INHALT Tiere Bienen Aktuelles zu "Tierkennzeichnung bei Bienen" 1 Rinder Mit dem Milchharnstoffgehalt die Eiweißversorgung der Kuh kontrollieren 1 Betrieb & Familie Lebensqualität Bauernhof Der Betrieb liegt mit im Bett 4 Recht & Steuer Steuer Steuern online bezahlen 6 Soziales Erholung und Auszeit für Senioren in Radfeld 8 Forst Holzvermarktung FHP-Richtlinie zur Übernahme von Energieholz in Kraft getreten 9 Österreich Agrarpolitik Schultes: Österreich-Vorschlag gegen Milchpreis-Tief nun auf EU-Ebene 10 Förderungen Direktzahlungen EU-Umfrage zu Erfahrungen mit Greening im 1. Jahr der Anwendung 12 Pflanzen Ackerkulturen Herbizideinsatz nach Begrünungen 14 Bodenschutz & Düngung System Immergrün Kalken im Frühjahr 15 16 Pflanzenschutz Ackerbohne - Unkrautbekämpfung fast nur im Vorauflauf möglich 17 lko.at/Newsletter vom 03.03.2016 Seite 1 Aktuelles zu "Tierkennzeichnung bei Bienen" Ab 1. April 2016 ist die Meldung (Registrierung) als Imkerei verpflichtend. Das Jahr 2016 ist das Startjahr in dem die Imker erfasst werden. Die Meldung kann entweder vom Imker persönlich vorgenommen werden oder über den Imkerverein. Ab dem 1. Jänner 2017 erfolgt die Meldung der Bienenstände. Für die Meldung der Gesamtvölkerzahl gibt es zwei Stichtage pro Jahr. Jetzt in der Anlaufphase wird die erste Meldung der Gesamtvölkerzahl mit Stichtag 30. April 2017 erfolgen. Die Details sind der Vortragsunterlage (im beigefügten Download) zu entnehmen (Stand 26. Februar 2016). TKZVO Bienen Vortrag Mit dem Milchharnstoffgehalt die Eiweißversorgung der Kuh kontrollieren Mit dem Tagesbericht der Milchleistungskontrolle sind Schwachstellen im Fütterungsmanagement sofort erkennbar. Eiweißversorgung: Rund drei Viertel des gesamten Eiweißbedarfes einer Kuh werden durch das im Pansen durch Mikroorganismen (MO) gebildete "Bakterieneiweiß" abgedeckt. Dieses trägt somit wesentlich zur Eiweißversorgung der Kuh und damit zur Milcheiweißbildung bei. Das übrige Viertel wird am Pansen vorbeigeschleust und gelangt direkt an den Dünndarm. Für ihre Tätigkeit im Pansen brauchen die MO aber Energie in Form von energiereichen Futtermitteln, um das Futtereiweiß zu Bakterieneiweiß umwandeln zu können. lko.at/Newsletter vom 03.03.2016 Seite 2 Milchharnstoffgehalt: Ob ausreichend Futtereiweiß und Energie im Pansen zur Verfügung steht, lässt sich am Milchharnstoffgehalt ablesen. Es entsteht durch jene Menge an Harnstoff, die bei diesem Umbauprozess übrigbleibt und über die Leber unter anderem mit der Milch ausgeschieden wird. Der Grenzwert nach unten liegt bei 15 mg/100 ml Milch und nach oben bei 30 mg/100 ml. Werte um die 30 und darüber belasten nachweislich den Leberstoffwechsel. Bei Gehalten unter 15 besteht die Gefahr, dass zu wenig Eiweiß zum Aufbau von Bakterieneiweiß zur Verfügung steht. Daher ist der Milchharnstoffgehalt immer in Verbindung mit der Energieversorgung, ausgedrückt durch den Milcheiweißgehalt, zu betrachten. Das Verhältnis Milchharnstoffgehalt zu Milcheiweißgehalt wird in einem Diagramm in insgesamt neun Felder bzw. Klassen eingeteilt. Jedes Tier wird einer dieser Klassen (Kl) zugeordnet. Das Feld fünf wäre der Optimalbereich. Grafik 1: In der Grafik 1 liegt der Herdendurchschnitt im Milchharnstoffgehalt bei 26 mg/100 ml und somit noch im grünen Bereich. Aber bereits bei knapp 61% der Kühe (Grafik 2) ist ein Energiemangel, ersichtlich aus einem Milcheiweißgehalt unter 3,2%, festzustellen. Hier sollte zumindest bei der Kraftfutterzuteilung ein Teil des Eiweißkraftfutters durch ein Energiekraftfutter ersetzt werden. lko.at/Newsletter vom 03.03.2016 Seite 3 Grafik 2: Möglichkeiten zur Steuerung des Milchharnstoffgehaltes: Grundfutter: Grassilagen, insbesondere ab dem 3. Schnitt, bewirken eine Erhöhung, Maissilagen hingegen reduzieren den Milchharnstoffgehalt.Kraftfutter: Erhöhung beim Harnstoffgehalt soll erreicht werden: Eiweißkraftfuttermenge steigern oder Einsatz eines Eiweißkraftfutters, welches bei der Verfütterung einen höheren Eiweißüberschuss im Pansen (RNB-Gehalt) bewirkt. Reduzierung beim Harnstoffgehalt soll erreicht werden: Kraftfuttermenge reduzieren oder Eiweißkraftfutter