LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 6. Wahlperiode Drucksache 26.05.2015 6/3927 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Verwaltungsvorschrift und ANTWORT der Landesregierung In Drucksache 6/3536 wird auf Seite 7 eine Verwaltungsvorschrift erwähnt, die nicht näher formuliert ist. Welchen Wortlaut hat die polizeiliche Verwaltungsvorschrift „Regelung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 03.04.2011? In der Verwaltungsvorschrift „Regelung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 03.04.2011 sind polizeitaktische Ziele und Aufträge sowie dienstinterne Festlegungen zum Informationsaustausch, zur Vorgehensweise bei Ermittlungen, aber auch zur Ausstattung und möglichen Einsatzszenarien formuliert. Die Herausgabe der Verwaltungsvorschrift würde die Aufgabenerfüllung der Polizei erheblich erschweren oder sogar gefährden; die Vorschrift ist VS - NfD eingestuft. Die Nennung des Wortlautes ist daher ausgeschlossen. Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Mai 2015 beantwortet.
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