INHALT Tiere Bienen Betrieb & Familie Lebensqualität Bauernhof

INHALT
Tiere
Bienen
Honigmengen schwanken je nach Imkerjahr
1
Betrieb & Familie
Lebensqualität Bauernhof
Work-Life-Balance: Worauf es da wirklich ankommt
2
Recht & Steuer
Steuer
Umsatzsteuervoranmeldung 2016 für Wein- und
Obstweinlieferungen des Vorjahres
4
Forst
Waldbau und Forstschutz
Borkenkäfer - Massiver Befall steht bevor
4
Österreich
Agrarpolitik
EU-Kommission ermöglicht freiwillige
Mengenvereinbarungen bei Milch
5
Förderungen
ÖPUL
AMA informiert über Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau
8
Weitere Förderungen
Besondere Marktstützungsmaßnahmen für Erzeuger
bestimmter Tierhaltungssektoren
Forst: Förderung -betrieblicher Pläne
10
12
Pflanzen
Grünland & Futterbau
Grünland im Frühling - Wann düngen, wie pflegen?
13
Obst- und Weinbau
Der Aufbauschnitt bei Obstbäumen
14
Bodenschutz & Düngung
Dem Boden geben, was er braucht
15
Pflanzenschutz
Pflanzenschutzmittel richtig lagern
18
lko.at/Newsletter vom 17.03.2016
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Honigmengen schwanken je nach Imkerjahr
Laut Honigstatistik bewirtschaften in Österreich rund 25.500 Imker mehr als 380.000
Bienenvölker - mehr zu Honigmengen und Pro-Kopf-Verbrauch im Beitrag.
Damit hält jeder Imker im Schnitt 15 Völker. Niederösterreich
bildet dabei mit über 4.000 Imkern, gemeinsam mit den
Bundesländern Oberösterreich und Steiermark, das
österreichische Zentrum der Bienenhaltung. Die Struktur der
Betriebe ist sehr unterschiedlich. Sie reicht von
Hobbybetrieben mit einigen wenigen Völkern für die
Deckung des Eigenbedarfes über Nebenerwerbsbetriebe bis
hin zu einigen Haupterwerbsbetrieben mit mehr als 150 Völkern. Wenige Betriebe
bewirtschaften dabei mehr als 400 Völker.
Die Produktionsmenge an Honig schwankt je nach Witterungsbedingungen zwischen rund
4.000 bis 6.500 t. Etwa 70% der Produktionsmenge setzen die Imker über die
Direktvermarktung ab. Die Versorgungsbilanz für Honig in den Jahren 2012 bis 2014 zeigt
die Tabelle. 2014 fiel durch eine unterdurchschnittliche Ernte von nur 4.300 t aufgrund der
eher nasskühlen Witterung auf. Der Pro-Kopf-Verbrauch bleibt jedoch konstant bei etwas
über einem Kilogramm Honig pro Jahr und Person. Die schlechtere Honigernte 2014
wurde durch höhere Honigeinfuhren ausgeglichen, wodurch sich in diesem Jahr der
Selbstversorgungsgrad mit zirka 41% beziffern lässt.
Quelle: Statistik Austria
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Work-Life-Balance: Worauf es da wirklich ankommt
Was steckt hinter dem Begriff "Work-Life-Balance"? Wie können Menschen im bäuerlichen
Bereich angesichts ständig wachsender Anforderungen Beruf, Familie, Betrieb und
Freizeit optimal vereinbaren. Erika Trampitsch, psychosoziale Beraterin beim Projekt
"Lebensqualität am Bauernhof" zeigt im Interview auf, was eine gute Work-Life-Balance
ausmacht, wie man sie erreicht und auch erhält.
Was verstehen Sie konkret unter Work-Life-Balance?
Trampitsch: Arbeit und Erholung sollen ausgewogen und im
Gleichgewicht sein. Es geht bei diesem Begriff aber noch
um viel mehr. Gerade im landwirtschaftlichen Bereich, wo
Familie, Beruf und Arbeit unter einem Dach sind, ist es eine
große Herausforderung alles unter einen Hut zu bringen. In
dieser Struktur haben wir es mit unterschiedlichen Rollen zu
tun, als Bauer, Bäuerin, Vater, Mutter, Chefin,
Schwiegertochter, Mitarbeiterin usw. Man ist sich also
einerseits als Paar/Familie emotional verbunden und
gleichzeitig hat man die Herausforderung, als
'Arbeitskräfte' gemeinsam für die Sache/den
Betrieb da zu sein.
Wie kann es am besten gelingen, möglichst alle wichtigen Lebensbereiche im
Gleichgewicht zu halten? Trampitsch: Wichtig ist es, sich bewusst zu machen, dass man
selber als Mensch im Vordergrund stehen darf. Es hat mit der eigenen Wertehaltung zu
tun. Wenn man sich nur über Leistung und Fleiß definiert, ist bei vielen Menschen die
Gefahr groß, dass die Balance im Leben aus dem Gleichgewicht gerät.
Worauf sollte man da speziell achten?
Trampitsch: Wer auf sich selber schaut und erste Anzeichen einer Überforderung
wahrnimmt, kann rechtzeitig gegensteuern.
Wie merkt man, dass die Lebens-Balance gestört ist?
Trampitsch: Eine Überforderung kann sich durch permanente Unzufriedenheit,
Lustlosigkeit, innerer Leere, Müdigkeit, in einem Gefühl 'ich kann nicht mehr',
bis hin zu Depressionen äußern. Aber auch auf körperlicher Ebene mit einer Reihe von
Beschwerden. Die Menschen reagieren auf Stress und Überforderung unterschiedlich.
