25. Mai 2016 INTEGRATION NACH BAYERISCHEM VORBILD „FORDERN & FÖRDERN“ JETZT AUCH IM BUND Die Bundesregierung hat heute den Entwurf für ein deutsches Integrationsgesetz beschlossen. Die CSU hat durchgesetzt, dass es auch bundesweit härtere Regeln für Flüchtlinge bei der Integration gibt. Stärker als bisher soll zwischen Flüchtlingen, die eine hohe Integrationsbereitschaft zeigen, und jenen, die eine Teilnahme an Integrationskursen verweigern, unterschieden werden. Das beruht auf dem Grundsatz der Union des Forderns und Förderns. Rechte und Pflichten der Zuwanderer für die Integration werden nun gesetzlich verankert. Wesentliche Inhalte sind: Wohnsitzauflage: Künftig können die Länder Flüchtlingen einen Wohnsitz zuweisen. Dadurch soll die Bildung von Ghettos vermieden werden. Sprachförderung: Wer sich Sprach- und Integrationskursen verweigert, muss mit Leistungskürzungen rechnen. Wer nach drei Jahren kein Mindestmaß an Sprache vorweisen kann, hat ein dauerhaftes Bleiberecht verwirkt. Ausbildung und Arbeit: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive erhalten künftig leichter Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten und mehr Ausbildungsförderung. Wer gut integriert ist und seinen Lebensunterhalt weitgehend selbst bestreiten kann, bekommt die Niederlassungsfreiheit schneller. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer: „Mit dem Integrationsgesetz etabliert die Bundesregierung das Konzept des Forderns und Förderns nun auch im Bund. Leider konnten mit der SPD nicht alle Punkte verwirklicht werden. Im Bayerischen Integrationsgesetz werden wir Leitkultur pur umsetzen und klarstellen: Integration bedeutet nicht Multi-Kulti, sondern Orientierung an unseren Werten. Nur so kann Integration gelingen, denn wir wollen, dass Einwanderer nach unseren Regeln leben!“ Das Bayerische Integrationsgesetz Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft sowie mit verschiedenen ethnischen, kulturellen und religiösen Prägungen braucht Regeln. Grundkurs Leitkultur: In Bayern ist die Leitkul tur Grundlage der Integration. Deshalb hat der Freistaat Rechtskunde-Unterricht für Flüchtlinge eingeführt. Außerdem kann verpflichtend zu einem Grundkurs Leitkultur vorgeladen werden. Wer zu diesem Grundkurs nicht erscheint, bekommt ein Bußgeld. Schwimmbadklausel: Kommunen erhalten die Möglichkeit, den Zutritt zu ihren öffentlichen Einrichtungen von einer vorherigen Belehrung über die dort einzuhaltenden Regeln abhängig zu machen. Sprachtests: Das Erlernen der deutschen Spra che ist Pflicht, ansonsten werden Leistungen gestrichen. Im Kindergarten erfolgt eine verpflichtende Sprachstandserhebung, die Verweigerung ist als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Landesleistungen: Sie erhält künftig nur, wer sich eindeutig identifizieren lässt, z. B. über seinen Pass. Missbrauch und mehrfachem Leistungsbezug soll wirksam begegnet werden. 25. Mai 2016 Wer in Bayern lebt, soll sich an unsere bayerische Hausordnung halten! Service Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.csu.de Impressum CSU-Landesleitung Franz Josef Strauß-Haus Mies-van-der-Rohe-Straße 1 80807 München Verantwortlicher Dr. Hans Michael Strepp, Hauptgeschäftsführer
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