„fordern & fördern“ jetzt auch im bund

25. Mai 2016
INTEGRATION NACH BAYERISCHEM VORBILD
„FORDERN & FÖRDERN“ JETZT AUCH IM BUND
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf für ein
deutsches Integrationsgesetz beschlossen. Die CSU
hat durchgesetzt, dass es auch bundesweit härtere
Regeln für Flüchtlinge bei der Integration gibt. Stärker als bisher soll zwischen Flüchtlingen, die eine
hohe Integrationsbereitschaft zeigen, und jenen, die
eine Teilnahme an Integrationskursen verweigern,
unterschieden werden. Das beruht auf dem Grundsatz der Union des Forderns und Förderns. Rechte
und Pflichten der Zuwanderer für die Integration
werden nun gesetzlich verankert.
Wesentliche Inhalte sind:
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Wohnsitzauflage: Künftig können die Länder
Flüchtlingen einen Wohnsitz zuweisen.
Dadurch soll die Bildung von Ghettos vermieden werden.
Sprachförderung: Wer sich Sprach- und Integrationskursen verweigert, muss mit Leistungskürzungen rechnen. Wer nach drei Jahren kein
Mindestmaß an Sprache vorweisen kann, hat
ein dauerhaftes Bleiberecht verwirkt.
Ausbildung und Arbeit: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive erhalten künftig leichter
Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten und mehr
Ausbildungsförderung. Wer gut integriert ist
und seinen Lebensunterhalt weitgehend
selbst bestreiten kann, bekommt die Niederlassungsfreiheit schneller.
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer:
„Mit dem Integrationsgesetz etabliert die Bundesregierung das Konzept des Forderns und Förderns nun
auch im Bund. Leider konnten mit der SPD nicht alle
Punkte verwirklicht werden. Im Bayerischen Integrationsgesetz werden wir Leitkultur pur umsetzen und
klarstellen: Integration bedeutet nicht Multi-Kulti,
sondern Orientierung an unseren Werten. Nur so
kann Integration gelingen, denn wir wollen, dass Einwanderer nach unseren Regeln leben!“
Das Bayerische Integrationsgesetz
Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft sowie mit verschiedenen ethnischen,
kulturellen und religiösen Prägungen braucht Regeln.
Grundkurs Leitkultur: In Bayern ist die Leitkul
tur Grundlage der Integration. Deshalb hat der
Freistaat Rechtskunde-Unterricht für Flüchtlinge eingeführt. Außerdem kann verpflichtend
zu einem Grundkurs Leitkultur vorgeladen
werden. Wer zu diesem Grundkurs nicht erscheint, bekommt ein Bußgeld.
Schwimmbadklausel: Kommunen erhalten die
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Möglichkeit, den Zutritt zu ihren öffentlichen
Einrichtungen von einer vorherigen Belehrung
über die dort einzuhaltenden Regeln abhängig
zu machen.
Sprachtests: Das Erlernen der deutschen Spra
che ist Pflicht, ansonsten werden Leistungen
gestrichen. Im Kindergarten erfolgt eine verpflichtende Sprachstandserhebung, die Verweigerung ist als Ordnungswidrigkeit einzustufen.
Landesleistungen: Sie erhält künftig nur, wer
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sich eindeutig identifizieren lässt, z. B. über
seinen Pass. Missbrauch und mehrfachem
Leistungsbezug soll wirksam begegnet werden.
25. Mai 2016
Wer in Bayern lebt, soll sich an unsere bayerische Hausordnung halten!
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