Während eine Person das Gefühl hat, dass alles zu viel ist bzw. sie bei der Sache nicht
mehr mitgehen kann, fühlt sich eine andere Person wohl dabei und versteht den Unmut
bzw. das Unbehagen nicht. Wenn hier das gegenseitige Verständnis fehlt, kann es
durchaus zusätzlich zu Partnerschaftskonflikten kommen.
Was ist als erstes zu tun, wenn Geld und Arbeit alles dominieren und wie kann man in
einer solchen Situation am besten helfen?
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Trampitsch: Eine erste, sinnvolle Hilfe ist das Gespräch. Wichtig sind dabei Respekt und
Wertschätzung. Man muss den anderen nicht überzeugen, sondern vielmehr ernst
nehmen. Dann ist zu überlegen, ob man sich bei einer Beratungseinrichtung
Unterstützung holt. Bei großer psychischer Belastung, bzw. körperlichen Beschwerden ist
es in jedem Fall ratsam, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es ist zu vermeiden, dass
ein Partner versucht für den anderen dieses oder jenes zu verändern bzw. zu verbessern
und sich dabei selber total überfordert.
Gibt es Beispiele aus Ihrer Beratungspraxis, wo bereits mit einer kleinen Veränderung viel
Positives für die Work-Life-Balance gelungen ist?
Trampitsch: Aus meiner Sicht kommt es auf die innere Haltung an. Mir ist klar, dass das
leichter 'gesagt als getan' ist. Die Realität klar zu sehen versuchen und sich
gewisse Dinge bewusst machen, kann ein erster Schritt sein. Zudem kann es nützlich
sein, bei der Struktur des Betriebes anzusetzen und z.B. einmal pro Woche eine
Betriebsbesprechung mit allen 'Mitarbeitern' durchzuführen. Für eine gute
Work-Life-Balance im Landwirtschaftsbetrieb ist es wichtig, dass alle über die Abläufe
Bescheid wissen, miteinander reden und nicht nur im Gedanken alle Handlungen der
anderen deuten und vielleicht etwas hineininterpretieren.
Beratung & Unterstützung
Das Projekt "Lebensqualität Bauernhof" des Ländlichen Fortbildungsinstituts (LFI) und der
Landwirtschaftskammer bietet für sämtliche Lebenssituationen verschiedenste Bildungsund Beratungsangebote sowie telefonische Erstberatung an. Nähere Informationen finden
Sie auf der Homepage:www.lebensqualitaet-bauernhof.at.
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Umsatzsteuervoranmeldung 2016 für Wein- und Obstweinlieferungen
des Vorjahres
Bei Regelbesteuerung (Buchführungspflicht oder Option zur Regelbesteuerung) ist die
Umsatzsteuer laufend mit dem Finanzamt zu verrechnen (Umsatzsteuervoranmeldungen).
Seit 1. Jänner 2016 gilt für Wein, Obstwein und Met, der im
Rahmen eines Landwirtschaftsbetriebes aus eigenen
Rohstoffen geliefert wird, ein neuer Umsatzsteuersatz von
13% statt bisher 12%. Aus diesem Grund gibt es in der
Umsatzsteuervoranmeldung 2016 keine Kennzahl mehr für
Lieferungen, die dem 12%igen Steuersatz unterliegen.
Für Lieferungen bis zum 31. Dezember 2015 gilt aber noch der alte Steuersatz von 12%.
Für die Versteuerung dieser Weinlieferungen aus dem Vorjahr mit 12% gibt es im neuen
Formular (U 30-PDF-2016) keine Zeile mehr. Aus diesem Grund wird vom BMF
sinngemäß empfohlen, diese Bemessungsgrundlage (mit richtig 12% Umsatzsteuer)
ausnahmsweise in die Kennzahl für Leistungen, mit 13% Steuersatz einzutragen
(Kennzahl 006) und die Differenz (in der Höhe von 1%) in der Kennzahl 090
auszugleichen (Minuszeichen nicht vergessen).
Borkenkäfer - Massiver Befall steht bevor
Die Trockenheit des letzten Jahres hat bereits im Herbst den Borkenkäferbestand
dramatisch wachsen lassen - so beugen Sie rechtzeitig Schäden vor.
Die derzeit warme Winterwitterung mit wenig Niederschlag
senkt die Sterblichkeit bei den Käfern. Deshalb ist im
Frühjahr mit einem massiven Borkenkäferbefall auf die
Fichte zu rechnen. Wir empfehlen daher dringend, den Wald
nach gefährdeten Bäumen zu durchforschen und diese
sofort aus dem Wald zu bringen.
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Fangbäume Anfang März schlägern
Anfang März ist außerdem der Zeitpunkt für die Schlägerung der Fangbäume, die nach
dem Befall durch Borkenkäfer bis Anfang/Ende Juni, je nach Seehöhe, Lage und
Witterung aus dem Wald gebracht werden müssen. Zusätzlich sollte man in den
letztjährigen Käferlöchern Prügelfallen oder Trinet®-Fallen aufstellen, um Altkäfer
abzuschöpfen. Gleichzeitig sollte man alle frisch befallenen Bäume fällen und
abtransportieren oder bekämpfungstechnisch behandeln, zum Beispiel verhacken,
mulchen, entrinden oder begiften (Storanet®).
Den Weisungen und Empfehlungen der Behörde sollte man umgehend folgen und
befallene Stämme auf nachbarlichen Flächen bei Untätigkeit des Besitzers der Behörde
anzeigen.
Nur durch diese gezielten Maßnahmen kann ein großes Schadensjahr verhindert werden.
Nichtstun wird zu enormen Schäden und finanziellen Einbußen führen.
