Tiere Bienen Rinder Betrieb & Familie Lebensqualität Bauernhof

INHALT
Tiere
Bienen
Aktuelles zu "Tierkennzeichnung bei Bienen"
1
Rinder
Mit dem Milchharnstoffgehalt die Eiweißversorgung der
Kuh kontrollieren
1
Betrieb & Familie
Lebensqualität Bauernhof
Der Betrieb liegt mit im Bett
4
Recht & Steuer
Steuer
Steuern online bezahlen
6
Soziales
Erholung und Auszeit für Senioren in Radfeld
8
Forst
Holzvermarktung
FHP-Richtlinie zur Übernahme von Energieholz in Kraft
getreten
9
Österreich
Agrarpolitik
Schultes: Österreich-Vorschlag gegen Milchpreis-Tief
nun auf EU-Ebene
10
Förderungen
Direktzahlungen
EU-Umfrage zu Erfahrungen mit Greening im 1. Jahr der
Anwendung
12
Pflanzen
Ackerkulturen
Herbizideinsatz nach Begrünungen
14
Bodenschutz & Düngung
System Immergrün
Kalken im Frühjahr
15
16
Pflanzenschutz
Ackerbohne - Unkrautbekämpfung fast nur im Vorauflauf
möglich
17
lko.at/Newsletter vom 03.03.2016
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Aktuelles zu "Tierkennzeichnung bei Bienen"
Ab 1. April 2016 ist die Meldung (Registrierung) als Imkerei verpflichtend. Das Jahr 2016
ist das Startjahr in dem die Imker erfasst werden. Die Meldung kann entweder vom Imker
persönlich vorgenommen werden oder über den Imkerverein.
Ab dem 1. Jänner 2017 erfolgt die Meldung der
Bienenstände. Für die Meldung der Gesamtvölkerzahl gibt
es zwei Stichtage pro Jahr. Jetzt in der Anlaufphase wird die
erste Meldung der Gesamtvölkerzahl mit Stichtag 30. April
2017 erfolgen.
Die Details sind der Vortragsunterlage (im beigefügten Download) zu entnehmen (Stand
26. Februar 2016).
TKZVO Bienen Vortrag
Mit dem Milchharnstoffgehalt die Eiweißversorgung der Kuh
kontrollieren
Mit dem Tagesbericht der Milchleistungskontrolle sind Schwachstellen im
Fütterungsmanagement sofort erkennbar.
Eiweißversorgung:
Rund drei Viertel des gesamten Eiweißbedarfes einer Kuh
werden durch das im Pansen durch Mikroorganismen (MO)
gebildete "Bakterieneiweiß" abgedeckt. Dieses trägt somit
wesentlich zur Eiweißversorgung der Kuh und damit zur
Milcheiweißbildung bei. Das übrige Viertel wird am Pansen
vorbeigeschleust und gelangt direkt an den Dünndarm. Für
ihre Tätigkeit im Pansen brauchen die MO aber Energie in
Form von energiereichen Futtermitteln, um das Futtereiweiß
zu Bakterieneiweiß umwandeln zu können.
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Milchharnstoffgehalt:
Ob ausreichend Futtereiweiß und Energie im Pansen zur Verfügung steht, lässt sich am
Milchharnstoffgehalt ablesen. Es entsteht durch jene Menge an Harnstoff, die bei diesem
Umbauprozess übrigbleibt und über die Leber unter anderem mit der Milch ausgeschieden
wird. Der Grenzwert nach unten liegt bei 15 mg/100 ml Milch und nach oben bei 30
mg/100 ml. Werte um die 30 und darüber belasten nachweislich den Leberstoffwechsel.
Bei Gehalten unter 15 besteht die Gefahr, dass zu wenig Eiweiß zum Aufbau von
Bakterieneiweiß zur Verfügung steht. Daher ist der Milchharnstoffgehalt immer in
Verbindung mit der Energieversorgung, ausgedrückt durch den Milcheiweißgehalt, zu
betrachten. Das Verhältnis Milchharnstoffgehalt zu Milcheiweißgehalt wird in einem
Diagramm in insgesamt neun Felder bzw. Klassen eingeteilt. Jedes Tier wird einer dieser
Klassen (Kl) zugeordnet. Das Feld fünf wäre der Optimalbereich.
Grafik 1:
In der Grafik 1 liegt der Herdendurchschnitt im Milchharnstoffgehalt bei 26 mg/100 ml und
somit noch im grünen Bereich. Aber bereits bei knapp 61% der Kühe (Grafik 2) ist ein
Energiemangel, ersichtlich aus einem Milcheiweißgehalt unter 3,2%, festzustellen. Hier
sollte zumindest bei der Kraftfutterzuteilung ein Teil des Eiweißkraftfutters durch ein
Energiekraftfutter ersetzt werden.