mit niedrigerem RNB-Gehalt einsetzen. Zusammenfassung: Der Milchharnstoff ist ausschließlich ein Gradmesser für die Eiweißverfügbarkeit im Pansen und sollte als "Hilfsmerkmal" für die ausgewogene Eiweiß- und Energieversorgung einer Ration angesehen werden. lko.at/Newsletter vom 03.03.2016 Seite 4 Der Betrieb liegt mit im Bett Passieren Ihnen auch solche Szenen im bäuerlichen Ehebett: "Du, die Lore war beim Melken so komisch - da müssen wir gleich in der Früh auf Brunst kontrollieren!" oder "Hast Du eh an die Anmeldung für die Weinmesse gedacht?" oder…. Etwa 93% der bäuerlichen Betriebe Österreichs sind in Familienhand. Hof und Liebe verbinden die Menschen in bäuerlichen Familien. Aber müssen dann Privates und Arbeit immer vermischt werden? Die systemische Betrachtung kann die Unterschiede bewusst machen und belastende Verstrickungen klären. Am bäuerlichen Familienbetrieb sind die dominanten Systeme Familie und Betrieb. Wirkungen entfalten aber auch Eigentumsverhältnisse und Einflüsse von außen - wie z.B: die Herkunftsfamilie. In jedem System haben die Beteiligten eine eigene Rolle. Familie und Betrieb haben bei streng getrennter Betrachtung ihre eigene Logik und funktionieren unterschiedlich: die Familie eher über mündliche Kommunikation, Einigung, Bindung, Treue, Liebe und Gleichheitder Betrieb eher über klare Abläufe, schriftliche Kommunikation, Entscheidungen, Hierarchie und damit Ungleichheit In der Familie geht es damit in erster Linie um die Person und am Betrieb um die Funktion. Manchmal entsteht dadurch auch ein Widerspruch: Nach der Familienlogik sind alle Kinder gleich viel wert. Meist bekommt aber nur eine(r) den Betrieb. Solche Widersprüche bleiben grundsätzlich unauflösbar. Um Spannungen in der Elternrolle aber auch auf Geschwisterebene zu vermeiden, braucht es eine gute Kommunikation. lko.at/Newsletter vom 03.03.2016 Seite 5 Für einen Großteil der arbeitstätigen Menschen sind heute Arbeit und Familie zeitlich und räumlich klar getrennt. Am Hof sind aber Arbeits- und Wohnstätte, Familienmitglieder und Mitarbeiter meist ident. Die ständige Vermischung der Rollen ist die zentrale Herausforderung und kann zu Spannungen führen. Wenn der Vater (Betriebsführer) z.B. dem Sohn etwas anschafft: Sagt er das jetzt in seiner Rolle als Vater oder als Betriebsführer? Ist der Sohn zum Beispiel 17 Jahre alt, kommt bei ihm auch noch der Drang nach Selbstbestimmung hinzu. Die auf der Familienseite meist starken Gefühle und Emotionen können auch den betrieblichen Erfolg gefährden. Der Widerstreit zwischen den Funktionen von Familie und Betrieb lässt sich nicht zur Gänze auflösen. Eine umgesetzte Lösung ist meist eine Teillösung und hat ihren Preis auf der jeweils anderen Seite. In der Waagschale der Bedürfnisse liegen oft der Wunsch nach Erholung, Selbstbestimmung, schönem Wohnraum und erfülltem Familienleben (z. B. durch Zeit mit Kindern). Die Waagschale des Betriebes ist gefüllt mit Arbeitserledigung, Fremdbestimmung, betrieblicher Dominanz und hohem Leistungsdruck. In der bäuerlichen Tradition wiegen die betrieblichen Sachzwänge oft schwerer. Versuchen jüngere Generationen eine andere Gewichtung können Spannungen und Konflikte der Preis dafür sein. Gelingen aber die Balance und das Aushalten der inneren Rollenspannungen, können Familie und Betrieb einander enorm bereichern und Lebensqualität durch Einheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Wo sich Menschen in diesen Unterschieden emotional verstricken, ist Hilfe von außen erforderlich. In der Mediation und der systemischen Beratung geht es um das Entwirren dieser Verstrickungen. Wenn klar ist, wo das Problem wirklich liegt und was Familie und Betrieb in der jeweiligen Situation brauchen, kann bewusst abgewogen und entschieden werden. Wie wär's zum Beispiel mit zeitweiliger Trennung von Paar-, Familien und Betriebsgesprächen? Was brauche ich in der Partnerschaft und in der Familie - und was bedeutet das für den Stellenwert des Hofes? Wie kann ich mein Rollendilemma bewusst machen? Die individuellen Antworten können klären - und vielleicht den Betrieb zumindest zeitweise - aus dem Bett verbannen! lko.at/Newsletter vom 03.03.2016 Seite 6 Quellen: Simon, Fritz B. (Hrsg.). (2011). Die Familie des Familienunternehmens. Ein Systemzwischen Gefühl und Geschäft. Heidelberg: Carl-Auer VerlagGroth, Thorsten (2011). Gute Lösungen von Generation zu Generation: LanglebigeFamilienunternehmen. In A. von Schlippe, A. Nischak, M. El Hachimi (Hrsg.),Familienunternehmen verstehen. Gründer, Gesellschafter und Generationen (2. Auflage) (S. 30 - 41). Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht Zum Autor: Josef Stangl (MA) ist Tierhaltungsberater bei der BBK Krems. Zusätzlich hat er eine Ausbildung als Mediator gemacht. Durch seine Arbeit als Tierhaltungsberater ist er mit den bäuerlichen Arbeits- und Lebenswelten bestens vertraut und kennt die auftretenden Problemfelder. Mit der Mediation hilft er Menschen auf landwirtschaftlichen Betrieben, Konflikte zu lösen und annehmbare Lösungen für alle Betroffenen zu finden. Unbürokratisch und anonym steht er gerne für weitere Informationen (0664/60 259 25802) zur Verfügung. Steuern online bezahlen Ab 1. Februar 2016 wird bei allen Abgabepflichtigen der Verzicht auf Zusendung einer Zahlungsanweisung angemerkt. Steuerzahlungen werden heute überwiegend elektronisch durchgeführt. Nach wie vor wird jedoch ein Drittel mittels Zahlungsanweisung beauftragt. Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde die Bundesabgabenordnung insofern modifiziert, als die Entrichtung von Finanzamtszahlungen mittels Elektronic-Banking zu erfolgen hat, wenn dies dem Abgabepflichtigen zumutbar ist. Die nähere Regelung kann der Bundesminister für Finanzen durch Verordnung treffen. Im Sinne einer modernen Finanzverwaltung werden bestehende Online-Services laufend erweitert, um auch deren Nutzung zu unterstützen. Damit können durch händische Eingaben verursachte Fehler vermieden und die Arbeitsabläufe erheblich beschleunigt und effizienter gestaltet werden. Seitens der Finanzverwaltung werden daher die Steuerzahler ersucht, zukünftig alle ihre Überweisungen entweder mittels "Finanzamtszahlung" in den Onlinesystemen der Banken oder"eps-Überweisung" in FinanzOnline durchzuführen. lko.at/Newsletter vom 03.03.2016 Seite 7 Finanzamtszahlung Beim Service "Finanzamtszahlung" ist die Angabe der Abgabenkontonummer (Finanzamts- und Steuernummer) verpflichtend. Die Abgabenkontonummer (Finanzamtsund Steuernummer) wird erstmals im Zuge der Vergabe eines Abgabekontos schriftlich mitgeteilt und ist auf allen schriftlichen Ausfertigungen (Bescheide, Vorhalte, etc.) angeführt. Elektronische Zahlung ("eps-Zahlung") in FinanzOnline Über die "Meldung zur Zahlung von Selbstbemessungsabgaben" und "Elektronische Zahlung" in FinanzOnline stehen den Steuerpflichtigen unter https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/html/eps.htm umfangreiche Informationen und das E-Learning-Programm "FinanzOnline e-Learning Elektronische Zahlung" zur Verfügung. Verzicht auf Zusendung von Zahlungsanweisungen Da bei Verwendung einer der elektronischen Überweisungsfunktionalitäten Zahlungsanweisungen nicht erforderlich sind, wurde die Möglichkeit geschaffen, auf die Zusendung von Zahlungsanweisungen zu verzichten. Ab 1. Februar 2016 wird bei allen Abgabepflichtigen der Verzicht auf Zusendung einer Zahlungsanweisung angemerkt. Dieser Verzicht wird mit 1. April 2016 wirksam. Die Abgabepflichtigen werden daher ab 1. April 2016 mit den Vierteljahresbenachrichtigungen und Buchungsmitteilungen keine Zahlungsanweisung mehr erhalten. Anruf, Fax oder formloses Schreiben Sollten die Steuerpflichtigen jedoch keine Möglichkeit zur Nutzung eines Elektronic-Banking-Systems für ihre Steuerzahlungen haben, können selbstverständlich beim zuständigen Finanzamt die weitere Zusendung von Zahlungsanweisungen mit einem formlosen Schreiben sowie per Telefon oder Fax beantragt werden. Weiterführende Informationen finden sich auf der Homepage des BMF unter www.bmf.gv.at sowie im Informationsfolder "Steuern online bezahlen" des Bundesministerium für Finanzen. lko.at/Newsletter vom 03.03.2016 Seite 8 Erholung und Auszeit für Senioren in Radfeld Zwei Termine für Gesundheitsaufenthalte bis Ende Juli in Tirol. