Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Beihilfe

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Beihilfe Polens in Höhe von 7,95
Mrd. PLN für die Stilllegung von Steinkohlebergwerken
Brüssel, 18. November 2016
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die von Polen geplante Unterstützung in
Höhe von 7,95 Mrd. EUR zur Abfederung der sozialen und ökologischen Folgen der
Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlegruben bis 2018 mit den EUBeihilfevorschriften im Einklang steht. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die
Beihilfe den Wettbewerb nicht unzumutbar verfälscht.
Polen beschloss im September 2016, nicht wettbewerbsfähige Produktionseinheiten polnischer
Steinkohlebergwerke stillzulegen und meldete in diesem Zusammenhang eine geplante Beihilfe in Höhe
von 7,95 Mrd. PLN (rund 1,79 Mrd. EUR) für die ordentliche Abwicklung der Gruben bei der
Kommission an.
Die Entscheidung darüber, ob ein staatliches Bergwerk stillgelegt wird oder nicht, liegt bei den
Mitgliedstaaten. Die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen und insbesondere der Beschluss
2010/787/EU des Rates erlauben es den Mitgliedstaaten, im Fall der Stilllegung nicht
wettbewerbsfähiger Gruben Beihilfen zur Abfederung der sozialen und ökologischen Auswirkungen zu
gewähren.
Die Bewertung der Kommission ergab, dass die Beihilfe im Einklang mit dem Beschluss des Rates dazu
dient, Stilllegungen zu erleichtern, indem finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt
7,58 Mrd. PLN (rund 1,71 Mrd. EUR) für Arbeitnehmer gewährt wird, die ihren Job wegen der
Stilllegungen verloren haben oder verlieren werden. Insbesondere sollen Abfindungen, Renten und
Sozialleistungen finanziert werden. Außerdem wird die Beihilfe gewährt, um Schächte zu sichern, die
Infrastruktur der Bergwerke abzubauen, entstandene Umweltschäden zu beheben und das Gelände
nach der Stilllegung erneut nutzbar zu machen. Der verbleibende Beihilfebetrag dient dazu, bis zur
Grubenstilllegung entstehende Produktionsverluste zu decken.
Hintergrund
Im Dezember 2010 erließ der Rat der Europäischen Union den Beschluss 2010/787/EU über staatliche
Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke. Dem
Beschluss zufolge ist staatliche Unterstützung für den Steinkohlebergbau nur zulässig, um die
Stilllegung eines Bergwerks zu erleichtern, indem Produktionsverluste und durch die Stilllegung
entstehende außergewöhnliche Kosten gedeckt werden. Angenommen wurde der Beschluss vor dem
Hintergrund der Politik der Europäischen Union zur Förderung erneuerbarer Energien und einer
nachhaltigen und sicheren emissionsarmen Wirtschaft sowie angesichts der abnehmenden Bedeutung
heimischer Kohle im Gesamtenergiemix der EU-Mitgliedstaaten.
Mit Stilllegungsbeihilfen, die sich auf einen genehmigten Stilllegungsplan stützen müssen, können in
begrenztem Umfang Betriebsverluste ausgeglichen werden. Nach dem Ratsbeschluss müssen
Bergwerke, die Stilllegungsbeihilfen erhalten, ihre Bergbautätigkeit spätestens Ende 2018 einstellen.
Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten infolge von Stilllegungen, insbesondere von sozialen
Kosten beispielsweise für Sozialleistungen und Vorruhestandsregelungen, von Kosten für Sicherheitsund Sanierungsmaßnahmen in den betreffenden Produktionseinheiten und Kosten für das Abpumpen
und Klären von Wasser aus stillgelegten Bergwerken dürfen auch nach der Stilllegung noch bis zum
Jahr 2027 ausgezahlt werden, müssen jedoch ebenfalls auf einem genehmigten Stilllegungsplan
beruhen.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die
nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der
GD Wettbewerb unter der Nummer SA.41161 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im
Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly eNews.
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