ und „Nichtquotenzucker“.
Nach den Bestimmungen der Zuckermarktordnung kann
der Nichtquotenzucker
■ als „Industriezucker“ verwendet werden;
■ auf das nächste Jahr übertragen werden;
■ in so genannte „Randlagen“ verbracht werden oder
■ im Rahmen der nach dem WTO-Schiedsspruch
begrenzten Möglichkeiten exportiert werden.
Da die „Randlagen“, also die Azoren und andere ferne Gebiete, kein Markt für deutschen Zucker sind und
der Export nach dem WTO-Schiedsspruch eng limitiert
ist, bleibt für solchen Zucker, der nicht als „Industriezucker“ verkauft werden kann, nur noch die Übertragung.
Unter den Begriff „Industriezucker“ fallen dabei Verwendungen beispielsweise für das Gärungsgewerbe (Hefe)
oder auch für den chemischen und pharmazeutischen
Bereich. Auch die Produktion von Bioethanol kann unter
den Begriff „Industriezucker“ fallen.
Die Regelung für Nichtquotenrüben sieht eine Frachtkostenbeteiligung des Anbauers für Industrierüben und
Ethanol-Rüben außerhalb der Vertragsmenge vor. Daher
kann es in Abhängigkeit der Transportentfernung sinnvoll
sein, Rüben, die über die Vertragsmenge hinaus erzeugt
werden, individuell (also auf Wunsch bzw. Antrag des
Anbauers) zu übertragen. Die so übertragenen Rübenmengen werden dann die ersten Quotenrüben des Folgejahres.
Individuelle Übertragung (Industrierüben und/
oder Industrierüben Zusatz)
Die Industrierüben außerhalb der Vertragsmenge (frachtrelevante IR und IRZ) können auf Antrag des Anbauers
individuell übertragen werden. Dies kann aufgrund der
Frachtbeteiligung insbesondere für fabrikferne Standorte
sinnvoll sein.
Die so übertragene frachtrelevante Industrierübe bzw.
Industrierübe Zusatz wird erste Quotenrübe des Folgejahres. Gezahlt wird im Produktionsjahr nur:
■ die volle Fracht;
■Rübenmarkvergütung;
■ die Qualitätsprämie;
■ Bonus für Qualität, Umwelt und Nachhaltigkeit;
■ Wirtschaftserschwernis für Erdabreinigung
(0,77 Euro/t);
■ eventuell angefallene Früh- und Spätlieferprämien,
Wirtschaftserschwernis Mietenpflege.
Abgezogen werden die Lagerkosten des betreffenden
Zuckers, und zwar in Höhe von 3,00 Euro/t Rüben
(Kampagne 2015) bzw. 5,50 Euro/t Rüben (Kampagne
2014 mit mehr als 25.000 t übertragenen Zucker) – „atmend“ mit dem Zuckergehalt.
In der Schlussabrechnung des folgenden Jahres wird der
dann gültige Quotenrübenpreis (2009 ff: 26,29 Euro/t)
plus Zuckergehaltszuschlag, plus einem eventuellen
Marktbonus gezahlt.
Generelle Übertragung (ÜR-Rüben)
Rüben, die über die Vertragsmenge (ab 2013 = Quotenrübenmenge) hinaus geliefert werden und nicht zu Industrierüben verarbeitet werden können, weil der Absatz
hierfür fehlt, müssen generell übertragen werden.
Dies geschieht ohne Zutun des Anbauers und wird von
Südzucker veranlasst. Hierzu wird mit Hilfe eines EDVLaufes ermittelt, mit welchem Prozentsatz an Quotenerfüllung die Industrierübenmenge (IR + IRZ) erreicht wird.
Beträgt dieser Prozentsatz zum Beispiel 138 %, so müssen alle über 138 % hinaus gelieferten Rüben generell
übertragen werden.
Ebenso wie bei der individuellen Übertragung werden
für diese Rüben im Anbaujahr nur die Fracht und die Nebenleistungen vergütet. In der Schluss-Abrechnung des
folgenden Jahres wird für die ÜR-Rüben der dann gültige
Quotenrübenpreis plus Zuckergehaltszuschlag bezahlt.
Der Anbau im Folgejahr ist entsprechend zu reduzieren,
um wiederum Überproduktion zu vermeiden. Im Rahmen
der neuen Zuckermarktordnung ab 2017 (ohne Quoten)
fallen die WTO-Exportbeschränkungen weg; dann ist
auch diese Übertragungsregelung überflüssig.
35
Rahmenbedingungen 2015/2016
Zuckerrübengrundpreise
Die Rübengrundpreise ab 2009 betragen auf der Basis von 16 % Polarisation 26,29 Euro für Quotenrüben
(QR); bei den Industrierüben (IR) und Ethanol-Rüben (ER ab 2012) konnten sich Verbände und Südzucker im Vorfeld auf keinen Mindestpreis einigen – Kampagnevereinbarung 2012 ff.
Überschuss- bzw. Übertragungsrüben (ÜR) aus
2014 werden im Folgejahr 2015 als Quotenrüben mit
dem dann gültigen Quotenrübenpreis abgerechnet. Der
Polarisationszuschlag für Übertragungsrüben wird ebenfalls erst im Folgejahr abgerechnet. Die Nebenleistungen
wurden dagegen bereits mit der Schlussabrechnung des
aktuellen Wirtschaftsjahres vergütet. Ebenso erfolgt bereits im aktuellen Wirtschaftsjahr der Abzug der Übertragungskosten.
Für das Anbaujahr 2014 war die 10 % Begrenzung der
Übertragung – zunächst – gegeben. Diese wurde dann
im Herbst 2014 aufgrund des nicht verwertbaren Überschusses „aufgebohrt“ – auf max. der individuellen Quotenrübenmenge 2015!
Für das Anbaujahr 2015 war die Möglichkeit zur individuellen Übertragung (IÜ) wieder auf 10 % der individuellen Quotenrübenmenge festgelegt. Die Abfrage zur IÜ
erfolgte im November/Dezember 2015.
Im Einzelnen wurde auf süddeutscher Ebene festgelegt
und mitgeteilt:
Zusätzliche Quotenrüben 2015/2016
Aufgrund der Vereinbarung vom 04.07.1988 werden im
Preisgebiet Franken die abzurechnenden Quotenrüben
2015/2016 um 1,60 % erhöht (individuell ausgefallene
Quotenrüben-Mengen-Ausgleich).
Die abzurechnenden Quotenrüben erhöhen sich bei
allen Landwirten (einschließlich Franken) aufgrund der
Quotenzuckererzeugung für Molise – bezogen auf die
Quotenrüben 2015/2016 – um 6,611 %.
Alle Nebenleistungen und die Produktionsabgabe werden auf alle Quotenrüben berechnet. In der Rübenabrechnung des Landwirts werden die zusätzlich abzurechnenden Quotenrüben separat ausgewiesen.
Industrierüben 2014/2015
Im Zuckerrüben-Liefervertrag 2015 hat Südzucker jedem
Anbauer mitgeteilt, alle über frachtfreie Industrierüben,
Ethanol-Rüben und ggf. Vertrags-Industrierüben hinausgehenden Industrierüben 2015 als frachtrelevante Industrierüben abzurechnen. Die im Zuckerrüben-Liefervertrag
2015 genannte Begrenzung war auf 5 % ausgegeben.
36
In der Kampagne-Vereinbarung 2015 (11.09.2015)
einigten sich die Vertragspartner, 2015 alle über die
Ethanol- und Vertrags-Industrierüben hinausgehenden
Nichtquotenrüben als Industrierüben abzurechnen (keine IRZ!).
Individuelle Übertragung 2015
Mitte November 2015 wurden die Anbauer befragt, in
welchem Umfang sie individuell Rüben auf das nächste Anbaujahr übertragen wollen. Dabei wurde nur eine
Wahlmöglichkeit angeboten:
Übertragung der frachtpflichtigen Industrie­
rüben.
Die 10 %ige Regelung – bezogen auf Vertragsrüben
lt. Zuckerrüben-Liefervertrag –war die Basis. Die Inanspruchnahme dieser Regelung war 2015 verschwindend
gering – lediglich 1.125 t Rüben (157 t Zucker) bei 16 %
Pol. von 18 Anbauern.
Generelle Übertragung
Aufgrund der günstigen Absatzmöglichkeiten 2015/
2016 war keine generelle Übertragung notwendig.
Produktionsabgabe
Mit der Zuckermarktordnungsperiode 2006–2017 sind
generell 12,00 Euro/t Zuckerquote zu entrichten, die
sich ab 2007 Anbauer- und Südzuckerseite hälftig teilen
(EU-VO Nr. 318/2006, Artikel 16).
Entwicklung der Produktions- und
Ergänzungsabgabe
ZWJ Produktions-
Ergänzungsabgabe in %
abgabe in %
der Produktionsabgabe
A-Quote B-Quote
1997/98 2,0 38,8891–
1998/992,0 39,5 16,520
1999/002,0 39,5 18,506
2000/01 2,0
22,7308 - (4,08 % Deklassierung)
2001/022,0 39,5 8,319
2002/03 2,0
21,962
- (7,115 % Deklassierung)
2003/04 2,0
29,050
- (1,78 % Deklassierung)
2004/05 2,0
39,5
15,935 %
2005/06 1,0022 1,0022
- (14,31 % Deklassierung)
2006/07* –
–
- (15,1 % Marktrücknahme)
2007/08* –
–
- (13,5 % Marktrücknahme)
2008/09* –
–
(5 % nach freiwilliger Rückgabe)
2009/10* –
–
(5 % nach freiwilliger Rückgabe)
2010/11* –
–
(5 % nach freiwilliger Rückgabe)
2011/12* –
–
(5 % nach freiwilliger Rückgabe)
2012/13* –
–
(5 % nach freiwilliger Rückgabe)
2013/14* –
–
(5 % nach freiwilliger Rückgabe)
2014/15* –
–
(5 % nach freiwilliger Rückgabe)
2015/16* –
–
(5 % nach freiwilliger Rückgabe)
*ab 2007: Produktionsabgabe = 12,00 Euro/t Quotenzucker
(je zur Hälfte Südzucker/Anbauer)
Produktionsabgabe 2001/2002 – 2005/2006
Die Kommission hat jahrelang die Beträge für die Produktionsabgabe falsch berechnet. Unter anderem wurde für
Zucker in Verarbeitungsprodukten Produktionsabgaben
erhoben, obwohl diese ohne Exporterstattungen ausgeführt wurden und sie den EU-Haushalt gar nicht belastet
haben.
Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat die Position
der SÜDZUCKER und anderer europäischer Zuckerhersteller in zwei Grundsatzurteilen für die Zuckerwirtschaftsjahre 2001 bis 2005 bestätigt.
Die EU-Kommission setzte das erste EuGH-Urteil aus
2008 zunächst nicht um.
2. Dezember 2013: Der EU-Minister-Rat verabschiedet
Verordnung zur Rückzahlung entsprechend zweitem
EuGH-Urteil.
Damit war jetzt – nach nunmehr 9 Jahren (!) gerichtlicher
Auseinandersetzung – der Weg für die Rückzahlung der
zu viel erhobenen Beträge frei. Die Rückzahlung erfolgte
im Laufe des Sommers 2014 über Südzucker an die damaligen Anbauer anteilig und (angestrebt) verzinst.
Marktrücknahme und Übertragung
Das bis 2005/2006 zur Mengenregulierung eingesetzte Instrument der Deklassierung wird unter der neuen,
aktuellen Marktordnung durch eine sogenannte „Marktrücknahme“ abgelöst. Diese soll das strukturelle Gleichgewicht des Marktes zu einem Preisniveau erhalten, das
sich dem Referenzpreis annähert. Dazu kann ein für alle
Mitgliedsstaaten einheitlicher Prozentsatz von Quotenzucker bis zum Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres aus
dem Markt genommen werden. Diese Regelung ging in
der Folge auf die einzelnen Zuckerunternehmen in der
Form der „Individuellen und Generellen Übertragung“
über.
Die so aus dem Markt genommenen Zuckermengen
gelten als die ersten im Rahmen der Quote erzeugten
Mengen für das folgende Wirtschaftsjahr. Unter Berücksichtigung der erwarteten Zuckermarkttendenzen kann
jedoch beschlossen werden, die Gesamtheit oder einen
Teil der aus dem Markt genommenen Zuckermengen als
Industriezucker zu verwerten oder als vorübergehende
Quotenerzeugung zu betrachten, die teilweise zur Ausfuhr vorbehalten werden kann.
Deklassierungssätze bzw. Marktrücknahme
von 2000/2001 bis 2014/2015
2000/2001
2001/2002
2002/2003
2003/2004
2004/2005
2005/2006
2006/2007
2007/2008
2008/2009
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
2013/2014
2014/2015
2015/2016
4,08 %
0,00 %
7,12 %
1,78 %
0,00 %
14,31 %
15,10 %
13,50 %
5 %*
5 %*
5 % Kürzung*
7,364 % Mehrausgabe
5 % Kürzung*
1,857 % Mehrausgabe
5 % Kürzung*
1,45 % Mehrausgabe
5 % Kürzung*
1,46 % Mehrausgabe
5 % Kürzung*
5 % Kürzung*
8,211 % Mehrausgabe
*Restkürzung nach freiwilligen Rückgabe-Wellen 2007/2008
Die Mehrausgaben entstehen durch Wandlung von
Nichtquotenzucker in Quotenzucker von Seiten der EUKommission bis Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres
oder durch zusätzliche Quotenrüben aufgrund Quotenzucker-Erzeugung für Molise (I) … oder individuellen Ausfällen (Fusionsvereinbarung 1988) in Franken.
Ausgleichsregelungen für Zuckerrüben
Im Rahmen der GAP-Reform sind auch die Rübenflächen
erstmals 2005 in das betriebliche Ausgleichssystem für
Ackerflächen (Grundprämie in Bayern = 299,00 Euro/
ha inkl. Modulation) eingeflossen. Ab 2006 kam ein
betriebsindividueller Betrag aus Zucker (Zucker-BIB) für
EU-Zuckerpreissenkungen hinzu.
Erwartungsgemäß hatte der Bundestag der notwendigen Änderung des Betriebsprämien-Durchführungsgesetzes Ende März 2006 abschließend zugestimmt. Damit
erhielten Rüben anbauende Landwirte einen einheitlichen Aufschlag auf ihren Betriebsprämienanspruch.
Referenz war die für das Wirtschaftsjahr 2006/07 vertraglich vereinbarte Liefermenge an Zuckerrüben. Mit
der stufenweisen Senkung des Rübenmindestpreises stieg
der Zuckerausgleich in vier Schritten bis zum Jahr 2010
an, um dann im Rahmen des sogenannten Gleitfluges bis
2013 auf die regionale Einheitsprämie abgeschmolzen
zu werden.
Stufen der Abschmelzung: 2011 = 30 %; 2012 = 60 %;
ab 2013 = 100 % weg!
37
Nationale gekoppelte Zahlungen auf die Zuckerrübenanbaufläche sind im Rahmen der GAP 2015-2020
in Deutschland (im Gegensatz zu 10 anderen EU-Mitgliedsstaaten) nicht vorgesehen.
Zuckerpolitik nach 2017
Europäisches Parlament und Europäischer Rat haben
am 26. Juni 2013 beschlossen, die Zuckermarktordnung
bis zum 30. September 2017 zu verlängern. Danach
werden Quoten und Rübenmindestpreise als zentrale
Elemente der gegenwärtigen Marktordnung nicht mehr
zum zuckerpolitischen Instrumentarium der EU gehören.
Die im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik getroffenen Beschlüsse traten am 1. Januar 2014 mit
der Verordnung 1308/2013 in Kraft.
Ab dem 1. Oktober 2017 wird die Zuckerpolitik der
Europäischen Union aus folgenden Kernelementen bestehen:
■Außenschutz
■Präferenzeinfuhren aus verschiedenen Ländern, darunter zollfreie Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern
■Referenzschwelle für Weißzucker (tritt an die Stelle
des früheren Referenzpreises)
■ Möglichkeit einer Beihilfe zur privaten Lagerhaltung
■ Abschluss von Branchenvereinbarungen zwischen Rübenanbauern und Unternehmen der Zuckerindustrie
■Preisberichterstattung
Dementsprechend waren Verbände (VSZ und Landesverbände) und Südzucker gehalten, die Rahmenbedingungen für den Anbau (Rohstoffsicherung) ab 2017 neu zu
verhandeln und zu fixieren. Dabei haben sich bei Konsultationen bis Januar 2016 folgende Eckpunkte herauskristallisiert:
1.Die Kontraktmenge des Zuckerrüben-Liefervertrages
besteht ab dem Anbaujahr 2017 aus einer Basis- und
einer Mehrmenge (in t Rüben) und wird jährlich auf
die Zuckerbedarfsmenge des Unternehmens ausgerichtet. Grundsätzlich entspricht die Basismenge jedes
Rübenanbauers 100 % seiner aktiven ZuckerrübenLieferrechte (inklusive Lieferrecht E).
2. Die Frachtkosten für alle Zuckerrüben werden zu 25 %
vom Rübenanbauer individuell getragen. Sie werden
stets zur nächstgelegenen Zuckerfabrik berechnet.
3.Die Rübenmarkvergütung ergibt sich aus den Verkaufserlösen der Schnitzel abzüglich der Verarbeitungs- und Vermarktungskosten analog der bisherigen
Nichtquotenrüben-(NQR)-Rechnung des Unternehmens. Eine prozentuale Ableitung kommt nicht mehr
zur Anwendung.
4.Zahlungstermin für die Schlusszahlung ist bis zum
30.06. des Folgejahres. Die Termine für die Anzahlungen bleiben wie bisher bestehen.
5.Die Basis für die Ableitung des Rübenpreises bildet
der Zuckererlös. Im Zuckerrüben-Liefervertrag wird
in einer Tabelle der Bezug zwischen Zuckererlösen
und Rübenpreisen hergestellt. Der Rübenpreis ist ein
„all inclusive“-Preis bei 18 % Zuckergehalt und 16 %
bereinigtem Zuckergehalt. Er enthält alle Bezahlungsbestandteile, wie z.B. Prämien für Früh- und Spätlieferung, Bonus für Vertragserfüllung, Treueprämie und
Rübenmarkvergütung. Bei einem Zuckererlös von
450,00 Euro/t leitet sich nach beschriebenem Ableitungsschema ein Rübenpreis von 32,00 Euro/t ab.
Die endgültigen Preise werden im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung zwischen VSZ und Südzucker festgelegt.
Dieses Ergebnis der gemeinsamen Konsultationen wurde
in den Winterversammlungen des Januar/Februar 2016
detailliert behandelt.
Was ändert sich ab dem 01.10.2017?
bis Kampagne 2016
ab Kampagne 2017
Quotenregelung für Zucker
Freie Festlegung der Produktionsmenge durch
Rübenanbauer und Zuckerunternehmen, Verdrängungswettbewerb zwischen den europäischen
Rübenzucker-Erzeugern
Quotenregelung für Isoglukose
Verdrängungswettbewerb durch Zuckerersatz in
Abhängigkeit von Zucker- und Getreidepreisen
Mindestpreis für Quotenrüben
Freie Verhandlung über Aufteilung der Zuckererlöse
zwischen Zuckerrübenbauern und Zuckerfabriken
Frachtkosten für Quotenrüben gehen zu Lasten des Zuckerunternehmens
Freie Vereinbarung zwischen Anbauern und Zucker­
fabriken über Frachtkosten
38
3. Rübenanbau 2015/2016
Preise
In der am 20. Februar 2006 verabschiedeten neuen Zuckermarktordnung ist eine Senkung der Zuckerrübenpreise in vier Schritten festgelegt. 2009/2010 wurde der
vierte und letzte Schritt dieser Senkung vollzogen. Der
Grundpreis für Quotenrüben beläuft sich seitdem auf
26,29 Euro/t.
Für Industrierüben konnte mit Südzucker keine Mindestpreiszusage gefunden werden. Der endgültige Preis
wurde in der VSZ-Ausschuss-Sitzung am 12.01.2016 ausgehandelt (18,00 Euro/t).
Übertragungsrüben (nur individuell) werden auf das
Zuckerwirtschaftsjahr 2016/2017 vorgeschrieben und
dort als Quotenrüben zu dem dann gültigen Grundpreis
von 26,29 Euro/t plus eventuell geltender Marktprämie
abgerechnet.
Ethanolrüben
2012/2013 wurde erstmals die Ethanolrübenmenge
auf Basis des individuell gezeichneten Lieferrechts E
ohne Lieferverpflichtung ausgegeben. Gemäß Absprache zwischen der Südzucker AG und dem Verband
Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. mit seinen Landesverbänden sollen aufgrund der stark schwankenden
Ethanolpreise Chancen und Risiken zwischen Anbauern
und Südzucker geteilt werden. Der Preis für Ethanolrüben
variiert daher bei sich ändernden Ethanolerlösen (siehe
nachfolgende Tabelle!).
Die Ableitung erfolgt auf der Basis Ganzjahresbetrachtung „ICIS-LOR“. Für 2015 ergibt sich ein Preis von
55,17 ct/Ltr. Ethanol. Der Rübenpreis wurde im Rahmen
der Nichtquotenzuckerverwertung auf 18,10 Euro/t festgelegt.
Ethanolrüben erhalten eine Qualitätsprämie, Rübenmarkvergütung, Frühlieferprämie sowie eine Wirtschaftserschwernis für Mietenpflege und Spätlieferung entsprechend aller anderen Rüben. Die Frachtkosten sowie die
Kosten für Reinigen und Laden trägt der Anbauer. Südzucker zahlt dabei einen Frachtkostenzuschuss von 75 %,
max. 3,00 Euro/t sowie die Wirtschaftserschwernis für
Erdabreinigung von 0,77 Euro/t analog den Industrierüben. Es gilt grundsätzlich der Frachtsatz zum Stammwerk,
außer der Frachtsatz zum Verarbeitungswerk ist niedriger. Bei vollständiger Erfüllung der individuellen Ethanolrübenmenge wird ein Bonus für die Vertragserfüllung von
3,00 Euro/t gewährt.
Diese wurde unter den besonderen Bedingungen des
Trockenjahres 2015 gewährt, wenn vor der Verrechnung
zusätzlicher Quotenrüben (Quotenausgleich, MoliseRüben) die Ethanolerfüllung individuell gegeben war.
39
Ethanolrübenpreise in Abhängigkeit vom Ethanolpreis
Ethanolpreis
A/Ltr.
Rübenpreis (16 % Pol.)
A/t
Zuckergehalt1
%
17,95
Zuckergehaltszuschlag2
A/t
Ø Frühlieferprämie, Wirtschaftserschwernis
A/t
für Mietenpflege und Spätlieferung3
Qualitätsprämie4
A/t
Rübenmarkvergütung5
A/t
Zwischensumme
A/t
km
20
Entfernung1
Transportkosten gesamt
A/t
2,92
Südzucker-Anteil
A/t
1,46
Anteil Landwirt Frachtkosten6
A/t
Anteil Landwirt Reinigen u. Laden7
A/t
Ertrag
t/ha
75,00
SUMME ERLÖS
A/t
A/ha
1)
2)
Beispiel
Zuckergehaltszuschlag analog Vertragsrüben lt. Branchen-Verein-
barung
3)
Prämiensätze je nach Liefertag 0 bis 6 Euro/t
4)
Tatsächliche Qualitätsprämie nach Qualitätszahl
0,50
15,50
0,55
18,00
0,60
20,50
2,72
3,16
3,60
1,69
1,69
1,69
0,97
3,00
23,88
0,97
3,00
26,82
0,97
3,00
29,76
-1,46
-0,61
-1,46
-0,61
-1,46
-0,61
21,81
1.635
24,75
1.856
27,69
2.077
5)
Der eingesetzte Betrag von 3,00 Euro/t ist die erwartete Rüben-
6)
Frachtkosten von 2006 abzgl. Südzucker-Anteil (seit 2012/2013
7)
Kosten Reinigen und Laden (1,38 Euro/t) – Wirtschaftserschwer-
markvergütung für Industrierüben
gilt ein veränderter Frachtsatz!)
nis für Erdabreinigung (0,77 Euro/t)
Eine analoge Regelung gilt bei den Vertragsindustrie- rüben (2009 individuell ausgegeben, 2015 50 %
dessen) – der Bonus für die Vertragserfüllung beträgt
1,50 Euro/t.
Ausnahme:
Die individuelle und generelle Quoten(rüben)-Übertragung aus 2014 führte zu einer Anbauflächenreduzierung
2015 um rund 20 %!
Wirtschaftserschwernis für Mietenpflege und
Spätlieferung
Die Regelung für Nichtquoten- und Übertragungsrüben
bleibt unverändert. Sofern jedoch zukünftig Landwirte
bei erfolgter Abfrage und Kontrolle die Rübenmieten
nicht abgedeckt haben, wird der Prämienbetrag nicht
ausbezahlt. Grundsätzlich muss die Mietenpflege nach
Aufforderung schriftlich angezeigt sein (am besten im individuellen Südzucker-Rohstoffportal).
Zusätzliche Quotenrüben 2015/2016
In der „Mitteilung der Rübenkategorien und Qualitätsmitteilung an den Landwirt (Ende Januar/Anfang Februar)
wurde die Information für den Landwirt von Südzucker
transparent dargestellt.
Produktionsabgabe
Ab dem Wirtschaftsjahr 2007/08 (und damit auch
2015/2016) kommt lt. Artikel 128 EU-Verordnung
1308/2013 und Artikel 7 EU-Verordnung 1370/2013
eine Produktionsabgabe in Höhe von 12,00 Euro/t
Quotenzucker zum Tragen. Der hälftige Anteil beträgt für
den Anbauer 0,84 Euro/t Rübe bei 16 % Pol.
Marktrücknahme
Der Verwaltungsausschuss Zucker der EU-Kommission
hat in seiner Sitzung im Februar 2015 keine Verordnung zur Marktrücknahme für das Zuckerwirtschaftsjahr
2015/2016 beschlossen. Eine nachträgliche Anpassung bis 31. Oktober 2015 (nach unten) erfolgte nicht.
40
Aufgrund der Vereinbarung vom 04.07.1988 (Fusionsvertrag) werden im Preisgebiet Franken die abzurechnenden Quotenrüben 2015/2016 um 1,60 % erhöht (Effekt
des Trockenjahres 2015).
Die abzurechnenden Quotenrüben erhöhen sich bei
allen Landwirten (einschließlich Franken) aufgrund der
Quotenzuckererzeugung für Molise – bezogen auf die
Quotenrüben 2015/2016 – um 6,611 %.
Alle Nebenleistungen und die Produktionsabgabe werden auf alle Quotenrüben berechnet. In der Rübenabrechnung des Landwirts werden die zusätzlich abzurechnenden Quotenrüben separat ausgewiesen.
Industrierüben-Freigabe 2015/2016
Die Industrierübenmenge wurde auf 5 % freigegeben
(bezogen auf Jahresvertragsrüben, individueller EthanolRüben und Vertrags-Industrierüben).
Alle über die Ethanol- und Vertragsindustrierüben hinausgehenden Nichtquotenrüben wurden in der Abrechnung mit den Landwirten als Industrierüben abgerechnet
(Effekt der unterdurchschnittlichen Erzeugung 2015).
Aus der Kampagne 2015 werden keine IndustrierübenZusatz abgerechnet.
Freigabe von 95 %
Nach Quotenrückgabe und –Ausgleich (EU 2009) belief sich die individuelle Lieferrechtsfreigabe auf 92,1 %.
Um die Einschnitte weiter abzufedern und den Rübenanbau insgesamt abzusichern, wurde die Freigabe der Vertragsrüben (= Quotenrüben) um 2,9 Prozentpunkte (mit
interner Kompensation) angehoben. Sie beträgt 95 %.
Die Vertragsrübenmengen seit 2008 (und die Zusage für
2015) belaufen sich somit auf 95 % der ursprünglichen
Menge. Diese Regelung gilt noch einschließlich des Anbaujahres 2016!
Fortführung des Lieferrechts E und Vereinheitlichung der Frachtregelung bei Ethanol- und Industrierüben ab 2012/13 bis 2016/2017
1.Die Lieferpflicht für E-Rüben endete mit dem Anbau
2011. Die vorrangige Abrechnung der E-Rüben fand
deshalb ab dem Anbaujahr 2012 nicht mehr statt. Die
Abrechnung der E-Rüben erfolgte nach den Quotenrüben, das heißt vor den Industrierüben.
2.Frachtfreie Nichtquotenrüben werden eingeführt anstelle von IR1. Ihr Umfang errechnet sich in Abhängigkeit vom Zuckergehalt nach der gleichen Formel wie
bisher die IR1. Sie sind je nach betrieblicher Gegebenheit Ethanol-, Industrierüben oder beides.
3. Preisfindung Ethanol-Rüben
a)Die Formel zur Ableitung des Rübenpreises auf
Basis ICIS-LOR bleibt bestehen (zum Beispiel:
55 ct/l = 18,00 Euro/t R).
b)Sollte der so errechnete Grundpreis für die ERüben unter dem Industrierübengrundpreis liegen,
wird er auf diesen angehoben (diese Regelung
wird ab dem Anbaujahr 2015 ausgesetzt).
c)Anschließend erfolgt die Errechnung des Rübenpreises aufgrund des individuellen Zuckergehaltes.
d)Zu diesem Rübenpreis wird ein Bonus in Höhe
von 3,00 Euro/t auf 100 % der gelieferten
E-Rüben bezahlt, sofern die E-Rüben lt. Liefervertrag vollständig geliefert werden.
4.Es erfolgt eine Vereinheitlichung der Frachtbeteiligung von Südzucker für alle Nichtquotenrüben. Ab
2012 zahlt Südzucker 75 % der Fracht, jedoch max.
3,00 Euro/t Rüben.
Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt (zunächst) drei Jahre bis einschließlich Zuckerwirtschaftsjahr 2014/2015.
Eine Anschlussregelung für 2015/16 und 2016/17 wurde gefunden – diese unterscheidet sich lediglich in Top
3. b).
Rübenanbau 2016
Zum Anbau 2016 werden die Vertragsrüben von aktuell
92,1 % wiederum auf 95 % angehoben. Hinzu kommen
Ethanol-Rüben (Lieferrecht E) und Industrierüben.
Den Anbauern mit Vertrags-Industrierüben (IRV) werden
für das Anbaujahr 2016 letztmals Vertrags-Industrierüben
auf der Basis 50 % der IRV 2009 angeboten. Diese
Vertrags-Industrierüben erhalten einen Bonus für die Vertragserfüllung in Höhe von 1,50 Euro/t auf 100 % der
gelieferten IRV.
Neben den ggf. kontrahierten Vertrags-Industrierüben
erhält jeder Landwirt die Zusage, dass ihm Industrierüben in Höhe von 10 % der Summe seiner Quotenrüben zum Anbau (QR), Ethanolrüben (ER) und VertragsIndustrierüben (IRV) abgenommen werden.
Aufgrund der Aktivierung der übertragenen Quotenrübenmengen (von 2014 auf 2015) ist für den Anbau
2016 mit einer Flächenausweitung im 2-stelligen Bereich
(um 20 %) zu rechnen.
Bezahlungssystem Zuckerrüben: ab 2009 deutlich vereinfacht!
(dzz, April 2009, Dr. Georg Vierling, Südzucker AG,
Auszüge)
Südzucker und süddeutsche Verbände haben sich am
20. Januar 2009 auf eine Vereinfachung des Rübenbezahlungssystems ab dem Anbaujahr 2009 verständigt.
Mit diesem Schritt wird die Abrechnung der verschiedenen Rübenkategorien übersichtlicher, ohne dass sich die
zusätzlichen Leistungen des Unternehmens in Summe
verringern.
■ Sechs Rübenkategorien (QR, IR, IRZ, IRV, ER, ÜR)
■ Quotenrüben zum Anbau (QR)
■ Industrierüben (IR)
■ Industrierüben Zusatz (IRZ)
■ Vertragsindustrierüben (IRV)
■ Ethanol-Rüben (ER)
■ Übertragungsrüben (ÜR)
Zuschlag Zuckergehalt
Für alle Rübenkategorien wird ab 2009 ein einheitlicher
Zuckergehaltszu- und –abschlag gelten. Laut Zucker­
rüben-­Liefervertrag bzw. Branchenvereinbarung gelten
Zuschläge von 0,9 % je 1/10 im Bereich 16,0 bis 19,0 %
Zuckergehalt und von 0,7 % je 1/10 bei über 19,0 %.
Dies gilt auch für die Kategorie der Vertragsindustrie­
rüben, die 2009 erstmalig in den Anbau kommen.
41
­ üdzucker liegt damit im Übrigen über den ZuschläS
gen laut europäischer Zuckermarktordnung, die Preis­
zuschläge beim Zuckergehalt von nur 0,7 % ab 18,0 %
und 0,5 % ab 19,0 % je 1/10 vorsieht.
Qualitätsprämie
Die Berechnung der Höhe der Qualitätsprämie verändert sich nicht. Die Qualitätsprämie wurde bislang nur
auf Quoten- und Ethanolrüben gezahlt. Ab 2009 wird
die Qualitätsprämie auf alle Rüben ausgeschüttet – also
für Quoten-, Ethanol-, Industrie- und Übertragungsrüben.
Wie bisher erhalten die ersten 18 Prämiengruppen
eine Qualitätsprämie mit den bekannten Bemessungsgrundlagen (Standardmelasseverlust, Qualitätszahl).
Unverändert bleibt auch die Vereinbarung, wonach im
gesamten Südzucker-Gebiet im Fall eines sehr niedrigen
bereinigten Zuckergehalts mindestens 5 Mio. Euro an
die ­Rübenanbauer ausbezahlt werden.
Rübenmarkvergütung
Bei der Rübenmarkvergütung wird bei Quotenrüben
ein Gegenwert von 3 % des Pellets-Preises gezahlt. Bei
Industrie- und Ethanol-Rüben erfolgt die Vergütung auf
Basis einer Vollkostenrechnung. Ab 2009 gilt auch bei
der Rübenmarkvergütung ein einheitlicher Betrag für
alle Rübenkategorien. Hierzu wird ein gewichteter Mittelwert aus Quotenrüben und Industrie-/Ethanol-Rüben
gebildet.
Erdfracht/Besatzfracht
Übersteigt der Abzug bzw. der Besatz 16 %, ist Südzucker berechtigt, die dadurch entstandene Mehrfracht in
Rechnung zu stellen. Diese Verfahrensweise kommt nur
im Einzelfall und in Absprache zwischen Südzucker und
Verband zur Anwendung.
Früh-/Spätlieferprämie, Wirtschaftserschwernis
Mietenpflege
Einheitliche Beträge über alle Rübenkategorien gelten
ab 2009 auch für die Früh-/Spätlieferprämie und die
Wirtschaftserschwernis für Mietenpflege. Die Frühlieferprämie – bisher nur für Quoten- und Ethanol-Rüben
– wird bei unverändertem Prämiengesamtbetrag künftig
auf alle Rüben ausgeschüttet. Die Spätlieferprämie wird
wie bisher für Lieferungen ab dem 15. November und
ab 2009 für alle Rübenkategorien gezahlt. Die Berechnungsgrundlage dafür erfolgt auf Basis eines Zuckerverlustes von 270 g/t Rübe und Tag. Beim Mietenschutz
wird der bisherige Termin für alle Lieferungen ab der
49. KW beibehalten. Bei besonderen Witterungsbedingungen kann auch ein früherer oder späterer Abdeckzeitpunkt bzw. keine Mietenabdeckung vereinbart
werden. Für alle abgedeckten Rüben bezahlt Südzucker künftig eine einheitliche Wirtschaftserschwernis für
Mietenpflege von 1,30 Euro/t (ab Kampagne 2011).
Die Mietenabdeckung wird individuell abgefragt und
kontrolliert; nicht abgedeckte Rüben erhalten keine
Wirtschaftserschwernis. Für die mechanische Mieten-
42
pflege in überbetrieblicher Form zahlt Südzucker einen
50 %igen Zuschuss auf die Neuanschaffung (bis 2015).
FAZIT:
Südzucker und Verbände haben mit diesem Bezahlungssystem eine deutliche Vereinfachung erreicht. Die
auf sechs verringerte Anzahl der Rübenkategorien werden bei den meisten Abrechnungspositionen einheitlich
behandelt. Das geschnürte Paket gilt ab dem Anbaujahr 2009 und ist eine Vereinbarung, die das aktuelle
wirtschaftliche Umfeld im Zuge der reformierten Zuckermarktordnung berücksichtigt. Mit der Fortführung des Lieferrechts E wurde auch eine einheitliche Frachtregelung
für alle Nichtquotenrüben ab 2012 erreicht. Diese Regelung gilt bis einschließlich der Ernte 2016.
Vertrags-Industrierüben 2015
In Franken haben 378 Anbauer knapp 11.323 t VertragsIndustrierüben (IRV) kontrahiert – das sind etwa 1,0 % –
bezogen auf die Quotenrüben zum Anbau. Süddeutschlandweit beträgt dieser Anteil 1,8 %. Letztendlich geliefert
wurden von 202 Anbauern 3.980 t IRV.
Das Südzucker-Angebot im Juli 2015 (für das Anbaujahr
2016) wurde in Franken mit 11.328 t (376 Anbauer) angenommen.
Daneben hatte 2015 jeder Zuckerrübenbauer (zunächst) die Möglichkeit, Industrierüben in Höhe von 5 %
seiner Vertragsrüben (QR, ER, IRV) anzubauen. Für 2016
ist dieser Prozentsatz auf 10 % festgelegt.
Industrierüben Zusatz 2015
Die Anwendung dieser Rübenkategorie war 2015/2016
ausgesetzt.
Übertragungsrüben (nur individuelle Übertragung) 2015
Der Preis für Übertragungsrüben entspricht dem Quotenrübenpreis des Zuckerwirtschaftsjahres 2016/2017 und
beträgt (Basis 16 % Zuckergehalt) 26,29 Euro/t.
Wie im Anschreiben an die Landwirte im November
2015 mitgeteilt, kommt 2015 nur die individuelle Übertragung zur Anwendung. Nur 18 Anbauer nahmen die
individuelle Möglichkeit mit 118 t Zucker in Anspruch.
Anzahlung Rübengeld
Es wurde mit der Anzahlung Rübengeld am 10.12.2015
und 15.01.2016 ein zuckergehaltsunabhängiger Betrag für alle angelieferten Vertragsrüben in Höhe von
17,00 Euro/t vergütet (ab 2012/13 auch für die Übertragungsrüben, Ethanol-Rüben und Vertrags-Industrierüben).
Lieferverträge für Biogas-Substrat
Pilotprojekt mit BMLG Biomasseliefergesellschaft
Fürth mbH
Südzucker hat Interesse an Verträgen mit Biogasanlagen, in deren engem Umfeld Zuckerrüben für Südzucker
angebaut werden und diese Region gleichzeitig eine
weite Lieferentfernung zur nächsten Zuckerfabrik hat. Die
Entfernungsdifferenz von Rüben zur betreffenden Biogasanlage und zur nächstliegenden Zuckerfabrik sollte
mindestens 60 km betragen (Beispiel: Entfernung zur Zuckerfabrik 80 km, Entfernung zur Biogasanlage 20 km =
60 km Differenz).
Geliefert werden mit einem selbstfahrenden Reinigungslader (Typ Maus) vorgereinigte Rüben unter Nutzung der
regionalen Lade- und Transporttechnik. Die Biogasanlage benötigt eine elektronische Waage und muss in der
Lage sein, rückwärtskippende Fahrzeuge in 15-minütiger
Frequenz anzunehmen. Die Lieferung erfolgt blockweise
und richtet sich nach der regionalen Rübenlogistik (in der
Regel zwei Liefertermine von Oktober bis Dezember/
Anfang Januar). Die Rüben werden wie in der Zuckerfabrik auf Zuckergehalt untersucht. Dafür sind in der Biogasanlage von jedem LKW ca. 25 Rüben zu entnehmen und
in von Südzucker vorbereitete Probesäcke einzufüllen.
Die Bewertung der Erde und Kopfanteil erfolgt nach dem
gleichen System wie in der Zuckerfabrik (entsprechend
Zuckerrüben-Liefervertrag).
Der Basispreis bei 16 % Zucker ist 30,00 Euro/t frei Fabrik, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei höheren
Zuckergehalten (entspricht höheren Trockensubstanzgehalten) erhöht sich der Nettopreis um 0,9 % je Zehntel
höherem Zuckergehalt. Bei Zuckergehalten unter 16 %
reduziert sich der Preis entsprechend.
Der Zuckergehalt korreliert sehr eng mit dem Trockensubstanzgehalt und damit auch mit der Gasausbeute in der
Biogasanlage. Richtlinie zur Umrechnung von Zuckergehalt (ZG) auf Trockensubstanz (TS) ist die Formel vom
Institut für Zuckerrübenforschung (IfZ).
Trockensubstanz in % = 1,16 x Zuckergehalt in % + 2,95
Beispiel: 18 % Zuckergehalt entspricht 18 * 1,16 + 2,95
= 23,83 % Trockensubstanz
Die praktische Handhabung wurde in Franken erstmals
2014 im Bereich Fürth getestet.
Folgende Biogas-Anlagen werden 2015 von Südzucker
bedient:
■ Heidi und Gerhard Bauersachs GdbR,
Meeder (1.007 t)
■ Bayer GbR, Baimhofen (1.031 t)
■ Bioerdgas Eggolsheim GmbH, Nürnberg (3.618 t)
■ DBV Die Biogas Versorger GmbH, Roth (925 t r.R.)
6.581 t Rüben wurden von fränkischen Transportgruppen
Ende Oktober 2015 geliefert. Die Abrechnung der Rübenkategorien beim einzelnen Anbauer war davon nicht
betroffen.
Aufgrund des positiven Verlaufes des Fürther Pilotprojektes und der Umsetzung in 2015 wird Südzucker in 2016
weitere Biogas-Anlagen in entfernten Regionen bedienen.
4. Rübenlieferrechte und Vertragsrübenmengen
a) Quotenzucker-Bereich
Das Preisgebiet Franken verfügt über eine (fränkische) Zuckerquote von 216.772,6 t Weißzucker (= Höchstquote
alt). Zur neuen Quotenzuckermenge ist auch die von der
EU erworbene Zusatzquote zu zählen – für das fränkische Preisgebiet 20.702,6 t Weißzucker (237.475,2 t
insgesamt).
■ Lieferrechte F: = 1.269.790,0 t (7.529 Zeichner)
■ Lieferrechte M: = 257.528,3 t (5.309 Zeichner)
■ Lieferrechte E: = 104.246,0 t (1.827 Zeichner)
Diese Quotenzuckermengen korrespondieren nach
den Quotenrückgabe-Wellen 2007/2008 (siehe GB
2008/2009) mit folgenden Lieferrechtsmengen (100 %)
in Franken:
Die ausgegebenen Rüben zur Erzeugung von Quotenzucker (92,1 %) betrugen 1.403.236 t (= Lieferrecht „F“
+ „M“ mit Ausgabe von 92,1 %). Die seit 2008 vertraglich (gegen Kompensation auf Anbauerseite) geregelte
Mehrausgabe (2,9 %) entspricht 44.201 t Rüben zur Erzeugung von Quotenzucker, so dass Quotenrüben 2015
(95 %) von 1.447.437 t angebaut werden konnten. Davon waren allerdings noch die Übertragungsrüben aus
dem Jahr 2014 in Höhe von 303.306 t abzuziehen, so
In der Summe ergibt dies eine Gesamtkürzung von
42.194,7 t Zucker, so dass daraus eine (fränkische) Zuckerquote von 195.280,5 t resultiert.
43
dass sich Quotenrüben zum Anbau lt. Zuckerrüben-Liefervertrag in Höhe von 1.144.131 t ergaben. Auf diesen individuellen Quotenrüben basiert dementsprechend auch
die individuelle Menge an Quotenzucker.
Insgesamt konnten 2015/2016 lt. Zuckerrüben-Liefervertrag (= Quotenrüben zum Anbau) 1.144.131 t Rüben
ausgegeben werden. Die Menge der Quotenrüben entspricht bei einem Zuckergehalt von 16 % und einem BZG
von 14 % den Quotenrüben des Betriebes. Rüben mit höherem bzw. niedrigerem Zuckergehalt werden entsprechend des individuellen Zuckergehaltes des Anbauers
abzüglich eines Ausbeuteverlustes von 2 % umgerechnet.
Die in Franken hinterlegte Quotenzuckermenge wird, wie
in der Zuckermarktordnung gefordert, mit Quotenrüben
abgerechnet.
Quotenrüben anbauen kann aber nur der Anbauer, der
auch Inhaber (Eigentümer oder Pächter) von Lieferrechten („F“, „M“, „E“) ist. Die fränkischen Zuckerrübenbauer
verfügen nach den Rückgabewellen über ein Lieferrecht
„F“ von 1.269.790,0 t – „ruhende“ Lieferrechte nicht berücksichtigt).
Die frühere Mehrrübenmenge, von Landwirten oft nur
„B-Rübe“ genannt, ist durch die Zuckermarktordnungsreform 2006 eine „Quotenrübe“ geworden. Diese konnte
durch die Schaffung und Zeichnung von Lieferrecht „M“
abgedeckt und kann dann auch übertragen werden.
Die Zeichnungsaktion, die am 28. Februar 2007 abgeschlossen wurde, traf auf eine 99 %-ige Bereitschaft bei
Bauern, Pächtern und Verpächtern. 5.309 Eigentümer
zeichneten 257.528,3 t Lieferrecht „M“.
b) Nicht-Quotenzucker-Bereich
Südzucker übernimmt zur Produktion von Industriezucker
zusätzlich Industrierüben. Für das Anbaujahr 2015 wurden 5 % der Quotenrüben, Ethanolrüben und VertragsIndustrierüben als Industrierüben kontrahiert (Franken =
10.856 t Industriezucker = 77.540 t Industrierüben). Alle
über die Ethanol- und Vertrags-Industrierüben hinausgehenden Nichtquotenrüben wurden als Industrierüben
abgerechnet. Die Erfüllung der Industriezuckermenge
erfolgt – im Gegensatz zum Quotenzuckerbereich
nach Preisgebiet – süddeutschlandweit. Für das Anbaujahr 2015 konnten wieder Vertrags-Industrierüben
(11.323 t) wie im Vorjahr (in Höhe 50 % aus 2009)
kontrahiert werden.
Industrierüben fielen 2015 66.205 t an. Vertrags-Industrierüben fielen 3.980 t an. Frachtfreie Nichtquotenrüben
(bis 2011 IR 1-Rüben) fallen individuell erst bei Zuckergehalten über 17 % an. Formel und Rechengang sind
im Zuckerrüben-Liefervertrag 2015 (siehe Anhang!) dokumentiert. 2015 fielen 69.117 t frachtfreie Nichtquotenrüben (ER, IRV, IR) an.
c) Übertragung
Im Zuckerrüben-Liefervertrag wurde eine Übertragungsmöglichkeit von frachtpflichtigen Industrierüben in Höhe
von 10 % der Rüben zur Erzeugung von Quotenzucker
zugesichert. Die Bezahlung der Übertragungsrüben erfolgt im Rahmen der Rübenabrechnung des Anbaujahres 2016/2017. Die vereinbarten zusätzlichen Leistungen sowie der Einbehalt der Übertragungskosten und
Reinigen und Laden erfolgten bereits mit der Rübenabrechnung des Anbaujahres 2015/2016. Es gelten die
Übertragungskosten von 3,00 Euro/t Rüben bei 16 %
Zuckergehalt. Basis für die Bezahlung ist der von Südzucker bezahlte Quotenrübenpreis (mindestens der garantierte EU-Quotenrübenpreis) des Folgejahres; Frachtkosten fallen nicht an.
1.005 t Industrierüben wurden auf diese Weise individuell auf das Anbaujahr 2016 übertragen (= Übertragungsrüben bei 16/14: 1.125 t oder 157 t Zucker).
d) Ethanolrüben
Für die Belieferung der zugeteilten Menge war die
Zeichnung von Südzucker-Darlehen E und ZuckerrübenLieferrecht E bei der SZVG Bedingung. In Franken erfüllten 1.734 Anbauer mit 103.714 t Ethanolrüben-Lieferrecht diese Vorgabe (letztendlich geliefert 2015 wurden
45.043 t von 1.138 Anbauern).
5. Witterungs- und Wachstumsverlauf 2015
Die ersten Rüben wurden bereits Anfang März gesät.
Der überwiegende Teil der Fläche ist zwischen dem 16.
und 21. März in den Boden gebracht worden. Aufgrund
der langanhaltenden Kälteperiode nach der Saat mit
vielen Nachtfrösten bis minus 6°C – war dann alles vorteilhaft, das die Keimfähigkeit und Triebkraft der Rüben
„nicht belastete“. Bereits geringfügige Unterschiede in
der Bodenart – und damit verbunden der Erwärmung
und Durchlüftung des Bodens – sowie der Ablagetiefe
des Saatgutes hatten teilweise einen gravierenden Einfluss auf den Feldaufgang und die Bestandesdichte.
