null

4.5.2016
A8-0076/1
Änderungsantrag 1
Tania González Peñas, Barbara Spinelli, Miguel Urbán Crespo,
Lola Sánchez Caldentey, Xabier Benito Ziluaga, Estefanía Torres Martínez, Stefan Eck
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bericht
Maria Arena
Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub
2015/2097(INI)
A8-0076/2016
Entschließungsantrag
Erwägung D
Entschließungsantrag
Geänderter Text
D. in der Erwägung, dass die vorliegenden
Daten bestätigen, dass unbezahlter oder
schlecht bezahlter familienbedingter
Urlaub nur von wenigen Eltern in
Anspruch genommen wird und dass Väter
ihre Rechte auf Elternzeit nur zu einem
sehr geringen Teil wahrnehmen; in der
Erwägung, dass eine vollständig oder
teilweise nicht übertragbare und
angemessen vergütete Elternzeit
ausgewogener von beiden Elternteilen in
Anspruch genommen wird und einen
Beitrag zur Verringerung der
Diskriminierung von Frauen auf dem
Arbeitsmarkt leistet;
D. in der Erwägung, dass die vorliegenden
Daten bestätigen, dass unbezahlter oder
schlecht bezahlter familienbedingter
Urlaub nur von wenigen Eltern in
Anspruch genommen wird und dass Väter
ihre Rechte auf Elternzeit nur zu einem
sehr geringen Teil wahrnehmen; in der
Erwägung, dass eine vollständig oder
teilweise nicht übertragbare und
angemessen vergütete Elternzeit
ausgewogener von beiden Elternteilen in
Anspruch genommen wird und einen
Beitrag zur Verringerung der
Diskriminierung von Frauen auf dem
Arbeitsmarkt leistet; in der Erwägung,
dass die Übertragbarkeit der Elternzeit
dem Grundsatz der Individualität der
sozialen Rechte entgegensteht;
Or. en
AM\1094478DE.doc
DE
PE582.596v01-00
In Vielfalt geeint
DE
4.5.2016
A8-0076/2
Änderungsantrag 2
João Pimenta Lopes, Fabio De Masi, Paloma López Bermejo, Marisa Matias,
Tania González Peñas, Miguel Urbán Crespo, Lola Sánchez Caldentey,
Xabier Benito Ziluaga, Estefanía Torres Martínez, Stefan Eck, Kostas Chrysogonos,
Jiří Maštálka
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bericht
Maria Arena
Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub
2015/2097(INI)
A8-0076/2016
Entschließungsantrag
Erwägung H
Entschließungsantrag
Geänderter Text
H. in der Erwägung, dass die EU in ihrer
Gesamtheit einem enormen
demografischen Wandel gegenübersteht,
da die Geburtenraten in den meisten
Mitgliedstaaten zurückgehen, sowie in der
Erwägung, dass eine auf die
Gleichstellung der Geschlechter
ausgerichtete Familienpolitik die Stellung
der Frauen auf dem Arbeitsmarkt
stärken, die Vereinbarkeit von Berufsund Privatleben verbessern, die
geschlechtsspezifischen Diskrepanzen
hinsichtlich Vergütung, Altersversorgung
und lebenslangen Einkünften reduzieren
und die demografische Entwicklung
positiv beeinflussen dürfte;
H. in der Erwägung, dass die EU in ihrer
Gesamtheit einem enormen
demografischen Wandel gegenübersteht,
da die Geburtenraten in den meisten
Mitgliedstaaten zurückgehen, was nicht
darauf zurückzuführen ist, dass Frauen
und Paare sich entscheiden, keine Kinder
zu bekommen, sondern vielmehr auf die
zunehmende Verschlechterung ihrer
Lebens- und Arbeitsbedingungen
zurückgeht, die eine unmittelbare Folge
der sogenannten Sparpolitik ist, die zu
Arbeitslosigkeit, prekären
Beschäftigungsverhältnissen sowie dem
Fehlen und der Verletzung von mit
Mutterschaft und Vaterschaft
verbundenen Rechten am Arbeitsplatz
geführt und gleichzeitig einen Anstieg der