Bezüglich Förderungen für Forstschutzmaßnahmen erkundigen Sie sich bei den
Forstberatern. Wichtig ist eine rechtzeitige Antragstellung vor Setzung der Maßnahmen.
EU-Kommission ermöglicht freiwillige Mengenvereinbarungen bei Milch
Rupprechter: Erster wichtiger Schritt zur Marktstabilisierung.
Ein weiteres Maßnahmenpaket für die Milcherzeuger
brachten die EU-Landwirtschaftsminister bei ihrer
Ratssitzung am Montag in Brüssel auf den Weg. Im
Gegensatz zum 500 Mio. Euro schweren Vorgängerpaket
vom September werden diesmal kaum neue Mittel aus dem
EU-Agrarhaushalt bereitgestellt. Diesmal soll sich die
Milchbranche über Mengenreduzierungen hauptsächlich
selbst helfen. EU-Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit,
freiwillig Anreize für die Erzeuger zu gewähren, die auf zusätzliche Milchlieferungen
verzichten. Bundesminister Andrä Rupprechter sieht in dieser Maßnahme einen "ersten
wichtigen Schritt zur Stabilisierung des Milchmarktes". Es sei eine notwendige und
befristete Maßnahme aufgrund einer außergewöhnlichen Situation, aber "keine Rückkehr
zur Milchquote", stellte Rupprechter klar, der sobald wie möglich Gespräche mit
Branchenvertretern führen möchte.
Auch der französische Landwirtschaftsminister Stephane Le Foll, der vor allem auf
zusätzliche Maßnahmen drängte, zeigte sich nach dem EU-Agrarrat zufrieden. Immerhin
sei der Einstieg in die Stabilisierung des Milchmarktes gelungen, lobte Le Foll. Einigen
EU-Mitgliedstaaten reicht das Paket nicht, vor allem wegen der schwachen finanziellen
Ausstattung.
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Artikel 222 erlaubt ausnahmsweise Mengenabsprachen
Die Minister verständigten sich mit der EU-Kommission über die Nutzung des
Krisenartikels 222 aus der EU-Marktordnung. Danach werden Erzeugergemeinschaften,
Genossenschaften und Berufsorganisationen Mengenabsprachen ausnahmsweise erlaubt
und verstoßen damit nicht gegen das Europäische Kartellrecht. EU-Agrarkommissar Phil
Hogan lässt von der Generaldirektion Landwirtschaft in den kommenden Tagen die
Einzelheiten ausarbeiten. Es geht um einen Übergangszeitraum von einem halben Jahr.
Die EU-Mitgliedstaaten könnten noch nicht ausgeschöpfte Mittel aus dem 500. Mio. Euro
Paket für Anreize zur Mengenbegrenzung heranziehen, regte Hogan an. Außerdem werde
er die Möglichkeit nationaler Finanzierung einer Mengenregulierung erleichtern. Die
EU-Kommission werde ausnahmsweise staatliche Beihilfen von bis zu 15.000 Euro pro
Jahr und Landwirt zulassen. Neues Geld aus dem EU-Agrarhaushalt sieht die
EU-Kommission nicht für Maßnahmen nach Artikel 222 vor. Da das alte 500 Mio. Euro
Paket bisher nicht ausgeschöpft wurde, könne er seine Kommissionskollegen noch nicht
um weitere Mittel aus dem EU-Agrarhaushalt bitten, erklärte Hogan. Der Agrarkommissar
wies darauf hin, dass Erzeuger und Molkereien sich auch ohne finanzielle Anreize auf
Angebotsbegrenzungen einigen könnten.
Interventionsmenge für Magermilchpulver und Butter verdoppelt
Weiterhin soll die Interventionsmenge für Molkereiprodukte zum festen Preis aufgestockt
werden. Diese wird für Magermilchpulver von 109.000 t auf 218.000 t erhöht und für Butter
von 60.000 t auf 100.000 t. Die Minister wollen ein Signal geben, dass das Sicherheitsnetz
der Intervention funktioniert und halten höhere Obergrenzen für notwendig, weil allein seit
dem Beginn des Kalenderjahrs mehr als 55.000 t Magermichpulver interveniert wurden.
Die Absatzförderung für Milch und Schweinefleisch soll um einige Millionen Euro
aufgestockt werden. Hogan betonte, dass nicht nur Absatzmaßnahmen in Drittländern
gefördert werden, sondern auch Kampagnen für den Verkauf von Milch- und
Schweinefleisch auf dem EU-Binnenmarkt. Auch will die EU-Kommission prüfen, wie
Kredite für Exporteure ausgebaut werden können.
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PLH für Schweinefleisch könnte wieder geöffnet werden
Für Schweinefleisch wurden keine Maßnahmen beschlossen, obwohl vor allem der
belgische Landwirtschaftsminister Willy Borsus darauf drängte. Die EU-Kommission will
die Private Lagerhaltung (PLH) für Schweinefleisch überarbeiten und sicherstellen, dass
die Hilfen sich besser über die EU-Mitgliedstaaten verteilen. Hogan schließt nicht aus, die
PLH-Schweinefleisch in diesem Jahr ein weiteres Mal zu öffnen. Doch der Zeitpunkt
müsse geschickt gewählt werden, damit die ausgelagerten Mengen den Markt nicht noch
zusätzlich belasten, betonte der Agrarkommissar.
Die Marktentlastungsmaßnahmen für Obst und Gemüse werden über den 30. Juni 2016
hinaus um ein Jahr verlängert. Ein Ende des russischen Einfuhrverbots sei schließlich
nicht in Sicht, begründete der Kommissar die Verlängerung.
