INHALT Tiere Bienen Honigmengen schwanken je nach Imkerjahr 1 Betrieb & Familie Lebensqualität Bauernhof Work-Life-Balance: Worauf es da wirklich ankommt 2 Recht & Steuer Steuer Umsatzsteuervoranmeldung 2016 für Wein- und Obstweinlieferungen des Vorjahres 4 Forst Waldbau und Forstschutz Borkenkäfer - Massiver Befall steht bevor 4 Österreich Agrarpolitik EU-Kommission ermöglicht freiwillige Mengenvereinbarungen bei Milch 5 Förderungen ÖPUL AMA informiert über Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau 8 Weitere Förderungen Besondere Marktstützungsmaßnahmen für Erzeuger bestimmter Tierhaltungssektoren Forst: Förderung -betrieblicher Pläne 10 12 Pflanzen Grünland & Futterbau Grünland im Frühling - Wann düngen, wie pflegen? 13 Obst- und Weinbau Der Aufbauschnitt bei Obstbäumen 14 Bodenschutz & Düngung Dem Boden geben, was er braucht 15 Pflanzenschutz Pflanzenschutzmittel richtig lagern 18 lko.at/Newsletter vom 17.03.2016 Seite 1 Honigmengen schwanken je nach Imkerjahr Laut Honigstatistik bewirtschaften in Österreich rund 25.500 Imker mehr als 380.000 Bienenvölker - mehr zu Honigmengen und Pro-Kopf-Verbrauch im Beitrag. Damit hält jeder Imker im Schnitt 15 Völker. Niederösterreich bildet dabei mit über 4.000 Imkern, gemeinsam mit den Bundesländern Oberösterreich und Steiermark, das österreichische Zentrum der Bienenhaltung. Die Struktur der Betriebe ist sehr unterschiedlich. Sie reicht von Hobbybetrieben mit einigen wenigen Völkern für die Deckung des Eigenbedarfes über Nebenerwerbsbetriebe bis hin zu einigen Haupterwerbsbetrieben mit mehr als 150 Völkern. Wenige Betriebe bewirtschaften dabei mehr als 400 Völker. Die Produktionsmenge an Honig schwankt je nach Witterungsbedingungen zwischen rund 4.000 bis 6.500 t. Etwa 70% der Produktionsmenge setzen die Imker über die Direktvermarktung ab. Die Versorgungsbilanz für Honig in den Jahren 2012 bis 2014 zeigt die Tabelle. 2014 fiel durch eine unterdurchschnittliche Ernte von nur 4.300 t aufgrund der eher nasskühlen Witterung auf. Der Pro-Kopf-Verbrauch bleibt jedoch konstant bei etwas über einem Kilogramm Honig pro Jahr und Person. Die schlechtere Honigernte 2014 wurde durch höhere Honigeinfuhren ausgeglichen, wodurch sich in diesem Jahr der Selbstversorgungsgrad mit zirka 41% beziffern lässt. Quelle: Statistik Austria lko.at/Newsletter vom 17.03.2016 Seite 2 Work-Life-Balance: Worauf es da wirklich ankommt Was steckt hinter dem Begriff "Work-Life-Balance"? Wie können Menschen im bäuerlichen Bereich angesichts ständig wachsender Anforderungen Beruf, Familie, Betrieb und Freizeit optimal vereinbaren. Erika Trampitsch, psychosoziale Beraterin beim Projekt "Lebensqualität am Bauernhof" zeigt im Interview auf, was eine gute Work-Life-Balance ausmacht, wie man sie erreicht und auch erhält. Was verstehen Sie konkret unter Work-Life-Balance? Trampitsch: Arbeit und Erholung sollen ausgewogen und im Gleichgewicht sein. Es geht bei diesem Begriff aber noch um viel mehr. Gerade im landwirtschaftlichen Bereich, wo Familie, Beruf und Arbeit unter einem Dach sind, ist es eine große Herausforderung alles unter einen Hut zu bringen. In dieser Struktur haben wir es mit unterschiedlichen Rollen zu tun, als Bauer, Bäuerin, Vater, Mutter, Chefin, Schwiegertochter, Mitarbeiterin usw. Man ist sich also einerseits als Paar/Familie emotional verbunden und gleichzeitig hat man die Herausforderung, als 'Arbeitskräfte' gemeinsam für die Sache/den Betrieb da zu sein. Wie kann es am besten gelingen, möglichst alle wichtigen Lebensbereiche im Gleichgewicht zu halten? Trampitsch: Wichtig ist es, sich bewusst zu machen, dass man selber als Mensch im Vordergrund stehen darf. Es hat mit der eigenen Wertehaltung zu tun. Wenn man sich nur über Leistung und Fleiß definiert, ist bei vielen Menschen die Gefahr groß, dass die Balance im Leben aus dem Gleichgewicht gerät. Worauf sollte man da speziell achten? Trampitsch: Wer auf sich selber schaut und erste Anzeichen einer Überforderung wahrnimmt, kann rechtzeitig gegensteuern. Wie merkt man, dass die Lebens-Balance gestört ist? Trampitsch: Eine Überforderung kann sich durch permanente Unzufriedenheit, Lustlosigkeit, innerer Leere, Müdigkeit, in einem Gefühl 'ich kann nicht mehr', bis hin zu Depressionen äußern. Aber auch auf körperlicher Ebene mit einer Reihe von Beschwerden. Die Menschen reagieren auf Stress und Überforderung unterschiedlich. Während eine Person das Gefühl hat, dass alles zu viel ist bzw. sie bei der Sache nicht mehr mitgehen kann, fühlt sich eine andere Person wohl dabei und versteht den Unmut bzw. das Unbehagen nicht. Wenn hier das gegenseitige Verständnis fehlt, kann es