INHALT Tiere Rinder Futtermittel analysieren lassen 1 Geflügel Bio und Konventionell - Die Zeit für einen Einstieg in die Geflügelmast ist günstig Beratungsmappe Mastgeflügelhaltung 3 5 Recht & Steuer Soziales SVB bietet pflegenden Angehörigen 14 Tage Zeit für sich selbst 6 Österreich Agrarpolitik EU-Agrarhaushalt: Krisentopf als eiserne Reserve 7 Förderungen Allgemein Ackerstatuserhalt und Dauergrünlandwerdung 7 ÖPUL Prämienzuschlag für Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen auf Ackerflächen 10 Ausgleichszulage Wer erhält die Ausgleichszulage? 11 Pflanzen Grünland & Futterbau Grünland im Frühling - Wann düngen, wie pflegen? Die drei Regeln beim Nachsilieren: Gut angewelkt, sauber und kurz (3) 15 16 Obst- und Weinbau Weingesetz-Novelle mit Uhudler-Regelung im Ministerrat fixiert 17 Bodenschutz & Düngung Ergebnisse der Bodenuntersuchung richtig interpretieren 18 lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 1 Futtermittel analysieren lassen Die Kenntnis der Nährstoffgehalte der Futtermittel bildet die Basis für eine leistungsgerechte Nutztierfütterung. Futtermittel schwanken in ihren Inhaltsstoffen teilweise erheblich. Nur eine Futtermitteluntersuchung bringt hier Klarheit. Basis für eine Futtermittelanalyse ist eine korrekte Probenziehung. Dabei muss unbedingt ein repräsentatives Muster gezogen werden. Bei Grundfutter sind dafür spezielle Probenbohrer notwendig, wie sie beispielsweise von den Probenehmern des LfL OÖ verwendet werden. Bei Grassilagen sollte jeder Schnitt beprobt werden. Zumindest der erste Schnitt und die Folgeschnitte müssen getrennt untersucht werden. Nährstoffe Vor der Analyse der Nährstoffe wird jede Futterprobe eingewogen, im Trockenschrank über Nacht getrocknet und die Trockenmasse durch Rückwiegung bestimmt. Nach der Feinvermahlung können die einzelnen Nährstoffe nasschemisch oder mit einem Schnelltest bestimmt werden. Mit der nasschemischen Analyse können praktisch alle Futtermittel untersucht werden. Der Schnelltest funktioniert nicht bei allen Futtermitteln. Das Futtermittellabor Rosenau der Landwirtschaftskammer NÖ bietet aber seit einigen Jahren auch einen Schnelltest für die wichtigsten Grundfutter an. lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 2 Rohprotein: wird durch Bestimmung des Stickstoffgehaltes ermittelt. Aus dem N-Gehalt wird in Rohprotein (Eiweiß) umgerechnet. Davon werden weitere Parameter abgeleitet wie nutzbares Rohprotein, ruminale N-Bilanz, pansenstabiles Rohprotein.Rohfett: durch Extraktion wird der Gesamtfettgehalt bestimmt.Rohfaser: durch aufwendige Aufschlüsse mit Säure und Lauge wird der Rohfasergehalt ermittelt. Seit einigen Jahren werden auch spezielle Faserstoffgehalte wie NDF (Neutraldetergenzienfaser), ADF (Säuredetergenzienfaser) und ADL (Lignin) bestimmt, die in getrennten Arbeitsgängen analysiert werden müssen.Rohasche: durch mehrstündige Veraschung werden alle organischen Elemente entfernt, sodass der anorganische Rest übrig bleibt. Er bildet die Ausgangsbasis für die Mineralstoffbestimmung.N-freie Extraktstoffe: diese werden durch Abzug der N-haltigen Verbindungen berechnet. Werden die Faserstoffgehalte bestimmt, wird dieser Wert durch den moderneren Gehalt an NFC (Nichtfaserkohlenhydrate) ersetzt.Stärke: der Stärkegehalt wird in einem eigenen Arbeitsgang nasschemisch ermittelt.Zucker: ein weiterer Analysenschritt ist für die Bestimmung des Zuckergehaltes notwendig.Energie: aus den