Außerdem will die EU-Kommission die Entwicklung geeigneter Finanzinstrumente in
Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) vorantreiben. Landwirten
und Verarbeitern sollen Investitionen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit sowie
für strukturelle Anpassungen erleichtert werden. Die Mitgliedstaaten wurden auch dazu
angehalten, die Möglichkeiten des Europäischen Investitionsfonds (EFSI) auszuschöpfen.
"Diese Risikofinanzinstrumente sollen die Milchwirtschaft dabei unterstützen, die
schwierige Situation zu bewältigen", sagte Rupprechter.
Maßnahmenpaket wird nicht von allem EU-Mitgliedstaaten unterstützt
Die niederländische EU-Ratspräsidentschaft hat die Maßnahmen in einer Erklärung
zusammengefasst, die von den meisten, aber nicht von allen EU-Mitgliedstaaten
unterstützt wurde. Kontroversen löste unter anderen die Finanzierung aus. Einige
EU-Länder forderten zusätzliche Mittel aus dem EU-Agrarhaushalt. Auch die Nutzung der
von den Landwirten selbst finanzierten Krisenreserve im EU-Haushalt wurde ins Spiel
gebracht. Andere Mitgliedstaaten lehnen dagegen eine weitere Belastung des
EU-Haushalts ab. Die Europäische Kommission soll jetzt spätestens bis zum Rat im Juni
prüfen, ob im laufenden EU-Agrarhaushalt noch Mittel für Krisenmaßnahmen übrig sind.
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AMA informiert über Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau
Geltende Förderungsvoraussetzungen sind zu beachten.
Im Begrünungszeitraum sind die generellen
Förderverpflichtungen bezüglich des Verbots der
Bodenbearbeitung (ausgenommen für Strip-Till-Verfahren),
der mineralischen Stickstoffdüngung und des Einsatzes von
Pflanzenschutzmitteln einzuhalten.
Zwischenfruchtbegrünungen dürfen nur mit "mechanischen"
Methoden beseitigt werden, informiert die AMA.
Als "mechanische" Beseitigung angerechnet wird, wenn nach dem Begrünungszeitraum
die Einsaat einer Folgekultur mittels Direkt- oder Mulchsaat beziehungsweise Saat im
Strip-Till-Verfahren erfolgt; wenn Bodenbearbeitungsgeräte wie Pflug, Grubber,
Kreiselegge, Scheibenegge oder Messerwalze werden nach dem vorgeschriebenen
Begrünungszeitraum eingesetzt werden; wenn die Begrünung nach dem Abfrosten oder
nach dem vorgeschriebenen Begrünungszeitraum bodennah gehäckselt, anders
zerkleinert oder gemäht wird; wenn die abgefrorenen Begrünungspflanzen niedergewalzt
werden, wobei ein frühzeitiges Walzen im Winter aber auch als Pflegemaßnahme gesehen
werden kann und nicht eine mechanische Beseitigung darstellen muss, und schließlich,
wenn die Begrünungspflanzen vollständig abgefrostet und niedergebrochen sind.
Nicht als "mechanische" Beseitigung anrechenbar sind das Striegeln der Begrünung sowie
das Einkürzen der Begrünung im Herbst zur Masseverringerung.
Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln muss vom Zeitpunkt der Anlage der Begrünung
bis zum Ende des Begrünungszeitraumes verzichtet werden. Der Verbotszeitraum beginnt
ab Aussaat der Begrünung und dauert bis zum Ende der jeweiligen Variantenvorgabe. Bis
dahin dürfen keinerlei registrierte Pflanzenschutzmittel (auch zum Beispiel kein
Schneckenkorn) eingesetzt werden. Ein Pflanzenschutzmitteleinsatz zur Beseitigung von
Zwischenfrüchten darf auch nach dem Begrünungszeitraum nicht erfolgen. Begrünungen
dürfen nur mit den angeführten "mechanischen" Methoden beseitigt werden.
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Zulässiger Pflanzenschutzmitteleinsatz
Sobald die Zwischenfrüchte durch zulässige Methoden "mechanisch" beseitigt wurden,
dürfen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Sind zum Beispiel die
Begrünungspflanzen vollständig abgefrostet und niedergebrochen (unabhängig davon, ob
sich noch Ausfall aus vorhergehenden Hauptkulturen beziehungsweise aufgelaufenes
Unkraut auf der Begrünungsfläche befindet), ist ein Einsatz von registrierten
Pflanzenschutzmitteln nach Ende des Begrünungszeitraumes zulässig.
Erfolgt keine "mechanische" Beseitigung der Zwischenfrucht, ist ein
Pflanzenschutzmitteleinsatz erst nach der Saat der Folgekultur zulässig. Bei Anbau der
Folgekultur in Direktsaat ohne vorhergehende Beseitigung der Begrünung mit
"mechanischen" Methoden darf unmittelbar nach der Saat ein dafür zugelassenes Herbizid
eingesetzt werden, da sich dieser Herbizideinsatz bereits auf die Hauptfrucht bezieht.
Begrünungsvarianten 4, 5 und 6
Die Varianten 4 bis 6 mussten über den Winter begrünt bleiben. Der früheste Umbruch ist
bei Variante 4 am 15. Februar, bei Variante 5 am 1. März und bei Variante 6 am 21. März
möglich.
Mulch- und Direktsaat (inklusive Strip-Till)
Zusätzlich zu den Bodenbearbeitungsverboten innerhalb des Begrünungszeitraums
(ausgenommen für Strip-Till-Verfahren) bei der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau" ist eine Tiefenlockerung beziehungsweise Untergrundlockerung
sowie eine wendende Bodenbearbeitung (z.B. Pflugeinsatz) nach dem
Begrünungszeitraum bis zum Anbau der Folgekultur im Rahmen der Maßnahme "Mulchund Direktsaat (inklusive Strip-Till)" nicht zulässig.
