Finanzielle Beihilfen für Schüler aus einkommensschwachen Familien

Finanzielle Beihilfen für Schüler aus einkommensschwachen Familien :
Pauschalbetrag für den Kauf von Schulbüchern
und
jährliche Beihilfe
Schuljahr 2015-2016
Liebe Eltern,
Um finanzielle Beihilfen zu beantragen, können Sie ab Juli 2015 beim schulpsychologischen
Dienst (SPOS) Ihrer Schule ein Formular abholen.
Der Antrag auf diese Beihilfen muss jedes Jahr erneuert werden.
Die Beihilfen bestehen aus:
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einem Pauschalbetrag für den Kauf von Schulbüchern. Dieser wird wie folgt
überwiesen :
- im September für die Schüler, die im Schuljahr 2014-2015 eine jährliche Beihilfe
erhalten haben und die weiterhin ganzzeitig zur Schule gehen ;
- im Oktober für die Schüler, die eine Ferienarbeit oder ein Nachexamen
schreiben ;
- im November für die Schüler, die zum ersten Mal einen Antrag auf finanzielle
Beihilfe stellen ;
einer jährlichen Beihilfe, die im April 2016 ausbezahlt wird.
Das Antragsformular muss bis spätestens den 1. Oktober 2015 im SPOS Ihrer Schule
abgegeben werden.
Wer kann finanzielle Beihilfe beziehen?
Schüler, die ganzzeitig eine klassische oder technische Sekundarschule besuchen (Schüler, die eine
Lehre im Betrieb machen sind z.B. nicht betroffen) und die z.B. in einer der folgenden
Familienkonstellationen leben, in denen das Nettoeinkommen einen bestimmten Betrag nicht
übersteigt:
• Alleinerziehende(r) mit einem zu betreuenden Kind und einem Familiennettoeinkommen unter
25.585 € ;
• Elternpaar mit einem zu betreuenden Kind oder Alleinerziehende(r) mit zwei zu betreuenden
Kindern und einem Familiennettoeinkommen unter 29.720 € ;
• Elternpaar mit zwei zu betreuenden Kindern oder Alleinerziehende(r) mit drei zu betreuenden
Kindern und einem Familiennettoeinkommen unter 34.855 € ;
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Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den SPOS Ihrer Schule, unter folgender
Telefonnummer  26 55 47-301