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Grafik 2:
Möglichkeiten zur Steuerung des Milchharnstoffgehaltes:
Grundfutter: Grassilagen, insbesondere ab dem 3. Schnitt, bewirken eine Erhöhung,
Maissilagen hingegen reduzieren den Milchharnstoffgehalt.Kraftfutter: Erhöhung beim
Harnstoffgehalt soll erreicht werden: Eiweißkraftfuttermenge steigern oder Einsatz eines
Eiweißkraftfutters, welches bei der Verfütterung einen höheren Eiweißüberschuss im
Pansen (RNB-Gehalt) bewirkt. Reduzierung beim Harnstoffgehalt soll erreicht werden:
Kraftfuttermenge reduzieren oder Eiweißkraftfutter mit niedrigerem RNB-Gehalt einsetzen.
Zusammenfassung:
Der Milchharnstoff ist ausschließlich ein Gradmesser für die Eiweißverfügbarkeit im
Pansen und sollte als "Hilfsmerkmal" für die ausgewogene Eiweiß- und Energieversorgung
einer Ration angesehen werden.
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Der Betrieb liegt mit im Bett
Passieren Ihnen auch solche Szenen im bäuerlichen Ehebett: "Du, die Lore war beim
Melken so komisch - da müssen wir gleich in der Früh auf Brunst kontrollieren!" oder "Hast
Du eh an die Anmeldung für die Weinmesse gedacht?" oder….
Etwa 93% der bäuerlichen Betriebe Österreichs sind in
Familienhand. Hof und Liebe verbinden die Menschen in
bäuerlichen Familien. Aber müssen dann Privates und Arbeit
immer vermischt werden? Die systemische Betrachtung
kann die Unterschiede bewusst machen und belastende
Verstrickungen klären.
Am bäuerlichen Familienbetrieb sind die dominanten Systeme Familie und Betrieb.
Wirkungen entfalten aber auch Eigentumsverhältnisse und Einflüsse von außen - wie z.B:
die Herkunftsfamilie. In jedem System haben die Beteiligten eine eigene Rolle.
Familie und Betrieb haben bei streng getrennter Betrachtung ihre eigene Logik und
funktionieren unterschiedlich:
die Familie eher über mündliche Kommunikation, Einigung, Bindung, Treue, Liebe und
Gleichheitder Betrieb eher über klare Abläufe, schriftliche Kommunikation,
Entscheidungen, Hierarchie und damit Ungleichheit
In der Familie geht es damit in erster Linie um die Person und am Betrieb um die Funktion.
Manchmal entsteht dadurch auch ein Widerspruch: Nach der Familienlogik sind alle Kinder
gleich viel wert. Meist bekommt aber nur eine(r) den Betrieb. Solche Widersprüche bleiben
grundsätzlich unauflösbar. Um Spannungen in der Elternrolle aber auch auf
Geschwisterebene zu vermeiden, braucht es eine gute Kommunikation.
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Für einen Großteil der arbeitstätigen Menschen sind heute Arbeit und Familie zeitlich und
räumlich klar getrennt. Am Hof sind aber Arbeits- und Wohnstätte, Familienmitglieder und
Mitarbeiter meist ident. Die ständige Vermischung der Rollen ist die zentrale
Herausforderung und kann zu Spannungen führen. Wenn der Vater (Betriebsführer) z.B.
dem Sohn etwas anschafft: Sagt er das jetzt in seiner Rolle als Vater oder als
Betriebsführer? Ist der Sohn zum Beispiel 17 Jahre alt, kommt bei ihm auch noch der
Drang nach Selbstbestimmung hinzu. Die auf der Familienseite meist starken Gefühle und
Emotionen können auch den betrieblichen Erfolg gefährden.
Der Widerstreit zwischen den Funktionen von Familie und Betrieb lässt sich nicht zur
Gänze auflösen. Eine umgesetzte Lösung ist meist eine Teillösung und hat ihren Preis auf
der jeweils anderen Seite. In der Waagschale der Bedürfnisse liegen oft der Wunsch nach
Erholung, Selbstbestimmung, schönem Wohnraum und erfülltem Familienleben (z. B.
durch Zeit mit Kindern). Die Waagschale des Betriebes ist gefüllt mit Arbeitserledigung,
Fremdbestimmung, betrieblicher Dominanz und hohem Leistungsdruck. In der bäuerlichen
Tradition wiegen die betrieblichen Sachzwänge oft schwerer. Versuchen jüngere
Generationen eine andere Gewichtung können Spannungen und Konflikte der Preis dafür
sein.
Gelingen aber die Balance und das Aushalten der inneren Rollenspannungen, können
Familie und Betrieb einander enorm bereichern und Lebensqualität durch Einheit und
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.
Wo sich Menschen in diesen Unterschieden emotional verstricken, ist Hilfe von außen
erforderlich. In der Mediation und der systemischen Beratung geht es um das Entwirren
dieser Verstrickungen. Wenn klar ist, wo das Problem wirklich liegt und was Familie und
Betrieb in der jeweiligen Situation brauchen, kann bewusst abgewogen und entschieden
werden. Wie wär's zum Beispiel mit zeitweiliger Trennung von Paar-, Familien und
Betriebsgesprächen? Was brauche ich in der Partnerschaft und in der Familie - und was
bedeutet das für den Stellenwert des Hofes? Wie kann ich mein Rollendilemma bewusst
machen? Die individuellen Antworten können klären - und vielleicht den Betrieb zumindest zeitweise - aus dem Bett verbannen!