Preise für wesentliche Güter und
Dienstleistungen, einen Abbau
öffentlicher Dienstleistungen und einen
erschwerten Zugang zu
Betreuungseinrichtungen für Kinder zur
Folge hat;
Or. en
AM\1094478DE.doc
DE
PE582.596v01-00
In Vielfalt geeint
DE
4.5.2016
A8-0076/3
Änderungsantrag 3
João Pimenta Lopes, Fabio De Masi, Paloma López Bermejo, Barbara Spinelli,
Marisa Matias, Tania González Peñas, Miguel Urbán Crespo, Lola Sánchez Caldentey,
Xabier Benito Ziluaga, Estefanía Torres Martínez, Stefan Eck, Kostas Chrysogonos,
Jiří Maštálka
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bericht
Maria Arena
Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub
2015/2097(INI)
A8-0076/2016
Entschließungsantrag
Erwägung J
Entschließungsantrag
Geänderter Text
J. in der Erwägung, dass die Kommission
zusammen mit den Mitgliedstaaten
spezifische Maßnahmen zur Förderung
einer neuen Arbeitsorganisation durch
flexiblere Modelle in die Wege leiten
sollte, die eine wirksame Ausübung des
Rechts auf Elternschaft durch Instrumente
für die Vereinbarkeit von Berufs- und
Privatleben ermöglichen; in der Erwägung,
dass solche Maßnahmen dazu beitragen
könnten, die Diskriminierung von Frauen
zu verhindern, und Frauen helfen könnten,
ohne wirtschaftlichen und sozialen Druck
in den Arbeitsmarkt einzutreten, auf dem
Arbeitsmarkt zu verbleiben oder dorthin
zurückzukehren;
J. in der Erwägung, dass die Kommission
zusammen mit den Mitgliedstaaten
spezifische Maßnahmen zur Förderung
einer Arbeitsorganisation in die Wege
leiten sollte, die durch Instrumente für die
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben,
die durch arbeitsrechtliche Vorschriften
und Tarifverträge gestützt werden, eine
wirksame Ausübung des Rechts auf
Elternschaft ermöglicht; in der Erwägung,
dass solche Maßnahmen dazu beitragen
könnten, die Diskriminierung von Frauen
zu verhindern, und Frauen helfen könnten,
ohne wirtschaftlichen und sozialen Druck
in den Arbeitsmarkt einzutreten, auf dem
Arbeitsmarkt zu verbleiben oder dorthin
zurückzukehren;
Or. en
AM\1094478DE.doc
DE
PE582.596v01-00
In Vielfalt geeint
DE
4.5.2016
A8-0076/4
Änderungsantrag 4
João Pimenta Lopes, Paloma López Bermejo, Barbara Spinelli, Marisa Matias,
Stefan Eck, Kostas Chrysogonos
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bericht
Maria Arena
Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub
2015/2097(INI)
A8-0076/2016
Entschließungsantrag
Ziffer 9
Entschließungsantrag
Geänderter Text
9. stellt fest, dass mehr als zehn Jahre nach
Umsetzung der Richtlinie durch die
Mitgliedstaaten weiterhin ein
Ungleichgewicht zwischen den
Geschlechtern in Bezug auf die
Inanspruchnahme von Elternzeit besteht;
stellt ferner fest, dass es große
Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten
im Hinblick auf die Höchstdauer und die
gesetzlichen Modalitäten der Elternzeit
sowie die Systeme für die Vergütung
während der Elternzeit gibt; ist der
Ansicht, dass der Aspekt der Vergütung
während der Elternzeit entscheidend ist,
wenn es darum geht sicherzustellen, dass
Eltern mit geringem Einkommen und
Alleinerziehende in gleichem Maße wie
alle anderen Eltern Nutzen daraus ziehen;
begrüßt die verschiedenen Regelungen, mit
denen Väter dazu animiert werden sollen,
Elternzeit in Anspruch zu nehmen; würdigt
die Bedeutung der EU, wenn es darum
geht, die Aufmerksamkeit der
Mitgliedstaaten darauf zu lenken, dass
gehandelt werden muss und dass