44
Saatbettbereitung – die Grundlage
Eindeutige Vorteile bei der Saatbettbereitung waren
beim „klassischen“ Rübenanbau mit Pflugfurche und Einebnung zu verzeichnen. In der Regel konnte mit einer
Überfahrt der Boden optimal, d.h. relativ flach, mit dem
notwendigen fein- und grobkrümeligen Anteil vorbereitet
werden. Vorausgesetzt die Kombination bzw. die Kreiselegge waren richtig eingestellt und die Fahrgeschwindigkeit wurde entsprechend angepasst. In der Regel konnten die Pillen sehr gut im unbearbeiteten Saathorizont mit
Kapillaranschluss abgelegt werden.
Mulchsaaten – mit Glyphosat
Tendenziell etwas länger warten musste man auf den
Mulchsaatflächen, bis die Schläge richtig abgetrocknet
waren. Abgesehen von einigen Ölrettich-Schlägen, die
mit Glyphosat abgespritzt werden mussten, waren die
Zwischenfrüchte gut abgefroren, so dass mit dem Neuaustrieb von Zwischenfrüchten keinerlei Probleme aufgetreten sind. Grundsätzlich ist bereits bei der Auswahl der
Zwischenfrüchte bzw. Mischungen darauf zu achten,
dass die Zwischenfrucht/-mischung keine Schädlinge
(z. B. Nematoden) und Krankheiten (z.B. Verticillium) fördert, gut abfriert und keine schwer bekämpfbaren Pflanzen (z. B. Buchweizen) enthält.
Feldaufgang – mit Problemen
Auf vielen Schlägen war es trotz langer, kalter Bodenverhältnisse und reichlich Niederschlägen Ende März
gelungen, einen guten Bestand zu etablieren. Daneben
waren viele Bestände zu finden, die sich sehr „verzettelt“
zeigen, d.h. die Rüben waren sehr unterschiedlich in ihrer Entwicklung – was die anschließenden Pflege- und
Herbizid-Maßnahmen erschwerte. Deutliche Probleme
– mit teilweise erforderlicher Nachsaat – sind bei einigen überlagerten Saatgut-Einheiten der Firma STRUBE
aufgetreten.
Proberodung – niedrige Ertragserwartung
Von der Rübenabteilung werden ab der 31. KW auf
21 Standorten in Franken im 14-tägigen Abstand die
Proberodungen durchgeführt. Die dabei ermittelten Ergebnisse sind die Basis für die gesamte Kampagneplanung. Bereits in der ersten Proberodung zeigte sich, dass
2015 – nach mehreren Rekordjahren – „die Bäume nicht
in den Himmel wachsen werden“. Mit 36,1 t/ha lag der
Ertrag Ende Juli 25 % unter dem 5-jährigen Durchschnitt.
Dabei differenzierten die Standorte zwischen 23 t/ha
und 50 t/ha. Trotz der lang ersehnten Niederschläge im
August und September legten die Rüben anschließend
deutlich weniger zu als im Durchschnitt der Vorjahre. Offensichtlich hatten Motte, Milbe, Mäuse und Mehltau
den Ertragszuwachs doch deutlich eingeschränkt.
6. Pflanzenschutzmaßnahmen und Ernte 2015
Unkrautbekämpfung – der Situation angepasst!
Entscheidend für eine erfolgreiche Unkrautbekämpfung
ist, dass Herbizidwahl, Behandlungszeitpunkt, Behandlungshäufigkeit und Düsentechnik auf Unkrautbestand,
Unkrautgröße und Witterung ausgerichtet werden. Die
ersten beiden NAK´s waren geprägt von den trockenen
Bodenverhältnissen. Aufgrund der fehlenden, nachhaltigen Wirkung der Bodenherbizide musste ein frühzeitiges „Abbrennen“ der Unkräuter mit verstärkt blattaktiven
Mitteln (Betanal maxxPro, Betanal Expert, Belvedere
Extra, Betasana Trio, Debut) erfolgen. Enorm wichtig für
die gute Herbizidwirkung ist auch die richtige Ausbringtechnik, d.h. Düsenwahl und Wasseraufwandmenge.
Mit feintropfigen Düsen, wie z.B. der IDK 120/025 und
200 l/ha Wasser wurden in der Regel gute Wirkungsgrade erreicht. Auch eine evtl. zusätzliche Behandlung
frühzeitig mit einzuplanen, war richtig.
Schädlinge – etwas stärkerer Befall!
Relativ früh sind vereinzelt Schäden durch die Springoder Feldmaus aufgetreten. Der Schaden zeigte sich
durch ausgegrabene und geknackte Pillen. Was zurück
bleibt, sind die Pillenhälften. Bereits Mitte April waren
auf verschiedenen Praxisschlägen einzelne Rüben mit
abgefressenen Keimblättern zu finden. Der Fraß kann
durch Mäuse, Vögel oder Schnecken erfolgt sein, die
mit den Keimblättern – besonders bei Trockenheit – ih-
ren Wasserbedarf decken. Die kleinen Rübenpflanzen
werden dadurch in ihrer Entwicklung gebremst. Ein Totalausfall tritt nur ein, wenn der Vegetationskegel nicht mehr
intakt ist. Witterungsbedingt traten dann wieder einmal
Schädlinge auf, die lange Zeit nur lokal sehr begrenzt
zu finden waren. Schwarze Blattläuse – vorrangig im
Randbereich – und die Rübenfliege Mitte/Ende Juni,
Rübenmotte in allen Beständen ab Mitte Juli und anschließend noch Spinnmilben dezimierten den Rübenblattapparat doch deutlich. Insgesamt präsentierten sich
die Rübenbestände in den Sommermonaten so schlecht
wie lange nicht mehr. Durch den starken Blattverlust sind
die typischen Nematodennester mit den schlafenden
Rüben – in der Praxis nicht aufgefallen.
Bor-Düngung – bei Bedarf und nach Beratung!
Nach der EUF-Bodenuntersuchung haben ca. 90 % der
Rübenflächen einen Bor-Bedarf. Der ideale Zeitpunkt für
die Bor-Spritzung ist zum Reihenschluss. Die Ausbringung
sollte mit 300 bis 400 l/ha Wasser erfolgen. Bei einer
Bor-Empfehlung von 1 kg/ha Reinbor sind z. B. 5 kg/ha
Solubor erforderlich. Liegt der Bor-Bedarf bei 2 kg/ha,
kann die zweite Spritzung mit der Fungizid-Behandlung
Ende Juli kombiniert werden. Wenn die Stickstoff-Düngung mit Bor-ASS erfolgt, kann je Dezitonne ausgebrachtem Bor-ASS 0,3 kg Bor angerechnet werden. Die Düngung von weiteren Spurenelementen ist nur wirtschaftlich,
45
wenn ein tatsächlich festgestellter Mangel vorliegt. Die
EUF-Bodenuntersuchung bietet dafür kostengünstig ein
komplettes Untersuchungspaket als Entscheidungshilfe.
Maschinenhacke/Schosserbeseitigung
Der Einsatz der Hackmaschine ist betriebsindividuell und
nach den Gegebenheiten vor Ort zu entscheiden. Ein
Dogma sollte keinesfalls daraus gemacht werden. Zur
Verbesserung der Bodenstruktur ist kurz vor Reihenschluss
der Einsatz der Hackmaschine häufig eine äußerst sinnvolle Maßnahme. Durch den verbesserten Luftaustausch
gelangt Wärme in den Boden, was die Rübenentwicklung anschließend deutlich beschleunigt. Auch im Hinblick auf die Beseitigung der Altverunkrautung und Wildrüben ist der Einsatz der Hackmaschine zu empfehlen.
Die Frage der Schosstoleranz ist schnell geklärt, wenn
Ernte- und Ertragsbeeinträchtigungen damit verbunden
sind.
Blattkrankheiten – später Befall
Das Blattkrankheiten-Monitoring von staatlicher Beratung, Erzeugerring, Verband und Südzucker startete bereits Ende Juni. Wöchentlich wurden auf 12
Praxis­schlägen – an jeweils 100 Rübenblättern – das
Auftreten und die Entwicklung der Blattkrankheiten
bonitiert. Die Bonitur-Ergebnisse werden im Internet
(www.frankenrueben.de und www.bisz.suedzucker.de), auf dem Info-Telefon (09303/99199) und im
Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt (BLW)
veröffentlicht. Trotz verhaltener Ausbreitung der Blattkrankheiten erfolgte um den Monatswechsel Juli/August
der gemeinsame Warn/Kontrollaufruf. Ausschlaggebend dafür waren die Versuchsergebnisse und Erfahrungen aus dem letzten Trockenjahr 2003. Trotz schwachen
Blattapparates und geringem Cercospora-Befalles konnten damals die Fungizid-Behandlungen einen Mehrertrag von 10,8 % generieren. Rückblickend bleibt festzuhalten, dass – in der Regel – mit einer Behandlung Ende
Juli bzw. Anfang August die Blattkrankheiten kontrolliert
werden konnten. Bei einer verspäteten oder keiner Fungizid-Behandlung ist meist ab Mitte August der MehltauBefall regelrecht explodiert. Befallshäufigkeiten um die
60 % bei der letzten Bonitur am 7. September waren auf
diesen Standorten keine Seltenheit.
Die Kernaussagen zum Pflanzenschutz:
■Altverunkrautung aus dem Winter und nicht abgefrorene Zwischenfrüchte sind am besten vor der Saatbettbereitung mit Glyphosat–Einsatz zu behandeln;
■ griffige Formulierungen (z.B. Betanal maxxPro) zeigen
höhere Wirkungsgrade als entsprechende (selbstgemischte) Vergleichsmittel;
■ die gute Wirkung der Bodenherbizide (Goltix, Rebell,
Spectrum, etc.) bei ausreichender Bodenfeuchtigkeit
erleichtern die Unkrautbekämpfung enorm;
46
■ein regelmäßiges „Abbrennen“ der Unkräuter mit
blattaktiven Mitteln (Betanal maxxPro, Betanal Expert,
Belvedere extra, Betasana Trio) ist bei langanhaltender Trockenheit erforderlich;
■die richtige Applikationstechnik (feintropfige Düsen)
ist bei trockenen Bedingungen entscheidend für den
Behandlungserfolg;
■Vogelknöterich, Amarant und Hirse sind zunächst
„nur“ ein Problem der Vorgewende und Feldränder
– frühzeitige Maßnahmen (mit eventuell gezielten
Randbehandlungen) sind zur erfolgreichen Bekämpfung erforderlich;
■bei Trockenheit kann die Spät- und Altverunkrautung
nur mit Hackmaschine und per Hand zufriedenstellend beseitigt werden;
■die Bekämpfung der Spät- und Altverunkrautung sowie der Schosser und Wildrüben (Rotowiper, Dochtstreichgerät und Glyphosat) bringt nur einen Teilerfolg;
■die Fungizid-Behandlung muss rechtzeitig erfolgen,
da die Mittel in erster Linie vorbeugend wirken;
■das Blattkrankheiten-Monitoring bietet eine hervorragende Hilfestellung zur Feststellung des optimalen
Applikationszeitpunktes;
■bei frühem und starken Cercospora-Befall ist die Erstbehandlung mit einem Strobilurin von Vorteil und nach
ca. 3 Wochen eine Zweitbehandlung einzuplanen;
■für die Bekämpfung der Blattkrankheiten ist eine gute
Durchdringung und Benetzung des Blattapparates
wichtig, d.h. Wasseraufwandmengen zwischen 300
l/ha bis 400 l/ha;
■ bei Spätrodungen ist eine längere Kontrolle der Blattkrankheiten und ggf. eine Zweitbehandlung erforderlich.
Kampagne 2015
Aufgrund der deutlich niedrigeren Anbaufläche und unterdurchschnittlichen Ertragserwartung startete die Kampagne erst am 5. Oktober 2015. Letztendlich sollte der
Ertragszuwachs bis Ende Oktober noch das eine oder
andere „Tönnchen“ Zuckerertrag bringen. Bis Mitte November konnten die Rüben bei nahezu idealen Bedingungen stressfrei gerodet werden. Die Befürchtung einiger
Roder-Einsatzleiter, mit der verspäteten Kampagne und
damit verkürzten Erntezeit in die Bredouille zu kommen,
ist zum Glück nicht eingetreten. Die trockenen Bodenverhältnisse ermöglichten ein Überfahren der Schläge ohne
jegliche Spuren bzw. Verdichtungen. Anders als bei den
Maisflächen war anschließend die Bodenbearbeitung
und Aussaat der Folgefrucht ein „Klacks“. Auch teilweise
stark verunkrautete Bestände konnten gerodet und vernünftig abgereinigt werden, so dass die erwarteten Störungen in der Fabrik ausblieben. Die fränkischen Rüben
wurden in den verschiedenen Verarbeitungswerken mit
durchschnittlich 7,5 % Gesamtabzug bewertet.
Transport/Verarbeitung
Neben Ochsenfurt wurden die fränkischen Rüben noch
in Offenau, Offstein, Rain, Wabern und Warburg (Biorüben) verarbeitet. Was die Versorgung der Fabrik mit
Rüben anbelangt, bereiteten die niedrigen Erträge – und
damit verbunden das häufigere Umsetzen der Mäuse
– zu Kampagnebeginn etwas Probleme. Die fehlenden
Liefermengen mussten an den ersten beiden Wochenenden durch verlängerte Anfuhrzeiten ausgeglichen
werden. Durch zusätzliche LKW´s stellten sich dann die
bäuerlichen Transportgemeinschaften auf die Situation
ein. Die ursprünglich kalkulierte Durchschnittsverarbeitung
von 14.800 t/Tag war in Ochsenfurt aufgrund der hohen Zuckergehalte nicht zu erreichen. Mit einer durchschnittlichen Verarbeitungsleistung von 14.142 t Rüben/
Tag endete die Kampagne in Ochsenfurt nach 70 Verarbeitungstagen am 14. Dezember 2015.
Zuckergehalt/Inhaltsstoffe
Während der gesamten Kampagne pendelte der Zuckergehalt in Ochsenfurt zwischen 19 % und 19,5 %. Mit
durchschnittlich 19,2 % liegt der Zuckergehalt absolut 1,1 %
über dem 5-Jahresmittel (18,10 %). Die Zuschläge für den
Zuckergehalt – auf den jeweiligen Grundpreis bezogen
– betragen von 16,0 bis 19,0 % Polarisation 0,9 % je
Zehntel höherem Zuckergehalt und über 19 % Zuckergehalt 0,7 % je Zehntel. Insofern erhöht der Zuckergehalt
von 19,2 % den Rüben-Grundpreis bei 16 % Polarisation
um 28,4 %. Der etwas erhöhte Standardmelasseverlust
von 1,38 % (Vorjahr 1,24 %) resultiert vor allem aus den
höheren Amino-Stickstoff-Werten im Erntejahr 2015.
Besatzwerte und Liefermengen der fränkischen Rüben in den Südzucker-Werken 2014/2015
Fabrik
Ochsenfurt
Offenau
Offstein
Rain Wabern
Warburg
Rübenmengen reine Rüben(t)
980.029
9.273
8.382
39.710
1.174
8.834
Gesamtabzug
%
Zuckergehalt %
SMV
%
KampagneEnde
7,5
9,9
4,8
7,6
8,8
7,3
19,2
18,8
18,3
19,4
17,5
18,4
1,4
1,5
1,5
1,4
1,3
1,4
14.12.2015
10.12.2015
17.12.2015
23.12.2015
11.12.2015
20.12.2015
Die Abzüge in den verschiedenen Werken müssen im Zusammenhang mit dem Lieferzeitraum betrachtet werden.
47
Ergebnisse der Proberodung der Zuckerfabrik (jeweils letzte Woche vor Kampagnebeginn)
Jahr
Rübe (g)
Blatt (g)
Zucker (%)
in der Rübe
Zuckerdurch-
schädlicher N
schnitt je Rübe (g) mmol/1.000g R.
1985
979 740 17,11 167,5035,6
1986 1.025 616 16,00 164,0026,4
1987
942 741 15,52 146,2019,1
1988
849 476 17,76 150,7825,0
1989
808 388 18,33 148,1139,6
1990
912 538 16,85 153,6730,7
1991
674 370 18,11 122,0636,8
1992
943 719 15,98 150,6924,6
1993
960 501 18,67 179,2323,3
1994
789 434 15,93 125,6925,6
1995
805 501 16,34 131,5417,5
1996
779
569
18,11
141,08
8,4
1997
814 520 19,27 156,8617,0
1998
765 393 17,16 131,2716,6
1999
739 344 19,92 147,2113,6
2000
868 510 17,51 151,9913,7
2001
775 481 18,07 140,0411,5
2002
886
465
17,65
156,38
9,6
2003
614 182 20,18 123,9128,2
2004
789 524 16,91 133,4214,1
2005
711 388 17,87 127,0616,9
2006
679 271 18,22 123,7112,1
2007
781 435 17,53 136,9011,3
2008
862 395 16,60 143,0911,0
2009
926 405 18,54 171,6810,6
2010
885455 15,94 141,07 8,6
2011
907462 17,32 157,09 7,3
2012
845298 19,35163,5117,9
2013
932333 17,24160,68 9,3
2014 1.042 467 17,00 177,1410,3
2015
824
261
18,33
151,04
18,1
7. Das Saatgut
Das Saatgut wird nach Einheiten in der Verpackung ausgegeben.
1 U (= Unit) = Einheit = 100.000 Samenkörner. Die Preise sind aus der Tabelle ersichtlich. Die Mehrwertsteuer
belief sich auf 7 %. Den Saatgutkosten hinzuzurechnen
sind Kosten für die wahlweise insektizide und fungizide
Behandlung.
Sie betrugen:
a) Standardbehandlung mit
Force Magna/Janus Forte
31,30 Euro;
b) Standardbehandlung mit
Poncho Beta+/Cruiser Force
57,80 Euro;
c)Spezialbehandlung mit Tachigaren (14g) 4,35 Euro;
bei a) + b) obligatorisch dabei
d) Ökoausstattung
40,00 Euro;
48
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rübenanbauer-Verbände hat mit den Züchtern ausgehandelt:
1.Der Frühbestellrabatt wird 2015 in Höhe von 10 %
gewährt.
2.Die Zuckerrüben-Saatgutpreise werden nicht erhöht.
Neuzulassungen seit 2004 werden in einem neuen
Preissegment platziert.
Die Einzelheiten bezüglich Preissegmente und Sorten
sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.
Folgende Sorten wurden für das fränkische Gebiet aufgrund der Versuche der Arbeitsgemeinschaft Franken
ausgegeben (erstmals traten zusätzlich zwei neue Züchtungsunternehmen mit in 2013 zugelassenen Sorten auf:
Betaseed GmbH = BTS und SESVANDERHAVE GmbH
= SV; daneben agieren KWS SAAT SE = KWS, Strube
GmbH & Co. KG = ST und Syngenta Agro GmbH = SY
am deutschen Markt):
Saatgutbezug 2015
Sorte
BTS 440*
BTS (rt+nt+ct)
Grund- Flächen- Sorpreise
anteil ten–
Euro/
%
typ
ohne
Mwst.
213,00
4,8 NE
BTS 770*
BTS (rt+ct)
179,00
1,9
NE
–
x
x
–
x
Annemaria*
KWS (rt)
179,00
17,5
NE
–
x
x
x
x
Belladonna
KWS (rt+nt)
207,00
0,1
N
x
–
–
–
–
Beretta*
KWS (rt)
159,00
2,6
E
x
x
x
–
–
Capella*
KWS (rt+ct)
178,00
4,3
N
–
–
–
x
x
Danicia
KWS (rt)
183,00
0,2
NE
–
–
x
–
–
Finola
KWS (rt+nt+ct) 215,00
176,00
KWS (rt)
0,3
Z
x
–
–
x
x
5,9
NE
x
–
–
x
x
Isabella*
Kristallina*
Züchter
Insektizid–Behandlung
ohne
Force
Poncho Janus
Magna Beta+ Forte
Cruiser
Force
–
x
x
–
x
7,2
NZ
–
x
x
–
–
Lisanna*
KWS (rt+nt+ct) 211,00
215,00
KWS (rt+nt)
15,1
NE
–
x
x
–
–
Sabrina
KWS (rt)
172,00
0,1
N
–
x
x
–
–
Rashida
KWS (rt)
182,00
0,1
NZ
–
x
x
–
–
Artus*
ST (rt)
176,00
13,8
NE
–
x
x
–
–
Brix
ST (rt+nt)
205,00
0,0
NZ
–
–
x
–
–
Hannibal*
ST (rt)
180,00
13,8
Z
–
x
x
x
x
Haydn
ST (rt)
176,00
1,2
Z
–
x
x
–
–
Kleist*
ST (rt+nt)
205,00
1,5
E
–
x
x
–
–
Premiere*
ST (rt+rz)
175,00
0,2
NE
–
x
x
–
–
Robinson
ST (rt)
163,00
0,2
N
x
–
x
–
–
Strauss
ST (rt)
187,00
0,1
Z
–
x
–
–
x
Timur
ST (rt+rz)
190,00
0,0
NZ
–
–
x
–
–
Alcedo
SV (rt)
186,00
0,6
Z
–
x
–
–
x
Vasco*
SV (rt+nt)
209,00
0,6
N
–
x
–
–
x
Britta
SY (rt)
174,00
0,8
N
–
x
–
–
x
Belana
SY (rt)
168,00
1,0
N
–
–
–
x
x
Julius*
SY (rt)
174,00
5,5
N
–
x
x
–
–
Hella
SY (rt+nt)
199,00
0,2
E
–
x
–
–
x
SY (rt+ct)
179,00
0,1
NZ
–
x
–
–
x
Varios
*= in der Empfehlungsliste 2015/2016 (empfohlener Anteil = 94,7 %)
rt = Rizomania–tolerant; ct = Cercospora–tolerant; rz = Rhizoctonia–tolerant; nt = Nematoden–tolerant
Auf etwa 16,1 % der Anbaufläche wurden Z-Sorten,
7,5 % NZ-Sorten, 12,6 % N-Sorten, 59,4 % NE-Sorten
und 4,4 % E-Sorten gedrillt. Der rizomania-tolerante Anteil ist mittlerweile auf 100 %, der zusätzlich nematodentolerante auf 29,7 % gewachsen, damit ist der Befallssituation Frankens voll Rechnung getragen. Alle Sorten
konnten wahlweise entweder mit Janus Forte/Force Ma-
gna oder Poncho Beta+/Cruiser Force-Pillierung bezogen werden.
Der Anteil des Saatgutes mit Poncho Beta+/Cruiser
Force-Pillierung/-Behandlung betrug insgesamt 89,4 %;
mit analog niedriger Wirkstoffausstattung 9,7 %. Der Anbauer hatte wieder die Möglichkeit, rabattiertes Saatgut
49
50
(10 %) in Frühbestellung zu ordern. 63,0 % des Bedarfs
wurden auf diese Weise bestellt. Ohne Beizung (ÖkoRüben) sind 1,2 % des Saatgutes.
Das Verpackungsmaterial und die Überlagerungsfähigkeit wurden von allen Saatgutherstellern optimiert. In den
Winterversammlungen und der dzz wurde dieses Thema (Überlagerung im geschlossenen Plastik-Beutel unter
trocken-kühlen Verhältnissen) aufgearbeitet.
Saatgutproblematik „überlagertes, aktiviertes
Saatgut von Strube“
Anfang Mai 2015 offenbarten sich Feldaufgangsprobleme bei den Sorten Hannibal und Artus (aktiviertes Saatgut aus der Produktion 2014!). In Absprache mit Südzucker und dem zuständigen Züchter wurden alle Anbauer,
die diese Sorten bezogen haben, auf diese Mängel
aufmerksam gemacht. Anfang Juni wurde die Reklamationsaufnahme vor Ort mit Protokollierung vorgenommen.
168 fränkische Bauern/Reklamationen wurden dabei
von Strube-Mitarbeitern zusätzlich besucht. Im Sommer
wurden alle Strube-Bezieher zum kostenfreien Tausch
von Restsaatgutmengen aufgefordert. 965 U wurden im
Rahmen der VM-Versammlungen zurückgegeben.
Schadensregulierung „überlagertes Strube-Saatgut aus 2014“
Die Entschädigung der Aufgangs-Probleme (inklusive
Umbruch) haben Verband und Südzucker gemeinsam
mit dem Züchter während des gesamten Vegetationsjahres aktiv begleitet. Jeder Problemschlag wurde von
Strube-Mitarbeitern dokumentiert und bonitiert.
Sicherheitshalber hat Strube sämtliches Strube-Restsaatgut 2015 ersetzt (ca. 3.200 ganze bzw. angebrochene
Einheiten in ganz Süddeutschland) in Zusammenarbeit
mit den Vertrauensmännern/Agenten und Südzucker
zurückgenommen. Absprachegemäß wurden die Sorten
Hannibal, Kleist und Artus ersetzt, wobei jeweils kulant
auf halbe bzw. ganze Einheiten gerundet und kostenfrei
für den Anbauer getauscht wurde. Die Auslieferung dieses Saatgutes erfolgte mit dem bestellten für den Anbau
2016.
Im Hinblick auf die Schadensregulierung der dokumentierten Bestände mit den schlechten Feldaufgängen haben die Arbeitsgemeinschaften Franken und Südwest
frühzeitig (aus der Erfahrung 2013!) BestandesdichteVersuche angelegt.
Auf Basis dieser mehrjährigen Versuchs- bzw. Vergleichsergebnisse wurde gemeinsam mit der Firma STRUBE
GmbH & Co. KG ein Ausgleichsraster erarbeitet:
BD-Klasse
BZE-VerlustMehraufwand Gesamtausgleich
%%
%
über 60.000 Pfl./ha-
60 – 55.000 Pfl./ha
8
55 – 50.000 Pfl./ha
10
50 – 45.000 Pfl./ha
12
45 – 40.000 Pfl./ha
15
40 – 35.000 Pfl./ha
18
35 – 30.000 Pfl./ha
21
30 – 25.000 Pfl./ha
24
unter 25.000 Pfl./ha
28
-
-
1
2
3
4
5
6
7
-
Umbruch/Nachsaat15
5
20
Für Schläge, die umgebrochen und nachgesät werden
mussten, erhielt der Anbauer einen Ausgleich von 30 % +
kostenloses Saatgut. Dieser erhöhte Ausgleichssatz war
dem Trockenjahr 2015 geschuldet.
Schaden möglichst über Saatgut auszugleichen (im Mittel 270,00 Euro/U als Ausgleichssatz der errechneten
Schadenshöhe). Die individuell zustehenden Saatguteinheiten können im Anbaujahr 2016 oder – auf Wunsch
– auch 2017 genutzt werden.
Ein durchschnittlicher Hektar-Erlös (2.600,00 Euro) – errechnet aus dem mittleren Rübenpreis für 2015, multipliziert mit der aktuellen Ertragserwartung in Süddeutschland des Jahres 2015 – stellte die Grundlage für die
Schadensberechnung dar.
Alle betroffenen Anbauer wurden schriftlich über die
Höhe ihres individuellen Schadens und ihre Regulierung
informiert. Die Firma Strube war daran interessiert, den
8
11
14
18
22
26
30
35
Insgesamt 168 fränkische Zuckerrübenbauer erhielten
auf diese Weise einen Ausgleich (ohne die getauschten
Restsaatgutmengen 2015!).
Damit war eine akzeptable, für alle Beteiligten tragbare
und kulante Ausgleichsregelung gefunden worden.
51
52
Anbaufläche
ha
Anbauer
in t
Vertragsmenge
Quotenrüben
Gesamtablieferung lt. indi. ZG in t
Ertrag
(r. R.) in t
9.614,0
14.713,1
37.377,9
122.414,3
50.933,1
6.538,5
31.041,1
143.715,6
372.398,7
788.746,2
51,4
57,5
53,6
46,8
62,7
59,5
57,5
51,7
62,4
57,2
Bamberg
96 296,5416.233,20 13.583,8
16.306,8 55,1
Bayreuth
2
6,47 385,20 323,1
297,548,3
Coburg
63 167,699.701,20 7.984,0
9.886,8 59,1
Forchheim
16 62,853.771,80 2.980,4
3.786,2 60,2
Kronach
1 17,00 783,10 666,4
1.226,872,2
Kulmbach
4 6,65 327,40 256,2
97,914,7
Lichtenfels
19 39,562.343,30 1.945,5
2.296,4 58,0
Summe
201 596,7633.545,20 27.739,4
33.898,4 57,5
Durchschnitt2,97
Franken gesamt
4.016
18.684,6
1.144.130,70
928.565,940
1.047.402,841
56,1
Oberfranken
Eichstätt
111
502,68
30.180,00
24.232,0
27.309,9
54,4
Ansbach
237 667,4238.673,00 30.806,7
33.941,0 50,9
Erlangen-Höchst
46 148,979.336,30 7.094,1
6.198,7 41,6
Fürth
109
315,82
17.527,90
13.896,4
14.924,9
47,3
Neustadt a.d.Aisch
507
2.261,57
141.242,40
113.421,7
129.745,6
57,4
Nürnberg
5 14,43 651,80 541,0
479,234,0
Roth
21
49,93
2.811,00
2.233,2
2.566,2
52,1
Schwabach
2
0,88 34,00 25,1
29,333,3
Weissenburg-Gunzenhausen
63 152,089.668,00 7.738,1
9.563,4 62,9
Summe
1.101 4.113,78250.124,40 199.988,2
224.758,3 55,0
Durchschnitt3,74
Mittelfranken
Aschaffenburg
35 193,2811.291,50 9.734,0
Bad Kissingen
64
255,92
14.373,20
12.053,7
Haßberge
188 697,4938.676,00 32.071,0
Kitzingen
536 2.614,86151.178,80 121.826,0
Main-Spessart
254 811,7550.577,20 42.935,6
Miltenberg
28 109,896.554,90 5.567,2
Rhön-Grabfeld
158 539,7133.651,70 28.009,2
Schweinfurt
536 2.777,66162.621,70 133.635,9
Würzburg
915 5.973,46391.536,10 315.005,7
Summe 2.714
13.974,02
860.461,10
700.838,3
Durchschnitt5,15
Unterfranken
* *
*
Kreis
18,612
18,747
19,016
18,877
18,451
18,919
18,413
18,742
19,199
7,51
19,412
19,403
18,873
19,510
19,404
18,876
19,635
19,500
19,398
19,398
6,96
6,99
7,62
5,99
7,38
9,13
6,70
7,05
7,72
6,63
5,78
5,70
6,97
6,77
6,60
4,86
7,11
6,89
100,3
89,9
82,7
101,4
94,5
91,5
66,1
85,4
93,4
97,5
91,1
81,2
88,7
100,3
86,5
90,5
100,3
95,1
96,9
99,4
104,8
96,2
97,0
100,7
91,9
99,7
100,2
104,5
101,6
in % Pol.
Qualitätszahl
18,289
18,673
18,788
19,364
18,383
18,494
18,615
18,983
19,409
19,163
in %
Zuckergehalt
6,14
9,29
7,93
7,30
7,67
8,51
8,08
7,98
7,66
7,71
in t/ha
Besatz
8. Zahl der Anbauer, Anbaufläche, Anteil der Quoten am Gesamtaufkommen, Ertrag, Besatz,
Zuckergehalt und Qualitätszahl in den fränkischen Kreisen 2015 (* gerundet auf eine Nachkommastelle)
9. Rübenkategorien in Franken, Erträge
Die gelieferten Rüben teilen sich auf in:
Quotenrüben
Erhöhung Quotenrüben
Ethanolrüben
Vertrags-Industrierüben
Industrierüben
Übertragungsrüben
873.239 t
57.931 t
45.043 t
3.980 t
66.205 t
1.005 t
Zuckergehalt
% Pol.
83,4 %
5,5 %
4,3 %
0,4 %
6,3 %
0,1 %
Anbaujahr
Ertrag
t/ha
Ausbeute (i.Fa.)
%
B. Zuckerertrag
t/ha
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
60,9
18,18
16,00
9,75
63,3 18,19 16,1610,23
61,3
18,02
16,06
9,84
76,6 18,6916,8512,91
70,1 17,50 15,5110,87
79,0 18,9017,0813,49
69,0 18,6616,5711,43
70,6 17,8015,8711,20
86,3 17,55 15,7213,57
2015
53,1 19,2017,26 9,68
10-jähr. Durchschnitt
(2006–2015)69,3 18,2716,31 11,30
10. Rübenübernahme und -verarbeitung in Franken 2015
RübenübernahmeOchsenfurt/t
Rübenanlieferung
1.001.261,98
Hektarertrag56,3
Hektarertrag (10-jähr. Ø)
69,3
eigene Zuckerrüben
1.047.402,84
an Südzucker-Werke ¹)17.503,36
an Rain/Stammwerk Rain, Verband Franken 38.785,40
an Wabern/Stammwerk Wabern, Verband Franken
1.174,45
an Warburg (Bio-Rüben)
8.833,75
an Biogasanlagen
7.002,69
von Südzucker-Werken ²)26.745,17
von Offenau/Stammwerk Offenau, Verband Franken
413,62
Übernahme Ochsenfurt
1)
2)
1.001.261,98
Lieferung von Ochsenfurt an Offenau 9.121,69 t, an Offstein 8.381,67 t.
Lieferung von Offstein 42,33 t, von Plattling 96,63 t, von Offenau 24.817,36 t, von Zeitz 1.768,99 t,
von Rain 3,57 t, von Wabern 16,29 t.
53
54
Verarbeitungszeiten und Tagesleistungen
Zuckerfabrik Ochsenfurt
Verarbeitungsbeginn06.10.2015
Kampagneende14.12.2015
Kampagnedauer
71 Tage
tägliche Verarbeitung
14.142 t
Anfuhrstruktur Franken
Straßenanfuhr: LKW
Rübenmenge
Ochsenfurtt
LKW
%
Zahl der Fahrzeuge
Durchschnitt Tonnage reine Rüben
Anzahl
t
1.007.339,67100 40.340
25,0
11. Zuckergehalt und Ausbeute
Zuckerfabrik Ochsenfurt (%)
Ø-Zuckergehalt bei der Anlieferung
eigene Rüben
19,2166
19,1992
Verlauf von Zuckergehalt und SMV in der
Kampagne 2015
22,0
1,65
Polarisation in %
21,0
1,55
20,0
1,45
19,0
1,35
18,0
1,25
17,0
1,15
Zucker
SMV
Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.
55
Standardmelasseverlust %
Ø 19,22 %
Ø 1,38 %
12.Die Entwicklung des Zuckerrübenbaus und der Erträge in Franken
seit 1930 (in verschiedenen Zeitetappen)
Jahr
Zahl der
Anbau-
Ertrag
Zuckergehalt Rübenauf-
Anbauer
fläche in ha
t/ha
% Pol.
kommen in t
Fläche pro
Betrieb in
ha
1930
2.241
1.933
36,8
71.188,0
0,86
1935
1.867
1.147
27,8
31.449,0
0,61
1940
3.429
2.602
34,5
89.664,0
0,76
1944
3.103
2.482
35,5
88.002,5
0,80
1949
10.207
4.179
17,8
74.516,4
0,41
195413.891 11.251 41,7 17,84 469.908,5 0,81
195923.980 20.101 31,9 18,59 640.738,0 0,82
1964
24.91126.542 30,7 17,64 815.932,9 1,06
196923.71823.909 42,3 17,431.011.350,7 1,01
1972 17.11926.632 50,2 16,541.338.139,6 1,56
1973 15.759 29.409 49,5 17,371.456.308,4 1,87
197613.89836.839 35,0 15,521.289.211,72,65
197813.626 33.231 49,8 16,761.654.178,9 2,44
1980 12.279 32.888 51,2 15,981.682.380,0 2,68
198111.85438.59159,915,77
2.312.648,33,26
1982 11.897 33.251 54,4 16,701.808.249,6 2,79
1987 11.19430.630 55,5 16,701.700.315,7 2,74
1990 10.466 31.895 53,0 17,711.690.848,9 3,05
1993
8.973
32.196
57,6
18,07
1.852.932,5
3,59
1994
8.721
30.971
51,5
17,36
1.594.769,1
3,55
1995
8.837
31.364
59,0
16,55
1.851.141,2
3,74
1996
8.140
30.818
60,0
18,69
1.850.104,1
3,79
1997
7.878
30.295
52,8
19,02
1.599.188,9
3,85
1998
7.705
31.001
56,7
17,03
1.757.355,1
4,02
1999
7.517
30.777
58,1
18,79
1.786.657,6
4,09
2000
7.292
28.947
68,5
18,25
1.982.939,0
3,97
2001
7.067
28.727
56,2
17,82
1.614.499,5
4,06
2002
6.819
29.536
67,2
17,94
1.983.797,7
4,33
2003
6.567
28.615
42,7
19,481.221.704,1 4,36
2004
6.378
29.242
65,4
18,33
1.911.147,5
4,58
2005
6.180
28.265
59,4
18,34
1.678.565,2
4,57
2006
5.744
24.095
60,9
18,18
1.466.214,9
4,19
2007
5.480
26.412
63,3
18,19
1.670.748,12
4,82
2008
4.789
25.351
61,3
18,02
1.555.129,40
5,29
2009
4.655
26.181
76,6
18,69
2.005.904,12
5,62
2010 4.565 22.789 70,1 17,501.598.574,4 4,99
2011 4.439 26.159 79,0 18,902.067.445,2 5,89
2012 4.333 25.961 69,0 18,661.792.540,1 5,99
2013 4.234 22.394 70,6 17,801.581.995,0 5,29
2014 4.129 23.506 86,3 17,552.028.248,54 5,69
2015
56
4.016 18.685
56,1
19,201.047.402,84 4,65
III. Die Begutachtung der Zuckerrüben
1. Die Bewertung der Zuckerrüben
Durch die individuelle Bezahlung der Zuckerrüben nach
ihrer Qualität sowie durch die zunehmende Vorreinigung
auf dem Feld hat sich die seitherige Tätigkeit der Schätzer, nämlich die Schätzung der Zuckerrübenanlieferungen, zu einer Gutachtertätigkeit entwickelt. Neben der
Feststellung der Besatzwerte werden seit der Kampagne
2009 auch die Lieferungen hinsichtlich Rübenfäule und
Krankheiten bonitiert. Die Zielsetzung ist die Erfassung
der Entwicklung der Krankheits- und Schädlingssituation
an Rüben zur Analyse des phytosanitären Zustands der
Böden der bayerischen Rübenanbaugebiete und die Ableitung von Beratungsinitiativen zur Qualitätserzeugung.
Die Gutachter der Zuckerrübenbauer sind mit Gutachtervertrag während der Kampagne für das Landeskuratorium für Pflanzliche Erzeugung (LKP), vertreten durch
den Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V., tätig.
Sie haben einen eindeutigen Gutachterauftrag und
sind für ihre Tätigkeit während der Kampagne verpflichtet. Auch die Schätzer der Südzucker AG werden
per Handschlag verpflichtet. Damit die Gutachter und
Schätzer diesen Anforderungen gerecht werden, erfolgt
jährlich vor der Kampagne eine Schulung, in der mit den
Gutachtern/Schätzern die Fragen der äußeren und inneren Qualität der Zuckerrüben eingehend behandelt
werden.
Gemeinsam mit Südzucker, Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer und dem Obergutachter wurde im Juli
die Einsatzplanung vorgenommen. Fränkische Rüben
wurden in Ochsenfurt, Offenau, Offstein, Rain, Wabern
und Warburg (Biorüben) verarbeitet. Mit Ausnahme von
Zeitz (RüPro) werden in allen Werken die Besatzwerte
und Wertminderung visuell ermittelt.
Als Gutachter waren über den Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. eingesetzt:
Gutachter 2015 in Ochsenfurt
Name
Wohnort
Brümmer-Dauer Reinhold
Döppert Karl
Eberth Andreas Engert Edgar
Hahn Günter
Krapf Michael
Popp Armin
Weißenberger Alban
97258
97215
97337
97199
91628
97447
97268
97450
Oberickelsheim-Rodheim
Uffenheim-Welbhausen
Bibergau
Ochsenfurt-Hopferstadt
Steinsfeld-Gattenhofen
Frankenwinheim
Kirchheim
Arnstein-Müdesheim
Schätzer 2015 in Ochsenfurt
Name
Wohnort
Engert Edwin
Hahn Bernhard
Hesch Gerhard
Klenk Dieter
Köttler Herbert
Wiehl Manfred
97268
97258
97258
91620
97486
97283
Gaubüttelbrunn
Ippesheim-Bullenheim
Oberickelsheim
Ohrenbach-Reichardsroth
Königsberg
Riedenheim-Stalldorf
57
Abzüge/Niederschläge 2015
35,0
14,0
Ø 4,10
Ø 1,26
30,0
Ø 2,16
10,0
25,0
8,0
20,0
6,0
15,0
4,0
10,0
2,0
5,0
0,0
0,0
Niederschlag
Gesamtabzug
Erdanhang
Loser Anteil
Kopf-Anteil
Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.
Abzüge in den Werken 2015
12,0
4,8
Erdanhang
Ochsenfurt
Offenau
2,2
2,2
1,8
2,6
3,3
Offstein
2,2
1,0
Loser Anteil
Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.
58
1,2
1,2
0,9
1,2
0,6
0,0
3,3
2,6
4,0
4,4
4,5
2,8
2,0
2,4
4,0
4,6
6,0
Kopf Anteil
Rain
Wabern
Warburg Biorüben
Gesamt Abzug
Franken
7,5
7,5
7,6
8,0
7,3
8,8
9,9
10,0
Niederschläge in mm
Ø 7,52
4,1
Abzüge in %
12,0
Mehrfach (Fünfer)proben – Polarisation 2015
21,00
20,50
Zuckergehalt in %
20,00
19,50
19,00
18,50
18,00
17,50
17,00
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Analysenwerte
11
12
Mittelwert
13
14
15
16
17
18
19
20
21
Werkswert
Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.
Mehrfach (Zehner)proben – Polarisation 2015
21,00
20,50
20,00
Zuckergehalt in %
19,50
19,00
18,50
18,00
17,50
17,00
16,50
16,00
1
2
3
4
Analysenwerte
5
6
Mittelwert
7
8
9
10
11
Werkswert
Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.
59
Als Obergutachter fungierten 2015
Zuckerfabrik NameWohnort
in Ochsenfurt
in Wabern
in Rain
Karl Döppert
Wilhelm Reinhard
Herbert Böck
97215 Welbhausen
34576 Homberg-Caszdorf
86641 Mittelstetten
Rübenübernahme
Ochsenfurt
Übernahme nach Begutachtung
1.007.340 t
Plus/Manko (-)
in % der Rübenübernahme
-4.264 t
-0,43%
Die Begutachtungswerte der Schätzer werden durch regelmäßige Waschproben überprüft. Gleichzeitig wird wöchentlich der rechnerische und tatsächliche Lagerbestand verglichen bzw. kontrolliert.
Abzugswerte der Fränkischen Rüben 2015
Besatzwerte Ochsenf.
Offenau
Offstein
Rain
Wabern
Warburg
Biogas
Franken
Erdanhang %
4,1
4,7
2,4
4,4
4,5
2,8
4,5
4,1
loser Anteil
%
1,2
2,6
0,6
0,9
1,0
1,2
0,0
1,2
Kopf-Anteil%
2,2
2,6
1,8 2,3
3,3
3,3
1,9
2,2
Gesamt %
7,5
9,9 4,87,6
8,8
7,3 6,4 7,5
Qualitätsdaten/Rübenmengen nach Ladegruppengruppen 2015
Ladegruppe
ZG
%
Kalium Natrium Amino-N
m
mol/1000g R
SMV
%
r. Rüben
t
Zeil West Maus Mitte (1102)
Zeil West Maus Süd (1581)
Zeil West Maus West (1582)
18,93
19,36
18,40
37,63
37,01
40,95
3,00
3,02
2,40
15,68
16,41
15,73
1,34
1,35
1,38
108.477
114.971
84.265
Zeil Ost Maus Nord (1105)
Zeil Ost Maus Süd (1106)
18,94
18,96
38,54
40,11
2,73
2,81
17,94
20,29
1,41
1,48
87.546
95.551
LMG OC Maus West (1616)
LMG OC Maus Ost (1280)
LMG OC Maus Mitte (1281)
LMG OC Maus Süd (1286)
LMG OC Maus Fürth (1191)
LMG Nichtmitglieder (1321)
19,42
19,36
19,69
19,42
19,38
19,28
36,61
37,62
36,40
37,68
43,84
36,99
2,84
3,27
3,25
2,83
2,69
3,12
15,41
18,68
15,69
16,00
22,00
20,72
1,32
1,42
1,33
1,35
1,57
1,46
118.701
116.249
142.020
88.340
25.242
6.009
Überrhein GmbH (1910)
18,23
39,24
3,67
19,54
1,49
14.147
LMG Donau-Ries GbR (1059)
LMG Donautal GbR (1081)
19,52
19,27
44,72
42,61
2,24
2,21
16,67
18,80
1,44
1,47
11.340
1.255
BMG Donau-Lech eG (1084)
19,42
42,34
2,67
17,37
1,44
26.190
60
Beschwerden gegen die Besatz-Feststellung
Zuckerfabrik
Ochsenfurt Offenau Offstein RainWabern Warburg Biogas
Anzahl Beschwerden
Anerkannt wurden
4
–
1
–
–
–
2
2
–
–
–
–
–
–
Die Gutachter haben mit Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt eine objektive und gerechte Beurteilung der angelieferten
Zuckerrüben vorgenommen.
Hofkommision
In jeder Zuckerfabrik, in der fränkische Zuckerrüben verarbeitet werden, besteht eine Hofkommission, der in der
Regel ein Ausschussmitglied angehört. Die Hofkommissionen waren beauftragt, die Anfuhr, die Probenahme, die
Entladestellen und die Begutachtung der Zuckerrüben zu
beobachten.
Die von ihnen eingegangenen Vorschläge und Anregungen wurden in den Kampagne-Besprechungen des
Verbandes/Ringes Fränkischer Zuckerrübenbauer sowie
der Südzucker umgehend behandelt und Verbesserungen, soweit wie möglich, sofort vorgenommen.
Die Hofkommissionen trafen sich zu einer gemeinsamen
Kampagnebesprechung am 13. November 2015 in
Ochsenfurt.
Den Hofkommissionen gehören folgende Mitglieder an:
ZuckerfabrikName
Wohnort
in Ochsenfurt
in Wabern
in Rain
in Zeitz
Volkach
Gollhofen
Waldmannshofen (VbwZ)
Weyersfeld
Gut Wittenfeld
Unterhohenried
Karl-Heinz Bernard
Jürgen Trabert
Klaus Preuß
Hermann Bonnländer
Thomas Muhr
Rainer Stephan
2. Die Überwachung der Zuckergehaltsbestimmungen
a) Rückstellproben
Im Auftrag des Ringes Fränkischer Zuckerrübenbauer e. V. wurden an neun Terminen gleichmäßig über die Kampagne
verteilt - ausgewählte Rückstellproben bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim zur Kontrolle der Zuckergehaltsbestimmungen im Rübenlabor Ochsenfurt untersucht.
Insgesamt sind 101 Rückstellproben doppelt analysiert worden. In der Tabelle sind die errechneten Mittelwerte und die
entsprechenden Abweichungen dargestellt.
Rückstellproben
Zuckerfarbrik
Anzahl
der
Proben
%
Durchschnittlicher
von seiten des
Kontrollinstituts
festgestellter
Zuckergehalt
%
Durchschnittlicher
von seiten der
Zuckerfabrik
festgestellter
Zuckergehalt
%
im Vergleich dazu
der Zuckergehalt im
Kampagnedurchschnitt
Ochsenfurt101
19,22 19,23 19,20
61
Der von seitens des Kontrollinstituts und der Zuckerfabrik Ochsenfurt festgestellte durchschnittliche Zuckergehalt weicht
nur geringfügig – zugunsten der Anbauer – voneinander ab. Von den untersuchten Vergleichsproben musste 1 Probe in
die Schiedsanalyse. Bei dieser erneuten Kontrolle wurde eine bestätigte Differenz von 0,3°Z ermittelt.
Damit sind 100 % aller Analysenwerte innerhalb des Toleranzbereiches von +/-0,3 %.
ProbenAnzahl innerhalb
außerhalb
der
-0,4 -0,3 -0,2 -0,1 +/-0 + 0,1 +0,2 +0,3 +0,4
+/- 0,3 +/- 0,6
Proben 0,02,05,022,831,7
25,79,93,00,0 100,0 % 0,0 %
Ochsenfurt
101
0252332
261030
101
0
b) Parallelproben
Mit der zeitlich versetzten Zweituntersuchung von Parallelproben im Werkslabor wird die Stabilität der Untersuchung
überprüft. Die in der Kampagne 2015 untersuchten 101 Parallelproben im Werk Ochsenfurt zeigten einen leichten
Trend zu höheren Werten an. Die durchschnittliche Differenz lag bei -0,07 %.
Zuckerfabrik
Anzahl
Erstprobe ParallelprobeDifferenz
der
Proben
%%%
Ochsenfurt
101 19,2319,29-0,07
Die festgestellten Untersuchungswerte bei den Kontrollanalysen dokumentieren insgesamt ein sehr erfreuliches Ergebnis
und zeigen eine hervorragende Stabilität und Genauigkeit bei den Zuckergehaltsuntersuchungen während der Kampagne 2015.