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Quellen: Simon, Fritz B. (Hrsg.). (2011). Die Familie des Familienunternehmens. Ein
Systemzwischen Gefühl und Geschäft. Heidelberg: Carl-Auer VerlagGroth, Thorsten
(2011). Gute Lösungen von Generation zu Generation: LanglebigeFamilienunternehmen.
In A. von Schlippe, A. Nischak, M. El Hachimi (Hrsg.),Familienunternehmen verstehen.
Gründer, Gesellschafter und Generationen (2. Auflage) (S. 30 - 41). Göttingen:
Vandenhoeck & Ruprecht
Zum Autor:
Josef Stangl (MA) ist Tierhaltungsberater bei der BBK Krems. Zusätzlich hat er eine
Ausbildung als Mediator gemacht. Durch seine Arbeit als Tierhaltungsberater ist er mit den
bäuerlichen Arbeits- und Lebenswelten bestens vertraut und kennt die auftretenden
Problemfelder.
Mit der Mediation hilft er Menschen auf landwirtschaftlichen Betrieben, Konflikte zu lösen
und annehmbare Lösungen für alle Betroffenen zu finden. Unbürokratisch und anonym
steht er gerne für weitere Informationen (0664/60 259 25802) zur Verfügung.
Steuern online bezahlen
Ab 1. Februar 2016 wird bei allen Abgabepflichtigen der Verzicht auf Zusendung einer
Zahlungsanweisung angemerkt.
Steuerzahlungen werden heute überwiegend elektronisch durchgeführt. Nach wie vor wird
jedoch ein Drittel mittels Zahlungsanweisung beauftragt. Mit dem Steuerreformgesetz
2015/2016 wurde die Bundesabgabenordnung insofern modifiziert, als die Entrichtung von
Finanzamtszahlungen mittels Elektronic-Banking zu erfolgen hat, wenn dies dem
Abgabepflichtigen zumutbar ist. Die nähere Regelung kann der Bundesminister für
Finanzen durch Verordnung treffen. Im Sinne einer modernen Finanzverwaltung werden
bestehende Online-Services laufend erweitert, um auch deren Nutzung zu unterstützen.
Damit können durch händische Eingaben verursachte Fehler vermieden und die
Arbeitsabläufe erheblich beschleunigt und effizienter gestaltet werden. Seitens der
Finanzverwaltung werden daher die Steuerzahler ersucht, zukünftig alle ihre
Überweisungen entweder mittels "Finanzamtszahlung" in den Onlinesystemen der Banken
oder"eps-Überweisung" in FinanzOnline durchzuführen.
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Finanzamtszahlung
Beim Service "Finanzamtszahlung" ist die Angabe der Abgabenkontonummer
(Finanzamts- und Steuernummer) verpflichtend. Die Abgabenkontonummer (Finanzamtsund Steuernummer) wird erstmals im Zuge der Vergabe eines Abgabekontos schriftlich
mitgeteilt und ist auf allen schriftlichen Ausfertigungen (Bescheide, Vorhalte, etc.)
angeführt.
Elektronische Zahlung ("eps-Zahlung") in FinanzOnline
Über die "Meldung zur Zahlung von Selbstbemessungsabgaben" und "Elektronische
Zahlung" in FinanzOnline stehen den Steuerpflichtigen unter
https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/html/eps.htm umfangreiche Informationen und das
E-Learning-Programm "FinanzOnline e-Learning Elektronische Zahlung" zur Verfügung.
Verzicht auf Zusendung von Zahlungsanweisungen
Da bei Verwendung einer der elektronischen Überweisungsfunktionalitäten
Zahlungsanweisungen nicht erforderlich sind, wurde die Möglichkeit geschaffen, auf die
Zusendung von Zahlungsanweisungen zu verzichten. Ab 1. Februar 2016 wird bei allen
Abgabepflichtigen der Verzicht auf Zusendung einer Zahlungsanweisung angemerkt.
Dieser Verzicht wird mit 1. April 2016 wirksam. Die Abgabepflichtigen werden daher ab 1.
April 2016 mit den Vierteljahresbenachrichtigungen und Buchungsmitteilungen keine
Zahlungsanweisung mehr erhalten.
Anruf, Fax oder formloses Schreiben
Sollten die Steuerpflichtigen jedoch keine Möglichkeit zur Nutzung eines
Elektronic-Banking-Systems für ihre Steuerzahlungen haben, können selbstverständlich
beim zuständigen Finanzamt die weitere Zusendung von Zahlungsanweisungen mit einem
formlosen Schreiben sowie per Telefon oder Fax beantragt werden.