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) ermöglicht älteren Personen aus dem bäuerlichen Bereich eine aktive Erholung, um das körperliche und seelische Wohlbefinden langfristig zu erhalten beziehungsweise zu verbessern. In den nächsten Monaten stehen dafür auch im Bundesland Tirol zwei Termine zur Auswahl (12. bis 31. Mai sowie von 7. bis 26. Juli) zu denen sich jeweils zwanzig Bäuerinnen und Bauern anmelden können. Der Gasthof Alpenblick ist eine familiär geführte Pension, die sich im malerischen Ort Radfeld mitten im urigen Seen- und Gebirgsland Tirols befindet. Bei den rund dreiwöchigen Präventionsmaßnahmen erwartet die Teilnehmenden unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit jedes Einzelnen ein vielfältiges Bewegungs- und Aktivprogramm, etwa in Form von Nordic-Walking und Seniorentanz. Weiters gibt es Informationen über Gesundheit und Sicherheit im Alter, angeboten werden ebenso Gedächtnistraining und Entspannungsmassagen. Besonderer Wert wird auch auf die seelische Gesundheit der Seniorinnen und Senioren gelegt. Informationen zu dieser Gesundheitsaktion erhalten Interessierte im SVB-Kompetenzzentrum Gesundheitsaktionen (Tel.-Nr. 0732/76334370) oder im Internet unter www.svb.at. lko.at/Newsletter vom 03.03.2016 Seite 9 FHP-Richtlinie zur Übernahme von Energieholz in Kraft getreten Sie steht als Download und demnächst auch in gedruckter Form zur Verfügung. Am 1. März 2016 ist eine neue FHP-Richtlinie in Kraft getreten. Durch diese neue Richtlinie wird die Übernahme sowohl von Energieholz sowie von Schüttgut zur energetischen Verwertung geregelt. Sie steht ab sofort auf der Homepage der Kooperationsplattform Forst Holz Papier als Download zur Verfügung. Die FHP-Richtlinie umfasst die Gewichtsbestimmung der Lieferung und die Ermittlung des Trockengehaltes als Basis für die Ermittlung des Atro-Gewichtes (absolut trocken) und auch die Bestimmung des Energiegehaltes. Ausgehend vom Nettogewicht der Lieferung werden der Wassergehalt und in Folge der Heizwert sowie der Energieinhalt bestimmt. Zudem wurde eine Kontrollordnung zur unabhängigen Prüfung der Übernahme durch die Holzforschung Austria definiert. Im Annex sind mögliche Probeentnahmen von Scheitholz, typische Werte für den Heizwert, Rohstoffgruppen, Handelsformen der Sortimente und Umrechnungen dargestellt. Neue Richtlinie in den Schlussbriefen verwenden Die Kooperationsplattform Forst Holz Papier empfiehlt der Praxis, die neue Richtlinie in den Schlussbriefen zu verwenden. In Kürze wird sie neben der Download-Version auch in gedruckter Form zur Verfügung stehen. An der Entwicklung haben Experten aus der gesamten FHP-Wertschöpfungskette mitgewirkt. Zudem waren die wesentlichen Abnehmer von Energieholz in die Arbeit eingebunden. Dadurch wurde sichergestellt, dass die neue Richtlinie den aktuellen Stand der Übernahmepraxis von Energieholz widerspiegelt. Erarbeitet wurde das Regelwerk von der FHP-Arbeitsgruppe "Energieholzübernahme und Rundholzübernahme im Raummaß" unter der Leitung des Präsidenten der Land&Forst Betriebe Österreich, Felix Montecuccoli. Die technische Leitung lag bei Monika Steiner von der Holzforschung Austria. Die Koordination des Projektes übernahm Gerald Rothleitner von den Land&Forst Betrieben, die Fotoredaktion Anna Schreiner von der LK Österreich. "Nach der ÖNORM L1021 für das Sägerundholz, welche weitgehend mit den Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen abgestimmt ist, und der FHP Richtlinie zur Übernahme von Industrierundholz nach dem Gewicht hat FHP somit einen weiteren Meilenstein für eine vertrauensbildende und transparente Holzübernahme unter den FHP Partnern gesetzt", betont Montecuccoli. lko.at/Newsletter vom 03.03.2016 Seite 10 Schultes: Österreich-Vorschlag gegen Milchpreis-Tief nun auf EU-Ebene EU-Agrarkommissar und Genossenschaften sollen weniger Anlieferung erreichen. "Das derzeitige Milchpreis-Tief ist für die Milchbauern auf Dauer ruinös. Daher gilt es nun, auf EU-Ebene Maßnahmen zu setzen, damit sich Märkte und somit auch die Preise wieder erholen können. Unser