Eckhard Pols

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Eckhard Pols
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22. Juni 2016
Eckhard Pols MdB begrüßt Einigung zum Fracking-Gesetz
Gestern
haben
sich
die
Koalitionsspitzen
der
Regierungsfraktionen nach langen Verhandlungen auf einen
gemeinsamen Gesetzentwurf zum Fracking geeinigt. Der CDUBundestagsabgeordnete aus Lüneburg/Lüchow-Dannenberg
Eckhard Pols, der ein Gegner des unkonventionellen Frackings ist,
begrüßt die Einigung: „Bisher gab es keine Regelungen zum
unkonventionellen Fracking, weswegen es faktisch erlaubt war.
Jetzt gibt es endlich eine klare Regelung und unkonventionelles
Fracking wird zunächst einmal bis zum Jahr 2021 verboten.“
Entgegen dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der SPD-Minister
Hendricks und Gabriel konnten die Unionsfraktionen folgendes
durchsetzen:
1. Der neue Gesetzentwurf enthält ein klares Verbot des
unkonventionellen Frackings.
2. Im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzesentwurf dürfen
die bundesweit insgesamt vier Probebohrungen zur
Erforschung der Auswirkungen des unkonventionellen
Frackings auf die Umwelt nicht ohne die Zustimmung der
jeweiligen Landesregierung durchgeführt werden.
3. Im Jahr 2021 wird erneut der Bundestag in die
Entscheidung einbezogen, etwaige Ergebnisse der
Forschungsbohrungen werden dann geprüft und das
Parlament entscheidet dann erneut über ein Verbot. Ohne
Forschungsergebnisse bleibt das Verbot bestehen.
„Ich finde es gut, dass auch die Länder in die Entscheidung
einbezogen werden. Die rotgrüne Landesregierung in
Niedersachsen muss sich hier jetzt ihrerseits klar gegen Fracking
positionieren. Mit dem neuen Gesetz wird es in unserem Land in
den kommenden Jahren dann erst einmal kein unkonventionelles
Fracking geben“, so Pols abschließend.
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Pressemitteilung
Mitglied des Deutschen Bundestages