Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH)

Nationalrat, XXV. GP
27. Jänner 2016
111. Sitzung / 1
16.41
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr
Bundeskanzler! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Herr
Bundeskanzler, Sie haben bei Ihrer Rede vor knapp drei Stunden angedeutet, dass der
Herr Sozialminister, der geschiedene Sozialminister, der Ex-Sozialminister, wenn wir
es so nennen wollen, sieben Jahre lang der Regierung als Sozialminister angehört hat.
Sie haben gesagt, dass er so eine tolle Arbeit gemacht hat und dass es so schade ist,
dass er jetzt dieses Amt verlässt.
Ich möchte das jetzt einmal aus der Sicht eines Bürgers des Staates Österreich
betrachten. Ergebnis dieser siebenjährigen Tätigkeit nach heutigem Stande: die
höchste Arbeitslosenquote in der Zweiten Republik, von den ganzen Zuwanderern, die
da jetzt gekommen sind – ich sage jetzt bewusst Zuwanderer, Flüchtlinge, Asylwerber,
was auch immer –, ist der Großteil nicht auf einen Arbeitsplatz vermittelbar. Das wird
diese Statistik noch weiter erhöhen. Meine Damen und Herren, so wunderbar ist das
Ganze wirklich nicht. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Weninger: Was war dein
Beitrag? … zum Beispiel?)
Wenn die Erfolgsquote nur so ausschaut, dann bin ich schon gespannt, was der neue
Sozialminister machen wird, dem ich zu seiner Beförderung oder zu seinem neuen Amt
gratulieren möchte – ich weiß nicht, ob ich gratulieren oder kondolieren sollte, denn auf
Sie kommt sehr, sehr viel Arbeit zu, Herr Sozialminister. Ich schätze Sie persönlich, wir
haben im Verkehrsbereich sehr viel miteinander zu tun gehabt. Ich habe das auch sehr
positiv hier immer angeschnitten, dass Sie, Herr jetziger Sozialminister, ehemaliger
Verkehrsminister, einige Initiativen und Anträge von mir, vom Team Stronach,
aufgenommen und diese dann auch umgesetzt haben, zum Wohle der
Österreicherinnen und Österreicher, zum Wohle der Autofahrerinnen und Autofahrer.
Aber ich möchte Ihnen weiterhin den Tipp geben, das Team Stronach hat sehr viele
gute Anträge, diese auch weiterhin aufzunehmen und umzusetzen, wie es andere
Parteien jetzt auch machen. Ich glaube, da wird Ihnen Erfolg beschieden sein.
Österreich hat es notwendig, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden. Herr
Sozialminister, trauen Sie sich! Ich weiß, Sie sind jemand, der schon auch anpacken
kann. Stehen Sie hier über Parteipolitik, stehen Sie darüber, schauen Sie, dass es den
Österreicherinnen und Österreichern gut geht, dass die gute Politik hier im Haus ihren
Lohn findet! (Beifall beim Team Stronach.)
Ich möchte dann weitergehen zum Herrn Minister Klug, der jetzt vom
Landesverteidigungsministerium ins Infrastrukturministerium, Verkehrsministerium
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27. Jänner 2016
111. Sitzung / 2
gewechselt hat beziehungsweise entsendet wurde. Da fällt jetzt mein Lob nicht so gut
aus. Herr Minister, seien Sie mir nicht böse, aber man sieht, Sie haben in Ihrem
vorigen Ministerium – im Sport sind wir ja durchaus erfolgreich, aber ich glaube, das
liegt nicht an Ihnen – das Bundesheer absolut gegen die Wand gefahren. Was soll ich
von einem Verkehrsminister halten, der das Bundesheer gegen die Wand fährt?, wenn
ich das jetzt einmal so sagen darf.