Weiterführende Informationen finden sich auf der Homepage des BMF unter
www.bmf.gv.at sowie im Informationsfolder "Steuern online bezahlen" des
Bundesministerium für Finanzen.
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Seite 8
Erholung und Auszeit für Senioren in Radfeld
Zwei Termine für Gesundheitsaufenthalte bis Ende Juli in Tirol.
Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) ermöglicht
älteren Personen aus dem bäuerlichen Bereich eine aktive
Erholung, um das körperliche und seelische Wohlbefinden
langfristig zu erhalten beziehungsweise zu verbessern. In
den nächsten Monaten stehen dafür auch im Bundesland
Tirol zwei Termine zur Auswahl (12. bis 31. Mai sowie von 7.
bis 26. Juli) zu denen sich jeweils zwanzig Bäuerinnen und
Bauern anmelden können. Der Gasthof Alpenblick ist eine
familiär geführte Pension, die sich im malerischen Ort
Radfeld mitten im urigen Seen- und Gebirgsland Tirols befindet.
Bei den rund dreiwöchigen Präventionsmaßnahmen erwartet die Teilnehmenden unter
Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit jedes Einzelnen ein vielfältiges Bewegungs- und
Aktivprogramm, etwa in Form von Nordic-Walking und Seniorentanz. Weiters gibt es
Informationen über Gesundheit und Sicherheit im Alter, angeboten werden ebenso
Gedächtnistraining und Entspannungsmassagen. Besonderer Wert wird auch auf die
seelische Gesundheit der Seniorinnen und Senioren gelegt.
Informationen zu dieser Gesundheitsaktion erhalten Interessierte im
SVB-Kompetenzzentrum Gesundheitsaktionen (Tel.-Nr. 0732/76334370) oder im Internet
unter www.svb.at.
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Seite 9
FHP-Richtlinie zur Übernahme von Energieholz in Kraft getreten
Sie steht als Download und demnächst auch in gedruckter Form zur Verfügung.
Am 1. März 2016 ist eine neue FHP-Richtlinie in Kraft
getreten. Durch diese neue Richtlinie wird die Übernahme
sowohl von Energieholz sowie von Schüttgut zur
energetischen Verwertung geregelt. Sie steht ab sofort auf
der Homepage der Kooperationsplattform Forst Holz Papier
als Download zur Verfügung.
Die FHP-Richtlinie umfasst die Gewichtsbestimmung der Lieferung und die Ermittlung des
Trockengehaltes als Basis für die Ermittlung des Atro-Gewichtes (absolut trocken) und
auch die Bestimmung des Energiegehaltes. Ausgehend vom Nettogewicht der Lieferung
werden der Wassergehalt und in Folge der Heizwert sowie der Energieinhalt bestimmt.
Zudem wurde eine Kontrollordnung zur unabhängigen Prüfung der Übernahme durch die
Holzforschung Austria definiert. Im Annex sind mögliche Probeentnahmen von Scheitholz,
typische Werte für den Heizwert, Rohstoffgruppen, Handelsformen der Sortimente und
Umrechnungen dargestellt.
Neue Richtlinie in den Schlussbriefen verwenden
Die Kooperationsplattform Forst Holz Papier empfiehlt der Praxis, die neue Richtlinie in
den Schlussbriefen zu verwenden. In Kürze wird sie neben der Download-Version auch in
gedruckter Form zur Verfügung stehen.
An der Entwicklung haben Experten aus der gesamten FHP-Wertschöpfungskette
mitgewirkt. Zudem waren die wesentlichen Abnehmer von Energieholz in die Arbeit
eingebunden. Dadurch wurde sichergestellt, dass die neue Richtlinie den aktuellen Stand
der Übernahmepraxis von Energieholz widerspiegelt.
Erarbeitet wurde das Regelwerk von der FHP-Arbeitsgruppe "Energieholzübernahme und
Rundholzübernahme im Raummaß" unter der Leitung des Präsidenten der Land&Forst
Betriebe Österreich, Felix Montecuccoli. Die technische Leitung lag bei Monika Steiner von
der Holzforschung Austria. Die Koordination des Projektes übernahm Gerald Rothleitner
von den Land&Forst Betrieben, die Fotoredaktion Anna Schreiner von der LK Österreich.
"Nach der ÖNORM L1021 für das Sägerundholz, welche weitgehend mit den
Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen abgestimmt ist, und der FHP Richtlinie zur
Übernahme von Industrierundholz nach dem Gewicht hat FHP somit einen weiteren
Meilenstein für eine vertrauensbildende und transparente Holzübernahme unter den FHP
Partnern gesetzt", betont Montecuccoli.
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Seite 10
Schultes: Österreich-Vorschlag gegen Milchpreis-Tief nun auf EU-Ebene
EU-Agrarkommissar und Genossenschaften sollen weniger Anlieferung erreichen.