einzelnen Nährstoffen wird der Energiegehalt für jede Futterart separat berechnet. Daher ist auch die getrennte Analyse der verschiedenen Schnitte und Futterarten (Wiesengras, Klee, Luzerne usw.) notwendig. Mineralstoffe Zur Bestimmung der Mineralstoffe müssen die Futterproben durch einen speziellen Aufschluss vorbereitet werden.Mengenelemente: die Bestimmung von Calcium, Phosphor, Magnesium, Kalium und Natrium bildet die Basis für die richtige MineralfutterergänzungSpurenelemente: mit Eisen, Mangan, Zink und Kupfer werden wichtige Metalle bestimmt, die für den Stoffwechsel von Bedeutung sind. Gärqualität Bei Silagen ist die Untersuchung der Gärsäuren (Milchsäure, Essigsäure, Buttersäure), des pH-Wertes und des Ammoniakstickstoffes von Interesse. Mit dem DLG-Schlüssel wird die Silage nach Punkten qualitativ eingestuft und benotet. lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 3 Weitere Analysen Je nach Bedarf können eine Fülle weiterer Analysen im Futtermittellabor Rosenau beauftragt werden.Mikrobiologie: ist speziell bei Heuproben interessant. Es werden die Gehalte an Bakterien, Schimmel- und Schwärzepilzen sowie Hefen bestimmt.Toxikologie: besonders bei Getreide und Mais aber auch bei Maiskornsilagen und CCM ist die Bestimmung von Deoxynivalenol (DON) und Zearalenon (ZON) von Interesse.Carotin: zur Abklärung des Carotingehaltes in Grassilagen oder Heu macht eine Analyse absolut Sinn, bevor Kosten für spezielle Zusatzfutter aufgewendet werden.Die Kenntnis der Inhaltsstoffe der eingesetzten Futtermittel sollte für jeden Nutztierhalter zum Standard werden. Futtermittelanalysen sollten nicht erst dann angedacht werden, wenn Probleme im Stall auftreten. Vielmehr kann durch richtige Fütterung auf Basis von Futteruntersuchungen Schaden und Fehlfütterung von vornherein vermieden und Kosten gespart werden. Die Fütterungsberater der Landwirtschaftskammer stehen für Beratungen gerne zur Verfügung. Bio und Konventionell - Die Zeit für einen Einstieg in die Geflügelmast ist günstig Ständige Zuwächse im Geflügelfleischverbrauch und zunehmende Bevölkerungszahlen erfordern eine Steigerung der Geflügelerzeugung, um ein weiteres Absinken der Eigenversorgung zu stoppen. Anfang der 1960-iger Jahre betrug der Geflügelfleischkonsum pro Kopf und Jahr in Österreich weniger als 4 kg. Aktuell liegt dieser, noch immer steigerungsfähige Wert, bei 21,5 kg. Der Anstieg der Bevölkerung auf 9 Millionen Menschen bringt mehr Nachfrage und erfordert zusätzlich eine Steigerung Geflügelerzeugung. In den letzten Jahren gab es bei Masthühnern einen stetigen Rückgang der Versorgung aus inländischer Produktion. Seit 2010 ist diese von 90 auf 81 Prozent gesunken. Bei Truthühnern werden aktuell weniger als 40 Prozent in Österreich erzeugt. Bezogen auf alle Geflügelfleischarten (Masthühner, Truthühner, Gänse und Enten) liegt die Inlandsversorgung auf dem historischen Tiefstand von 67 Prozent. Daher werden ca. 14 Mio. Masthühner pro Jahr (lebend und in Form Geflügelfleischprodukten) nach Österreich importiert. Diese Menge entspricht ca. 2 Millionen Hühnermastplätzen. Bei einer Stallgröße von ca. 39.000 Masthühnern (bei Neubauten) würden 50 neue Betriebe zur vollständigen Inlandsversorgung benötigt. Neben der konventionellen Mast etabliert sich die Biogeflügelmast. Um die Inlandsversorgung wieder anzuheben werden Betriebe gesucht, die in die Erzeugung von Mast- oder Truthühnern in konventioneller oder