Der Zeitraum zwischen der ersten Bodenbearbeitung und dem Anbau der Folgekultur darf
nicht mehr als vier Wochen betragen. Zulässig sind nur seichte Bodenbearbeitungen, bei
denen an der Oberfläche Begrünungsreste (Mulchschicht) verbleiben müssen. Dies ist
zum Beispiel mittels Grubber, Kreiselegge, Rotoregge et cetera möglich.
Eine Bodenbearbeitung im Rahmen des Strip-Till-Verfahrens ist im Begrünungszeitraum
zulässig. Hier gelten auch die vier Wochen nicht.
Eine Nachmeldung von MZ-Flächen zum Herbstantrag 2015 war bis spätestens 15.
Dezember 2015 möglich. Ab dem 16. Dezember 2015 sind nur mehr Streichungen
beziehungsweise Reduzierungen von MZ-Flächen möglich. Streichungen oder
Reduzierungen sind sofort vorzunehmen, sobald sich herausstellt, dass auf einem
beantragten MZ-Schlag die Bedingungen nicht erfüllt werden können.
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Weiters ist darauf zu achten, dass im Mehrfachantrag-Flächen 2016 die Fläche mit einer
gültigen Nachfolgekultur gleich oder größer als die beantragte Mulchsaatfläche laut
Herbstantrag 2015 ist. Ungültige Nachfolgeangaben im MFA-Flächen sind zum Beispiel
Winterungen wie Winterweichweizen, Winterraps, Winterwicken oder Grünland-, Wein-,
Obst- und Hopfenflächen, et cetera.
Weitere detaillierte Informationen zu den Maßnahmen "Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau" sowie "Mulch- und Direktsaat (inklusive Strip-Till)" finden Landwirte
in den jeweiligen Maßnahmenerläuterungsblättern unter
www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter.
Besondere Marktstützungsmaßnahmen für Erzeuger bestimmter
Tierhaltungssektoren
Insgesamt stehen an EU-Mitteln österreichweit 7 Mio. Euro (4 Mio. für Milch und 3 Mio.
Euro für Schweinefleisch) zur Verfügung.
Der Agrarministerrat hat im September 2015 ein Maßnahmenpaket für Erzeuger von Milch
und Schweinefleisch beschlossen, um damit die europaweit gegebene Marktsituation
etwas abzufedern.
Insgesamt stehen an EU-Mitteln österreichweit 7 Mio. Euro (4 Mio. für Milch und 3 Mio.
Euro für Schweinefleisch) zur Verfügung.
Die am 26. Februar 2016 verlautbarte nationale Verordnung sieht folgende
Marktstützungsmaßnahmen vor.
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Milch
Es wird eine Beihilfe in Form eines Sockelbetrages und einer tierbezogenen Beihilfe
gewährt.Sockelbetrag: Es wird ein Sockelbetrag je Milcherzeuger gewährt, die im Zeitraum
01. April - 31. Oktober 2015 Kuhmilch an Molkereien angeliefert haben. Der Betrag beläuft
sich auf 54 Euro je Milcherzeuger.Tierbezogene Beihilfe: Jene Betriebe die im Zeitraum
vom 01. April - 31. Okotber 2015 im Durchschnitt mind. 6 Kühe gehalten haben, erhalten
eine tierbezogene Beihilfe. Zur Berechnung wird ein Durchschnitt von sieben Stichtagen,
zu jedem Monatsersten anhand der Rinderdatenbank, herangezogen. Nach vorläufigen
Berechnungen ergibt sich ein Betrag je Kuh von rund 3,30 Euro.
Schweinefleisch
Es erfolgt die Auszahlung einer Beihilfe je Betrieb mit
Schweinehaltung, wobei als einzige Voraussetzung die
Mitgliedschaft in einem Tiergesundheitsdienst (TGD) zum
Stichtag 31. Jänner 2016 notwendig ist.
Als Beihilfenhöhe wird der Betrag, der seitens des TGDs (in
der Regel ist man in einem Länder-TGD Mitglied) im
Rahmen ihrer Betriebserhebungen verrechnet wird, als
Berechnungsschlüssel und Umrechnungsfaktor
herangezogen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass
mit dieser Beihilfe nicht die eigentlichen TGD-Kosten abgedeckt werden, sondern diese
nur als Berechnungsschlüssel dienen. Die Auszahlung erfolgt durch die Agrarmarkt
Austria (AMA) und wird voraussichtlich Ende Juni 2016 erfolgen.
Antragstellung zur Gewährung dieser Beihilfe:Für alle Betriebe, die einen Mehrfachantrag
(MFA) 2015 abgegeben haben, sind alle relevanten Daten bereits vorhanden und es ist
kein weiterer Antrag notwendig.Für Betriebe, deren Bewirtschafter im Antragsjahr 2015
keinen Mehrfachantrag gestellt haben, ist ein Antrag zu stellen.
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Das Formblatt "ANTRAG - einmalige SONDERBEIHILFE für Erzeuger der Sektoren
Schweinefleisch und Milch gemäß VO (EU) 2015/1853" steht auf der Homepage der
Agrarmarkt Austria unter www.ama.at - Formulare - Lebendrinderkennzeichnung zum
Download bereit beziehungsweise ist in der Bezirksbauernkammer erhältlich. Das
vollständig ausgefüllte Formblatt ist bis 31. März 2016 per Post an die Agrarmarkt Austria
oder per Email an
[email protected] zu senden.
Forst: Förderung -betrieblicher Pläne
Ab sofort ist die Förderung für die Erstellung von waldbezogenen Plänen für Waldbsitzer
möglich. Der Fördersatz beträgt 40%.