"Das derzeitige Milchpreis-Tief ist für die Milchbauern auf
Dauer ruinös. Daher gilt es nun, auf EU-Ebene Maßnahmen
zu setzen, damit sich Märkte und somit auch die Preise
wieder erholen können. Unser Vorschlag sieht eine zeitlich
befristete Vereinbarung über eine freiwillige
Lieferrücknahme mit finanzieller Unterstützung durch die EU
vor. Die milchverarbeitenden Genossenschaften können
freiwillig an dieser Maßnahme teilnehmen und mit ihren
Milchbauern Lieferrücknahmen umsetzen. Die Federführung liegt dabei beim
EU-Agrarkommissar, der den schon aus kartellrechtlichen Gründen notwendigen
Rechtsrahmen absteckt und ausreichend Budgetmittel bereithält. Je punktgenauer er im
Krisenfall dieses freiwillige Mengenregulierungs-Instrument einsetzt, desto eher kann er
damit Kosten einer späteren Krisenintervention reduzieren oder sogar vermeiden", erklärte
heute LK Österreich-Präsident Hermann Schultes. Der Vorschlag wurde der europäischen
Bauernvertretung COPA bereits präsentiert und soll im nächsten EU-Agrarministerrat
behandelt werden.
Vorübergehende Vereinbarung bei Marktkrisen
"Uns geht es um ein flexibles, marktkonformes und zeitlich befristetes Instrument, das
mithilft, akute Marktkrisen rasch und auf freiwilliger Basis zu beheben. Daher soll die
Maßnahme zur freiwilligen Mengenregulierung von der Europäischen Kommission bei
einer länger dauernden Marktkrise vorübergehend aktiviert werden können. Dazu braucht
es ein Mengenziel für eine Anlieferungsrücknahme und einen fixierten Betrag der
Unterstützung bei Teilnahme an der Maßnahme. Die Milchverarbeitungs-Unternehmen
sollen sich dann bis zum Erreichen des EU-Mengenziels mit Rücknahmemengen an der
Maßnahme beteiligen. Die Unterstützungszahlungen erfolgen für die erreichten
Reduktionsziele. Dieser Vorschlag für ein neues, zeitlich befristetes
Marktsteuerungsinstrument im Milchsektor soll in Zukunft extreme Marktverwerfungen und
somit extreme Schäden für die gesamte Milchwirtschaft verhindern helfen", führte Schultes
weiter aus.
lko.at/Newsletter vom 03.03.2016
Seite 11
Details der Maßnahme
"Wir wollen mit diesem Schritt ein besseres Marktgleichgewicht innerhalb der
Europäischen Union erreichen. Daher soll die Rücknahme der Milcherzeugung nur
vorübergehend sein. Ein Zielwert für eine marktverträgliche Produktion wird festgelegt und
die großen europäischen Milchverarbeitungsgenossenschaften setzen die Maßnahme mit
ihren Milchbauern um. Die EU-Kommission klärt dafür alle rechtlichen Voraussetzungen",
so Schultes zur Vorgangsweise, "die natürlich einer weiteren detaillierten Ausarbeitung
und Diskussion bedarf".
Die Mengenanpassung solle jedenfalls durch eine marktkonforme Ausrichtung der
Milchanlieferung erreicht werden, so der Plan des LK-Präsidenten. "Natürlich muss eine
ausreichende Anzahl an Milchverarbeitungsbetrieben auf EU-Ebene daran teilnehmen und
auch die vereinbarte Anlieferungsreduktion mit ihren Milchlieferanten umsetzen, um das
Ziel zu erreichen", stellte Schultes fest. Damit sich genügend Molkereien, Käsereien und
andere Milchverarbeiter samt den Bauern freiwillig daran beteiligen, soll für diese
Reduktion eine Ausgleichszahlung als Anreiz vorgesehen werden. Schultes: "Das kommt
sicher billiger als spätere Kriseninterventionen, weil sofort extreme Marktverwerfungen mit
all den negativen Folgen vermieden werden können."
Schwierige Situation am Milchmarkt
"Der Milchmarkt in der Europäischen Union bietet heute den Milchbauern wesentlich
schwierigere Bedingungen, als die EU-Kommission in den Jahren 2010 und 2012 für die
Zukunft der Entwicklung des Milchmarktes vorhergesagt hat. Die positiven Prognosen, die
damals zur Änderung der EU-Agrarpolitik und der Marktordnungsinstrumente geführt
haben, sind aus verschiedenen Gründen nicht eingetroffen. Die noch vorhandenen
Marktordnungsinstrumente sind in ihrer Wirkung begrenzt und können nur bei kurzen
Marktungleichgewichten Abhilfe schaffen. Für länger dauernde Krisen, die ja immer wieder
auftauchen können, siehe Russland-Embargo, fehlen jedoch geeignete Werkzeuge. Wir
wollen daher neben den bisher bereits gesetzten Maßnahmen einen neuen Ansatz
vorschlagen, damit die Marktpartner mit Unterstützung der EU-Kommission noch im Jahr
2016 eine deutliche Rücknahme der Milchanlieferung erreichen können", erläuterte
Schultes.
lko.at/Newsletter vom 03.03.2016
Seite 12
EU-Umfrage zu Erfahrungen mit Greening im 1. Jahr der Anwendung
Begleitende Information zur Internet-Konsultation der EU-Kommission.
