KLEINE ANFRAGE ANTWORT - Landtag Mecklenburg Vorpommern

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN
6. Wahlperiode
Drucksache
26.05.2015
6/3927
KLEINE ANFRAGE
des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD
Verwaltungsvorschrift
und
ANTWORT
der Landesregierung
In Drucksache 6/3536 wird auf Seite 7 eine Verwaltungsvorschrift
erwähnt, die nicht näher formuliert ist.
Welchen Wortlaut hat die polizeiliche Verwaltungsvorschrift „Regelung
zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern“
vom 03.04.2011?
In der Verwaltungsvorschrift „Regelung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in
Mecklenburg-Vorpommern“ vom 03.04.2011 sind polizeitaktische Ziele und Aufträge sowie
dienstinterne Festlegungen zum Informationsaustausch, zur Vorgehensweise bei Ermittlungen, aber auch zur Ausstattung und möglichen Einsatzszenarien formuliert. Die Herausgabe der Verwaltungsvorschrift würde die Aufgabenerfüllung der Polizei erheblich erschweren oder sogar gefährden; die Vorschrift ist VS - NfD eingestuft. Die Nennung des Wortlautes
ist daher ausgeschlossen.
Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom
21. Mai 2015 beantwortet.