4.5.2016 A8-0076/1 Änderungsantrag 1 Tania González Peñas, Barbara Spinelli, Miguel Urbán Crespo, Lola Sánchez Caldentey, Xabier Benito Ziluaga, Estefanía Torres Martínez, Stefan Eck im Namen der GUE/NGL-Fraktion Bericht Maria Arena Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub 2015/2097(INI) A8-0076/2016 Entschließungsantrag Erwägung D Entschließungsantrag Geänderter Text D. in der Erwägung, dass die vorliegenden Daten bestätigen, dass unbezahlter oder schlecht bezahlter familienbedingter Urlaub nur von wenigen Eltern in Anspruch genommen wird und dass Väter ihre Rechte auf Elternzeit nur zu einem sehr geringen Teil wahrnehmen; in der Erwägung, dass eine vollständig oder teilweise nicht übertragbare und angemessen vergütete Elternzeit ausgewogener von beiden Elternteilen in Anspruch genommen wird und einen Beitrag zur Verringerung der Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt leistet; D. in der Erwägung, dass die vorliegenden Daten bestätigen, dass unbezahlter oder schlecht bezahlter familienbedingter Urlaub nur von wenigen Eltern in Anspruch genommen wird und dass Väter ihre Rechte auf Elternzeit nur zu einem sehr geringen Teil wahrnehmen; in der Erwägung, dass eine vollständig oder teilweise nicht übertragbare und angemessen vergütete Elternzeit ausgewogener von beiden Elternteilen in Anspruch genommen wird und einen Beitrag zur Verringerung der Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt leistet; in der Erwägung, dass die Übertragbarkeit der Elternzeit dem Grundsatz der Individualität der sozialen Rechte entgegensteht; Or. en AM\1094478DE.doc DE PE582.596v01-00 In Vielfalt geeint DE 4.5.2016 A8-0076/2 Änderungsantrag 2 João Pimenta Lopes, Fabio De Masi, Paloma López Bermejo, Marisa Matias, Tania González Peñas, Miguel Urbán Crespo, Lola Sánchez Caldentey, Xabier Benito Ziluaga, Estefanía Torres Martínez, Stefan Eck, Kostas Chrysogonos, Jiří Maštálka im Namen der GUE/NGL-Fraktion Bericht Maria Arena Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub 2015/2097(INI) A8-0076/2016 Entschließungsantrag Erwägung H Entschließungsantrag Geänderter Text H. in der Erwägung, dass die EU in ihrer Gesamtheit einem enormen demografischen Wandel gegenübersteht, da die Geburtenraten in den meisten Mitgliedstaaten zurückgehen, sowie in der Erwägung, dass eine auf die Gleichstellung der Geschlechter ausgerichtete Familienpolitik die Stellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt stärken, die Vereinbarkeit von Berufsund Privatleben verbessern, die geschlechtsspezifischen Diskrepanzen hinsichtlich Vergütung, Altersversorgung und lebenslangen Einkünften reduzieren und die demografische Entwicklung positiv beeinflussen dürfte; H. in der Erwägung, dass die EU in ihrer Gesamtheit einem enormen demografischen Wandel gegenübersteht, da die Geburtenraten in den meisten Mitgliedstaaten zurückgehen, was nicht darauf zurückzuführen ist, dass Frauen und Paare sich entscheiden, keine Kinder zu bekommen, sondern vielmehr auf die zunehmende Verschlechterung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen zurückgeht, die eine unmittelbare Folge der sogenannten Sparpolitik ist, die zu Arbeitslosigkeit, prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie dem Fehlen und der Verletzung von mit Mutterschaft und Vaterschaft verbundenen Rechten am Arbeitsplatz geführt und gleichzeitig einen Anstieg der Preise für wesentliche Güter und Dienstleistungen, einen Abbau öffentlicher Dienstleistungen und einen erschwerten Zugang zu Betreuungseinrichtungen für Kinder zur Folge hat; Or. en AM\1094478DE.doc DE PE582.596v01-00 In Vielfalt geeint DE 4.5.2016 A8-0076/3 Änderungsantrag 3 João Pimenta Lopes, Fabio De Masi, Paloma López Bermejo, Barbara Spinelli, Marisa Matias, Tania González Peñas, Miguel Urbán Crespo, Lola Sánchez Caldentey, Xabier Benito Ziluaga, Estefanía Torres Martínez, Stefan Eck, Kostas Chrysogonos, Jiří Maštálka im Namen der GUE/NGL-Fraktion Bericht Maria Arena Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub 2015/2097(INI) A8-0076/2016 Entschließungsantrag