Ohne Einhaltung von Greening droht Betrieben mit
Greening-Verpflichtung eine Kürzung der Direktzahlungen
um 30%, ab 2017 kann es bei Greening-Verstößen darüber
hinaus zu einer Kürzung der Basisprämie kommen. Daher
der klare Standpunkt der bäuerlichen Interessenvertretung,
die Direktzahlungen zu erhalten und Greening zu
vereinfachen. Die geltenden Greening-Bestimmungen
umfassen die drei Auflagenpunkte:Ökologische
VorrangflächenAnbaudiversifizierungDauergrünlanderhalt
Der Landwirtschaftskammer Österreich ist es gelungen, dass diese Befragung auch in
deutscher Sprache (nicht wie von der EU-Kommission ursprünglich vorgesehen nur in
Englisch) zur Verfügung gestellt wird. Das Ergebnis der Konsultation, die bis 8. März 2016
läuft, liefert einen wichtigen Beitrag für die zukünftige Ausrichtung der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP). Jede Stimme für die Landwirtschaft ist wertvoll und wichtig.
Was ist der Zweck der Internet-Konsultation:
Die EU-Kommission führt noch bis 8. März 2016 eine öffentliche Konsultation zu den
Erfahrungen mit Greening im 1. Jahr der Anwendung durch. Mit dieser Befragung soll
unter anderem ein Beitrag zur Vereinfachung und Reduktion der bürokratischen Last
geleistet werden, ohne dass die Umweltziele des Greening gefährdet werden. Greening ist
die Begründung und Voraussetzung für 30% der flächenbezogenen Direktzahlungen.
Die Auswirkungen des Greening können zum aktuellen Zeitpunkt nicht vollständig
abgeschätzt werden, da es noch keine einzelbetrieblichen Bescheide zum ersten
Anwendungsjahr gibt. Das Bild, welches die EU-Kommission aus dieser
Internet-Konsultation gewinnt, wird über die weitere Entwicklung des Greening und damit
der Direktzahlungen mitentscheiden.
lko.at/Newsletter vom 03.03.2016
Seite 13
Wer soll/wird an der Internet-Konsultation teilnehmen:
Wichtig ist dabei die Zustimmung zur Veröffentlichung seiner Antworten - zumindest in
anonymisierter Form, da eine anonyme Teilnahme nicht gewertet wird. An der
Internet-Konsultation sollen möglichst viele Landwirte teilnehmen. Andere Organisationen
wie Verwaltungen, Verbände, NGOs, Wissenschaft oder allgemein die Öffentlichkeit
können und werden jedenfalls teilnehmen und so der EK ein Bild über das erste Jahr
Greening liefern.
Was ist Inhalt der Internet-Konsultation:
In dem umfassenden Fragebogen wird unter anderem nach Einschätzungen hinsichtlich
der Wirkungen verschiedener Greening-Maßnahmen auf bestimmte Umwelt-Indikatoren
gefragt. Weiters fragt die EK nach Auswirkungen des Greening auf die landwirtschaftliche
Produktion sowie nach Schwierigkeiten bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen. Ein
eigener Abschnitt widmet sich der Frage, inwieweit das Greening zwischen den
EU-Mitgliedsländern einheitlich sein sollte bzw. welche Maßnahmen anderer EU-Länder
man sich für die Umsetzung im eigenen Land wünscht. Jeder Teilnehmer an der
Internet-Konsultation kann Vorschläge zur Vereinfachungen einbringen.
Zur leichteren Beantwortung der teilweise sehr technischen Fragestellungen wird eine
"Richtschnur" für die Beantwortung der Fragen zur Verfügung gestellt, die als Hilfestellung
für die eigene Fragebeantwortung verwendet werden kann (siehe Artikelende).
Die Konsultation (deutsche Sprachfassung) ist unter
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/greening-first-year?surveylanguage=de abrufbar und
läuft bis 8. März 2016. Der direkte Internetlink zur Konsultation ist auch auf www.lko.at
verfügbar.
Richtschnur zur Beantwortung der Greening-Konsultation
lko.at/Newsletter vom 03.03.2016
Seite 14
Herbizideinsatz nach Begrünungen
Beantragte Begrünungen im Rahmen der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau" müssen vor einem Herbizideinsatz mechanisch beseitigt werden.
Als mechanische Beseitigung gelten:das Häckseln nach
dem Begrünungszeitraumdas bodennahe Häckseln oder
Niederwalzen nach dem Abfrieren der Begrünungjede Art
von Bodenbearbeitung nach dem Begrünungszeitraum:
Grubber, Pflug, Kreiselegge, Messerwalze,…die
Direktsaat nach dem Begrünungszeitraumdie
Begrünungspflanzen sind vollständig abgefrostet und
niedergebrochen
Im Begrünungszeitraum (Tag der Anlage bis zum frühesten Umbruchstermin) ist jeglicher
Pflanzenschutzmitteleinsatz verboten. Nach dem Begrünungszeitraum ist der Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln nur erlaubt, wenn die Begrünung nach den oben genannten
Punkten mechanisch beseitigt wurde.