biologischer Wirtschaftsweise einsteigen. In der konventionellen Mast werden in der Regel neue, freistehende Hallen errichtet. In der Biogeflügelmast können je nach Sparte auch bestehende Stallflächen eingebunden werden. lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 4 Informationsveranstaltung am 7. April 2016 Es kommen derzeit verstärkt Anfragen von Betrieben, die den Einstieg in die Geflügelmast, sei es Hendl oder Pute, überlegen. Für solche Betriebe soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung ein kompakter Überblick über wesentliche damit zusammenhängende Themen gegeben werden. Dazu gehören Fragen zur Zukunft der Geflügelmast, zu Standortvoraussetzungen, der Baugenehmigung, den Investitionskosten und erzielbaren Deckungsbeiträgen, der Investitionsförderung, den Vorgaben in der konventionellen oder der biologischen Erzeugung, der Erzeugergemeinschaften in diesem Sektor uvm. Termin: 7. April ab 13:00 Uhr Ort: Vortragssaal der BBK Wels (Messegelände Rennbahnstraße 15, 4600 Wels) Zu den einzelnen Fachthemen referieren die Fachberater der Landwirtschaftskammer OÖ, Ing. Martin Mayringer und Ing. Manuel Böhm, EZG/GGÖ Geschäftsführer Ing. Martin Pirklbauer und der Geschäftsführer der Arge Huhn&Co, Ing. Max Gala. Anmeldungen sind nicht erforderlich. Nach dieser Informationsveranstaltung besteht die Möglichkeit der Anmeldung für Exkursionen. Hühner- und Truthühnermastbetriebe (konventionell und biologischer Wirtschaftsweise) werden besucht, um die Produktion in der Praxis zu zeigen. Für Betriebe, die auf Basis dieser Erstinformation einen Einstieg in die Geflügelmast planen, werden später einzelbetriebliche Beratungen angeboten, um auf konkrete Betriebssituationen eingehen zu können. lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 5 Beratungsmappe Mastgeflügelhaltung Von der Wachtel bis zum Truthahn - Alles über Stallbau, Management, Betriebswirtschaft und Recht. Seit Herbst 2012 ist eine "Beratungsmappe Mastgeflügelhaltung" für praktizierende und zukünftige Mastgeflügelhalter sowie für Lehr- und Beratungskräfte erhältlich. Diese Unterlagen wurden von der LK Österreich mit einem Projektteam unter der Leitung von Max Gala von der Arbeitsgemeinschaft Huhn & Co zur Unterstützung der Geflügelproduzenten erstellt. Die Mappe enthält grundlegende Informationen zur Mastgeflügelhaltung für den Selbstversorger, den Direktvermarkter bis hin zu jenen Geflügelhaltern, welche mit Schlachtbetrieben zusammenarbeiten. Wichtige Branchenkennzahlen, Informationen über die Marktsituation, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und betriebswirtschaftliche Grundlagen sind ebenfalls ausführlich angeführt. Weitere Themen sind der Stallbau, das Haltungsmanagement vom Truthahn bis zur Ente, die Fütterung und die Tiergesundheit. Dem Sondergeflügel - Wachtel, Perlhuhn, Fasan und Fleischtaube - ist auch ein Kapitel gewidmet. Wichtige Abschnitte betreffen das Tierschutzgesetz, Umweltauflagen beim Bau von Geflügelställen oder steuerrechtliche Fragen, die von Geflügelhaltern berücksichtigt werden müssen. Die Mappe enthält auch Planungsbeispiele für Stallungen der verschiedenen Geflügelarten, befasst sich mit Fragen der Tiergesundheit, aber auch mit Markenprogrammen und vielem mehr. Die Broschüre umfasst 170 Seiten und kann um 25 Euro zuzüglich Versandspesen unter Tel. 05 0259 23404 oder per E-Mail unter [email protected] bestellt werden. lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 