Europäische Kommission - Pressemitteilung Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Beihilfe Polens in Höhe von 7,95 Mrd. PLN für die Stilllegung von Steinkohlebergwerken Brüssel, 18. November 2016 Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die von Polen geplante Unterstützung in Höhe von 7,95 Mrd. EUR zur Abfederung der sozialen und ökologischen Folgen der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlegruben bis 2018 mit den EUBeihilfevorschriften im Einklang steht. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Beihilfe den Wettbewerb nicht unzumutbar verfälscht. Polen beschloss im September 2016, nicht wettbewerbsfähige Produktionseinheiten polnischer Steinkohlebergwerke stillzulegen und meldete in diesem Zusammenhang eine geplante Beihilfe in Höhe von 7,95 Mrd. PLN (rund 1,79 Mrd. EUR) für die ordentliche Abwicklung der Gruben bei der Kommission an. Die Entscheidung darüber, ob ein staatliches Bergwerk stillgelegt wird oder nicht, liegt bei den Mitgliedstaaten. Die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen und insbesondere der Beschluss 2010/787/EU des Rates erlauben es den Mitgliedstaaten, im Fall der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Gruben Beihilfen zur Abfederung der sozialen und ökologischen Auswirkungen zu gewähren. Die Bewertung der Kommission ergab, dass die Beihilfe im Einklang mit dem Beschluss des Rates dazu dient, Stilllegungen zu erleichtern, indem finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt 7,58 Mrd. PLN (rund 1,71 Mrd. EUR) für Arbeitnehmer gewährt wird, die ihren Job wegen der Stilllegungen verloren haben oder verlieren werden. Insbesondere sollen Abfindungen, Renten und Sozialleistungen finanziert werden. Außerdem wird die Beihilfe gewährt, um Schächte zu sichern, die Infrastruktur der Bergwerke abzubauen, entstandene Umweltschäden zu beheben und das Gelände nach der Stilllegung erneut nutzbar zu machen. Der verbleibende Beihilfebetrag dient dazu, bis zur Grubenstilllegung entstehende Produktionsverluste zu decken. Hintergrund Im Dezember 2010 erließ der Rat der Europäischen Union den Beschluss 2010/787/EU über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke. Dem Beschluss zufolge ist staatliche Unterstützung für den Steinkohlebergbau nur zulässig, um die Stilllegung eines Bergwerks zu erleichtern, indem Produktionsverluste und durch die Stilllegung entstehende außergewöhnliche Kosten gedeckt werden. Angenommen wurde der Beschluss vor dem Hintergrund der Politik der Europäischen Union zur Förderung erneuerbarer Energien und einer nachhaltigen und sicheren emissionsarmen Wirtschaft sowie angesichts der abnehmenden Bedeutung heimischer Kohle im Gesamtenergiemix der EU-Mitgliedstaaten. Mit Stilllegungsbeihilfen, die sich auf einen genehmigten Stilllegungsplan stützen müssen, können in begrenztem Umfang Betriebsverluste ausgeglichen werden. Nach dem Ratsbeschluss müssen Bergwerke, die Stilllegungsbeihilfen erhalten, ihre Bergbautätigkeit spätestens Ende 2018 einstellen. Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten infolge von Stilllegungen, insbesondere von sozialen Kosten beispielsweise für Sozialleistungen und Vorruhestandsregelungen, von Kosten für Sicherheitsund Sanierungsmaßnahmen in den betreffenden Produktionseinheiten und Kosten für das Abpumpen und Klären von Wasser aus stillgelegten Bergwerken dürfen auch nach der Stilllegung noch bis zum Jahr 2027 ausgezahlt werden, müssen jedoch ebenfalls auf einem genehmigten Stilllegungsplan beruhen. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.41161 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly eNews. IP/16/3824 Kontakt für die Medien: Lucia CAUDET (+32 2 295 61 82) Yizhou REN (+32 2 299 48 89) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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