62
c) Zehnerproben
Bei den Zehnerproben werden aus einer Anlieferung neben der Erstprobe zur Zuckergehaltsbestimmung noch zehn
weitere Proben entnommen. Die Ergebnisse geben Aufschluss über die Homogenität der Rübenladung und z. T. über
die Qualität der Probenahme.
Zuckerfabrik
Anzahl
Erstprobe
10er Probe Differenz
Standard-größte
derabweichung
Abweichung
Proben
%%%%%
Ochsenfurt
11
19,03
19,03
0,00
0,31
0,67
Die differierenden Analysenwerte der Zehnerproben belegen, dass die Rüben ein Naturprodukt mit unterschiedlichen
Inhaltsstoffen sind. In den verschiedenen Proben aus einer Lieferung kann – wie im einzelnen Betrieb von einem Schlag –
die innere Qualität stark variieren. Die größte Abweichung zwischen dem Werks- und Mittelwert betrug in der letzten
Kampagne absolut 0,67 %.
d) Fünferproben
Bei den Fünferproben werden aus einer Breiprobe noch fünf weitere Proben entnommen, um die Homogenität und
damit die Breiherstellung zu kontrollieren. Hier zeigen die Ergebnisse, dass die durchschnittliche Differenz zwischen
Werkswerten und Mittelwerten der 5er Proben nur 0,05 % beträgt, mit einer Standardabweichung von 0,06 %.
Zuckerfabrik
Anzahl MittelwertMittelwertmittlere Standard- größte
der
Werkswert 5er Probe
Differenz
abweichung Abweichung
Proben
%%%%%
Ochsenfurt
21
18,97 19,020,05 0,06 -0,30
Das Gesamtergebnis der Untersuchungen von Zehner- und Fünferproben entspricht weitgehend den Ergebnissen früherer Jahre. Eine gewisse Streubreite – vor allem bei den Zehnerproben – ist bei den Zuckergehaltsuntersuchungen
aufgrund des unterschiedlichen organischen Rübenmaterials jederzeit gegeben.
63
IV. Der Rübenpreis
1. Berechnungsgrundlagen (auf Basis Zuckerfabrik Ochsenfurt)
a) Rübenübernahme Einzugsgebiet
Ochsenfurt
t
Franken
v. Offenau/Stammwerk Offenau – Verband Franken
v. Südzucker-Werken*
980.180,88
413,62
26.745,17
übernommen
1.007.339,67
* L ieferung von Offstein 42,33 t, von Plattling 96,63 t, von Offenau 24.817,36 t, von Zeitz 1.768,99 t,
von Rain 3,57 t, von Wabern 16,29 t.
b) Zuckergehalt bei der Anlieferung (lt. EDV)
Anlieferung Ochsenfurt 1.007.339,67 t
Pol. 19,2166 %
c) Zuckergehalt bei der Anlieferung der eigenen fränkischen Rüben lt. EDV 19,20 %
2. Qualitätsprämie
Zur Erzeugung der Quotenzuckermenge wird bei 14 %
Bereinigtem Zuckergehalt (BZG) eine bestimmte Quotenrübenmenge benötigt. Übersteigt der tatsächliche BZG
nach Braunschweiger Formel des jeweiligen Preisgebietes 14 %, werden zur Erzeugung der Quotenzuckermen-
ge entsprechend weniger Rüben gebraucht. Dieser finanzielle Vorteil wird zu 80 % als Qualitätsprämie analog
der bisherigen Vereinbarungen für Qualitätsbezahlung
auf Basis der Qualitätszahl an die Anbauer ausbezahlt.
Berechnung der Qualitätsprämie in Franken
Quotenzucker 2015
Ethanolzucker (LR E)
Übertragungszucker auf 2016
Summe Zucker gesamt
Zuckergehalt Preisgebiet
Ausbeuteverlust (Braunschw. Formel)
Bereinigter Zuckergehalt (BZG)
benötigte Rübenmenge bei 14 % BZG
bei ind. BZG
Eingesparte Rübenmenge
Eingesparte Kosten je t Rüben
Anteil für Landwirte bei 80 %
t Z
t Z
t Z
t Z
%
%
%
t R
t R
t R
Euro/t R
Euro/t R
152.855
14.279
65
167.200
19,1992
1,9808
17,2184
1.194.282
971.051
223.231
9,92
7,94
Prämienbetrag für Landwirte
Euro
1.772.453
Rüben zur Bezahlung
Prämienbetrag pro t Rüben
r. R./t
Euro/t
1.047.403
1,69
64
3. Die Rübenpreisrechnung
(Die Differenz zum Landwirt errechnet sich individuell)
a) Quotenrüben (QR) Quotenrüben (QR)
Zuschlag für 3,20 % besseren Zuckergehalt (eigene Rüben)
9 % von 26,29 Euro = 2,3661 Euro je 1 % Zuckergehalt für 3,00 % Zuckergehalt
7 % von 26,29 Euro = 1,8403 Euro je 1 % Zuckergehalt für 0,20 % Zuckergehalt
Rübenpreis bei 19,20 % Zuckergehalt
Zusätzliche Quotenrüben (QR)
Mindestpreis bei 16 % Zuckergehalt in der frischen Rübe
Zuschlag für 3,20 % besseren Zuckergehalt (eigene Rüben)
9 % von 26,29 Euro = 2,3661 Euro je 1 % Zuckergehalt für 3,00 % Zuckergehalt
7 % von 26,29 Euro = 1,8403 Euro je 1 % Zuckergehalt für 0,20 % Zuckergehalt
Rübenpreis bei 19,20 % Zuckergehalt
7,47 Euro/t
33,76 Euro/t
26,29 Euro/t
7,47 Euro/t
33,76 Euro/t
b) Ethanolrüben (ER)
Mindestpreis bei 16 % Zuckergehalt in der frischen Rübe
18,10 Euro/t
Zuschlag für 3,20 % besseren Zuckergehalt (eigene Rüben)
9 % von 18,10 Euro = 1,6290 Euro je 1 % Zuckergehalt für 3,00 % Zuckergehalt
7 % von 18,10 Euro = 1,2670 Euro je 1 % Zuckergehalt für 0,20 % Zuckergehalt
Rübenpreis bei 19,20 % Zuckergehalt
Bonus für Vertragserfüllung 3,00 Euro/t
5,14 Euro/t
23,24 Euro/t
65
c) Industrierüben (IR)
Vertrags-Industrierüben (IRV)
Mindestpreis bei 16 % Zuckergehalt in der frischen Rübe
18,00 Euro/t
Zuschlag für 3,20 % besseren Zuckergehalt (eigene Rüben)
9 % von 18,00 Euro = 1,6200 Euro je 1 % Zuckergehalt für 3,00 % Zuckergehalt
7 % von 18,00 Euro = 1,2600 Euro je 1 % Zuckergehalt für 0,20 % Zuckergehalt
Rübenpreis bei 19,20 % Zuckergehalt
Bonus für Vertragserfüllung 1,50 Euro/t
IR
Mindestpreis bei 16 % Zuckergehalt in der frischen Rübe
5,11 Euro/t
23,11 Euro/t
18,00 Euro/t
Zuschlag für 3,20 % besseren Zuckergehalt (eigene Rüben)
9 % von 18,00 Euro = 1,6200 Euro je 1 % Zuckergehalt für 3,00 % Zuckergehalt
7 % von 18,00 Euro = 1,2600 Euro je 1 % Zuckergehalt für 0,20 % Zuckergehalt
5,11 Euro/t
Rübenpreis bei 19,20 % Zuckergehalt
23,11 Euro/t
d) Übertragungsrüben
Grundpreis und Zuckergehaltszuschlag für Übertragungsrüben werden im darauf folgenden Jahr ausbezahlt
Mindestpreis bei 16 % Zuckergehalt in der frischen Rübe
26,29 Euro/t
Zuschlag für 3,20 % besseren Zuckergehalt (eigene Rüben)
9 % von 26,29 Euro = 2,3661 Euro je 1 % Zuckergehalt für 3,00 % Zuckergehalt
7 % von 26,29 Euro = 1,8403 Euro je 1 % Zuckergehalt für 0,20 % Zuckergehalt
Rübenpreis bei 19,20 % Zuckergehalt
Übertragungskosten 3,69 Euro/t (3,00 Euro/t bei 16 % Pol.)
e) Vorsteuer
Sie beträgt 10,7 % und errechnet sich
bei Quotenrüben QR
bei zusätzl. Quotenrüben
bei Ethanolrüben ER
bei Vertrags-Industrierüben IRV
bei Industrierüben IR
bei Übertragungsrüben
f) Produktionsabgabe (Landwirt) im Durchschnitt
bei Quotenrüben, zusätzliche Quotenrüben und Übertragungsrüben
g) Transportkostenanteil (Landwirt) im Durchschnitt
Ethanolrüben Vertrags-Industrierüben IRV
Industrierüben IR
66
7,47 Euro/t
33,76 Euro/t
4,11 Euro/t
4,11 Euro/t
3,38 Euro/t
3,12 Euro/t
2,90 Euro/t
3,71 Euro/t
1,03 Euro/t
0,15 Euro/t
0,96 Euro/t
1,67 Euro/t
4. Verteilung der Qualitätsprämie
Die Qualitätsprämie wird nach den gewohnten Modalitäten verteilt.
Mit der Kampagne 1996 und der Einführung der (neuen)
Braunschweiger Formel wurde die Qualitätsbezahlung
– unabhängig vom Zuckergehalt – und die Prämienstaffeln neu konzipiert (Ausschuss-Beschluss 09. September
1996):
a) Berechnung der Qualitätszahl
Für jede Lieferung wird nach der neuen Braunschweiger
Formel der Standard-Melasseverlust (SMV) nach folgender Formel errechnet:
Qualitätszahl Anbauer =
Summe
(Qualitätszahl Einzellieferung
x
reines Rübengewicht Einzellieferung)
Summe reines Rübengewicht aller Lieferungen
Die Qualitätszahl wird auf 2 Dezimale kaufmännisch gerundet.
Anbauer, die einen durchschnittlichen Zuckergehalt von
weniger als 14 % erreichen, erhalten keine Qualitätsprämie. Daher wird auch keine Qualitätszahl ausgewiesen.
SMV = 0,12 x (K+NA) + 0,24 x AmN + 0,48
In die Formel werden wie bisher die Analysenwerte in
der Einheit mmol/100g Rübe eingesetzt. Im Rübenlabor
werden die Ergebnisse wie bisher auf mmol/1.000g
Rübe dargestellt. Die Mitteilung an den Landwirt erfolgt
ebenfalls auf Basis 1.000g Rübe.
Der Standard-Melasseverlust wird verglichen mit dem Referenzwert des Qualitätsgebietes Franken.
Der Referenzwert errechnet sich dabei wie folgt:
Zunächst wird für jeden Liefertag ein gewichteter Standard-Melasseverlust aus sämtlichen Lieferungen des Qualitätsgebietes ermittelt. Anschließend wird ein 5-Tages-Mittelwert aus den gewichteten Tageswerten des Liefertages
und den beiden vorausgehenden/nachfolgenden Liefertagen als Referenzwert errechnet. Innerhalb des Qualitätsgebietes wird für die ersten 3 Liefertage der Kampagne ein einheitlicher Referenzwert angesetzt, der sich aus
den Lieferungen dieser 3 Tage errechnet. Der SMV-Wert
der Einzellieferung wird dabei auf 2 Nachkommastellen
gerundet; Mittelwerte, wie der Referenzwert auf 4 Nachkommastellen.
Die Qualitätszahl einer Lieferung errechnet sich als Relativzahl des SMV-Wertes der einzelnen Lieferung und dem
SMV-Wert der Referenzperiode nach folgender Formel:
Qualitätszahl
SMV-Lieferung
Lieferung = (100 – --------------------------- x100 ) +100
SMV-Referenz
Mit dieser Formel wird errechnet, dass Lieferungen mit einem niedrigen SMV-Wert, also mit einer guten Qualität,
eine hohe Qualitätszahl erhalten.
Die für die Qualitätsbezahlung relevante Qualitätszahl
des Anbauers errechnet sich aus den gewichteten Einzellieferungen wie folgt:
Liegt der Kampagnedurchschnitt des Stammwerkes unter
16 % Zuckergehalt, so vermindert sich diese Grenze um
die Prozentzahl, die der Werksdurchschnitt unter 16 %
liegt.
b) Berechnung der Prämie
Zur Prämienausschüttung werden die Anbauer mit ihrer
gelieferten Rübenmenge in 20 Klassen mit jeweils möglichst gleicher Rübenmenge nach der Qualitätszahl eingeteilt. Die Einteilung erfolgt dabei bei der Qualitätszahl
mit einer Genauigkeit von 2 Dezimale. Für jedes Qualitätsgebiet erfolgt eine eigene Klasseneinteilung.
Die Prämiensätze bei der Qualitätsprämie für die einzelnen Klassen errechnen sich dabei jeweils nach folgender
Formel:
Prämiensatz Klasse =
Gesamt-Budget
x
Prozentsatz lt. Tabelle =
ges. zu prämierende Rübenmenge
20
Die Prämiensätze je t werden auf 2 Dezimale gerundet
ausgewiesen. Die Rundung der Prämiensätze erfolgt so,
dass die Summe der Prämienzahlungen dem Gesamtbudget entspricht.
In Absprache zwischen Südzucker und Verband erhalten
die schlechtesten 2 Gruppen (19,20) keine Qualitätsprämie; der Betrag wird entsprechend auf die anderen 18
Gruppen bzw. Klassen (ca. 90 % der Gesamtrübenmenge) verteilt.
c) Lieferbenachrichtigung
Die Lieferbenachrichtigung erfolgt einmal pro Woche
mit Wochenabschluss. Ein Landwirt erhält nur dann die
wöchentliche Lieferbenachrichtigung, wenn für sämtliche
Lieferungen der Vorwoche die Qualitätsdaten vorliegen.
2015 wurden die Qualitätszahlen der Einzellieferungen
67
nicht mitgeteilt, sondern lediglich die kumulierten Wochenmittel sowie der Kampagnedurchschnitt. Jeder Anbauer hat die Möglichkeit, seine Lieferdaten online über
das Südzucker-Portal zu bekommen. Die Anbauer ohne
Portal erhalten ihre Lieferdaten weiterhin per Post, jedoch
mit etwas zeitlicher Verzögerung.
hohe Werte pro Anbauer nach der Kampagne korrigiert
werden können. Die Referenzwerte ändern sich dadurch
nicht. Hat ein Landwirt Lieferungen, die um mehr als
12 mmol/1000g Rübe vom Mittelwert – gebildet aus
allen Lieferungen – nach oben abweichen, so werden bis
zu zwei Werte einem Ausreißertest unterzogen.
d) Plausibilitätsgrenzen und Ausreißertest für
Stickstoff
Die Labordaten für Zuckergehalt und Nichtzuckerstoffe
werden einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Ebenso
wurde aufgrund der zugenommenen Bedeutung in der
Braunschweiger Formel ein Ausreißertest für den Aminostickstoffwert geschaffen, wobei bis zu zwei extrem
Ausreißertest für Zuckergehalt
Es werden bis zu zwei Ausreißer anerkannt.
Plausibilitätsgrenzen für Natrium (2014 angepasst)
Die Plausibilitätsgrenzen für Natrium betragen 0,2 –
50,0 mmol/1000g Rübe.
e) Verteilung der Qualitätsprämie 2015 in Franken
Prämien- Qualitätszahl
gruppe von
bis
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Rüben-
Anteil
menge t
%
113,41
und mehr
53.174
12,92
232.370
4,37
110,96
113,4052.186 11,77
207.6993,98
109,47
110,9552.303 10,68
188.815 3,61
108,03
109,4652.528 9,63
171.2423,26
10 7,10
108,0252.388 8,65
153.4982,93
106,09
107,0952.281 7,71
136.4542,61
104,83
106,0852.330 6,83
120.882 2,31
104,00
104,8252.525 6,00
106.6252,03
102,96
103,9952.210 5,22
92.4121,77
101,74
102,9552.404 4,49
79.654 1,52
100,44
101,7352.525 3,82
67.757 1,29
99,34
100,4352.243 3,20
56.4231,08
98,47
99,3352.498 2,63
46.7240,89
97,05
98,4652.330 2,11
37.155 0,71
95,16
97,0452.237 1,65
28.7300,55
93,40
95,1552.370 1,24
21.472 0,41
91,08
93,3952.380 0,88
15.1900,29
87,59
91,0752.338 0,57
9.421 0,18
82,16
87,5852.410
bis
82,1551.741
Summe/Mittel1.047.403
f) Reduzierte Probenahme
Bisher wird im Gebiet von Südzucker bei jeder einzelnen Lieferung die innere Qualität (Zuckergehalt, Kalium,
Natrium und Amino-Stickstoff) und die äußere Qualität
(Erdanhang, loser Anteil, Kopf/Blatt) festgestellt. Ab
2015 wird die reduzierte Probenahme in den Werken
der Südzucker AG eingeführt.
Ziel der reduzierten Probenahme ist eine weitere Effizienzsteigerung im Rübenhof. Die Verweildauer der LKWs im
Rübenhof wird verkürzt, da nicht mehr jeder LKW an der
Probenahme stehen bleiben muss. Es fallen weniger Proben an, was die Labore wie auch das Personal entlastet.
Untersuchungskosten können eingespart werden.
Dabei werden konkret die ersten 5 Lieferungen einer
Miete beprobt. Beiladungen werden nicht mitgezählt.
68
Betrag
Qualitätsje Gruppe prämie
Euro/tEuro/t
100,00
1.772.523
1,69
Die weiteren zu beprobenden Lieferungen werden per
Zufallsprinzip ausgewählt.
Ein Kontrollsystem gewährleistet, dass ab der 6. Lieferung
(gezählt ohne Beiladungen) maximal 2 Lieferungen in
Folge beprobt oder nicht beprobt sind, d.h. ab spätestens jeder dritten Lieferung muss ein Wechsel zwischen
beprobten und nicht beprobten Lieferungen erfolgen.
Bei einer Lieferunterbrechung von mehr als 3 Tagen
beginnt die Zählung von neuem, d.h. die ersten 5 Lieferungen werden beprobt, danach erfolgt die Auswahl
wieder nach dem Zufallsprinzip. Dazu ist eine ergänzende Vereinbarung (siehe „Reduzierte Probenahme“ im
Anhang!) nach intensiver Diskussion in den Verbandsgremien am 05.10.2015 getroffen worden.
5. Wirtschaftserschwernisse
a) Spätlieferprämie
Im Spätlieferzeitraum wurden 440.266 t Zuckerrüben
abgeliefert. Je t wurde im Durchschnitt eine Spätlieferprämie von 0,67 Euro bezahlt, das sind insgesamt
294.941 Euro.
Die Spätlieferprämie bezieht sich auf alle gelieferten Rüben im Verbandsgebiet.
c) Mietenpflege
1998 wurde von Verband und Südzucker ein Mietenpflegefonds eingerichtet.
Die Verwendung des „Mietenpflegefonds Franken“ regelt eine gesonderte Vereinbarung. Unterstützt werden
mit diesen Geldern Logistik und Technik gemeinsamer,
mechanisierter Mietenpflege-Projekte.
b) Wirtschaftserschwernis für Erdabreinigung
für alle Rüben 0,77 Euro/t.
6. Rübenmarkvergütung (RMV)
Berechnung:
Je t Quotenrüben (QR) geht der Gegenwert von 0,03 t
Trockenschnitzeln (3 %) in die Kalkulation ein; für Industrierüben erfolgt die Vergütung auf Basis Kalkulation zur
Vollkostenrechnung.
RMV für alle gelieferten Rüben =
3,80 Euro/t zuzüglich 10,7 % Mwst.
7. Schnitzel- und Melassepreise, Carbokalk
a) Trockenschnitzelpreis
Je t Trockenschnitzel wurden 175,00 Euro verrechnet.
Die Umsatzsteuer betrug 7 %. In Ochsenfurt wird keine
Sackware angeboten.
b) Pressschnitzel
Der Preis für Pressschnitzel (28 % TS) betrug für frühbestellte Ware 27,00 Euro/t zuzüglich 7 % Umsatzsteuer.
c) Melasse
Der Preis je t Melasse betrug 155,00 Euro zuzüglich
7 % Umsatzsteuer.
d) Carbokalk
Er kostet je t frei Feldrand (+ 7 % Umsatzsteuer) im Entfernungsbereich
■ bis 50 km
15,50 Euro
■ ab 51–80 km
16,50 Euro
■ ab 81–110 km
18,20 Euro
■ ab 111 km
19,40 Euro
Für das Streuen werden 5,50 Euro/t zuzüglich
10,7 % oder 19 % Umsatzsteuer in Anrechnung gebracht. Die anrechenbare Umsatzsteuer richtet sich nach
dem Steuer­satz der Streugruppe.
8. Bonus für Qualität, Umwelt und Nachhaltigkeit
Für die erhöhten Aufwendungen für Qualität, Umwelt und
Nachhaltigkeit, welche von den Zuckerrübenbauern im
Rahmen ihrer umweltfreundlichen, nachhaltigen Rübenproduktion erbracht werden, wird für alle gelieferten Rüben ein Bonus von 0,50 Euro/t r.R. (Vorjahr: 1,00 Euro/t)
gezahlt (zuzüglich 10,7 % Umsatzsteuer). Näheres regelt eine gesonderte Vereinbarung zwischen Südzucker
und dem Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer
mit seinen Landesverbänden (siehe Branchenvereinbarung im Anhang!).
9. Bonus für Vertragserfüllung
■ für Ethanolrüben (ER) 3,00 Euro/t
■ für Vertrags-Industrierüben (IRV) 1,50 Euro/t
Die Vertrags-Industrierüben erhielten einen Bonus für Vertragserfüllung von 1,50 Euro/t; die sonstige Abrechnung
erfolgte analog den Industrierüben. Im Herbst 2008
hatten 509 Anbauer 29.697 t vertraglich zugesichert.
2015 erhielten diese Anbauer die Nutzung auf 50 % der
ursprünglichen Mengen.
69
10. Abzüge vom Rübenpreis
Treuhandkonto A + R Mittel (SZVG)
Treuhandkonto Restrübengeld (SZVG)
Verbandsbeitrag Förderungsfonds
Umlage Hauptverband (an VSZ)
1,00 Euro/t reiner Rüben
0,10 Euro/t reiner Rüben
0,16 Euro/t reiner Rüben
0,05 Euro/t reiner Rüben
0,05 Euro/t reiner Rüben
Gesamtabzug
1,36 Euro/t reiner Rüben
11. Erdfracht/Besatzfrachtregelung
Im Rahmen der Vereinfachung der Bezahlung wird der
Erdverbringungsbeitrag ab 2009 nicht mehr erhoben.
Aufgrund der flächendeckenden Voreinigung mit selbstfahrenden Reinigungsladern und der überbetrieblichen
Rodung ist der individuelle Einfluss des Anbauern ohnehin minimiert.
Es gilt künftig ein einheitliches System für alle Regionen
der Südzucker AG. Übersteigt der Abzug insgesamt/
Besatz (Erde und Kopf) 16 % einer Einzellieferung, so
ist Südzucker berechtigt, die dadurch entstandene Mehrfracht vom Rübengeld abzuziehen. Diese Regelung
kommt nur im Einzelfall und in Absprache mit dem Landesverband zur Anwendung.
12. Vorgaben der Rübenabrechnung
Seit September 2003 erhält der Landwirt vierteljährlich
eine Rechnung. Auf dieser sind die Südzucker-Vorausleistungen (z.B. Saatgut usw.) aufgeführt. Die Auflistung dieser Vorausleistungen entfällt somit in der Rübenabrechnung. Diese Maßnahme ist aus steuerlichen Vorgaben
notwendig. Der Rechnungsbetrag muss vom Anbauer
nicht überwiesen werden, sondern wird – wie bisher
– mit der 1. und 2. Rübengeldauszahlung bzw. der Rübenabrechnung (15. März) verrechnet. Dies erfolgt mit
einem sogenannten Regulierungsbrief, in dem die vorausgegangenen Rechnungsbeträge mit den Auszahlungsbeträgen für die Rübenlieferungen saldiert sind.
abgehend bei Südzucker an den jeweils nachfolgend
genannten Tagen (oder, falls dieser Tag kein Bankarbeitstag ist, am nächstfolgenden Arbeitstag).
Aus steuerlichen Vorgaben ist die vorläufige Rübenabrechnung notwendig. Jeder Landwirt erhält diese bereits
zum Jahresende.
Weitere Einzelheiten in der Branchenvereinbarung (siehe
Anhang!) unter III. Bezahlung ....
Aufgrund geänderter Steuergesetzgebung ist Südzucker
dazu verpflichtet, die Steuernummer aller Zahlungsnehmer zu erfassen und auf der Abrechnung zu vermerken.
Alle Zuckerrübenbauer müssen deshalb bei Liefervertragsunterzeichnung die Steuernummer bzw. bei umsatzsteuerpflichtigen Betrieben die Umsatzsteuer-ID-Nummer
angeben. Fehlen diese zum Zeitpunkt der Rübenabrechnung (15. März) erhält der entsprechende Anbauer keine Mehrwertsteuer ausgezahlt.
Rübengeldzahlung
In der Ziffer III (8) der Branchen-Vereinbarung für die
Zuckerrübenlieferung 2015 wurde folgendes vereinbart:
Die Rübengeldauszahlung erfolgt durch Überweisung
70
■Anzahlung Rübengeld am 10. Dezember 2015 für
Rüben innerhalb der Vertragsrüben, die bis 30. November 2015 angeliefert sind (17,00 Euro/t);
■ Anzahlung Rübengeld am 15. Januar 2016 für Rüben
innerhalb der Vertragsrüben, die ab dem 1. Dezember 2015 angeliefert wurden (17,00 Euro/t);
■Rübenabrechnung am 15. März 2016; Vorschüsse
auf Rübengeld werden nicht bezahlt.
Erläuterungen zur Rübenabrechnung 2015
Die Rübenabrechnung 2015 ist gleich aufgebaut wie in
den Vorjahren. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen
helfen, die Rübenabrechnung leichter zu verstehen.
Aufbau der Rübenabrechnung
Im ersten Block werden die 2015 abgerechneten Rüben
inklusive der Übertragungsrüben aus 2014 aufgeführt.
Alle Preise enthalten die Zuckergehaltszuschläge. Im
zweiten Block finden Sie alle weiteren Zuschläge. Im
dritten Bereich finden Sie alle Rübenpreisminderungen,
angefangen von den Transportkosten über die Übertragungskosten bis hin zur Produktionsabgabe. Danach
wird die Summe aus allen Gutschriften und Belastungen
mit Steuerausweis gebildet. Anschließend werden die
Zahlungsanweisungen und alle Positionen, die im Namen und für Rechnung Dritter einbehalten werden, aufgeführt.
rechnung der Rübenmengen bei tatsächlichem Zuckergehalt wird der in der Branchen-Vereinbarung unter Punkt
I. erläuterte Branchenfaktor verwendet.
Nach Abzug der Anzahlungen Rübengeld aus Dezember und Januar errechnet sich der noch auszuzahlende
Betrag => Abrechnungsbetrag.
Branchenfaktor Zuckergehalt (ZG) = 14 / (individueller ZG – 2); auf 4 Nachkommastellen gerundet:
Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit wird die Umsatzsteuer-Abrechnung auf einer separaten Seite dargestellt.
Bei der Umsatzsteuer-Abrechnung erfolgt eine Verrechnung der Beträge mit Steuerausweis mit den bereits in
der vorläufigen Rübenabrechnung vom 18.12.2015 ausgewiesenen Beträgen.
Auf der nächsten Seite sind – wie in den Vorjahren –
Ihre wichtigsten Betriebswerte dargestellt. In der Tabelle
findet sich die Aufschlüsselung der gelieferten Rüben in
den einzelnen Rübenkategorien. Außerdem kann für die
einzelnen Rübenkategorien die Herleitung des Nettopreises nachvollzogen werden. Bitte beachten, dass hier
Zuschläge für die Lieferung im Früh- oder Spätlieferungszeitraum nicht berücksichtigt sind, da bei mehreren Lieferterminen für die Rüben einer Kategorie kein einheitlicher
Zuschlag dargestellt werden kann!
Wie im Vorjahr werden über der vorgenannten Tabelle
die frachtfreien und frachtpflichtigen Rüben ausgewiesen.
Zusätzlich werden die frachtfreien Nichtquotenrüben
dargestellt [Rüben zur Erzeugung von Quotenzucker x
(indiv. Zuckergehalt – 17) x 0,066].
Rübenkategorien
Als erste Position kommen – sofern vorhanden – die
Übertragungsrüben aus 2014 zur Abrechnung. Die im
Zuckerrüben-Liefervertrag dargestellten Übertragungsrüben wurden anhand des Zuckergehaltes der Rübenlieferungen aus 2015 umgerechnet. Für diese Rüben werden der aktuelle Grundpreis für Quotenrüben und der
entsprechende Zuckergehaltszuschlag gezahlt. Die Produktionsabgabe wird einbehalten. Alle anderen Zu- und
Abschläge wurden bereits im Vorjahr vergütet.
Die Rübenkategorien werden mit jeweils 3 Nachkommastellen dargestellt. Die Rübenmengen im ZuckerrübenLiefervertrag sind auf der Basis 16 % Zuckergehalt und
14 % Bereinigtem Zuckergehalt ausgewiesen. Zur Um-
1. Übertragungsrüben aus 2014 = ÜR aus 2014
Berechnung wie oben erläutert
2. Quotenrüben = QR
Vertragsrüben zum Anbau x Branchenfaktor ZG
3. Zusätzliche Quotenrüben = zus. QR
Quotenrüben x 8.211 % x Branchenfaktor ZG
4. Ethanolrüben = ER
Ethanolrüben x Branchenfaktor ZG
5. Vertrags-Industrierüben = IRV
Vertrags-Industrierüben x Branchenfaktor ZG
6. Industrierüben = IR
Industrierüben x Branchenfaktor ZG
7. Übertragungsrüben = ÜR
Rüben aus individueller Übertragung von frachtpflichtigen Industrierüben
Rübenpreisminderung
Im Bereich der Rübenpreisminderung finden Sie die Produktionsabgabe. Diese muss für die Übertragungsrüben
aus 2014 und die Quotenrüben abgeführt werden.
Die vom einzelnen Anbauer je t Quotenrüben zu zahlende Produktionsabgabe hängt vom Zuckergehalt ab.
Der Abrechnungsbetrag wird mit fälligen Rechnungen und Gutschriften verrechnet und auf das
vom Anbauer angegebene Bankkonto überwiesen. Hierbei werden auch Abtretungen in Abzug
gebracht.
Die Nutzer des Rohstoffportals können in ihrem Dokumentationsteil zwei Jahre lang auf sämtliche (individuelle)
Mitteilungen der Südzucker zurückgreifen.
13. Rückzahlung der Produktionsabgabe 2001/2002 – 2005/2006
Die EU-Kommission muss den Betrag der 2001/2002
– 2005/2006 zu viel berechneten Produktionsabgabe
zurückzahlen. Die Zuckerwirtschaft (im VSZ-Gebiet =
Südzucker) wurde beauftragt, die Rückzahlung der zu
viel abgeführten Produktionsabgabe unter Berücksich-
tigung der damaligen Lieferungen, Auszahlungen und
Anbauer zu bewerkstelligen; dies ist bis Juli 2015 erfolgt.
Was lt. aktuellem BGH-Gerichtsurteil noch aussteht, ist
die Rückzahlung der entgangenen Zinsen – dies ist im
Laufe des Jahres 2016 vorgesehen.
71
Zuckerrübenanbaufläche 2015/16 in der EU (EU-28)
inkl. ca. 80.000 ha Ethanolrüben (ER)
zzgl. ca. 30.000 ha Biogasrüben
inkl. ca. 2.500 ha ER
inkl. ca. 7.500 ha ER
2005 = ca. 2,14 Mio ha
2006 = ca. 1,77 Mio ha
2007 = ca. 1,70 Mio ha
2008 = ca. 1,46 Mio ha
2009 = ca. 1,54 Mio ha
2010 = ca. 1,53 Mio ha
2011 = ca. 1,57 Mio ha
2012 = ca. 1,50 Mio ha
2013 = ca. 1,51 Mio ha
2014 = ca. 1,56 Mio ha
2015 = ca. 1,36 Mio ha
Quelle: CIBE D.022a/2.3.2016 und eigene Schätzung
Zuckerrübenanbaufläche in der EU-28 in 2015
30.500
davon ca. 30.500 ha für Biogas
Deutschland
Frankreich
Belgien
Tschech. Republik
= inkl.
Ethanolrüben
Veränderung
zu 2014 (in %)
Quelle: CIBE D.022a/2.3.2016 und eigene Schätzung
72
V. Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs Genossenschaft eG, Stuttgart-Ochsenfurt
Die Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart-Ochsenfurt (SZVG) verwaltet die
landwirtschaftliche Beteiligung an der Südzucker AG,
indem sie die finanziellen Mittel der süddeutschen Rübenanbauer bündelt. Durch die nachhaltige Bereitstel-
lung von Beteiligungskapital seitens der Rübenanbauer
ist die SZVG heute Mehrheitsaktionärin der Südzucker
AG. In dieser Position erfüllt sie ihre satzungsmäßige
Aufgabe der Förderung des Rübenanbaus gegenüber
Landwirten und Zuckerindustrie.
1. Entwicklung des Südzucker-Konzerns
Die Südzucker-Gruppe blickt auf ein sehr schwieriges
Geschäftsjahr 2014/15 zurück. Die Zuckererzeugung
konnte praktisch keinen Ergebnisbeitrag mehr zum Konzernergebnis liefern. Die CropEnergies AG verursachte
gar Verluste. Zwar gelang in den ersten 6 Monaten des
Geschäftsjahres 2015/16 im Bioethanolgeschäft die
Trendwende dank eines unerwartet deutlichen und nachhaltigen Preisanstiegs. Jedoch trieben die niedrigen Zuckerpreise das Kernsegment im gleichen Zeitraum in die
Verlustzone. Zum unerfreulichen Geschäftsverlauf kamen
zahlreiche Schadensersatzforderungen von Zuckerkunden, die auf das im Januar 2014 akzeptierte Bußgeld
im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens Bezug nahmen.
Südzucker befindet sich derzeit in mehreren Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit diesen Forderungen.
Der Umsatz des Südzucker-Konzerns verminderte sich
im Geschäftsjahr 2014/15 um 10 % gegenüber Vorjahr
auf 6,8 Mrd. Euro. Der Rückgang ist größtenteils auf das
Segment Zucker zurückzuführen, das mit Erlösen von
3,2 Mrd. Euro gut 17 % unter dem Vorjahreswert lag. Bei
den Spezialitäten konnte der Umsatz des Vorjahres nicht
ganz erreicht werden. Insgesamt wurden hier 2014/15
mit 1,7 Mrd. Euro knapp 1 % weniger als im Vorjahr
erlöst. Nach wie vor wächst das Geschäft der CropEnergies AG weiter, allerdings litt die Gesellschaft unter
extremen Niedrigpreisen, so dass die kürzlich übernommene britischen Ensus-Anlage vorübergehend stillgelegt
werden musste. Mittlerweile haben sich zwar die Notierungen signifikant erholt, die Anlage in Großbritannien ist
allerdings derzeit noch außer Betrieb. Im Segment Frucht
konnte der Umsatz des Vorjahres nicht gehalten werden.
Die Verkaufserlöse lagen mit knapp 1,1 Mrd. Euro 9 %
unter dem Vorjahr.
Das operative Ergebnis des Südzucker-Konzerns verschlechterte sich in 2014/15 damit dramatisch um 71 %
auf 181 Mio. Euro. Für diesen heftigen Einbruch gegenüber dem Vorjahreswert von 622 Mio. Euro waren
insbesondere die Segmente Zucker und CropEnergies
verantwortlich. Zucker büßte mit 7 Mio. Euro 98 % gegenüber dem noch guten Vorjahr mit 437 Mio. Euro
ein, CropEnergies stürzte mit 11 Mio. Euro gar in die
Verlustzone und erzielte damit 46 Mio. Euro weniger
Ergebnis als 2013/14. Das Segment Spezialitäten legte hingegen im operativen Ergebnis um beinahe 42 %
zum Vorjahr auf 120 Mio. Euro zu. Nur in den Segmenten Spezialitäten und Frucht übertrafen die Erträge auf
das eingesetzte Kapital knapp die Kapitalkosten, die im
Geschäftsjahr 2014/15 für die einzelnen Aktivitäten mit
7 – 8 % vor Steuern beziffert wurden. Der return on capital employed (ROCE) im Konzern belief sich auf 3,1 %
gegenüber 10,6 % im Vorjahr.
Nach dem nochmals deutlich verbesserten Finanzergebnisses von -32 Mio. Euro ergab sich ein Jahresüberschuss
im Konzern von 74 Mio. Euro gegenüber 390 Mio. Euro
im Vorjahr. Das Ergebnis je Aktie lag bei 0,10 Euro gegenüber 1,38 Euro im Vorjahr. Aufgrund des eklatanten
Ergebnisrückgangs beschloss die Hauptversammlung
am 16. Juli 2015 eine Halbierung der Dividende auf
0,25 Euro/Aktie.
Die CropEnergies AG erzielte im Geschäftsjahr 2014/
15 Umsatzerlöse von 827 Mio. Euro nach 781 Mio.
Euro im Vorjahr. Das Ergebnis der Betriebstätigkeit hat
sich aufgrund stark gesunkener Verkaufspreise für Ethanol
von 28 Mio. Euro auf -39 Mio. Euro verschlechtert. Die
Dividendenzahlung fiel angesichts dieser Ergebnisentwicklung aus.
Für das Geschäftsjahr 2015/16 rechnet Südzucker im
Konzern mit einem nochmaligen Rückgang des Umsatzes auf 6,3 bis 6,5 Mrd. Euro. Beim operativen Ergebnis geht man von einer leichten Erholung auf 200 bis
240 Mio. Euro aus. Für das Segment Zucker wird ein
spürbarer operativer Verlust erwartet. CropEnergies prognostiziert hingegen dank deutlich gestiegener Ethanolpreise ein operatives Ergebnis von 70 bis 90 Mio. Euro.
73
2. Entwicklung der SZVG
Die SZVG hat das Geschäftsjahr 2014/15 dazu genutzt, ihre finanziellen Reserven zu stärken und die
Mehrheitsbeteiligung an der Südzucker AG auszubauen. In deutlich stärkerem Umfang als in den Vorjahren
hat die Genossenschaft Aktien verliehen, um zusätzlich
zur schmäler gewordenen Dividende Zusatzerträge aus
dem Aktienbesitz zu erzielen. Aufgrund der im Vergleich
zu den Vorjahren deutlich gestiegenen Volatilität der Südzucker-Aktien konnte eine wesentlich höhere Leihgebühr
durchgesetzt werden.
a) Beteiligungsentwicklung
Zum Bilanzstichtag 31. August 2015 hielt die Genossenschaft im Eigenbesitz und treuhänderisch für die Gemeinschaft der Anteilsinhaber Südzucker-Aktien in Höhe von
55,8 % des Grundkapitals der Gesellschaft, im Vorjahr
waren es 54,9 %. Im Geschäftsjahr 2014/15 konnte die
SZVG ihre Mehrheitsbeteiligung an der Südzucker AG
durch Aktienzukäufe im Umfang von rund knapp 26 Mio.
Euro weiter ausbauen. Insgesamt erwarb die SZVG im
Geschäftsjahr 2014/15 2.035.414 Südzucker-Aktien.
b) Verwaltung der Zeichnungen und Lieferrechte
Im Rahmen ihrer administrativen Aufgabe hat die Genossenschaft im Geschäftsjahr 2014/15 mit 6 Vollzeitund 2 Teilzeit-Beschäftigten 1.230 Übertragungen von
Zeichnungen und Lieferrechten (im Vorjahr 1.077) sowie
4.219 Nutzungsüberlassungen von Vertragsrübenmenge (im Vorjahr 3.656) bearbeitet. Insgesamt wurden
296.183 t Lieferrechte (gegenüber 249.559 t im Vorjahr) übertragen, wovon 86 % an Betriebsnachfolger
(84 % im Vorjahr) gingen.
3. Zins- u. Dividendenabrechnung für die Zeichnungen der Rübenanbauer
Die Südzucker AG hat in ihrer Hauptversammlung am
16. Juli 2015 beschlossen, für das Geschäftsjahr
2014/15 eine Dividende von 0,25 Euro je Aktie auszuschütten.
a) Franken-Darlehen und Südzucker-Darlehen
Die SZVG verzinste aus dieser Dividende bzw. aus Erträgen ihrer Geldmarktanlagen im Dezember 2014 die
Darlehen, die ihr von den Rübenanbauern für den Erwerb
von Südzucker-Aktien zum Eigenbesitz überlassen wurden, wie folgt:
■
■
■
■
■
■
Franken-Darlehen
Südzucker-Darlehen Südzucker-Darlehen Q
Südzucker-Darlehen S
Südzucker-Darlehen M
Südzucker-Darlehen E
8,15 %
3,10 %
1,75 %
4,00 %
1,60 %
1,60 %
b) Treuhand-„Absicherungs- und
Rücklagenmittel“
Seit der Ernte 2013 werden von den Rübenanbauern
der Südzucker AG 1,00 Euro/t reine Rübe (im Gebiet
der Rübenabteilungen Brottewitz und Zeitz 1,75 Euro/t
für Quotenrüben und 1,00 Euro/t für Ethanolrüben) an
die TH-Verwaltung „Absicherungs- und Rücklagenmittel“
der SZVG abgeführt. Für das abgelaufene Geschäftsjahr
erfolgte eine Verzinsung dieser Gelder mit 2,10 %. Die
Auszahlung der Zinsen wurde im Dezember 2015 vorgenommen.
c) Treuhandverwaltung „Restrübengeld“
Die Guthaben der Rübenanbauer wurden für den Zeitraum 01.09.2014 bis 31.08.2015 mit 2,10 % p. a. verzinst.
d) Dividende auf Südzucker-Anteile A, B/W und Z
Die Dividenden der Südzucker-Anteile setzen sich derzeit
folgendermaßen zusammen:
SZ-Anteil A (e)
Gesamtdividende je Anteil
- 25 % Kapitalertragsteuer
- 5,5 % Solidaritätszuschlag
- Verwaltungskosten
20,26
- 5,06
- 0,28
- 0,58
3,43
- 0,86
- 0,05
- 0,12
0,121
- 0,030
- 0,002
- 0,006
= Auszahlung
14,34
2,41
0,083
74
SZ-Anteil B/W (e)
SZ-Anteil Z (e)
VI. Zuckerrübenanbau für die Südzucker AG
in Franken 2015
Die Zuckerrübenfläche der in Franken gelegenen landwirtschaftlichen Betriebe der Südzucker AG betrug
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
134,56 ha
133,99 ha
70,25 ha
105,62 ha
139,34 ha
155,45 ha
159,38 ha
(2 Betriebsstandorte)
(2 Betriebsstandorte)
(1 Betriebsstandort)
(3 Betriebsstandorte)
(3 Betriebsstandorte)
(3 Betriebsstandorte)
(3 Betriebsstandorte)
75
VII.Aus dem Verbandsgeschehen
1. Vorstands- und Ausschuss-Sitzungen
Im Berichtsjahr fanden folgende Sitzungen statt:
Vorstands-Sitzungen:
04.05.2015, 26.06.2015, 14.09.2015, 04.01.2016
und 23.02.2016.
Während der Kampagne fanden an folgenden Tagen
Besprechungen des Verbandsvorstandes und der Geschäftsführung mit der Geschäftsbereichsleitung GBZR
und der Rübenabteilung Ochsenfurt der Südzucker AG
in der Zuckerfabrik Ochsenfurt statt:
16.10.2015 und 13.11.2015.
Ausschuss-Sitzungen wurden abgehalten am:
07.05.2015, 15.09.2015, 04.12.2015 und 18.01.2016
(jeweils Zuckerfabrik Ochsenfurt).
Die Sitzungen enthielten u.a. folgende Tagesordnungspunkte:
■ Verbandsetat 2014/2015
■ Voranschlag 2015/2016
■ Anbau 2015
■ Zuckerrübenlieferungsvertrag 2015 + 2016
■ Generalversammlung 2015
■ Zuckermarktlage und Weltzuckerpreis
■ Zuckermarktordnung und Lobby-Arbeit
■LMZ’s-/LMG-Angelegenheiten
■Lieferrechtsübertragung/Landkreisregelung
■Lieferrechtsnutzung
■ Schnitzelpreis 2015
■ Die Kampagne 2015
■ Winterversammlungen 2016
■ (VM-, Orts-, Kreis-, LMG- und LMZ-Versammlungen)
■BBV-Spende
■ Rübenabrechnung 2015
■ Unterausschuss „Anbau 2020”
■ Lehrfahrt nach Anklam
■ Reduzierte Probenahme ab 2015
■ Finanzierung LKP/RFZ
■ Homepage „frankenrueben.de“
■ Besetzung von Unterausschüssen
■Ehrungen
■ Begutachtungskonzentration ab 2014
■ Schätzung von Beiladungen, nicht beprobten Lieferungen
■ Belegfreier Rübenhof Ochsenfurt
■ Abrechnung der Rübenbegutachtung
■ Biorüben-Abrechnung und -Zuschlag 2015 + 2016
76
■Mietenschutz-Fonds
■ Entblätterung/Köpfen der Rüben
■ CIBE-Kongress in Berlin
■ Fachstellen-Beiräte Franken
■ Dokumentation + Nachhaltigkeit
■ Zuckerrübensorten zum Anbau 2016
■ Saatgutfrühbestellung und Pillierung
■ Unterausschuss „Individuelle Bezahlung“
■ Versuche der Arbeitsgemeinschaft – Besichtigung
■ Vereinbarung zur Rübenabnahme und -untersuchung
■ Bericht des Verlade- und Transportausschusses
(V + T)
■ Beratungsinstrumente (Infotel, Internet)
■ Bioethanol-Rüben – Lieferrecht „E“
■Übertragungsregelungen
■ Zuckermarkt, Anbau 2016
■ Die Versuchsergebnisse 2015
■ Anbau- und Umweltbonus 2015 + 2016
■Industrierüben-Anbau
■ ZMO-Reform und Bezahlungssystem
■ Beet Europe Moyvillers (F) 2016
■ Fort- und Weiterbildung der Mitglieder des Verbandsausschusses
■Gutachter-Dienstbesprechung
■ Kuratoriumstagung in Straubing 2016
■ Treuhandverwaltung Restrübengeld
■ (keine) Mietenpflege-Aktion 2015
■ Wahl der Hofkommissionen
■ Konsultationen zu den Rahmenbedingungen des Anbaus nach der Quote ab 2017
■Strategiegespräche
■ VM + SRS-Schulungen
■ künftige Betreuungsstrukturen
■ traditioneller Info-Austausch mit LMG/LMZ’s/V+T
■ Überlagerungsprobleme Strube-Saatgut
■ Strube-Saatgut-Tauschaktion 2015
■ Individuelle Übertragung
■ Rübenanbau ab 2017 (Eckpunkte)
■ Biogas-Aktivitäten der Südzucker
■ Nachhaltigkeit im Zuckerrübenanbau (SAI-Plattform)
■ Aktuelles zur Zuckerpolitik
■ Politiker-Gespräche, ZMO-Aktionen/-Aktivitäten
■ künftige Verarbeitung und Logistik in der Zuckerfabrik
Ochsenfurt
2. Mietenpflege
Zur Förderung der Mietenabdeckung und Erhaltung der
Rübenqualität wurde ein von Verband und Südzucker
finanzierter Mietenpflegefonds geschaffen (Vereinbarungen vom 8.12.1997 und 25.05.1998). Mit diesem
Fonds werden Abdeckvliese in der Anschaffung verbilligt
und Projekte zur mechanisierten Mietenpflege mit Vlies
entsprechend bezuschusst.
Ziel soll sein, alle Rüben – insbesondere die nach dem
15. November zu liefernden – rechtzeitig vor Frost und
Mieten mit hohen Erdanteilen zur Verbesserung der Abreinigung vor dem Durchregnen zu schützen. Für alle
Rüben wird nach der 49. Kalenderwoche (oder nach
Aufruf) eine Wirtschaftserschwernis für Mietenpflege gewährt (siehe Liefervertrag 2015).
Incl. zweier Strohprojekte (Untermain, Eichstätt/Rain)
können demzufolge ca. 55 % der Rüben abgedeckt werden; die Umsetzung sieht wie folgt aus:
„Bei nicht erfolgter ordnungsgemäßer Mietenabdeckung wird die Wirtschaftserschwernis für
Mietenpflege (in der Höhe der Beträge unter
Branchenvereinbarung III. Bezahlung, Ziffer 6 c
einbehalten. Der Einbehalt von 1,30 Euro/t Rüben bezieht sich auch auf alle Rüben.“
Alle Anbauer werden – in Normaljahren – über das Rohstoffportal bzw. schriftlich per Rundschreiben Ende November aufgefordert, die Mieten zuzudecken und dies
zurückzumelden.
Aufgrund der kurzen Kampagne 2015 erfolgte keine
Abfrageaktion – die Pflicht auf Mietenpflege erübrigte
sich 2015!
