Die Anfrage und Antwort als PDF

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1630 der Abgeordneten Thomas Jung und Dr. Rainer van Raemdonck Fraktion der AfD Landtagsdrucksache 6/3936 Rettungsdienst in Not Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller Den Rettungsdiensten im Land laufen die Leute davon. Zahlreiche Mitarbeiter der Johanniter, des Roten Kreuzes und von Promedica wechseln des besseren Verdienstes wegen nach Berlin, klagt der Geschäftsführer der Rettungsdienst Potsdam­Mittelmark GmbH des DRK. Frage 1: Wie viele Rettungsdienstleistende sind in den letzten 12 Monaten aus Brandenburg abgewandert? zu Frage 1: Dazu liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. Frage 2: Ist die Versorgung der Bevölkerung vorschriftsgemäß gesichert? zu Frage 2: Der Landesregierung liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Erfüllung dieser Aufgabe gefährdet sein könnte. Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz – BbgRettG) sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes, die diese Aufgabe als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe in eigener Zuständigkeit wahrnehmen. Frage 3: Wie lange dauert es durchschnittlich im Land Brandenburg von der Alarmierung bis zur Ankunft des Rettungswagens? zu Frage 3: Statistische Daten für die Zeiten zwischen Alarmierung und Ankunft des Rettungswagens liegen der Landesregierung nicht vor. Gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 BbgRettG sind durch die Träger des Rettungsdienstes die Rettungswachen so einzurichten, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort in 95 Prozent aller Fälle eines Jahres innerhalb von 15 Minuten erreicht wird (Hilfsfrist). Die Hilfsfrist ist lediglich eine Planungsgröße für den Bereich eines Trägers des bodengebundenen Rettungsdienstes um festzustellen, ob eine adäquate rettungsdienstliche Versorgung in seinem Bereich vorgehalten wird. Ein subjektives Recht eines Einzelnen wird damit nicht begründet. Frage 4: Seite 1 Welche Mehrkosten kommen durch Tarifangleichungen im Rettungswesen in diesem Jahr auf die Brandenburger zu? zu Frage 4: Zu Mehrkosten, die durch Tarifangleichungen im Rettungswesen im Jahr 2016 entstehen, liegen der Landesregierung keine Daten vor. Seite 2