Erwägung J Entschließungsantrag Geänderter Text J. in der Erwägung, dass die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten spezifische Maßnahmen zur Förderung einer neuen Arbeitsorganisation durch flexiblere Modelle in die Wege leiten sollte, die eine wirksame Ausübung des Rechts auf Elternschaft durch Instrumente für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ermöglichen; in der Erwägung, dass solche Maßnahmen dazu beitragen könnten, die Diskriminierung von Frauen zu verhindern, und Frauen helfen könnten, ohne wirtschaftlichen und sozialen Druck in den Arbeitsmarkt einzutreten, auf dem Arbeitsmarkt zu verbleiben oder dorthin zurückzukehren; J. in der Erwägung, dass die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten spezifische Maßnahmen zur Förderung einer Arbeitsorganisation in die Wege leiten sollte, die durch Instrumente für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, die durch arbeitsrechtliche Vorschriften und Tarifverträge gestützt werden, eine wirksame Ausübung des Rechts auf Elternschaft ermöglicht; in der Erwägung, dass solche Maßnahmen dazu beitragen könnten, die Diskriminierung von Frauen zu verhindern, und Frauen helfen könnten, ohne wirtschaftlichen und sozialen Druck in den Arbeitsmarkt einzutreten, auf dem Arbeitsmarkt zu verbleiben oder dorthin zurückzukehren; Or. en AM\1094478DE.doc DE PE582.596v01-00 In Vielfalt geeint DE 4.5.2016 A8-0076/4 Änderungsantrag 4 João Pimenta Lopes, Paloma López Bermejo, Barbara Spinelli, Marisa Matias, Stefan Eck, Kostas Chrysogonos im Namen der GUE/NGL-Fraktion Bericht Maria Arena Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub 2015/2097(INI) A8-0076/2016 Entschließungsantrag Ziffer 9 Entschließungsantrag Geänderter Text 9. stellt fest, dass mehr als zehn Jahre nach Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten weiterhin ein Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern in Bezug auf die Inanspruchnahme von Elternzeit besteht; stellt ferner fest, dass es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Höchstdauer und die gesetzlichen Modalitäten der Elternzeit sowie die Systeme für die Vergütung während der Elternzeit gibt; ist der Ansicht, dass der Aspekt der Vergütung während der Elternzeit entscheidend ist, wenn es darum geht sicherzustellen, dass Eltern mit geringem Einkommen und Alleinerziehende in gleichem Maße wie alle anderen Eltern Nutzen daraus ziehen; begrüßt die verschiedenen Regelungen, mit denen Väter dazu animiert werden sollen, Elternzeit in Anspruch zu nehmen; würdigt die Bedeutung der EU, wenn es darum geht, die Aufmerksamkeit der Mitgliedstaaten darauf zu lenken, dass gehandelt werden muss und dass Ratschläge und Unterstützung für diejenigen Mitgliedstaaten, die diese – insbesondere auf dem Gebiet des Anspruchs auf Sozialversicherungsleistungen – benötigen, 9. stellt fest, dass mehr als zehn Jahre nach Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten weiterhin ein Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern in Bezug auf die Inanspruchnahme von Elternzeit besteht; stellt fest, dass diese Gegebenheit in vielen Mitgliedstaaten nicht losgelöst von der Tatsache betrachtet werden kann, dass die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern hinsichtlich der Arbeitsbedingungen nicht nur fortbesteht, sondern in den letzten Jahren sogar zugenommen hat, was in Verbindung mit der Tatsache, dass Elternzeit nicht zu einem Satz von 100 % des Referenzgehalts vergütet wird, bedeutet, dass es für die große Mehrheit der Paare wirtschaftlich gesehen ungünstiger ist, wenn der Partner mit dem höheren Gehalt Elternzeit nimmt; stellt ferner fest, dass es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Höchstdauer und die gesetzlichen Modalitäten der Elternzeit sowie die Systeme für die Vergütung während der Elternzeit gibt; ist der Ansicht, dass der Aspekt der Vergütung während der Elternzeit entscheidend ist, wenn sichergestellt werden soll, dass Eltern mit AM\1094478DE.doc DE PE582.596v01-00 In Vielfalt geeint DE ausgetauscht werden müssen; ist der