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Eckhard Pols
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Berlin, 10. Juni 2016
MdB Eckhard Pols: EEG-Novelle 2016 – Wichtig auch für
unsere Region
Mit umfassenden Neuregelungen zu Biomasse, Windkraft und
Photovoltaik ist die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG) für den Wahlkreis Lüchow-Dannenberg/Lüneburg
bedeutsam. Nun hat das Bundeskabinett die EEG-Novelle 2016
auf den Weg ins parlamentarische Verfahren gebracht.
Dazu berichtet der CDU-Bundestagsabgeordnete aus LüchowDannenberg/Lüneburg, Eckhard Pols: „Das Fördersystem für
erneuerbaren Strom soll von der staatlichen Mengensteuerung auf
wettbewerbliche Ausschreibungen umgestellt werden. Um einen
kontinuierlichen und effizienten Ausbau zu erzielen, wurde ein
einstufiges Referenzertragssystem mit verschiedenen Vorgaben
für
die
einzelnen
Sparten
entwickelt.
Gemäß
des
Koalitionsvertrages wird eine Steigerung des Anteils der
recycelbaren Energien am Stromverbrauch von jetzt ca. 33
Prozent auf 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 angestrebt.
Wichtigstes Anliegen der Novelle ist, dass diese Steigerung
synchron zum Ausbau der Stromnetze erfolgt, denn schon heute
liegen die Kosten für Engpässe beim Transport der erneuerbaren
Energien bei 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Insofern muss gerade
der Windenergieausbau an Land in Norddeutschland begrenzt
werden, bis ausreichende Netzkapazitäten bereitstehen. Die
Bereiche Wasserkraft, Geothermie sowie Deponie-, Klär- und
Grubengas sind nicht von den Neuregelungen betroffen, weil hier
der Wettbewerb zu gering ist.“
Für die Onshore-Windkraft soll die Bundesnetzagentur
Engpassgebiete festlegen, wo der Zubau auf 58 Prozent des
durchschnittlichen Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 begrenzt wird.
Um abgeregelten Windstrom in Norddeutschland zu nutzen, wird
das Instrument der „zuschaltbaren Lasten“ eingeführt. Es soll eine
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Härtefallregelung geben für Unternehmen, die bis zum EEG 2014
durch die Besondere Ausgleichsregelung entlastet waren oder
zwischenzeitlich z.B. durch Effizienzmaßnahmen unter die
Schwelle von 17 Prozent Stromkostenintensität gefallen sind. Als
jährliche Ausschreibungsmenge sind 2.800 Megawatt brutto von
2017 bis 2019 vorgesehen, danach 2.900 Megawatt.
„Aufgrund des übermäßig starken Ausbaus an Windenergie in den
letzten zwei Jahren muss hier nachgesteuert werden“, so Eckhard
Pols. „Das geschieht mit einer Einmal-Degression von fünf Prozent
zum 1. Juni 2017 für den Übergangszeitraum 2017 und 2018, in
dem noch die Einspeisevergütung gilt. Ferner ist eine Anpassung
des atmenden Deckels vorgesehen für den Fall, dass der Zubau
über den Korridor ansteigt, bevor die Mengensteuerung durch die
Ausschreibungen greift. Was im Gesetzentwurf aber noch fehlt, ist
ein vergleichbarer Mechanismus für Windkraft an See, denn diese
Energie muss ja auch vom Norden in den Süden transportiert
werden. Hier ist zwar ein Systemwechsel geplant, aber erst 2025.“
Für Photovoltaik-Anlagen werden jährlich 600 Megawatt
ausgeschrieben, d.h. 200 Megawatt mehr als im EEG 2014. Die
Anfang
2015
gestartete
Pilot-ausschreibung
für
Freiflächenanlagen wird fortgesetzt sowie um Deponien und große
Dachanlagen erweitert. Solaranlagen bis 750 Kilowatt fallen unter
die Bagatellgrenze und müssen daher nicht an der Ausschreibung
teilnehmen. Für sie gilt weiterhin das Festvergütungssystem mit
atmendem Deckel, allerdings werden im Interesse der
Marktintegration keine neuen Anlagen mehr gefördert, sobald
insgesamt 52 Gigawatt installiert sind.
In der Sparte Biomasse liegt die Bagatellgrenze bei 150 Kilowatt.
Ab dieser Menge können sich Neu- und Bestandsanlagen für die
Jahre 2017 bis 2019 an der Ausschreibung beteiligen. In den
Folgejahren 2020 bis 2022 werden jeweils 200 Megawatt
ausgeschrieben.
„Die erste Lesung des Gesetzentwurfs wird voraussichtlich Anfang
Juli im Bundestag stattfinden“, kündigt Eckhard Pols an. „Mit einer
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Verabschiedung des neuen EEG ist im Herbst zu rechnen. Bisher
sind alle Novellen zum 1. August in Kraft getreten, doch diese
Reform ist zum 1. Januar 2017 vorgesehen.“
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