Vorschlag sieht eine zeitlich befristete Vereinbarung über eine freiwillige Lieferrücknahme mit finanzieller Unterstützung durch die EU vor. Die milchverarbeitenden Genossenschaften können freiwillig an dieser Maßnahme teilnehmen und mit ihren Milchbauern Lieferrücknahmen umsetzen. Die Federführung liegt dabei beim EU-Agrarkommissar, der den schon aus kartellrechtlichen Gründen notwendigen Rechtsrahmen absteckt und ausreichend Budgetmittel bereithält. Je punktgenauer er im Krisenfall dieses freiwillige Mengenregulierungs-Instrument einsetzt, desto eher kann er damit Kosten einer späteren Krisenintervention reduzieren oder sogar vermeiden", erklärte heute LK Österreich-Präsident Hermann Schultes. Der Vorschlag wurde der europäischen Bauernvertretung COPA bereits präsentiert und soll im nächsten EU-Agrarministerrat behandelt werden. Vorübergehende Vereinbarung bei Marktkrisen "Uns geht es um ein flexibles, marktkonformes und zeitlich befristetes Instrument, das mithilft, akute Marktkrisen rasch und auf freiwilliger Basis zu beheben. Daher soll die Maßnahme zur freiwilligen Mengenregulierung von der Europäischen Kommission bei einer länger dauernden Marktkrise vorübergehend aktiviert werden können. Dazu braucht es ein Mengenziel für eine Anlieferungsrücknahme und einen fixierten Betrag der Unterstützung bei Teilnahme an der Maßnahme. Die Milchverarbeitungs-Unternehmen sollen sich dann bis zum Erreichen des EU-Mengenziels mit Rücknahmemengen an der Maßnahme beteiligen. Die Unterstützungszahlungen erfolgen für die erreichten Reduktionsziele. Dieser Vorschlag für ein neues, zeitlich befristetes Marktsteuerungsinstrument im Milchsektor soll in Zukunft extreme Marktverwerfungen und somit extreme Schäden für die gesamte Milchwirtschaft verhindern helfen", führte Schultes weiter aus. lko.at/Newsletter vom 03.03.2016 Seite 11 Details der Maßnahme "Wir wollen mit diesem Schritt ein besseres Marktgleichgewicht innerhalb der Europäischen Union erreichen. Daher soll die Rücknahme der Milcherzeugung nur vorübergehend sein. Ein Zielwert für eine marktverträgliche Produktion wird festgelegt und die großen europäischen Milchverarbeitungsgenossenschaften setzen die Maßnahme mit ihren Milchbauern um. Die EU-Kommission klärt dafür alle rechtlichen Voraussetzungen", so Schultes zur Vorgangsweise, "die natürlich einer weiteren detaillierten Ausarbeitung und Diskussion bedarf". Die Mengenanpassung solle jedenfalls durch eine marktkonforme Ausrichtung der Milchanlieferung erreicht werden, so der Plan des LK-Präsidenten. "Natürlich muss eine ausreichende Anzahl an Milchverarbeitungsbetrieben auf EU-Ebene daran teilnehmen und auch die vereinbarte Anlieferungsreduktion mit ihren Milchlieferanten umsetzen, um das Ziel zu erreichen", stellte Schultes fest. Damit sich genügend Molkereien, Käsereien und andere Milchverarbeiter samt den Bauern freiwillig daran beteiligen, soll für diese Reduktion eine Ausgleichszahlung als Anreiz vorgesehen werden. Schultes: "Das kommt sicher billiger als spätere Kriseninterventionen, weil sofort extreme Marktverwerfungen mit all den negativen Folgen vermieden werden können." Schwierige Situation am Milchmarkt "Der Milchmarkt in der Europäischen Union bietet heute den Milchbauern wesentlich schwierigere Bedingungen, als die EU-Kommission in den Jahren 2010 und 2012 für die Zukunft der Entwicklung des Milchmarktes vorhergesagt hat. Die positiven Prognosen, die damals zur Änderung der EU-Agrarpolitik und der Marktordnungsinstrumente geführt haben, sind aus verschiedenen Gründen nicht eingetroffen. Die noch vorhandenen Marktordnungsinstrumente sind in ihrer Wirkung begrenzt und können nur bei kurzen Marktungleichgewichten Abhilfe schaffen. Für länger dauernde Krisen, die ja immer wieder auftauchen können, siehe Russland-Embargo, fehlen jedoch geeignete Werkzeuge. Wir wollen daher neben den bisher bereits gesetzten Maßnahmen einen neuen Ansatz vorschlagen, damit die Marktpartner mit Unterstützung der EU-Kommission noch im Jahr 2016 eine deutliche Rücknahme der Milchanlieferung erreichen können", erläuterte Schultes. lko.at/Newsletter vom 03.03.2016 