Ich hoffe, Sie lernen aus diesen Fehlern. Ich kann Ihnen wünschen, dass auch Sie in
die Fußstapfen Ihres Vorgängers treten und Anträge der Opposition aufnehmen und
umsetzen – und speziell meine Anträge, ich mache schon sehr lange Verkehrspolitik,
ich bin Polizeibeamter, ich weiß, wovon ich rede. Da würde ich Ihnen gerne behilflich
sein, Sie können auf mich zugehen. Dieses Angebot mache ich allen Ministern, habe
ich auch immer wieder gemacht, Frau Staatssekretärin Steßl weiß das. Ich bin bereit,
mitzuarbeiten. Ich habe viele gute Ideen, die zum Wohle der Bürger sind. Kommen Sie
auf mich zu, ich helfe Ihnen, gebe Ihnen Stützrädchen, wie man sagt, damit Sie hier
nicht ins Schleudern kommen, Herr Minister. Das Angebot steht. (Beifall beim Team
Stronach. – Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)
Über den Herrn Verteidigungsminister kann ich jetzt nichts Negatives sagen. Ich kenne
Herrn Doskozil als Landespolizeidirektor des Burgenlands flüchtig. Ich habe mit ihm
persönlich nicht viel zu tun gehabt. Sie treten ein schweres Erbe an, das muss ich
Ihnen sagen. Mir ist aber etwas aufgefallen. Sie haben wirklich, wie Kollege Lopatka
heute gesagt hat, „a schware Partie“ zu machen, das kann ich Ihnen ehrlich sagen.
Ich war vor ein paar Tagen im Kosovo, habe mit der Truppe gesprochen. Ich habe
beim Sicherheitsempfang in Vorarlberg mit führenden Offizieren und Unteroffizieren
gesprochen und auch mit Soldaten. Ich habe dort mitbekommen, dass die Leute große
Probleme haben und das Bundesheer eine riesige Baustelle ist. (Abg. Weninger: Im
Kosovo …! Haben wir anderes gehört!)
Deswegen hat es mich heute auch gefreut, als ich da hinten einen General endlich
wieder einmal lächeln gesehen habe. Das ist schon lange her, dass ich den letzten
General, der hier hinten gesessen ist, mit einem freudigen Gesicht gesehen habe. Das
ist etwas, was mir Auftrieb gibt.
Herr Bundesminister für Landesverteidigung, ich möchte Ihnen auch gleich unter die
Arme greifen und zwei Entschließungsanträge einbringen, um Ihnen die Arbeit zu
erleichtern. Sie müssen das nur aufnehmen, dann sind Sie schon auf der Siegerseite.
(Zwischenruf des Abg. Pendl.)
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27. Jänner 2016
111. Sitzung / 3
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hagen, Kollegin und Kollegen betreffend „Etappenweise Erhöhung
des Verteidigungsbudgets“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird dazu aufgefordert, sich
beim Bundesminister für Finanzen dafür einzusetzen, dass dieser dem Nationalrat
einen Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung zuleitet, der die Anhebung des
Heeresbudgets in drei Etappen (1. Etappe: Anhebung auf 1% des BIP im Rahmen des
Budgets 2016, 2. Etappe: Anhebung auf 1,2% des BIP im Rahmen des Budgets 2017,
3. Etappe: Anhebung auf 1,4% im Rahmen des Budgets 2018) vorsieht, um dem
österreichischen Bundesheer die Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben zu
ermöglichen.“
*****
Der zweite Entschließungsantrag lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Lugar, Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend
„Flüchtlingskrise: Nationaler Schulterschluss zum Schutze Österreichs“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Lösung der Flüchtlingskrise im Rahmen
eines nationalen Schulterschlusses umgehend legistische Maßnahmen dem
Nationalrat zuzuleiten, um etwa die Asylverfahren nachhaltig zu verkürzen, die
Abschiebebestimmungen insbesondere auch für straffällig gewordene Asylwerber zu
verschärfen, Wirtschaftsflüchtlinge an der Staatsgrenze abzuweisen, sowie die
Geldmittel der Sicherheitsexekutive sowie des Bundesheeres aufzustocken.“
*****
Meine Damen und Herren, wenn Sie da Folge leisten, dann haben nicht nur Sie
gewonnen, sondern auch Österreich in großem Sinne. – Danke. (Beifall beim Team
Stronach. – Der Redner begibt sich zur Regierungsbank und gratuliert den drei neuen
Ministern per Handschlag.)
16.49
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27. Jänner 2016
111. Sitzung / 4
Präsidentin Doris Bures: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß
eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Etappenweise Erhöhung des Verteidigungsbudgets“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2: Erklärungen des Bundeskanzlers und des
Vizekanzlers gemäß § 19 Abs. 2 GOG betr. Regierungsumbildung bzw. Ernennung
eines neuen Regierungsmitgliedes
Im Jänner 2013 entschied sich die österreichische Bevölkerung bei der Volksbefragung
zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht eindeutig für deren Beibehaltung.
