Kommission genehmigt Beihilfen für die Stilllegung von

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Beihilfen für die Stilllegung von
Braunkohlekraftwerken in Deutschland
Brüssel, 27. Mai 2016
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die von Deutschland geplante Gewährung
öffentlicher Mittel von 1,6 Mrd. EUR für die schrittweise Stilllegung von acht
Braunkohlekraftwerken mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme umweltpolitische Zielen der EU fördert, da
sie Deutschland hilft, sein CO2-Emissionsziel zu erreichen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt
übermäßig zu verfälschen.
Nach den von Deutschland im November 2015 angemeldeten Plänen sollen acht Braunkohlekraftwerke
in Deutschland schrittweise stillgelegt werden. Der erste Meiler soll im Oktober 2016 den Betrieb
einstellen, der letzte im Oktober 2019. Die Betreiber dieser Kraftwerke sollen einen Ausgleich für die
Gewinne erhalten, die ihnen entgehen, weil sie dann keinen Strom mehr auf dem Markt verkaufen
können.
Die Verbrennung von Braunkohle ist eines der umweltschädlichsten Stromerzeugungsverfahren und mit
sehr hohen CO2-Emissionen verbunden. In Deutschland, wo der Strommarkt derzeit Überkapazitäten
aufweist, ist die Braunkohleverbrennung nach wie vor die wichtigste Technologie. 2015 wurden 24 %
der gesamten Stromerzeugung durch Braunkohlekraftwerke bereitgestellt. Auf die acht betroffenen
Kohlemeiler entfallen 13 % der Gesamtkapazität der deutschen Braunkohlekraftwerke.
Mit der schrittweisen Stilllegung von acht Kraftwerken möchte die Bundesregierung eine Verringerung
der CO2-Emissionen um 11-12,5 Mio.Tonnen pro Jahr erreichen, sobald alle acht Blöcke im Jahr 2020
vom Netz gegangen sind. Dies ist mehr als die Hälfte des zusätzlichen Beitrags, den die deutsche
Energiewirtschaft noch leisten muss, um das Emissionsziel Deutschlands für das Jahr 2020 zu
erreichen. Im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung angekündigt, dass die CO2-Emissionen bis
2020 um 40 % gesenkt werden sollen.
Die Kosten für die Stilllegung der Anlagen werden von den Betreibern selbst getragen. Für die
entgangenen Gewinne will Deutschland den Betreibern jedoch einen Ausgleich gewähren. Die
Kommission berücksichtigte bei der Prüfung des Ausgleichs, dass die Maßnahme Deutschland bei der
Verwirklichung seines Emissionsziels deutlich voranbringt. Ferner nahm sie die Vergütung für die
Betreiber unter die Lupe, um sicherzustellen, dass diesen kein ungerechtfertigter Vorteil gegenüber
ihren Wettbewerbern verschafft wird. Dabei stellte die Kommission fest, dass die Vergütung im
Wesentlichen auf den Gewinnen basiert, die die Betreiber der acht Anlagen erzielen würden, wenn sie
weitere vier Jahre (womit die durchschnittliche erwartete Lebensdauer der Anlagen noch nicht
ausgeschöpft wäre) auf dem Strommarkt tätig wären.
Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme voraussichtlich geringe Auswirkungen
auf den Strommarkt haben wird und etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschungen durch die
Vorteile für die Umwelt weitgehend ausgeglichen werden.
Hintergrund
Die Maßnahme betrifft acht Braunkohlekraftwerke verschiedener Betreiber: Buschhaus (MIBRAG),
Frimmersdorf P, Frimmersdorf Q, Niederaußem E, Niederaußem F, Neurath C (RWE) sowie
Jänschwalde F und Jänschwalde E (Vattenfall).
Weitere Informationen sind auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register
unter der Nummer SA.42536 verfügbar.
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