Je nach Gebiet kann es sein, dass schwer abfrostende Kulturen wie z.B. Ölrettich,
Phacelia oder Kresse den Winter teilweise überstehen und die Begrünung somit nicht als
mechanisch beseitigt gilt (weil nicht vollständig abgefrostet und niedergebrochen). Falls
der Einsatz von Herbiziden geplant ist, muss in diesem Fall der Begrünungsbestand zuerst
mechanisch beseitigt werden (bodennahes Häckseln, Bodenbearbeitung). Sind hingegen
alle Begrünungspflanzen vollständig abgefrostet und niedergebrochen und nur andere
Pflanzen grün (z.B. Ausfallgetreide), ist der Einsatz erlaubt. Bei winterharten Begrünungen
ist jedenfalls nach dem Begrünungszeitraum und vor einem eventuell notwendigen
Herbizideinsatz eine aktive mechanische Beseitigung der Begrünungspflanzen
durchzuführen.
Auch für Teilnehmer an der Begrünungsmaßnahme "System Immergrün" gilt, dass
Zwischenfrüchte nur mechanisch beseitigt werden dürfen und ein Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln erst nach mechanischer Beseitigung zulässig ist.
lko.at/Newsletter vom 03.03.2016
Seite 15
System Immergrün
Das neue Berechnungsprogramm "System Immergrün" hilft Ihnen auf einfache und
nachvollziehbare Weise die Anforderungen dieser ÖPUL-Maßnahme zu erfüllen.
System Immergrün 2016_XLSX.xlsx
System Immergrün 2016_XLS.xls
System Immergrün 2016_ODS.ods
lko.at/Newsletter vom 03.03.2016
Seite 16
Kalken im Frühjahr
Bodenverschlämmung und -verdichtung sind auf mittelschweren und schweren Böden - im
Besonderen bei Zuckerrüben und Mais - oft die ertragsbegrenzenden Faktoren. Eine
Frühjahrskalkung mit Branntkalk kann wie eine Risikoversicherung sein. Das bestätigen
viele Versuche.
Die Bodenstruktur ist der Grundstein der Bodenfruchtbarkeit
- in milden Wintern leidet die Bodenstruktur durch Regen
und saure Schmelzwässer. Die Böden sind verschlämmt
und brauchen Kalk zur Krumenstabilisierung. Besonders in
tonreichen Böden ist zur Bildung von stabilen "Kalkbrücken"
auch freier Kalk im Boden erforderlich, auch wenn die
pH-Werte ausreichend wären. Deshalb empfiehlt z.B. die Agrana nicht ohne Grund höhere
Kalkgaben als der Fachbeirat für Bodenschutz, um die besonderen Erfordernisse des
Zuckerrübenanbaues zu berücksichtigen und einen guten Feldaufgang zu unterstützen.
Auch eine Vermeidung von Bodenerosion im Rüben- und Maisanbau ist neben Mulch- und
Direktsaat nur möglich, wenn durch ausreichende Kalkversorgung eine hohe
Krümelstabilität gewährleistet wird.
Frühjahrskalkung zu welcher Kultur?
Kopfkalkung auf Wintersaaten auf gefrorenen Böden, am besten mit mehlfeinen Mischoder Branntkalken, mit reduzierten Streumengen zwischen 300 und 800 kg/ha bringen
eine unmittelbare Verringerung des Pilzwuchses und eine Reduktion der Verkrustung nach
Abtrocknung der Krume. Größere Aufwandmengen sollen wegen der oberflächlichen
Vermörtelung bei Misch- und Branntkalken vermieden werden, weil eine mechanische
Einbringung in tiefere Bodenhorizonte nicht möglich ist.Die Vorsaatkalkung vor Mais sollte
kurz vor dem Anbau erfolgen. Da Mais als Kultur kaum pH-(säure)empfindlich ist, dient die
Kalkung in erster Linie der Krumenstabilisierung, damit genügend Luft und Sauerstoff zur
Mineralisation der nötigen Nährstoffe (oft Phosphatmangel auf Grund des
Luftabschlusses) zur Verfügung steht. Daher sind wasserlösliche Kalke (Misch- und
Branntkalk) die einzig richtigen Produkte. In der Regel 500 bis 800 kg/ha, welcher nur bis
5 cm in die Krume eingearbeitet werden soll. Tieferes Einarbeiten könnte einen
bodenbedingten Zink- bzw. Manganmangel in der ersten Jugendentwicklung indizieren,
weil diese Mikronährstoffe im sauren Bereich besser verfügbar sind als im gekalkten. Ziel
soll es sein, mit einer Kalkung die Bodenkrume zur Umgebungsluft offen (luftdurchlässig)
zu halten und zum anderen den Jungwurzeln des Maises ein uneingeschränktes
Mikronährstoffangebot zu gewährleisten.Die Vorsaatkalkung vor Zuckerrübe und
Sojabohne ist ähnlich wie bei Mais. In der Praxis ist ein gekörnter Branntkalk mit 0 - 4 mm
am leichtesten auszubringen. Auch die meisten anderen Sommerungen, wie z.B.