Auffassung, dass die Kommission Maßnahmen vorschlagen sollte, mit denen Väter dazu animiert werden, mehr Elternzeit in Anspruch zu nehmen, und dass die Mitgliedstaaten einen wirksameren Austausch bewährter Verfahren auf diesem Gebiet fördern sollten; geringem Einkommen und Alleinerziehende in gleichem Maße wie alle anderen Eltern Nutzen daraus ziehen, und ist der Ansicht, dass die Elternzeit zu einem Satz von 100 % des Referenzgehalts vergütet werden sollte; begrüßt die verschiedenen Regelungen, die eingeführt werden können, um Väter dazu zu animieren, Elternzeit in Anspruch zu nehmen; würdigt die Bedeutung der EU, wenn es darum geht, die Aufmerksamkeit der Mitgliedstaaten darauf zu lenken, dass gehandelt werden muss und dass Ratschläge und Unterstützung für diejenigen Mitgliedstaaten, die diese – insbesondere auf dem Gebiet des Anspruchs auf Sozialversicherungsleistungen – benötigen, ausgetauscht werden müssen; ist der Auffassung, dass die Kommission Maßnahmen vorschlagen sollte, mit denen Väter dazu animiert werden, mehr Elternzeit in Anspruch zu nehmen, und dass die Mitgliedstaaten einen wirksameren Austausch bewährter Verfahren auf diesem Gebiet fördern sollten; Or. en AM\1094478DE.doc DE PE582.596v01-00 In Vielfalt geeint DE 4.5.2016 A8-0076/5 Änderungsantrag 5 João Pimenta Lopes, Fabio De Masi, Barbara Spinelli, Stefan Eck im Namen der GUE/NGL-Fraktion Bericht Maria Arena Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub 2015/2097(INI) A8-0076/2016 Entschließungsantrag Ziffer 11 Entschließungsantrag Geänderter Text 11. fordert die Mitgliedstaaten auf, zusammen mit der Kommission dafür Sorge zu tragen, dass Rechte, die sich aus Maßnahmen im Bereich der Familienpolitik ergeben – darunter Elternzeit –, im Hinblick auf individuelle Rechte gleich und für beide Elternteile gleichermaßen zugänglich sind, damit diese einen Anreiz erhalten, Berufs- und Privatleben zum Wohle ihrer Kinder besser miteinander in Einklang zu bringen; betont, dass diese Rechte so weit wie möglich personenbezogen sein sollten, um dazu beizutragen, das in der Strategie Europa 2020 festgelegte Ziel einer Beschäftigungsquote von 75 % für Frauen und Männer zu erreichen, und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern; ist der Auffassung, dass Eltern im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Elternzeit eine gewisse Flexibilität gewährt werden sollte und dass dies in keinem Fall ein Hindernis für die Erreichung des in der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziels einer Beschäftigungsquote von 75 % für Frauen und Männer darstellen sollte; vertritt die Ansicht, dass ein von den Sozialpartnern vereinbartes System eine Lösung fördern sollte, bei der ein Großteil der Elternzeit nicht übertragbar bleibt; 11. fordert die Mitgliedstaaten auf, zusammen mit der Kommission dafür Sorge zu tragen, dass Rechte, die sich aus Maßnahmen im Bereich der Familienpolitik ergeben – darunter Elternzeit –, im Hinblick auf individuelle Rechte gleich und für beide Elternteile gleichermaßen zugänglich sind, damit diese einen Anreiz erhalten, Berufs- und Privatleben zum Wohle ihrer Kinder besser miteinander in Einklang zu bringen; vertritt die Ansicht, dass ein von den Sozialpartnern vereinbartes System eine Lösung fördern sollte, bei der ein Teil der Elternzeit nicht übertragbar bleibt, wobei es sich um einen vorgeschriebenen Mutterschaftsurlaub von mindestens sechs Wochen nach der Entbindung handelt, wie es das Parlament am 20. Oktober 2010 in seinem Standpunkt in erster Lesung zu dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 92/85/EWG vorgeschlagen hat; betont, dass beide Elternteile in gleicher Weise behandelt werden müssen, was das Recht auf Vergütung und die Dauer der Elternzeit anbelangt; AM\1094478DE.doc DE PE582.596v01-00 In Vielfalt geeint DE betont, dass beide Elternteile in gleicher Weise behandelt werden müssen, was das Recht auf Vergütung und die Dauer der Elternzeit anbelangt; Or. en AM\1094478DE.doc DE PE582.596v01-00 In Vielfalt geeint DE 4.5.2016 A8-0076/6 Änderungsantrag 6 Tania González