Europäische Kommission - Pressemitteilung Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Beihilfe von 2,13 Mrd. EUR zur Verringerung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Stilllegung von 26 nicht wettbewerbsfähigen Kohlebergwerken in Spanien Brüssel, 27. Mai 2016 Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die von Spanien geplante Beihilfe in Höhe von 2,13 Mrd. EUR für die ordnungsgemäße Stilllegung von 26 nicht wettbewerbsfähigen Steinkohlebergwerken mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Die Beihilfe soll die sozialen und ökologischen Auswirkungen der Bergwerksstilllegungen abfedern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Im April 2016 teilte Spanien der Kommission seine Absicht mit, die Betreiber von 26 Kohlebergwerken, die vor 2018 stillgelegt werden sollen, mit öffentlichen Geldern zu unterstützen. Mit der Beihilfe soll der Stilllegungsprozess erleichtert werden, indem Produktionsausfälle bis zur Stilllegung gedeckt werden. Ferner sollen die Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz aufgrund der Stilllegungen verloren haben oder verlieren werden, in Form von Abfindungszahlungen und sozialen Sicherheitsleistungen finanziell unterstützt werden. Des Weiteren sollen mit der Beihilfe die nach der Stilllegung der Bergwerke erforderlichen Sicherheits- und Sanierungsarbeiten finanziert werden. Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass die Vorhaben mit den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere mit dem Beschluss 2010/787/EU des Rates, im Einklang stehen. Somit können die Mitgliedstaaten Produktionsausfälle und bestimmte außergewöhnliche Kosten in Zusammenhang mit der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke decken, um die sozialen und ökologischen Auswirkungen abzufedern. Nach dem Ratsbeschluss müssen Bergwerke, für die Stilllegungsbeihilfen gewährt werden, spätestens Ende 2018 abgewickelt sein. Spanien hat sich verpflichtet, Beihilfen, die bis dahin nicht stillgelegten Bergwerken gewährt wurden, zurückzufordern. Hintergrund Im Dezember 2010 erließ der Rat der Europäischen Union den Beschluss 2010/787/EU des Rates über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke. Nach diesem Beschluss ist eine staatliche Unterstützung des Steinkohlenbergbaus nur zulässig, um die Stilllegung von Bergwerken durch die Deckung der Produktionskosten und der durch die Stilllegung bedingten außergewöhnlichen Kosten zu erleichtern. Der Beschluss wurde vor dem Hintergrund der EUPolitik der Förderung erneuerbarer Energien und einer nachhaltigen und sicheren emissionsarmen Wirtschaft sowie der abnehmenden Bedeutung heimischer Kohle im Gesamtenergiemix der EUMitgliedstaaten erlassen. Mit Stilllegungsbeihilfen, die sich auf einen genehmigten Stilllegungsplan stützen müssen, können in begrenztem Umfang Betriebsverluste ausgeglichen werden. Nach dem Ratsbeschluss müssen Bergwerke, für die Stilllegungsbeihilfen gewährt werden, spätestens Ende 2018 abgewickelt sein. Beihilfen zur Deckung der durch die Stilllegung entstehenden außergewöhnlichen Kosten können auch nach der Schließung noch bis 2027 gezahlt werden und müssen ebenfalls auf einem genehmigten Stilllegungsplan beruhen. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.34332 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly eNews. IP/16/1910 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Yizhou REN (+32 2 299 48 89) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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