W 2-Professur für Didaktik der Rechtswissenschaften

An der Universität Potsdam, Juristische Fakultät, ist möglichst zum Wintersemester 2016/2017 befristet bis zum 31.12.2020 folgende Professur zu besetzen
W 2-Professur für Didaktik der Rechtswissenschaften
Die Stelleninhaberin/ der Stelleninhaber soll sich dem Thema Didaktik in der
Rechtswissenschaft mit all seinen Facetten widmen. Die Professur wird einer der
drei Fachsäulen zugeordnet und soll einen Arbeitsschwerpunkt im Bereich Medien- und Wirtschaftsrecht haben.
Die Professur soll die Lehre in der Juristischen Fakultät unter mehreren Gesichtspunkten nachhaltig verbessern. Zum einen soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Fakultät den Empfehlungen des Wissenschaftsrats folgend das Angebot juristischer Studienabschlüsse nachfrageorientiert erheblich
ausdifferenziert hat. Daher wird die Professur die Erprobung neuer didaktischer
Konzepte zur Aufgabe haben und dem erhöhten Betreuungsbedarf begegnen.
Des Weiteren soll die Betreuung der Studierenden in der Phase der Examensvorbereitung wirksam verbessert werden. Schließlich soll die Professur das Medien- und Wirtschaftsrecht als Lehr- und Forschungsschwerpunkt am Standort
Potsdam weiter stärken und angesichts der hohen Studierendennachfrage entlasten. Der Professur wird das bereits bestehende „Team Studieneingangsphase“ zugeordnet.
Die Professur ist Teil des Antrags der Universität Potsdam für das Bund-LänderProgramm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre. Sie
wird einen besonderen Beitrag in der Lehre leisten und ist einem Lehrbereich zugeordnet, in dem aufgrund der stark nachgefragten Studiengänge vorübergehend ein erhöhter Betreuungsbedarf besteht. Sie wird koordinierend in Projekten
zur Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium mitwirken und maßgebliche Beiträge zur Studienreform und Innovation in der Lehre leisten.
Folgende Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind
nach § 41 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) nachzuweisen: ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch eine qualifizierte Promotion, umfassende Kompetenzen im Wissenschaftsmanagement und zusätzliche
wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation nachgewiesen werden
oder im Rahmen einer Juniorprofessur oder einer Tätigkeit als Akademische Mitarbeiterin oder Akademischer Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit in
der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- und Ausland erbracht werden. Das Berufungsverfahren wird nach § 40 BbgHG durchgeführt.
Die Universität Potsdam strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im wissenschaftlichen Bereich an und fordert Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerber/innen bevorzugt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Die Universität Potsdam unterstützt neu berufene Professorinnen und Professoren durch einen Dual Career-Service und Coachingangebote: www.unipotsdam.de/neue-beschaeftigte/neuberufene.html
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Darstellung Ihrer Forschungsinteressen, Lebenslauf, Kopien von akademischen Zeugnissen
und Urkunden, Publikationsliste, Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, Liste der Drittmittel-Projekte) sind innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung per Email (in einer zusammengefassten pdf-Datei) an [email protected] zu richten.
Veröffentlichung:
Forschung & Lehre:
ZEIT:
31.05.2016
02.06.2016