Anträge müssen vor der Erteilung des Planungsauftrags an
eine forstlich befugte Fachkraft in der Bezirkskammer
eingereicht werden. Ökonomische, gesellschaftliche und
ökologische Pläne, Stichprobeninventuren und
Standortkartierungen müssen alle relevanten Waldflächen
eines Betriebes umfassen. Es werden Erstellungskosten bis
maximal 50.000 Euro gefördert. Eine Kostenuntergrenze gibt
es derzeit nicht, ab Herbst werden voraussichtlich 500 Euro
gelten. Bei Kosten von bis zu 10.000 Euro sind zwei, darüber sind drei unverbindliche
Kostenvoranschläge dem Förderantrag beizulegen. Ist ein bestehender Plan vorhanden,
muss er älter als zehn Jahre sein oder es gab im Betrieb eine durch Katastrophen
bedingte wesentliche Änderung im Bestandesaufbau. Weitere Auskünfte geben die
Forstexperten der Bezirkskammern.
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Grünland im Frühling - Wann düngen, wie pflegen?
Ab wann düngen erlaubt ist und wie man Pflegemaßnahmen vom Abschleppen bis zur
Einsaat am besten durchführt, weiß LK-Fachfrau Martina Löffler.
Für Dauergrünland und Wechselwiesen endet der
Verbotszeitraum für Jauche, Gülle und Mineraldünger am
28. Februar. Auf durchgefrorenen, schneebedeckten,
wassergesättigten oder überschwemmten Böden darf man
auch außerhalb des Verbotszeitraumes keinen
stickstoffhaltigen Dünger aufbringen. Betriebe, die an der
ÖPUL-Maßnahme "UBB" teilnehmen, dürfen nicht
vergessen, dass auf den Grünland-Biodiversitätsflächen vor
der ersten Nutzung keine Düngung erlaubt ist.
Da im Frühling der Boden noch kalt ist, liefert die Mineralisation wenig Nährstoffe nach.
Die Gräser haben nur wenige Reserven in den Wurzeln gespeichert. Sobald der Boden
befahrbar ist und die Gräser zu "spitzen" beginnen, kann man ihnen mit einer leichten
Stickstoffgabe, aus verdünnter Gülle oder Jauche zu einem guten Start in die neue
Vegetationsperiode verhelfen. Meist reichen zehn bis 15 Kubikmeter je Hektar.
Abschleppen
Auf Flächen mit vielen Maulwurfshügeln oder Wühlmausgängen, bei Festmistresten aus
einer Herbstdüngung oder nach einer Gülledüngung ist das Abschleppen eine wichtige
Pflegemaßnahme, ebenso die Erdhaufen zu verteilen und Stallmist- oder Güllereste zu
zerkleinern. Vor allem, wenn der erste Aufwuchs siliert werden soll, hilft diese
Pflegemaßnahme Futterverschmutzungen zu verringern.
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Seite 14
Einsaaten
Einsaaten sind auf Grünlandflächen deren Grasnarbe verletzt ist eine wichtige
Pflegemaßnahme. Gründe für eine Narbenverletzung können Schäden durch Maulwürfe,
Wühlmäuse und Wildschweine sowie offene Stellen durch Fahrspuren, Holzarbeiten oder
Auswinterungsschäden sein. Lücken in der Grasnarbe sind mittels Einsaaten mit guten
Futtergräsern zu schließen, ansonsten besiedeln sie rasch keimende Unkräuter. Die
Wieseneinsaat kann man in Verbindung mit dem Abschleppen und einem aufgebauten
Kleinsamenstreuer in einem Arbeitsgang erledigen. Ist eine flächige Einsaat oder Übersaat
oder eine Erneuerung der Grünlands geplant, ist der Spätsommer der günstigere
Zeitraum, da die Konkurrenz der Altnarbe im Frühling am höchsten ist.
Der Aufbauschnitt bei Obstbäumen
Der Aufbauschnitt bei Obstbäumen erfolgt die ersten fünf Jahre lückenlos. Das ist die
Basis für gut aufgebaute Kronen mit eindeutiger Leitaststruktur. Wird die ersten fünf Jahre
nicht jährlich geschnitten, sind die Fehler in den Folgejahren nur schwer zu korrigieren.
Beim Pflanzschnitt wurden die Leittriebe und der Mitteltrieb einer Rundkrone
festgelegt.Beim Aufbauschnitt geht es darum, die Entwicklung der Leittriebe gleichmäßig
zu unterstützen und den gleichmäßigen Ansatz von Fruchtästen zu ermöglichen.
Grundsätze des Aufbauschnittes
Der Neuzuwachs der Leittriebe wird um ein bis zwei Drittel zurückgenommen, je nach
Wuchsstärke. Bei kräftigem Austrieb wird weniger weggeschnitten, bei schwächerem
Austrieb mehr. Das kräftigt das Dickenwachstum der Leittriebe.Bei jedem Leittrieb wird auf
eine außenstehende Knospe zurückgeschnitten. Dabei ist auf die Saftwaage aller drei
oder vier Leittriebe zu achten, denn gleich hoch stehende Knospen werden im Wachstum
gleich gefördert.Nach innen wachsende Seitentriebe der Leittriebe werden zur Gänze
entfernt, nach außen wachsende Seitentriebe werden belassen. Sie werden nur dann
angeschnitten, wenn sie über das Niveau der Anschnittebene der Leittriebe hinausragen
würden.Der Mitteltrieb wird wiederum jedes Jahr um ca. 20-30 cm höher belassen als die
Leittriebe. Jährlich wird auf eine gegenständige Knospe angeschnitten, damit sich die
Mitte möglichst gerade entwickelt.Seitentriebe des Mitteltriebes werden meist belassen
oder vereinzelt. Konkurrenztriebe im oberen Bereich der neu eingekürzten Mitte werden
entfernt.Bei großkronigen, hoch gebauten Baumformen kann nach einem Mindestabstand
von 60 cm zur unteren Leittriebgarnitur eine zweite aufgebaut werden. Dies trifft meist auf
längsovale Birnenkronen zu.Diese Grundsätze zieht man fünf oder sechs Jahre durch.