Ratschläge und Unterstützung für
diejenigen Mitgliedstaaten, die diese –
insbesondere auf dem Gebiet des
Anspruchs auf
Sozialversicherungsleistungen – benötigen,
9. stellt fest, dass mehr als zehn Jahre nach
Umsetzung der Richtlinie durch die
Mitgliedstaaten weiterhin ein
Ungleichgewicht zwischen den
Geschlechtern in Bezug auf die
Inanspruchnahme von Elternzeit besteht;
stellt fest, dass diese Gegebenheit in vielen
Mitgliedstaaten nicht losgelöst von der
Tatsache betrachtet werden kann, dass die
Ungleichbehandlung von Frauen und
Männern hinsichtlich der
Arbeitsbedingungen nicht nur fortbesteht,
sondern in den letzten Jahren sogar
zugenommen hat, was in Verbindung mit
der Tatsache, dass Elternzeit nicht zu
einem Satz von 100 % des
Referenzgehalts vergütet wird, bedeutet,
dass es für die große Mehrheit der Paare
wirtschaftlich gesehen ungünstiger ist,
wenn der Partner mit dem höheren
Gehalt Elternzeit nimmt; stellt ferner fest,
dass es große Unterschiede zwischen den
Mitgliedstaaten im Hinblick auf die
Höchstdauer und die gesetzlichen
Modalitäten der Elternzeit sowie die
Systeme für die Vergütung während der
Elternzeit gibt; ist der Ansicht, dass der
Aspekt der Vergütung während der
Elternzeit entscheidend ist, wenn
sichergestellt werden soll, dass Eltern mit
AM\1094478DE.doc
DE
PE582.596v01-00
In Vielfalt geeint
DE
ausgetauscht werden müssen; ist der
Auffassung, dass die Kommission
Maßnahmen vorschlagen sollte, mit denen
Väter dazu animiert werden, mehr
Elternzeit in Anspruch zu nehmen, und
dass die Mitgliedstaaten einen
wirksameren Austausch bewährter
Verfahren auf diesem Gebiet fördern
sollten;
geringem Einkommen und
Alleinerziehende in gleichem Maße wie
alle anderen Eltern Nutzen daraus ziehen,
und ist der Ansicht, dass die Elternzeit zu
einem Satz von 100 % des
Referenzgehalts vergütet werden sollte;
begrüßt die verschiedenen Regelungen, die
eingeführt werden können, um Väter dazu
zu animieren, Elternzeit in Anspruch zu
nehmen; würdigt die Bedeutung der EU,
wenn es darum geht, die Aufmerksamkeit
der Mitgliedstaaten darauf zu lenken, dass
gehandelt werden muss und dass
Ratschläge und Unterstützung für
diejenigen Mitgliedstaaten, die diese –
insbesondere auf dem Gebiet des
Anspruchs auf
Sozialversicherungsleistungen – benötigen,
ausgetauscht werden müssen; ist der
Auffassung, dass die Kommission
Maßnahmen vorschlagen sollte, mit denen
Väter dazu animiert werden, mehr
Elternzeit in Anspruch zu nehmen, und
dass die Mitgliedstaaten einen
wirksameren Austausch bewährter
Verfahren auf diesem Gebiet fördern
sollten;
Or. en
AM\1094478DE.doc
DE
PE582.596v01-00
In Vielfalt geeint
DE
4.5.2016
A8-0076/5
Änderungsantrag 5
João Pimenta Lopes, Fabio De Masi, Barbara Spinelli, Stefan Eck
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bericht
Maria Arena
Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub
2015/2097(INI)
A8-0076/2016
Entschließungsantrag
Ziffer 11
Entschließungsantrag
Geänderter Text
11. fordert die Mitgliedstaaten auf,
zusammen mit der Kommission dafür
Sorge zu tragen, dass Rechte, die sich aus
Maßnahmen im Bereich der
Familienpolitik ergeben – darunter
Elternzeit –, im Hinblick auf individuelle
Rechte gleich und für beide Elternteile
gleichermaßen zugänglich sind, damit
diese einen Anreiz erhalten, Berufs- und
Privatleben zum Wohle ihrer Kinder besser
miteinander in Einklang zu bringen;
betont, dass diese Rechte so weit wie