durchaus zusätzlich zu Partnerschaftskonflikten kommen. Was ist als erstes zu tun, wenn Geld und Arbeit alles dominieren und wie kann man in einer solchen Situation am besten helfen? lko.at/Newsletter vom 17.03.2016 Seite 3 Trampitsch: Eine erste, sinnvolle Hilfe ist das Gespräch. Wichtig sind dabei Respekt und Wertschätzung. Man muss den anderen nicht überzeugen, sondern vielmehr ernst nehmen. Dann ist zu überlegen, ob man sich bei einer Beratungseinrichtung Unterstützung holt. Bei großer psychischer Belastung, bzw. körperlichen Beschwerden ist es in jedem Fall ratsam, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es ist zu vermeiden, dass ein Partner versucht für den anderen dieses oder jenes zu verändern bzw. zu verbessern und sich dabei selber total überfordert. Gibt es Beispiele aus Ihrer Beratungspraxis, wo bereits mit einer kleinen Veränderung viel Positives für die Work-Life-Balance gelungen ist? Trampitsch: Aus meiner Sicht kommt es auf die innere Haltung an. Mir ist klar, dass das leichter 'gesagt als getan' ist. Die Realität klar zu sehen versuchen und sich gewisse Dinge bewusst machen, kann ein erster Schritt sein. Zudem kann es nützlich sein, bei der Struktur des Betriebes anzusetzen und z.B. einmal pro Woche eine Betriebsbesprechung mit allen 'Mitarbeitern' durchzuführen. Für eine gute Work-Life-Balance im Landwirtschaftsbetrieb ist es wichtig, dass alle über die Abläufe Bescheid wissen, miteinander reden und nicht nur im Gedanken alle Handlungen der anderen deuten und vielleicht etwas hineininterpretieren. Beratung & Unterstützung Das Projekt "Lebensqualität Bauernhof" des Ländlichen Fortbildungsinstituts (LFI) und der Landwirtschaftskammer bietet für sämtliche Lebenssituationen verschiedenste Bildungsund Beratungsangebote sowie telefonische Erstberatung an. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage:www.lebensqualitaet-bauernhof.at. lko.at/Newsletter vom 17.03.2016 Seite 4 Umsatzsteuervoranmeldung 2016 für Wein- und Obstweinlieferungen des Vorjahres Bei Regelbesteuerung (Buchführungspflicht oder Option zur Regelbesteuerung) ist die Umsatzsteuer laufend mit dem Finanzamt zu verrechnen (Umsatzsteuervoranmeldungen). Seit 1. Jänner 2016 gilt für Wein, Obstwein und Met, der im Rahmen eines Landwirtschaftsbetriebes aus eigenen Rohstoffen geliefert wird, ein neuer Umsatzsteuersatz von 13% statt bisher 12%. Aus diesem Grund gibt es in der Umsatzsteuervoranmeldung 2016 keine Kennzahl mehr für Lieferungen, die dem 12%igen Steuersatz unterliegen. Für Lieferungen bis zum 31. Dezember 2015 gilt aber noch der alte Steuersatz von 12%. Für die Versteuerung dieser Weinlieferungen aus dem Vorjahr mit 12% gibt es im neuen Formular (U 30-PDF-2016) keine Zeile mehr. Aus diesem Grund wird vom BMF sinngemäß empfohlen, diese Bemessungsgrundlage (mit richtig 12% Umsatzsteuer) ausnahmsweise in die Kennzahl für Leistungen, mit 13% Steuersatz einzutragen (Kennzahl 006) und die Differenz (in der Höhe von 1%) in der Kennzahl 090 auszugleichen (Minuszeichen nicht vergessen). Borkenkäfer - Massiver Befall steht bevor Die Trockenheit des letzten Jahres hat bereits im Herbst den Borkenkäferbestand dramatisch wachsen lassen - so beugen Sie rechtzeitig Schäden vor. Die derzeit warme Winterwitterung mit wenig Niederschlag senkt die Sterblichkeit bei den Käfern. Deshalb ist im Frühjahr mit einem massiven Borkenkäferbefall auf die Fichte zu rechnen. Wir empfehlen daher dringend, den Wald nach gefährdeten Bäumen zu durchforschen und diese sofort aus dem Wald zu bringen. lko.at/Newsletter vom 17.03.2016 Seite 5 Fangbäume Anfang März schlägern Anfang März ist außerdem der Zeitpunkt für die Schlägerung der Fangbäume, die nach dem Befall durch Borkenkäfer bis Anfang/Ende Juni, je nach Seehöhe, Lage und Witterung aus dem Wald gebracht werden müssen. Zusätzlich sollte man in den letztjährigen Käferlöchern Prügelfallen oder Trinet®-Fallen aufstellen, um Altkäfer abzuschöpfen. Gleichzeitig sollte man alle frisch befallenen Bäume fällen und abtransportieren oder bekämpfungstechnisch behandeln, zum Beispiel verhacken, mulchen, entrinden oder begiften (Storanet®). Den Weisungen und Empfehlungen der Behörde sollte man umgehend folgen und befallene Stämme auf nachbarlichen Flächen bei Untätigkeit des Besitzers der Behörde anzeigen. Nur durch diese gezielten Maßnahmen kann ein großes Schadensjahr verhindert werden. Nichtstun wird zu enormen Schäden und finanziellen Einbußen führen. Bezüglich Förderungen für Forstschutzmaßnahmen erkundigen Sie sich bei den Forstberatern. Wichtig ist eine rechtzeitige Antragstellung vor Setzung der Maßnahmen. EU-Kommission ermöglicht freiwillige