Seite 12 EU-Umfrage zu Erfahrungen mit Greening im 1. Jahr der Anwendung Begleitende Information zur Internet-Konsultation der EU-Kommission. Ohne Einhaltung von Greening droht Betrieben mit Greening-Verpflichtung eine Kürzung der Direktzahlungen um 30%, ab 2017 kann es bei Greening-Verstößen darüber hinaus zu einer Kürzung der Basisprämie kommen. Daher der klare Standpunkt der bäuerlichen Interessenvertretung, die Direktzahlungen zu erhalten und Greening zu vereinfachen. Die geltenden Greening-Bestimmungen umfassen die drei Auflagenpunkte:Ökologische VorrangflächenAnbaudiversifizierungDauergrünlanderhalt Der Landwirtschaftskammer Österreich ist es gelungen, dass diese Befragung auch in deutscher Sprache (nicht wie von der EU-Kommission ursprünglich vorgesehen nur in Englisch) zur Verfügung gestellt wird. Das Ergebnis der Konsultation, die bis 8. März 2016 läuft, liefert einen wichtigen Beitrag für die zukünftige Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Jede Stimme für die Landwirtschaft ist wertvoll und wichtig. Was ist der Zweck der Internet-Konsultation: Die EU-Kommission führt noch bis 8. März 2016 eine öffentliche Konsultation zu den Erfahrungen mit Greening im 1. Jahr der Anwendung durch. Mit dieser Befragung soll unter anderem ein Beitrag zur Vereinfachung und Reduktion der bürokratischen Last geleistet werden, ohne dass die Umweltziele des Greening gefährdet werden. Greening ist die Begründung und Voraussetzung für 30% der flächenbezogenen Direktzahlungen. Die Auswirkungen des Greening können zum aktuellen Zeitpunkt nicht vollständig abgeschätzt werden, da es noch keine einzelbetrieblichen Bescheide zum ersten Anwendungsjahr gibt. Das Bild, welches die EU-Kommission aus dieser Internet-Konsultation gewinnt, wird über die weitere Entwicklung des Greening und damit der Direktzahlungen mitentscheiden. lko.at/Newsletter vom 03.03.2016 Seite 13 Wer soll/wird an der Internet-Konsultation teilnehmen: Wichtig ist dabei die Zustimmung zur Veröffentlichung seiner Antworten - zumindest in anonymisierter Form, da eine anonyme Teilnahme nicht gewertet wird. An der Internet-Konsultation sollen möglichst viele Landwirte teilnehmen. Andere Organisationen wie Verwaltungen, Verbände, NGOs, Wissenschaft oder allgemein die Öffentlichkeit können und werden jedenfalls teilnehmen und so der EK ein Bild über das erste Jahr Greening liefern. Was ist Inhalt der Internet-Konsultation: In dem umfassenden Fragebogen wird unter anderem nach Einschätzungen hinsichtlich der Wirkungen verschiedener Greening-Maßnahmen auf bestimmte Umwelt-Indikatoren gefragt. Weiters fragt die EK nach Auswirkungen des Greening auf die landwirtschaftliche Produktion sowie nach Schwierigkeiten bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen. Ein eigener Abschnitt widmet sich der Frage, inwieweit das Greening zwischen den EU-Mitgliedsländern einheitlich sein sollte bzw. welche Maßnahmen anderer EU-Länder man sich für die Umsetzung im eigenen Land wünscht. Jeder Teilnehmer an der Internet-Konsultation kann Vorschläge zur Vereinfachungen einbringen. Zur leichteren Beantwortung der teilweise sehr technischen Fragestellungen wird eine "Richtschnur" für die Beantwortung der Fragen zur Verfügung gestellt, die als Hilfestellung für die eigene Fragebeantwortung verwendet werden kann (siehe Artikelende). Die Konsultation (deutsche Sprachfassung) ist unter https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/greening-first-year?surveylanguage=de abrufbar und läuft bis 8. März 2016. Der direkte Internetlink zur Konsultation ist auch auf www.lko.at verfügbar. Richtschnur zur Beantwortung der Greening-Konsultation lko.at/Newsletter vom 03.03.2016 Seite 14 Herbizideinsatz nach Begrünungen Beantragte Begrünungen im Rahmen der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau" müssen vor einem Herbizideinsatz mechanisch beseitigt werden. Als mechanische Beseitigung gelten:das Häckseln nach dem Begrünungszeitraumdas bodennahe Häckseln oder Niederwalzen nach dem Abfrieren der Begrünungjede Art von Bodenbearbeitung nach dem Begrünungszeitraum: Grubber, Pflug, Kreiselegge, Messerwalze,…die