Nationalrat, XXV. GP 27. Jänner 2016 111. Sitzung / 1 16.41 Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Herr Bundeskanzler, Sie haben bei Ihrer Rede vor knapp drei Stunden angedeutet, dass der Herr Sozialminister, der geschiedene Sozialminister, der Ex-Sozialminister, wenn wir es so nennen wollen, sieben Jahre lang der Regierung als Sozialminister angehört hat. Sie haben gesagt, dass er so eine tolle Arbeit gemacht hat und dass es so schade ist, dass er jetzt dieses Amt verlässt. Ich möchte das jetzt einmal aus der Sicht eines Bürgers des Staates Österreich betrachten. Ergebnis dieser siebenjährigen Tätigkeit nach heutigem Stande: die höchste Arbeitslosenquote in der Zweiten Republik, von den ganzen Zuwanderern, die da jetzt gekommen sind – ich sage jetzt bewusst Zuwanderer, Flüchtlinge, Asylwerber, was auch immer –, ist der Großteil nicht auf einen Arbeitsplatz vermittelbar. Das wird diese Statistik noch weiter erhöhen. Meine Damen und Herren, so wunderbar ist das Ganze wirklich nicht. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Weninger: Was war dein Beitrag? … zum Beispiel?) Wenn die Erfolgsquote nur so ausschaut, dann bin ich schon gespannt, was der neue Sozialminister machen wird, dem ich zu seiner Beförderung oder zu seinem neuen Amt gratulieren möchte – ich weiß nicht, ob ich gratulieren oder kondolieren sollte, denn auf Sie kommt sehr, sehr viel Arbeit zu, Herr Sozialminister. Ich schätze Sie persönlich, wir haben im Verkehrsbereich sehr viel miteinander zu tun gehabt. Ich habe das auch sehr positiv hier immer angeschnitten, dass Sie, Herr jetziger Sozialminister, ehemaliger Verkehrsminister, einige Initiativen und Anträge von mir, vom Team Stronach, aufgenommen und diese dann auch umgesetzt haben, zum Wohle der Österreicherinnen und Österreicher, zum Wohle der Autofahrerinnen und Autofahrer. Aber ich möchte Ihnen weiterhin den Tipp geben, das Team Stronach hat sehr viele gute Anträge, diese auch weiterhin aufzunehmen und umzusetzen, wie es andere Parteien jetzt auch machen. Ich glaube, da wird Ihnen Erfolg beschieden sein. Österreich hat es notwendig, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden. Herr Sozialminister, trauen Sie sich! Ich weiß, Sie sind jemand, der schon auch anpacken kann. Stehen Sie hier über Parteipolitik, stehen Sie darüber, schauen Sie, dass es den Österreicherinnen und Österreichern gut geht, dass die gute Politik hier im Haus ihren Lohn findet! (Beifall beim Team Stronach.) Ich möchte dann weitergehen zum Herrn Minister Klug, der jetzt vom Landesverteidigungsministerium ins Infrastrukturministerium, Verkehrsministerium Version vom 13. Mai 2016, 12:26 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 27. Jänner 2016 111. Sitzung / 2 gewechselt hat beziehungsweise entsendet wurde. Da fällt jetzt mein Lob nicht so gut aus. Herr Minister, seien Sie mir nicht böse, aber man sieht, Sie haben in Ihrem vorigen Ministerium – im Sport sind wir ja durchaus erfolgreich, aber ich glaube, das liegt nicht an Ihnen – das Bundesheer absolut gegen die Wand gefahren. Was soll ich von einem Verkehrsminister halten, der das Bundesheer gegen die Wand fährt?, wenn ich das jetzt einmal so sagen darf. Ich hoffe, Sie lernen aus diesen Fehlern. Ich kann Ihnen wünschen, dass auch Sie in die Fußstapfen Ihres Vorgängers treten und Anträge der Opposition aufnehmen und umsetzen – und speziell meine Anträge, ich mache schon sehr lange Verkehrspolitik, ich bin Polizeibeamter, ich weiß, wovon ich rede. Da würde ich Ihnen gerne behilflich sein, Sie können auf mich zugehen. Dieses Angebot mache ich allen Ministern, habe ich auch immer wieder gemacht, Frau Staatssekretärin Steßl weiß das. Ich bin bereit, mitzuarbeiten. Ich habe viele gute Ideen, die zum Wohle der Bürger sind. Kommen Sie auf mich zu, ich helfe Ihnen, gebe Ihnen Stützrädchen, wie man sagt, damit Sie hier nicht ins Schleudern kommen, Herr Minister. Das Angebot steht. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Über den Herrn Verteidigungsminister kann ich jetzt nichts Negatives sagen. Ich kenne Herrn Doskozil als Landespolizeidirektor des Burgenlands flüchtig. Ich habe mit ihm persönlich nicht viel zu tun gehabt. Sie treten ein schweres Erbe an, das muss ich Ihnen sagen. Mir ist aber etwas aufgefallen. Sie haben wirklich, wie Kollege Lopatka heute gesagt hat, „a schware Partie“ zu machen, das kann ich Ihnen ehrlich sagen. Ich war vor ein paar Tagen im Kosovo, habe mit der Truppe gesprochen. Ich habe beim Sicherheitsempfang in Vorarlberg mit führenden Offizieren und Unteroffizieren gesprochen und auch mit Soldaten. Ich habe dort mitbekommen, dass die Leute große Probleme haben und das Bundesheer eine riesige Baustelle ist. (Abg. Weninger: Im Kosovo …! Haben wir anderes gehört!) Deswegen hat es mich heute auch gefreut, als ich da hinten einen General endlich wieder einmal lächeln gesehen habe. Das ist schon lange her, dass ich den letzten General, der hier hinten gesessen ist, mit einem freudigen Gesicht gesehen habe. Das ist etwas, was mir Auftrieb gibt. Herr Bundesminister für Landesverteidigung, ich möchte Ihnen auch gleich unter die Arme greifen und zwei Entschließungsanträge einbringen, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern. Sie müssen das nur aufnehmen, dann sind Sie schon auf der Siegerseite. (Zwischenruf des Abg. Pendl.) Version vom 13. Mai 2016, 12:26 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 27. Jänner 2016 111. Sitzung / 3 Entschließungsantrag der Abgeordneten Hagen, Kollegin und Kollegen betreffend „Etappenweise Erhöhung des Verteidigungsbudgets“ Der Nationalrat wolle beschließen: „Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird dazu aufgefordert, sich beim Bundesminister für Finanzen dafür einzusetzen, dass dieser dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung zuleitet, der die Anhebung des Heeresbudgets in drei Etappen (1. Etappe: Anhebung auf 1% des BIP im Rahmen des Budgets 2016, 2. Etappe: Anhebung auf 1,2% des BIP im Rahmen des Budgets 2017, 3. Etappe: Anhebung auf 1,4% im Rahmen des Budgets 2018) vorsieht, um dem österreichischen Bundesheer die Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben zu ermöglichen.“ ***** Der zweite Entschließungsantrag lautet: Entschließungsantrag der Abgeordneten Lugar, Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Flüchtlingskrise: Nationaler Schulterschluss zum Schutze Österreichs“ Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Lösung der Flüchtlingskrise im Rahmen eines nationalen Schulterschlusses umgehend legistische Maßnahmen dem Nationalrat zuzuleiten, um etwa die Asylverfahren nachhaltig zu verkürzen, die Abschiebebestimmungen insbesondere auch für straffällig gewordene Asylwerber zu verschärfen, Wirtschaftsflüchtlinge an der Staatsgrenze abzuweisen, sowie die Geldmittel der Sicherheitsexekutive sowie des Bundesheeres aufzustocken.“ ***** Meine Damen und Herren, wenn Sie da Folge leisten, dann haben nicht nur Sie gewonnen, sondern auch Österreich in großem Sinne. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Der Redner begibt sich zur Regierungsbank und gratuliert den drei neuen Ministern per Handschlag.) 16.49 Version vom 13. Mai 2016, 12:26 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 27. Jänner 2016 111. Sitzung / 4 Präsidentin Doris Bures: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung. Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut: Entschließungsantrag der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Etappenweise Erhöhung des Verteidigungsbudgets“ eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Abs. 2 GOG betr. Regierungsumbildung bzw. Ernennung eines neuen Regierungsmitgliedes Im Jänner 2013 entschied sich die österreichische Bevölkerung bei der Volksbefragung zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht eindeutig für deren Beibehaltung. Vor der Abstimmung versicherten alle politisch Verantwortlichen, dass das Ergebnis jedenfalls als verbindlich anzusehen sein werde. In der Realität wird dieses Versprechen nun permanent gebrochen und zwar auf ganz perfide Art und Weise: Es scheint das Ziel der politisch Verantwortlichen zu sein, das Bundesheer finanziell soweit auszuhungern, bis die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht nicht mehr möglich sein wird. Laut Medienberichten können Panzer und Kraftfahrzeuge nicht mehr bewegt werden, da Geld für Benzin und Diesel fehlt, aus Geldmangel werden Kilometerbeschränkungen für Kfz aller Art befohlen. Das Gerät verbleibt in den Garagen, wird nicht mehr laufend gewartet, setzt Rost an und wird zum reparaturanfälligen zusätzlichen Kostenfaktor, der letztlich gestrichen werden muss. D.h. ursprünglich technisch einsatzfähiges Gerät wird aufgrund nicht vorgenommener Wartungsarbeiten vorsätzlich in auszurangierenden Schrott verwandelt. In absehbarer Zeit werden aufgrund nicht vorgenommener Servicearbeiten militärische Kfz (PKW) nicht mehr die Anforderungen der technischen Überprüfung gemäß §57a KFG (Pickerl) erfüllen können, Kasernenkommandanten haben dann Kfz in ihren Garagen stehen, die für den Straßenverkehr nicht zugelassen sind und es entsteht die absurde Situation, dass diese Kfz aus Kostengründen ausgemustert werden müssen. Nicht besser steht es um die Immobilien des Heeres. Einige Kasernen sind bereits derart desolat, dass eine gesetzeskonforme Unterbringung gemäß den Dienstvorschriften (Vgl. §19 Allgemeine Dienstvorschrift für das Bundesheer) des Version vom 13. Mai 2016, 12:26 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 27. Jänner 2016 111. Sitzung / 5 Bundesheeres nicht mehr möglich ist. Andere Kasernen mussten bereits im Wege der Einsparungsmaßnahmen verkauft werden. Der sicherheitspolitisch unverantwortliche Kahlschlag des Heeres kommt einem Verfassungsbruch gleich: Das österreichische Bundesheer ist gemäß Bundesverfassung nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. Die Realisierung der Einsparungsvorhaben widerspricht diesem verfassungsmäßigen Auftrag. Der aufgezwungene Sparkurs für das Bundesheer zeigt sich jetzt schon allein anhand der aktuellen Flüchtlingskrise als falsch. Schnelle Einsatzbereitschaft muss gegeben, Material und Waffen vorhanden sein. Ebenso wird das Bundesheer verstärkt als Assistenz bei sicherheitspolizeilichen Aufgaben im Inland herangezogen. Das Team Stronach hat sich schon seit Langem gegen die Reduzierung der budgetären Mittel des ÖBH und gegen den Sparkurs des Ministers ausgesprochen. Eine Reduktion auf die sogenannten „Kernkompetenzen“ bzw. auf reine Assistenzleistungen wird in der Zukunft für das ÖBH nicht zielführend sein. Alleine wenn man sich die Art der aktuellen und zukünftigen Konflikte ansieht, müsste man bereits erkannt haben, wie wichtig ein schnelles und schlagkräftiges Heer für die Sicherheit der österreichischen Bürgerinnen und Bürger ist bzw. wie wichtig solch ein Heer ist, um einen weltweiten Beitrag zur Friedenssicherung im Rahmen von internationalen Missionen leisten zu können. Sogar kleine Staaten wie z.B. Litauen haben erkannt, dass ein schlagkräftiges Heer in der heutigen Zeit von großer Bedeutung ist. In Litauen wird z.B. geplant, in den kommenden fünf Jahren den Wehrdienst wieder einzuführen. Begründet wird diese Maßnahme mit der sich wandelnden geopolitischen Situation. Angesichts der Ukrainekrise plant Litauen, wie auch andere baltische Staaten u.a. das Verteidigungsbudget anzuheben. Das Budget soll von 0,8 % des BIP im Jahr 2013 bereits 2015 fast 1,2 % des BIP erreichen. Spargesinnung ist grundsätzlich notwendig und gut, doch im Falle des Verteidigungsbudgets wird an der falschen Stelle, nämlich bei der Sicherheit der Republik, gespart. Dem muss Einhalt geboten werden, indem die finanzielle Mindestausstattung des österreichischen Bundesheeres in Hinblick auf dessen verfassungsrechtlichen Auftrag gesetzlich garantiert wird. Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag: Der Nationalrat wolle beschließen: Version vom 13. Mai 2016, 12:26 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 27. Jänner 2016 111. Sitzung / 6 „Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird dazu aufgefordert, sich beim Bundesminister für Finanzen dafür einzusetzen, dass dieser dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung zuleitet, der die Anhebung des Heeresbudgets in drei Etappen (1. Etappe: Anhebung auf 1% des BIP im Rahmen des Budgets 2016, 2. Etappe: Anhebung auf 1,2% des BIP im Rahmen des Budgets 2017, 3. Etappe: Anhebung auf 1,4% im Rahmen des Budgets 2018) vorsieht, um dem österreichischen Bundesheer die Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben zu ermöglichen.“ ***** Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Lugar, Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Flüchtlingskrise: Nationaler Schulterschluss zum Schutze Österreichs“ eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Abs. 2 GOG betr. Regierungsumbildung bzw. Ernennung eines neuen Regierungsmitgliedes Die Auswirkungen der Flüchtlingskrise sind auf verschiedenen Ebenen zunehmend spürbar. Zwischenfälle mit Asylsuchenden scheinen sich zu häufen; fast täglich sind Berichte über strafrechtsrelevante Übergriffe zu vernehmen. Gleichzeitig bestehen erhebliche budgetäre Auswirkungen. Allein im Jahr 2015 verursachte die Flüchtlingskrise nach aktuellen Schätzungen Kosten in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro. Das Vertrauen der Bevölkerung sinkt nachweislich, ein klares Entgegensteuern der Verantwortlichen ist notwendig. Zwar waren zarte Lösungstendenzen am Ende des Asylgipfels in der letzten Woche zu vernehmen, jedoch wurden diese insbesondere von Vertretern der SPÖ fast vollständig negiert. Nahezu täglich äußerten sich seitdem rote Parteivertreter, um die Begrifflichkeit der Obergrenze zu bekämpfen und zu relativieren. Insgesamt erfordert die geschilderte Tatsachenlage umgehende Lösungen in verschiedenen Bereichen, um die nachhaltigen finanziellen, sicherheits- und intergrationspolitischen Auswirkungen schnellstmöglich zu begrenzen. Im Sinne Österreichs dürfen Parteigrenzen in der Frage der Bewältigung der Massenmigration keine Rolle spielen. Ein nationaler Schulterschluss hat über die Parteigrenzen hinweg zu erfolgen. Version vom 13. Mai 2016, 12:26 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 27. Jänner 2016 111. Sitzung / 7 Ein ganzes Bündel von Maßnahmen ist längst zu schnüren. Beispielsweise sind verschiedenste Gesetze wie etwa das Asylgesetz umgehend zu ändern, um die Asylverfahren erheblich zu verkürzen und Abschiebungen erleichtert durchführen zu können. Selbstverständlich sind dafür sowie zur Sicherung der inneren Sicherheit die budgetären Mittel für die Exekutive und das Bundesheer zu erhöhen. Weiters sind Verschärfungen im Staatsbürgerschafts- und im Fremdenpolizeigesetz sowie im Strafgesetzbuch durchzuführen, um entsprechend auf Schlepperunwesen, illegale Grenzübertritte und IS-Kämpfer unter den Migranten reagieren zu können. Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag: Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Lösung der Flüchtlingskrise im Rahmen eines nationalen Schulterschlusses umgehend legistische Maßnahmen dem Nationalrat zuzuleiten, um etwa die Asylverfahren nachhaltig zu verkürzen, die Abschiebebestimmungen insbesondere auch für straffällig gewordene Asylwerber zu verschärfen, Wirtschaftsflüchtlinge an der Staatsgrenze abzuweisen, sowie die Geldmittel der Sicherheitsexekutive sowie des Bundesheeres aufzustocken.“ ***** Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Doskozil. – Bitte, Herr Bundesminister. Version vom 13. Mai 2016, 12:26 nach § 52(2) GOG autorisiert
© Copyright 2024 ExpyDoc