Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Beihilfe

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Beihilfe von 2,13 Mrd. EUR zur
Verringerung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Stilllegung
von 26 nicht wettbewerbsfähigen Kohlebergwerken in Spanien
Brüssel, 27. Mai 2016
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die von Spanien geplante Beihilfe in Höhe
von 2,13 Mrd. EUR für die ordnungsgemäße Stilllegung von 26 nicht wettbewerbsfähigen
Steinkohlebergwerken mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Die Beihilfe soll
die sozialen und ökologischen Auswirkungen der Bergwerksstilllegungen abfedern, ohne
den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.
Im April 2016 teilte Spanien der Kommission seine Absicht mit, die Betreiber von 26 Kohlebergwerken,
die vor 2018 stillgelegt werden sollen, mit öffentlichen Geldern zu unterstützen. Mit der Beihilfe soll der
Stilllegungsprozess erleichtert werden, indem Produktionsausfälle bis zur Stilllegung gedeckt werden.
Ferner sollen die Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz aufgrund der Stilllegungen verloren haben oder
verlieren werden, in Form von Abfindungszahlungen und sozialen Sicherheitsleistungen finanziell
unterstützt werden. Des Weiteren sollen mit der Beihilfe die nach der Stilllegung der Bergwerke
erforderlichen Sicherheits- und Sanierungsarbeiten finanziert werden.
Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass die Vorhaben mit den EU-Beihilfevorschriften,
insbesondere mit dem Beschluss 2010/787/EU des Rates, im Einklang stehen. Somit können die
Mitgliedstaaten Produktionsausfälle und bestimmte außergewöhnliche Kosten in Zusammenhang mit
der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke decken, um die sozialen und
ökologischen Auswirkungen abzufedern. Nach dem Ratsbeschluss müssen Bergwerke, für die
Stilllegungsbeihilfen gewährt werden, spätestens Ende 2018 abgewickelt sein.
Spanien hat sich verpflichtet, Beihilfen, die bis dahin nicht stillgelegten Bergwerken gewährt wurden,
zurückzufordern.
Hintergrund
Im Dezember 2010 erließ der Rat der Europäischen Union den Beschluss 2010/787/EU des Rates über
staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke.
Nach diesem Beschluss ist eine staatliche Unterstützung des Steinkohlenbergbaus nur zulässig, um die
Stilllegung von Bergwerken durch die Deckung der Produktionskosten und der durch die Stilllegung
bedingten außergewöhnlichen Kosten zu erleichtern. Der Beschluss wurde vor dem Hintergrund der EUPolitik der Förderung erneuerbarer Energien und einer nachhaltigen und sicheren emissionsarmen
Wirtschaft sowie der abnehmenden Bedeutung heimischer Kohle im Gesamtenergiemix der EUMitgliedstaaten erlassen.
Mit Stilllegungsbeihilfen, die sich auf einen genehmigten Stilllegungsplan stützen müssen, können in
begrenztem Umfang Betriebsverluste ausgeglichen werden. Nach dem Ratsbeschluss müssen
Bergwerke, für die Stilllegungsbeihilfen gewährt werden, spätestens Ende 2018 abgewickelt sein.
Beihilfen zur Deckung der durch die Stilllegung entstehenden außergewöhnlichen Kosten können auch
nach der Schließung noch bis 2027 gezahlt werden und müssen ebenfalls auf einem genehmigten
Stilllegungsplan beruhen.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die
nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der
GD Wettbewerb unter der Nummer SA.34332 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im
Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly eNews.
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