3.3., Düsseldorf - Akademie für öffentliches Gesundheitswesen

Referenten und Moderatoren
Ute Hering, Oberamtsanwältin, Staatsanwaltschaft Köln
Die Referentin befasst sich mit der Verfolgung von Straftaten u.
a. gegen das LFGB, AMG, MPG in der Wirtschaftsabteilung der
Staatsanwaltschaft Köln
Fabian Hering, Rechtsanwalt, Leverkusen und Köln
Der Referent ist Rechtsanwalt mit den Interessensgebieten
Strafverteidigung, Lebensmittelrecht, Medizinprodukterecht und
Compliance.
www.rechtsanwaltskanzleihering.de
Holger Kretschmar, Ausbildungsleiter
Akademie für öffentliches Gesundheitswesen
Kanzlerstr. 4, 40472 Düsseldorf
Wichtige Hinweise
Anmeldungen
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Veranstaltungsnummer,
Thema, Vorname, Name, Dienststelle, Dienstanschrift und Bundesland an. Ihre schriftliche Anmeldung richten Sie bitte an: Akademie für öffentliches Gesundheitswesen, Veranstaltungsbüro,
Kanzlerstraße 4, 40472 Düsseldorf oder Fax: (02 11) 3 10 96-34
oder E-Mail: [email protected].
Download des Anmeldeformulars: http://www.akademie-oegw.de
Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon
(02 11) 3 10 96 -41 oder -44 zur Verfügung.
Die Teilnahmebestätigung erhalten Sie mit allen weiteren Informationen frühestens vier Wochen vor der Veranstaltung.
Teilnahmeentgelt
Wenn Sie innerhalb der öffentlichen Verwaltungen in den Trägerländern der Akademie (Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein) Aufgaben des
öffentlichen Gesundheitsdienstes wahrnehmen, zahlen Sie kein
Teilnahmeentgelt.
Für alle anderen beträgt das Teilnahmeentgelt 157 Euro.
Wichtige Hinweise
Zimmerreservierung
Verkehrsverein der Stadt Düsseldorf, Postfach 10 51 51
40042 Düsseldorf, Telefon (02 11) 17 20 20
Anfahrt
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab Hbf Düsseldorf:
S-Bahn S6 (Richtung Essen) bis Düsseldorf-Rath (nicht „Rath-Mitte“) Fahrtzeit: 12 Minuten. Den Bahnsteig durch die Unterführung
links verlassen und über die Kreuzung geradeaus auf die Kanzlerstraße zugehen.
Mit dem PKW:
Aus Richtung Oberhausen auf der A3 bis zum Kreuz Breitscheid;
dort auf die A52 Richtung Düsseldorf; die A52 Abfahrt DüsseldorfRath/Unterrath verlassen und links in die Theodorstraße fahren.
Diese mündet in die Liliencronstraße. Bis zur zweiten Ampelkreuzung weiterfahren, dann rechts in die Oberrather Straße abbiegen
und an der Ampelkreuzung vor der Brückenauffahrt links in die
Kanzlerstraße fahren.
Aus Richtung Köln auf der A3 bis zum Kreuz Ratingen-Ost. Dort auf
die A44 bis zum Kreuz Düsseldorf-Nord. Dort auf die A52 Richtung
Düsseldorf. Die A52 an der Abfahrt Düsseldorf-Rath/Unterrath verlassen (weiter siehe oben). Auf dem Gelände der Akademie steht
ein kostenpflichtiges Parkhaus zur Verfügung (5 Euro pro Tag).
Hinweis Bahn Spezial
An-/Abreise mit dem Veranstaltungsticket der DB schon ab 99 Euro
hin und zurück! Infos unter:
www.akademie-oegw.de/files/akademie/content/Sonstiges/
Angebot_D_Bahn.pdf
Fortbildungsveranstaltung L9/2015
Lebensmittelverstöße,
Sanktionen gegen Mitarbeiter
und/oder Unternehmen
Kontrollpersonal und Verwaltungspersonal
im Innendienst der amtlichen
Lebensmittelüberwachung
am 3. März 2015
in Düsseldorf
Dienstag, 3. März 2015
Ziel und Inhalt
Die Teilnehmenden sollen mit den Kenntnissen aus dieser Veranstaltung in der Lage sein, die für einen Verstoß Verantwortlichen
mittels geeigneter Beweismittel und Umstände zu bestimmen und
gerade die für die Ordnungswidrigkeit bestehenden Sanktionsmöglichkeiten sowohl gegen den/die verantwortlichen Mitarbeiter als
auch gegen das Unternehmen selbst anzuwenden. Die aus einem
Lebensmittelverstoß erlangten Vorteile (Bereicherung) in Form von
Einnahmen oder ersparten Aufwendungen (gerade bei Hygieneverstößen vom Mangel bis zum Ekel) fließen dem Unternehmen zu.
Die verschiedenen Berechnungsmodelle und Vorgehensweisen von
Verfall und Verbandsgeldbuße werden vorgestellt.
09:00 Begrüßung und Vorstellung der Programminhalte
Holger Kretschmar/Ute Hering/Fabian Hering
Die Wegnahme von Tatvorteilen soll deutlich machen, dass Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sich nicht lohnen, denn die Unternehmensverantwortlichen haben die Pflicht, durch Vorsorgemaßnahmen betriebsbedingte Verstöße zu verhindern oder zumindest
wesentlich zu erschweren.
Ein Blick zur Straftat wird ergeben, dass die Unternehmenssanktion hinsichtlich des Abschöpfungsteils keinen Unterschied ergeben
wird.
Die Bemessung der Geldbuße und ihre Zumessungskriterien nach
§ 17 OWiG wird erörtert.
10:45 Sanktionen gegen Mitarbeiter im Fall einer Ordnungswidrigkeit (Straftat)
Zumessungskriterien für die Geldbuße (Geldstrafe)
Unternehmenssanktion – die Voraussetzungen und Unterschiede – durch Verfall – Parallelnormen – § 29 a OWiG
für die OWi, § 73 ff StGB für die Straftat
Fabian Hering
09:15 Lebensmittelverantwortung – Fundament, besondere
Bereiche, persönlich Handeln für andere – Täterprofil
Pflicht zur Aufsicht und Kontrolle – Compliance – § 130
OWiG
Nichtbeachten betriebstypischer Vorsorgemaßnahmen
Ute Hering
10:30Kaffeepause
Verbandsgeldbuße, für die OWi und Straftat an einer Stelle
in § 30 OWiG verortet
Ute Hering
12:15Mittagspause
13:15 Sanktionen gegen Mitarbeiter und / oder Unternehmen
– Ein Fallbeispiel aus dem Bereich der Hygiene wird
gemeinsam erörtert
Fabian Hering
Veranstaltungsleitung
Holger Kretschmar (Akademie)
Ute Hering
Fabian Hering
Tagungsstätte:
Akademie für öffentliches Gesundheitswesen
Kanzlerstr. 4, 40472 Düsseldorf
14:45Kaffeepause
Dienstag, 3. März 2015
15:00 Sanktionen gegen Mitarbeiter und/oder Unternehmen
– Ein Fallbeispiel aus dem Bereich der Täuschung wird
gemeinsam erörtert. Konfliktsituation: Mitwirkungs- und Auskunftspflicht des
Inhabers (Vertreters) und das Recht, sich nicht selbst
belasten zu müssen
Fabian Hering
16:30 Auswertung der Veranstaltung
Holger Kretschmar/Ute Hering
Ende des Tagesprogramms gegen 17:00 Uhr
Änderungen im Programmablauf sind möglich.