Mengenvereinbarungen bei Milch Rupprechter: Erster wichtiger Schritt zur Marktstabilisierung. Ein weiteres Maßnahmenpaket für die Milcherzeuger brachten die EU-Landwirtschaftsminister bei ihrer Ratssitzung am Montag in Brüssel auf den Weg. Im Gegensatz zum 500 Mio. Euro schweren Vorgängerpaket vom September werden diesmal kaum neue Mittel aus dem EU-Agrarhaushalt bereitgestellt. Diesmal soll sich die Milchbranche über Mengenreduzierungen hauptsächlich selbst helfen. EU-Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, freiwillig Anreize für die Erzeuger zu gewähren, die auf zusätzliche Milchlieferungen verzichten. Bundesminister Andrä Rupprechter sieht in dieser Maßnahme einen "ersten wichtigen Schritt zur Stabilisierung des Milchmarktes". Es sei eine notwendige und befristete Maßnahme aufgrund einer außergewöhnlichen Situation, aber "keine Rückkehr zur Milchquote", stellte Rupprechter klar, der sobald wie möglich Gespräche mit Branchenvertretern führen möchte. Auch der französische Landwirtschaftsminister Stephane Le Foll, der vor allem auf zusätzliche Maßnahmen drängte, zeigte sich nach dem EU-Agrarrat zufrieden. Immerhin sei der Einstieg in die Stabilisierung des Milchmarktes gelungen, lobte Le Foll. Einigen EU-Mitgliedstaaten reicht das Paket nicht, vor allem wegen der schwachen finanziellen Ausstattung. lko.at/Newsletter vom 17.03.2016 Seite 6 Artikel 222 erlaubt ausnahmsweise Mengenabsprachen Die Minister verständigten sich mit der EU-Kommission über die Nutzung des Krisenartikels 222 aus der EU-Marktordnung. Danach werden Erzeugergemeinschaften, Genossenschaften und Berufsorganisationen Mengenabsprachen ausnahmsweise erlaubt und verstoßen damit nicht gegen das Europäische Kartellrecht. EU-Agrarkommissar Phil Hogan lässt von der Generaldirektion Landwirtschaft in den kommenden Tagen die Einzelheiten ausarbeiten. Es geht um einen Übergangszeitraum von einem halben Jahr. Die EU-Mitgliedstaaten könnten noch nicht ausgeschöpfte Mittel aus dem 500. Mio. Euro Paket für Anreize zur Mengenbegrenzung heranziehen, regte Hogan an. Außerdem werde er die Möglichkeit nationaler Finanzierung einer Mengenregulierung erleichtern. Die EU-Kommission werde ausnahmsweise staatliche Beihilfen von bis zu 15.000 Euro pro Jahr und Landwirt zulassen. Neues Geld aus dem EU-Agrarhaushalt sieht die EU-Kommission nicht für Maßnahmen nach Artikel 222 vor. Da das alte 500 Mio. Euro Paket bisher nicht ausgeschöpft wurde, könne er seine Kommissionskollegen noch nicht um weitere Mittel aus dem EU-Agrarhaushalt bitten, erklärte Hogan. Der Agrarkommissar wies darauf hin, dass Erzeuger und Molkereien sich auch ohne finanzielle Anreize auf Angebotsbegrenzungen einigen könnten. Interventionsmenge für Magermilchpulver und Butter verdoppelt Weiterhin soll die Interventionsmenge für Molkereiprodukte zum festen Preis aufgestockt werden. Diese wird für Magermilchpulver von 109.000 t auf 218.000 t erhöht und für Butter von 60.000 t auf 100.000 t. Die Minister wollen ein Signal geben, dass das Sicherheitsnetz der Intervention funktioniert und halten höhere Obergrenzen für notwendig, weil allein seit dem Beginn des Kalenderjahrs mehr als 55.000 t Magermichpulver interveniert wurden. Die Absatzförderung für Milch und Schweinefleisch soll um einige Millionen Euro aufgestockt werden. Hogan betonte, dass nicht nur Absatzmaßnahmen in Drittländern gefördert werden, sondern auch Kampagnen für den Verkauf von Milch- und Schweinefleisch auf dem EU-Binnenmarkt. Auch will die EU-Kommission prüfen, wie Kredite für Exporteure ausgebaut werden können. lko.at/Newsletter vom 17.03.2016 Seite 7 PLH für Schweinefleisch könnte wieder geöffnet werden Für Schweinefleisch wurden keine Maßnahmen beschlossen, obwohl vor allem der belgische Landwirtschaftsminister Willy Borsus darauf drängte. Die EU-Kommission will die Private Lagerhaltung (PLH) für Schweinefleisch überarbeiten und sicherstellen, dass die Hilfen sich besser über die EU-Mitgliedstaaten verteilen. Hogan schließt nicht aus, die PLH-Schweinefleisch in diesem Jahr ein weiteres Mal zu öffnen. Doch der Zeitpunkt müsse geschickt gewählt werden, damit die ausgelagerten Mengen den Markt nicht noch zusätzlich belasten, betonte der Agrarkommissar. Die Marktentlastungsmaßnahmen für Obst und Gemüse werden über den 30. Juni 2016 hinaus um ein Jahr verlängert. Ein Ende des russischen Einfuhrverbots sei schließlich nicht in Sicht, begründete der Kommissar die Verlängerung. Außerdem will die EU-Kommission die Entwicklung geeigneter Finanzinstrumente in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) vorantreiben. Landwirten und Verarbeitern sollen