Dann ist der Kronenaufbau abgeschlossen. Ab dann werden Triebe nicht mehr eingekürzt,
sondern nur noch abgeleitet auf eine nach außen weisende Verzweigung oder ganz
weggeschnitten.
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Dem Boden geben, was er braucht
Das Ergebnis der Bodenuntersuchung richtig interpretieren (Teil 1).
Der Boden schafft die Basis, daher müssen wir sorgsam mit
ihm umgehen, um ihn gesund zu erhalten. Regelmäßige
Bodenanalysen geben Auskunft über den
Gesundheitszustand des Bodens. Wie die Analyse zu
interpretieren ist, wird in einer zweiteiligen Artikelserie
erklärt.
Die Bodenuntersuchung dient der Ermittlung des Nährstoffvorrates im Boden. Sie zeigt
auch Verteilungsfehler bei der Wirtschaftsdüngeranwendung auf. Eine wertvolle
Ergänzung liefert die Spatendiagnose, da sie auch über die Bodenstruktur
(Bodenverdichtungen) Auskunft gibt.
pH-Wert - Anzeiger für Bodenversauerung
Durch die Bestimmung des pH-Wertes wird indirekt auch der Kalkbedarf bestimmt. Der
Kalk hat mehrere Aufgaben. Er puffert einerseits Säureüberschüsse ab, verbessert die
Nährstoffverfügbarkeit im Boden und fördert das Kleewachstum sowie das Bodenleben.
Auf Ackerböden verbessert der Kalk vor allem die Bodenstruktur durch Verkittung von Ton
und Humus zu stabilen Bodenkrümeln und verbessert damit die Luftversorgung der
Wurzeln. Je leichter der Boden, je höher die Niederschläge und je länger der Boden
unbepflanzt bleibt (Schwarzbrache), desto höher sind die jährlichen
Auswaschungsverluste an Kalk. Andererseits erfolgt aber auch je nach geologischem
Ausgangsgestein eine gewisse Nachlieferung aus dem Boden.
Auf Ackerböden ist in Abhängigkeit von der Bewirtschaftung (Fruchtfolge) und der
Bodenschwere mit jährlichen Auswaschungsverlusten von 200 bis 400 kg CaO/ha und
darüber zu rechnen.
Auf Grünlandböden sind die Auswaschungsverluste geringer. Ferner erfolgt auch über die
Wirtschaftsdünger ein ständiger Rückfluss von ca. 75 kg CaO-Äquivalent je GVE/ha und
Jahr. Dies entspricht etwa 150 kg kohlensaurem Kalk. Durch sehr hohe Gehalte an
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Magnesium kann es zu höheren pH-Werten im Boden kommen. Der Kalkbedarf ist daher
stets in Verbindung mit Magnesium zu sehen.
Schwere Ackerböden (Ton-/Lehmböden) sind für rasch wirksame Kalke (Branntkalk,
Mischkalk) dankbar. Diese Kalke sind jedoch nicht Bio-konform. Bei derartigen Standorten
sollte zusätzlich ein Karbonattest auf freies Calcium durchgeführt werden.
Regelmäßige Erhaltungskalkung
Zur Stabilisierung des pH-Wertes sollten als Erhaltungskalkung am Ackerland ca. 1.000
bis 1.500 kg CaO alle drei bis vier Jahre in Abhängigkeit vom pH-Wert gegeben
werden.Auf magnesiumarmen Standorten (Granit, Gneis sowie sandigen Böden) sind
magnesiumhaltige Kalke zu verwenden.
Kalkungen sollen bevorzugt zu kalkliebenden Feldfrüchten wie zum Beispiel Mais, Klee,
Raps, Gerste und Weizen gegeben werden. Im Maisbau sollte speziell auf schweren,
kalten und zur Verdichtung neigenden Böden vor der Saat Brannt- oder Mischkalk in
Mengen von 1.500 bzw. 2.500 kg/ha gedüngt werden, denn der Mais stellt hohe
Anforderungen an die Keimtemperatur (mind. 8 bis 10 °C).
Kalk bewirkt eine gröbere Porung der Ackerkrume und fördert somit die Luftführung und
Erwärmbarkeit dieser Böden.
Im Dauergrünland benötigen vor allem intensiver genutzte Mehrschnittwiesen sowie
Böden mit pH-Werten unter 5,5 eine regelmäßige Erhaltungskalkung. Als Einzelgabe
sollten nicht mehr als 1.000 kg CaO (entspricht etwa 2.000 kg kohlensaurem Kalk)
gegeben werden.
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Einfluss auf Humusgehalte im Boden
Eine ausreichende Humusversorgung ist vor allem im Ackerbau wichtig.
Wirtschaftsdünger, Gründüngung und Ernterückstände verbessern die
Humusbilanz.Bodenbearbeitung und Niederschläge haben einen großen Einfluss auf das
Humusgleichgewicht. Je öfter ein Boden bearbeitet wird, umso höher ist auch der
Humusumsatz und Abbau, wobei sich für jeden Boden ein spezifisches
Humusgleichgewicht einstellt.
