Bisex-Tarife werden teurer

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BZB März 14
Praxis
BLZK
Bisex-Tarife werden teurer
DKV kündigt Anpassung zum 1. April an
Gute Nachricht für alle Unisex-Versicherten in der
Gruppenversicherung der DKV Deutsche Krankenversicherung AG: Ihre Beiträge bleiben im Jahr
2014 unverändert. Dagegen hat das Versicherungsunternehmen zum 1. April Beitragsanpassungen in mehreren Bisex-Tarifen angekündigt.
Auslöser sei das gestiegene Leistungsvolumen. In
Deutschland hätten schwerwiegende Krankheitsfälle wie Herz-Kreislauf-, Tumor- und psychische Er-
krankungen zugenommen, so die DKV in ihrer Mitteilung an die Bayerische Landeszahnärztekammer.
Auch die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit hätten sich
in den letzten Jahren verlängert und damit zu höheren Ausgaben in der Krankentagegeldversicherung geführt. Im Zuge der Beitragsanpassung in
der Krankheitskostenvollversicherung wurden nach
Angaben des Kölner Versicherers auch die Selbstbeteiligungen geprüft und teilweise geändert.
Redaktion
Info BWL/Steuer/Recht
Kurzmeldungen der Bayerischen Ärzte- und Zahnärzteberatung unter www.blzk.de/infobsr
Höhere Verpflegungspauschalen
„Fremdübliche“ Arbeitsverträge
Seit 1. Januar gilt das neue Reisekostenrecht. Wichtigste Än-
Arbeitsverträge zwischen Verwandten werden bei Betriebs-
derung: Der Gesetzgeber hat die Pauschalen für den Ver-
prüfungen regelmäßig beanstandet. Angehörige sollten des-
pflegungsmehraufwand bei Abwesenheit von der Wohnung
halb schon beim Abschluss des Arbeitsverhältnisses auf die
oder der Praxis angehoben. Vereinfacht wurden auch die
„Fremdüblichkeit“ des Vertrages achten.
steuerlichen Regelungen zur doppelten Haushaltsführung.
Streit um Abfindung
Steuerfreie Weihnachtsfeier
Eine Berufsausübungsgemeinschaft schweißt zusammen –
Arbeitgeberleistungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Aus-
oder doch nicht? Knifflig kann es werden, wenn beide In-
nahmen gelten für Betriebsausflüge oder Weihnachtsfeiern –
haber einer Gemeinschaftspraxis kündigen. Das zeigte ein
vorausgesetzt es werden nicht mehr als zwei Betriebsveran-
Rechtsstreit um einen Abfindungsanspruch, der 2012 vor
staltungen pro Jahr durchgeführt und die Bruttoaufwendun-
dem Bundesverfassungsgericht endete.
gen liegen unter 110 Euro je Veranstaltung und Arbeitnehmer.
Elternzeit contra Mutterschutz
Neues Urteil zu Schuldzinsen
Arbeitnehmerinnen, die während der Elternzeit erneut
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nach dem
schwanger werden, sodass ihre Mutterschutzfrist in die
Verkauf eines Vermietungsobjekts bleibt umstritten. Das Fi-
Elternzeit fallen würde, haben zunächst keinen Anspruch
nanzgericht Niedersachsen entschied, dass Schuldzinsen auch
auf Mutterschaftsgeld. Wer trotzdem davon profitieren will,
bei einer steuerfreien Veräußerung als nachträgliche Wer-
muss die Elternzeit vorzeitig beenden.
bungskosten aus Vermietung und Verpachtung angegeben
werden können. Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof.
tas/Quelle: Kanzlei Fuchs & Martin, Würzburg/Volkach
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