Investitionen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit sowie für strukturelle Anpassungen erleichtert werden. Die Mitgliedstaaten wurden auch dazu angehalten, die Möglichkeiten des Europäischen Investitionsfonds (EFSI) auszuschöpfen. "Diese Risikofinanzinstrumente sollen die Milchwirtschaft dabei unterstützen, die schwierige Situation zu bewältigen", sagte Rupprechter. Maßnahmenpaket wird nicht von allem EU-Mitgliedstaaten unterstützt Die niederländische EU-Ratspräsidentschaft hat die Maßnahmen in einer Erklärung zusammengefasst, die von den meisten, aber nicht von allen EU-Mitgliedstaaten unterstützt wurde. Kontroversen löste unter anderen die Finanzierung aus. Einige EU-Länder forderten zusätzliche Mittel aus dem EU-Agrarhaushalt. Auch die Nutzung der von den Landwirten selbst finanzierten Krisenreserve im EU-Haushalt wurde ins Spiel gebracht. Andere Mitgliedstaaten lehnen dagegen eine weitere Belastung des EU-Haushalts ab. Die Europäische Kommission soll jetzt spätestens bis zum Rat im Juni prüfen, ob im laufenden EU-Agrarhaushalt noch Mittel für Krisenmaßnahmen übrig sind. lko.at/Newsletter vom 17.03.2016 Seite 8 AMA informiert über Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau Geltende Förderungsvoraussetzungen sind zu beachten. Im Begrünungszeitraum sind die generellen Förderverpflichtungen bezüglich des Verbots der Bodenbearbeitung (ausgenommen für Strip-Till-Verfahren), der mineralischen Stickstoffdüngung und des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln einzuhalten. Zwischenfruchtbegrünungen dürfen nur mit "mechanischen" Methoden beseitigt werden, informiert die AMA. Als "mechanische" Beseitigung angerechnet wird, wenn nach dem Begrünungszeitraum die Einsaat einer Folgekultur mittels Direkt- oder Mulchsaat beziehungsweise Saat im Strip-Till-Verfahren erfolgt; wenn Bodenbearbeitungsgeräte wie Pflug, Grubber, Kreiselegge, Scheibenegge oder Messerwalze werden nach dem vorgeschriebenen Begrünungszeitraum eingesetzt werden; wenn die Begrünung nach dem Abfrosten oder nach dem vorgeschriebenen Begrünungszeitraum bodennah gehäckselt, anders zerkleinert oder gemäht wird; wenn die abgefrorenen Begrünungspflanzen niedergewalzt werden, wobei ein frühzeitiges Walzen im Winter aber auch als Pflegemaßnahme gesehen werden kann und nicht eine mechanische Beseitigung darstellen muss, und schließlich, wenn die Begrünungspflanzen vollständig abgefrostet und niedergebrochen sind. Nicht als "mechanische" Beseitigung anrechenbar sind das Striegeln der Begrünung sowie das Einkürzen der Begrünung im Herbst zur Masseverringerung. Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln muss vom Zeitpunkt der Anlage der Begrünung bis zum Ende des Begrünungszeitraumes verzichtet werden. Der Verbotszeitraum beginnt ab Aussaat der Begrünung und dauert bis zum Ende der jeweiligen Variantenvorgabe. Bis dahin dürfen keinerlei registrierte Pflanzenschutzmittel (auch zum Beispiel kein Schneckenkorn) eingesetzt werden. Ein Pflanzenschutzmitteleinsatz zur Beseitigung von Zwischenfrüchten darf auch nach dem Begrünungszeitraum nicht erfolgen. Begrünungen dürfen nur mit den angeführten "mechanischen" Methoden beseitigt werden. lko.at/Newsletter vom 17.03.2016 Seite 9 Zulässiger Pflanzenschutzmitteleinsatz Sobald die Zwischenfrüchte durch zulässige Methoden "mechanisch" beseitigt wurden, dürfen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Sind zum Beispiel die Begrünungspflanzen vollständig abgefrostet und niedergebrochen (unabhängig davon, ob sich noch Ausfall aus vorhergehenden Hauptkulturen beziehungsweise aufgelaufenes Unkraut auf der Begrünungsfläche befindet), ist ein Einsatz von registrierten Pflanzenschutzmitteln nach Ende des Begrünungszeitraumes zulässig. Erfolgt keine "mechanische" Beseitigung der Zwischenfrucht, ist ein Pflanzenschutzmitteleinsatz erst nach der Saat der Folgekultur zulässig. Bei Anbau der Folgekultur in Direktsaat ohne vorhergehende Beseitigung der Begrünung mit "mechanischen" Methoden darf unmittelbar nach der Saat ein dafür zugelassenes Herbizid eingesetzt werden, da sich dieser Herbizideinsatz bereits auf die Hauptfrucht bezieht. Begrünungsvarianten 4, 5 und 6 Die Varianten 4 bis 6 mussten über den Winter begrünt bleiben. Der früheste Umbruch ist bei Variante 4 am 15. Februar, bei Variante 5 am 1. März und bei Variante 6 am 21. März möglich. Mulch- und Direktsaat (inklusive Strip-Till) Zusätzlich zu den Bodenbearbeitungsverboten innerhalb des Begrünungszeitraums (ausgenommen für Strip-Till-Verfahren) bei der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau" ist eine Tiefenlockerung beziehungsweise Untergrundlockerung