Peñas, Barbara Spinelli, Miguel Urbán Crespo, Lola Sánchez Caldentey, Xabier Benito Ziluaga, Estefanía Torres Martínez, Stefan Eck im Namen der GUE/NGL-Fraktion Bericht Maria Arena Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub 2015/2097(INI) A8-0076/2016 Entschließungsantrag Ziffer 18 Entschließungsantrag Geänderter Text 18. stellt fest, dass die Kommission den Entwurf einer Richtlinie über den Mutterschaftsurlaub zurückgezogen hat und im Zusammenhang mit dem Fahrplan mit dem Titel „New start to address the challenges of work-life balance faced by working families“ (Neubeginn zur Bewältigung der Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Erwerbstätige mit Familie) derzeit nicht beabsichtigt, einen Abschlussbericht über die Umsetzung der Richtlinie über die Elternzeit zu veröffentlichen; fordert die Kommission auf, unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips einen ehrgeizigen Vorschlag vorzulegen, auf dessen Grundlage tatsächlich eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben erreicht werden kann; 18. stellt fest, dass die Kommission den Entwurf einer Richtlinie über den Mutterschaftsurlaub zurückgezogen hat und im Zusammenhang mit dem Fahrplan mit dem Titel „New start to address the challenges of work-life balance faced by working families“ (Neubeginn zur Bewältigung der Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Erwerbstätige mit Familie) derzeit nicht beabsichtigt, einen Abschlussbericht über die Umsetzung der Richtlinie über die Elternzeit zu veröffentlichen; fordert die Kommission auf, unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips die bestehenden Richtlinien in einer einzigen europäischen Richtlinie zusammenzufassen, die einen gleichen und nicht übertragbaren Anspruch auf Elternzeit vorsieht und auf deren Grundlage tatsächlich eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben erreicht werden kann; Or. en AM\1094478DE.doc DE PE582.596v01-00 In Vielfalt geeint DE 4.5.2016 A8-0076/7 Änderungsantrag 7 João Pimenta Lopes, Tania González Peñas, Paloma López Bermejo, Barbara Spinelli, Marisa Matias, Miguel Urbán Crespo, Lola Sánchez Caldentey, Xabier Benito Ziluaga, Estefanía Torres Martínez, Stefan Eck, Kostas Chrysogonos im Namen der GUE/NGL-Fraktion Bericht Maria Arena Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub 2015/2097(INI) A8-0076/2016 Entschließungsantrag Ziffer 21 Entschließungsantrag Geänderter Text 21. ist der Auffassung, dass angesichts der Überschneidung unterschiedlicher Arten familienbedingten Urlaubs unter Einbeziehung der Sozialpartner auf die Kohärenz der einzelnen Rechtsvorschriften auf EU-Ebene hingewirkt werden muss, damit Familien einen auf die jeweilige Lebensphase ausgelegten Urlaub nehmen können und somit eine ausgewogenere Aufteilung der Betreuungspflichten zwischen Frauen und Männern gefördert wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, zu diesem Zweck die Aktivierung der in den EURechtsvorschriften über die Elternzeit vorgesehenen Überprüfungsklausel in Betracht zu ziehen; ist der Auffassung, dass eine deutlicher formulierte Rechtsetzung, welche die Komplexität beseitigt, die Einhaltung der Rechtsvorschriften verbessert und die Arbeitnehmer schützt, erforderlich ist; 21. ist der Auffassung, dass angesichts der Überschneidung unterschiedlicher Arten familienbedingten Urlaubs unter Einbeziehung der Sozialpartner auf die Kohärenz der einzelnen Rechtsvorschriften auf EU-Ebene hingewirkt werden muss, damit Familien einen auf die jeweilige Lebensphase ausgelegten Urlaub nehmen können und somit eine ausgewogenere Aufteilung der Betreuungspflichten zwischen Frauen und Männern gefördert wird; fordert die Kommission und die Sozialpartner nachdrücklich auf, eine Legislativinitiative vorzulegen, die auf eine bessere Verknüpfung der Ansprüche auf Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub abzielt, um der Lebensrealität von Frauen und Männern in den Mitgliedstaaten besser Rechnung zu tragen, und zu diesem Zweck die Aktivierung der in den EURechtsvorschriften über die Elternzeit