Der Verlade- und Transportausschuss erarbeitet Verfahrensrichtlinien für Mietenpflege + Fonds und entscheidet
über alle besonderen Anträge zur Bezuschussung (Erwerb von Abdeckvliesen, mechanisierte Abdeckprojekte).
Im Einzugsbereich der Zuckerfabrik Ochsenfurt wurde
ab 2012 die Möglichkeit eröffnet, der „Mietenpflegegemeinschaft Maindreieck GbR“ beizutreten. Benedikt
Endres, Gützingen, entwickelte zur Effizienzsteigerung
(für großformatige Vliese = 12 x 30 m) einen neuen Wickelauflieger „Rollproll XL“, der das Zu- und Aufdecken
der Miete grundsätzlich vom befestigten Weg aus vornimmt. Diese Innovation wurde der Öffentlichkeit erstmals
bei der Beet Europe Seligenstadt 2012 vorgestellt und
hat sich mittlerweile zum Standard der mechanischen
Mietenpflege entwickelt.
Neue Technik
Die Basis ist ein LKW-Auflieger, der für den Transport
von Containern gleichermaßen geeignet ist. Im hinteren
Bereich befindet sich die „20 Fuß“-Wechselbrücke zum
Mitführen der Vliese und im vorderen Bereich der ebenfalls mit Schnellverschlüssen aufgebaute Kran.
Besonderes Merkmal ist der aufgebaute Spezialkran
in schwerer Ausführung. Dieser ist in alle Richtungen
schwenkbar und mit einer maximalen Auslegerweite
von 9,70 m plus 6,00 m Wickelrohr auch zum Arbeiten über Hecken oder großen Gräben geeignet. Auch
Mieten mit größerem Abstand zum Feldweg können
ohne Befahren des Ackers zu- und aufgedeckt werden.
Mit einem dementsprechenden Gegengewicht an der
Kransäule ist dieser ohne Stützfuß einsatzfähig und kann
daher auch „während der Fahrt“ arbeiten. Für die nötige
Standsicherheit wird zusätzlich das Fahrwerk des Aufliegers abgesenkt. Die komplette Bedienung erfolgt mittels
Funk-Fernbedienung.
Ausrangierte Wechselbrücken dienen nach wenigen
Umbaumaßnahmen als Vliesvorrat und als Vlieslager
zwischen den Kampagnen. Selbst nass oder gefroren
aufgewickelte Vliese können durch die offene Bauweise bis zur nächsten Kampagne ohne Umlagern auf den
Wechselbrücken verbleiben. Falls notwendig, können
diese rasch am Feldrand getauscht werden. Möglich ist
dies durch das einfache und schnelle Austauschen der
Wechselbrücken, die durch Absenken des Fahrwerks auf
den mitgeführten Stützen abgestellt werden können.
Tagesleistung
Die Schlagkraft ist gegenüber dem vorhandenen System
durch die kombinierte Bauweise erhöht. Das mitgeführte
Vlies reicht im Gebiet mit geringer Rübendichte für einen
Arbeitstag. Die zeitraubenden Fahrten zur Vliesaufnahme entfallen komplett.
Gezogen wird der Wickelauflieger entweder mit einem
LKW oder Schlepper-Dolly-Kombination. Dank der Straßenbereifung ist der Zugkraftbedarf äußerst gering. Ein
Zugfahrzeug ab 100 PS ist ausreichend. Mit einem LKW
ist das Gespann autobahntauglich, die Transportzeiten
lassen sich dadurch nochmals reduzieren.
Bei großen Rübenmieten und optimalen Bedingungen
kann die Zudeckleistung bis zu 950 t/h betragen.
Die höheren Investitionskosten im Vergleich zur bekannten Technik entstehen hauptsächlich durch die Neuanschaffung des Aufbaukranes und des Wickelmotors.
Bei den Gesamtkosten schlägt der Wickelauflieger mit
knapp einem Drittel zu Buche, zwei Drittel beanspruchen die Vliese mit den dazugehörigen Wickelrohren.
77
Sattelauflieger und Wechselcontainer wurden auf dem
Gebrauchtmarkt erstanden.
Ideen zur Vliesbefestigung gefragt
Momentan wird das Vlies mit Sandsäcken oder Rüben
befestigt, damit auch der Mietenfuß geschützt ist. Ein aussichtsreicher Lösungsansatz ist eine im Vlies eingearbeitete umlaufende Ballastierung mit der Möglichkeit, diese
mit dem Vlies ab- und wieder aufzuwickeln. Vielversprechende Praxisversuche laufen bereits.
Fazit
In 2014 und 2015 haben viele Maschinengemeinschaften nicht nur bei Neuanschaffungen von Verlademäusen
von 8 m auf 10 m Aufnahmebreite den Umstieg auf 12
x 30 m große Vliese und mechanischen Mietenschutz
vollzogen.
Mit der Entwicklung und dem Bau des Wickelaufliegers
„Rollproll XL“ hat Benedikt Endres einen weiteren Schritt
zur schnellen und rationellen Rübenabdeckung gemacht.
Weitere Informationen unter www.endres-agrar.de.
Projekte im Bereich der Zuckerfabrik Ochsenfurt
(mit Südzucker-Unterstützung):
a) Förderung überbetrieblicher Mietenabdeckung;
b) Vliesgröße 12 x 30 m = 50 % Zuschuss;
c) Einsatz neuer Technik im Rahmen des Pilotprojekts:
Bagger mit Wickeldorn, LKW-Auflieger, System
Rollproll XL = 50 % Zuschuss;
d) Förderung bis zu 2 Geräte pro Transportgruppe
möglich (max. 33.000,00 Euro pro Gerät); (50 %
Förderung auf Technik = Abdeckgerät + Wickelkern)
– zusätzliche Förderung der Wickelkerne = ebenfalls
50 % Förderung;
e) Vlieszuschuss: Ziel ist, dass ca. 40.000 t zugedeckt
werden. Dafür werden ca. 320 Rollen Vlies benötigt
(130 t Rüben pro Rolle) – Zuschuss = 0,12 Euro/
m². Ansprüche können noch bis 2015 abgerufen
werden.
Stand der Mietenpflegegemeinschaft
Maindreieck GbR
■ 2010 mit 21 Gesellschaftern
(17.700 t zu-/aufgedeckt);
■ 2011 mit 74 Gesellschaftern
(40.000 t zu/aufgedeckt);
■ 2012 mit 100 Gesellschaftern
(40.000 t zu-/aufgedeckt);
■ 2013 mit 120 Gesellschaftern
(65.000 t zu-/aufgedeckt);
■ 2014 mit 165 Gesellschaftern
(75.000 t zu-/aufgedeckt);
■ 2015 keine Veränderung, keine Abdeckpflicht!
Die Gemeinschaft kauft (mit Südzucker-Zuschuss) die
12 m-Vliese und verleiht diese an ihre Gesellschafter.
Vorsitzende:
Benedikt Endres, Gützingen (1.), Benno Karl, Wolkshausen (2.), Norbert Schmitt, Bibergau (3.)
Bezuschussung Technik überbetrieblicher
Mietenschutz und Sonderzuschuss für Wickel­
auflieger „Rollproll XL“
Die Technik für überbetrieblichen Mietenschutz wird entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Verband
Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. und Südzucker
mit 50 % bezuschusst.
Derzeit sind in Franken etwa 12.000 Vliese (4,9 x 55 m)
in der Praxis vorhanden (9.700 davon bezuschusst). Das
künftige Vliesmaß für individuelle Abdeckung beträgt 6 x
48 m bzw. 12 x 30 m! Für 2014 hat die LMZ-Zeil Ost
eG ebenfalls die Anschaffung eines „Rollproll XL“ vollzogen und 18.482 t zugedeckt, für 2015 vollzog die LMZZeil-West eG ebenfalls in Absprache die Anschaffung
(incl. Förderung).
Aufgrund der kurzen Kampagne erfolgte kein flächendeckender Aufruf zur Mietenabdeckung. Betroffene Dienstleister erhielten als Ausgleich für den Verdienstausfall
pauschal 8.000,00 Euro von Südzucker.
3. Anfuhrumstellung des fränkischen Gebietes (Historie)
Die grundsätzlichen Eckpunkte eines künftigen Zuckerrübenanbaus (Verabschiedung am
19. Juni 2000) regelt:
zunehmen sind, nur einvernehmlich zwischen den Beteiligten dieser Vereinbarung vollzogen werden können.
Dazu zählte die Schließung der Zuckerfabrik Zeil.
Es besteht Einverständnis, dass die Vereinbarung anlässlich der Verschmelzung der Zuckerfabrik Franken
GmbH mit der Süddeutschen Zucker AG, Mannheim,
vom 04.08.1988 („Fusionspapier”) weiterhin Gültigkeit
hat. Dabei ist unter § 5 vermerkt, dass Änderungen, die
aus rechtlicher, wirtschaftlicher, zuckermarktpolitischer
oder auch betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit vor-
Zusätzlich zum „Fusionspapier“ (1988) wurde folgendes
fixiert:
78
1)Möglichst viele fränkische Rüben werden in Ochsenfurt (mind. 15.000 Tagestonnen, max. 95 Tage
Kampagne) verarbeitet; das Lieferende muss vor
Weihnachten liegen.
Bei positiver Zuckermarkt- und Marktordnungsentwicklung sowie weiteren Strukturanpassungen, die
zu einer Erhöhung der Tagesverarbeitungskapazitäten zwingen, wird die Zuckerfabrik Ochsenfurt unter
Würdigung der betriebswirtschaftlichen Gesamtsituation mit Priorität ausgebaut.
■ 19. September 2001 in Knetzgau
= LMZ Zeil-Ost eG
■ 21. September 2001 in Niederwerrn = LMZ Zeil-West eG
■ 02. Juni 2008 in Acholshausen = LMG Ochsenfurt eG
2)Die Lieferrecht-”F”-Ausgabe als A-Rübenmenge wird
auf 98 % (zusätzlich auf 100 % für die ersten 2 Jahre
und 99 % für weitere 2 Jahre) nach Schließung
festgelegt (vorbehaltlich Änderungen der Zuckermarktordnung).
Im Zeiler Bereich ist die Umstellung der Rübentransporte
auf die beiden Gemeinschaften LMZ Zeil West e. G.
und LMZ Zeil Ost e. G. seit 2006/2007 abgeschlossen. Beide Gemeinschaften arbeiten mit Erfolg.
3)Umstellung der bisherigen Zeiler Anfuhr in eine
bäuerliche Organisation (unter Würdigung eines
angemessenen Vertrauensschutzes gegenüber
vorhandener Speditionsanfuhr bis ca. 2005). Dies
betrifft folglich alle Anfuhrarten, die Umsetzung regelt
der Verlade- und Transport-Ausschuss. Damit wird
dem sehr hohen Selbstanfuhranteil im Einzugsgebiet
Zeil Rechnung getragen. Diese Vorgehensweise
wird mittel-/langfristig auch im Ochsenfurter
Bereich angestrebt.
4)Der Frachtstandort der Zuckerfabrik Zeil bleibt für
den Bezug von Carbokalk und Futtermitteln nach der
Schließung noch 5 Jahre erhalten (2006 ausgelaufen!).
5)Im Hinblick auf arbeitnehmerrechtliche Belange,
aber auch die Anfuhrumstellung sollte „Zeil” nicht vor
dem 31.12.2001 geschlossen werden.
Die fränkischen Zuckerrübenbauer wurden in vielen
Rundschreiben, Versammlungen (u.a. Generalversammlung, VM-Versammlungen, Winterversammlungen), über
die dzz-Frankenseite, das Internet oder die Tagespresse
stets auf dem Laufenden gehalten.
Anfuhrneuordnung – der V+T war gefragt
Die künftige Anfuhr – und zwar alle Anfuhrarten – wird
auf neue bäuerliche Beine gestellt. Diese neue Konzeption musste kurz- und mittelfristig in der Lage sein, die Rüben
des Gesamtgebietes vorhandenen Verarbeitungsstätten
zuzuführen. Nicht alle fränkischen Rüben sind zu 100 %
in Ochsenfurt zu verarbeiten. Beträchtliche Mengen müssen/können nördlich nach „Wabern” und südlich nach
„Rain“ transportiert werden. „Offenau“ und „Offstein“
kommen je nachdem in unserem südwestlichen Bereich
zum Tragen. „Zeitz“ kann durchaus für die oberfränkischen Rüben in Frage kommen. Für diesen Sachverhalt
waren flexible, zukunftsträchtige Organisationsformen
gefragt – wohlgemerkt für alle Rüben/Bauern.
Drei große bäuerliche Transportgemeinschaften im eGStatus wurden seit 2001 gegründet:
Nach der erfolgreichen Transportumstellung im
Bereich Zeil wurde diese Struktur auf die Ochsenfurter Region übertragen. Im Vorfeld fanden hierzu
intensive Gespräche im Verlade- und Transportausschuss
statt und das Umstellungskonzept wurde in der Januar-Sitzung 2007 des Verbandsausschusses beschlossen. Eine
Information der Zuckerrübenanbauer erfolgte bereits bei
den Kreis- und Ortsversammlungen im Januar/Februar
2007. Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Transportstruktur sind folgende:
■ Umstellung ab der Kampagne 2009;
■ Transport aller fränkischen Zuckerrüben in landwirtschaftlichen Transportgemeinschaften mit gemeinschaftlichen Transport- und Ladegeräten;
■ in der Kampagne 2008 letztmalig gewerbliche
Transporte und Selbstanfuhr;
■ ab der Kampagne 2009 24 h-Anfuhr im gesamten
Gebiet mit ausschließlich rückwärtskippenden Sattelfahrzeugen.
In Franken (Einzugsbereich Ochsenfurt) sind rund 1,5 bis
1,8 Mio. t Zuckerrüben zu transportieren. Das Ziel war,
diese Menge auf drei Transportgemeinschaften aufzuteilen, die mit jeweils 2–3 Lademäusen arbeiten.
Das Gebiet der ehemaligen Spedition Rathei wurde
2008 in drei angrenzende, bäuerliche Gruppen (aus
dem Gebiet der Zuckerfabrik Rain a.L.) integriert, dabei
erhielten die WUG-Bauern die Möglichkeit zum Beitritt
in die LMG Donau-Ries GbR, die EI-Bauern in die BMG
Donau-Lech eG und in die LMG Donautal GbR; die
Betreuung dieses Gebietes von Seiten der Südzucker
erfolgt ab 2008 durch die Rübenabteilung der Zuckerfabrik Rain. Die Verbandszuordnung bzw. -betreuung bleiben davon unberührt.
In den übrigen Gebieten (inkl. Bereich Untermain) blieb
die Speditionsanfuhr bis einschließlich 2013 (Abschreibungszeitraum Ladegeräte) bestehen. Danach war es
wiederum das gemeinsame Ziel von Südzucker und
Verband, auch diese Gebiete im Einvernehmen mit den
Anbauern auf bäuerliche Rübenanfuhr umzustellen. Zuständig für die Umsetzung ist der Verlade- und TransportAusschuss.
79
Mit der Kampagne 2008 endete in Ochsenfurt auch
die Selbstanfuhr mit Schleppern. Die Transportumstellung
wurde bereits 2001 mit der Schließung der Zuckerfabrik in Zeil eingeläutet. Damals fiel der Beschluss, die
Zuckerrübentransporte incl. der „klassischen“ Selbstanfuhr auf landwirtschaftliche Transportgemeinschaften
umzustellen. Im ehemaligen Zeiler Gebiet wurde diese
Entscheidung bereits zur Kampagne 2002 umgesetzt, in
Ochsenfurt folgte dies zur Kampagne 2009.
Die LMZ/LMG-Führungen haben sich Transparenz
auf die Fahne geschrieben. Beispielhaft hat das LMZMitglied Werner Ortloff, Ostheim, einen Internet-Auftritt
konzipiert, der regelmäßig auf dem Laufenden gehalten
wird. Die Geschäftsführung der LMZ-Zeil West nutzt dieses Medium mittlerweile auch zur Fahrer-Disposition und
–Information.
Das Neueste ... bis hin zum Stand der aktuellen Abfuhr
mit der weiteren örtlichen Folge ist in Wort und Bild zu
verfolgen unter www.lmz-zeil-west.de.
Transport im Vergleich
Die Änderung der Transportgruppenstruktur ging Hand
in Hand mit der Einführung der 24-Stunden-Anfuhr.
Während 2008 in der Zuckerfabrik Ochsenfurt noch
432 Selbstanfahrer (mit Schlepper), 6 gewerbliche Ladegruppen und 4 bäuerliche Transportgemeinschaften
unterwegs waren (gewerblicher Transportanteil 25 %),
wurden die fränkischen Rüben des WUG/EI-Gebietes
bereits von (angrenzenden) drei bäuerlichen Gruppen
gefahren. 17 Mäuse und ca. 50 kleine schlepperbetriebene Ladegeräte erledigten damals noch die Reinigung
und das Laden.
Durch die Umstellung in 2009, v. a. des Ochsenfurter
Einzugsgebietes, reduzierten sich die Ladegeräte auf
13 Mäuse (zehn davon im Bereich Ochsenfurt), die gewerblichen Ladegruppen halbierten sich auf drei.
Finale bäuerliche Transportumstellung bis 2014
Der Verlade- und Transport-Ausschuss (V + t) beschäftigte sich in seinen Sitzungen 2012/2013 mit der finalen
Erweiterung der bäuerlichen Anfuhr in die drei – bisher
noch – verbliebenen Speditionsgebiete Haaf, Knorr und
Adelhardt. Im Vorfeld dieser Besprechungen wurden
auch Gespräche mit Multiplikatoren, Maschinenringen,
LMZ’s und LMG in den betreffenden Gebieten geführt:
■ Speditionsgruppe Haaf = ca. 215.000 t (2012),
1 Maus;
■ Speditionsgruppe Knorr = ca. 145.000 t (2012),
1 Maus;
■ Speditionsgruppe Adelhardt = ca. 88.000 t (2012),
1 Maus;
80
■ orientiert am Grundsatzbeschluss des Verbandsausschusses mit der Schließung der Zuckerfabrik
Zeil (2000) empfahl der V + T die Umstellung der
Speditionsgebiete in die bestehenden landwirtschaftlichen Gruppen. Die Umstellung der Gebiete Haaf
und Adelhardt zur LMG Ochsenfurt/LMZ-Zeil Ost
erfolgte nur in Gemeinsamkeit beider Gebiete;
■ bei der Umstellung auf landwirtschaftliche Organisationen darf die Flexibiltät der Rübenabgabe (Offenau, Wabern, Zeitz) nicht eingeschränkt werden.
In den Frühjahrs-Sitzungen 2013 konnten dann endgültige Entscheidungen herbeigeführt werden. Folgende
Details wurden verabschiedet:
■ Die Ortsvereinigungen Langenfeld, Obersteinbach
und Eggensee (jeweils Rodegemeinschaft AN-Uffenheim) im Adelhardt-Gebiet werden der LMZ-Zeil Ost
zugeordnet, das restliche Gebiet der LMG Ochsenfurt;
■ die Region Untermain des Knorr-Gebietes wird der
bäuerlich-organisierten Transportgruppe Überrhein
zugeordnet, die Ortsvereinigung Heppdiel verbleibt
bei der Spedition Laukemann (mindestens bis 2016
über die Vertragsdauer dieser Spedition mit Südzucker).
■ In Absprache mit der LMZ-Zeil-West-Führung wird
das Gebiet der Speditionsgruppe Knorr ab der
Kampagne 2014 – mit Ausnahme der Region Untermain – von der LMZ transportiert. Der V + T wird
nach zwei Kampagnen die Transportumstellungen im
Gebiet Franken generell überprüfen, um gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen.
■ In Absprache mit der LMG-Führung erhält diese
das Speditionsgebiet Haaf und großteils das
Speditionsgebiet Adelhardt (mit Ausnahme der drei
Ortsvereinigungen Langenfeld, Obersteinbach und
Gerhardshofen-Forst zur LMZ-Zeil Ost).
■ In der VFZ-Generalversammlung 2013 sowie in der
dzz-Frankenseite (Oktober 2013) wurden die Beschlüsse kommuniziert unter dem Hinweis, dass die
Anbauer in den betroffenen Gebieten in separaten
Ortsversammlungen (Haaf und Adelhardt-Gebiet
im November/Dezember 2013, Knorr-Gebiet im
Februar 2014) nochmals intensiver informiert werden.
Stand der Mitglieder am 31.03.2016:
■ LMG Ochsenfurt: 1.891 (30 Nichtmitglieder)
■ LMZ Zeil West: 1.191 (42)
■ LMZ Zeil Ost: 975 (9)
■ TG Überrhein:
34 (von 51 möglichen).
Die vier Transportgruppen warben für die Mitsprache
der Regionen im jeweiligen Aufsichtsrat Kandidaten für
die Wahl in den Generalversammlungen:
■ LMG = zusätzlich 3 (2 aus Haaf-Gebiet, 1 aus
Adelhardt-Gebiet)
■ LMZ Zeil West = zusätzlich 2 (+ 1 Vorstandsmitglied)
■ TG Überrhein = zusätzlich 2
Führungsmannschaften der LMG/LMZ’s (2015):
LMG Ochsenfurt eG
Aufsichtsrat (9):
Otmar Emhart, Essfeld; Hermann Gebhardt, Adelhofen;
Gerhard Haag, Ulsenheim; Josef Häußlein, Hopferstadt;
August Hopf, Martinsheim; Matthias Dorsch, Mainstockheim; Sebastian Fenner, Gelchsheim; Gerhard Rohn,
Herrnwinden; Fritz Großmann, Hornsegen.
Vorstand (3):
Alfred Grimmer, Hörblach; Martin Roth, Wolkhausen; Ulf
Kreuzer, Westheim.
Vorstandsvorsitzender: Martin Roth
Stellvertreter: Alfred Grimmer
Aufsichtsratsvorsitzender: Gerhard Haag
Stellvertreter: Otmar Emhart
LMZ-Zeil West eG
Aufsichtsrat (9):
Wolfgang Roth, Lengfeld; Otto Kremling, Waigolshausen;
Bernward Wolf, Sachserhof; Markus Werner, Heustreu;
Burkhard Ziegler, Burggrumbach; Konrad Klein, Schraudenbach; Stephan Schlichenmaier, Albertshausen; Joachim Heller, Sulzfeld; Eugen Drescher, Eßleben; Karl-Ludwig Schmidt, Geroldshausen; Jürgen Dietrich, Leinach;
Hermann Bonnländer, Weyersfeld; Gaststatus: Christian
Regnet, Juliusspital, Gut Seligenstadt.
Vorstand (4):
Manfred Greubel, Ebenhausen; Roland Dömling,
­Münnerstadt; Norbert Stumpf, Theilheim; Stefan Ziegler,
Kirchheim.
Vorstandsvorsitzender: Manfred Greubel
Stellvertreter: Roland Dömling
Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Roth
Stellvertreter: Otto Kremling
LMZ-Zeil Ost eG
Aufsichtsrat (11):
Rainer Stephan, HAS-Unterhohenried; Karl-Heinz
Bernard, Volkach; Richard Sendner, Frankenwinheim;
Andreas Schech, Grettstadt; Norbert Sahlmüller, Schallfeld; Jochen Körtge, Bad Rodach; Jürgen Ebersberger,
Hüttendorf; Matthias Thein, Steinsfeld; Norbert Bauer,
Dimbach; Erwin Räth, Gernach; Winfried Otzelberger,
Altendorf.
Vorstand (4):
Michael Glos jun., Brünnau; Alexander Krauser, Holzhausen; Alfred Bumm, Kolitzheim; Werner Herbert, Zeilitzheim.
Aufsichtsratsvorsitzender: Rainer Stephan
Stellvertreter: Karl-Heinz Bernard
Vorstandsvorsitzender: Michael Glos jun.
Stellvertreter: Alexander Krauser
Durch diese Umstellung können ab 2014 (fast) alle fränkischen Zuckerrübenbauer von den Vorteilen der Landwirtschaftlichen Gemeinschaften profitieren. Durch die damit
verbundene Vergrößerung der Einzugsgebiete ergibt
sich mehr Flexibilität für die Ochsenfurter Rübentransporte in benachbarte Zuckerfabriken:
■ LMZ-Zeil West eG (drei Mäuse) auch Wabern und
Offenau;
■ LMZ-Zeil Ost eG (zwei Mäuse) auch Zeitz;
■ LMG-Ochsenfurt eG (fünf Mäuse) auch Offenau.
Gemeinsam mit den zuständigen Vertrauensmännern
konnte diese bäuerliche, zukunftsorientierte Anfuhrstruktur
gefunden werden – auch diesen gilt der Dank dafür!
Bei allem Ringen um den richtigen Weg des bäuerlichen
Transportes darf eines nicht vergessen werden – nämlich,
dass in allen erfolgreich tätigen Gruppen immer fähige
Persönlichkeiten in den Führungsgremien (Aufsichtsrat/
Vorstand) oder als Fahrer gesucht werden. Dieser Bezug erhöht die Akzeptanz und die Wirtschaftlichkeit
des Transports noch mehr. Mit diesem finalen Schritt
2013/14 haben nun alle fränkischen Zuckerrübenbauer
die Möglichkeit, die Rübenabfuhr in eigene Hände zu
nehmen – so wie die Vereinbarung zur Schließung der
Zuckerfabrik Zeil aus dem Jahr 2000 es wollte!
81
4. Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung
Bei der „AG Europa“ (MdEP Hohlmeier, MdB Dr. Weisgerber) wirkten der Vorsitzende und der Geschäftsführer
am 10. April 2015 in der IHK Unterfranken in Würzburg
mit.
In der I-Welt Eibelstadt ließen sich die Damen und Herren der Geschäftsstelle zur neuen Frankenrüben-Homepage am 14. April 2015 schulen.
Beim Marktforum des Bayerischen Staatsministeriums
München war die Geschäftsstelle am 16. April 2015
präsent.
Der AK-Sorten tagte am 28./29. April 2015 mit dem
Geschäftsführer am IfZ Göttingen.
Strip-Till und mechanische Unkrautbekämpfung waren
Weiterbildungsthemen am Ihinger Hof für die Herren der
Geschäftsstelle am 5. Mai 2015.
Bei der VbZ-Generalversammlung in Rain a. L. zeigte die
Verbandsführung am 6. Mai 2015 Flagge.
Die gemeinsam mit Bayer CropScience angelegten Versuche (u.a. Pillierung) besichtigten die Herren der Geschäftsstelle gemeinsam mit Bayer/KWS-Vertretern am
7. Mai 2015.
Die IIRB-Arbeitsgruppe „Agricultural Engineering“ tagte mit dem Geschäftsführer in Tourny (F) vom 20. bis
22. Mai 2015.
Das Cercospora-Resistenz-Management war Thema
einer Besprechung mit Syngenta in der Geschäftsstelle
Eibelstadt am 26. Mai 2015.
Am 1. Juni 2015 besichtigte der Ausschuss die Feldversuche der ARGE Franken (mit Abschluss in der KWS-Station
Seligenstadt).
Die Verbandsführung besuchte den CIBE-Kongress Berlin
vom 2. bis 6. Juni 2015 – Berichte in der dzz!
Die Versuchsrundfahrt mit den Industrie-Vertretern
fand am 3. Juni 2015 statt, die mit den Züchtern am
9. Juni 2015.
Am 10. Juni 2015 besuchte der Geschäftsführer mit fränkischen LMZ/LMG-Vertretern das Fachstellen-Seminar in
Herrieden.
Die Tagung des Arbeitskreises Pflanzenbau (KA – IfZ
Göttingen) fand mit Organisation und Teilnahme der
Herren der Eibelstadter Geschäftsstelle am 10./11. Juni
2015 statt.
82
Bei der VSTZ-Generalversammlung in Grimma zeigte die
Verbandsführung am 12. Juni 2015 Flagge.
Das Zuckerrüben-Anbaugebiet der Zuckerfabrik Anklam
war Ziel der Lehrfahrt vom 15. bis 17. Juni 2015.
In verschiedenen Gesprächsrunden mit Strube-Vertretern
wurde die Überlagerungsproblematik aktiviertem Saatgutes beleuchtet – u.a. am 22. Juni 2015 und 8. Oktober
2015 in Eibelstadt.
Der KWS-Feldtag am 23. Juni 2015 in Seligenstadt
stand auf dem Programm der Herren der Eibelstadter
Geschäftsstelle.
Die Arbeitsgruppe „Betriebsbefragung“ der WVZ tagte
mit dem Geschäftsführer am IfZ in Göttingen (24. Juni
2015).
Am 25. Juni 2015 informierten sich die Herren der Eibelstadter Geschäftsstelle zu moderner Zuckerrübenzüchtung bei der KWS in Einbeck.
Die Beratertagung am Ihinger Hof-Stuttgart besuchten
die Herren der Eibelstadter Geschäftsstelle (30. Juni
2015).
Der Geschäftsführer besuchte das CARMEN-Symposium in Straubing am 6. Juli 2015.
Die AG Europa (mit MdEP Deß) wurde am 10. Juli 2015
in Sommerhausen durch den Vorsitzenden und Geschäftsführer komplettiert.
Bei der Südzucker-Hauptversammlung am 16. Juli 2015
in Mannheim war auch die Verbandsführung präsent.
Gemeinsame Belange mit dem BBV Unterfranken wurden mit der Verbandsführung am 11. August 2015 in
Eibelstadt beleuchtet.
Die AGRITECHNICA-Neuheiten-Kommission tagte unter
Mitwirkung des Geschäftsführers am 25./26. August
2015 in Frankfurt.
Die Göttinger Zuckerrübentagung besuchte die Verbandsführung am 2./3. September 2015.
Bei den Generalversammlungen der Pfälzischen Anbauer (Worms, 10. September 2015) und Wetterauer
Anbauer (Reichelsheim, 23. September 2015) war die
Verbandsführung ebenso präsent.
Das CIBE/CEFS-Treffen zum Thema Nachhaltigkeit im
Rahmen der EXPO Mailand begleitete der Geschäftsführer am 8./9. September 2015 aktiv mit.
Den Workshop „Zuckermarkt nach 2017“ am BMEL
Bonn (22.09.2015) besuchte der Geschäftsführer.
Beim Widerspruchs-Ausschuss am BSA Hannover war
der Geschäftsführer am 6. Oktober 2015 gefordert.
Den Besuch bei UPL Köln konnte der Geschäftsführer für
eine dzz-Reportage nutzen (20. Oktober 2015 mit Doris
Ofenhitzer).
Beim Fachgespräch mit Staatsminister Brunner in Feuerbach am 26. Oktober 2015 war die Verbandsführung
aktiv dabei.
Bei Strategiegesprächen über die Zukunft des Zuckerrübenbaus ohne Quoten arbeitete die Verbandsführung auf süddeutscher Ebene intensiv mit (so z.B. am
30. Oktober 2015 in Ochsenfurt).
Der Greening- und Zwischenfrucht-Feldtag am Betrieb
Horst Düll, Rottenbauer, interessierte am 30. Oktober
2015.
Bei der Veranstaltung „Faszination Boden“ des AELF
Karlstadt waren die Herren der Eibelstadter Geschäftsstelle anwesend (6. November 2015).
Die Agritechnica Hannover stand am 9. und 11. November 2015 im Fokus – dzz-Berichte im Dezember!
Die EUF-Arbeitsgemeinschaft tagte unter Mitwirkung
des Geschäftsführers am 10./11. November 2015 in
Ochsenfurt.
Die BBV-Demo in Augsburg am 12. November 2015 verstärkte unser Vorsitzender.
Am 24. November 2015 diskutierte die Verbandsführung mit MD Bittlmayer vom Bayerischen Staatsministerium (Amtschef) in der Zuckerfabrik Rain a. L.
Die AG „Betriebsbefragung“ tagte mit dem Geschäftsführer am 25. November 2015 am IfZ in Göttingen.
Die traditionelle Fachveranstaltung „Pflanzenschutz im
Rübenbau“ (BASF/BAYER) am 7. Dezember 2015 auf
der Hallburg/Volkach wurde vom Frankenrüben-Team
mitgestaltet.
In die AK-Sorten- und Koordinierungs-Ausschuss-Sitzung
am IFZ-Göttingen vom 9. mit 11. Dezember 2015 brachte sich der Geschäftsführer ein.
60 fränkische Zuckerrübenbauern nutzten die Einladung
zur Kuratoriumstagung in Straubing am 13. Januar 2016
(Busfahrt wurde über Michael Bernard, Volkach, organisiert).
Die Rheinische Rüben-Fachtagung in Düren am 28. Januar 2016 wurde ebenfalls zur Weiterbildung genutzt.
Am 2. Februar 2016 wurde von Herren der Geschäftsstelle eine Informationsversammlung zum Biorübenanbau
in Unterpleichfeld besucht und mitgestaltet.
Beim IIRB-Kongress in Brüssel (15. bis 17. Februar 2016)
informierte sich der Geschäftsführer international und erneuerte Kontakte.
Die Herren der Geschäftsstelle informierten sich am
18. Februar 2016 beim Praktiker-Seminar des Club Fränkischer Landwirte im Hotel Kapellenberg in Eibelstadt
u. a. über Neuerungen im Acker- und Pflanzenbau (Landwirtschaft 4.0).
Die Verbandsführung besuchte die LKP-Mitglieder-Versammlung am 3. März 2016 in Weichering – ebenso
die Jahres-Mitglieder-Versammlung des Maschinenringes Ochsenfurt in Giebelstadt (am Abend).
Die Kontakte zum Bieneninstitut der Universität Würzburg
wurden am 7. März 2016 vertieft – Thema: Gemeinsamer Auftritt bei den DLG-Feldtagen 2016.
Vorstand und Geschäftsführung besuchen regelmäßig die Arbeitsgemeinschaft Europa (AG Europa) von
MdEP/MdB Dr. Anja Weisgerber und Barbara Becker
und bringen ihre Vorstellungen ein.
Diese Aufstellung kann nur eine Auswahl der wichtigsten
Veranstaltungen sein und entbehrt der Vollständigkeit.
Zu vielen der vorgenannten Veranstaltungen wurde
ebenfalls in der Zuckerrübenzeitung bzw. lokalen Presse
(Main Post, Nürnberger Nachrichten, Kitzinger Zeitung,
Saale-Zeitung, Wochenblatt, DLG-Mitteilungen, top agrar) und den TV-Radio-Sendern „Radio Charivari“, Radio
Gong Würzburg, „B 3/Welle Mainfranken“, Radio Primaton Schweinfurt, Bayerisches Fernsehen, „TV-Touring“
... u.a. zur Kampagne 2015, zum Anbau 2017 (ohne
Quoten), zur Konkurrenzkraft der Rübe und zur außergewöhnlichen Marktsituation im Konkurrenzumfeld der
Südzucker berichtet.
Bei der KWS-Winterfachtagung in Einbeck am
10. Dezember 2015 waren Herren der Eibelstadter
Geschäftsstelle präsent.
83
5. Unterausschuss für individuelle Bezahlung
Der Unterausschuss für individuelle Bezahlung hat sich
vor allem mit der Qualitätsbezahlung im Rahmen der
Einführung der neuen Braunschweiger Ausbeuteformel
und aktuell der Anpassung des Bezahlungssystems befasst. Viele wichtige Anregungen wurden aufgegriffen
und dem Verbandsausschuss zur weiteren Behandlung
vorgelegt.
Historisches
In der Kampagne 1996 wurde zum ersten Mal die neue
Qualitätsprämierung angewandt. Auf Empfehlung des
Ausschusses/Unterausschusses erhielten die Zuckerrübenbauer zusätzliche Informationen in den Winterversammlungen. Beobachtungen während der Jahre 1996
mit 2015 zeigen, dass die Praxis die neue Qualitätsbezahlung schnell in einer Optimierung der Düngung (weniger N) umgesetzt hat. Die N-Effizienz hat sich seitdem
verdreifacht.
Zwei Kriterien bestimmen im Wesentlichen die Rübenqualität. Das ist zum einen zum überwiegenden Teil der
Zuckergehalt und andererseits die für eine hohe Zuckerausbeute verantwortliche innere Qualität der Rübe, die
wiederum von den Melassebildnern Kalium, Natrium
und Stickstoff abhängt. Für einen hohen Zuckergehalt
werden Polarisationszuschläge bezahlt. Die innere Qualität wird mit der Qualitätsprämie honoriert. Diese Prämie
ist weitgehend unabhängig vom Zuckergehalt, wobei
deren Wertigkeit ökonomisch die Zuckergehaltsbezahlung bei weitem nicht erreicht.
Die „Dokumentation neue Qualitätsbezahlung“ gibt Einblick in die Berechnung der Qualitätszahl, der Prämien,
in die Lieferbenachrichtigung, die Plausibilitätsgrenzen,
den Ausreißertest für Stickstoff und den Ersatz von Werten; diese änderte sich mit der Anpassung des Bezahlungssystems in 2006 nicht.
Die Lieferbenachrichtigung mit den Qualitätsmitteilungen
erfolgt lieferbezogen und individuell über das RohstoffPortal, wobei nur Lieferungen mit Inhaltsstoffen mitgeteilt
werden. Aus den Summenzeilen ist der Wochendurchschnitt der Lieferungen ersichtlich. Die Qualitätszahl wird
nur für die Durchschnittswerte, jedoch nicht für die Einzellieferung ausgedruckt. Auf Wunsch kann jeder Zuckerrübenbauer diese bei Verband oder Rübenabteilung zusätzlich abfragen. Auf diese Möglichkeit wurde jeweils
in den Versammlungen und dzz aufmerksam gemacht.
Eine ergänzende Vereinbarung zur Rübenabnahme, Rübenuntersuchung und zur Behandlung von Sonderfällen
(insbesondere Anforderungen an die Breisäge) wird jährlich diskutiert – diese wurde am 23.04.2003 verabschiedet. Das Vorgehen bei „Doppelverwiegungen“ wurde
am 25.08.2004 vereinbart.
84
Beiladungen werden „nullcodiert“ und wurden 2012
erstmals nicht mehr beprobt (Pilotprojekt Zuckerfabrik
Ochsenfurt). Extreme Ausreißer bei der Polarisation und
dem Amino-Stickstoff werden nach der Kampagne im
Rahmen eines Ausreißertestes korrigiert. Der ReferenzSMV (ab 2013 auf Basis 5-Tages-Mittel) bleibt jedoch
(absprachegemäß) fix, so dass sich nur die Qualitätszahlen der Lieferungen mit Ausreißern ändern. Der Unterausschuss drängt auf eine Überprüfung der Festlegung eines
Mindestprämien-Topfes (fixer Betrag im Prämienvolumen
orientiert an Referenzzeiträumen), um der Entwicklung
einerseits stets steigender innerer Qualitäten der Rüben
und andererseits stagnierender Qualitätsbezahlung entgegenzuwirken. Immerhin 25 % der fränkischen Rüben
gingen 2002, 10 % 2003, 22 % 2004, 16 % 2005,
11 % 2006, 14 % 2007, 7 % 2008, 12 % 2009, 9 %
2010, 13 % 2011, 11 % 2012, 10 % 2013, 11 % 2014
und 6 % 2015 in externe Fabriken, deren Zuckergehalte
und Ausbeuten nicht in das fränkische Preisgebiet (Qualitätsbasis) eingehen. Die Auswirkungen des Kampagnebeginns und einer zunehmenden Blockabholung wurden
diskutiert – auch diese sind Argumente für das Festlegen
eines Mindestprämienbetrages.
Die Entwicklung der Inhaltsstoffe, des Ausbeuteverlustes
und der Ausbeutevergütung seit 1982 (Einführung der
Individuellen Bezahlung) und insbesondere seit 2006
zeigt, dass die Ausbeuteeffekte in der Fabrik auch betriebswirtschaftlichen Größen unterliegen – nicht nur dem
Zuckergehalt und den schädlichen Inhaltsstoffen. Gerade seit 2006 ist der Ausbeuteverlust in der Zuckerfabrik
Ochsenfurt enorm gesunken!
Haupteinflussgrößen sind auch die produzierte Gesamtzuckermenge und v.a. Industrie-Zuckermenge mit oft
niedrigerem Preis. Wichtigste Strategie für den Anbauer bleibt: Sichere Erfüllung der Quotenrübenmenge mit
möglichst hohem Zuckergehalt ... und das nicht nur in
frachtfernen Gebieten.
Da der Amino-Stickstoff durch die „neue“ Braunschweiger Formel eine starke Bedeutung hat, müssen noch
mehr als bisher alle Möglichkeiten zur Reduzierung des
Amino-N-Gehaltes in der Rübe ausgeschöpft werden.
Der niedrigste Amino-N-Gehalt der Kampagne 2014
(11,8 mmol/1.000 g Rübe!) ist ein Indiz für das erfolgreiche Umsetzen in der Praxis. Dieser Trend mit niedrigen K-, Na- und Amino-N-Werten und damit niedrigen
Standardmelasse-Verlusten (SMV) war auch 2015 (im
Trockenjahr-Modus) erkennbar.
Folgende produktionstechnischen Maßnahmen sind in
der Beratung besonders anzusprechen:
■ Richtige Sortenwahl (auch und gerade Nematodentoleranz) und organische Düngung (incl. BiogasGülle)
■ optimale Aussaatbedingungen (so früh wie möglich)
■ hohe Bestandesdichte
■ Stickstoff-Düngung nach EUF-Düngeempfehlung
■ Bekämpfung von Blattkrankheiten
■Mietenabdeckung
■Dokumentation
1. Quotenrüben (QR) und zusätzliche QR
2. Ethanolrüben (ER)
3. Industrierüben (IR, IRV, IRZ)
4. Übertragungsrüben (ÜR)
Im Unterausschuss wurden auch turnusgemäß die Ausreißer und die Ausreißerregelung der Kampagne 2015
behandelt.
Das ehemalige Garantiemengenmodell (bis einschließlich 2005) wurde in ein Zuckerlieferrecht umgewandelt
(Quotenzucker). Darüber hinaus bot Südzucker an, noch
eine zusätzliche Menge von 5 % des Quotenzuckers
(Summe der Vertragsrüben QR, ER, IRV) als Industriezucker zu liefern. Auf der Basis 14 % Bereinigter Zuckergehalt (BZG) entsprechen die für den Quotenzucker benötigten Rüben der Vertragsrübenmenge.
Knapp 40.100 Lieferungen waren zu verzeichnen – davon wurden nicht beprobt: 8,9 % wegen Beiladungen,
17 % wegen reduzierter Probenahme.
Der Ausreißertest musste wegen des relativ homogenen
Rübenmaterials in 2015 kaum greifen. Nur 3 Werte beim
Zuckergehalt und – auch nur – 3 beim Amino-N (von
knapp 30.000 Analysen) fielen „unter“ die Ausreißerregelung – in Anbetracht der Gesamtzahl der Proben
überschaubar niedrig. 3.517 Beiladungen wurden vereinbarungsgemäß „nullcodiert“ … und 6.831 Lieferungen mit reduzierter Probenahme (siehe auch Vereinbarung im Anhang!).
Schon bei einer gültigen Lieferung wird eine folgende
„Nullcodierung (z.B. Beiladung) auf diesen einen gültigen Wert korrigiert.
Die Handhabung von Beiladungen (und die reduzierte
Probenahme) wurde auch mit Blick auf die Besatzwerte
diskutiert. Eine schlagbezogene Korrektur ist mittlerweile möglich. Auf einem „Laufzettel für Beiladungen“ muss
der Landwirt vor Ort die Akzeptanz unterschriftlich bestätigen – die Anwesenheit des Anbauers bei der Verladung muss dokumentiert sein. Die Geschäftsführung hat
für eine Veröffentlichung dieser Vorgehensweise gesorgt
(dzz, VM-Versammlungen, Rundschreiben), um – aus Unkenntnis – Beschwerden zu verhindern. Auch für 2015
war eine „kulante“ Regelung zugesagt, diese hat sich in
der Praxis mittlerweile eingespielt.
Für 2016 wurde ein Pilotprojekt in Ochsenfurt diskutiert
– nämlich bei der Begutachtung (von Beiladungen und
Lieferungen mit reduzierter Probenahme) genauso zu
verfahren wie bei der inneren Qualität!
Die Anpassung der Inhaltsstoffe auf Schlagebene (nicht
auf Basis der bisherigen Gesamtlieferung) hat sich mittlerweile eingespielt.
In der noch bis 30. September 2017 laufenden Zuckermarktordnung wird nach folgenden Rübenkategorien
bezahlt:
Die Anwendung und Abrechnung von (billigeren) Industrierüben Zusatz (IRZ) wurde aufgrund der erwarteten
unterdurchschnittlichen Erzeugung im Trockenjahr 2015
(Rundschreiben Juli 2015) ausgesetzt.
Für alle Kategorien gibt es wie bisher Pol-Zuschläge –
ausgehend von 16 % Zuckergehalt (ZG):
■ 16 – 19 % ZG: 0,9 % Preiszuschlag je 0,1 % ZG
■ über 19 % ZG: 0,7 % Preiszuschlag je 0,1 % ZG
Verarbeitungsvorteile, die durch hohe Zuckergehalte
und gute Ausbeute entstehen, kommen zu 80 % den
Landwirten zugute, d.h. ein hoher Zuckergehalt (über
16 %) füllt den „Qualitätsprämien-Topf“. Als Schlüssel
für die Verteilung der Qualitätsprämie gilt wie bisher
der Standardmelasseverlust (SMV). Ein niedriger SMV
im Vergleich bringt eine hohe Qualitätszahl und damit
eine hohe Qualitätsprämie. Diese ersetzt seit 2006 die
frühere Zweigleisigkeit in Ausbeutevergütung und Qualitätsbonus. Der Unterausschuss diskutierte schon lange
die Möglichkeit, den Referenz-SMV nicht auf Basis eines Dreitagewertes (Liefertag minus zwei Tage), sondern
eines 5-Tages-Wertes (Liefertag plus/minus zwei Tage)
festzulegen. Diese Anpassung wurde 2012 weiter in den
Entscheidungsgremien sondiert. Ab 2013 ist die Umsetzung nun vollzogen (Offenauer Gespräch vom 15. Mai
2013).
Ein neuer Aspekt sollte bezüglich des Rübentransports
miteinbezogen werden: Südzucker übernimmt für die
Quotenrüben (incl. Molise-Rüben und zusätzlicher
Quotenrüben) zu 100 % die Frachtkosten, für EthanolRüben (ab 2012) max. 3,00 Euro/t, für Industrierüben
ebenso max. 3,00 Euro/t; für die restlichen Kosten muss
der Landwirt aufkommen. Mit höheren BZG (über 17 %
Zuckergehalt = Vereinbarung aus 2006) werden weniger Quotenrüben benötigt, um den Quotenzucker zu
erzeugen. Die verbleibende Vertragsrübenmenge kann
mit Industrierüben (IR) oder ab 2012 mit Ethanolrüben
(ER) – frachtfrei - aufgefüllt werden, für die Südzucker zu
100 % die Fracht übernimmt. Somit muss sich der Landwirt nur für einen geringen Teil der Industrierüben (oder
ER-Rüben) an der Fracht beteiligen. Dies ist besonders
85
interessant für fabrikferne Standorte und bedeutet: Hohe
Zuckergehalte verringern die Frachtkosten für den Landwirt.
Das Zusammenspiel dieser Aspekte wird der Unterausschuss in der Praxis beobachten und weiter fachlich untermauern.
Der Unterausschuss für individuelle Bezahlung setzt sich
mit Beschluss in der Ausschuss-Sitzung vom 07.05.2015
verbandsseitig (neben dem Geschäftsführer) aus folgenden Ausschuss-Mitgliedern zusammen:
■ Karl-Heinz Bernard, Volkach (Vorsitzender)
■ Hermann Bonnländer, Weyersfeld
■ Uwe Pfister, Retzstadt
■ Andreas Schech, Grettstadt
■ Jürgen Trabert, Gollhofen
6. Verlade- und Transportausschuss (V+T)
Der Verlade- und Transport-Ausschuss (V+T) wurde als
ursprünglich fränkische Einrichtung im Jahre 1984 gegründet.
Das mit Südzucker- und Verbandsvertretern paritätisch
besetzte Gremium tagt unter dem Vorsitz von Johannes
Menth, Rittershausen. Wesentliche Entscheidungen müssen vom Verbandsausschuss genehmigt werden.
Verbandsseitig sind ordentliche Mitglieder:
■ Hermann Bonnländer, Weyersfeld (Bäuerlicher
Transport)
■ Matthias Dorsch, Mainstockheim (Bäuerlicher Transport+)
■ Rainer Stephan, HAS-Unterhohenried
(Aufsichtsratsvorsitzender LMZ-Zeil Ost eG und
Fachstellenbeirat)
■ Dr. Klaus Ziegler, Frickenhausen (Geschäftsführer
und Fachstellenbeirat)
Das Gremium wird – je nach Bedarf – verbandsseitig
um zuständige Ausschuss-Mitglieder erweitert (Beispiel
Diskussion um Ochsenfurter Anfuhrumstellung).
Mit dieser Zusammensetzung sind die bäuerlichen Anfuhrarten Frankens, die zur Kampagne 2015 vorhanden
waren, vertreten.