sowie eine wendende Bodenbearbeitung (z.B. Pflugeinsatz) nach dem Begrünungszeitraum bis zum Anbau der Folgekultur im Rahmen der Maßnahme "Mulchund Direktsaat (inklusive Strip-Till)" nicht zulässig. Der Zeitraum zwischen der ersten Bodenbearbeitung und dem Anbau der Folgekultur darf nicht mehr als vier Wochen betragen. Zulässig sind nur seichte Bodenbearbeitungen, bei denen an der Oberfläche Begrünungsreste (Mulchschicht) verbleiben müssen. Dies ist zum Beispiel mittels Grubber, Kreiselegge, Rotoregge et cetera möglich. Eine Bodenbearbeitung im Rahmen des Strip-Till-Verfahrens ist im Begrünungszeitraum zulässig. Hier gelten auch die vier Wochen nicht. Eine Nachmeldung von MZ-Flächen zum Herbstantrag 2015 war bis spätestens 15. Dezember 2015 möglich. Ab dem 16. Dezember 2015 sind nur mehr Streichungen beziehungsweise Reduzierungen von MZ-Flächen möglich. Streichungen oder Reduzierungen sind sofort vorzunehmen, sobald sich herausstellt, dass auf einem beantragten MZ-Schlag die Bedingungen nicht erfüllt werden können. lko.at/Newsletter vom 17.03.2016 Seite 10 Weiters ist darauf zu achten, dass im Mehrfachantrag-Flächen 2016 die Fläche mit einer gültigen Nachfolgekultur gleich oder größer als die beantragte Mulchsaatfläche laut Herbstantrag 2015 ist. Ungültige Nachfolgeangaben im MFA-Flächen sind zum Beispiel Winterungen wie Winterweichweizen, Winterraps, Winterwicken oder Grünland-, Wein-, Obst- und Hopfenflächen, et cetera. Weitere detaillierte Informationen zu den Maßnahmen "Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau" sowie "Mulch- und Direktsaat (inklusive Strip-Till)" finden Landwirte in den jeweiligen Maßnahmenerläuterungsblättern unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter. Besondere Marktstützungsmaßnahmen für Erzeuger bestimmter Tierhaltungssektoren Insgesamt stehen an EU-Mitteln österreichweit 7 Mio. Euro (4 Mio. für Milch und 3 Mio. Euro für Schweinefleisch) zur Verfügung. Der Agrarministerrat hat im September 2015 ein Maßnahmenpaket für Erzeuger von Milch und Schweinefleisch beschlossen, um damit die europaweit gegebene Marktsituation etwas abzufedern. Insgesamt stehen an EU-Mitteln österreichweit 7 Mio. Euro (4 Mio. für Milch und 3 Mio. Euro für Schweinefleisch) zur Verfügung. Die am 26. Februar 2016 verlautbarte nationale Verordnung sieht folgende Marktstützungsmaßnahmen vor. lko.at/Newsletter vom 17.03.2016 Seite 11 Milch Es wird eine Beihilfe in Form eines Sockelbetrages und einer tierbezogenen Beihilfe gewährt.Sockelbetrag: Es wird ein Sockelbetrag je Milcherzeuger gewährt, die im Zeitraum 01. April - 31. Oktober 2015 Kuhmilch an Molkereien angeliefert haben. Der Betrag beläuft sich auf 54 Euro je Milcherzeuger.Tierbezogene Beihilfe: Jene Betriebe die im Zeitraum vom 01. April - 31. Okotber 2015 im Durchschnitt mind. 6 Kühe gehalten haben, erhalten eine tierbezogene Beihilfe. Zur Berechnung wird ein Durchschnitt von sieben Stichtagen, zu jedem Monatsersten anhand der Rinderdatenbank, herangezogen. Nach vorläufigen Berechnungen ergibt sich ein Betrag je Kuh von rund 3,30 Euro. Schweinefleisch Es erfolgt die Auszahlung einer Beihilfe je Betrieb mit Schweinehaltung, wobei als einzige Voraussetzung die Mitgliedschaft in einem Tiergesundheitsdienst (TGD) zum Stichtag 31. Jänner 2016 notwendig ist. Als Beihilfenhöhe wird der Betrag, der seitens des TGDs (in der Regel ist man in einem Länder-TGD Mitglied) im Rahmen ihrer Betriebserhebungen verrechnet wird, als Berechnungsschlüssel und Umrechnungsfaktor herangezogen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass mit dieser Beihilfe nicht die eigentlichen TGD-Kosten abgedeckt werden, sondern diese nur als Berechnungsschlüssel dienen. Die Auszahlung erfolgt durch die Agrarmarkt Austria (AMA) und wird voraussichtlich Ende Juni 2016 erfolgen. Antragstellung zur Gewährung dieser Beihilfe:Für alle Betriebe, die einen Mehrfachantrag (MFA) 2015 abgegeben haben, sind alle relevanten Daten bereits vorhanden und es ist kein weiterer Antrag notwendig.Für Betriebe, deren Bewirtschafter im Antragsjahr 2015 keinen Mehrfachantrag gestellt haben, ist ein Antrag zu stellen. lko.at/Newsletter vom 17.03.2016 Seite 12 Das Formblatt "ANTRAG - einmalige SONDERBEIHILFE für Erzeuger der Sektoren Schweinefleisch und Milch gemäß VO (EU) 2015/1853" steht auf der Homepage der Agrarmarkt Austria unter www.ama.at - Formulare - Lebendrinderkennzeichnung zum Download bereit beziehungsweise ist in der Bezirksbauernkammer erhältlich. Das vollständig ausgefüllte Formblatt ist bis 31. März 2016 per Post an die Agrarmarkt Austria oder per Email an [email protected] zu senden. Forst: Förderung -betrieblicher Pläne Ab sofort ist die Förderung für die Erstellung von waldbezogenen Plänen für Waldbsitzer möglich. Der Fördersatz beträgt 40%. Anträge müssen vor der Erteilung des Planungsauftrags an eine forstlich befugte Fachkraft in der Bezirkskammer eingereicht werden. Ökonomische, gesellschaftliche und ökologische Pläne, Stichprobeninventuren und Standortkartierungen müssen alle relevanten Waldflächen eines Betriebes umfassen. Es werden Erstellungskosten bis maximal 50.000 Euro gefördert. Eine Kostenuntergrenze gibt es derzeit nicht, ab Herbst werden voraussichtlich 500 Euro gelten. Bei Kosten von bis zu 10.000 Euro sind zwei, darüber sind drei unverbindliche Kostenvoranschläge dem Förderantrag beizulegen. Ist ein bestehender Plan vorhanden, muss er älter als zehn Jahre sein oder es gab im Betrieb eine durch Katastrophen bedingte wesentliche Änderung im Bestandesaufbau. Weitere Auskünfte geben die Forstexperten der Bezirkskammern. lko.at/Newsletter vom 17.03.2016 Seite 13 Grünland im Frühling - Wann düngen, wie pflegen? Ab wann düngen erlaubt ist und wie man Pflegemaßnahmen vom Abschleppen bis zur Einsaat am besten durchführt, weiß LK-Fachfrau Martina Löffler. Für Dauergrünland und Wechselwiesen endet der Verbotszeitraum für Jauche, Gülle und Mineraldünger am 28. Februar. Auf durchgefrorenen, schneebedeckten, wassergesättigten oder überschwemmten Böden darf man auch außerhalb des Verbotszeitraumes keinen stickstoffhaltigen Dünger aufbringen. Betriebe, die an der ÖPUL-Maßnahme "UBB" teilnehmen, dürfen nicht vergessen, dass auf den Grünland-Biodiversitätsflächen vor der ersten Nutzung keine Düngung erlaubt ist. Da im Frühling der Boden noch kalt ist, liefert die Mineralisation wenig Nährstoffe nach. Die Gräser haben nur wenige Reserven in den Wurzeln gespeichert. Sobald der Boden befahrbar ist und die Gräser zu "spitzen" beginnen, kann man ihnen mit einer leichten Stickstoffgabe, aus verdünnter Gülle oder Jauche zu einem guten Start in die neue Vegetationsperiode verhelfen. Meist reichen zehn bis 15 Kubikmeter je Hektar. Abschleppen Auf Flächen mit vielen Maulwurfshügeln oder Wühlmausgängen, bei Festmistresten aus einer Herbstdüngung oder nach einer Gülledüngung ist das Abschleppen eine wichtige Pflegemaßnahme, ebenso die Erdhaufen zu verteilen und Stallmist- oder Güllereste zu zerkleinern. Vor allem, wenn der erste Aufwuchs siliert werden soll, hilft diese Pflegemaßnahme Futterverschmutzungen zu verringern. lko.at/Newsletter vom 17.03.2016 Seite 14 Einsaaten Einsaaten sind auf Grünlandflächen deren Grasnarbe verletzt ist eine wichtige Pflegemaßnahme. Gründe für eine Narbenverletzung können Schäden durch Maulwürfe, Wühlmäuse und Wildschweine sowie offene Stellen durch Fahrspuren, Holzarbeiten oder Auswinterungsschäden sein. Lücken in der Grasnarbe sind mittels Einsaaten mit guten Futtergräsern zu schließen, ansonsten besiedeln sie rasch keimende Unkräuter. Die Wieseneinsaat kann man in Verbindung mit dem Abschleppen und einem aufgebauten Kleinsamenstreuer in einem Arbeitsgang erledigen. Ist eine flächige Einsaat oder Übersaat oder eine Erneuerung der Grünlands geplant, ist der Spätsommer der günstigere Zeitraum, da die Konkurrenz der Altnarbe im Frühling am höchsten ist. Der Aufbauschnitt bei Obstbäumen Der Aufbauschnitt bei Obstbäumen erfolgt die ersten fünf Jahre lückenlos. Das ist die Basis für gut aufgebaute Kronen mit eindeutiger Leitaststruktur. Wird die ersten fünf Jahre nicht jährlich geschnitten, sind die Fehler in den Folgejahren nur schwer zu korrigieren. Beim Pflanzschnitt wurden die Leittriebe und der Mitteltrieb einer Rundkrone festgelegt.Beim Aufbauschnitt geht es darum, die Entwicklung der Leittriebe gleichmäßig zu unterstützen und den gleichmäßigen Ansatz von Fruchtästen zu ermöglichen. Grundsätze des Aufbauschnittes Der Neuzuwachs der Leittriebe wird um ein bis zwei Drittel zurückgenommen, je nach Wuchsstärke. Bei kräftigem Austrieb wird weniger weggeschnitten, bei schwächerem Austrieb mehr. Das kräftigt das Dickenwachstum der Leittriebe.Bei jedem Leittrieb wird auf eine außenstehende Knospe zurückgeschnitten. Dabei ist auf die Saftwaage aller drei oder vier Leittriebe zu achten, denn gleich hoch stehende Knospen werden im Wachstum gleich gefördert.Nach innen wachsende Seitentriebe der Leittriebe werden zur Gänze entfernt, nach außen wachsende Seitentriebe werden belassen. Sie werden nur dann angeschnitten, wenn sie über das Niveau der Anschnittebene der Leittriebe hinausragen würden.Der Mitteltrieb wird wiederum jedes Jahr um ca. 20-30 cm höher belassen als die Leittriebe. Jährlich wird auf eine gegenständige Knospe angeschnitten, damit