Sommergerste, und Leguminosen lieben neutrale pH-Werte.
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Seite 17
Versuch - Frühjahrskalkung
Die Boden.Wasser.Schutz.Beratung hat 2014 gemeinsam mit DI Johannes Kamptner,
Firma Bodenkalk, am Betrieb von Ing. Gerhard Gebeshuber in einem Versuch die
Wirkungen verschiedener Kalke auf die Bodenstruktur und seine Infiltrationsleistung
getestet.
Auf einer weiteren Parzelle wurden erst Mitte April ca. 500 kg Branntkalk ausgebracht und
nur oberflächig eingearbeitet. Bei den Infiltrationsmessungen zeigte sich bei der Parzelle
"Branntkalk oberflächig" eine deutlich schnellere Infiltration des aufgebrachten Wassers
als bei den anderen Parzellen.
Durch die Lösung des seicht eingearbeiteten Branntkalkes in den oberen Zentimetern wird
eine große Anzahl an Ca-Ionen frei. Diese Ca-Ionen können die Feinschluff-, Ton- und
Humusteilchen zu stabilen Aggregaten verbinden. Das Verschlämmen der
Bodenoberfläche wird reduziert und die Infiltrationsleistung bleibt länger aufrecht. Daraus
zeigt sich, dass die Infiltrationsleistung des Bodens durch Branntkalk am besten bei einer
seichten Einarbeitung (wenige cm) verbessert werden kann.
Ackerbohne - Unkrautbekämpfung fast nur im Vorauflauf möglich
Die Anbauflächen von Ackerbohne sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Ein
zentraler Faktor für den Erfolg ist die Unkrautbekämpfung. Es sind fast nur Produkte für
die Vorauflaufbehandlung zugelassen. Mechanische Methoden funktionieren bei trockener
Witterung, lockerem Boden und nicht erosionsgefährdeter Fläche.
Mechanische Methoden
Grundsätzlich gelten die gleichen Aussagen wie bei der Sojabohne:
https://www.lko.at/?+Sojabohne-Unkrautbekaempfung-2016+&id=2500,2395750
Die Ackerbohne ist etwas robuster bei der Blindstriegelung, beim Striegeln im Nachauflauf
besteht aber Verletzungsgefahr, deshalb ist der Einsatz von Hackgeräten sinnvoller.
lko.at/Newsletter vom 03.03.2016
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Chemische Maßnahmen
Für eine zufriedenstellende Wirkung von
Vorauflaufpräparaten benötigt man ein feinkrümeliges
Saatbeet, eine ausreichende Bodenfeuchte und einen
mittleren Humusgehalt von 1,5 bis 3,5%. Es empfiehlt sich
auch, Ackerbohnen bei optimalen Witterungsbedingungen
anzubauen, wo die Pflanzen rasch aufgehen und der
Bestand schnell den Boden beschatten kann. In lückigen
Beständen kann die Dauerwirkung rein bodenaktiver
Produkte nicht ganz ausreichen, um eine Spätverunkrautung
zu verhindern.
Aus der im Download abrufbaren Tabelle können Stärken und Schwächen der einzelnen
Präparate ersehen werden. Bei Klettenlabkraut sind sicherlich momentan Boxer aber auch
Bandur, Stallion Sync TEC die besten Produkte. Kombinationen von Stomp Aqua mit
Bandur oder Boxer bzw. Boxer mit Brabant Linuron sind breit wirksam. Spectrum plus hat
eine leichte Schwäche bei Klettenlabkraut und eine Lücke bei Ausfallraps.
Im Nachauflaufverfahren steht heuer Pulsar 40 als Notfallzulassung zur Verfügung. Damit
können Wurzelunkräuter wie Ackerkratzdistel oder Ackerwinde erstmals wieder, wenn
auch nur teilweise, erfasst werden. Die Witterung soll zur Behandlung warm und wüchsig
sein, bei intensiver Sonneneinstrahlung können leichte Blattverbrennungen auftreten.
Zu Ungrasbekämpfung stehen diverse Gräserprodukte (z.B. Agil-S, Focus ultra, Fusilade
MAX, Gallant super, Panarex und Targa super) zur Verfügung. Teilwirkung gegen alle
Hirsearten haben weiters die in der Tabelle angeführten Vorauflaufherbizide. Der optimale
Bekämpfungszeitpunkt liegt bei den reinen Gräserherbiziden zwischen dem 4- und
5-Blattstadium der Ungräser bis max. zur Bestockung. Warme wüchsige Witterung
verbessert den Bekämpfungserfolg.
Herbizide in Ackerbohne
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Ab Hof 2016
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