W 1-Juniorprofessur für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht

An der Universität Potsdam, Juristische Fakultät, ist zum nächstmöglichen
Zeitpunkt folgende Professur zu besetzen
W 1-Juniorprofessur für Bürgerliches Recht und
Zivilprozessrecht einschließlich der europäischen Bezüge
(Tenure Track)
Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber wird erwartet, dass sie/er in Zusammenarbeit mit anderen Professorinnen und Professoren der Fakultät, insbesondere mit der Professur für Deutsches und Europäisches Zivilrecht und Zivilprozessrecht eine Lehr- und Forschungstätigkeit mit zivilrechtlichem Schwerpunkt aufnimmt und dabei auch zur Deckung des Lehrbedarfs im Schwerpunktbereich 1 (Litigation) sowie im Pflichtbereich Zivilprozessrecht Beiträge leistet.
Eine Übernahme auf eine Professur auf Lebenszeit nach Ablauf der Juniorprofessur bei entsprechender Bewährung (Tenure Track) ist beabsichtigt.
Im Bereich der Lehre sind von der Juniorprofessorin/dem Juniorprofessor Vorlesungen, Seminare und Übungen im Schwerpunktbereich Litigation sowie im Fach
Europäisches Zivilrecht und Europäisches Zivilprozessrecht durchzuführen. Auf
diese Gebiete sollte entsprechend dem Profil der Fakultät auch die Forschung
ausgerichtet sein.
Folgende Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sind nach § 45 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) nachzuweisen: ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität der Promotion nachgewiesen wird. Wünschenswert sind
Auslandserfahrungen, herausragende Publikationsaktivitäten sowie Lehrerfahrung. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als Akademische
Mitarbeiterin oder Mitarbeiter erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen haben.
Das Berufungsverfahren wird nach § 40 BbgHG durchgeführt. Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von bis zu vier Jahren im Beamtenverhältnis bzw. im
Angestelltenverhältnis. Eine Verlängerung der Professur soll mit Zustimmung der
Juniorprofessorin/des Juniorprofessors auf 6 Jahre erfolgen, wenn sie/er sich als
Hochschullehrer/-in bewährt hat. Im Falle einer anschließenden positiven Evaluierung besteht die Möglichkeit einer Übernahme auf eine unbefristete Professur
(Tenure Track-Option).
Die Universität Potsdam strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im wissenschaftlichen Bereich an und fordert Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerber/-innen bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Die Universität Potsdam unterstützt neu berufene Professorinnen und Professoren durch einen Dual Career-Service und Coachingangebote: www.unipotsdam.de/neue-beschaeftigte/neuberufene.html
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Darstellung Ihrer Forschungsinteressen, Lebenslauf, Kopien von akademischen Zeugnissen
und Urkunden, Publikationsliste, Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, Liste der Drittmittel-Projekte) sind innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung per Email (in einer zusammengefassten pdf-Datei) an [email protected] zu richten.
Veröffentlichung:
ZEIT:
29.12.2016
Forschung & Lehre: 30.12.2016