Fördern und Fordern – im Ansatz richtig

Pressemitteilung 03/2016
München, 05.04.2016
Entwurf des Bayerischen Integrationsgesetzes
Fördern und Fordern – im Ansatz richtig
„Das geplante Bayerische Integrationsgesetz ist wichtig und ein richtiges
Signal. Aber nur ein erster Schritt zur Schaffung eines Rechtsrahmens für
eine gelingende Integration,“ sagte Dr. Franz Dirnberger, Geschäftsführer des
Bayerischen Gemeindetags. „Der Gesetzentwurf bleibt in weiten Teilen sehr
unbestimmt.“
Während auf Bundesebene ein Integrationsgesetz noch aussteht, liegt in Bayern bereits ein erster Entwurf vor. „Gesetze enthalten in der Regel allerdings klare Handlungsanweisungen und Verpflichtungen,“ so Dr. Dirnberger. „Der Entwurf formuliert
demgegenüber nicht selten bloße Programmsätze.“ Mit dem Integrationsgesetz soll
der Zusammenhalt in unserem Land gesichert und eine gelingende Integration für die
Flüchtlinge ermöglicht werden. Der Freistaat hat in diesem Zusammenhang aber
eher bescheidene Regelungskompetenzen. Hier ist der Bund mit einem eigenen
Integrationsgesetz gefordert.
„Den Grundgedanken des Förderns und Forderns in einem Integrationsgesetz aufzunehmen, ist im Ansatz richtig,“ so Dr. Dirnberger. „Allerdings ist der Gesetzentwurf
häufig relativ vage, wie Integration in der Praxis konkret aussehen soll.“ Für die
Kommunen werden durch das Bayerische Integrationsgesetz zudem Mehrkosten
verursacht, wie Mehraufwendungen in den Bereichen Kitas, Schulen, VHS, örtliche
Integrationsarbeit oder für die Vermittlung von Sprachkenntnissen.
„Auch die geplanten Sanktionen sind ein vergleichsweise stumpfes Schwert,“ so Dr.
Dirnberger. Der Freistaat drohe, Landesleistungen zu kürzen, wie z.B. das Landeserziehungsgeld und das noch nicht eingeführte Landesbetreuungsgeld. In einem
Bundesintegrationsgesetz gäbe es weitaus größere Sanktionsmöglichkeiten. Damit
könnten Bundesleistungen wie Hartz-IV-Leistungen, Sprachkurse etc. gekürzt werden.
Pressemitteilung 03/2016
München, 05.04.2016
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