vorgesehenen Überprüfungsklausel in Betracht zu ziehen; ist der Auffassung, dass eine deutlicher formulierte Rechtsetzung, welche die Komplexität beseitigt, die Einhaltung der Rechtsvorschriften verbessert und die Arbeitnehmer schützt, erforderlich ist, AM\1094478DE.doc DE PE582.596v01-00 In Vielfalt geeint DE wobei hierzu auch die Einführung von Maßnahmen zählt, mit denen gewährleistet wird, dass die Vergütung der Elternzeit 100 % des Referenzgehalts beträgt, dass bei Frühgeburten für die Dauer des Krankenhausaufenthalts des Neugeborenen besonderer Mutterschaftsurlaub gewährt wird und dass in Fällen, in denen Babys mit Schädigungen zur Welt kommen, die einen Krankenhausaufenthalt erforderlich machen, bezahlter Urlaub gewährt wird; Or. en AM\1094478DE.doc DE PE582.596v01-00 In Vielfalt geeint DE 4.5.2016 A8-0076/8 Änderungsantrag 8 Tania González Peñas, Barbara Spinelli, Miguel Urbán Crespo, Lola Sánchez Caldentey, Xabier Benito Ziluaga, Estefanía Torres Martínez, Stefan Eck im Namen der GUE/NGL-Fraktion Bericht Maria Arena Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub 2015/2097(INI) A8-0076/2016 Entschließungsantrag Ziffer 26 Entschließungsantrag Geänderter Text 26. betont, dass eine bessere Koordinierung, Kohärenz und Zugänglichkeit der Systeme von Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub und Elternzeit in den Mitgliedstaaten dazu führt, dass die Quote der Inanspruchnahme steigt und die allgemeine Wirksamkeit verbessert wird; betont, dass in diesem Sinne eine EU-Richtlinie über einen mindestens zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub unbedingt und dringend erforderlich ist; 26. betont, dass eine bessere Koordinierung, Kohärenz und Zugänglichkeit der Systeme von Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub und Elternzeit in den Mitgliedstaaten dazu führt, dass die Quote der Inanspruchnahme steigt und die allgemeine Wirksamkeit verbessert wird; betont diesbezüglich, dass nicht übertragbare Ansprüche auf voll vergütete Elternzeit von gleicher Dauer eingeführt werden müssen; Or. en AM\1094478DE.doc DE PE582.596v01-00 In Vielfalt geeint DE 4.5.2016 A8-0076/9 Änderungsantrag 9 João Pimenta Lopes, Fabio De Masi, Paloma López Bermejo, Barbara Spinelli, Marisa Matias, Tania González Peñas, Miguel Urbán Crespo, Lola Sánchez Caldentey, Xabier Benito Ziluaga, Estefanía Torres Martínez, Stefan Eck im Namen der GUE/NGL-Fraktion Bericht Maria Arena Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub 2015/2097(INI) A8-0076/2016 Entschließungsantrag Ziffer 31 Entschließungsantrag Geänderter Text 31. fordert die Mitgliedstaaten auf, Eltern für die Vorteile, die eine Teilnahme an Programmen zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung für ihre Kinder und sie selbst mit sich bringt, zu sensibilisieren; ruft die Mitgliedstaaten auf, die Gestaltung und die Kriterien für die Möglichkeit der Inanspruchnahme hochwertiger, inklusiver frühkindlicher Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsdienste an die zunehmend diversen Beschäftigungsmodelle anzupassen und so Eltern dabei zu unterstützen, ihren beruflichen Verpflichtungen nachzukommen oder einen Arbeitsplatz zu finden, wobei ein deutlicher Schwerpunkt auf dem Wohl des Kindes liegen sollte; 31. fordert die Mitgliedstaaten auf, Eltern für die Vorteile, die eine Teilnahme an Programmen zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung für ihre Kinder und sie selbst mit sich bringt, zu sensibilisieren; ruft die Mitgliedstaaten auf, die Gestaltung und die Kriterien für die Möglichkeit der Inanspruchnahme hochwertiger, öffentlicher, kostenloser und umfassender frühkindlicher Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsdienste an die zunehmend diversen Beschäftigungsmodelle anzupassen und so Eltern dabei zu unterstützen, ihren beruflichen Verpflichtungen nachzukommen oder einen Arbeitsplatz zu finden, wobei ein deutlicher Schwerpunkt auf dem Wohl des Kindes liegen sollte; Or. en AM\1094478DE.doc DE PE582.596v01-00 In Vielfalt geeint DE
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