möglich personenbezogen sein sollten, um
dazu beizutragen, das in der Strategie
Europa 2020 festgelegte Ziel einer
Beschäftigungsquote von 75 % für
Frauen und Männer zu erreichen, und
die Gleichstellung der Geschlechter zu
fördern; ist der Auffassung, dass Eltern
im Hinblick auf die Inanspruchnahme
von Elternzeit eine gewisse Flexibilität
gewährt werden sollte und dass dies in
keinem Fall ein Hindernis für die
Erreichung des in der Strategie
Europa 2020 festgelegten Ziels einer
Beschäftigungsquote von 75 % für
Frauen und Männer darstellen sollte;
vertritt die Ansicht, dass ein von den
Sozialpartnern vereinbartes System eine
Lösung fördern sollte, bei der ein Großteil
der Elternzeit nicht übertragbar bleibt;
11. fordert die Mitgliedstaaten auf,
zusammen mit der Kommission dafür
Sorge zu tragen, dass Rechte, die sich aus
Maßnahmen im Bereich der
Familienpolitik ergeben – darunter
Elternzeit –, im Hinblick auf individuelle
Rechte gleich und für beide Elternteile
gleichermaßen zugänglich sind, damit
diese einen Anreiz erhalten, Berufs- und
Privatleben zum Wohle ihrer Kinder besser
miteinander in Einklang zu bringen; vertritt
die Ansicht, dass ein von den
Sozialpartnern vereinbartes System eine
Lösung fördern sollte, bei der ein Teil der
Elternzeit nicht übertragbar bleibt, wobei
es sich um einen vorgeschriebenen
Mutterschaftsurlaub von mindestens
sechs Wochen nach der Entbindung
handelt, wie es das Parlament am
20. Oktober 2010 in seinem Standpunkt in
erster Lesung zu dem Vorschlag für eine
Richtlinie zur Änderung der Richtlinie
92/85/EWG vorgeschlagen hat; betont,
dass beide Elternteile in gleicher Weise
behandelt werden müssen, was das Recht
auf Vergütung und die Dauer der Elternzeit
anbelangt;
AM\1094478DE.doc
DE
PE582.596v01-00
In Vielfalt geeint
DE
betont, dass beide Elternteile in gleicher
Weise behandelt werden müssen, was das
Recht auf Vergütung und die Dauer der
Elternzeit anbelangt;
Or. en
AM\1094478DE.doc
DE
PE582.596v01-00
In Vielfalt geeint
DE
4.5.2016
A8-0076/6
Änderungsantrag 6
Tania González Peñas, Barbara Spinelli, Miguel Urbán Crespo,
Lola Sánchez Caldentey, Xabier Benito Ziluaga, Estefanía Torres Martínez, Stefan Eck
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bericht
Maria Arena
Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub
2015/2097(INI)
A8-0076/2016
Entschließungsantrag
Ziffer 18
Entschließungsantrag
Geänderter Text
18. stellt fest, dass die Kommission den
Entwurf einer Richtlinie über den
Mutterschaftsurlaub zurückgezogen hat
und im Zusammenhang mit dem Fahrplan
mit dem Titel „New start to address the
challenges of work-life balance faced by
working families“ (Neubeginn zur
Bewältigung der Herausforderungen bei
der Vereinbarkeit von Berufs- und
Privatleben für Erwerbstätige mit Familie)
derzeit nicht beabsichtigt, einen
Abschlussbericht über die Umsetzung der
Richtlinie über die Elternzeit zu
veröffentlichen; fordert die Kommission
auf, unter Beachtung des
Subsidiaritätsprinzips einen ehrgeizigen
Vorschlag vorzulegen, auf dessen
Grundlage tatsächlich eine bessere
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
erreicht werden kann;
18. stellt fest, dass die Kommission den
Entwurf einer Richtlinie über den
Mutterschaftsurlaub zurückgezogen hat
und im Zusammenhang mit dem Fahrplan
mit dem Titel „New start to address the
challenges of work-life balance faced by
working families“ (Neubeginn zur