Vor der Abstimmung versicherten alle politisch Verantwortlichen, dass das Ergebnis
jedenfalls als verbindlich anzusehen sein werde.
In der Realität wird dieses Versprechen nun permanent gebrochen und zwar auf ganz
perfide Art und Weise: Es scheint das Ziel der politisch Verantwortlichen zu sein, das
Bundesheer finanziell soweit auszuhungern, bis die Aufrechterhaltung der allgemeinen
Wehrpflicht nicht mehr möglich sein wird.
Laut Medienberichten können Panzer und Kraftfahrzeuge nicht mehr bewegt werden,
da Geld für Benzin und Diesel fehlt, aus Geldmangel werden
Kilometerbeschränkungen für Kfz aller Art befohlen. Das Gerät verbleibt in den
Garagen, wird nicht mehr laufend gewartet, setzt Rost an und wird zum
reparaturanfälligen zusätzlichen Kostenfaktor, der letztlich gestrichen werden muss.
D.h. ursprünglich technisch einsatzfähiges Gerät wird aufgrund nicht vorgenommener
Wartungsarbeiten vorsätzlich in auszurangierenden Schrott verwandelt.
In absehbarer Zeit werden aufgrund nicht vorgenommener Servicearbeiten militärische
Kfz (PKW) nicht mehr die Anforderungen der technischen Überprüfung gemäß §57a
KFG (Pickerl) erfüllen können, Kasernenkommandanten haben dann Kfz in ihren
Garagen stehen, die für den Straßenverkehr nicht zugelassen sind und es entsteht die
absurde Situation, dass diese Kfz aus Kostengründen ausgemustert werden müssen.
Nicht besser steht es um die Immobilien des Heeres. Einige Kasernen sind bereits
derart desolat, dass eine gesetzeskonforme Unterbringung gemäß den
Dienstvorschriften (Vgl. §19 Allgemeine Dienstvorschrift für das Bundesheer) des
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27. Jänner 2016
111. Sitzung / 5
Bundesheeres nicht mehr möglich ist. Andere Kasernen mussten bereits im Wege der
Einsparungsmaßnahmen verkauft werden.
Der sicherheitspolitisch unverantwortliche Kahlschlag des Heeres kommt einem
Verfassungsbruch gleich: Das österreichische Bundesheer ist gemäß
Bundesverfassung nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. Die
Realisierung der Einsparungsvorhaben widerspricht diesem verfassungsmäßigen
Auftrag.
Der aufgezwungene Sparkurs für das Bundesheer zeigt sich jetzt schon allein anhand
der aktuellen Flüchtlingskrise als falsch. Schnelle Einsatzbereitschaft muss gegeben,
Material und Waffen vorhanden sein. Ebenso wird das Bundesheer verstärkt als
Assistenz bei sicherheitspolizeilichen Aufgaben im Inland herangezogen. Das Team
Stronach hat sich schon seit Langem gegen die Reduzierung der budgetären Mittel des
ÖBH und gegen den Sparkurs des Ministers ausgesprochen. Eine Reduktion auf die
sogenannten „Kernkompetenzen“ bzw. auf reine Assistenzleistungen wird in der
Zukunft für das ÖBH nicht zielführend sein. Alleine wenn man sich die Art der aktuellen
und zukünftigen Konflikte ansieht, müsste man bereits erkannt haben, wie wichtig ein
schnelles und schlagkräftiges Heer für die Sicherheit der österreichischen Bürgerinnen
und Bürger ist bzw. wie wichtig solch ein Heer ist, um einen weltweiten Beitrag zur
Friedenssicherung im Rahmen von internationalen Missionen leisten zu können.
Sogar kleine Staaten wie z.B. Litauen haben erkannt, dass ein schlagkräftiges Heer in
der heutigen Zeit von großer Bedeutung ist. In Litauen wird z.B. geplant, in den
kommenden fünf Jahren den Wehrdienst wieder einzuführen. Begründet wird diese
Maßnahme mit der sich wandelnden geopolitischen Situation. Angesichts der
Ukrainekrise plant Litauen, wie auch andere baltische Staaten u.a. das
Verteidigungsbudget anzuheben. Das Budget soll von 0,8 % des BIP im Jahr 2013
bereits 2015 fast 1,2 % des BIP erreichen.