sich die Mitte möglichst gerade entwickelt.Seitentriebe des Mitteltriebes werden meist belassen oder vereinzelt. Konkurrenztriebe im oberen Bereich der neu eingekürzten Mitte werden entfernt.Bei großkronigen, hoch gebauten Baumformen kann nach einem Mindestabstand von 60 cm zur unteren Leittriebgarnitur eine zweite aufgebaut werden. Dies trifft meist auf längsovale Birnenkronen zu.Diese Grundsätze zieht man fünf oder sechs Jahre durch. Dann ist der Kronenaufbau abgeschlossen. Ab dann werden Triebe nicht mehr eingekürzt, sondern nur noch abgeleitet auf eine nach außen weisende Verzweigung oder ganz weggeschnitten. lko.at/Newsletter vom 17.03.2016 Seite 15 Dem Boden geben, was er braucht Das Ergebnis der Bodenuntersuchung richtig interpretieren (Teil 1). Der Boden schafft die Basis, daher müssen wir sorgsam mit ihm umgehen, um ihn gesund zu erhalten. Regelmäßige Bodenanalysen geben Auskunft über den Gesundheitszustand des Bodens. Wie die Analyse zu interpretieren ist, wird in einer zweiteiligen Artikelserie erklärt. Die Bodenuntersuchung dient der Ermittlung des Nährstoffvorrates im Boden. Sie zeigt auch Verteilungsfehler bei der Wirtschaftsdüngeranwendung auf. Eine wertvolle Ergänzung liefert die Spatendiagnose, da sie auch über die Bodenstruktur (Bodenverdichtungen) Auskunft gibt. pH-Wert - Anzeiger für Bodenversauerung Durch die Bestimmung des pH-Wertes wird indirekt auch der Kalkbedarf bestimmt. Der Kalk hat mehrere Aufgaben. Er puffert einerseits Säureüberschüsse ab, verbessert die Nährstoffverfügbarkeit im Boden und fördert das Kleewachstum sowie das Bodenleben. Auf Ackerböden verbessert der Kalk vor allem die Bodenstruktur durch Verkittung von Ton und Humus zu stabilen Bodenkrümeln und verbessert damit die Luftversorgung der Wurzeln. Je leichter der Boden, je höher die Niederschläge und je länger der Boden unbepflanzt bleibt (Schwarzbrache), desto höher sind die jährlichen Auswaschungsverluste an Kalk. Andererseits erfolgt aber auch je nach geologischem Ausgangsgestein eine gewisse Nachlieferung aus dem Boden. Auf Ackerböden ist in Abhängigkeit von der Bewirtschaftung (Fruchtfolge) und der Bodenschwere mit jährlichen Auswaschungsverlusten von 200 bis 400 kg CaO/ha und darüber zu rechnen. Auf Grünlandböden sind die Auswaschungsverluste geringer. Ferner erfolgt auch über die Wirtschaftsdünger ein ständiger Rückfluss von ca. 75 kg CaO-Äquivalent je GVE/ha und Jahr. Dies entspricht etwa 150 kg kohlensaurem Kalk. Durch sehr hohe Gehalte an lko.at/Newsletter vom 17.03.2016 Seite 16 Magnesium kann es zu höheren pH-Werten im Boden kommen. Der Kalkbedarf ist daher stets in Verbindung mit Magnesium zu sehen. Schwere Ackerböden (Ton-/Lehmböden) sind für rasch wirksame Kalke (Branntkalk, Mischkalk) dankbar. Diese Kalke sind jedoch nicht Bio-konform. Bei derartigen Standorten sollte zusätzlich ein Karbonattest auf freies Calcium durchgeführt werden. Regelmäßige Erhaltungskalkung Zur Stabilisierung des pH-Wertes sollten als Erhaltungskalkung am Ackerland ca. 1.000 bis 1.500 kg CaO alle drei bis vier Jahre in Abhängigkeit vom pH-Wert gegeben werden.Auf magnesiumarmen Standorten (Granit, Gneis sowie sandigen Böden) sind magnesiumhaltige Kalke zu verwenden. Kalkungen sollen bevorzugt zu kalkliebenden Feldfrüchten wie zum Beispiel Mais, Klee, Raps, Gerste und Weizen gegeben werden. Im Maisbau sollte speziell auf schweren, kalten und zur Verdichtung neigenden Böden vor der Saat Brannt- oder Mischkalk in Mengen von 1.500 bzw. 2.500 kg/ha gedüngt werden, denn der Mais stellt hohe Anforderungen an die Keimtemperatur (mind. 8 bis 10 °C). Kalk bewirkt eine gröbere Porung der Ackerkrume und fördert somit die Luftführung und Erwärmbarkeit dieser Böden. Im Dauergrünland benötigen vor allem intensiver genutzte Mehrschnittwiesen sowie Böden mit pH-Werten unter 5,5 eine regelmäßige Erhaltungskalkung. Als Einzelgabe sollten nicht mehr als 1.000 kg CaO (entspricht etwa 2.000 kg kohlensaurem Kalk) gegeben werden. lko.at/Newsletter vom 17.03.2016 Seite 17 Einfluss auf Humusgehalte im Boden Eine ausreichende Humusversorgung ist vor allem im Ackerbau wichtig. Wirtschaftsdünger, Gründüngung und Ernterückstände verbessern die Humusbilanz.Bodenbearbeitung und Niederschläge haben einen großen Einfluss auf das Humusgleichgewicht. Je öfter ein Boden bearbeitet wird, umso höher ist auch der Humusumsatz und Abbau, wobei sich für jeden Boden ein spezifisches Humusgleichgewicht einstellt. Die organische Substanz befindet sich in einem ständigen Abbau- und Umbauprozess, wobei die leicht zersetzbare organische Substanz als "Nährhumus" für Bodenlebewesen definiert wird. Nährhumus hat ein enges