Bewältigung der Herausforderungen bei
der Vereinbarkeit von Berufs- und
Privatleben für Erwerbstätige mit Familie)
derzeit nicht beabsichtigt, einen
Abschlussbericht über die Umsetzung der
Richtlinie über die Elternzeit zu
veröffentlichen; fordert die Kommission
auf, unter Beachtung des
Subsidiaritätsprinzips die bestehenden
Richtlinien in einer einzigen
europäischen Richtlinie
zusammenzufassen, die einen gleichen
und nicht übertragbaren Anspruch auf
Elternzeit vorsieht und auf deren
Grundlage tatsächlich eine bessere
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
erreicht werden kann;
Or. en
AM\1094478DE.doc
DE
PE582.596v01-00
In Vielfalt geeint
DE
4.5.2016
A8-0076/7
Änderungsantrag 7
João Pimenta Lopes, Tania González Peñas, Paloma López Bermejo, Barbara Spinelli,
Marisa Matias, Miguel Urbán Crespo, Lola Sánchez Caldentey, Xabier Benito Ziluaga,
Estefanía Torres Martínez, Stefan Eck, Kostas Chrysogonos
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bericht
Maria Arena
Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub
2015/2097(INI)
A8-0076/2016
Entschließungsantrag
Ziffer 21
Entschließungsantrag
Geänderter Text
21. ist der Auffassung, dass angesichts der
Überschneidung unterschiedlicher Arten
familienbedingten Urlaubs unter
Einbeziehung der Sozialpartner auf die
Kohärenz der einzelnen Rechtsvorschriften
auf EU-Ebene hingewirkt werden muss,
damit Familien einen auf die jeweilige
Lebensphase ausgelegten Urlaub nehmen
können und somit eine ausgewogenere
Aufteilung der Betreuungspflichten
zwischen Frauen und Männern gefördert
wird; fordert die Kommission
nachdrücklich auf, zu diesem Zweck die
Aktivierung der in den EURechtsvorschriften über die Elternzeit
vorgesehenen Überprüfungsklausel in
Betracht zu ziehen; ist der Auffassung,
dass eine deutlicher formulierte
Rechtsetzung, welche die Komplexität
beseitigt, die Einhaltung der
Rechtsvorschriften verbessert und die
Arbeitnehmer schützt, erforderlich ist;
21. ist der Auffassung, dass angesichts der
Überschneidung unterschiedlicher Arten
familienbedingten Urlaubs unter
Einbeziehung der Sozialpartner auf die
Kohärenz der einzelnen Rechtsvorschriften
auf EU-Ebene hingewirkt werden muss,
damit Familien einen auf die jeweilige
Lebensphase ausgelegten Urlaub nehmen
können und somit eine ausgewogenere
Aufteilung der Betreuungspflichten
zwischen Frauen und Männern gefördert
wird; fordert die Kommission und die
Sozialpartner nachdrücklich auf, eine
Legislativinitiative vorzulegen, die auf
eine bessere Verknüpfung der Ansprüche
auf Mutterschafts- und
Vaterschaftsurlaub abzielt, um der
Lebensrealität von Frauen und Männern
in den Mitgliedstaaten besser Rechnung
zu tragen, und zu diesem Zweck die
Aktivierung der in den EURechtsvorschriften über die Elternzeit
vorgesehenen Überprüfungsklausel in
Betracht zu ziehen; ist der Auffassung,
dass eine deutlicher formulierte
Rechtsetzung, welche die Komplexität
beseitigt, die Einhaltung der
Rechtsvorschriften verbessert und die
Arbeitnehmer schützt, erforderlich ist,
AM\1094478DE.doc
DE
PE582.596v01-00
In Vielfalt geeint
DE
wobei hierzu auch die Einführung von
Maßnahmen zählt, mit denen
gewährleistet wird, dass die Vergütung
der Elternzeit 100 % des Referenzgehalts
beträgt, dass bei Frühgeburten für die
Dauer des Krankenhausaufenthalts des
Neugeborenen besonderer
Mutterschaftsurlaub gewährt wird und
dass in Fällen, in denen Babys mit
