Kleine Anfrage 2375 - Meetingpoint Brandenburg

Landtag Brandenburg
Drucksache 6/5825
6. Wahlperiode
Kleine Anfrage 2375
des Abgeordneten Ralf Holzschuher
der SPD-Fraktion
an die Landesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien
Städte im Land Brandenburg // Strukturanpassungskosten von betroffenen
Ämtern
Mit dem 5. Dezember 2016 wurde dem Landtag gemäß Artikel 94 der Verfassung
des Landes Brandenburg der Entwurf für ein Kreisneugliederungsgesetz übergeben.
Nach den derzeit vom Ministerium des Innern und für Kommunales verfolgten Plänen, wechseln die Stadt und die Gemeinden des Amtes Beetzsee am Tag vor den
nächsten allgemeinen Kommunalwahlen im Land Brandenburg vom Landkreis Potsdam-Mittelmark in den Landkreis Havelland. Der Fall der Gebietskörperschaften des
Amtes Beetzsee stellt den landesweit einzigen Fall dieser Art dar und muss mithin
besonders beachtet werden. Aus räumlichen und strukturellen Erwägungen ist es
nachvollziehbar und begrüßenswert, dass mindestens die nördliche Verflechtungsregion der Stadt Brandenburg an der Havel im Zuge einer Kreisneugliederung einem
gemeinsamen Landkreis angehören soll. Vor dem Hintergrund des Wechsels in einen anderen Landkreis und damit auch in einen anderen Rechtskreis an kreislichen
Vorschriften, Abläufen und Prozessen, stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe
auch für diese Auswirkung aus dem Kreisneugliederungsgesetz Mittel der sogenannten Transformationskostenpauschale und des Standardanpassungszuschusses gewährt werden können.
Durch die Gewährung von Finanzhilfen in Form von Transformationskostenpauschalen soll nach Aussage der Landesregierung der Neubildungsprozess finanziell unterstützt werden, da die Zusammenführung von Verwaltungen in der Regel zusätzliche
organisatorische, personelle und investive Maßnahmen erfordert. Der Standardanpassungszuschuss seinerseits dient der Unterstützung von vorübergehenden Anpassungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Übernahme der kreislichen Aufgaben der ehemals kreisfreien Städte. Eine entsprechende Vorschrift in der mindestens
auch die zusätzlichen organisatorischen und investiven Maßnahmen des Amtes
Beetzsee und der amtsangehörigen Gebietskörperschaften bedacht werden, kann
vom Fragesteller derzeit nicht ausgemacht werden.
Datum des Eingangs: 09.01.2017 / Ausgegeben: 10.01.2017
Ich frage deshalb die Landesregierung:
1. Welche Gespräche zwischen der Landesregierung und dem Amt Beetzsee hinsichtlich eventueller Strukturanpassungskosten wurden im Vorfeld der Erarbeitung des Referentenentwurfes geführt?
2. Erkennt die Landesregierung im Wechsel des Amtes Beetzsee vom Landkreis
Potsdam-Mittelmark in den Landkreis Havelland einen Sonderfall, der auch in
Hinblick auf möglicherweise entstehende Transformations- und Strukturanpassungskosten gesondert betrachtet werden muss und welche finanziellen Mittel
stehen dafür bereit?