Verhältnis zwischen Kohlenstoff- und Stickstoffanteilen (C/N- Verhältnis). Hingegen hat der "Dauerhumus", der schwarzbraun gefärbt und schwer zersetzbar ist, ein weites C/N-Verhältnis. Im Grünland gibt es in der Regel keinen Humusmangel, da aufgrund fehlender Ackerung keine Oxidation (Sauerstoffeintrag) und kein Humusabbau erfolgen.Tabelle 3 zeigt, welche Humusgehalte auf Ackerböden in Abhängigkeit von der Bodenschwere (Tongehalt) nicht unterschritten werden sollten. Die Bodenschwere ist ein Ausdruck für das Verhältnis von Sand, Schluff und Ton. Leichte Böden haben unter 15 % Tonanteil, mittelschwere Böden 15 bis 25% und schwere Böden über 25%. lko.at/Newsletter vom 17.03.2016 Seite 18 Pflanzenschutzmittel richtig lagern Für Pflanzenschutzmittel gelten strenge Lagerbestimmungen. Worauf es im Detail ankommt, weiß LK-Pflanzenschutzexpertin Vera Pachtrog. Pflanzenschutzmittel müssen in verschlossenen und unbeschädigten Originalverpackungen zusammen mit Beipacktexten aufbewahrt werden. Die Präparate darf man keinesfalls in andere Behältnisse umfüllen. Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist nur erlaubt, wenn für diese eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache vorhanden ist. Unbefugte dürfen keinen Zutritt oder Zugriff zum Lager haben. Lagerraum oder Lagerschrank müssen versperrt sein. lko.at/Newsletter vom 17.03.2016 Seite 19 Pflanzenschutzmittelregister Das Lager ist mit Hilfe des österreichischen Pflanzenschutzmittelregisters, abrufbar unter http://pmg.ages.at, regelmäßig auf Pflanzenschutzmittel zu kontrollieren, die über keine aufrechte Zulassung mehr verfügen. Diese Präparate darf man nur bis zum Ende der Aufbrauchsfrist am Betrieb lagern. Spezielle Lagerbestimmung beachten Darüber hinaus gelten für sehr giftige (T+), giftige (T), explosionsgefährliche, brandfördernde, hoch entzündliche, leicht entzündliche und entzündliche Pflanzenschutzmittel erweiterte Bestimmungen. Diese Präparate muss man in einem oder mehreren fest angebrachten Metallschränken, in geeigneten Lagerräumen oder in Metallcontainern im Freien lagern. Die Schränke oder Container müssen aus unbrennbarem Material gefertigt sein. Lagerräume sind brandbeständig (EI230C) mit einer brandhemmenden Tür (REI 90) auszuführen. Des Weiteren müssen ein flüssigkeitsdichter, wannenförmiger Boden sowie eine ausreichende Be- und Entlüftung vorhanden sein. Eine Lagerung zusammen mit Arzneimitteln, Futtermitteln, Lebensmitteln oder sonstigen zum Verzehr durch Menschen oder Tiere bestimmte Waren ist verboten. Lagerräume oder -schränke müssen für Unbefugte unzugänglich sein. Deshalb ist das Lager zu versperren. Warnung vor giftigen Stoffen Die richtige Kennzeichnung erfolgt mit Warnzeichen "Warnung vor giftigen Stoffen". Die dreieckige Plakette mit schwarzem Totenkopf auf gelbem Hintergrund und schwarzem Rand der Sozialversicherungsanstalt der Bauern erhältlich. Die Farbe Gelb muss mindestens 50% der Oberfläche des Zeichens ausmachen. Außerdem ist ein Handfeuerlöscher der Bauart "sechs Kilogramm ABC" bereitzuhalten. Lager, in denen Gifte aufbewahrt werden, weisen an einer gut sichtbaren Stelle die Rufnummer der Vergiftungszentrale, Tel. 01 406 43 43 auf. Diese muss auch beim nächstgelegenen Festnetztelefon angebracht werden. lko.at/Newsletter vom 17.03.2016 Seite 20 Unser Tipp Die Auffangkapazität von flüssigkeitsdichten, wannenförmigen Böden sollte zumindest 20 bis 30% der gelagerten Flüssigkeiten betragen.Werden viele Flüssigformulierungen aufbewahrt, ist eine höhere Auffangkapazität empfehlenswert.Eine ausreichende Be- und Entlüftung eines Lagerraumes ist üblicherweise durch Öffnungen oder Rohre mit 15 mal 15 bis 20 mal 20 Zentimetern möglich. Lagerschränke sollen Lüftungsschlitze aufweisen. Gut zu wissen Die genannten Lagerbestimmungen stellen gesetzliche Mindestanforderungen dar und werden im Rahmen von Cross Compliance und ÖPUL am Betrieb kontrolliert.Originalverpackungen und Beipacktexte enthalten stets Sicherheitshinweise. Diese sind unabhängig von den gesetzlichen Mindestanforderungen ebenfalls unbedingt einzuhalten.Die Anforderungen an eine sachgerechte Lagerung sind im NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz und der Giftverordnung geregelt. Die Gesetzestexte können unter www.ris.bka.gv.at abgerufen werden. Beitrag zum Umweltschutz Die verantwortungsvolle Handhabung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt und des Menschen. Die Lagerung stellt hier einen wichtigen, gesetzlich geregelten Teilbereich dar. Leisten Sie Ihren Beitrag und lagern Sie Ihre Pflanzenschutzmittel sachgerecht!
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