Schädigungen zur Welt kommen, die
einen Krankenhausaufenthalt
erforderlich machen, bezahlter Urlaub
gewährt wird;
Or. en
AM\1094478DE.doc
DE
PE582.596v01-00
In Vielfalt geeint
DE
4.5.2016
A8-0076/8
Änderungsantrag 8
Tania González Peñas, Barbara Spinelli, Miguel Urbán Crespo,
Lola Sánchez Caldentey, Xabier Benito Ziluaga, Estefanía Torres Martínez, Stefan Eck
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bericht
Maria Arena
Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub
2015/2097(INI)
A8-0076/2016
Entschließungsantrag
Ziffer 26
Entschließungsantrag
Geänderter Text
26. betont, dass eine bessere
Koordinierung, Kohärenz und
Zugänglichkeit der Systeme von
Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub
und Elternzeit in den Mitgliedstaaten dazu
führt, dass die Quote der Inanspruchnahme
steigt und die allgemeine Wirksamkeit
verbessert wird; betont, dass in diesem
Sinne eine EU-Richtlinie über einen
mindestens zweiwöchigen
Vaterschaftsurlaub unbedingt und
dringend erforderlich ist;
26. betont, dass eine bessere
Koordinierung, Kohärenz und
Zugänglichkeit der Systeme von
Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub
und Elternzeit in den Mitgliedstaaten dazu
führt, dass die Quote der Inanspruchnahme
steigt und die allgemeine Wirksamkeit
verbessert wird; betont diesbezüglich, dass
nicht übertragbare Ansprüche auf voll
vergütete Elternzeit von gleicher Dauer
eingeführt werden müssen;
Or. en
AM\1094478DE.doc
DE
PE582.596v01-00
In Vielfalt geeint
DE
4.5.2016
A8-0076/9
Änderungsantrag 9
João Pimenta Lopes, Fabio De Masi, Paloma López Bermejo, Barbara Spinelli,
Marisa Matias, Tania González Peñas, Miguel Urbán Crespo, Lola Sánchez Caldentey,
Xabier Benito Ziluaga, Estefanía Torres Martínez, Stefan Eck
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bericht
Maria Arena
Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub
2015/2097(INI)
A8-0076/2016
Entschließungsantrag
Ziffer 31
Entschließungsantrag
Geänderter Text
31. fordert die Mitgliedstaaten auf, Eltern
für die Vorteile, die eine Teilnahme an
Programmen zur frühkindlichen
Betreuung, Bildung und Erziehung für ihre
Kinder und sie selbst mit sich bringt, zu
sensibilisieren; ruft die Mitgliedstaaten auf,
die Gestaltung und die Kriterien für die
Möglichkeit der Inanspruchnahme
hochwertiger, inklusiver frühkindlicher
Betreuungs-, Bildungs- und
Erziehungsdienste an die zunehmend
diversen Beschäftigungsmodelle
anzupassen und so Eltern dabei zu
unterstützen, ihren beruflichen
Verpflichtungen nachzukommen oder
einen Arbeitsplatz zu finden, wobei ein
deutlicher Schwerpunkt auf dem Wohl des
Kindes liegen sollte;
31. fordert die Mitgliedstaaten auf, Eltern
für die Vorteile, die eine Teilnahme an
Programmen zur frühkindlichen
Betreuung, Bildung und Erziehung für ihre
Kinder und sie selbst mit sich bringt, zu
sensibilisieren; ruft die Mitgliedstaaten auf,
die Gestaltung und die Kriterien für die
Möglichkeit der Inanspruchnahme
hochwertiger, öffentlicher, kostenloser
und umfassender
frühkindlicher Betreuungs-, Bildungs- und
Erziehungsdienste an die zunehmend
diversen Beschäftigungsmodelle
anzupassen und so Eltern dabei zu
unterstützen, ihren beruflichen
Verpflichtungen nachzukommen oder
einen Arbeitsplatz zu finden, wobei ein
deutlicher Schwerpunkt auf dem Wohl des
Kindes liegen sollte;
Or. en
AM\1094478DE.doc
DE
PE582.596v01-00
In Vielfalt geeint
DE