Aufgrund der klarstellenden Vereinbarung des Verbandes mit dem Südzucker-Vorstand, die an eine Zustimmung der Verbandsführung zur Zeiler Fabrikschließung
geknüpft war, war der V+T gehalten, die Einzelheiten
der Zeiler Anfuhrumstellung bis hin zur Umstellung des
Ochsenfurter Gebietes auszuarbeiten.
Mit den LMZ’s und der LMG findet jährlich Ende Februar/Anfang März ein Gedankenaustausch zum Aufarbeiten der Kampagneprobleme und des „drohenden“, allgemeinen Fahrermangels (jüngste Sitzung am 2. März
2016 in Ochsenfurt) statt.
86
Grundsätzlich steht der V+T-Ausschuss zu seinem Beschluss, die Zeiler Rüben der Zuckerrübenbauer, die nicht
den neuen Genossenschaften beitreten, unter gewerblichen Bedingungen abzufahren. 2009 mit 2015 hat dies
die gewerbliche LMG-Abfuhrgemeinschaft Ochsenfurt
GbR für die LMG Ochsenfurt eG erledigt. Mit Umfirmierung der LMZ-Zeil-West in eine gewerbliche eG hat sich
dies in deren Gebiet erledigt.
Feldwege
Beim Rübentransport hat prinzipiell der einzelne Rübenanbauer für die Feldwege zu haften. Dies gilt auch
bei den bäuerlichen Genossenschaften, da der Landwirt
seine eigenen Rüben fährt. Am Ende der Kampagne
2010/2011 wurde diese Notwendigkeit (mit Blick auf
das Schneeräumen) in besonderer Weise auf die Probe
gestellt.
In den letzten Jahren lässt sich in den einzelnen Kommunen eine steigende Sensibilität bei landwirtschaftlichen
Transporten auf Feldwegen feststellen.
Wichtig ist ein guter „Draht“ zu den vor Ort Verantwortlichen. Dies gilt auch bei der Abfuhr und Überladung auf
öffentliche Straßen und möglichen Verschmutzungen von
Straßen. Bei Gesprächen im Vorfeld mit der unteren Verkehrsbehörde und dem Straßenbauamt lassen sich mögliche Schwierigkeiten ausschließen.
In besonderer Beobachtung ist dabei ein Pilotprojekt
„Kernwirtschaftswegegesetz“ der Allianz Fränkischer
Süden, in dem 14 Kommunen um Giebelstadt gemeindeübergreifend den künftigen Ausbau der Hauptwirtschaftswege mit Unterstützung (Land Bayern, Landkreis) voranbringen. Dieses Konzept ist beispielgebend für andere
Regionen und den Ausbau (12,5 t Achslast, 5 m Kronenbreite). Ähnliches möchte auch die Arbeitsgemeinschaft
„Integrierte Ländliche Entwicklung Würzburger Norden“
(Gründung im April 2015 mit Sitz in Bergtheim) verfolgen.
Bei Wegebau-Maßnahmen in Eigenregie der Anbauer
sind die LMZ‘s/LMG behilflich.
Abfuhrrhythmus
Das für Rüben-Transport-Angelegenheiten in Franken zuständige Gremium hat sich auf eine grundsätzlich zweimalige Abfuhr pro Kampagne geeinigt. Diese Strategie
kommt den Ansprüchen eines wirtschaftlichen Rübentransportes und dem Risikoausgleich bei notwendiger
Mietenpflege (des Bauern) akzeptabel nach.
Eine zweimalige Abholung mit degressiver/progressiver
Verteilung – je nach Abholtermin – ist mit der Notwendigkeit der Mietenpflege vereinbar. Daraus ist zu erkennen, dass mit der 2-maligen Abfuhr nicht zwangsläufig
mehr Mietenpflege getätigt werden muss ... im Maximum
im Dezember bis (theoretisch) 30 % der Mengen. Mit
Blick auf die Befahrbarkeit der Straßen bei frühem Wintereinbruch gerade im nördlichen Franken ist der Transport in externe Fabriken besonders sensibel zu planen.
Aufgrund dessen wurde in Absprache mit der LMZ-Zeil
West ab 2011 eine Blockabholung des Wabern-Transportes (Rhön-Grabfeld) und des Zeitz-Transportes (bei
LMZ-Zeil Ost) unter Umschichtung des Transportes nach
Ochsenfurt vereinbart.
Die Rodung hat weitgehend unabhängig von der Abfuhr
zu laufen – sie kann und darf sich in der zweiten Runde nicht an der Abfuhr orientieren, da sonst sehr schnell
ackerbauliche und bodenphysikalische Grenzen überschritten sind ... und eine Herbstbestellung dieser Flächen
nicht mehr ordentlich darstellbar ist.
Des Weiteren sollte eine Rodegemeinschaft bei der
Mietenanlage stets auch die Abfuhr im Auge behalten –
wenn dies nicht von sich aus geschieht – dann aber mit
Unterstützung des Anbauers!
Die größeren Zuckerrübenbauern werden gern als „Puffer“ herangezogen – ähnliches gilt bei der Abfuhrplanung auf Ortsebene. Die Anbaugemeinde erhält entsprechend der vorgesehenen Abholtermine (die neuerdings
schon bei der Saatgutausgabe angedeutet werden) einen Hinweis auf die prozentuale Aufteilung der Gesamtlieferung. Kleinere Betriebe wollen dabei erfahrungsgemäß ihre Rüben an einem Termin – und das am besten
zu Beginn – abliefern.
Der Vertrauensmann (mit Unterstützung des zuständigen
SRS-Vertreters) muss darauf achten, dass die vorgegebene prozentuale Aufteilung der Anbaugemeinde (im
Rohstoff-Portal der Südzucker) nicht aus dem Ruder läuft.
Der größere Betrieb hat auf jeden Fall Anspruch auf die
vorgegebene, prozentuale Aufteilung der Anbaugemeinde; es obliegt dem „Fingerspitzengefühl“ des Vertrauensmannes, die kleineren Zuckerrübenbauern auf beide
Termine – und über die Jahre gesehen zeitlich gerecht
– zu verteilen. Mittlerweile muss der Vertrauensmann die
Schlagerfassung über das „Südzucker-Rohstoff-Portal“
per Internet erfassen/kontrollieren, ebenso die Lieferreihenfolge.
Generell werden die Daten der Schlagerfassung von
Südzucker den bäuerlichen Transport-Genossenschaften
zur Verfügung gestellt und mit den organisatorisch eingebundenen Maschinenring-Geschäftsstellen/Dienstleistern ausgetauscht.
Unabhängig von der Anfuhrart wurden 2009 erstmals
100 % der Rüben über „Mäuse“ (2005 = 19; 2007 =
15; 2008 = 14; ab 2009 = 10 im Bereich Ochsenfurt!)
geladen und mehr als 90 % der Flächen mit 6-reihigen
Köpfrodebunkern (ca. 58) geerntet. Der Anteil der gezogenen 2-reihigen Köpfrodebunker hat sich weitgehend
auf Kosten der 1-Reiher – auf ein Niveau unter 10 % eingependelt. Der 1-Reiher wird kaum noch benutzt.
Die süddeutsche Frachttarif-Diskussion wurde mit der Einführung einer einheitlichen Tarifberechnung bei allen Anfuhrarten ab der Rübenabrechnung 2000/2001
„abgeschlossen“.
Formel:
Gewicht r.R. dividiert durch Faktor (relativer Kehrwert des durchschnittlichen Gesamtabzuges aller
vorgereinigten Rüben der jeweiligen Zuckerfabrik) multipliziert mit Frachtsatz.
Durch die Zeiler und Ochsenfurter Umstrukturierung hat
der Anteil neuer „Selbstanfahrer” gerade durch die Installierung der LMG Ochsenfurt nochmals gewaltig zugenommen.
Die fränkischen Rüben wurden im Jahr 2015 zu nahezu
100 % mit bäuerlichen Gemeinschaften (GmbH & Co
KG‘s, GbR’s, LMZ eG’s und LMG eG) in die Fabriken
gebracht. Der fränkische Verlade- und Transport-Ausschuss ist bemüht, bei Umstellungen/Umstrukturierungen
– wie in der Vergangenheit bei Umstellung von der Bahn
auf die Straße – wirtschaftlich sinnvolle, bäuerliche, aber
auch flächendeckende Lösungen zu berücksichtigen.
Der V + T-Ausschuss ist Bestandteil des Liefervertrages
und unterliegt einer Geschäftsordnung, die der Verbands-Ausschuss diskutiert und in seiner Sitzung vom
21.01.2011 in aktualisierter Form verabschiedet hat. Mit
Wegfall der klassischen Selbstanfuhr und der Maschinenring-Anfuhr war eine Anpassung der V + T-Geschäftsordnung grundsätzlich nötig. Basis dieser Geschäftsordnung bilden die fränkischen Anfuhrrichtlinien; diese
werden im nachfolgenden aus Gründen der Aktualität
umfassend dargestellt:
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Geschäftsordnung für den Verlade- und Transportausschuss im Verbandsgebiet Franken
Nach den Bestimmungen des Zuckerrüben-Liefervertrages sind alle Fragen des Rübentransportes von der SÜDZUCKER AG (nachstehend „SÜDZUCKER“ g
­enannt)
und dem Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.
(nachstehend „Verband“ genannt) gemeinsam zu entscheiden. SÜDZUCKER und Verband bilden hierzu einen Verlade- und Transportausschuss (nachfolgend „V
+ T-Ausschuss“ genannt) und geben diesem V + T-Ausschuss folgende Geschäftsordnung:
§ 1 Aufgaben
1. Der V + T-Ausschuss berät und entscheidet über Fragen des Rübentransportes, die im Zusammenhang
mit den zwischen Rübenanbauern und SÜDZUCKER
abgeschlossenen Zuckerrüben-Lieferverträgen im Gebiet des Verbandes entstehen. Er entscheidet insbesondere über Art und Organisation der Rübenverladung, des Rübentransportes sowie über Anträge von
Rübenanbauern zur Umstellung der Anfuhrart.
2. Der V + T-Ausschuss ist bei seinen Entscheidungen an
die Grundsätze (§ 5) gebunden und hat die Richtlinien (§ 6) zu beachten. Entscheidungen über die
Umstellung der Anfuhrart hat er so zu treffen, dass flächendeckende und kostengünstige Abfuhrstrukturen
geschaffen werden und erhalten bleiben.
3.Für Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung
oder solchen mit weitreichenden Folgen bedarf es
zusätzlich der Zustimmung des Verbandsausschusses.
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4.Die Entscheidungen und Empfehlungen des V + TAusschusses werden durch den Leiter der Gebietsdirektion zusammen mit den Rübeninspektoren der
SÜDZUCKER in Absprache mit dem Geschäftsführer
des Verbandes umgesetzt.
§ 2 Mitglieder
1. Der V + T-Ausschuss besteht aus zehn stimmberechtigten Mitgliedern. Verband und SÜDZUCKER entsenden jeweils fünf Mitglieder.
2. Das Amt jedes V + T-Ausschussmitgliedes läuft auf unbestimmte Zeit. Jedes V + T- Ausschussmitglied kann
jederzeit durch die Seite abberufen werden, die es
entsandt hat.
3.Gäste bzw. Sachverständige können nach Bedarf
dazugeladen werden. Ein Stimmrecht steht ihnen jedoch nicht zu.
4. Der V + T-Ausschuss hat einen Vorsitzenden und einen
stellvertretenden Vorsitzenden, der von der jeweiligen
Seite benannt wird. Den Vorsitz hat der Verband inne,
SÜDZUCKER stellt den stellvertretenden Vorsitzenden.
Der stellvertretende Vorsitzende nimmt die Aufgaben
des Vorsitzenden wahr, wenn dieser verhindert ist.
5.Die Tätigkeit der V + T-Ausschussmitglieder ist ehrenamtlich.
§ 3 Sitzungen
1. Beschlüsse des V + T-Ausschusses werden in Sitzungen gefasst. In Eilfällen kann die Beschlussfassung
auch durch schriftliche oder mündliche Abstimmung
erfolgen, wenn dies vom Vorsitzenden und vom stellvertretenden Vorsitzenden angeordnet wird.
2. Sitzungen des V + T-Ausschusses werden vom Vorsitzenden mit einer Frist von sieben Tagen schriftlich einberufen. In Eilfällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen und mündlich einberufen. Mit der Einberufung
sind die Gegenstände der Tagesordnung mitzuteilen.
3.Die Vorbereitung wird vom Vorsitzenden in Absprache mit seinem Stellvertreter und dem Verbands-Geschäftsführer vorgenommen.
4. Die Leitung der Sitzungen obliegt dem Vorsitzenden,
im Falle seiner Verhinderung dem stellvertretenden
Vorsitzenden.
§ 4 Beschlussfassung
1. Der V + T-Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder vom Verband und mindestens
drei Mitglieder von SÜDZUCKER an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein abwesendes V + T-Ausschussmitglied kann an der Beschlussfassung dadurch
teilnehmen, dass es sich durch ein Mitglied des V +
T-Ausschusses vertreten oder durch dieses eine schriftliche Stimmabgabe überreichen lässt.
2. Der Vorsitzende bestimmt die Art der Abstimmung. Beantragt jedoch ein V + T-Ausschussmitglied schriftliche
Abstimmung, so ist schriftlich abzustimmen.
3.Beschlüsse des V&T-Ausschusses werden mit der
Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
Sofern eine Beschlussfassung an diesem Mehrheitserfordernis scheitert, ist jedes V + T-Ausschussmitglied
befugt, den Beschlussantrag oder Beschlussgegenstand in der nächsten V + T-Ausschusssitzung wiederum zur Abstimmung zu stellen.
§ 5 Grundsätze
1.Die Organisation des Rübentransportes soll so gestaltet sein, dass neben den Interessen der Zuckerrübenanbauer auch dem Interesse der SÜDZUCKER
auf Minimierung der Verlade- und Frachtkosten Rechnung getragen wird. Den logistischen und organisatorischen Anforderungen des rübenaufnehmenden Unternehmens soll in Bezug auf die mengenmäßige und
zeitliche Anfuhrplanung durch Bildung von Maschinengemeinschaften mit schlagkräftiger Reinigungs-,
Lade- und Transporttechnik bzw. durch Beauftragung
von Speditionsunternehmen Rechnung getragen werden.
2.Das Interesse der Gesamtheit hat Vorrang vor Einzelinteressen. Bei Entscheidung von Einzelfällen sind
stets die Auswirkungen auf andere Rübenanbauer zu
überprüfen. Wenn die Genehmigung von Individualrechten zu einer Beeinträchtigung der Interessen der
Gesamtheit der Rübenanbauer in der Region führen
würde, sind Einzelinteressen zurückzustellen. Die Verkehrsverhältnisse sind zu beachten. Eine Belastung
des Straßenverkehrs und der übrigen Verkehrsteilnehmer soll – soweit möglich – vermieden werden.
3. Folgende Anfuhrarten sind zu unterscheiden:
a)Bäuerlich organisierte Selbstanfuhr:
Transport der Rüben für eigene Zwecke unter Anmietung von Verlade- und Transporttechnik. Der
transportierende Landwirt ist Frachtführer für seine
eigenen Rüben und mietet sich die Reinigungs-,
Lade- und Transporttechnik von einer Maschinengemeinschaft (z.B. GbR oder Genossenschaft).
Der Transport ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 a) vom
GüKG befreit.
b.)Speditionsanfuhr
LKW-Anfuhr durch Speditionsunternehmen / Maschinengemeinschaften im Auftrag von SÜDZUCKER.
§ 6 Richtlinien
1. Anträge auf Änderungen bezüglich des Rübentransportes zur kommenden Kampagne müssen dem V +
T-Ausschuss bis zum 30. April des entsprechenden
Jahres schriftlich vorliegen. In begründeten Ausnahmefällen sind kurzfristige Entscheidungen möglich.
2. Bei Speditionsanfuhr bestimmt SÜDZUCKER den
Vertragspartner.
3. Bei allen Anfuhrarten besteht Reinigungspflicht der
Rüben mit geeigneter Reinigungs- und Ladetechnik.
4. Die einzusetzende Reinigungs-, Lade- und Transporttechnik sowie Technik zum Mietenschutz wird von
SÜDZUCKER in Abstimmung mit dem Verband festgelegt.
5. Bei organisierter Selbstanfuhr wird den einzelnen Anbaugebieten jeweils eine Maschinengemeinschaft
zugeordnet. Diese Zuordnung obliegt SÜDZUCKER
in Abstimmung mit dem V + T-Ausschuss.
6. Aus organisatorischen und wirtschaftlichen Aspekten
besteht das Ziel, dass für sämtliche Rüben im Gebiet
der Maschinengemeinschaft die Reinigungs-, Ladeund Transporttechnik dieser Maschinengemeinschaft
eingesetzt wird. Dies gilt unabhängig von der Anfuhrart und einer Mitgliedschaft der jeweiligen Rübenanbauer in dieser Maschinengemeinschaft. Abweichungen für Einzelfälle können im V + T-Ausschuss
beschlossen werden.
7. Die Zuckerrüben von Rübenanbauern, die keine Vereinbarung zur organisierten Selbstanfuhr mit SÜDZUCKER treffen, werden grundsätzlich im Rahmen
der Speditionsanfuhr abgefahren. In Gebieten mit
vorherrschend organisierter Selbstanfuhr erfolgt die
Speditionsanfuhr aus organisatorischen Gründen in
der Regel in einer separaten Runde. Entstehen dadurch Mehrkosten, können diese dem betroffenen
Rübenanbauer in Rechnung gestellt werden.
8. Bei Kauf von Lieferrechten, bei Nutzung von Lieferrechten, bei Wiederanbau und bei Neuanbau gilt
die im Anbauort vorherrschende Anfuhrart.
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9. Bei Verlagerung des Rübenanbaus auf Flächen außerhalb des Betriebssitzes (Nebenbetriebe) sowie
bei Anbaugemeinschaften und Betriebsgemeinschaften gilt die im Anbauort der Rüben vorherrschende
Anfuhrart.
10.Mit Zustimmung des V + T-Ausschusses kann SÜDZUCKER einem Anbauer, bei dem durch seine Verlagerung des Rübenanbaus Frachtmehrkosten entstehen, diese in Rechnung stellen. Die Zustimmung wird
nur in Einzelfällen erteilt (z. B. bei einer mehrjährigen
Verlagerung oder erheblichen Mehrkosten).
11.Die Zuordnung von Anbauorten zu einem Lieferwerk
erfolgt durch SÜDZUCKER in Abstimmung mit den
betroffenen Verbänden auf Basis der Optimierung
der Gesamtkosten.
§ 7 Protokoll
Über die Sitzungen und Beschlüsse des V + T-Ausschusses ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, das der Vorsitzende zu unterzeichnen hat. Der Protokollführer wird vom
Vorsitzenden unter den Anwesenden bestimmt; als Protokollführer kann auch eine Person hinzugezogen werden,
die nicht V + T-Ausschussmitglied ist. Jedem Mitglied
des V + T-Ausschusses ist eine Abschrift des Protokolls
zuzuleiten. Für Beschlüsse des V + T-Ausschusses, die außerhalb von Sitzungen gefasst werden, gilt Vorstehendes
entsprechend.
§ 8 Vertraulichkeit
Jedes Mitglied des V + T-Ausschusses ist verpflichtet, Stillschweigen über die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
zu bewahren, die ihm durch seine Tätigkeit im V + T-Ausschuss bekannt geworden sind, und zwar auch über die
Beendigung seines Amtes als V + T-Ausschussmitglied
hinaus.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in
Kraft und ersetzt die Geschäftsordnung vom 29. Januar
2010.
auf den Wickelauflieger von Endres-Agrar, Gützingen
(„Rollproll XL“) erweitert.
Die Mietenpflegegemeinschaft Maindreieck GbR hat
unter Federführung von Benedikt Endres, Gützingen, einen neuen Wickelauflieger entwickelt, der höhere Kosten nach sich zog als die veranschlagte Klündertechnik.
Diese Pionierarbeit wurde separat bezuschusst. Der V + T
wirbt bei den bäuerlichen Transportgruppen für diese
Technik, die mittlerweile deutschlandweit Interessenten
findet (sogar in der Ostschweiz).
Der Verlade- und Transport-Ausschuss gestattet das Werben – besonders bäuerlicher Abfuhrgemeinschaften – in
benachbarten Abfuhrbereichen nicht, um jeweils noch
wirtschaftlichere Größenordnungen auf Kosten anderer
zu erhalten.
Durch die Überladungsregelung bei der Frachttarifbemessung über 40,8 t Gesamtgewicht sensibilisierte Südzucker zusätzlich alle Transportgruppen. Überladung
rechnet sich nicht.
Eine regelmäßige Leuchtstreifenaktion für alle Transporteinheiten (bäuerlich + gewerblich) – jeweils zur Kampagne – komplettiert diese Sicherheitsvorsorge, was letztlich
dazu führte, dass gravierende Unfälle (mit Personenschäden) in direktem Zusammenhang mit dem Rübentransport
kaum vorkamen. Gut 4.000 m Leuchtstreifen wurden
damit aufgebracht – kostenfrei für die Transportgruppe;
Südzucker und der „Mietenpflegefonds“ des Verbandes
finanzieren diese Sicherheitsaktion im Straßenverkehr.
Aufgrund der Schnitzelproblematik (Verunreinigung mit
tierischen Bestandteilen) 2005/2006 wurde mit den Behörden ein Anforderungskatalog für den landwirtschaftlichen Transport von Zuckerrüben und Futtermitteln aus
Rüben erarbeitet, den Südzucker allen Transporteuren
in Form eines Flyers zur Pflicht machte und seitdem auch
während der Kampagnen kontrollierte. Gravierende Beanstandungen kamen nicht vor.
Ochsenfurt/Eibelstadt, 13. Dezember 2010
Weiterhin wurden Verfahrensrichtlinien für Mietenpflege und Fonds erarbeitet; diese enthalten die Ausgestaltung eines Fonds zur Verbesserung des Mietenschutzes
und Förderung der (organisierten, mechanisierten) Mietenabdeckung sowie Richtlinien zur Bezuschussung des
Erwerbs von Abdeckvliesen.
Für die Zukunft stehen weitgehend handarbeitslose,
mechanisierte Mietenschutzkonzepte auf Vlies-Basis zur
Verfügung – eine Bezuschussung der Technik aus dem
Mietenpflegefonds entscheidet der V + T ... so geschehen bei der ersten, in 2003 gegründeten „Mietenpflegegemeinschaft Maindreieck GbR“. Südzucker beteiligte
sich an der Bezuschussung mit 50 % auf Basis der Klünder-Wickel-Technik (Laufzeit bis 2014). Die Förderung ist
90
V+ T-Aktuell
Das Mietenschutzkonzept wurde einheitlich für Süddeutschland modifiziert und in den Liefervertrag aufgenommen; die Kalenderwoche der Kontrolle wurde
präzisiert, bei Verstoß (und Nichtmeldung) gegen das
Mietenschutzkonzept wird die „Wirtschaftserschwernis für
Mietenpflege“ für alle Rüben einbehalten. 2015 erfolgte
kein bindender, gemeinsamer Aufruf (kurze Kampagne).
Voraussetzung für den Erhalt der Wirtschaftserschwernis
ist im Normaljahr, dass die ab dem 1. Dezember zur
Lieferung vorgesehenen Rüben durch rechtzeitige Mietenabdeckung auch gegen Nässe geschützt sind. Diese
Maßnahme hatte jeder Anbauer mit Unterschrift und Angabe des Abdeckdatums per Fax oder im Rohstoffportal
(mittlerweile Standard) an Südzucker zu bestätigen. Eine
Kontrollaktion erübrigte sich 2015.
Die Diskussion um Erhöhung der Mietenpflegevergütung
auf ein wirtschaftliches Niveau beendete Südzucker
dadurch, dass der Betrag ab 2011 von 1,10 Euro/t auf
1,30 Euro/t erhöht wurde.
Die jährliche Frachttarif-Dynamisierung (beraten im Rahmen der Fachstelle) bedeutet für den Ochsenfurter Bereich eine leichte Erniedrigung (Dieselpreis günstiger),
der „Tonnensatz“ geht von 27,5 t Nutzlast/Lieferung
aus; eine Maut (ab 2005) für die Autobahnbenutzung
wurde berücksichtigt. Bei der Kraftstoff-Bewertung innerhalb des Frachttarifs wurde ab 2008/09 nur noch
100 % mineralischer Diesel unterstellt. Der Haupteinfluss
kommt über die Definition eines neuen „Ziel-LKW’s“, der
höhere Nutzlast, geringeren Verbrauch und geringere
Anschaffungskosten vereint. Volatile Dieselpreise in der
Kampagnezeit machten eine zeitnahe Erfassung und Berücksichtigung (auch während der Kampagne) im Tarif
notwendig.
Die Überladungen haben sich seit der Abstufung des
Frachtsatzes 2001/2002 beachtlich erfreulich reduziert.
Seit 2014 ist auch das gesamte Ochsenfurter Anfuhrgebiet in bäuerlich organisierte Einheiten umgestellt. Die
LMG/LMZ’s und auch die benachbarten bäuerlichen
Gruppen in den „Randregionen“ haben dies gemeinsam
und in Absprache mit dem V + T umgesetzt.
Die Aufsichtsräte der LMZ-Zeil West (plus zwei und ein
Vorstandsmitglied), der LMG Ochsenfurt (plus drei) und
Transportgruppe Überrhein GmbH & Co KG (plus 2)
wurden entsprechend angepaßt. Lediglich die Anbaugemeinde Heppdiel verbleibt über die Vertragsdauer
der Spedition Laukemann mit Südzucker (bis 2016) bei
diesem Baden-Württemberger Spediteur.
Der V + T bedankt sich ausdrücklich bei den Vertrauensmännern für die Überzeugungsarbeit bei
LMG-/LMZ-Erweiterungen nicht nur für die Winterversammlungen, sondern auch im Tagesgeschäft während der Kampagne!
Aufgrund der Fahrerproblematik und des Mehrwertsteuer-Nachteiles prüfte die LMZ-Zeil West eG gemeinsam
mit Experten und der Rechtsabteilung der Südzucker eine
gewerbliche Umfirmierung. Der V + T genehmigt den nötigen Rechtsformwechsel hin zur gewerblichen eG:
■ Der Transportbereich wird gewerblich;
■ „Laden + Reinigen“ bleibt bäuerlich;
■Veränderte, angepasste Beitrittsunterlagen auch bei
Altmitgliedern (unter Kündigung der Altvereinbarung);
■Südzucker erhält die Genehmigung, die Lade- und
Reinigungsgebühr für Nichtmitglieder direkt an die
gewerbliche eG (nicht auf das Treuhandkonto) weiterzuleiten.
Die Neuunterzeichnung der Beitritts-Unterlagen (Ende
2014/Anfang 2015) wurde lediglich von 71 Anbauern
verweigert – 1.080 Anbauer bestätigten die Umfirmierung mit Unterschrift. Mittlerweile und aktuell stehen noch
42 Anbauer dieser Maßnahme kritisch gegenüber.
Weiterhin beschäftigte sich der V + T mit der künftigen
Ladereihenfolge (für 2015):
■LMG mit topausgelasteter Westmaus, Ostmaus und
Südmaus, einer teilausgelasteten Mausgruppe Tauber (4-Tage-Anfuhr mit 8 Lkw’s) und in Kombination
einer Mausgruppe Fürth (2-Tage-Anfuhr mit 8 Lkw’s);
in dieser Gruppe erhielten 50 % der Anbaugemeinden zwei Abfuhrtermine – 50 % einen in der Mitte der
Ladereihenfolge. Dort war noch eine euro-Maus 3
(8m-Aufnahme) im Einsatz – ansonsten sind nur noch
Mäuse mit 10m-Aufnahme in Franken unterwegs;
■Bei der LMZ-Zeil West eG wurde eine zusätzliche
MSP-Mausgruppe installiert, die die Rhön-GrabfeldAnbaugemeinden im Ein-Termin-Rhythmus abfährt,
MSP mit Zwei-Termin-Abfuhr (50/50);
■das Rotieren im Laufe der Jahre in größeren, merklichen Schritten.
Die geänderte Bezuschussung für die mechanisierte
Mietenpflege (System „Rollproll XL“) noch für 2015 wurde den LMZ’s/LMG in der Besprechung vom 19. Februar 2014 mitgeteilt. Die LMZ-Zeil Ost hat 2014 ein solches Gerät angeschafft – die beiden anderen Gruppen
haben sich für 2015 entschieden.
Ein weiterer Beschluss des V + T bezieht sich auf den
„rotierenden“ Rübenanbau in zwei Transport-Gebieten
(„Doppelbetriebe“ entstehen durch Nutzung/Übernahme ganzer Betriebe + Flächen); der Transport wird von
der Transportgruppe durchgeführt, die den Transportauftrag für das Gebiet (Gebietsschutz) hält.
Identifikation – über Transponder
Im Rübenhof erfolgt über Antennen an jeder Station ein
automatisches Auslesen des Transponders und somit ist
die eindeutige Zuordnung des Anbauers zur Rübenlieferung möglich.
Auch beim Transpondereinsatz bleiben die Abholbestätigung sowie der Beiladezettel weiterhin erhalten.
Neben der reinen Identifikation besitzt das System einige
zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten. Eine bedeutende ist
die Aufspielung des Abfuhrplanes bei landwirtschaftlichen Anfuhrgruppen. Der Lademauscomputer ist so ausgelegt, dass die Anfuhrplanung mit einer digitalen Karte
hinterlegt werden kann und eine einfache Navigation
von Miete zu Miete möglich ist. An der Hardware-Technik im harten Praxiseinsatz ist noch zu arbeiten.
91
24-Stunden-Anfuhr Rübenhof Ochsenfurt
In Absprache mit dem V + T hat Südzucker im Frühjahr
2006 ein Genehmigungsverfahren (beim Landratsamt
Würzburg und Stadtverwaltung Ochsenfurt) für einen
Probebetrieb mit 24-Stunden-Anfuhr nur für die Rückwärtskipper der beiden LMZ’s erhalten. Nach Einwilligung der Behörden und Toleranz der Öffentlichkeit war
während der Kampagne 2006, 2007 und 2008 eine
24-Stunden-Nutzung der vorhandenen Rückwärtskippe
durch die LMZ’s gegeben – immerhin 50 % der Anfuhrmenge wurde auf diese Weise abgewickelt. Für die Zeit
des Probebetriebes (und da zählte auch die Kampagne
2009 noch dazu) setzte Südzucker eine entsprechende
Frachttarifanpassung aus. Die Erfahrungen der Nachtanfuhr waren durchweg positiv. Für 2009 und folgende
wurde eine dauerhafte Genehmigung der Behörden
erreicht – allerdings mit Auflagen im Lärmschutzbereich.
Ab der Kampagne 2009 wurden sämtliche Entladestellen der Zuckerfabrik Ochsenfurt auf Rückwärtskippung
umgestellt. Durch die Anfuhr-Umstrukturierung (keine
Schlepperanfuhr mehr) reduzierte sich die Anzahl der
Transporteinheiten von 455 (2008) auf etwa 75 Lkw’s
(in der Zuckerfabrik Ochsenfurt). Das durchschnittliche
Ladegewicht erhöhte sich von 23,1 t (2008) auf 25,2 t
(2014) reine Rüben oder 27,5 t netto.
Aufgrund der strengen Auflagen im Lärmschutzbereich
(max. 43 dBA) wurde zur Kampagne 2011 die Einhausung der Kippe 3 (mit Nachtentladung) umgesetzt, die
Erneuerung des Fahrbahnbelages des Rübenhofes der
Zuckerfabrik Ochsenfurt eingeschlossen ... die Erwartungen in Bezug auf Lärmreduktion und Handhabung sind
erfüllt.
7. Bodengesundheit und Rübenreinigung
Die Reinigung der Rüben am Feldrand wird mittlerweile zu 100 % der fränkischen Rüben über 13 „Mäuse“
dargestellt; seit 2009 – nach Ablösung der Selbstanfuhr
mit Schleppern – werden im Ochsenfurter Bereich noch
10 Mäuse eingesetzt, im EI/WUG-Gebiet arbeiten die
drei benachbarten Gruppen des Rainer Gebietes auch
jeweils mit einer Maus. Die Berechnung des Erdverbringungsbeitrages erübrigt sich seitdem. Elf 10 m-Mäuse
waren 2015 im Einsatz.
Bei künftigen Neuinvestitionen wird auf die effektive
(Zwick-)Walzenreinigung geachtet. Zudem wird vom
Unterausschuss begrüßt, dass Südzucker bei der Abrechnung der Bruttofracht auch den Spediteur nach „reinen
Rüben” + „vorgereinigten” Erdanteilen (Durchschnitt) des
zugehörenden Werkes abrechnet.
Die Firma Holmer hat die ehemalige GEBO-Maus mittlerweile übernommen und zur „Terra felis“ weiterentwickelt. Neben der ROPA-Euro-Maus und der GrimmeKleine-Maus (alle möglich in 10 m-Version) sind damit
drei unterschiedliche selbstaufnehmende Verlademäuse
mit 10 m Aufnahme auf dem Markt. Beim Test der Arbeitsqualität anlässlich der Beet Europe Seligenstadt
2012 sind interessante Unterschiede zu diskutieren. Die
Firma Grimme schickt sich, nach der Übernahme von
Kleine einen neuen, selbstfahrenden Reinigungslader zu
konzipieren.
Die herkömmliche Nematoden-Untersuchung wurde bis
zur Schließung der Zuckerfabrik Zeil mit dem dortigen
Gewächshaus (Erfassung der Schläge, Untersuchung
und Mitteilung der Ergebnisse mit EDV-Unterstützung,
Verwendung von Einkammer-Gefäßen) dargestellt. Parallel dazu führten die Landesanstalt Freising (LfL – Abteilung Nematologie), die KWS SAAT SE, der Bodenge-
92
sundheitsdienst Ochsenfurt und die Arbeitsgemeinschaft
für das Versuchswesen in Franken Versuche in Feld und
Labor durch, um die Nematoden-Bekämpfung ohne Chemieeinsatz (über resistente Zwischenfrüchte und resistente/tolerante Zuckerrübensorten) weiter zu verfeinern
bzw. die Untersuchungsmethode zu vereinfachen. Praxisreife hat das neue Verfahren mit Acetox-Behandlung
von Bodenproben und PCR-Untersuchung erlangt, was
den bisherigen Biotest ersetzt. In den Vorjahren wurde
stets angestrebt, mit der neuen Methode ca. 2.000 ha
pro Jahr auf Nematoden zu untersuchen. Ein Sortenvergleich nach unterschiedlichen Zwischenfrüchten wurde
2010 an den Standorten Geroldshausen und Buchbrunn
in Absprache mit dem Institut für Zuckerrübenforschung
Göttingen angelegt. Mit dem Forschungsvorhaben Nematoden (2009 – 2013) bei der ARGE Franken wird der
Bedeutung dieses Erregers Rechnung getragen. 2004
wurde die Anbaugemeinde Grettstadt pilotmäßig mit
dem neuen Verfahren untersucht. 2005 stand Brünnstadt
an. 2006-2009 ging die Aktion im Ochsenfurter Gau
und im Bereich GEO-SW weiter; 2009 wurden rund 472
Proben (184 Anbauer) aus 47 Anbaugemeinden analysiert ... 2010 mit 1.680 Proben aus 154 Anbaugemeinden ... 2011 mit 960 Proben aus 126 Anbaugemeinden
... 2012 mit 1.093 Proben aus 48 Anbaugemeinden …
2013 mit 1.233 Proben aus 192 Anbaugemeinden und
2014 mit 843 Proben aus 251 Anbaugemeinden und
2015 mit 512 Proben aus 117 Anbaugemeinden! Rund
20–30 % der Proben waren in den letzten Jahren „mittel“
bzw. „stark“ befallen.
Aufgrund der „Fusionszusage“ (Franken-/Südzucker) aus
1988 entstehen den fränkischen Zuckerrübenbauern keine zusätzlichen Kostenbelastungen.
Die Rizomania-Problematik scheint züchterisch im
„Griff zu sein“. Gefragt ist immer stärker die Doppeltoleranz mit Nematoden.
Das verbesserte Leistungsprofil der neuen toleranten Sorten bei Befall und Nichtbefall hat die Anbauhürde bei
Rhizomania gänzlich verschwinden lassen. Diese löst
sich bei zusätzlicher Nematodentoleranz auch langsam
auf; deshalb nimmt der Anteil neuerdings von Adrianna
KWS/Kristallina KWS/Lisanna KWS zu (2015 = knapp
30 %).
8. Hofkommissionen
Die Anfuhrzeiten in Ochsenfurt (24 Stunden-Anfuhr von
Montag bis Freitag, bis 22:00 Uhr am Samstag) wurden
zur Kampagne 2009 + 2010 angepasst und sind zur
Kampagne 2015 unverändert geblieben – ausschlaggebend war das positiv verlaufene Pilotprogramm der
Nachtanfuhr für Rückwärtskipper – diese Maßnahme
trug zur weiteren Entzerrung der Anfuhr über den ganzen
Tag bei. Zudem erhielt die Kippe 3 eine Überdachung,
um die Lärmschutz-Auflagen gerade bei Nachtanfuhr
einzuhalten – was auch erfolgreich von den Behörden
bestätigt wurde! Die Verweilzeiten auf dem Rübenhof
haben sich mit 9,8 Minuten pro Lieferung (in 2015)
im Vergleich der Vorjahre (2014 = 10,6 Min.) beachtlich reduziert. Im Frachttarif wird der dreijährige Schnitt
(10,8 Minuten für 2015, 10,3 Minuten für 2016) berücksichtigt. In der Logistik der Nachtanfuhr stecken noch Potenziale zur Verkürzung der Hofumlauf-Zeiten, aber auch
beim analogen Umsetzen von Lieferungen mit reduzierter Probenahme in der Begutachtung.
Der Ochsenfurter Rübenhof hatte sich schon zur Kampagne 2010 mit dem Umbau der Entladestelle 2 und
der Entladestelle 3 für selbständiges (autarkes) Rückwärtskippen gerüstet, um nur noch Rückwärts-Sattelkipper bedienen zu können. Die Schätzerkabinen wurden
entsprechend angepasst. Die gewonnenen, positiven
Erkenntnisse resultieren auch auf den verbesserten technischen Möglichkeiten, die „lose Erde“ am Feld heraus
zu reinigen.
Unfälle beim Kippvorgang und Entladen (das Ausfahren
der Schurren entfällt) sind über die Südzucker-Haftpflichtversicherung gedeckt. In der Kampagne 2015 fielen
nur noch vereinzelt Lieferanten mit überhöhten Gesamtgewichten bei der Anlieferung auf; diese wurden angemahnt. Überladungen wurden nochmals wesentlich
minimiert.
Grundsätzlich begutachten mindestens zwei Personen
(Fabrikschätzer, Gutachter) jede Lieferung. Die Fabrikschätzer sind nur während der Kampagne bei der Südzucker angestellt und Vertreter aus der rübenbauenden
Landwirtschaft. Die Rübenbegutachter sind Beauftragte
des Verbandes und über den Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer tätig. Die Hofkommissionen begrüßten alle
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf den
Rübenhöfen. Die konzertierte Aktion um eine sichere
Rübenkampagne mit Fachstellen-Rundschreiben, reflektierenden Leuchtstreifen und Transporttarifbeschneidung bei
Überladung war überall spürbar/sichtbar. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen seit 2005 mit diesen Leuchtstreifen (oder aktiv beleuchtet) versehen sein. Rückwärts-Entlade-Möglichkeiten finden die fränkischen Transporteure
auch in Offenau, Wabern und Zeitz (jeweils 24-StundenAnfuhr) vor. Das Verhalten der fränkischen Transporteure
in den „externen“ Rübenhöfen wurde allgemein gelobt.
Probenahme und Aufbereitung waren in Ordnung. Auch
in Frostphasen kann durch ständiges Messerwechseln
und verlängerte Waschzeiten eine ordentliche Breiqualität gewährleistet werden. Die kurze Kampagne 2015
blieb von dieser Situation verschont.
Die Hofkommission tagte mit Verbands- und SüdzuckerFührung am 13.11.2015 in Ochsenfurt. Dabei wurden die
Vor- und Nachteile der neuen Ropa- und Kleine-Maus
mit Zwickwalzenreinigung zur Sprache gebracht. Ein Sicherheitshinweis in der Maus-Aufnahme „4 m-Abstand“
in dicken Lettern schafft Bewusstsein in der Praxis. Daneben besuchte die Geschäftsführung mit den zuständigen
Hofkommissionären entsprechende Veranstaltungen in
Wabern, Rain und Offenau.
Keinerlei Probleme sind lt. Südzucker im Ochsenfurter
Rübenhof durch den Wegfall der Wiegebelege und
der Nicht-Beprobung der „echten“ Beiladungen aufgetreten. Allerdings wird offenkundig, dass die vertraglich
geregelte Möglichkeit der Waschproben praktisch nicht
mehr umsetzbar ist. In der Regel hat der Anbauer erst
eine Rückmeldung über die Höhe der Abzüge, wenn die
Rüben bereits geliefert sind.
Wichtig ist jedoch, dass die Lieferdaten innerhalb kürzester Zeit nach der Lieferung im Rohstoffportal überprüft
werden können.
Im Bereich der Auffahrt des Ochsenfurter Rübenhofes
wurde eine Waschgelegenheit für Scheiben, Lichter und
Nummernschilder nachgefragt.
93
Mit der Unterscheidung in „Erdanhang“, „Loser Anteil“
und „Kopf“ (bzw. „Wertminderung“) ist eine hohe Qualität der Rübenbegutachtung zu halten. Das zusätzliche
Anfertigen von Protokollen bei Extremlieferungen (z.B.
mit faulen Rüben aufgrund Rhizoctonia oder Rübenkopfälchen) erhöht die Sicherheit bei der ordentlichen
Bewertung der Lieferungen. Unsere oberfränkischen Rüben werden in „Normaljahren“ in die Zuckerfabrik Zeitz
(mit Rüpro-Bewertung) transportiert. Die Erfassung des
Erdanteils und Kopfanteils (mit Nachköpfung) erfolgt dort
ebenso problemlos. Die Resultate sind durchaus mit den
Werten der Begutachtung vergleichbar.
Im Trockenjahr 2015 erfolgte kein „externer“ Transport
nach Zeitz, aber in reduzierter Menge nach Offenau,
Warburg und Wabern.
Sieben Beschwerden (Oc = 4; On = 1 und Rain = 2 =
Beiladungen) über die Begutachtung musste die Schiedskommission nach der Kampagne bearbeiten.
Hofkommissionen:
Ochsenfurt: Offenau:
Rain:
Wabern:
Zeitz:
Karl-Heinz Bernard
Jürgen Trabert
Klaus Preuß (BW)
Klaus Preuß
Dr. Klaus Ziegler
Thomas Muhr
Hermann Bonnländer
Rainer Stephan (2015 nicht aktiv)
9. Gemeinsame Veranstaltungen mit Vorstand und Ausschuss des
Süddeutschen Verbandes
Im Berichtsjahr wurden 7 Vorstands- und 6 AusschussSitzungen im Rahmen des Verbandes Süddeutscher Zuckerrübenanbauer abgehalten.
Als wichtige Themen werden aufgeführt:
■ Die Rübenlieferungsverträge
■ Die EU-Zuckermarktordnung, ab 2017 ohne Quoten
■ Reduzierte Probenahme
■ Konsultationen mit Südzucker zum Anbau ab 2017
■Kampagne
■ A+ R – Mittel und Restrübengeld
■Frachtdiskussion
■Rübenpreise
■ Fortführung der ZMO-Lobby-Arbeit
■ Fachstelle „Rübenlogistik“
■Biorübenanbau
■ Bewertung der Rüben in Zukunft (Neue Zielrübe)
■Dokumentation
■ Aktuelles zur Zuckerpolitik
■ Strategiekommission „Rohstoffsicherung ohne Quoten“
Am 16.12.2015 wurde in Ochsenfurt die Saatgutbesprechung der Südzucker AG mit den Vertretern der Süddeutschen Verbände und Arbeitsgemeinschaften abgehalten.
Es wurde festgelegt, welche Sorten zur Aussaat 2016 in
den einzelnen Verbandsgebieten besonders empfohlen
werden. Eine veränderte Vorgehensweise ist notwendig,
nachdem das Bundeskartellamt seit 21 Jahren verlangt,
dass der Zuckerrübenbauer jede zugelassene, 3-jährig
geprüfte (2 x SVR, 1 x LNS oder ausnahmsweise 1 x
WP2, 1 x LNS, 1 x SVR) Zuckerrübensorte auswählen
und zum Anbau bringen darf. Es wurde vereinbart, dass
Zuckerrübenanbauer nur Sorten (für die Biogas-Produktion)
anbauen dürfen, die auch für die Zuckerproduktion geeignet und geprüft sind. Strube und Syngenta Seeds
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haben weiterhin bestätigt, den Vertrieb von BiomasseSorten an Nicht-Zuckerrübenanbauer (keine Verbandsmitglieder) auch über Südzucker zu tätigen. Diese Züchter sind bereit, für Logistik- und Beratungsvorleistungen
5,00 Euro/U an das Kuratorium (Arges) abzutreten.
Aufgrund von Zulassungseinschränkungen von pillierten
Wirkstoffen auf drainierten Flächen wurden Alternativen
diskutiert und festgelegt – vor allem Bayer-Produkte (Neonics) sind betroffen.
Es wurde festgelegt, für den Anbau 2016 weiterhin auf
die Cruiser-Force- und Force-Magna-Pillierung zurückzugreifen, da Syngenta bereit ist, einen Rabatt von 10 bzw.
5 % zu gewähren. In der Folge ist auch BAYER bereit, für
die hohe Ausstattung (Poncho Beta plus) 10 % und für die
niedrige (Janus forte) 5 % Rückvergütung an die Bauern
zu gewähren. Die beiden Bayer-Varianten sind ab 2016
mit „Drainauflage“ belegt. Die Logistik mit den alternativen Syngenta-Produkten wurde festgelegt.
In dieser Sitzung werden die Grundsätze beschlossen,
nach denen Sorten in die engere Auswahl + Bestellung
aufgenommen werden. Demzufolge sollten Sorten mindestens 2 Jahre nach ihrer Zulassung in den Versuchen
der ARGES möglichst „breit” gestreut geprüft sein (3-jährig incl. 2. WP-Jahr) – Ausnahmen sind bei besonderem
Krankheitsdruck möglich! Bei der Saatgutfrühbestellung
wurde ab der Bestellung 2009 und Frühbestellung 2010
– analog zur Hauptbestellung – eine Freizeile neben
dem empfohlenen Spektrum geschaffen – in Zukunft ist
Früh- und Hauptbestellung terminlich nach den Winterversammlungen Mitte Februar zusammengelegt. Diese
Regelung war im Verhandlungsangebot der Züchter zu
akzeptieren, um 10 % (ab 2009/10) Frühbestellrabatt
zu erhalten.
Die Saatgutfrühbestellung für den Anbau 2017 wurde
auf Mai 2016 geschoben, da die Kontrahierung 2017
im Mai/Juni 2016 erfolgen wird.
Dazu wurden einvernehmliche Beschlüsse in allen Regionen und relevanten Verbandsausschüssen herbeigeführt.
Was anstand, war die Integration weiterer Züchter am
deutschen Markt (SESVANDERHAVE = SV, Betaseed =
BTS) in den Empfehlungsrahmen auf süddeutscher und
regionaler Ebene. Im Februar 2013 wurden erste Sorten zugelassen, die 2014 erstmals bestellbar waren und
2015 erstmals in die Empfehlungsliste rücken konnten.
Zukünftige Sortenempfehlung
Das System der Sortenempfehlung wurde – nach 1-jähriger Vorankündigung – für 2015 umgestellt:
■ Grundlage bleibt, dass nur mindestens zweijährig
(nach Zulassung) geprüfte Sorten empfohlen werden.
■ Die Anzahl der empfohlenen Sorten sollte auf
maximal 12 Sorten beschränkt sein, wobei sich die
Zusammensetzung von Normal- und Spezialsegment
nach den Anbauverhältnissen im Vorjahr und der
Einschätzung durch den Arge-Fachbeirat richtet.
■ Die Aufnahme neuer Sorten erfolgt nach festgesetzten Leistungskriterien.
■ Es soll mindestens eine Sorte je Züchter bzw. Genpool in die Empfehlung übernommen werden.
Test-Anbau einjährig geprüfter Sorten
Einjährig geprüfte Sorten sollen im „begleiteten“ Testanbau auf 50 – 100 Einheiten pro Werk beschränkt bleiben.
Zusätzlich soll daran festgehalten werden, dass in den
Faltblättern der Arbeitsgemeinschaften nur die Ergebnisse von mindestens zweijährig nach Zulassung geprüften
Sorten veröffentlicht werden. In den Fachversammlungen
des Winters soll die Leistung dieser einjährig geprüften
Sorten im Vergleich dargestellt werden.