Spargesinnung ist grundsätzlich notwendig und gut, doch im Falle des
Verteidigungsbudgets wird an der falschen Stelle, nämlich bei der Sicherheit der
Republik, gespart. Dem muss Einhalt geboten werden, indem die finanzielle
Mindestausstattung des österreichischen Bundesheeres in Hinblick auf dessen
verfassungsrechtlichen Auftrag gesetzlich garantiert wird.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
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„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird dazu aufgefordert, sich
beim Bundesminister für Finanzen dafür einzusetzen, dass dieser dem Nationalrat
einen Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung zuleitet, der die Anhebung des
Heeresbudgets in drei Etappen (1. Etappe: Anhebung auf 1% des BIP im Rahmen des
Budgets 2016, 2. Etappe: Anhebung auf 1,2% des BIP im Rahmen des Budgets 2017,
3. Etappe: Anhebung auf 1,4% im Rahmen des Budgets 2018) vorsieht, um dem
österreichischen Bundesheer die Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben zu
ermöglichen.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Lugar, Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Flüchtlingskrise: Nationaler Schulterschluss zum Schutze Österreichs“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2: Erklärungen des Bundeskanzlers und des
Vizekanzlers gemäß § 19 Abs. 2 GOG betr. Regierungsumbildung bzw. Ernennung
eines neuen Regierungsmitgliedes
Die Auswirkungen der Flüchtlingskrise sind auf verschiedenen Ebenen zunehmend
spürbar. Zwischenfälle mit Asylsuchenden scheinen sich zu häufen; fast täglich sind
Berichte über strafrechtsrelevante Übergriffe zu vernehmen. Gleichzeitig bestehen
erhebliche budgetäre Auswirkungen. Allein im Jahr 2015 verursachte die
Flüchtlingskrise nach aktuellen Schätzungen Kosten in Höhe von mehr als einer
Milliarde Euro. Das Vertrauen der Bevölkerung sinkt nachweislich, ein klares
Entgegensteuern der Verantwortlichen ist notwendig.
Zwar waren zarte Lösungstendenzen am Ende des Asylgipfels in der letzten Woche zu
vernehmen, jedoch wurden diese insbesondere von Vertretern der SPÖ fast vollständig
negiert. Nahezu täglich äußerten sich seitdem rote Parteivertreter, um die
Begrifflichkeit der Obergrenze zu bekämpfen und zu relativieren.
Insgesamt erfordert die geschilderte Tatsachenlage umgehende Lösungen in
verschiedenen Bereichen, um die nachhaltigen finanziellen, sicherheits- und
intergrationspolitischen Auswirkungen schnellstmöglich zu begrenzen. Im Sinne
Österreichs dürfen Parteigrenzen in der Frage der Bewältigung der Massenmigration
keine Rolle spielen. Ein nationaler Schulterschluss hat über die Parteigrenzen hinweg
zu erfolgen.
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Ein ganzes Bündel von Maßnahmen ist längst zu schnüren. Beispielsweise sind
verschiedenste Gesetze wie etwa das Asylgesetz umgehend zu ändern, um die
Asylverfahren erheblich zu verkürzen und Abschiebungen erleichtert durchführen zu
können. Selbstverständlich sind dafür sowie zur Sicherung der inneren Sicherheit die
budgetären Mittel für die Exekutive und das Bundesheer zu erhöhen. Weiters sind
Verschärfungen im Staatsbürgerschafts- und im Fremdenpolizeigesetz sowie im
Strafgesetzbuch durchzuführen, um entsprechend auf Schlepperunwesen, illegale
Grenzübertritte und IS-Kämpfer unter den Migranten reagieren zu können.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Lösung der Flüchtlingskrise im Rahmen
eines nationalen Schulterschlusses umgehend legistische Maßnahmen dem
Nationalrat zuzuleiten, um etwa die Asylverfahren nachhaltig zu verkürzen, die
Abschiebebestimmungen insbesondere auch für straffällig gewordene Asylwerber zu
verschärfen, Wirtschaftsflüchtlinge an der Staatsgrenze abzuweisen, sowie die
Geldmittel der Sicherheitsexekutive sowie des Bundesheeres aufzustocken.“
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Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister
Mag. Doskozil. – Bitte, Herr Bundesminister.
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