Die organische Substanz befindet sich in einem ständigen Abbau- und Umbauprozess,
wobei die leicht zersetzbare organische Substanz als "Nährhumus" für Bodenlebewesen
definiert wird. Nährhumus hat ein enges Verhältnis zwischen Kohlenstoff- und
Stickstoffanteilen (C/N- Verhältnis). Hingegen hat der "Dauerhumus", der schwarzbraun
gefärbt und schwer zersetzbar ist, ein weites C/N-Verhältnis.
Im Grünland gibt es in der Regel keinen Humusmangel, da aufgrund fehlender Ackerung
keine Oxidation (Sauerstoffeintrag) und kein Humusabbau erfolgen.Tabelle 3 zeigt, welche
Humusgehalte auf Ackerböden in Abhängigkeit von der Bodenschwere (Tongehalt) nicht
unterschritten werden sollten.
Die Bodenschwere ist ein Ausdruck für das Verhältnis von Sand, Schluff und Ton. Leichte
Böden haben unter 15 % Tonanteil, mittelschwere Böden 15 bis 25% und schwere Böden
über 25%.
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Pflanzenschutzmittel richtig lagern
Für Pflanzenschutzmittel gelten strenge Lagerbestimmungen. Worauf es im Detail
ankommt, weiß LK-Pflanzenschutzexpertin Vera Pachtrog.
Pflanzenschutzmittel müssen in verschlossenen und unbeschädigten
Originalverpackungen zusammen mit Beipacktexten aufbewahrt werden. Die Präparate
darf man keinesfalls in andere Behältnisse umfüllen. Die Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln ist nur erlaubt, wenn für diese eine Gebrauchsanweisung in
deutscher Sprache vorhanden ist. Unbefugte dürfen keinen Zutritt oder Zugriff zum Lager
haben. Lagerraum oder Lagerschrank müssen versperrt sein.
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Pflanzenschutzmittelregister
Das Lager ist mit Hilfe des österreichischen Pflanzenschutzmittelregisters, abrufbar unter
http://pmg.ages.at, regelmäßig auf Pflanzenschutzmittel zu kontrollieren, die über keine
aufrechte Zulassung mehr verfügen. Diese Präparate darf man nur bis zum Ende der
Aufbrauchsfrist am Betrieb lagern.
Spezielle Lagerbestimmung beachten
Darüber hinaus gelten für sehr giftige (T+), giftige (T), explosionsgefährliche,
brandfördernde, hoch entzündliche, leicht entzündliche und entzündliche
Pflanzenschutzmittel erweiterte Bestimmungen.
Diese Präparate muss man in einem oder mehreren fest angebrachten Metallschränken,
in geeigneten Lagerräumen oder in Metallcontainern im Freien lagern. Die Schränke oder
Container müssen aus unbrennbarem Material gefertigt sein. Lagerräume sind
brandbeständig (EI230C) mit einer brandhemmenden Tür (REI 90) auszuführen. Des
Weiteren müssen ein flüssigkeitsdichter, wannenförmiger Boden sowie eine ausreichende
Be- und Entlüftung vorhanden sein. Eine Lagerung zusammen mit Arzneimitteln,
Futtermitteln, Lebensmitteln oder sonstigen zum Verzehr durch Menschen oder Tiere
bestimmte Waren ist verboten.
Lagerräume oder -schränke müssen für Unbefugte unzugänglich sein. Deshalb ist das
Lager zu versperren.
Warnung vor giftigen Stoffen
Die richtige Kennzeichnung erfolgt mit Warnzeichen "Warnung vor giftigen Stoffen". Die
dreieckige Plakette mit schwarzem Totenkopf auf gelbem Hintergrund und schwarzem
Rand der Sozialversicherungsanstalt der Bauern erhältlich. Die Farbe Gelb muss
mindestens 50% der Oberfläche des Zeichens ausmachen. Außerdem ist ein
Handfeuerlöscher der Bauart "sechs Kilogramm ABC" bereitzuhalten.
Lager, in denen Gifte aufbewahrt werden, weisen an einer gut sichtbaren Stelle die
Rufnummer der Vergiftungszentrale, Tel. 01 406 43 43 auf. Diese muss auch beim
nächstgelegenen Festnetztelefon angebracht werden.
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Unser Tipp
Die Auffangkapazität von flüssigkeitsdichten, wannenförmigen Böden sollte zumindest 20
bis 30% der gelagerten Flüssigkeiten betragen.Werden viele Flüssigformulierungen
aufbewahrt, ist eine höhere Auffangkapazität empfehlenswert.Eine ausreichende Be- und
Entlüftung eines Lagerraumes ist üblicherweise durch Öffnungen oder Rohre mit 15 mal
15 bis 20 mal 20 Zentimetern möglich. Lagerschränke sollen Lüftungsschlitze aufweisen.
Gut zu wissen
Die genannten Lagerbestimmungen stellen gesetzliche Mindestanforderungen dar und
werden im Rahmen von Cross Compliance und ÖPUL am Betrieb
kontrolliert.Originalverpackungen und Beipacktexte enthalten stets Sicherheitshinweise.
Diese sind unabhängig von den gesetzlichen Mindestanforderungen ebenfalls unbedingt
einzuhalten.Die Anforderungen an eine sachgerechte Lagerung sind im NÖ
Pflanzenschutzmittelgesetz und der Giftverordnung geregelt. Die Gesetzestexte können
unter www.ris.bka.gv.at abgerufen werden.
Beitrag zum Umweltschutz
Die verantwortungsvolle Handhabung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln leistet
einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt und des Menschen. Die Lagerung stellt
hier einen wichtigen, gesetzlich geregelten Teilbereich dar. Leisten Sie Ihren Beitrag und
lagern Sie Ihre Pflanzenschutzmittel sachgerecht!