Die Anfrage und Antwort als PDF

Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage Nr.1557
des Abgeordneten Thomas Jung
Fraktion der AfD
Landtagsdrucksache 6/3772
Nachfrage zur Antwort der Landesregierung DS 6/3582
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage 1557 wie folgt:
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Antwort der Landesregierung ist zu entnehmen, dass Dokumentenprüfgeräte im Land Brandenburg im
Einsatz sind, jedoch keine Statistik darüber geführt wird, wie viele gefälschte Dokumente mit Hilfe von solchen Dokumentenprüfgeräten erkannt wurden.
Frage 1:
Wie viele solche Dokumentenprüfgeräte besitzt das Land Brandenburg?
zu Frage 1:
Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Nachfrage auf die Antwort der Landesregierung (Drucksache
6/3582) um den gleichen Sachzusammenhang wie bei der Kleinen Anfrage 1429 (Drucksache 6/3442)
handelt, bei der unter Bezugnahme auf die Ausstattung und Erfahrungen in den Berliner Bezirksverwaltungen gefragt wurde, wird wie folgt geantwortet:
In Brandenburg sind die kreisfreien Städte, die Ämter und die amtsfreien Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden für die Aufgaben im Melde-, Pass- und Ausweiswesen zuständig. Im Rahmen ihrer
Zuständigkeit entscheiden die Kommunen in eigener Verantwortung darüber, ob und in welchem Umfang Dokumentenprüfgeräte angeschafft werden. Das Land Brandenburg hat lediglich die Erkenntnis,
dass Dokumentenprüfgeräte dort eingesetzt werden, jedoch nicht, wie viele. Dies würde eine gesonderte Abfrage bei den Kommunen erfordern, was zum einen in die organisatorischen Entscheidungsbefugnisse, die den Kommunen auch im Rahmen von Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung im übertragenen Wirkungskreis zustehen, eingreift und zum anderen gegen das Gebot kommunalfreundlichen
Handelns des Landes verstößt. Bei der Polizei des Landes Brandenburg werden grundsätzlich keine
Dokumentenprüfgeräte entsprechend der Frage eingesetzt.
Frage 2:
Seit wann sind diese Dokumentenprüfgeräte in Brandenburg im Einsatz?
Frage 3:
Wie viel kostet ein solches Dokumentenprüfgerät?
zu den Fragen 2 und 3:
Seit wann Dokumentenprüfgeräte in den Meldebehörden im Einsatz sind und wie viel sie kosten bzw.
gekostet haben, ist der Landesregierung nicht bekannt.
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Dok.-Nr.: 2016/049546
Frage 4:
Warum führt die Landesregierung keine Statistik im Sinne der Fragestellung der Kleinen Anfrage DS
63442?
zu Frage 4:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
Woran macht die Landesregierung die Erkenntnisse fest, ob der Einsatz solcher Dokumentenprüfgeräte für
Brandenburg sinnvoll ist?
zu Frage 5:
Für die Gewährleistung polizeilicher Aufgaben ist es von Bedeutung, gefälschte Dokumente frühzeitig
erkennen zu können und weitere Straftaten zu verhindern. Entsprechende Prüfgeräte stellen in diesem
Kontext lediglich ein Hilfsmittel für das Erkennen von Dokumentenfälschungen dar. Eine abschließende
Echtheitsprüfung erfordert eine kriminaltechnische Begutachtung durch Sachverständige, die über dezidierte Fachkenntnisse zur Funktionsweise der in Personaldokumenten verwendeten Sicherheitsmerkmale verfügen.
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