Eckhard Pols Platz der Republik 1, 11011 Berlin Telefon 030 227 – 73880 Fax 030 227 – 76881 E-Mail: [email protected] 22. Juni 2016 Eckhard Pols MdB begrüßt Einigung zum Fracking-Gesetz Gestern haben sich die Koalitionsspitzen der Regierungsfraktionen nach langen Verhandlungen auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Fracking geeinigt. Der CDUBundestagsabgeordnete aus Lüneburg/Lüchow-Dannenberg Eckhard Pols, der ein Gegner des unkonventionellen Frackings ist, begrüßt die Einigung: „Bisher gab es keine Regelungen zum unkonventionellen Fracking, weswegen es faktisch erlaubt war. Jetzt gibt es endlich eine klare Regelung und unkonventionelles Fracking wird zunächst einmal bis zum Jahr 2021 verboten.“ Entgegen dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der SPD-Minister Hendricks und Gabriel konnten die Unionsfraktionen folgendes durchsetzen: 1. Der neue Gesetzentwurf enthält ein klares Verbot des unkonventionellen Frackings. 2. Im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzesentwurf dürfen die bundesweit insgesamt vier Probebohrungen zur Erforschung der Auswirkungen des unkonventionellen Frackings auf die Umwelt nicht ohne die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung durchgeführt werden. 3. Im Jahr 2021 wird erneut der Bundestag in die Entscheidung einbezogen, etwaige Ergebnisse der Forschungsbohrungen werden dann geprüft und das Parlament entscheidet dann erneut über ein Verbot. Ohne Forschungsergebnisse bleibt das Verbot bestehen. „Ich finde es gut, dass auch die Länder in die Entscheidung einbezogen werden. Die rotgrüne Landesregierung in Niedersachsen muss sich hier jetzt ihrerseits klar gegen Fracking positionieren. Mit dem neuen Gesetz wird es in unserem Land in den kommenden Jahren dann erst einmal kein unkonventionelles Fracking geben“, so Pols abschließend. Seite 1 von 1 Pressemitteilung Mitglied des Deutschen Bundestages
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