20160107 Jgst 5-12 Oskar-Karl-Forster-Stipendium

Hans-Leinberger-Gymnasium
Jgst. 5 – 12
Oskar-Karl-Forster-Stipendium
Schuljahr 2015/16
07.01.16
Sehr geehrte Eltern,
dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ist durch das Testament des verstorbenen
Konsuls Oskar Karl Forster seit 1973 die Verwaltung und Verteilung der Hälfte des jährlichen Reinertrags
des Erbes für die Förderung und Ausbildung begabter und mittelloser Schüler und Studierender an
Gymnasien und Hochschulen übertragen. Die Leistungen werden als "Oskar-Karl-Forster-Stipendium"
gewährt.
Aus dem Fond können Schülerinnen und Schüler einmalige Beihilfen
▪ zur Beschaffung teurer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit zur Verfügung
gestellt werden, oder
▪ zur Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als schulische Veranstaltungen
durchgeführt werden (Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Schüleraustausch werden nicht
durch Zuwendungen aus der OKF-Stiftung gefördert),
erhalten.
Die Beihilfe soll mindestens 25 € und höchstens 400 € betragen und kann Schülern höchstens zweimal (in
Ausnahmefällen dreimal) gestattet werden.
Dem Hans-Leinberger-Gymnasium steht dahingehend ein bestimmter Betrag zur Verfügung, der an in Frage
kommende Schülerinnen und Schüler vergeben werden kann. Die Vergabe hängt jedoch von den
schulischen Leistungen der Schülerin bzw. des Schülers sowie den finanziellen Verhältnissen der Familie ab.
Die Beihilfe kann nur mittellosen Schülern gewährt werden. Dies ist der Fall, wenn die Schülerin/der Schüler
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhält bzw. wenn das laufende MonatsNettoeinkommen der Familie folgende Beträge nicht übersteigt.
Eltern, sofern sie nicht geschieden sind oder dauernd getrennt leben:
3.210 €
Unterhaltsverpflichteter oder alleinstehender oder dauernd getrennt lebender Elternteil:
2.140 €
Zusätzlicher monatlicher Freibetrag für jedes unterhaltsberechtigte Kind einschließlich der/des
Auszubildenden:
485 €
Der Betrag mindert sich um das Einkommen des Kindes.
Bei Bedarf (!) kann sich Ihr Kind den Antrag zur Gewährung einer Beihilfe aus dem Oskar-Karl-ForsterStipendium-Fond bei Herrn Weinberger (Raum 115) abholen.
Sämtliche Voraussetzungen zur Gewährung der Beihilfe, welche hier nicht alle aufgelistet werden konnten,
werden von der Schulleitung überprüft und bei positiver Verbescheidung weitergereicht.
Abgabe bis spätestens: 5. Februar 2016
gez. Josef Weinberger