Referenten und Moderatoren Ute Hering, Oberamtsanwältin, Staatsanwaltschaft Köln Die Referentin befasst sich mit der Verfolgung von Straftaten u. a. gegen das LFGB, AMG, MPG in der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Köln Fabian Hering, Rechtsanwalt, Leverkusen und Köln Der Referent ist Rechtsanwalt mit den Interessensgebieten Strafverteidigung, Lebensmittelrecht, Medizinprodukterecht und Compliance. www.rechtsanwaltskanzleihering.de Holger Kretschmar, Ausbildungsleiter Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Kanzlerstr. 4, 40472 Düsseldorf Wichtige Hinweise Anmeldungen Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Veranstaltungsnummer, Thema, Vorname, Name, Dienststelle, Dienstanschrift und Bundesland an. Ihre schriftliche Anmeldung richten Sie bitte an: Akademie für öffentliches Gesundheitswesen, Veranstaltungsbüro, Kanzlerstraße 4, 40472 Düsseldorf oder Fax: (02 11) 3 10 96-34 oder E-Mail: [email protected]. Download des Anmeldeformulars: http://www.akademie-oegw.de Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen. Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 -41 oder -44 zur Verfügung. Die Teilnahmebestätigung erhalten Sie mit allen weiteren Informationen frühestens vier Wochen vor der Veranstaltung. Teilnahmeentgelt Wenn Sie innerhalb der öffentlichen Verwaltungen in den Trägerländern der Akademie (Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein) Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes wahrnehmen, zahlen Sie kein Teilnahmeentgelt. Für alle anderen beträgt das Teilnahmeentgelt 157 Euro. Wichtige Hinweise Zimmerreservierung Verkehrsverein der Stadt Düsseldorf, Postfach 10 51 51 40042 Düsseldorf, Telefon (02 11) 17 20 20 Anfahrt Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab Hbf Düsseldorf: S-Bahn S6 (Richtung Essen) bis Düsseldorf-Rath (nicht „Rath-Mitte“) Fahrtzeit: 12 Minuten. Den Bahnsteig durch die Unterführung links verlassen und über die Kreuzung geradeaus auf die Kanzlerstraße zugehen. Mit dem PKW: Aus Richtung Oberhausen auf der A3 bis zum Kreuz Breitscheid; dort auf die A52 Richtung Düsseldorf; die A52 Abfahrt DüsseldorfRath/Unterrath verlassen und links in die Theodorstraße fahren. Diese mündet in die Liliencronstraße. Bis zur zweiten Ampelkreuzung weiterfahren, dann rechts in die Oberrather Straße abbiegen und an der Ampelkreuzung vor der Brückenauffahrt links in die Kanzlerstraße fahren. Aus Richtung Köln auf der A3 bis zum Kreuz Ratingen-Ost. Dort auf die A44 bis zum Kreuz Düsseldorf-Nord. Dort auf die A52 Richtung Düsseldorf. Die A52 an der Abfahrt Düsseldorf-Rath/Unterrath verlassen (weiter siehe oben). Auf dem Gelände der Akademie steht ein kostenpflichtiges Parkhaus zur Verfügung (5 Euro pro Tag). Hinweis Bahn Spezial An-/Abreise mit dem Veranstaltungsticket der DB schon ab 99 Euro hin und zurück! Infos unter: www.akademie-oegw.de/files/akademie/content/Sonstiges/ Angebot_D_Bahn.pdf Fortbildungsveranstaltung L9/2015 Lebensmittelverstöße, Sanktionen gegen Mitarbeiter und/oder Unternehmen Kontrollpersonal und Verwaltungspersonal im Innendienst der amtlichen Lebensmittelüberwachung am 3. März 2015 in Düsseldorf Dienstag, 3. März 2015 Ziel und Inhalt Die Teilnehmenden sollen mit den Kenntnissen aus dieser Veranstaltung in der Lage sein, die für einen Verstoß Verantwortlichen mittels geeigneter Beweismittel und Umstände zu bestimmen und gerade die für die Ordnungswidrigkeit bestehenden Sanktionsmöglichkeiten sowohl gegen den/die verantwortlichen Mitarbeiter als auch gegen das Unternehmen selbst anzuwenden. Die aus einem Lebensmittelverstoß erlangten Vorteile (Bereicherung) in Form von Einnahmen oder ersparten Aufwendungen (gerade bei Hygieneverstößen vom Mangel bis zum Ekel) fließen dem Unternehmen zu. Die verschiedenen Berechnungsmodelle und Vorgehensweisen von Verfall und Verbandsgeldbuße werden vorgestellt. 09:00 Begrüßung und Vorstellung der Programminhalte Holger Kretschmar/Ute Hering/Fabian Hering Die Wegnahme von Tatvorteilen soll deutlich machen, dass Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sich nicht lohnen, denn die Unternehmensverantwortlichen haben die Pflicht, durch Vorsorgemaßnahmen betriebsbedingte Verstöße zu verhindern oder zumindest wesentlich zu erschweren. Ein Blick zur Straftat wird ergeben, dass die Unternehmenssanktion hinsichtlich des Abschöpfungsteils keinen Unterschied ergeben wird. Die Bemessung der Geldbuße und ihre Zumessungskriterien nach § 17 OWiG wird erörtert. 10:45 Sanktionen gegen Mitarbeiter im Fall einer Ordnungswidrigkeit (Straftat) Zumessungskriterien für die Geldbuße (Geldstrafe) Unternehmenssanktion – die Voraussetzungen und Unterschiede – durch Verfall – Parallelnormen – § 29 a OWiG für die OWi, § 73 ff StGB für die Straftat Fabian Hering 09:15 Lebensmittelverantwortung – Fundament, besondere Bereiche, persönlich Handeln für andere – Täterprofil Pflicht zur Aufsicht und Kontrolle – Compliance – § 130 OWiG Nichtbeachten betriebstypischer Vorsorgemaßnahmen Ute Hering 10:30Kaffeepause Verbandsgeldbuße, für die OWi und Straftat an einer Stelle in § 30 OWiG verortet Ute Hering 12:15Mittagspause 13:15 Sanktionen gegen Mitarbeiter und / oder Unternehmen – Ein Fallbeispiel aus dem Bereich der Hygiene wird gemeinsam erörtert Fabian Hering Veranstaltungsleitung Holger Kretschmar (Akademie) Ute Hering Fabian Hering Tagungsstätte: Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Kanzlerstr. 4, 40472 Düsseldorf 14:45Kaffeepause Dienstag, 3. März 2015 15:00 Sanktionen gegen Mitarbeiter und/oder Unternehmen – Ein Fallbeispiel aus dem Bereich der Täuschung wird gemeinsam erörtert. Konfliktsituation: Mitwirkungs- und Auskunftspflicht des Inhabers (Vertreters) und das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen Fabian Hering 16:30 Auswertung der Veranstaltung Holger Kretschmar/Ute Hering Ende des Tagesprogramms gegen 17:00 Uhr Änderungen im Programmablauf sind möglich.
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