10. Geschäftsführerbesprechungen, Projektgruppen und Fachstelle
„Rübenlogistik“
Sie fanden am 14.04.2015 (Ochsenfurt), 11.05.2015
(Mannheim),
09.06.2015
(Telefonkonferenz),
06.07.2015 und 09.09.2015 (Ochsenfurt), 09.10.
und 22.10.2015 (jeweils Telefonkonferenz) sowie
19.11.2015 in Ochsenfurt statt. Im Jahr 2016 fanden
am 11.01. und 05.02. Telefonkonferenzen statt – am
07.03.2016 eine ordentliche Geschäftsführer-Sitzung in
Ochsenfurt. Fachstellen-Sitzungen wurden am 14.04.
und 19.11.2015 angegliedert.
Themen waren u.a.:
■ ZMO-Lobby-Arbeit, Schilderaktion
■ Die Kampagne 2015
■ Reduzierte Probenahme
■ Konsultationen mit Südzucker zum Anbau 2017 ff.
■ Fachstelle „Rübenlogistik“
■ Die Zuckermarktordnung (ohne Quoten)
■Biorübenanbau
■ Rüben- und Transportlogistik
■ Beratungsstruktur der Zukunft
■ Individuelle Übertragung
■ Entblättern statt Köpfen, Rübenbewertung
■ Risikoausgleich für längere Kampagnen
■ Anbau 2016 und Liefervertrag 2016
■Rübenpreise
■ Pillierung des Saatgutes, Biomasse-ZuckerrübenSorten
■Rübenpreisvergleich
■ Wirtschaftserschwernis Mietenpflege
■ Die Qualitätsbezahlung
■ Kostenanalyse im Zuckerrübenbau
■ Erhebung Produktionstechnik, Umfrage
■Fachstellen-Seminar
■Frachttarif
■ Kompensation Quotenmehrausgabe
■ Strategie Rohstoff-Sicherung nach 2016/2017
■Dokumentation
Auf süddeutscher Ebene arbeitete der Geschäftsführer in
folgenden „Projektgruppen“ mit:
■ Nährstoff-Wechselwirkungen in Pflanze und Boden
■ Entblätterte Rüben/Göttinger Schätzrahmen, Rübenbewertung
■ Rübenprofi und Mont Blanc
■ Betriebswirtschaftliche Erhebungen
■Köpftechnik
■ Beet Europe/Agritechnica
Im „Offenauer Gespräch“ (11.05.2015, diesmal in der
neuen Südzucker-Hauptverwaltung Mannheim) wurden
die praktischen Erkenntnisse gemeinsam mit der „Südzucker-Rübenfront“ aufgearbeitet.
Der Geschäftsführer gemeinsam mit Rainer Stephan, Unterhohenried, arbeitete in den Fachstellen-Sitzungen am
14.04.2015 (Ochsenfurt) und 19.11.2015 (Ochsenfurt)
mit. Beim Fachstellen-Seminar am 10.06.2015 in Herrieden war Franken mit LMG/LMZ-Vertretern präsent.
Als Mitglied in der EUF-Arbeitsgemeinschaft war der
Geschäftsführer bei einer entsprechenden Tagung am
10./11.11.2015 in Ochsenfurt gefragt.
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11. Die Arbeitsgemeinschaft für das Versuchswesen in Franken
Unter Leitung von Johannes Menth, Rittershausen, anstelle des verhinderten Vorsitzenden Ernst Hahn, Rothenburg, fand am 27.11.2015 die Besprechung der Versuchsergebnisse des Jahres 2015 statt. Die Versuchsplanung
2016 war unter Vorsitz von Ernst Hahn, Rothenburg in
der Fachausschuss-Sitzung vom 04.03.2016 auf dem
Programm.
Die Arbeitsgemeinschaft ist eingegliedert in das Kuratorium für Versuchswesen und Beratung, Ochsenfurt sowie
dem Koordinierungsausschuss auf deutscher Ebene beim
Institut für Zuckerrübenforschung in Göttingen. Das Zusammenwirken von Kuratorium und ARGES wurde in den
Sitzungen am 30.09.2015, 18.11.2015 (Ochsenfurt),
24.02.2016 und am 08.03.2016 jeweils in Ochsenfurt
erörtert.
Die Kuratoriumstagung für das Versuchswesen in Süddeutschland fand am 13.01.2016 in Straubing statt; rund
700 Teilnehmer wurden in der Fraunhofer-Halle Straubing gezählt. Franken war mit einem Bus und 70 Teilnehmern präsent.
Neben vielen Versuchsbesichtigungen (für Züchter, Industrie, Ausschuss) sind noch die zahlreichen Felderbegehungen erwähnenswert. Die intensive Versuchs- und
Beratungsarbeit ist unter „IX. Versuchswesen 2015“ zusammengefasst.
12. Biorübenanbau
Noch 1998/99 bereicherten 17 fränkische Betriebe mit
knapp 100 ha Zuckerrübenfläche die Nischenproduktion von Biozucker. Der Anbau erfolgte damals auf Basis
des gewohnten Liefervertrages mit Zusatzvereinbarung.
Innerhalb der Garantiemenge erhielten die Betriebe
eine A-Preiszusage zuzüglich 50,00 DM/t Biozuschlag.
Diese Vorgehensweise hat sich prinzipiell nicht geändert
(siehe Liefervertrag im Anhang!). Aufgrund sinkender
EU-Grundpreise konnten höhere Biozuschläge pro t
ausgehandelt werden: 2006 = 32,50 Euro; 2007
= 40,00 Euro; 2008 = 43,00 Euro; 2009–2013 =
46,00 Euro; 2014 = 40,00 Euro; 2015 = 50,00 Euro;
2016 eine Mindestzusage von 20,00 Euro/t).
dieses Thema bei Südzucker im Jahr 2002 wieder neu
aufgegriffen. Etwa 60 ha (12 Betriebe) in 2002, 35 ha
(13 Betriebe) in 2003, 33 ha (11 Betriebe) in 2004, 49 ha
(15 Betriebe) in 2005, 81 ha (17 Betriebe) in 2006,
69 ha (18 Betriebe) in 2007, 86 ha (22 Betriebe) in
2008, 75 ha (23 Betriebe) in 2009, 111 ha (26 Betriebe) in 2010, 192 ha (31 Betriebe) in 2011, 239 ha
(40 Betriebe) in 2012, 223 ha (37 Betriebe) in 2013,
182 ha (32 Betriebe) in 2014 und 200 ha (30 Betriebe)
in 2015 wurden von Südzucker aus Franken disponiert. In
der Warburger Biozucker-Kampagne kamen 8.842 t Rüben aus Franken zur Verarbeitung (mit 18,4 % Pol. Anfang
Oktober 2015).
Bio-Nichtquoten-Rüben wurden mit 15,00 Euro/t vergütet. Ansonsten galt der Quotenrüben-Mindestpreis.
Für den Anbau 2015 konnten die Saatgut-Firmen der
Forderung der Öko-Verbände nachkommen, auch ökologisch erzeugtes Saatgut bereitzustellen, was die Kosten
für dieses Saatgut erheblich verteuert. Die „Graupille“
wird mit einem Biozuschlag von 40,00 Euro/Einheit vertrieben.
Die Biozuckerrübenbauer sind auch Verbandsmitglieder
und werden von der Geschäftsstelle aus betreut. Ein „Runder Tisch Bio-Rüben-Zucker“ bringt die Anliegen/Anforderungen von Bauern, Beratung, Vermarktern … in Einklang.
Der Verband koordiniert die Zusammenarbeit zwischen
Anbauern, Südzucker, Ökoverbänden und staatlicher Beratung. Als Vertrauensmänner fungieren dabei Wilhelm
Gebhardt, Gnötzheim und Hilmar Cäsar, Gut Dächheim.
Alle Maßnahmen – sowohl in Anbau, aber auch Vermarktung – sind irgendwann auf ihre Wirtschaftlichkeit zu
prüfen. Aus diesem Grund hatte Südzucker sich im Juli
1999 entschlossen, die Biozucker-Produktion auszusetzen.
Einige dieser Biozuckerrübenbauer haben seitdem – allerdings außerhalb der EU-Zuckermarktordnung für die
Schweizer Ökokampagne in Frauenfeld – Rüben geliefert; aufgrund Veränderungen in der Agrar-Politik wurde
96
Beim Biorüben-Rübentag am 02.02.2016 in Unterpleichfeld (Sportheim) sollten Anregungen zur Unkrautbekämpfung, Sorten (Arge Franken) und für die Vermarktung gegeben werden.
Die bisherigen Biozuckerrübenbauern im SüdzuckerGebiet haben die Zusage, deren Rüben auch 2016 zur
Verarbeitung von Biozucker abgenommen zu bekommen
(Neuanbauer sind willkommen).
Die Schweizer Ökozuckerkampagne aus Rüben in der
Zuckerfabrik Frauenfeld wurde in 2006, 2007, 2008 und
2009 (nach Pause in 2005) aufgegriffen. 2010 war sie
ausgesetzt. Für 2011 mit 2015 war wieder die Möglichkeit gegeben.
13. Ehrungen
Mit der Ehrennadel des Verbandes Fränkischer Zuckerrübenbauer, der „Goldenen Zuckerrübe“, wurden in
den Kreisversammlungen verdiente Vertrauensmänner für
18-jährige Tätigkeit geehrt:
Kreisversammlung Cadolzburg, 22.01.2016
■ Fritz Großmann, Hornsegen
Goldene Zuckerrübe für Michael Krapf
Michael Krapf, Frankenwinheim, war seit 1990 als Gutachter/Schätzer des Verbandes/Ringes Fränkischer
Zuckerrübenbauer tätig. In dieser langen Zeitspanne
verstärkte er die Bewertungsteams und Schätzermannschaften zunächst der Zuckerfabrik Zeil, ab 2002 die
in Ochsenfurt und zwischendurch sogar die in Wabern
(Nordhessen). Sein Naturell, seine Gewissenhaftigkeit
und Fachkompetenz waren beste Eigenschaften für die
objektive Bewertung fränkischer Rüben auch in der Ferne. Damit häuften sich viele Anekdoten in den letzten
26 Kampagnen an, die das Tagesgeschäft um Erd- und
Kopfbesätze von Lieferungen auflockerten, ohne die
ernste Aufgabe an der Nahtstelle zwischen Anbauer und
Zuckerfabrik aus den Augen zu verlieren. Diese sensible
Tätigkeit war ihm unverkennbar ans Herz gewachsen.
Unser aller Dank für die gute, abwechslungsreiche Zusammenarbeit begleite ihn allemal (Schätzer-Abschied,
Gnodstadt am 17. Dezember 2015).
Bei der Generalversammlung wurde Dr. Klaus Bürcky,
Ochsenfurt, mit der „Goldenen Zuckerrübe“ ausgezeichnet. Der Geehrte hat sich schon seit gut zwei Jahrzehnten
um unsere süddeutsche und fränkische Zuckerwirtschaft
verdient gemacht. Unter Kollegen gilt er als wissenschaftlicher Praktiker, letztendlich vorzüglicher Forscher und
Berater.
Der gebürtige Pfälzer hat in Stuttgart-Hohenheim studiert
und in Ulm im Bereich Pflanzenphysiologie promoviert.
Anfang 1977 begann seine Rübenlaufbahn am Institut
für Zuckerrübenforschung (IfZ Göttingen). Fortan kümmerte er sich auch um Pflanzenernährung, die Analyse
der Saatgutqualität und um die „aufkeimende“ Rizomania, die vor allem in Süddeutschland schnell bedrohliche Ausmaße annahm. Die IfZ-Forschungen wurden unter seiner Leitung in der Versuchsstation Groß-Gerau ab
1984 intensiviert. 1991 entschloss sich Bürcky, zur Südzucker zu wechseln – zunächst als Geschäftsführer des
Bodengesundheitsdienstes und dann ab 1995 als Leiter
der Abteilung Landwirtschaftliche Forschung. In Doppelfunktion übernahm er 1996 auch die Geschäftsführung
des Kuratoriums für Versuchswesen und Beratung im Zuckerrübenanbau in Ochsenfurt. Dabei koordinierte, intensivierte und ordnete er auch die Versuchstätigkeiten für
fünf süddeutsche Arbeitsgemeinschaften (incl. Franken).
Die alljährliche Kuratoriumstagung und viele unzählige
Fachartikel tragen seine Handschrift. Legendär sind seine
umfassenden akkuraten Ergebnis-Darstellungen rund um
die Sortenempfehlungen jeweils in der dzz-Januar-Ausgabe. Die nachhaltige Förderung der süddeutschen (und
auch fränkischen) Zuckerrübenanbauer lag ihm stets am
Herzen.
Würdigung für Erna Höchner
Am 31.3.2016 endete nach 44-jähriger Tätigkeit bei
der Süd- bzw. Frankenzucker der aktive Dienst von Erna
Höchner, Großlangheim. Seit der Lehrzeit 1972 kannte
sie – wie keine andere – die Analyse der Zuckerrüben.
Vor 1980 wurden die Zuckerrüben nach dem durchschnittlichen Zuckergehalt aller Rüben (an der Schneidmaschine) bezahlt. Erna Höchner war seit 1980, also
schon im Probelaufjahr, ununterbrochen in diesem Rübenlabor der Zuckerfabrik Ochsenfurt tätig. Heute ist das
Ochsenfurter Rübenlabor das größte bei Südzucker. Auf
zwei Analysenbahnen und im 3-Schichtbetrieb werden
die Rübenproben von Ochsenfurt, aber auch von den
Zuckerfabriken Offenau, Offstein, Wabern und Warburg
untersucht. Außerhalb der Kampagne arbeitete „unsere
Erna“ im Werkslabor an der Analyse sämtlicher Produkte und Hilfsstoffe, vom Zucker in allen Facetten bis zum
Abwasser. Unverzichtbar war Höchner bei der Aufarbeitung und Untersuchung unserer Proberodungen, die
jährlich ab Ende Juli anfallen. Aus den Ergebnissen leiten
sich Ernteprognose und letztendlich die komplette Kampagneplanung ab. Daneben kam sie bei unzähligen
Sonderproben für Promotionen und der Arbeitsgemeinschaften zum Einsatz.
Die fränkischen Zuckerrübenbauer bedanken sich bei
den Geehrten für ihren langjährigen, engagierten Einsatz zum Wohle aller.
97
14. Versammlungswesen
Die gut besuchte Generalversammlung der fränkischen
Zuckerrübenbauer (26. Juni 2015, Mainfrankensäle,
Veitshöchheim) stand unter der Leitung des Vorsitzenden
Dr. Jochen Fenner mit dem Motto:
„Zukunft: Zucker & Rüben im (EU-) Wettbewerb“
Dieses Motto wurde plakativ durch eine Schauwand hinter dem Podium und eine Präsentation unterstrichen.
Die zwei Hauptreferate richteten sich – auch mit Blick auf
die persönliche Vita der Referenten – an diesem Leitthema aus. Die Brisanz der Vorträge schlug sich im Besuch
(250 Personen, darunter 87 Vertrauensmänner) nieder.
Renate Kesten war in unserer Geschäftsstelle von 1986
bis 2006, also über 19 Jahre, für Verband und Ring sowie für den Club fränkischer Landwirte als Sekretärin und
Buchhalterin tätig. In dieser Zeit erwarb sie sich durch
ihre offene Art, ihr großes Engagement und ihr ausgeprägtes Organisationstalent höchste Wertschätzung und
Anerkennung.
In einer separaten Würdigung ehrt Dr. Jochen Fenner
den im April verstorbenen Südzucker-Vorstandssprecher
Dr. Theo Spettmann (1986 – 1988 Frankenzucker-Geschäftsführer, 1988 – 2009 u. a. Sprecher im Vorstand
der Südzucker AG).
Anschließend bat der Vorsitzende um ein Grußwort:
Bereits zu Beginn geht der Vorsitzende auf die Thematik des Tages und das Motto der Veranstaltung ein.
Die Zuckerwirtschaft agiert nachhaltig in der Region.
Verlässliche Rahmenbedingungen sind ein Muss. Er attestiert eine wahrlich aufregende Zeit der letzten Jahre
und Wochen, die sich auch in vielen Passagen des Geschäftsberichtes wiederfindet:
„Vor genau einem Jahr haben wir auf unserer Generalversammlung in Kürnach darüber diskutiert, wie es unter neuen Rahmenbedingungen mit unserer fränkischen
und süddeutschen Zuckerwirtschaft weitergehen kann
und soll. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Vereinbarungen, die bereits in den Winterversammlungen
vorgestellt wurden. Aber es bleibt noch einiges zu tun!
Leider haben sich die bereits vor einem Jahr erkennbaren
negativen Tendenzen auf dem Zucker- und Ethanolmarkt
fortgesetzt, was wir deutlich in den Ergebnissen von Südzucker und natürlich auch in unseren Rübenpreisen zu
spüren bekamen.
Vor diesem Hintergrund sind wir auf die Ausführungen unserer beiden heutigen Referenten besonders gespannt“
… führte der Vorsitzende ein.
Dr. Jochen Fenner bittet die Versammlung, der im vergangenen Jahr verstorbenen Verbandsmitglieder und
verdienter Persönlichkeiten zu gedenken. Stellvertretend
nennt er die Vertrauensmänner Richard Grimm, Kleinrinderfeld, † 01.09.2014 und Karl May, Weigenheim,
† 03.01.2015.
Des Weiteren gedachte er Prof. Brinkmann,
† 23.09.2014, der als Direktor des Instituts für Landtechnik Bonn (1970–1985) über viele Jahre unsere Maschinenvorführungen in Seligenstadt wissenschaftlich begleitete.
Mitte Juni erreichte uns die traurige Nachricht vom Tod
von Renate Kesten, geb. Troll, die nach längerer Krankheit am 11. Juni 2015 im Alter von 64 Jahren verstarb.
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Paul Lehrieder – MdB aus Gaukönigshofen:
■ Dank für Einsatz und Wertschöpfung rund um Rüben
+ Zucker für die Region;
■ Kontakthalten zum Agrar-Ausschuss im Bundestag
über MdB Alois Gerig zugesagt;
■ Passendes Motto des Tages – Wunsch auf weiterhin
große Wertschöpfung der Rübe.
Ehrung mit der „Goldenen Zuckerrübe“ für
langjährige Verdienste im fränkischen Zuckerrübenanbau:
■ Dr. Klaus Bürcky:
u. a. 1996–2015 Geschäftsführer des Kuratoriums
für Versuchswesen und Beratung in Süddeutschland
– siehe unter 13. Ehrungen!
VORTRAG: Präsident Bernhard Conzen
Präsident der CIBE (Internationale Vereinigung der Europäischen Zuckerrübenanbauer),
Brüssel und Vorsitzender des RRV (Rheinischer RübenbauerVerband e.V.), Bonn
„Süße Rübe – bitterer Markt?“
Der Vorsitzende Dr. Jochen Fenner leitet nach den
turnusgemäßen Regularien in den Vortragsblock der Generalversammlung über und nimmt zu einigen aktuellen
Entwicklungen wie folgt Stellung:
2014 konnten wir mit über 86 t/ha eine absolute Rekordernte bei mittleren Zuckergehalten (17,55 %) einfahren,
was einem Zuckerertrag von 15,15 t/ha entspricht.
Die Rübenpreise sind allerdings deutlich ins Rutschen gekommen – eine Tatsache, die so manche Enttäuschung
bei der letzten Rübengeldrate verursachte.
Die schon im Vorjahr knapp unterdurchschnittliche
­Rübenfläche von 23.500 ha wurde in diesem Anbaujahr
wegen notwendiger Übertragungen und mäßiger Preis-
aussichten in Franken um ca. 20 % auf nur noch 18.830 ha
reduziert. Die Zahl der aktiven Anbauer ist weiter von
4.129 auf 4.018, also um 2,7 %, gesunken.
Zweifellos befinden wir uns angesichts des Wegfalls
von Quoten und Mindestpreis ab 30.09.2017 in einer
herausfordernden Situation. Wir sind aufgerufen, uns auf
allen politischen Ebenen für erträgliche Rahmenbedingungen einzusetzen und selbst alle Kräfte zu bündeln,
um Rübe und Zucker in unserer Region wettbewerbsfähig
zu halten.
Viele Rationalisierungen und Effizienzsteigerungen haben wir bereits realisiert oder in die Wege geleitet. Als
Beispiel führt er den Rübentransport an, der nach mehrjährigen Weichenstellungen 2014 erstmals im gesamten
Verbandsgebiet ausnahmslos von bäuerlichen Abfuhrgruppen bewältigt wurde – und dies mit großem Erfolg.
Das Zusammenspiel von politischer Überzeugungsarbeit sowie Effizienzsteigerungen auf allen Ebenen der
Zuckererzeugung und –vermarktung werden auf unseren hervorragenden süddeutschen Standorten auch in
Zukunft einen wirtschaftlichen Rübenanbau ermöglichen.
Wie diese Zukunft – mit all ihren Schwierigkeiten – im
Detail zu beurteilen ist, das werden wir jetzt von zwei
ausgewiesenen Experten hören. Wir sind sehr gespannt
auf die Vorträge von:
Herrn Bernhard Conzen,
Präsident der CIBE und Vorsitzender der ADR sowie des
Rheinischen Rübenbauer-Verbandes zum Thema
„Süße Rübe – bitterer Markt?“
und
Herrn Dr. Wolfgang Heer,
Vorstandsvorsitzender der Südzucker AG, zu dem Thema
„Südzucker – Perspektiven für die Zukunft“
In seinem 54-minütigen Referat erläutert CIBE-Präsident
Bernhard Conzen folgende Teilbereiche:
■ Die Zuckerrübe macht für einen Rheinländer das ganze Jahr über Freude – hohe Rüben- und Zuckererträge verbessern internationale Wettbewerbsfähigkeit,
hohe Energieeffizienz … Auszahlung im Folgejahr;
den Zuckerrübenbauern belastet aber aktuell der
Wegfall der Quoten ab 2017 und der Preisverfall an
den Zuckermärkten.
■Daneben tun sich „Baustellen“ auf: Greening, Neonics, Glyphosat (Mulchsaat?), deren Ausgang noch
nicht sicher absehbar ist;
■„Knappe Ware ist gute Ware“ – in Europa sind die
Läger nach dem Rekordjahr 2014 voll (6,4 Mio. t
Nichtquoten-Zucker, 0,9 Mio. t Endbestand an Quotenzucker sind zu erwarten – 2,9 Mio. t Übertragung!)
– die Zuckerverwender fordern trotzdem noch eine
Wandlung von der EZ-Kommission, wogegen sich die
CIBE/CEFS wendet.
■ Die spannende Frage ist: Bleibt dieser Zucker noch bis
2017 auf Lager (Beispiel Frankreich: 1 Mio. t in den
Silos, Flächenrücknahme 2015 = nur ca. 5 %! – ähnliches ist aus Polen zu berichten);
■bei 404,00 Euro (Referenz-)Zuckerpreis arbeiten die
Zuckerunternehmen nicht kostendeckend, diese leben
von der Substanz (bei einem Rübenauszahlungspreis
von 26,29 Euro/t bei 16 % Pol.);
■aktuelle zuckerpolitische Forderungen formuliert (u. a.
zusätzliche EU-Zuckerexporte, Abschaffung der EUProduktionsabgabe, Beihilfen für private Lagerhaltung,
keine temporären Marktsteuerungsmaßnahmen, Erhalt des EU-Preisberichterstattungssystems…) mit den
Dauerthemen Begrenzung weiterer Freihandelsabkommen, Auswirkung gekoppelter Zahlungen für den
Zuckerrübenanbau.
■ Was passiert ab 2017?
Es gibt weiterhin ein zuckerspezifisches Regelwerk
(EU-VO 1308/2013);
Rübenanbau ist mehr denn je im doppelten Wettbewerb:
Auf dem Acker und auf dem Süßungsmittelmarkt;
„Kopplung“ für Zuckerrüben in Frankreich steht im
Raum;
Stevia wird ein Nischenprodukt bleiben; Isoglucose
wird sich einen größeren Markt schaffen.
■Hoffnungsschimmer: Vergleich der Produktionskosten
z.B. Brasil/EU – 2002 = 125 % in Brasil günstiger,
2011 = nur noch 35 % auseinander! Die EU holt auf!
480,00 bis 500,00 Euro/t – Zucker wäre das für alle
Seiten auskömmliche Niveau …
■Wettbewerb der EU-Anbauregionen – verfälscht
durch nationale gekoppelte Rüben-Beihilfen (derzeit
10 Länder, bis 2016 eine Nachmeldung noch möglich);
■der Wettbewerb auf dem Acker muss eine hohe Fixkostenbelastung des Zuckerrübenanbaus und das
höhere Risiko (mit einer Lagerung bis Januar) im Auge
haben;
■ Was noch wichtig ist: Öffentlichkeitsarbeit (und da der
stete Hinweis auf Nachhaltigkeit mit den sehr guten
Produktions-, Umwelt- und Sozialstandards) … CO2Bindung höher als bei Wald, Nitrataneignungsvermögen, heimische, regionale Wertschöpfung …;
99
■eine sachgerechte, emotionsfreie Diskussion um Rübenzucker sollte stets das Ziel sein: NichtregierungsOrganisationen (NGO’s) und EU-Kommission dürfen
die EU-Zuckerwirtschaft nicht auseinander dividieren.
Dr. Wolfgang Heer erhält für seinen kurzen Vortrag würdigenden Beifall, wollte er doch mit seiner konzentrierten
Beamer-Präsentation die Zuhörer nicht überfordern.
Diskussion (Leitung Dr. Jochen Fenner):
Der Referent endet mit der Aussage: Rübenanbau wird
dort nachhaltig beibehalten, wo er einen deutlichen
Deckungsbeitrags-vorsprung im Feld hat und es eine gut
funktionierende Rübenversorgungskette und Transparenz
auf dem Markt gibt.
Das Referat erhält großen Applaus der Anwesenden. Die
Diskussion dieses Vortrages erfolgt nach dem Referat von
Dr. Wolfgang Heer.
REFERAT: Dr. Wolfgang Heer
Vorstandsvorsitzender der SÜDZUCKER AG, Mannheim
„Südzucker – Perspektiven für die Zukunft“
Dr. Wolfgang Heer hält ein 22-minütiges Referat; seine
Präsentation ist wie folgt zusammenzufassen:
■ Kommentierung des Südzucker-Geschäftsjahres
2014/2015:
Umsatzrückgang auf 6,8 Milliarden Euro;
Rückgang des operativen Ergebnisses um 71 % auf
181 Mio. Euro (v.a. wegen Zucker + Ethanol);
Frucht + Spezialitäten sind solide Standbeine;
Hinweis auf Preisreporting der EU:
März = 419,00 Euro/t; April = 417,00 Euro/t;
■ „Fit for success“ – Plan der Südzucker für die Zukunft;
globale Mengenentwicklung am Weltmarkt mit geringerer Erzeugung ab 2015/2016 als Verbrauch;
Übergangsphase bis 2017 = Zeit hoher Unsicherheit
am Markt;
„Fast wäre es besser gewesen“, bereits 2015 alles
neu zu fixieren“;
Geld für Strukturmaßnahmen wäre in der EU vorhanden, aber nicht der politische Wille („Zucker“ ist für
EU-Kommission abgeschlossen);
Wettbewerbsfähigkeit ist das Schlüsselwort der Zukunft;
Ressourcen-Effizienz (noch besser werden auch im
Zuckerrübenanbau);
flexibles Vertragssystem zwischen Unternehmen und
Anbauer;
Verschlankung der Verwaltung, Aufgabe der Rohzucker-Raffination (Marseilles);
klare Willenserklärung gegen gekoppelte Zahlungen
(obwohl Südzucker von den Zahlungen in Polen indirekt profitiert);
Aufbau des Standortes Zeitz als Verbundstandort
(Zuckerfabrik, Ethanolanlage, Stärkefabrik) mit Schaffung von Arbeitsplätzen.
100
In der anschließenden Aussprache über beide Vorträge
werden von den Herren Hanskarl Frhr. von Thüngen,
Markus Werner, Lothar Voltz, Dr. Stefan Streng, Dr. Peter
Sutor, Hans Imper, Bernhard Conzen und Dr. Wolfgang
Heer folgende Gesichtspunkte ergänzt:
■Bericht vom deutschen Bauerntag in Erfurt: Gedrückt
aggressive Stimmung mit Blick auf zunehmende Restriktionen (bei Tierwohl, Neonics, Glyphosat, Greening …)
■ Ökologische Vergleiche der Rübe mit Wald sind problematisch, um den Vorzug der Rübe herauszustellen
… ein Vergleich mit Flächen, die als Ausgleichsflächen
aus der Produktion genommen wurden, hinkt aber
ebenso – in der öffentlichen Diskussion führt die Reduktion auf plakative, verständliche „Extreme“ am weitesten …
■auf die wiederholte Nachfrage, wie Südzucker die
Zukunft konkret meistern will, antwortet Dr. Wolfgang
Heer:
AKP/LDC-Problematik (freier Import) hat vor allem
die europäische Zuckerwirtschaft getroffen – die Politik hat uns das eingebrockt; die EU-Politik unterstützt
dabei die EU-Zucker-Branche nicht mehr. Was hilft,
ist einzig die relative Vorzüglichkeit des regional erzeugten Rübenzuckers, d. h. die Wettbewerbsfähigkeit von Rohrrohzucker-Raffination innerhalb der EU
wird abnehmen (= auch ein Grund, um „Marseilles“
zu schließen);
■in die EU kommt hauptsächlich Rohzucker (nur ca.
300.000 t Weißzucker); dahinter steckt eine indirekte
Entwicklungshilfe;
■ unsere Zukunft wird sich am Markt entscheiden;
■die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) belastet
den Zuckerrübenanbau – Frankreich geht mit GAP
ganz anders um (hält sich meist streng an die Vorgaben der EU-Kommission); eine Vereinheitlichung/Vereinfachung auf deutscher Seite muss bis 2018 erreicht
werden – die NGO’s sind mit GAP nicht zufrieden
(Ausnahme: Blühstreifenprogramme);
■Studien zur Ökoeffizienz von „Mager-rasen“ gibt es
nicht … der Vergleich mit Zuckerrüben hinkt …
■ CropEnergies mit aktuellem Ergebnis-Minus – andere
Wettbewerber am Markt verzeichnen parallel das
beste Geschäftsjahr – der Zusammenhang mit den
Rohstoffen Getreide/Zuckerrüben wurde erläutert.
Dies entscheidet über Wirtschaftlichkeit und Flexibilität. „Ensus“, die englische Tochter von CropEnergies,
war im vergangenen Geschäftsjahr belastend … wird
aktuell aber wieder positiv gesehen. Insgesamt war
der Rohstoff-Einkauf teurer!
■Schadensersatzansprüche von Zuckerkunden aus
dem Kartellrechtsverfahren gegen Südzucker zu begründen, ist vor Gericht schwierig durchzusetzen. Die
Beweislast kehrt sich um! Grundsätzlich hat aber jeder Zuckerkunde das Recht, dies einzuklagen.
■Klimatische Phänomene („El Nino“) haben auf dem
globalen Zuckermarkt größeren Einfluss als militärische Auseinandersetzungen.
■Weitere Verbundstandorte in (Süd-)Deutschland –
am besten mit Kartoffelstärke – sind wünschenswert
– analog „Zeitz“ ist noch „Wanze“ aufgestellt; die
Kartoffelstärke ist bei der Agrana beheimatet – Dr.
Wolfgang Heer ist bei Südzucker offen für diese Anregung/Verbundproduktion.
■Der Wettbewerb mit anderen Zuckerunternehmen in
Europa wird sich an der relativen Wettbewerbskraft
(am Markt, beim Kunden) in diesem Konzert beweisen … direkt beim Kunden und seinen Ansprüchen/
Wünschen (Stichwort „Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung“); Nachhaltigkeitsfragen zu beachten, bedeutet immer einen gewissen Perspektivwechsel in der
Vermarktung.
■Das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) sollte
wenig Auswirkungen direkt auf den Zucker haben –
jedoch kann es indirekt zu Verwerfungen bei Isoglukose (Freihandelsabkommen USA-Mexiko) kommen;
zudem ist Zucker oft der Schlüssel für andere Bereiche (Fleisch/Mais); das GVO-Thema könnte gesellschaftlich wieder „in“ werden, neu diskutiert werden …
■ Zucker gilt in solchen Verhandlungen oft als „sensibles
Produkt“ (so auch bei TTIP). Mit dem NAFTA-Abkommen (USA/Mexiko) ist die Gefahr groß, dass mexikanischer Rohzucker/Isoglukose nach Europa kommen
… das muss verhindert werden;
■Export auf dem Weltmarkt muss ab 2017 ohne Restriktionen möglich sein; darauf baut die EU-ZuckerBranche!
■Wettbewerb der Rübe auf dem Feld bedeutet auch,
die Eignung für die Biogas-Produktion zu berücksichtigen – selbst Präsident Conzen spricht von einer internen Verwertung in seiner eigenen Biogas-Anlage von
42,00 Euro/Rübe!
Wünsche und Anträge wurden nicht gestellt.
Der Geschäftsführer informiert über verschiedene Vorgänge:
STRUBE-Service-Aktion 2015
■ Aufgangsproblematik 2015 mit überlagertem STRUBESaatgut aus 2015 erläutert; Besprechungen mit
Strube- und Südzucker-Verantwortlichen am 23.04.
und 22.06.2015;
■135 Fälle in Süddeutschland mit Nachsaat – das
Gros aus Franken (bilaterale Lösung – Anbauer/
Strube – auf Kulanz-Basis zugesagt);
■ alle vollen Restsaatgut-Einheiten 2015 (angebrochene/
nicht angebrochene) werden getauscht in 2016er
Saatgut von STRUBE;
■ Sammelaktion im Rahmen der VM-Versammlungen 2015;
■Information aller Strube-Saatgutbezieher 2015 über
dzz, Rundschreiben und Rohstoffportal.
Blattkrankheiten-Monitoring läuft an…
17. September 2015
Vertrauensmänner-Versammlungen in Schallfeld
und Gollhofen
(Fingerzeig auf Kampagnebeginn)
■ Sportlicher Termin in den Feldern zur Schosser und
Meldenbeseitigung;
■ Sauerstoff-Schilder-Aktion (auf Nachfrage) mit unserer „Multi-Kulti-Rübe“;
Nächste VFZ-Generalversammlung =
24. Juni 2016, MFS Veitshöchheim
Der Geschäftsführer verwies auf die vielfältigen Informationsquellen (Anbauhinweise Franken, ARGE-Versuchsheft), die jedem zur Verfügung stehen. Daneben wird der
Verband zeitnah per Rundschreiben informieren – wenn
es ganz schnell gehen muss, auch per SMS (gemeinsam
mit SÜDZUCKER) … und bis zur Kampagne 2015 mit
neuer Homepage.
Abschließend appellierte Dr. Jochen Fenner noch an
alle Anwesenden, das Motto des Tages vor Augen zu
behalten und „stets Flagge zu zeigen“ für auskömmliche
Rahmenbedingungen und positive Darstellung unseres
„Zuckers“ in der Öffentlichkeit:
■„Die Herausforderungen für die Zuckerbranche sind
immens.
■Nur durch eine Bündelung unserer kreativen Kräfte
auf Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungsebene werden wir dem entgegentreten können.
101
■Dabei müssen auch die Rahmenbedingungen angepasst und in vielen Bereichen verbessert werden.
■Dies beinhaltet den Erhalt des Außenschutzes, keine
unausgewogenen Handelsabkommen, unbegrenzte
Exportmöglichkeiten ab 2017, Wegfall der Produktionsabgabe, keine dauerhaften gekoppelten Zahlungen in EU-Ländern und Instrumente zur Marktentlastung, wie Förderung der privaten Lagerhaltung.
■Wenn dies alles zumindest zum großen Teil gelingt,
dann sollte unsere süddeutsche Zuckerwirtschaft
doch auch dieses Tal überstehen.“
Der Südzucker wünschte er weiterhin viel Erfolg, dass
es als innovatives und kompetentes Unternehmen an der
Seite der Bauern bleiben möge; denn dann sind auch
die Zuckerrübenbauern erfolgreich ...
Die Presse veröffentlichte im Nachhall der VFZ-Generalversammlung einen Artikel im BLW und MAIN-POST–
analog auch in der dzz (Juli 2015).
Vor der Veranstaltung wurden 31 Schilder für die Blühstreifen – Pilotprojekte in Franken verteilt.
Informationsveranstaltungen
In den 14 Kreisversammlungen traten als Redner für den
Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer der Vorsitzende,
Dr. Jochen Fenner, der 2. stellvertretende Vorsitzende,
Johannes Menth und der Geschäftsführer, Dr. Klaus
Ziegler sowie für den Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer
der Geschäftsführer, Christian Beil, auf.
Für die Südzucker AG/Geschäftsbereich Zucker/Rüben
referierten Dr. Rainer Schechter, Dr. Georg Vierling, Dir.
Manfred Kröhl, Dir. Alfons Münch, Inspektor Gerhard
Murmann, Inspektor Ernst Merz und sein Mitarbeiter
Simon Vogel. An den überregionalen Versammlungen
nahmen 2.297 Zuckerrübenbauer (incl. Rode-GBR’s,
VM, Kuratoriumstagung) teil.
Versammlungsthemen waren:
■ Abgekühlter Zuckermarkt mit Preisentwicklung
■ Entwicklung der bäuerlichen Beteiligung (SZVGPapiere)
■Vegetationsverlauf
■ Zuckerpolitik und Agrarpolitik
■Südzucker-Rohstoffportal
■ Nachhaltigkeit der Zucker- und Rübenproduktion
■ Mengen- und Preissteuerung ab 2017
■Pflanzenschutz
■ Zukunft Quotenregelung + Lieferrechte – Ausgangssituation 2017
■ Eckpunkte des Anbaus ab 2017
■ Mietenschutz – mechanisierte Mietenpflege
■ Neue Sortenempfehlung
■ Kampagne 2015
102
■ Anbau-Empfehlungen und „Rübenprofi“
■ Industrie-Rüben/Zucker bei Südzucker
■ Kostenstruktur des Anbaus in Franken
■ Rübenpreise + Bezahlungssystem
■ Individuelle Übertragung letztmals
■ Qualitätsbezahlung und -bewertung
■ Rohstoffportal + Anbauplaner 2016
■ Rübenbegutachtung, Rückwärtskippung
■ Pillierung des Saatgutes, Drainauflage
■ SZVG-Themen und Zusammenhänge
■ Vertrauensmänner + Rohstoff-Service-Schulungen
■ „Highlights“ Unternehmen Südzucker
■ Roden, Laden, Reinigen und Transport
■ Anbau 2016 – Flächenausweitung
■ Vertragsänderungen ab 2016
■ Ethanolmärkte, Teller & Tank-Diskussion
■ Saatbettbereitung + Saatzeit + Greening
■ Lieferrechte = Basis des Zuckerrübenbaus
■ Begutachtung mit neuer Zielrübe
■ Rübenabrechnung + Auszahlung
■ Frachtbeteiligung der Zuckerrübenbauer
■ EUF-Düngung, Grunddüngung, Bodenstruktur
■ Transport in fünf Zuckerfabriken (2015 in drei)
■ Elektronischer ZR-Liefervertrag
■ Blattkrankheiten-Strategie der Bekämpfung
■ Reduzierte Probenahme
Besondere Diskussionspunkte waren:
■ Anfuhrorganisation und neue Rübenströme, Feldwegeproblematik
■ Zukunft Zucker + Rüben ohne Quoten
■ Anbau ab 2017 – Strategie der Produktionsausweitung
■ Bodenuntersuchung nach EUF
■ ZMO-Rahmenbedingungen, Lieferrechtspreise, Pachtpreise
■ Südzuckerengagement, Kartellverfahren
■ Die Erzeugung von Qualitätsrüben, Ethanolrüben,
Industrierüben
■ Werbung/Schilderaktionen für Rüben-Zucker
■ Wirtschaftlichkeit der Südzucker-Beteiligungen
■ Rübenanbau in besonderem Konkurrenzumfeld
■ Einbezug der VM’s in die Logistik
■ Anbauausgestaltung 2016 + 2017
■ Kontrahierung ab 2017
■ Papierintensive Rübenabrechnung – Rohstoffportal
■ Kosten und Wirkung der Pillierung
■ Mehr Flexibilität bei Lieferrechtswanderung
■ Rolle des Rohstoff-Service der Südzucker
■VM-Aufgaben
■ „Mont Blanc“-Beratungsinitiative
■ Bezahlungssystem ab 2017
■ Hinweis auf Besuch der Generalversammlung mit
politischen Signal
■ Lager- und Lieferrisiko bei immer längeren Kampagnen
■ Neue Zielrübe: Microtopping ohne Blätter
■ Anbau ohne Quoten, aber mit Lieferrechten
■ Konkurrenzfähige Rübenpreise
■ frühe Mitteilung des Anfuhrplanes
■ weitere Detailfragen zum Anbau post Quota
■ kritische Situation eines wirtschaftlichen Zuckerrübenanbaus
■ Begutachtung von Beiladungen, reduzierte Probenahme
■ Frachtferne Rüben mit Übertragungsmöglichkeit
■ Biozucker bei Südzucker
■ finanzieller Anreiz zur Steuerung der Anbaudisziplin
■ Anpassung der Saatgut- und PS-Preise
■ faire Zucker-Rüben-Preise
■ Zuckermärkte 2015/2016 und 2016/2017
Von der Arbeitsgemeinschaft für das Versuchswesen in
Franken referierten Ing. (FH) Manfred Anselstetter und
Landwirtschaftstechniker Erich Göbel in 13 Ortsversammlungen mit einer Besucherzahl von 708 Teilnehmern über
den modernen Zuckerrübenbau (sowie die Ochsenfurter
Besonderheiten von Seiten Südzucker).
Es wurden folgende Themen neben den neuesten Versuchsergebnissen behandelt:
■ Erfahrungen aus dem Trockenjahr 2015
■ Amino-N-orientierter Zuckerrübenanbau
■ insektizide Pillierung + Drainauflagen
■ Blattkrankheiten und Sortenstrategie
■ Wassersparende Anbauverfahren
■ Bekämpfung von Schädlingen
■ erlösorientierte Sortenwahl und N-Düngung
■ Nematoden-tolerante Sorten
■ Rhizoctonia-tolerante Sorten
■ Sorten-Empfehlung 2016 ff.
■ Klimawandel und Saatzeitpunkt
■ organische Düngung
■ Mulchsaat, Zwischenfruchtanbau, Strip-Till
■Bodenuntersuchung
■ extensiver-Intensiver Anbau – Greening
■ neue Herbizide und Hilfsstoffe
■ neue Indikationszulassung, Abstandsauflagen
In den Versammlungen der Arbeitsgemeinschaft sprachen über die Belange der Zuckerfabrik Rübeninspektor
Ernst Merz, Simon Vogel und Sebastian Siebauer über:
■Kampagnedaten/Mietenpflege
■ Rübenabrechnung-/bezahlung der Südzucker
■Strip-Till-Aktivitäten-Praxisrelevanz
■ Tiefgreifende Bodenbearbeitung zu Zuckerrüben
■ Blühende Rübenfelder
■ EUF zahlt sich aus!
■ „Rübenprofi“ + Elektronischer Liefervertrag
■ Umfrage-Ergebnisse – Mulchsaat
■ Qualitäten, Amino-Stickstoff und Ausbeute
■ Ethanolrüben, Industrierüben
■ Sägeräteeinstellung bei trockenem Frühjahr
■ maschinelle Mietenabdeckung
■ Wirtschaftlichkeit des Anbaus
■Südzucker-Rohstoff-Service
■Bodenbearbeitung
■Industrierüben-Produktion
■Blattkrankheiten-Monitoring
■Südzucker-Rohstoffportal
In der Diskussion wurden von den Anbauern folgende
Themen angesprochen:
■ Anbau ohne Quoten ab 2017
■ Produktionsstrategie der Südzucker ab 2017
■ Frachtbeteiligung des Anbauers
■ äußere Qualität von Sorten
■ Pflanzenschutz, Pillierung ohne Neonics
■ EUF-Bodenuntersuchung + Düngung
■ Feldwegebau, Transportumstellung
■ bäuerlicher Transport
■ Fahrer-/Mieterverhältnis bei LMG-/LMZ-Abfuhr
■ Sortenwahl + Blattkrankheiten + Überlagerung
■ 120 Tage-Kampagnen an 2017
■Carbokalk
■ Rüben- und Mietenpflege
■ Zwischenfrüchte + Greening
■ Anfuhreinteilung und Abfuhr
■ konzentrierte Abfuhr, Blockabholung
■ schlagbezogene Abfuhr
■ Anbau von Zuckerrüben in Konkurrenz anderer
Feldfrüchte
■ Erzeugung von Qualitätsrüben
Insgesamt nahmen ca. 75 % der Verbandsmitglieder die
Weiterbildungsmöglichkeiten wahr ... etwas weniger als
im Vorjahr.
Den Biorübentag in Fährbrück am 02.02.2016 gestalteten die Herren der Arge Franken mit (70 Teilnehmer).
Neben den Aufsichtsrats-Sitzungen der LMZ-West/Ost
und der LMG Ochsenfurt gestalteten Vorsitzende und
Geschäftsführer die jeweiligen Generalversammlungen
aktiv mit:
■
■
■
18. Juni 2015
20:00 Uhr, Mehrzweckhalle Erbshausen
18. September 2015
20:00 Uhr, Gasthaus Stern, Gollhofen
01. Oktober 2015
19:30 Uhr, Sportheim Herlheim
Die lokale und überregionale Presse sowie Rundfunkanstalten berichteten von den meisten Ereignissen.
103
15. Unterrichtung der Verbandsangehörigen
In der Berichtszeit wurden zur Information der Damen
und Herren Vertrauensmänner sowie der Zuckerrübenbauer zwei Rundschreiben herausgegeben. Gemeinsam
mit der Südzucker AG, Gebietsdirektion Mitte/Rübenabteilung Ochsenfurt bzw. Rain hat der Verband acht
Rundschreiben verfasst. Ab September 2012 sind diese
Rundschreiben generell jedem Rohstoffportal-Nutzer
zugänglich. Zusätzlich hierzu wurden Informationen zur
Schlagdokumentation und Nachhaltigkeit, Empfehlungen zur Blattkrankheiten-Bekämpfung (plus SMS!), Informationen zum Kampagnebeginn 2015 in Ochsenfurt
und Rain a. L. – sowie:
■ Vertrag 2015 und Saatgutbestellung
■ Informationen zum Zuckerrübenanbau 2015
■ Nutzung des Südzucker-Rohstoffportals
– Info-Broschüre
■ Individuelle Übertragung 2015
– Anbauumfang 2016
■ Mietenabdeckung – aktuell – 2015 augesetzt!
■ Achtung: Blattkrankheiten bei Zuckerrüben 2015
■ Sorten- und Anbau-Empfehlungen
■ Schlagdaten-Bestellung Carbokalk – EUF-Vliese
■ Biokampagne 2015 und Anbau 2016
■ Bezahlung der Industrierüben 2015 – keine IRZ
■ Zusatzvertrag für Biorüben
■ Schlagdokumentation und Nachhaltigkeit – Überprüfung der Anbaugemeinden
■ Reichenberg, Albertshausen, Limbachshof
(15 Anbauer)
■ vorläufige Rübenabrechnung 2015 (zum Zwecke
der Umsatzsteuerfeststellung)
■ Flyer „Gemeinsam für einen sicheren Rübentransport“
(Transporteure)
■ Retroreflektierende Folien (Transporteure, Transportgruppen)
■ Mitteilung der Rübenkategorien und Qualitätsmitteilung 2015
■ Saatgutbestellung für den Anbau 2016
■ Vertragsindustrierüben für den Anbau 2015 + 2016
■ Südzucker-Report 2015 (Winterversammlungen)
■ Werbung für eine „Schilderaktion“
■ Flyer „Anforderungen für den landwirtschaftlichen
Transport ...“
■ Industrierüben: Markt, Menge, Preis, Übertragung,
Anbau 2015/2016
■ Futtermittelbestellung über das Rohstoff-Portal
■ Übertragung und Anbau 2016
■ Aktuelle Informationen zum Zuckermarkt
– Anbau 2015
■ Bestellung von Saatgut für Biomasse-Rüben
■ Nematoden-Untersuchung 2015 + 2016
■ Lieferdaten-Einsicht über das Rohstoff-Portal und
Wegfall des Wiegebeleges an der Ausgangswaage des Rübenhofes der Zuckerfabrik Ochsenfurt
■ Reduzierte Probenahme ab 2015
104
Vor der Kampagne fanden zwei Versammlungen für die
Vertrauensleute statt: Am 17.09.2015 in Gollhofen und
Schallfeld. An diesen Veranstaltungen haben 185 Vertrauensleute (insgesamt 225 Besucher) teilgenommen.
Die Anwesenden wurden über die Probleme vor der
Kampagne 2015 und die anstehenden VM-Wahlen (mit
Strukturbereinigung) unterrichtet. Sie wurden über den
neuesten Stand der
■Ernteaussichten
■ Zuckerpolitik-Auswirkungen auf den Anbau 2016
■ Zuckermarkt – Mengen- und Preissystem ab 2017
■ Kampagneplanung 2015, Logistik des Transports
über Internet (Rohstoffportal)
■Saatgutbestellung/Blattkrankheiten
■ Rübenbegutachtung in der Kampagne 2015 + EUF
■ Reduzierte Probenahme ab 2015
■ Beschlüsse des Ausschusses
■ Industrierüben, Ethanolrüben 2015/2016
■ Neuerungen der Rübenabrechnung/-bezahlung
■ Aktuelle Lage am Zuckermarkt
informiert.
