44 BZB März 14 Praxis BLZK Bisex-Tarife werden teurer DKV kündigt Anpassung zum 1. April an Gute Nachricht für alle Unisex-Versicherten in der Gruppenversicherung der DKV Deutsche Krankenversicherung AG: Ihre Beiträge bleiben im Jahr 2014 unverändert. Dagegen hat das Versicherungsunternehmen zum 1. April Beitragsanpassungen in mehreren Bisex-Tarifen angekündigt. Auslöser sei das gestiegene Leistungsvolumen. In Deutschland hätten schwerwiegende Krankheitsfälle wie Herz-Kreislauf-, Tumor- und psychische Er- krankungen zugenommen, so die DKV in ihrer Mitteilung an die Bayerische Landeszahnärztekammer. Auch die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit hätten sich in den letzten Jahren verlängert und damit zu höheren Ausgaben in der Krankentagegeldversicherung geführt. Im Zuge der Beitragsanpassung in der Krankheitskostenvollversicherung wurden nach Angaben des Kölner Versicherers auch die Selbstbeteiligungen geprüft und teilweise geändert. Redaktion Info BWL/Steuer/Recht Kurzmeldungen der Bayerischen Ärzte- und Zahnärzteberatung unter www.blzk.de/infobsr Höhere Verpflegungspauschalen „Fremdübliche“ Arbeitsverträge Seit 1. Januar gilt das neue Reisekostenrecht. Wichtigste Än- Arbeitsverträge zwischen Verwandten werden bei Betriebs- derung: Der Gesetzgeber hat die Pauschalen für den Ver- prüfungen regelmäßig beanstandet. Angehörige sollten des- pflegungsmehraufwand bei Abwesenheit von der Wohnung halb schon beim Abschluss des Arbeitsverhältnisses auf die oder der Praxis angehoben. Vereinfacht wurden auch die „Fremdüblichkeit“ des Vertrages achten. steuerlichen Regelungen zur doppelten Haushaltsführung. Streit um Abfindung Steuerfreie Weihnachtsfeier Eine Berufsausübungsgemeinschaft schweißt zusammen – Arbeitgeberleistungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Aus- oder doch nicht? Knifflig kann es werden, wenn beide In- nahmen gelten für Betriebsausflüge oder Weihnachtsfeiern – haber einer Gemeinschaftspraxis kündigen. Das zeigte ein vorausgesetzt es werden nicht mehr als zwei Betriebsveran- Rechtsstreit um einen Abfindungsanspruch, der 2012 vor staltungen pro Jahr durchgeführt und die Bruttoaufwendun- dem Bundesverfassungsgericht endete. gen liegen unter 110 Euro je Veranstaltung und Arbeitnehmer. Elternzeit contra Mutterschutz Neues Urteil zu Schuldzinsen Arbeitnehmerinnen, die während der Elternzeit erneut Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nach dem schwanger werden, sodass ihre Mutterschutzfrist in die Verkauf eines Vermietungsobjekts bleibt umstritten. Das Fi- Elternzeit fallen würde, haben zunächst keinen Anspruch nanzgericht Niedersachsen entschied, dass Schuldzinsen auch auf Mutterschaftsgeld. Wer trotzdem davon profitieren will, bei einer steuerfreien Veräußerung als nachträgliche Wer- muss die Elternzeit vorzeitig beenden. bungskosten aus Vermietung und Verpachtung angegeben werden können. Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof. tas/Quelle: Kanzlei Fuchs & Martin, Würzburg/Volkach Die ausführlichen Beiträge der Bayerischen Ärzte- und Zahnärzteberatung finden Sie im Internet: www.blzk.de/infobsr
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