Direktsaat nach dem Begrünungszeitraumdie Begrünungspflanzen sind vollständig abgefrostet und niedergebrochen Im Begrünungszeitraum (Tag der Anlage bis zum frühesten Umbruchstermin) ist jeglicher Pflanzenschutzmitteleinsatz verboten. Nach dem Begrünungszeitraum ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nur erlaubt, wenn die Begrünung nach den oben genannten Punkten mechanisch beseitigt wurde. Je nach Gebiet kann es sein, dass schwer abfrostende Kulturen wie z.B. Ölrettich, Phacelia oder Kresse den Winter teilweise überstehen und die Begrünung somit nicht als mechanisch beseitigt gilt (weil nicht vollständig abgefrostet und niedergebrochen). Falls der Einsatz von Herbiziden geplant ist, muss in diesem Fall der Begrünungsbestand zuerst mechanisch beseitigt werden (bodennahes Häckseln, Bodenbearbeitung). Sind hingegen alle Begrünungspflanzen vollständig abgefrostet und niedergebrochen und nur andere Pflanzen grün (z.B. Ausfallgetreide), ist der Einsatz erlaubt. Bei winterharten Begrünungen ist jedenfalls nach dem Begrünungszeitraum und vor einem eventuell notwendigen Herbizideinsatz eine aktive mechanische Beseitigung der Begrünungspflanzen durchzuführen. Auch für Teilnehmer an der Begrünungsmaßnahme "System Immergrün" gilt, dass Zwischenfrüchte nur mechanisch beseitigt werden dürfen und ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erst nach mechanischer Beseitigung zulässig ist. lko.at/Newsletter vom 03.03.2016 Seite 15 System Immergrün Das neue Berechnungsprogramm "System Immergrün" hilft Ihnen auf einfache und nachvollziehbare Weise die Anforderungen dieser ÖPUL-Maßnahme zu erfüllen. System Immergrün 2016_XLSX.xlsx System Immergrün 2016_XLS.xls System Immergrün 2016_ODS.ods lko.at/Newsletter vom 03.03.2016 Seite 16 Kalken im Frühjahr Bodenverschlämmung und -verdichtung sind auf mittelschweren und schweren Böden - im Besonderen bei Zuckerrüben und Mais - oft die ertragsbegrenzenden Faktoren. Eine Frühjahrskalkung mit Branntkalk kann wie eine Risikoversicherung sein. Das bestätigen viele Versuche. Die Bodenstruktur ist der Grundstein der Bodenfruchtbarkeit - in milden Wintern leidet die Bodenstruktur durch Regen und saure Schmelzwässer. Die Böden sind verschlämmt und brauchen Kalk zur Krumenstabilisierung. Besonders in tonreichen Böden ist zur Bildung von stabilen "Kalkbrücken" auch freier Kalk im Boden erforderlich, auch wenn die pH-Werte ausreichend wären. Deshalb empfiehlt z.B. die Agrana nicht ohne Grund höhere Kalkgaben als der Fachbeirat für Bodenschutz, um die besonderen Erfordernisse des Zuckerrübenanbaues zu berücksichtigen und einen guten Feldaufgang zu unterstützen. Auch eine Vermeidung von Bodenerosion im Rüben- und Maisanbau ist neben Mulch- und Direktsaat nur möglich, wenn durch ausreichende Kalkversorgung eine hohe Krümelstabilität gewährleistet wird. Frühjahrskalkung zu welcher Kultur? Kopfkalkung auf Wintersaaten auf gefrorenen Böden, am besten mit mehlfeinen Mischoder Branntkalken, mit reduzierten Streumengen zwischen 300 und 800 kg/ha bringen eine unmittelbare Verringerung des Pilzwuchses und eine Reduktion der Verkrustung nach Abtrocknung der Krume. Größere Aufwandmengen sollen wegen der oberflächlichen Vermörtelung bei Misch- und Branntkalken vermieden werden, weil eine mechanische Einbringung in tiefere Bodenhorizonte nicht möglich ist.Die Vorsaatkalkung vor Mais sollte kurz vor dem Anbau erfolgen. Da Mais als Kultur kaum pH-(säure)empfindlich ist, dient die Kalkung in erster Linie der Krumenstabilisierung, damit genügend Luft und Sauerstoff zur Mineralisation der nötigen Nährstoffe (oft Phosphatmangel auf Grund des Luftabschlusses) zur Verfügung steht. Daher sind wasserlösliche Kalke (Misch- und Branntkalk) die einzig richtigen Produkte. In der Regel 500 bis 800 kg/ha, welcher nur bis 5 cm in die Krume eingearbeitet werden soll. Tieferes Einarbeiten könnte einen bodenbedingten Zink- bzw. Manganmangel in der ersten Jugendentwicklung indizieren, weil diese Mikronährstoffe im sauren Bereich besser verfügbar sind als im gekalkten. Ziel soll es sein, mit einer Kalkung die Bodenkrume zur