Eckhard Pols Bundeskabinett verabschiedet

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Eckhard Pols
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Fax 030 227 – 76881
E-Mail: [email protected]
3. August 2016
Bundeskabinett verabschiedet
Bundesverkehrswegeplan
Berlin Heute (3. August 2016) wurde in Berlin der neue
Bundesverkehrswegeplan
(BVWP)
vom
Bundeskabinett
beschlossen. Um die Verkehrswege zu erhalten und auszubauen,
will der Bund bis zum Jahr 2030 rund 270 Milliarden Euro
bereitstellen.
„Erstmals ist bei der Aufstellung des Planes die Öffentlichkeit
beteiligt worden- von der Grundkonzeption über Projektvorschläge
bis zum Entwurf, der im Frühjahr für sechs Wochen öffentlich
auslag. Das Bundesverkehrsministerium hat die rund 40.000
Stellungnahmen geprüft und erforderliche Änderungen in den
abschließenden Entwurf eingearbeitet. Für die Lüneburger Region
ergeben sich keine Änderungen bei den bekannten Projekten. Die
A 39 ist weiterhin in der zweithöchsten Prioritätsstufe
(„vordringlicher Bedarf“), die Alpha-E-Variante genießt hohe
Priorität. Auch bleibt es beim vorgezogenen Neubau der Schleuse
in Scharnebeck“, erklärt der CDU Bundestagsabgeordnete aus
Lüchow-Dannenberg/Lüneburg Eckhard Pols.
MdB Pols wird sich weiter für eine Verbesserung der Infrastruktur
- insbesondere für die A 39 - und das damit verbundene
wirtschaftliche Wachstum für die Menschen einsetzen. „Der BVWP
wird zwar erst mit dem parlamentarischen Verfahren verbindlich,
die jetzige Zuordnung der Dringlichkeitsstufen wird allerdings
kaum noch geändert werden können. Bezüglich Alpha-E erachte
ich eine Umfahrung Lüneburgs und Deutsch-Everns, oder eine
Tunnellösung für dringend geboten“, so Pols weiter.
Die Bundesregierung stellt für die kommenden Jahre insgesamt
269,6 Milliarden Euro für die Verkehrswege zur Verfügung. Davon
entfällt fast die Hälfte auf Straßen (49,3 Prozent), 41,6 Prozent auf
Schienen und 9,1 Prozent auf Wasserwege.
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Mitglied des Deutschen Bundestages
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„Der BVWP 2030 enthält mehr als 1.000 Projekte. Die
Vorrangigkeit des Erhalts des Bestandsnetzes erkennt man
deutlich am Volumen von 141,6 Milliarden Euro, welches in den
Erhalt
beziehungsweise
die
Instandsetzung
der
Verkehrsinfrastruktur fließt. Das sind rund 69 Prozent der
Gesamtmittel“, so Pols abschließend.
Hintergrund:
Der BVWP ist jedoch kein Finanzierungsprogramm und hat keinen
Gesetzescharakter. Vielmehr bildet er die Grundlage für die
gleichfalls beschlossenen Gesetzentwürfe der Bundesregierung
zur Änderung der Ausbaugesetze für Straße und Schiene mit den
dazu gehörigen Bedarfsplänen. Für die Wasserstraße gibt es zum
ersten Mal ein Ausbaugesetz.
Über die Aufnahme der Projekte des Bundesverkehrswegeplanes
und eventuell weiterer Projekte in die Bedarfspläne der
Ausbaugesetze entscheidet der Deutsche Bundestag. Erst damit
gilt als gesetzlich festgelegt, welche Verkehrsprojekte mit welcher
Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert
werden sollen.
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