Die Vertrauensleute (und die SRS-Leute) wurden in zwei
Versammlungen am 25.02.2016 (Herlheim/Gollhofen)
zur Kontrahierung 2017 geschult – 170 Vertrauensleute
von 213 möglichen waren anwesend.
Die vorgetragenen Probleme und Wünsche der teilnehmenden Zuckerrübenbauer/Vertrauensleute wurden behandelt.
Seit 1. Februar 1992 ist in der Verbandsgeschäftsstelle
ein Informationstelefon, kurz „Infotel“ genannt, installiert und erfreut sich reger Nutzung. Unter der Rufnummer
09303/99199 kann sich jedes Verbandsmitglied über
die aktuelle Situation in und um Zuckerrüben informieren.
In der Berichtszeit (01.04.2015–31.03.2016) wurden
insgesamt 27 Ansagen durchgeführt, die 3.357 Interessenten (Vorjahr 3.602) abgehört haben.
Seit dem 08.12.1999 ist das Eibelstadter Rübenteam
(VFZ, ARGE, RFZ) unter www.frankenrueben.de
und/oder www.rueben.de am Netz. Pro Woche
verzeichnen wir etwa 2.000 Zugriffe auf unser Angebot. Eine neue Homepage mit Anpassung an die neueste Kommunikationstechnik ist seit September 2015
umgesetzt. Daneben arbeitet die ARGE Franken an
­
www.bisz.suedzucker.de mit.
Damit stellen sich die „Frankenrüben” dem Trend der Zeit
auf eine stetige Erreichbarkeit. Unter der entsprechenden
„Webseite” kann Tag + Nacht das Neueste rund um Zucker + Rübe abgerufen oder kommuniziert werden. An-
dererseits findet die „Handy-Epoche” noch die tageszeitunabhängige Ergänzung. Alle Herren des Eibelstadter
Beraterteams sind mobil erreichbar.
Sauerstoff-Schilder-Aktion 1999–2015
Die Leistungen der Zuckerrübe sollen breite Kreise der
Bevölkerung durch eine Schilderaktion in ganz Süddeutschland erfahren. Mit Schildern „Sonnenkraftwerk
Rübe” auf Rübenfeldern, die an Spazier-, Wander- oder
Fahrradwegen liegen, konnten viele interessierte Verbandsmitglieder in ihrer näheren Region werben/aufklären. Knapp 500 Exemplare glänzen mittlerweile in ganz
Franken. Ständige Nachfragen bestätigen die Aktualität
dieser Aktion auch für 2015/2016. Eine Neuauflage
mit neuem Konzept (Bioethanol, C02-Bindung) wurde
ab 2012 umgesetzt. Im Rahmen von Feldtagen, Ortsfesten (Tag der offenen Hoftüre) und „Blühstreifen“ (u.a. an
30 Praxisschlägen) sind diese Schilder präsent und verfügbar.
Rüben-Situation in TV Touring, Radio Primaton Schweinfurt, Radio Charivari, Bayerischen Fernsehen (mit Maschinenring Ochsenfurt – Ernte) bzw. Bayerischen Rundfunk (Welle Mainfranken). Daneben informierten der
Geschäftsführer, Vorsitzende und Ausschuss-Mitglieder
die Lokalpresse (Wochenblatt, Main-Post, die Fränkische
Landeszeitung, die Kitzinger, Windsheimer Zeitung, Saalezeitung, BLW, Hohenloher Tagblatt) für entsprechende
Artikel.
Des Weiteren gaben die Vorsitzenden und der Geschäftsführer mehrmals Interviews mit Rundfunkanstalten
zur EU-Markt-Politik-Situation, der Kampagne 2015 bzw.
Erlösaussichten.
Viele lokale Aktionen zur Sensibilisierung der Zucker/
Zuckerrübe-Belange, zum Erhalt wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in Feld und Fabrik oder im Rahmen der aktuellen Zuckerpolitik landeten in der Lokalpresse und dzz
... herzlichen Dank!
Mehrmals während des Jahres kommentierte Dr. Klaus
Ziegler, Geschäftsführer, die Kampagne und die aktuelle
16. Überregionaler Informationsaustausch/Öffentlichkeitsarbeit
Vorstand und Geschäftsführung des Verbandes Fränkischer Zuckerrübenbauer betreuten – meist in Kooperation mit Südzucker und Süddeutschem Verband – viele
Gäste und Besuchergruppen ... Multiplikatoren u.a.:
■10.04.2015
AG Europa (MdEP Hohlmeier, MdB Dr. Weisgerber) an der IHK Würzburg
■14.04.2015
Fachstellen-Beirat in Ochsenfurt
dzz-Redaktionskomitee in Ochsenfurt
■15.04.2015
Feldstudie zur Dimethoat-Registrierung
(MR Ochsenfurt-Geschäftsstelle)
■16.04.2015
Marktforum des BSTMELF in München
■17.–24.04.2015
Kongress des Weltverbandes der Zuckerrüben- und
Zuckerrohr-Anbauer in Mexiko City
■23.04.2015
Saatgutprobleme Strube-Besprechung in Eibelstadt
MLG-Vorstands- und Aufsichtsrats-Sitzung in Ochsenfurt
■29.04.2015
Arbeitswelt 4.0, vbw-Ufr./Region Mainfranken, MFS
Veitshöchheim
■28./29.04.2015
AK Sorten des Koordinierungsausschusses am IfZ
Göttingen
■30.04.2015
SRS-Kickoff-Veranstaltung in Herrieden
■05.05.2015
Versuchsbesichtigung (Strip-Till, mech. Unkrautbekämpfung) am Ihingerhof, Stuttgart-Renningen
■06.05.2015
Generalversammlung des Verbandes Bayerischer
Zuckerrübenanbauer e.V. in Rain a.L.
LMZ-Zeil Ost-Aufsichtsrats-Sitzung in Sulzheim
■07.05.2015
Besichtigung Bayer CropScience-Pillierungsversuche,
KWS SAAT SE
■11./12.05.2015
ON-Gespräch der operativen Ebenen VSZ/Südzucker in Mannheim
■19.05.2015
Besichtigung Pillierungsversuche Syngenta Allersheim, Schallfeld
■17.–22.05.2015
IIRB-Arbeitsgruppe „Agricultural Engineering“,
Desherb‘Avenir IV in Tourny (F)
■26.05.2015
Cercospora-Resistenzmanagement – SyngentaGespräch in Eibelstadt
■27.05.2015
Besichtigung IfZ/Arge-Versuche (Pillierung, Sorten,
Vibrance, Herbizide)
■28.05.2015
Besichtigung Wertprüfungen (BSA, IfZ, Arge Franken)
105
■01.06.2015
Arge-Franken-Rundfahrt für VFZ-Ausschuss + Besichtigung,
KWS-Station in Seligenstadt
■02.–06.06.2015
CIBE-Kongress in Berlin mit dzz-Red.-Komitee-Sitzung
■03.06.2015
Arge-Franken-Rundfahrt „PSM-Industrie-Versuche“
■04.06.2015
dzz-Redaktionskomitee in Berlin
■09.06.2015
Arge-Franken-Rundfahrt „Züchter-Versuche“
■10.–11.06.2015
AK Pflanzenbau in Eibelstadt/Sommerhausen
■10.06.2015
Fachstellen-Seminar in Herrieden
■11.06.2015
LMZ Zeil West – Aufsichtsrats-Sitzung in Bergrheinfeld
■12.06.2015
Generalversammlung des VSTZ in Grimma-Kloster
Nimbschen
■11./12.06.2015
Lehrfahrt der Landseniorenvereinigung Halle-SaalKreis (Würzburg/Seligenstadt)
■15.–17.06.2015
VFZ-Lehrfahrt nach Mecklenburg-Vorpommern
(ZF Anklam)
■18.06.2015
LMZ Zeil West – Generalversammlung in Erbshausen
■22.06.2015
Saatgutprobleme Strube – Besprechung in Eibelstadt
■23.06.2015
KWS-Feldtag in Seligenstadt
■24.06.2015
Arbeitsgruppe „Betriebsbefragung“ der WVZ in
Göttingen
■25.06.2015
KWS-Fachtagung in Einbeck
■26.06.2015
VFZ-Generalversammlung in Veitshöchheim
■30.06.2015
Fachtagung/Beratertag (Forsch. trifft Praxis) am
Ihingerhof, Stuttgart-Renningen
■03.07.2015
Promotionsprüfung Sven Fischer am Ifz Göttingen
■06.07.2015
CARMEN-Symposium in Straubing
■07.07.2015
50 Jahre dzz-Festakt auf dem Main Ochsenfurt/
Würzburg
■08.07.2015
LMG Ochsenfurt – Aufsichtsrats-Sitzung
■10.07.2015
AG Europa mit MdEP Deß/MdB Dr. Weisgerber in
Sommerhausen (TTIP)
106
■16.07.2015
Südzucker-Hauptversammlung in Mannheim
■17.07.2015
Mainpost-Reportage zu Trockenjahr 2015
■04.08.2015
DLG-Feldtage 2016 – Besprechung Konzept in
Ochsenfurt
■05.08.2015
Interview Bayerischer Rundfunk zum Stand der Rüben
■11.08.2015
Strategiegespräch mit BBV Unterfranken in Rottendorf
■19.08.2015
LMG Ochsenfurt – Aufsichtsrats-Sitzung
■25.–26.08.2015
Agritechnica-Neuheiten-Kommission in Frankfurt
■02.–03.09.2015
12. Göttinger Zuckerrübentagung
■08.–10.09.2015
CIBE/CEFS/EFFAT-Tagung in Mailand (EXPO) –
EU BEET SUGAR SUSTAINABILITY PARTNERSHIP
Round Table
VHPZ-Generalversammlung in Worms
■11.09.2015
Interview Bayerischer Rundfunk zur Kampagne 2015
■14.09.2015
LMZ Zeil Ost – Aufsichtsrats-Sitzung in Sulzheim
■15.09.2015
25 Jahre DNZ in Rethmar
■17.09.2015
VM-Versammlungen in Schallfeld und Gollhofen
■18.09.2015
LMG Ochsenfurt – Generalversammlung in Gollhofen
■18.–22.09.2015
Workshop „Zuckermarkt nach 2017“ in Bonn (BMEL)
■23.09.2015
Wetterauer VWZ-Generalversammlung in Reichelsheim
■28.09.2015
ZRM-Generalversammlung in Fährbrück
■29.09.2015
Strategiegespräch mit BBV (Generalsekretär Müller)
in Eibelstadt
■30.09.2015
Kuratoriums-Vorstands-Sitzung in Ochsenfurt
■01.10.2015
LMZ Zeil Ost – Generalversammlung in Herlheim
■05.10.2015
Interview Bayerischer Rundfunk/TV Touring zum
Kampagnestart 2015
■06.10.2015
Sitzung BSA-Widerspruchs-Ausschuss 3 (Rüben) in
Hannover
■08.10.2015
Saatgutproblem Strube-Besprechung in Eibelstadt
■12.10.2015
Fernseh-Interview TV Touring auf dem Rübenacker
(Martinsheim)
■15.10.2015
Besprechung mit ADAMA (Somprero) in Eibelstadt
■20.10.2015
UPL-Gespräch/Reportage in Köln-Brühl
■26.10.2015
Fachgespräch mit Staatsminister Brunner in Feuerbach (Betrieb Hopfengart)
(MdL Dr. Hünnerkopf, MdB Dr. Weisgerber)
■30.10.2015
Zwischenfruchttag in Rottenbauer
(AELF Würzburg/KAR mit Betriebsleiter Horst Düll)
■06.11.2015
„Faszination Boden“ – AELF Karlstadt,
Mainpromenade
■09.–11.11.2015
Agritechnica Hannover, Forum Bodendruck
■10.11.2015
EUF-Arbeitsgemeinschaft – Tagung in Ochsenfurt
■12.11.2015
BBV-Demo in Augsburg
■16.11.2015
LMZ-West- Besprechung in ZF Ochsenfurt
(Kampagneverlauf)
LMG-Besprechung in Ochsenfurt („GH Schmied“)
■17.11.2015
LMG Ochsenfurt – Aufsichtsrats-Sitzung in Ochsenfurt
■18.11.2015
AK Pflanzenschutz-Arges in Ochsenfurt (Kuratorium)
■19.11.2015
Kommission Rübenanalytik in Ochsenfurt
Fachstellen-Beirat in Ochsenfurt
■20.11.2015
Treffen AK-Sorten (Dr. Vierling) in Ochsenfurt
■24.11.2015
Treffen mit BStmELF-Amtschef MD Bittlmayer in
ZF Rain a.L.
■25.11.2015
Arbeitsgruppe „Betriebsbefragung“ der WVZ in
Göttingen (IfZ)
■26.–30.11.2015
Züchter-Gespräche zum Anbau 2016/2017 in
Eibelstadt
■01.12.2015
Züchter-Gespräche zum Anbau 2016/2017 in
Eibelstadt
■05.12.2015
Interview TV Touring zum Stand der Kampagne
■07.12.2015
Bayer/BASF-Fachtagung auf der Hallburg, Volkach
BBV-Fachgespräch „Trockengebiet Franken“ in Eibelstadt (Hotel Kapellenberg)
Jugendförderung Franken in Mannheim (Preisträger)
■09.–1.12.2015
AK Sorten/KA-Sitzung am IfZ-Göttingen
■10.12.2015
KWS-Fachtagung Zuckerrübe in Einbeck
BBV-Kreisbauerntag Würzburg in Giebelstadt
■11.12.2015
ZAV-DNZ-Fachversammlung in Northeim
(Anbau 2017 ff.)
■14.12.2015
Ochsenfurter Wirtschaftsforum mit MdL-Ministerin
Scharf
■16.12.2015
dzz-Redaktionskomitee in Ochsenfurt
Saatgutbesprechung (Kuratorium/Arges) in Ochsenfurt
■17.12.2015
Schiedskommission Rübenanalytik in Ochsenfurt
■18.12.2015
LKP-Ausschuss-Sitzung in Weichering/ Fachgespräch
KWS-Station Seligenstadt
Mainpost-Interview „Zuckermarkt im Umbruch“
■02.01.2016
Kanapee-Gespräch in Röttingen (Politik-Treffen)
■13.01.2016
Kuratoriumstagung in Straubing
Bus-Exkursion mit 70 Teilnehmern aus Franken
■28.01.2016
Beratertagung in Düren
■02.02.2016
Biorüben-Info-Veranstaltung in Sportgaststätte Unterpleichfeld
■05.02.2016
25 Jahre Ortsversammlung Allersheim
■15.02.2016
„Landwirtschaft und Klimawandel“ vlf-KT/WÜ,
GWF Repperndorf
■15.–17.02.2016
IIRB-Kongress in Brüssel
■23.02.2016
Besprechung mit Getreidering Würzburg in Eibelstadt
■24.02.2016
Arges in Ochsenfurt (Versuchsergebnisse, Planung)
■25.02.2016
VM-SRS-Schulungen in Herlheim, Gollhofen
■29.02.2016
Besprechung mit LLD Maier, Würzburg
■02.03.2016
Info-Austausch mit LMG/LMZ’s in Ochsenfurt
■03.03.2016
44. LKP-Generalversammlung in Weichering
(MD Bittlmayer)
MR Ochsenfurt – Generalversammlung – Saalbau
Lutz in Giebelstadt
■07.03.2016
Besprechung mit Bieneninstitut – Uni Würzburg/
Hubland (DLG-Feldtage 2016)
■08.03.2016
Kuratoriums-Vorstands-Sitzung in Ochsenfurt
■15.03.2016
Besprechung mit Syngenta – „Pillierung der Zukunft“
in VFZ-GS Eibelstadt
107
17. Reform der Zuckermarktordnung (incl. „Post Quota ab 2017“)
Die Jahre 2006 bis 2013 – in der Historie
Am 24. November 2005 hat sich nach vielen Protesten
der Zuckerwirtschaft der EU-Agrarministerrat auf einen
Beschluss geeinigt, der am 20. Februar 2006 von den
EU-Agrarministern formell verabschiedet wurde und am
1. Juli 2006 in Kraft trat, jedoch mit Blick auf Preissenkung, Kompensation, Restrukturierungsfonds, Importregelungen für LDC-Zucker ... in unserem Sinne verbessert
wurde; zu begrüßen war natürlich die lange Laufzeit bis
2016/2017 (nach Verlängerung 2013) ohne zwischenzeitliche Überprüfung.
(= 62,50 Euro/t Zucker). Die Zuckerindustrie ist verpflichtet, mit dem erhaltenen Betrag die stillgelegten
Werksstandorte zurückzubauen und Sozialpläne für
die Arbeitnehmer zu erstellen.
■ Zusätzlich zu seinem Anteil aus der Umstrukturierungsbeihilfe erhält der Rübenanbauer eine zusätzliche
Zahlung von 237,50 Euro/t Zuckerquote. Zusammen
ergibt dies knapp 300,00 Euro/t Zucker, sind knapp
45,00 Euro/t Vertragsrüben für Anbauer bei Südzucker.
Letztendlich ist die Frage erlaubt:
Was konnten wir (durch unsere Aktionen) verbessern?
Süddeutsches Modell zur Rückgabe von Vertragsrüben
Der Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. mit
seinen Landesverbänden, die Süddeutsche Zuckerrübenverwertungsgenossenschaft (SZVG) und Südzucker beschlossen, an dem freiwilligen Rückgabeprogramm teilzunehmen. Die freiwillige Rückgabe diente dazu, einer
hoheitlichen entschädigungslosen Kürzung 2010 zuvor
zu kommen.
■ Rübenpreissenkung 39,7 % statt 43 %
■ Preissenkung in 4 Stufen statt in 2 …
■ Ausgleichszahlungen 64,2 % statt 60 % (ab 2008)
■ Einführung der Schutzklausel gegen die LDC-Staaten
– Verschärfen der Ursprungsregeln für LDC-Importe
■ Erhalt der Zucker-Exportmöglichkeiten innerhalb
WTO-Limits
■ Beibehaltung der Zuckerintervention bis 2009
■ Aufstockung des Restrukturierungsprogramms der EU
Ein weiteres Ziel der süddeutschen Zuckerwirtschaft war
es, eine möglichst große Menge an Vertragsrüben im
Rahmen einer freiwilligen Rückgabe mit Struktur verbessernder Wirkung zu bekommen, um die Kürzung der
Vertragsrüben aller Rübenanbauer möglichst gering zu
halten. Um Frachtkosten zu senken, gab Südzucker mit
einer zusätzlichen Frachtprämie in entfernteren Gebieten
einen weiteren finanziellen Anreiz zur Rückgabe von Vertragsrüben.
Das Ringen um die Rahmenbedingungen zum Anbau
2007 ließen das Ausmaß der Nachbesserungsnotwendigkeiten erahnen, die dann 2007/08 auf uns zukamen!
Zur Umsetzung der beschlossenen Rückgabe von Zuckerquote in den Umstrukturierungsfonds kam im Rahmen
der 1. Rückgabewelle ein Rückgabemodell in drei Schritten zur Anwendung:
Jeder Zuckerrübenbauer erhielt noch vor den Winterversammlungen 2006 ein Informationsschreiben über
den Werdegang und den Beschluss zur Reform der Zuckermarktordnung detailliert aufgeschlüsselt. Im Oktober
2006 wurden die Übertragungs- und Nachlieferungsmöglichkeiten individuell mitgeteilt.
Freiwillige Rückgabe von Vertragsrüben
Die EU-Agrarminister haben am 26. September 2007
die notwendigen Beschlüsse zur Reform der Zuckermarktordnung gefasst. Dabei war es Ziel, die Bedingungen und die Annahme des Umstrukturierungsfonds zu
verbessern:
■Im Prinzip kann jeder Landwirt direkt Quote in den
Fonds zurückgeben. Diese Rückgabe ist allerdings
begrenzt auf maximal 10 % der Zuckerquote des
Zuckerunternehmens. Falls ein Unternehmen jedoch
mehr als 10 % seiner Quote zurückgibt, sind die direkten Rückgaben einzelner Landwirte an den Fonds
gegenstandslos.
■Im Falle einer Quotenrückgabe und bei entsprechender Schließung von Werkskapazitäten werden
625,00 Euro/t Zucker Umstrukturierungs-beihilfen bezahlt. Davon entfallen 90 % auf die Zuckerindustrie (=
562,00 Euro/t Zucker) und 10 % auf die Rübenanbauer
108
1. Schritt: Einzug von nicht mit Lieferrechten abgedeckten Vertragsrüben
Im ersten Schritt wurden die Vertragsrüben, die nicht mit
Lieferrechten abgedeckt waren, eingezogen. Auf den
Einzug dieser Mengen im Falle von dauerhaften Kürzungen der Zuckerquote durch die EU-Kommission wurde
seit Jahren hingewiesen, zuletzt bei der Ausgabe von
Lieferrecht „M“. Die betroffenen Landwirte wurden insbesondere im Erinnerungsschreiben der SZVG zur Zeichnung von Lieferrecht „M“ am 15. Januar 2007 hierüber
informiert. Über diesen Schritt wurden bereits 1,1 % von
den angestrebten 13,5 % der Zuckerquote einbehalten.
2. Schritt: Freiwillige Rückgabe von Vertragsrüben
Alle Zuckerrübenanbauer des Anbaujahres 2007 erhielten ein Angebot zur freiwilligen Rückgabe von Vertragsrüben.
Zusätzlich zur EU-Umstrukturierungsbeihilfe zahlte Südzucker eine Frachtprämie für jeden km über 50 bis 85
km Entfernung zum nächstgelegenen Südzucker-Werk in
Höhe von 0,30 Euro/t, von 86 bis 120 km Entfernung
0,45 Euro/t und km sowie für jeden km über 120 km
Entfernung 0,50 Euro/t und km. Bei Rückgabe von Teilmengen erhielt der Betrieb von Südzucker lediglich eine
Frachtprämie für jeden km über 50 km Entfernung zur
nächsten Fabrik in Höhe von 0,30 Euro/t. In Summe wurden mit diesem Schritt 6,0 % der 13,5 % eingesammelt.
3. Schritt: Kürzung der notwendigen Mengen bei
den verbleibenden Rübenanbauern
Durch die Rückgabe der 2006 erworbenen Zuckerzusatzquote, die zu einer Erhöhung des Zuckergehaltes
im Rübenlieferungsvertrages von 16 % auf 17 % führte,
konnte die fehlende Rüben- bzw. Zuckermenge erreicht
werden.
Somit konnten in Summe 13,5 % Zuckerquote in den
Fonds fließen, ohne dass die ursprünglichen Vertragsrübenmenge (vor der ZMO-Reform) beeinträchtigt wurde.
Die mit dem Erwerb der Zusatzquote 2006 einhergehende Anhebung des Zuckergehalts wurde also wieder
zurückgenommen.
Im Zuge der 2. Welle bis 31. März 2008 gab Südzucker
noch einmal 9 % ihrer Quote (zum 1.2.2008) zurück. Um
den Kürzungssatz für verbleibende Rübenanbauer möglichst gering zu halten und weiteren ausstiegswilligen
Anbauern diesen Weg zu ermöglichen, wurden noch
einmal alle Anbauer angeschrieben und es wurde ihnen
die Möglichkeit einer freiwilligen Rückgabe der Vertragsmengen angeboten.
Dies vorausgeschickt, wurde am 2. Februar 2008 zwischen Südzucker, VSZ und SZVG vereinbart:
1. Ab dem Zuckerwirtschaftsjahr 2008/09 wird die
Umrechnung der Zuckerquote der Südzucker in Vertragsrüben auf Basis des Zuckergehaltes von 16 %
und einer Ausbeute von 14 % erfolgen.
2.Durch die Änderung der Ausgabe auf Basis 16/14
erhöhen sich die Industrierüben innerhalb der Vertragsrüben erheblich. Die Voraussetzungen, unter denen die Frachtzusage für alle Industrierüben innerhalb
der Vertragsrüben gegeben wurde, haben sich damit
wesentlich geändert und die Frachtzusage kann mit
ihrem bisherigen Inhalt nicht aufrechterhalten werden.
Demgemäß hat der VSZ einer Neuregelung zugestimmt. Bei Zuckergehalten über 17 % werden Industrierüben nach der Formel
Vertragsrüben x (Zuckergehalt – 17 %) x 10 x 0,66
als frachtfreie Industrierüben 1 abgerechnet.
3. Bei einer Quotenrückgabe im Rahmen der sogenannten 2. Welle erfolgt die Meldung der die Anbauer
betreffenden Rübenmengen an die zuständigen Behörden auf der Basis 17/15.
4.Bei Rübenlieferungen mit einem höheren bzw. niedrigeren Zuckergehalt als 16 % ermäßigen bzw. erhöhen sich die abzurechnenden Quotenrüben gegenüber den Vertragsrüben durch Multiplikation mit
einem Korrekturfaktor nach folgender Formel:
(16 %–2 %) / (tatsächlicher Zuckergehalt -2 %).
Bei dieser Aktion kamen 1,1 % der Vertragsmengen zurück, so dass der generelle Kürzungssatz 7,9 % betrug
bzw. die Vertragsrüben ab 2008 nun 92,1 % der ursprünglichen Menge ausmachen.
Im Bereich der Südzucker AG in Deutschland wurden
insgesamt 313.399 t Zuckerquote zurückgegeben. Die
Zuckerquote der Südzucker AG in Deutschland umfasst
nun 1.158.989 Mio. t.
Vereinbarung zur Änderung der Ausgabe der Zuckerquote als Vertragsrüben
Die der Südzucker zugeteilte Zuckerquote ist die Grundlage der Vertragsrüben der süddeutschen Rübenanbauer, über die jährlich vor der Aussaat Lieferverträge abgeschlossen werden.
Eine Veränderung der Zuckerquote des Unternehmens
führt zu einer Anpassung der Vertragsrüben der Anbauer.
In den Zuckerwirtschaftsjahren 2006/07 und 2007/08
erfolgte die Umrechnung der Zuckerquote der Südzucker in die Vertragsrüben der Anbauer auf Basis eines
Zuckergehaltes von 17 % und einer Ausbeute von 15 %.
5.Weitere Anpassungen der der Südzucker zugeteilten Zuckerquote – seien sie hoheitlich verfügt oder
nach Abstimmung mit den übrigen Vertragsparteien
freiwillig durch Südzucker veranlasst – führen zu entsprechenden Anpassungen der Vertragsrüben auf der
Grundlage eines Zuckergehaltes von 16 % und einer
Ausbeute von 14 %. Es soll sichergestellt werden, dass
Südzucker nicht mehr Quotenrüben bezahlt, als zur
Erzeugung ihrer Zuckerquote erforderlich sind. Sollte
dies aus zwingenden Gründen im Einzelfall doch notwendig werden, wird zur Kompensation dieser Überzahlung der Prozentsatz der Schnitzelvergütung für
Quotenrüben für das betreffende Jahr entsprechend
angepasst.
6. Inwieweit eine zukünftige Quotenanpassung eine
Anpassung der ausgegebenen Lieferrechte notwendig macht, ist zu überprüfen. Die technische Umsetzung im Verhältnis zu den einzelnen Rübenanbauern
obliegt SZVG und VSZ.
109
7. Südzucker wird von allen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken freigestellt, die mit der Änderung der
Ausbeute einhergehen.
8. Die Differenz zwischen den ausgegebenen Vertragsrüben und den nach Ziffer 4 abzurechnenden Quotenrüben wird zum Industrierübenpreis bezahlt. Der Industrierübenpreis wird mittels der vereinbarten Formel
auf Grundlage des Industriezuckererlöses ermittelt.
9.Es ist gemeinsames Ziel der Vertragsparteien, zur
Ausnutzung der vorhandenen Verarbeitungskapazitäten die Erzeugung von Industrierüben weiter zu entwickeln. Deshalb wird die Möglichkeit der individuellen
Übertragung von frachtrelevanten Industrierüben 2
den Rübenanbauern nur nach einvernehmlicher Absprache zwischen VSZ und Südzucker eingeräumt.
Frachtfreie Industrierüben (Industrierüben 1)
2008 ff.
Durch die Rückgabe von Quotenzucker in den EU-Umstrukturierungsfonds werden die Vertragsrüben ab Anbau
2008 von 17 % Zuckergehalt und 15 % Ausbeute auf die
ursprüngliche Ausgabe vor der Zuteilung der Zusatzquote von 16/14 umgestellt. Damit wird eine Kürzung der
Vertragsrüben vermieden.
Bei einem Zuckergehalt von über 17 % werden Nichtquotenrüben (ab 2012) innerhalb der Vertragsrüben
frachtfrei nach folgender Formel abgerechnet:
Industrierüben 1
= Vertragsrüben x (individ. Zuckergehalt – 17,0) x 0,066
Bsp. 1: 66 t = 1.000 t x (18,0 – 17,0) x 0,066
Bsp. 2:
132 t = 1.000 t x (19,0 – 17,0) x 0,066
Unter einem Zuckergehalt von 17 % fallen wie bisher
keine (frachtfreie) Industrierüben 1 (ab 2012: Nichtquotenrüben = ER, IR) an. Damit wird sichergestellt, dass bei
jedem Rübenanbauer mindestens die gleiche Rübenmenge als Industrierüben abgerechnet wird wie im bisherigen System. Dies bedeutet, dass Anbauer mit hohen Zuckergehalten zukünftig mehr frachtfreie Industrierüben 1
(oder frachtfreie Ethanolrüben) vergütet bekommen. Ziel
ist es, die Produktion von Rüben mit hohem Zuckergehalt
zusätzlich zu fördern.
Unter diesen Rahmenbedingungen erfolgte – absprachegemäß – die Ausgabe der Vertragsrüben nicht auf
92,1 % der Lieferrechte (F + M in Franken), sondern auf
95 %. Dementsprechend reduzierten sich die Vertragsrüben von 1.587.621 t (2007) auf 1.445.850 t (bei 16 %
Pol.). Südzucker hat die individuell (freiwillig und linear)
zurückgegebenen Quotenzuckermengen im August
2008 an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Bonn, gemeldet.
110
Restrukturierungsbeihilfe gehört dem aktiven
Rübenanbauer
Zum 30. Juni 2009 wurde die Restrukturierungsbeihilfe
für die im Rahmen der Marktordnungsreform gekürzten
bzw. freiwillig zurückgegebenen Zuckerrübenlieferrechte ausgezahlt. Diesbezüglich wiesen wir darauf hin, dass
die Restrukturierungsbeihilfe lt. EU-Verordnung allein den
aktiven Rübenanbauern zusteht. Die Restrukturierungsbeihilfe wurde zum Ausgleich der mit der Quotenkürzung
verbundenen Einkommensnachteile der Landwirte geschaffen.
2011er Marktlage – es fehlte Zucker!
Der Weltmarkt für Zucker war Anfang 2011 angespannt
und volatil – geringere Ernten in den Haupterzeugungsländern v. a. in Brasilien und steigender Verbrauch sorgten für hohe Zuckerpreise in vielen Binnenmärkten über
denen der EU.
Kaum nach Abschluss des über vier Jahre hingezogenen
Restrukturierungsprozesses fehlte in der EU nun plötzlich
Zucker. Der anhaltend hohe Weltmarktpreis sorgte dafür, dass benötigte Importe teilweise ausblieben. Länder
mit zollbegünstigtem Zugang zum europäischen Binnenmarkt nahmen ihr oft so hochgehaltenes Privileg nicht
vollständig in Anspruch. Von Liefertreue konnte also keine Rede sein. Andererseits haben die Rübenanbauer in
der Europäischen Union, trotz regionaler Ernteeinbußen,
ihre Zuckerquoten insgesamt übertroffen. Dies nahm die
Kommission zum Anlass, um Überschusszucker für die
Vermarktung in der EU freizugeben. Durch die nahezu
zeitgleiche Freigabe von zusätzlichen Importmengen
profitierten auch die Rohrzucker-Raffinerien. Der heimische Rübenanbau darf auch ausnahmsweise nicht auf
die gleiche Stufe gestellt werden wie Zucker aus Ländern, deren Sozial- und Umweltstandards weit von den
unsrigen entfernt sind.
Für den Anbau 2011 sah Südzucker infolge der positiven
Entwicklung auf den Märkten gute Chancen, zusätzliche
Zuckermengen zu vermarkten. Südzucker hat daher in
Absprache mit den süddeutschen Verbänden festgelegt,
dass alle über die frachtfreien Industrierüben 1/VertragsIndustrierüben hinausgehenden Industrierüben 2011 als
Industrierüben 2 abgerechnet werden. Damit entfiel die
Begrenzung auf 20 %!!! Die Anbauflächen wurden daraufhin moderat erhöht.
Unter diesem Eindruck stand auch noch das Anbaujahr
2012 – die Industriezucker-Freigabe wurde jedoch in
Absprache auf 15 % zurückgenommen. Die Landwirte
haben die Anbaufläche 2012 auf dem Niveau des Vorjahres gehalten.
Zuckerpolitik nach 2015
Bereits im Herbst 2011 hat die EU-Kommission ihre Absicht erklärt, die Quotenregelung nach dem Zuckerwirtschaftsjahr 2014/2015 auslaufen zu lassen. Die Entscheidung darüber fiel jedoch in Trilog-Verhandlungen
(EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Agrarministerrat)
im Rahmen der Reform der EU-Agrarpolitik (GAP), die bis
2014 entschieden sein musste. Dies ist die erste Reform,
bei der das Parlament vollwertiger Mitgesetzgeber ist
(Lissabon-Vertrag).
Am 13. März 2013 fiel im Europäischen Parlament (EP)
in Straßburg die Entscheidung, mit welchem Mandat das
EP in die Trilog-Verhandlungen mit dem Ministerrat und
der Kommission gehen wird. Mit einem klaren Votum (65
% der Abgeordneten waren dafür) ist das EP für eine
Verlängerung der ZMO bis 2020 gewesen. Die Abgeordneten waren sich bewusst, dass die Verlängerung
bis 2020 benötigt wird, um der EU-Zuckerwirtschaft die
Möglichkeit zu geben, ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern und die heimische Zuckererzeugung
langfristig abzusichern. Das EP steht für eine stabile Versorgung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln und
einen besseren Umweltschutz.
Votum des Agarministerrats
Am 20. März 2013 einigte sich der Rat der EU-Agrarminister auf sein Mandat für die Verhandlungen über die
künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Das Mandat
schlug mit Blick auf die ZMO vor, die derzeitigen Regelungen (Auslauf am 30. September 2015) bis 30. September 2017 zu verlängern.
Alle nationalen und europäischen Vertreter der Zuckerrüben-Anbauer-Verbände zeigten sich besorgt und enttäuscht über diese Position. Immerhin wurde die Position
der EU-Kommission verlassen. „Politische Tauschgeschäfte“ deuteten sich an. Insofern waren bis Mitte 2013 neun
interinstitutionelle Verhandlungsrunden der Trilog-Partner
angesetzt.
Europäisches Parlament und Europäischer Rat haben
am 26. Juni 2013 beschlossen, die Zuckermarktordnung
bis zum 30. September 2017 zu verlängern. Danach
werden Quoten und Rübenmindestpreise als zentrale
Elemente der gegenwärtigen Marktordnung nicht mehr
zum zuckerpolitischen Instrumentarium der EU gehören.
Die im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik getroffenen Beschlüsse traten am 1. Januar 2014 mit
der Verordnung 1308/2013 in Kraft.
Zuckerpolitik nach 2017
Ab dem 1. Oktober 2017 wird die Zuckerpolitik der
Europäischen Union aus folgenden Kernelementen bestehen:
■Außenschutz
■ Präferenzeinfuhren aus verschiedenen Ländern,
darunter zollfreie Importe aus den am wenigsten
entwickelten Ländern
■ Referenzschwelle für Weißzucker (tritt an die Stelle
des früheren Referenzpreises)
■ Möglichkeit einer Beihilfe zur privaten Lagerhaltung
■ Abschluss von Branchenvereinbarungen zwischen
Rübenanbauern und Unternehmen der Zuckerindustrie
■Preisberichterstattung
Die Chancen und Risiken des Anbaus ohne Quoten (ab
dem Anbaujahr 2017) wurden in den VertrauensmännerVersammlungen und den Winterversammlungen umfassend von Südzucker und Verbandsseite dargestellt.
In Veröffentlichungen (u.a. in der dzz) wurde auf intensive
Verhandlungen mit dem Unternehmen über die Konzeption der künftigen Regelungen zur Rohstoff-Sicherung der
süddeutschen Zuckerfabriken hingewiesen, die 2014
(und 2015) anstehen. Ziel ist es, die künftige RohstoffSicherung auf Basis der bei der SZVG betriebsindividuell
hinterlegten Lieferrechte und einer fairen, partnerschaftlichen Teilung der Zuckererlöse auszurichten. Erste Eckpunkte eines Zuckerrübenanbaus nach 2016/2017 waren in den Winterversammlungen 2015 kommunizierbar:
1. Die Kontraktmenge des Zuckerrüben-Liefervertrages
besteht ab dem Anbaujahr 2017 aus einer Basisund einer Mehrmenge. Sie wird jährlich auf die
Zuckerbedarfsmenge des Unternehmens ausgerichtet.
2. Grundsätzlich entspricht die Basismenge jedes
Rübenanbauers 100 % seiner aktiven ZuckerrübenLieferrechte (incl. E). Sie ist mit einem garantierten
Mindestpreis ausgestattet.
3. Zur Erreichung der Zuckerbedarfsmenge wird die
Basismenge mit einem Faktor von 1,25 multipliziert.
Bei einer verringerten Zuckerbedarfsmenge reduziert
sich die benötigte Kontraktmenge entsprechend, wobei das Verhältnis zwischen Basis- und Mehrmenge
immer 80:20 bleibt.
4. Die Frachtkosten für Zuckerrüben werden zu 25 %
vom Rübenanbauer individuell getragen. Sie werden
stets zur nächstgelegenen Zuckerfabrik berechnet.
5. Die Rübenmarkvergütung ergibt sich aus den Verkaufserlösen der Schnitzel abzüglich der Verarbeitungs- und Vermarktungskosten wie bisher bei den
Nicht-Quotenrüben. Eine prozentuale Ableitung
kommt nicht mehr zur Anwendung.
111
Natürlich war die Festlegung dieser Eckpunkte nur ein
erster Schritt, die Rahmenbedingungen für den Rübenanbau im Südzucker-Gebiet neu zu definieren.
In den vielen Ausschuss-Sitzungen auf regionaler und
überregionaler Ebene (u. a. auch im UA „Anbau 2020“
am 23.10.2015) wurden im Januar 2016 die noch offenen Punkte zum Rübenanbau ab 2017 wie folgt festgelegt:
■Die neue Zielrübe für die Bewertung der äußeren
Qualität ist die microgetoppte Rübe (ohne Grünanteile) – ein Sanktionierungsmodell muss noch im Laufe
des Jahres 2016 fixiert werden.
■Zahlungstermin für die Schluss-Zahlung ist bis zum
30.06. des Folgejahres. Die Termine für die Anzahlungen bleiben wie bisher bestehen.
■Die Basis für die Ableitung des Rübenpreises bildet
der Zuckererlös.
Im Zuckerrüben-Liefervertrag wird in einer Tabelle der
Bezug zwischen Zuckererlösen und Rübenpreisen
hergestellt.
Der Rübenpreis ist ein „all inclusive“-Preis bei 18 % Zuckergehalt und 16 % bereinigtem Zuckergehalt. Er enthält alle Bezahlungsbestandteile, wie z.B. Prämien für
Früh- und Spätlieferung, Bonus für Vertragserfüllung,
Treueprämie und Rübenmarkvergütung.
Bei einem Zuckererlös von 450,00 Euro/t leitet sich
nach beschriebenem Ableitungsschema ein Rübenpreis von 32,00 Euro/t ab (Bsp.).
■ Laden und Reinigen wird künftig zu 100 % von Südzucker übernommen.
18. Dokumentation im Zuckerrübenbau
Zucker ist ein qualitativ hochwertiges und sicheres Lebensmittel, Verbraucher und Öffentlichkeit verlangen
heute jedoch nicht nur eine gute Produktqualität, sondern auch eine transparente Gestaltung der Produktion.
Transparenz wird hierbei nicht nur für die Abläufe in der
Zuckerfabrik gefordert, sondern auch hinsichtlich der Zuckerrübenproduktion. Aus diesem Grund hat Südzucker
in Zusammenarbeit mit Rübenanbauer-Verbänden die
„Schlagdokumentation Zuckerrüben“ entwickelt.
In dieser „Schlagdokumentation Zuckerrüben“ kann das
verwendete Saatgut und alle durchgeführten Düngeund Pflanzenschutzmaßnahmen festgehalten werden.
2003/04 stand die Schlagdokumentation allen Anbauern zur Verfügung. Hierzu wurden 100.000 Vordrucke
zusammen mit dem Saatgut verteilt. Seit März 2003 gibt
es außerdem eine Online-Version im Südzucker-Rohstoffportal.
In Absprache mit den Rübenanbauer-Verbänden wurde
daher ab 2004 in den Zuckerrüben-Lieferungsvertrag folgende Verpflichtung aufgenommen:
„Der Anbauer verpflichtet sich, die „Schlagdokumentation Zuckerrüben“ zu führen oder die dort
verlangten Daten in einer Schlagkartei festzuhalten. Die „Schlagdokumentation Zuckerrüben“
oder die relevanten Daten in der Schlagkartei
können von Verband oder Südzucker sowie deren Beauftragten eingesehen werden“.
112
Jeder Anbauer muss die „Schlagdokumentation Zuckerrüben“ führen. Wenn er bereits detaillierte Schlagaufzeichnungen in Form einer Schlagkartei führt – egal ob
auf Papier oder im PC – reicht dies auch aus. Das Führen
der Schlagdokumentation bzw. der Schlagkartei wurde
ab 2013 stichprobenartig durch Südzucker (ca. 2 %
der Betriebe interne Kontrolle, 80 Betriebe süddeutschlandweit, externe Kontrolle) geprüft. Dementsprechend
wurden in Franken die Anbauer von Anbaugemeinden
im Würzburger Landkreis (um Reichenberg – n = 15)
ausgesucht.
Durch das Führen der „Schlagdokumentation Zuckerrüben“ kommt der Anbauer nicht nur der Verpflichtung des
Zuckerrüben-Lieferungsvertrages nach, sondern hilft mit,
die ökologische Nachhaltigkeit des Zuckerrübenanbaus
zu dokumentieren und dessen Zukunft zu sichern.
Bei den Kontrollen gab es keine gravierenden Beanstandungen.
Ab 2015 wird die SAI-Dokumentation (Nachhaltige Wirtschaftsweise des Zuckerrübenbau-Betriebes) – zunächst
pilotweise – eingeführt, um Forderungen der Zuckerkunden nachzukommen – eine praktikable, konzentrierte
Lösung wird angestrebt.
19. Übertragung von Lieferrechten
In der VFZ-Ausschuss-Sitzung am 07.05.2015 hat der
Ausschuss beschlossen, die „Landkreisregelung“ für die
Übertragung von Lieferrechten an Betriebsfremde für das
Gebiet des Verbandes Fränkischer Zuckerrübenbauer
um ein weiteres Jahr auszusetzen.
Die Lieferpflicht für E-Rüben (Lieferpflicht 2007 – 2011)
ging 2012 über in ein Lieferrecht E, hinter dem eine einheitliche Einzahlung von 16,00 Euro/t bei der SZVG
stehen. Die Übertragung dieses Lieferrechtes E hat der
Verbandsausschuss (bis einschließlich 2016) süddeutschlandweit gestattet. Danach wird dieses den anderen
fränkischen Lieferrechten (F, M) gleichgestellt und ist frankenweit handelbar.
Der Zeitraum, in dem SZVG-Zeichnungen und Lieferrechte für den Anbau 2016 an Betriebsfremde (innerhalb
des fränkischen Verbandsgebietes) übertragen werden
konnten, endete – wie gewohnt – am 30. November
2015. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten alle Abtretungserklärungen bei SZVG/Verband eingegangen sein. Für
Nutzungserklärungen galt – aufgrund der Verpflichtung,
den Liefervertrag in Zukunft vor dem eigentlichen Anbau
abzuschließen – auch der 30. November 2015 als letztmaliger Anmeldetermin. Lediglich kleinere Rübenbauern
erhielten aufgrund veränderter Rahmenbedingungen in
der Anbauzusage 2016 eine Fristverlängerung bis zur
Saat. Über neue Rahmenbedingungen der SZVG beim
Lieferrechtstranfer (mit Blick auf die Kontrahierung 2017
wurde Ende des Wirtschaftsjahres diskutiert –neue Richtlinien sind im Frühjahr 2016 zu erwarten.
Im Berichtsjahr war die Übertragung von Zuckerrübenlieferrechten (F und M) weiterhin innerhalb des gesamten
Verbandsgebietes möglich. Die Nutzung von Lieferrechten kann nur in Verbindung mit der Pachtung von Ackerfläche genehmigt werden (neue Basis 1 ha Fläche =
^ 70 t
Lieferrecht, Drittelregelung bei Übernehmer). Für aktive
Landwirte besteht zudem die Möglichkeit, Lieferrechte
auch ohne Verpachtung von Ackerfläche an einen Kollegen im Einzugsgebiet desselben Südzucker-Stammwerkes zur Nutzung zu überlassen.
Insgesamt wurden 172 Vorgänge (24.027,2 t) zur
Übertragung von Lieferrechten genehmigt, davon 121
Übertragungen (19.341,8 t) an Betriebsnachfolger
und 51 Übertragungen (4.685,4 t) an Betriebsfremde.
Die Zahl der Inhaber von Lieferrechten (F + M) im Gebiet der Zuckerfabrik Ochsenfurt beträgt derzeit 7.355.
Bei Lieferrecht E zeichneten 1.827 Anbauer (104.246,0 t).
Bei den Nutzungen sind mit Fläche 720 Vorgänge (davon 618 betriebsfremd) mit 91.955,17 t zu verzeichnen,
ohne Fläche 161 Vorgänge (davon 155 betriebsfremd)
mit 28.516,6 t.
Über die (betriebliche) Zusammenführung von Lieferrechten über Verbandsgrenzen hinweg wurde eine Vereinbarung zwischen SZVG und Südzucker getroffen (vom
Verbandsausschuss am 07.12.2006 zur Kenntnis genommen). Die Genehmigung hat bei jedem Einzelfall auch
durch den beteiligten Landesverband zu erfolgen. Die
Laufzeit ist zunächst – analog Nutzungsüberlassung
ohne Fläche – auf drei Jahre begrenzt.
20. dzz – Die Zuckerrüben Zeitung
Im Geschäftsjahr wurden drei Redaktionssitzungen abgehalten. Die dzz erschien in sechs Exemplaren. Ab
2012 erscheint die dzz in einem neuen, verkleinerten
gebundenen „Halb-Format“ und einem Aufpreis von
3,00 Euro/Anbauer + Jahr (insgesamt 15,00 Euro/
Jahr). Jedem Landesverband stehen jetzt zwei regionale
Seiten zu. Mit der Landesseite Franken wurden die Zuckerrübenbauer über aktuelle Probleme informiert. Ernst
Hahn, Rothenburg-Schandhof, ist ordentliches Mitglied
im Redaktionskomitee. Der Geschäftsführer ist ständiger
Gast in den Redaktionssitzungen und verantwortlich für
die Landesseite Franken.
113
21. Unterausschuss „Anbau 2020”
Die Entscheidungsgremien der Süddeutschen Zuckerwirtschaft, in die auch der fränkische VFZ-Vorstand/Ausschuss eingebunden sind, haben bei der Vielfalt der Themen meist nicht genügend Zeit, Beschlüsse bis ins kleinste
Detail zu diskutieren und vorzubereiten. Strategisches
Denken in die sich immer schneller wandelnde Zukunft
ist ebenso gefragt. Dafür hat der Verbandsausschuss in
seiner Sitzung vom 29. April 1999 eine sogenannte Strategiekommission mit dem Namen „Anbau 2000 plus”
gegründet. Der Name ist mittlerweile auf „Anbau 2020“
angepasst.
Mit dem Auslaufen der Quotenregelung zum 30. September 2017 fällt für den Rübenanbau nach der Ernte
2016 die bisherige Mengen- und Preissteuerung weg.
Nach den Vorgaben der EU ist ab dem Anbaujahr 2017
die Mengen- und Preisgestaltung zwischen Anbauer und
Zuckerunternehmen privatrechtlich zu regeln.
Unter Vorsitz von Ernst Hahn, Rothenburg, arbeiten vor
allem die jüngeren Ausschuss-Mitglieder Karl-Heinz
Bernard, Andreas Schech, Markus Werner, Johannes
Menth, Rainer Stephan, Hermann Bonnländer, Johannes
Strobl, Jürgen Trabert, Thomas Muhr, Ralf Schmitt sowie die neu gewählten Ausschuss-Mitglieder Dr. Stefan
Streng, Uwe Pfister und Matthias Dorsch und die Geschäftsführung mit.