Umgebungsluft offen (luftdurchlässig) zu halten und zum anderen den Jungwurzeln des Maises ein uneingeschränktes Mikronährstoffangebot zu gewährleisten.Die Vorsaatkalkung vor Zuckerrübe und Sojabohne ist ähnlich wie bei Mais. In der Praxis ist ein gekörnter Branntkalk mit 0 - 4 mm am leichtesten auszubringen. Auch die meisten anderen Sommerungen, wie z.B. Sommergerste, und Leguminosen lieben neutrale pH-Werte. lko.at/Newsletter vom 03.03.2016 Seite 17 Versuch - Frühjahrskalkung Die Boden.Wasser.Schutz.Beratung hat 2014 gemeinsam mit DI Johannes Kamptner, Firma Bodenkalk, am Betrieb von Ing. Gerhard Gebeshuber in einem Versuch die Wirkungen verschiedener Kalke auf die Bodenstruktur und seine Infiltrationsleistung getestet. Auf einer weiteren Parzelle wurden erst Mitte April ca. 500 kg Branntkalk ausgebracht und nur oberflächig eingearbeitet. Bei den Infiltrationsmessungen zeigte sich bei der Parzelle "Branntkalk oberflächig" eine deutlich schnellere Infiltration des aufgebrachten Wassers als bei den anderen Parzellen. Durch die Lösung des seicht eingearbeiteten Branntkalkes in den oberen Zentimetern wird eine große Anzahl an Ca-Ionen frei. Diese Ca-Ionen können die Feinschluff-, Ton- und Humusteilchen zu stabilen Aggregaten verbinden. Das Verschlämmen der Bodenoberfläche wird reduziert und die Infiltrationsleistung bleibt länger aufrecht. Daraus zeigt sich, dass die Infiltrationsleistung des Bodens durch Branntkalk am besten bei einer seichten Einarbeitung (wenige cm) verbessert werden kann. Ackerbohne - Unkrautbekämpfung fast nur im Vorauflauf möglich Die Anbauflächen von Ackerbohne sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Ein zentraler Faktor für den Erfolg ist die Unkrautbekämpfung. Es sind fast nur Produkte für die Vorauflaufbehandlung zugelassen. Mechanische Methoden funktionieren bei trockener Witterung, lockerem Boden und nicht erosionsgefährdeter Fläche. Mechanische Methoden Grundsätzlich gelten die gleichen Aussagen wie bei der Sojabohne: https://www.lko.at/?+Sojabohne-Unkrautbekaempfung-2016+&id=2500,2395750 Die Ackerbohne ist etwas robuster bei der Blindstriegelung, beim Striegeln im Nachauflauf besteht aber Verletzungsgefahr, deshalb ist der Einsatz von Hackgeräten sinnvoller. lko.at/Newsletter vom 03.03.2016 Seite 18 Chemische Maßnahmen Für eine zufriedenstellende Wirkung von Vorauflaufpräparaten benötigt man ein feinkrümeliges Saatbeet, eine ausreichende Bodenfeuchte und einen mittleren Humusgehalt von 1,5 bis 3,5%. Es empfiehlt sich auch, Ackerbohnen bei optimalen Witterungsbedingungen anzubauen, wo die Pflanzen rasch aufgehen und der Bestand schnell den Boden beschatten kann. In lückigen Beständen kann die Dauerwirkung rein bodenaktiver Produkte nicht ganz ausreichen, um eine Spätverunkrautung zu verhindern. Aus der im Download abrufbaren Tabelle können Stärken und Schwächen der einzelnen Präparate ersehen werden. Bei Klettenlabkraut sind sicherlich momentan Boxer aber auch Bandur, Stallion Sync TEC die besten Produkte. Kombinationen von Stomp Aqua mit Bandur oder Boxer bzw. Boxer mit Brabant Linuron sind breit wirksam. Spectrum plus hat eine leichte Schwäche bei Klettenlabkraut und eine Lücke bei Ausfallraps. Im Nachauflaufverfahren steht heuer Pulsar 40 als Notfallzulassung zur Verfügung. Damit können Wurzelunkräuter wie Ackerkratzdistel oder Ackerwinde erstmals wieder, wenn auch nur teilweise, erfasst werden. Die Witterung soll zur Behandlung warm und wüchsig sein, bei intensiver Sonneneinstrahlung können leichte Blattverbrennungen auftreten. Zu Ungrasbekämpfung stehen diverse Gräserprodukte (z.B. Agil-S, Focus ultra, Fusilade MAX, Gallant super, Panarex und Targa super) zur Verfügung. Teilwirkung gegen alle Hirsearten haben weiters die in der Tabelle angeführten Vorauflaufherbizide. Der optimale Bekämpfungszeitpunkt liegt bei den reinen Gräserherbiziden zwischen dem 4- und 5-Blattstadium der Ungräser bis max. zur Bestockung. Warme wüchsige Witterung verbessert den Bekämpfungserfolg. Herbizide in Ackerbohne lko.at/Newsletter vom 03.03.2016 Ab Hof 2016 Seite 19
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