Anbau-/Mengensteuerung
■ Rübenanbau nur durch Zeichnungsbesitzer/Kapitaleigner;
■ Lieferrechte (F+M+E) als Basis-Vertragsmenge;
■ Faktor für die Basis-Vertragsrüben zur Anpassung an
die Marksituation;
■ Wegfall der IRV spätestens ab 2017;
■ früh-/rechtzeitige Mitteilung der Anbaumengen zur
Fruchtfolgeplanung;
■ Erfüllungsprämien sind effizienter als (mehrjährige)
Lieferpflichten.
Vor allem die Auswirkungen der ZMO-Reform stehen im
Fokus – aber auch der Wandel bei Rodung und Transport. „Wie kann der Anbau von Zuckerrüben Anfang
des 21. Jahrhunderts in Franken aussehen?” Mietenkonzepte ... Rübenhof-Konzepte der Zukunft, VM-Struktur im
Wandel, Dokumentation, Wertigkeit von Lieferrechten,
Lieferrechtstransfer, Anpassung des Bezahlungssystems,
Transportfragen, Aussetzen der Landkreisregelung oder
die künftige Rübenbewertung, Bodenschutz und „Biogas
aus Zuckerrüben“ sind weitere Fragestellungen.
Tabuthemen gibt es nicht ... schließlich sorgen am „ZuckerHimmel” „ZMO ohne Quoten-Konzepte“, aber auch
volatile Preisphasen für Zucker am Weltmarkt für weiter
„diffuse“ Aussichten. Dennoch lassen Flexibilität und Anpassungsvermögen den fränkischen Zuckerrübenbau(er)
weitgehend zuversichtlich in die Zukunft schauen.
Quotenrüben (ab 2017 mit den Ethanolrüben), hinter
denen Lieferrechte mit Geldeinlagen stehen, sind immer
etwas besser zu stellen. Regionale Betrachtung, Frachtferne, steuerliche Aspekte, süddeutsches Strukturmodell,
Auswirkungen auf die Verbandsstrukturen ... wurden
durchgespielt. Es wurde der Hinweis gegeben, verbandsseitig keine Restriktionen einzuziehen.
In der jüngsten Sitzung (23.10.2015 in Randersacker)
ging es um die weiteren künftigen Weichenstellungen für
den Anbau ab 2017 (ohne Quoten).
114
Für die laufenden Diskussionen in den verschiedenen
Gremien waren aus Sicht des Unterausschusses „Anbau
2020“ für den fränkischen Rübenanbau folgende Punkte
von elementarer Bedeutung:
Rübenpreis-/Frachtregelung
■ Beibehaltung des Verbandsgebietes/ZF-Einzugsgebietes;
■ früh-/rechtzeitige Mindestpreiszusage für die BasisVertragsrübenmenge;
■ je nach Marktsituation transparenter/nachvollziehbarer Zuschlag;
■ Zuschläge (Zuckergehalt, Früh-/Spätlieferprämie,
etc.) gerade vor dem Hintergrund längerer Kampagnen wie bisher.
Daraus wurde ein Forderungskatalog für die anschließenden Verhandlungen mit Südzucker auf süddeutscher
Ebene entwickelt und der VSZ-Führungsebene weitergegeben:
1.Mengenplanung: Die Mengenplanung auf Basis
16/14 wird akzeptiert. Als zusätzliche Information
sollte nicht die Rübenmenge auf Basis 18/16, sondern mit dem individuellen 5-Jahres-Durchschnitt des
Landwirts angegeben werden (Mengenplaner im SZPortal).
2.
Preisliche Besserstellung der Basismenge
(BM): Die wesentlichen Gründe für eine preisliche
Differenzierung zwischen Basis- und Mehrrüben sind
unterschiedliche Mehrmengen (MM)-Ausgaben an
einzelnen Standorten und die Förderung des Lieferrechtstransfers hin zum aktiven Landwirt. Wird eine
weitgehende Angleichung der Mehrmengenausgabe zwischen den Zuckerfabriken erreicht, so ist der
VFZ bereit, unter den derzeitigen Preisbedingungen
auf eine Differenzierung zu verzichten. Bei deutlich
steigenden Zucker- und Rübenpreisen sowie größeren Ausgabeunterschieden sollte ein Preiszuschlag
für Basisrüben nochmals überprüft werden, auch
im Hinblick auf die zu beobachtende und gewollte
Wanderung der Lieferrechte zum „besseren“ Wirt.
Ein Verzicht auf die Preisdifferenzierung wird insofern
positiv beurteilt, als hierdurch eine Vereinfachung des
Systems zu erreichen ist. Insbesondere sollte in die Terminologie der Begriff „Lieferrechtsfreigabe zu xxx%“
eingeführt werden.
3.Garantierter Mindestpreis für Basisrüben: Bei
einem angedachten Niveau von ca. 25.-Euro/t „allinklusive“ wird keine positive Wirkung auf die Anbaubereitschaft der Landwirte erwartet. Wenn ein höherer Mindestpreis nicht durchsetzbar ist, kann auf einen
expliziten Ausweis verzichtet werden.
4.Ableitung des Rübenpreises aus dem Zuckerpreis: Der Anteil des Landwirts am Zuckerpreis sollte
– mit Blick auf die künftige, anteilige Frachtkostenübernahme – mindestens 45 % betragen. Eine Ableitungstabelle des Rübenpreises vom Zuckererlös im Liefervertrag wird akzeptiert; es sollte jedoch überprüft
werden, ob eine Vereinfachung des Ableitungsweges
um historische Bezüge möglich ist (v.a. ohne Kopfabzug – da in Zukunft nach BZG abgerechnet wird, der
diesen Parameter enthält; und ohne Transportkosten).
5.Erfüllungs- und Treueprämie: Die vorgeschlagenen Prämien finden weitgehend Zustimmung – allerdings mit Kritik an der absoluten Mengengrenze beim
Erfüllungsbonus. Es wird vorgeschlagen, hier – wie
bei der Treueprämie – eine Überprüfung anhand der
aktuellen Anbaufläche und des individuellen Durchschnittsertrages der letzten 5 Jahre (Mengenplaner
im SZ-Rohstoffportal) einzuführen.
6.Zahlungstermine: Eine Auszahlung von mind. 90%
(besser 95%) des Rübengeldes bis ca. Mitte April
wird gefordert. Die Motivation für den nächstjährigen
Anbau wird dadurch mitgenommen. Wenn dies möglich ist, wird nicht auf einer Endabrechnung bis 30.06.
beharrt.
7.Die Spätlieferprämie muss die Nachteile einer
späten Lieferung für die nachfolgende Bestellung,
Boden- und Abfuhrbedingungen berücksichtigen. Die
bisherige Ableitung sollte daher fortgesetzt werden.
PS.:
Regelmäßige Überprüfung der Auswirkungen in der Praxis (v.a. SZVG-Angelegenheiten) ist ein Muss!
Die Mitglieder des „UA 2020“ sprechen sich eindeutig
für den auf das Verbandsgebiet begrenzten Lieferrechtshandel von F + M + E (Quotenrüben) aus.
Abschließend weisen einige Ausschuss-Mitglieder nochmal ausdrücklich darauf hin, dass die Einbindung der
regionalen Vertreter in die Meinungs-/Entscheidungsfindung – im Hinblick auf die Umsetzung und Akzeptanz in
der Praxis – dringend erforderlich ist. Keinesfalls sollten
unter Zeitdruck nicht abgestimmte und nicht akzeptable
Rahmenbedingungen vereinbart werden.
22. Tätigkeit für die Ausbildung der Jugend
Gesponsert durch die Jugendförderung Franken der
süddeutschen Zuckerwirtschaft, beworben in der dzz,
vermittelt durch den VFZ, nahmen 2015 vier Jugendliche
von fränkischen Zuckerrübenbauern das Angebot eines
Sprachkurses wahr (2016 werden es wieder 4 Jugendliche sein).
Geschäftsführer und Versuchstechniker werden regelmäßig zu Schulungen der Landwirtschaftsschüler Uffenheim
eingeladen.
Die Arbeitsgemeinschaft Franken unterstützte Praxisversuche von Meisteranwärtern, Bachelor- und MasterStudenten.
Für das Lehrbuch „Pflanzliche Erzeugung“, 13. Auflage,
überarbeitete der Geschäftsführer das Kapitel „Beta-Rüben: Zucker- und Futterrüben“ – erschienen im BLV Buchverlag, München 2014.
115
VIII. Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.
Der Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer wurde am
24. April 1987 gegründet und ist zusammen mit dem
Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer und der Arbeitsgemeinschaft Franken in der Beratung „rund um die Zuckerrübe“ tätig. Das Betreuungsgebiet erstreckt sich auf
die Regierungsbezirke Unterfranken, Mittelfranken und
Oberfranken. Die satzungsgemäße Aufgabe des Ringes
Fränkischer Zuckerrübenbauer ist die Förderung einer
marktgerechten Erzeugung von Zuckerrüben.
Dazu gehören:
■ Überwachung und Beratung einer rationellen Erzeugung
■ Durchführung von Qualitäts- und Leistungsprüfungen
■ Aufzeichnung und Auswertung der Produktionsergebnisse
■ Aufstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Zur Durchführung der Aufgaben erhält der Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. vom Freistaat Bayern staatliche Zuwendungen:
■ bis 31.12.2006 nach dem Gesetz zur Förderung der
bayerischen Landwirtschaft (LwFöG);
■ seit 1. Januar 2007 nach dem Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz (BayAgrarWiG).
1. Organisation
Der Vorstand und Beirat des Ringes Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. ist identisch mit dem Vorstand und Ausschuss des Verbandes Fränkischer Zuckerrübenbauer.
Sämtliche Neubesetzungen von Vorstands- und Ausschussmitgliedern des Verbandes Fränkischer Zuckerrübenbauer haben auch beim Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer Gültigkeit. Das Geschäftsjahr entspricht dem
Kalenderjahr.
Dr. Georg Vierling (ab 01.01.2016)
Geschäftsbereich Zucker/Rüben – Produktion/Prozess­
koordi­nation
und als fachlicher Ringbetreuer
Alois Aigner, Landwirtschaftsoberrat an der Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising.
Dem Beirat gehören darüber hinaus folgende Mitglieder
an:
Dr. Klaus Ziegler
Geschäftsführer des Verbandes Fränkischer Zucker­
rübenbauer
Die Geschäftsführung wird von
Dipl.-Ing. agr. (FH) Christian Beil
Am Hirtenbach 9
97258 Oberickelsheim-Rodheim
Tel. 09339/457
wahrgenommen.
Dr. Eberhard Krayl (bis 31.12.2015)
Geschäftsbereich Zucker/Rüben – Produktion/Prozess­
koordination
Die Geschäftsstelle des Ringes Fränkischer Zuckerrübenbauer befindet sich beim Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. in 97246 Eibelstadt, Würzburger Str. 44.
2. Mitgliederzahlen
Der Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer hatte im Geschäftsjahr 4.018 Ringmitglieder (Stand 31.12.2015).
Damit sind alle fränkischen Zuckerrübenanbauer im Ring
organisiert. Dennoch musste der Ring einen weiteren
Rückgang von 113 Mitgliedern gegenüber dem Vorjahr
durch den Strukturwandel im Zuckerrübenanbau hinnehmen. Der Mitgliedsbeitrag zum Erzeugerring wird aus
dem Verbandsbeitrag bestritten.
Die Darstellung des Verlaufs der Ringmitglieder verdeutlicht die Strukturveränderungen im fränkischen Zucker­
rübenanbau.
116
Die Mitglieder verteilen sich wie folgt:
Regierungsbezirke:
■ Unterfranken 2.715
■Mittelfranken
1.102
■Oberfranken
201
Die Ringmitglieder bewirtschafteten 2015 eine Rüben­
fläche von ca. 18.800 ha.
3. Projekte und Aufgabenschwerpunkte
Die neue Richtlinie zur Förderung der Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR) ist am
1. Januar 2013 in Kraft getreten. Die Förderung erfolgt
auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 3 des Bayerischen
Gesetzes zur nachhaltigen Entwicklung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raumes (Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz – BayAgrarWiG). In der neuen
Richtlinie ist die Förderung des Wissens- und Informationstransfers (Rundschreiben, Fax, etc.) nicht mehr enthalten.
Der Beirat des Ringes Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.
hat in der Beiratssitzung am 8. Mai 2013 die Beibehaltung des bisherigen Beratungsangebotes beschlossen.
3.1. Beratungsangebote
Der Erzeugerring bildet gemeinsam mit dem Verband
Fränkischer Zuckerrübenbauer und der Arbeitsgemeinschaft Franken das Beratungsteam „Frankenrüben“. Die
Ergebnisse aus dem Versuchswesen – unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen - ermöglichen eine fundierte Beratung. Das
Beratungspaket selbst umfasst dabei alle Fragen zur
Zuckerrübe (Mengen-, Preissystem, Anbautechnik, Sortenwahl, Düngungs-, Herbizid-, Insektizid- und Fungizidstrategien).
Betriebs-Beratung
Den fränkischen Rübenanbauern steht durch die „Frankenrüben“ ein individuelles, einzelbetriebliches Beratungsangebot zur Verfügung. Besonders in Problemjahren (Frost,
Trockenheit, etc.) sind schlagbezogene Empfehlungen
vor Ort zum Umbruch, zur Anbautechnik, Düngung und
zum Pflanzenschutz gefragt. Für die Beratungsaussagen
werden dabei die eigenen, unabhängigen Versuchsergebnisse der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Franken herangezogen.
Rundschreiben und Veröffentlichungen
Im Geschäftsjahr wurden mehrere gemeinsame Rundschreiben mit dem Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer an die Vertrauensmänner versendet. In diesen
Rundschreiben haben die Vertrauensmänner aktuelle
Informationen zur Weitergabe an die Anbauer erhalten. Gleichzeitig wurde jeder Rübenanbauer über die
deutsche Zuckerrübenzeitung (dzz) zeitnah schriftlich
informiert. Für den Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer
standen dabei die Sortenwahl, Düngung, der Pflanzenschutz, die Ernte (Kampagne) und die Ernteergebnisse,
d. h. die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. Die Besonderheiten des Anbaujahres wurden dargestellt.
Art und Anzahl:
Rundschreiben mit fachlicher Information und Beratung:6
Produktionsbezogene Fachschriften in der „dzz“:
6
Anbauhinweise „ Grünes Blatt“:
1
Versuchsbericht ARGE mit Versuchsergebnissen:
1
Info-Telefon (Infotel-Nr. 09303/99199)
Mit dem Infotel (Anrufbeantworter) werden den Zuckerrübenbauern rund um die Uhr aktuelle Informationen zum
Rübenbau zur Verfügung gestellt. Die Beratungshinweise
werden innerhalb der „Frankenrüben“ abgestimmt und
während der Vegetationszeit und Kampagne nahezu
wöchentlich aktualisiert. Im Kalenderjahr 2015 konnten
die 26 Ansagen insgesamt 3.462 Anrufe verzeichnen.
Die Anrufe in den Monaten:
Jan. Feb. März April MaiJuni
235 184 247 556 351286
Juli
AugustSept. Okt. Nov. Dez.
318 357 277 191 297163
Das Infotel als Beratungsgrundlage wird – wie das Anrufverhalten zeigt – sehr stark für die jeweils anstehenden
Pflanzenschutzmaßnahmen (Herbizid- und Fungizidbehandlungen) genutzt.
Internet (www.frankenrueben.de)
Der gemeinsame Internet-Auftritt von VFZ, ARGE und RFZ
wurde im Geschäftsjahr 2015 neu konzipiert. Während
der Vegetationsperiode und der Kampagne werden
aktuelle Artikel mit wichtigen Beratungshinweisen zeitgerecht und umfangreich den Internet-Nutzern zur Verfügung gestellt.
Insgesamt wurden 60 Veröffentlichungen im Geschäftsjahr publiziert bzw. aktualisiert. Mit auf Excel-basierten
Rechnern haben die Anbauer eine Hilfestellung zur
Berechnung der Anbaufläche, eine Entscheidungshilfe
zur Übertragung und ein Hilfsinstrument zum Kauf- bzw.
Pachtpreis von Lieferrechten erhalten. Durch die Eingabe
der Betriebsdaten konnten damit teilweise komplizierte
Rechengänge vereinfacht werden.
Gruppenberatung/Vortragsveranstaltungen
Gemeinsam mit Verband und Südzucker werden die
Gebietsversammlungen durchgeführt. In den Versuchsbesichtigungen und Feldbegehungen mit der ARGE werden die Sorten, Herbizid-, Fungizid- und Anbaustrategien
vorgestellt bzw. diskutiert.
In den 14 Kreisversammlungen wurden im Januar/
Februar 2016 insgesamt 1.626 Zuckerrübenanbauer direkt angesprochen, wobei im Durchschnitt rund
116 Anbauer pro Versammlung anwesend waren.
Vom Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer wurde der Einfluss von Sorte, Düngung und Pflanzenschutz auf den
Bereinigten Zuckerertrag vorgestellt. Die detaillierten
Informationen sind in den fränkischen Anbauhinweisen
2016/2017 zusammengefasst für jeden Anbauer nachzulesen.
117
In den Arbeitstagungen der Vertrauensleute am
17. September 2015 in Schallfeld und Gollhofen stellte
der Erzeugerring folgende Themen vor:
■ Besonderheiten des Anbaujahres (Aufgangsprobleme, Verunkrautung, etc.)
■ Blattkrankheiten-Monitoring und Fungizidbehandlung
■ Aktuelles zur Kampagne/Schätzung
■ Qualitätsbezahlung und Ausreißer-Regelung
■EUF-Düngeempfehlungen
In den Schulungen der Vertrauensleute und des Südzucker-Rohstoff-Service (SRS) am 25. Februar 2016 in
Gollhofen und Herlheim wurden die neuen Rahmenbedingungen für den Anbau 2017 und das Kontrahierungsverfahren vorgestellt. Der Erzeugerring hat dabei in der
Erstellung der Präsentationen und Unterlagen mitgearbeitet.
Telefon-Beratung
Der Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer bietet im Beratungsteam Frankenrüben ganzjährig eine Fach-Hotline
an. Der Anbauer kann sich fernmündlich zu marktpolitischen, anbautechnischen und allen Fragen rund um die
Zuckerrübe informieren. Den Schwerpunkt in der Telefonberatung stellt die Herbizid- und Fungizidsaison dar.
Auch zahlreiche jahresspezifische Besonderheiten ver-
Fruchtart
ursachen häufig einen erhöhten Beratungsbedarf. Über
das Angebot wurden die Anbauer in verschiedenen
Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Rundschreiben
informiert.
3.2. Bodenuntersuchung auf Nährstoffe
Vom Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V. wird die
Bodenuntersuchung nach der EUFMethode für alle Kulturarten unterstützt. Die Dünge-Empfehlungen werden für
die Nährstoffe Stickstoff (Nitrat, Norg), Phosphat, Kali,
Kalk, Magnesium, Bor und Schwefel ausgesprochen.
Die Untersuchungsergebnisse werden der Landesanstalt
für Landwirtschaft in Bayern anonymisiert gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt und fließen in ein Klimaprojekt ein.
In Franken beteiligen sich etwa 50 % der Betriebe an
der EUF-Bodenuntersuchung und etwa zwei Drittel der
Rübenfläche wird nach dieser Untersuchungsmethode
analysiert. Jeder Rübenanbauer ist gut beraten, seine
Rübenschläge nach der EUFMethode untersuchen zu
lassen. Die Zuckerrübe benötigt eine ausgewogene und
standortangepasste Nährstoffversorgung. Nur mit einer
ausgefeilten Düngung sind hohe Rübenqualitäten zu erreichen.
Die Zahl der untersuchten Proben verteilt sich auf die einzelnen Fruchtarten wie folgt:
ProbenanzahlUntersuchte Fläche in ha
2011 2012 20132014 2015 20112012201320142015
Zuckerrüben
3.738 3.347 3.0592.836 2.37114.42517.450 11.32215.82611.666
Mais
341 252 277 307
390 1.196 888 9161.1721.320
Winterweizen
560 406 412447 5231.6441.3511.497 1.6141.954
Wintergerste 208163162
216 166585520538662556
Raps
207 154 146 107
134 668482482354436
restliche Feldfrüchte 412
Summe
567
425
154
5.466 4.889 4.4814.067 3.85519.25621.470 15.47420.01416.686
Mit dem Beschluss der Fachgruppe II des VDLUFA
vom 17.03.1999 wurde die EUF-Methode für die
Haupt- und Spurennährstoffe ins Methodenbuch
des VDLUFA aufgenommen. Im Methodenbuch
des VDLUFA wird die EUF-Methode als sogenannte Buchmethode geführt, die den Anforderungen als wissenschaftlich anerkannte Methode entspricht. Damit erfüllt der Anbauer mit der
EUF-Untersuchung die Vorgaben der Düngeverordnung, die eine Bodenuntersuchung – einmal
in der Fruchtfolge – mindestens alle 6 Jahre vorschreibt.
Mit der EUF-Bodenuntersuchung hat der Landwirt die
Möglichkeit, durch eine schlagbezogene, bedarfsgerechte Düngeempfehlung für N, P, K, Ca, Mg, Bor und
118
271 738689 719 707754
Schwefel die Qualität der Zuckerrüben zu verbessern
und praktischen Umweltschutz zu betreiben. Für alle
Nährstoffe erhält der Landwirt eine Düngeempfehlung,
wobei nur die EUF-Methode die Wechselwirkungen der
Nährstoffe berücksichtigt. Desweiteren werden sowohl
die sofort verfügbaren als auch die nachlieferbaren
Nährstoffmengen analysiert. Die EUF-Düngeempfehlungen sind für den Landwirt Hilfestellung beim bedarfsgerechten Einsatz von Düngemitteln, um einerseits den
ökologischen Anforderungen gerecht zu werden und
andererseits das ökonomische Optimum zu erreichen.
Neben den EUF-Düngeempfehlungen liefern vor allem
die Düngungsversuche der Arbeitsgemeinschaft für das
Versuchswesen im Zuckerrübenanbau Franken (ARGE
Franken) fundierte Erkenntnisse für eine regional- und
standortspezifische Beratung.
Ringmitglieder von 2001 bis 2015
8.000
8
2
7.000
2
5
13
6.000
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
0
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Ringmitglieder
Nicht-Mitglieder
Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.
EUF in Franken von 2001 bis 2015
12.000
10.000
8.000
6.000
999
1.249
1.160
1.247
1.256
1.699
1.328
1.421
1.430
1.272
4.000
1.728
1.542
1.422
1.231
1.484
2.000
0
EUF (Zuckerrüben)
EUF (sonst. Feldfrüchte)
Ring Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.
119
3.3. Bodenuntersuchung auf Humus-Gehalt
Die Humusanalyse wurde 1996 erstmals als neues Betätigungsfeld seitens des Landeskuratoriums für pflanzliche Erzeugung in die Ringarbeit mit aufgenommen. Der
Humusgehalt hat starke Auswirkungen auf die Verschlämmungsneigung und Erosionsanfälligkeit der Böden. Die
Bedeutung des Humusanteiles im Boden wird bisher
unterschätzt. Im Hinblick auf Cross-Compliance und
die Problematik Bodendruck wird der Humusgehalt im
Boden in den nächsten Jahren eine größere Bedeutung
erlangen.
In FRANKEN wurden 2015 insgesamt 590 Bodenproben auf ihren Humusgehalt untersucht.
Die Auswertung der Proben zeigt, dass der überwiegende Anteil der fränkischen Böden eine mittlere Humusversorgung hat.
Probenanzahl von Humus-Untersuchungen
RegierungsbezirkUnterfranken
Proben 2010
Proben 2011
Proben 2012
Proben 2013
Proben 2014
Proben 2015
377
505
491
494
511
443
Mittelfranken
Oberfranken
Gesamt
110
155
144
147
150
130
16
28
20
20
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3.4. Rhizoctonia-/Nematodenprojekt Zucker­
rüben
Die Zielsetzung des Projektes ist die Erfassung der Entwicklung der Krankheits- und Schädlingssituation an Rüben zur Analyse des phytosanitären Zustands der Böden
der bayerischen Rübenanbaugebiete und die Ableitung
von Beratungsinitiativen zur Qualitätserzeugung.
Neben der Feststellung der Besatzwerte werden seit der
Kampagne 2009 in den bayerischen Werken auch die
Lieferungen hinsichtlich Rübenfäulen bonitiert. Mit der Bonitur wird die Befalls- bzw. Nichtbefallsituation von allen
Schlägen rübenanliefernder Betriebe ermittelt. Betriebe
mit befallenen und nicht befallenen Schlägen in einer
Region werden anschließend verglichen. Zur weiteren
Erforschung der beiden Rübenkrankheiten ist die Schlaghistorie von ca. 150 Betrieben in Bayern zu erfassen.
Das Projekt sieht eine Laufzeit von 5 Jahren bis zum
31.12.2018 vor. Die Einzelheiten sind im Kapitel
„III 1. Die Bewertung der Zuckerrüben“ aufgeführt.
3.5. Qualitätsprüfung – Kontrollproben Zuckergehalt
Die Bezahlung der Zuckerrüben erfolgt qualitätsbezogen, d. h. Zuckergehalt und schädliche Inhaltsstoffe bestimmen den Rübenerlös. Der Polarisationszuschlag und
die Qualitätsprämie werden auf Basis von Zucker, Kalium-, Natrium- und Amino-N-Gehalt berechnet. Die Probenahme und Untersuchung erfolgt für jede Lieferung durch
den Verarbeiter (Südzucker). Zur Sicherstellung einer
ordnungsgemäßen Untersuchung und zur Eigenkontrolle
des Werkslabors werden stichprobenartig Kontrollproben in einem unabhängigen Zweitlabor (Landesanstalt
Veitshöchheim) untersucht. Die dabei festgestellten Untersuchungsergebnisse sind im Kapitel „III. 2. Die Überwachung der Zuckergehaltsbestimmung“ enthalten.
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3.6. Qualitätssicherung – Schlagdokumentation
Zuckerrüben
Mit der EU-Agrarreform aus dem Jahre 2004 wird die
Gewährung der Ausgleichszahlungen an die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Mindestanforderungen
gekoppelt (Cross Compliance). Daneben nimmt bei der
Vermarktung die Bedeutung von Qualitätssicherungssystemen immer mehr zu. Die Betriebe müssen die Anforderungen kennen, einhalten und dokumentieren.
Südzucker, Rübenanbauverbände und das Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung (LKP) haben dazu eine
einheitliche Schlagkartei entwickelt. Neben der Papierform sind zahlreiche EDVgestützte Möglichkeiten auf
dem Markt. Von seiten der Südzucker wurden im August
2015 nach dem Zufallsprinzip insgesamt 39 Betriebe
(1 %) auf dem Postweg und 15 Betriebe persönlich kontrolliert. Die Beratung und Unterstützung der Betriebe in
diesem Bereich ist von größter Bedeutung, da Fehlverhalten zu drastischen Einkommenseinbußen führen kann.
Zusammenarbeit mit staatlichen und sonstigen
Stellen
Während des Berichtsjahres wurde sehr eng mit dem
Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer und der Arbeitsgemeinschaft Franken im Bereich der Versuchstätigkeit
und Beratung zusammengearbeitet. Mit dem Bodengesundheitsdienst in Ochsenfurt wurde bezüglich der EUFBodenuntersuchung und den dazugehörenden Düngeempfehlungen ständig Kontakt gehalten. Gemeinsam mit
dem Ring südbayerischer Zuckerrübenanbauer wurde
eine einheitliche Vorgehensweise in zahlreichen Geschäftsabläufen abgestimmt. Der Kontakt zu den staatlichen Beratungsstellen, Industrievertretern und -beratern
wurde hergestellt, um eindeutige Beratungsgrundlagen
für Franken zu erarbeiten.
IX. Das Versuchswesen 2015
Die Versuche wurden von der Arbeitsgemeinschaft für
das Versuchswesen im fränkischen Zuckerrübenbau
(ARGE Franken) durchgeführt.
Der Fachbeirat der Arbeitsgemeinschaft Franken:
Ernst HahnVerband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V., Eibelstadt
- Vorsitzender –
Dr. Eberhard KraylSüdzucker AG, Geschäftsbereich
Zucker/Rüben
- stellvertretender Vorsitzender –
Andreas SchechVerband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V., Eibelstadt
Winfried StrobelVerband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V., Eibelstadt
Ernst MerzSüdzucker AG, Rübenabteilung,
Ochsenfurt
Simon VogelSüdzucker AG, Rübenabteilung,
Ochsenfurt
Dr. Klaus BürckyKuratorium für Versuchswesen und
Beratung, Ochsenfurt
bis 15.01.2015
- Geschäftsführer –
Dr. Johann MaierZentralabteilung Landwirtschaftliche Forschung und Kuratorium
für Versuchswesen und Beratung,
Mannheim
ab 15.01.2015
- Geschäftsführer –
Dr. Klaus ZieglerVerband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V., Eibelstadt
-
Geschäftsführer –
Manfred AnselstetterArbeitsgemeinschaft Franken,
Eibelstadt
- Versuchstechniker –
Erich GöbelArbeitsgemeinschaft Franken,
Eibelstadt
- Versuchstechniker –
Der ARGE-Fachbeirat traf sich am 4. März 2015 zur Versuchsplanung und am 27. November 2015 zur Besprechung der Versuchsergebnisse in Eibelstadt.
Termine und Versuchsbesichtigungen
Die Saatzuchtfirma Strube besuchte Franken am 23. April 2015 wegen Problemen mit überlagertem Saatgut. Bei
dieser Gelegenheit wurden die Sortenversuche Gnodstadt, Oberickelsheim, Gollhofen, Gützingen, Wolkshausen und Frankenwinheim sowie der Gemeinschaftsversuch mit aktiviertem Saatgut in Schallfeld gezeigt.
Die Firmen BAYER CropScience und KWS SAAT SE besichtigten am 7. Mai 2015 die Insektizidversuche Allersheim und Oberickelsheim.
Berater der Firma ADAMA statteten am 13. Mai 2015
dem Herbizidversuch Hilpertshausen einen Besuch ab.
Die Insektizid- und Fungizidversuche Allersheim und
Schallfeld waren Ziel nach einem Gespräch mit der Firma Syngenta am 19. Mai 2015.
Am 27. Mai 2015 besichtigte das Institut für Zuckerrübenforschung (IfZ-Göttingen) die Sorten-, Insektizid- Herbizid- und Saagutqualitäts-Versuche in Allersheim, Sächsenheim, Wolkshausen, Oberickelsheim, Gnodstadt,
Schallfeld und Frankenwinheim.
Das Bundessortenamt und das Institut für Zuckerrübenforschung kontrollierten am 28. Mai 2015 die Wertprüfungen und Sortenversuche in Gollhofen und Gützingen.
Am 1. Juni 2015 begutachtete der Verbands-Ausschuss
die Versuch zur Saatgutqualität und Fungizid in der Pille in Schallfeld, den Sortenversuch Frankenwinheim, die
Herbizidversuche Frankenwinheim und Hilpertshausen
sowie die Wertprüfung Seligenstadt bei der KWS.
Am 3. Juni 2015 führte die Versuchsbesichtigung mit den
Vertretern der Pflanzenschutz-Industrie zu den Versuchen
in Hilpertshausen, Frankenwinheim, Oberickelsheim und
Allersheim.
Die Rundfahrt mit den Saatgut-Firmen ging am 9. Juni
2015 zu den Sortenversuchen in Kleinrinderfeld, Herchsheim, Wolkshausen, Sächsenheim, Gützingen, Gollhofen, Oberickelsheim, Gnodstadt, Seligenstadt und
Frankenwinheim.
Der Arbeitskreis Pflanzenbau im Institut für Zuckerrübenforschung tagte vom 10. bis 11. Juni 2015 in Eibelstadt.
Eine Exkursion führte zum Versuch mit chemisch-mechanischer Unkrautbekämpfung in Gaukönigshofen und zu
den Strip-Till-Versuchen in Eßfeld, Rottenbauer und Gieshügel.
121
Das Institut für Zuckerrübenforschung besichtigte am
25. August 2015 die Sortenversuche Wolkshausen,
Sächsenheim, Oberickelsheim, Gnodstadt, Schallfeld
und Frankenwinheim.
Am 28. August 2015 besuchten IFZ und Bundessortenamt die Sortenversuche Herchsheim, Gützingen und
Gollhofen.
In fünf Sitzungen mit den Firmen Strube (26.11.), KWS
(26.11.), SYNGENTA (30.11.), BETASEED (01.12.) und
SESVANDERHAVE (01.12.) wurden die Sortenversuchsergebnisse 2015 und die dreijährigen Ergebnisse erörtert.
In zwei Fachsitzungen mit den Firmen BASF und BAYER
CropScience wurden die Pflanzenschutz-Versuchs-Ergebnisse am 7. Dezember 2015 auf der Hallburg vorgestellt
und diskutiert.
Die Ergebnisse der Versuche wurden von der Arbeitsgemeinschaft in 13 Ortsversammlungen des Januar/Februar
2016 mit 709 Teilnehmern vorgestellt.
Versuche 2015
Von der Arbeitsgemeinschaft für das Versuchswesen im
fränkischen Zuckerrübenanbau wurden im Jahr 2015
32 Exaktversuche an 20 Orten mit 2.184 Parzellen
angelegt. Die Gesamtfläche der Exaktversuche betrug
mit Wegen 4,8 ha. Dazu kamen Streifenversuche auf
18,8 ha Anbaufläche.
Die Zahl der Auftragsversuche und –varianten war ähnlich hoch wie 2014.
Über die Ergebnisse der durchgeführten Versuche
wurde ein Berichtsheft angefertigt und an interessierte
Fach­kreise herausgegeben. Zusätzlich ist der Bericht im
Internet unter www.frankenrueben.de oder unter
www.bisz.suedzucker.de digital verfügbar.
Vegetation
Nach dem zweiten frostfreien Winter gab es auch im
Frühjahr 2015 keine Frostgare. Einer frühen Saat vom
13. bis 23. März folgte eine dreiwöchige kühl-feuchte
Periode. Die angekeimten Rüben hatten häufig Auflaufprobleme, vor allem das überlagerte, aktivierte Saatgut
von Strube. Dementsprechend unterdurchschnittlich war
der Feldaufgang und damit die Bestandesdichte. Meist
lag die Bestandesdichte unter 80.000 Pflanzen; 90.000
Pflanzen waren sehr selten.
Um den 20. April kam es zu Umbrüchen/Nachsaaten
von etwa 300 ha.
Schon der April begann mit sehr wenig Regen, was sich
die gesamte Vegetation fortsetzte. Vom 1. Januar bis
30. Oktober fielen nur um 370 l Regen, was mit dem extremen Trockenjahr 1976 vergleichbar ist. Entsprechend
gab es keinen richtigen Reihenschluss, denn schon vorher vertrockneten die ersten Blätter. Dann kam auch noch
Sonnenbrand in nie gekanntem Ausmaß dazu. Zwei Hitzeperioden im Juli und August mit über 40 °C setzten
den Rüben zu. Bis zur Ernte war der Boden meist nur
teilweise bedeckt, so dass der Zuwachs im Herbst deutlich niedriger war.
Entgegen der Annahme, dass die Rüben in einem trockenen Jahr mit der Wurzel mehr nach unten wachsen, war
der Rübenkopf relativ groß und die Wurzel verjüngte sich
sehr bald. Die Köpfbarkeit in den Versuchen war deshalb
über alle Sorten hervorragend.
Durch die Trockenheit wurde weniger Wirkstoff aus der
Pille gelöst, so dass vermehrt Rübenfliege und teils Läuse zu sehen waren. Die Frühjahrstrockenheit verhinderte
den Befall mit Ditylenchus. Das größte Problem war die
Rübenmotte, die 2015 hundert Prozent der Rüben befallen hat. Meist sind zwei bis drei Blattkränze abgefressen,
die im Herbst zur Blattneubildung fehlten. Bei stärkerem
Fraß starben einzelne Rüben unter Fäulnis (Rhizopus) ab.
Daneben schädigte die Milbe. Es gab Sortenunterschiede, Artus und Vasco waren auffälliger als andere Sorten
betroffen.
Die ersten Blattkrankheiten erschienen Ende Juli. Ab August war vermehrt Mehltau sichtbar. Zur Erntezeit gab
es Rost. Die wichtigste Blattkrankheit war wiederum Cercospora. Der Befall war witterungsbedingt gering. Eine
einmalige Behandlung reichte.
Die Herbizide wirkten verhältnismäßig gut. Die Trockenheit führte offensichtlich zu geringerem Auflaufen von
Spätkeimern. Es gab sehr wenig Schosser.
Trocken – heißes Wetter führte zu einem niedrigen Hektarertrag von 56,1 t bei erfreulichen 19,20 % Zuckergehalt. Der Standardmelassse-Verlust war mit 1,38 % relativ
hoch. Der Zuckerertrag lag mit 10,77 t/ha niedrig.
Sortenversuche
Der Feldaufgang in den Sortenversuchen war, bedingt
durch eine sehr langsame Auflaufphase, nur durchschnittlich bis niedrig. Die letztjährigen Spitzenreiter von SESVANDERHAVE schnitten dieses Jahr nur durchschnittlich
ab. Die besten Feldaufgänge waren mit Betaseed- und
KWS-Sorten erzielbar. Strube- und Syngenta-Sorten waren höchstens durchschnittlich im Feldaufgang.
Ähnlich wie beim Feldaufgang waren dann auch die
Relationen im Bereinigten Zuckerertrag: die höchste Leistung bei den KWS- und Beatseed-Sorten. Lediglich Hannibal von Strube konnte an der Spitze im BZE mithalten.
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Die Sortenversuche wurden wieder zweifaktoriell – mit
und ohne Fungizid – angelegt. Cercospora trat durch die
Trockenheit nicht oder wenig auf. In den meisten Versuchen war deshalb kein oder nur ein geringer Effekt durch
die Spritzungen sichtbar. Einzig Mehltau in Frankenwinheim trat schon Ende Juli auf und war bis zur Ernte deutlich sichtbar. Eine Behandlung war ausreichend. Die Fungizidbehandlung über alle Sorten und Standorte brachte
einen um 3,5 % höheren Bereinigten Zuckerertrag.
Auffällig war bei allen Sorten – mit Ausnahme Kristallina
und Finola – die sehr geringe Blattmenge. Die geringe
Blattmenge ist positiv zu sehen, da die Rüben deshalb
weniger Wasser verbrauchten. Die blattreichere Sorte
Kristallina hatte im Trockenjahr 2015 gegenüber der
blattarmen Lisanna deutliche Nachteile im BZE. Die im
Sortenversuch integrierten Nematoden-toleranten Sorten
lagen auch ohne Nematodenbefall wiederum in der
Leistungsspitze.
Nematoden-Toleranz/-Resistenz
Auch 2015 sind die Nematoden-toleranten Sorten unter
Befall leistungsfähiger als die Nematoden-resistenten
Sorten. Die neu zugelassene Sorte Daphna von Syngenta hat im Bereinigten Zuckerertrag die bisher führenden
Sorten Lisanna und Betaseed geschlagen.
Sortenversuch Biomasse
Im fünften Jahr in Folge wurde in Oberickelsheim 2015
ein Versuch mit Zucker- und Runkelrüben zur Produktion
von Biogas angelegt. Die leistungsfähigsten Sorten für
Biogas sind – wie bei der Zuckererzeugung – die Sorten mit dem höchsten Bereinigten Zuckerertrag. Runkelrüben fallen in der Gasleistung deutlich ab.
Insektizidversuche
Die koordinierten Ringversuche wurden in Allersheim mit
„Rübe nach Rübe“ angebaut, um einen hohen Moosknopfkäferdruck zu erhalten, in Oberickelsheim nach
zweimaligem Getreideanbau. Die Feldaufgangsgeschwindigkeit war umso höher, je weniger Insektizid in
der Pillenhüllmasse aufgebracht war. Im endgültigen
Feldaufgang unterschieden sich die Varianten nur noch
wenig.
Den geringsten Fraßschaden hat Poncho Beta+. Bei der
preisgünstigeren niedrigen Ausstattung waren Janus Forte und Force Magna gleichwertig. Wiederholt gut war
die unter dem Namen „Sombrero“ neu zugelassene Ausstattung mit 60g Imidacloprid von Adama. Die Ausstattung mit Cruiser Force war auch im Moosknopfkäferfraß
mit Poncho Beta+ vergleichbar. Insektizide in der Pille
sichern den BZE gegenüber „Unbehandelt“ deutlich ab,
innerhalb der Varianten ist der Ertragsunterschied gering.
Sorten-Streifen-Versuch Rübenkopfälchen
Kleinrinderfeld
Der Monat Mai war so trocken, dass die Rübenkopfälchen sich nicht vermehren konnten. Mangels Fäule konnten die Sorten im Versuch nicht differenzieren.
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Die Standardausstattung in Franken sollte wegen des
durchweg hohen Moosknopfkäfer-Drucks Poncho Beta
+ oder Cruiser Force sein, die nur einen geringen Kontrollaufwand brauchen. Die preisgünstigen Alternativen
Janus Forte und Force Magna können bei geringem
Schädlingsdruck im Randgebiet und bei verfügbarer Zeit
für Bestandskontrollen wegen Läusen und Rübenfliegen
eine Alternative sein.
Fungizidversuch
Durch extrem wenig Regen im Sommer und der geringen Blattmasse gab es sehr wenig Cercospora. Optisch
konnten die Varianten mit Strobilurin-Zusatz leicht besser
abschneiden; eine Fungizidspritzung führte nicht zu einem
höheren Bereinigten Zuckerertrag.
Herbizidversuche
Für die Wirksamkeit der Herbizide war die Feuchtigkeit
noch ausreichend. „Mini-(Wirkstoff)-Mengen“ führten
unter den fränkischen Bedingungen zu schlechterer Wirkung.
Die Verträglichkeit aller Varianten war relativ gut. Nur
bei Debut-Zusatz und bei 4- oder 5- EinzelkomponentenMischungen waren die Rüben „beleidigt“.
Dafür waren die Einzelkomponenten-Mischungen preisgünstig und am wirkungsvollsten.
Wo – mittelbedingt – die ausgebrachte EthofumesatMenge niedrig war, ist die Wirkung unterdurchschnittlich.
Die besten „Betanale“ waren deshalb Belvedere Extra
und Betasana Trio. Betanal maxxPro schnitt unterdurchschnittlich ab, vor allem gegen Spätverunkrautung fiel die
Wirkung mangels Ethofumesat deutlich ab.
Chemisch-mechanische Unkrautbekämpfung
Nach dem nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz sollen
bis 2018 die Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden. Angeregt vom IfZ – aber auch
den Hochschulen – wird in Franken weiterhin die Anwendung von Bandspritzung und Hackmaschine getestet.
Die Pflanzenschutzmittel-Menge konnte auf ein Drittel reduziert werden, dagegen stieg der Aufwand für Maschinen und Zeit an. Die Rest-Verunkrautung war vergleichbar
gering. Der Zuckerertrag war gleich hoch.
Strip-Till-Bodenbearbeitung
Nach nunmehr 6 Jahren mit Strip-Till-Versuchen in Franken
gemeinsam mit Landwirten, Südzucker, LfL, ARGE usw. ist
die Versuchsserie abgeschlossen. In 35 Versuchen wurden viele Erkenntnisse gewonnen.
Leider sind nicht immer alle Parameter einheitlich erfasst
worden, z.B. Ernte teils von Hand, teils mit dem Roder,
teils mit/ohne Bestandesdichte-Zählung. Näherungsweise ergibt sich folgendes Ergebnis, dass wegen der Streifenanlage statistisch nicht ausgewertet und abgesichert
werden kann:
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Im Bereinigten Zuckerertrag wurde die „Betriebsübliche
Variante“ – das war meist „Mulch“ – auf relativ 100 gesetzt. In 35 Versuchen kam die „Hohenheimer Variante“
Strip-Till (direkt in die stehende Stoppel) auf relativ 91,6
im BZE, wobei deutliche Jahresunterschiede festgestellt
wurden. Je tonhaltiger der Boden war, desto ungünstiger
schnitt Strip-Till ab. Es gab bei Strip-Till mehrere abgewandelte Varianten – z.B. bei der LfL mit Bearbeitung nach
Grubber-Einsatz zur Stoppelbearbeitung – oder mit verschiedenen Vor- und Nachläufern. Der BZE-Verlust war
ähnlich. Die Pflugvarianten schnitten gegenüber Mulch
meist besser ab (etwa plus 10 %).
Die Strip-Till-Varianten lagen im Feldaufgang durch
schlechtere Einbettung um relativ 10 Prozent unter den
betriebsüblichen Flächen. Durch Hohlräume im bearbeiteten Streifen waren bei Strip-Till bis zu 40 % Kümmerer
zu sehen, denen im Mai bis zu zwei Blattpaare fehlten.
Das führte zu einer um 8.500 Pflanzen pro ha (= minus
10 %) niedrigeren Bestandesdichte. Die geringen Pflanzenzahlen, verbunden mit ungleich entwickelten Pflanzen, dürften Hauptursache des BZE-Verlustes sein.
Düngungsversuch
Bei zwei angelegten (davon einer beerntet) Düngungsversuchen war der Feldaufgang bei KAS-Düngung nach
der Saat nur leicht niedriger gegenüber der Null-Parzelle. Im Versuch hat die Düngung nur einen geringen
Einfluss auf den BZE, d. h. je weniger, desto günstiger
– im Betrieb mit organischer Düngung reicht eine kleine
Startdüngergabe.
Bestandesdichteversuche
Nach dreijährigen Bestandesdichteversuchen in Süddeutschland haben 15 Versuche gezeigt,
dass alle Bestandesdichten unter 90.000 Pflanzen je ha
zu Zuckerertragsverlusten führen:
Schon bei 75.000 Pflanzen geht der BZE auf rel. 98 zurück, bei 60.000 Pflanzen auf 94, bei 45.000 Pflanzen
auf 87 und bei 30.000 Pflanzen auf 74 % BZE.
Zuwachsversuch
Durch den trockenen Herbst ist der Rübenertrag zwischen Anfang September und Ende Oktober wesentlich
geringer gestiegen als im fünfjährigen Ergebnis. Ab dem
9. Oktober hat kein Ertragszuwachs mehr stattgefunden,
nur der Zuckergehalt stieg noch leicht. Wie immer in trockenen Jahren sind die schädlichen Inhaltsstoffe deutlich
erhöht.
Saatgutqualität
In einem Gemeinschaftsversuch mit Strube wurde der
Effekt der Saatgut-Aktivierung an zwei Sorten, nämlich
Hannibal und Brix, getestet.
Die Aktivierung beschleunigt den Feldaufgang, der endgültige Feldaufgang ist aber nicht höher. Während bei
Brix der Effekt auf den BZE gering war, konnte in Franken
die Sorte Hannibal im BZE offensichtlich von der Aktivierung deutlich profitieren.
Versuchsansteller 2015
■ Brand Werner
■ Breunig Dr. Peter
■ Dittmann Michael
■ Düll Horst
■ Endres GBR
■ FackelmannLudwig
■ Fuchs Jörg Giebelstadt
■Grimm
Matthias
■Karl
Benno
Oberickelsheim
Eßfeld
Allersheim
Rottenbauer
Gützingen
Frankenwinheim
Kleinrinderfeld
Wolkshausen
■Kunzmann Otto
Frankenwinheim
■ KWS Saat AG
Seligenstadt
■Michel Bernhard
Gaukönigshofen
■Lesch
Bernhard
Sächsenheim
■Pfänder Jürgen
Ohrenbach
■Sahlmüller Norbert
Schallfeld
■ Sämann Heidrun u. Roland GbR
Gnodstadt
■ Sauer Roland
Unterpleichfeld
■Straus-SaalRenate
Hilpertshausen
■Südzucker GBL
Gieshügel
■ Wolf
Bernhard u. Hans GbRHerrnberchtheim
Wir danken allen, die bei der Planung und Durchführung
der Versuche halfen, die uns mit Saatgut und Versuchsmitteln unterstützten, insbesondere unseren Versuchsanstellern.
Totengedenken
Leben für Bauern, Rüben und Versuche
Robert Sahlmüller
* 23.09.1941 Schallfeld † 13.04.2016
1979–2008 Vertrauensmann (Goldene Zuckerrübe 1997)
1995–2016 Versuchsansteller der Arbeitsgemeinschaft Franken
Der fränkische Zuckerrübenbau hat dem Verstorbenen viel zu verdanken, wir werden uns gerne an ihn
erinnern.
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Rübenanbau ab 2017
1 GBZR, 03.05.2016 – berichte\16-05-04_ausschuss_franken.pptx
2 GBZR, 03.05.2016 – berichte\16-05-04_ausschuss_franken.pptx
3 GBZR, 03.05.2016 – berichte\16-05-04_ausschuss_franken.pptx
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6 GBZR, 03.05.2016 – berichte\16-05-04_ausschuss_franken.pptx
7 GBZR, 03.05.2016 – berichte\16-05-04_ausschuss_franken.pptx
8 GBZR, 03.05.2016 – berichte\16-05-04_ausschuss_franken.pptx
GESCHÄFTSBERICHT
2015/2016
Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.
Fernruf: (09303) 90660
Würzburger Straße 44
Telefax: (09303) 99198
D-97246 Eibelstadt
Infotel: (09303) 99199
eMail-Adresse:[email protected]
Internet:www.frankenrueben.de
Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.