6 SVB bietet pflegenden Angehörigen 14 Tage Zeit für sich selbst Leere Batterien wieder auffüllen und hilfreiche Tipps für die Pflege erhalten. Erholung und Auszeit - das sind zwei Begriffe, die Menschen, die nahe Angehörige pflegen, kaum kennen. Viele dieser Personen neigen dazu, stets den Pflegling und die Familie in den Vordergrund zu stellen und sich selbst an die letzte Stelle zu setzen. Dass aber dieser Zielgruppe neben Wertschätzung und Anerkennung auch spezielle Gesundheitsangebote benötigt, hat die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) schon vor rund zwei Jahrzehnten erkannt und bietet ihnen eine zweiwöchige Auszeit als Präventionsmaßnahme an. "Ich kann nicht so lange weg" sollte dabei keine Ausrede sein, denn sehr häufig lässt sich eine Ersatzpflege innerhalb der Familie organisieren oder verschiedene Organisationen sowie Hilfsangebote, etwa für Kurzzeitpflege in einem Heim, ein Mobiler Hilfsdienst oder Nachbarschaftshilfe können in Anspruch genommen werden. Die Teilnehmer dieser Gesundheitsaktion erwartet neben der Möglichkeit zur körperlichen und seelischen Erholung auch hilfreiche Tipps von Fachreferenten für den Pflegealltag wie etwa praktisches Arbeiten am Krankenbett oder ein Gespräch mit einer Lebens- und Sozialberaterin. Außerdem haben die teilnehmenden Frauen und Männer die Möglichkeit, mit Personen in ähnlichen Situationen Erfahrungen auszutauschen. Die nächste Auszeit bietet die SVB von 28. Juni bis 12. Juli im Seminarhotel Kobleder in Mettmach (Oberösterreich) an. Nähere Informationen dazu gibt es im SVB-Kompetenzzentrum Gesundheitsaktionen unter der Tel.-Nr. 0732/7633-4370. lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 7 EU-Agrarhaushalt: Krisentopf als eiserne Reserve Europäische Kommission legt Vorschlag zur Finanzdisziplin 2017 vor. - Im Haushaltjahr 2017 will die EU-Kommission die Krisenreserve für die Landwirtschaft möglichst nicht antasten. Dennoch hat sie einen Vorschlag gemacht, um theoretisch auf die Krisenreserve zurückgreifen zu können. So werden die Direktzahlungen der Landwirte im Haushaltsjahr 2017 um 1,366744% gekürzt. Das betrifft alle Direktzahlungen von mehr als 2.000 Euro pro Betrieb. Auch die Landwirte in Rumänien und Bulgarien werden erstmals zur Finanzierung der Krisenreserve im EU-Agrarhaushalt herangezogen. Lediglich Kroatien bleibt noch außen vor. Die EU-Kommission muss bis Ende März ihren Vorschlag vorlegen, damit die Krisenreserve über 450 Mio. Euro im Budget 2017 überhaupt eingestellt werden kann. Für die Landwirte hat dies keine Auswirkung, da die Kürzung mit der Rückzahlung der ungenutzten Krisenreserve aus dem Jahr 2016 verrechnet wird. Die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament haben nun bis Ende Juni Zeit um die Kürzungsrate zu verändern oder zu übernehmen. Ackerstatuserhalt und Dauergrünlandwerdung Bei der Anbauplanung und für die Beantragung im Mehrfachantrag (MFA) sind geänderte Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Ackerstatuserhalt zu beachten. Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) haben sich die Vorgaben seit dem letzten Jahr geändert. Zu Dauergrünland zählen Flächen, die mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen bewachsen und mindestens fünf Jahre nicht Bestandteil einer Fruchtfolge sind. Der Wechsel von einer Ackerfutterkultur zu einer anderen Ackerfutterkultur führt nicht mehr zur Unterbrechung des Fünfjahreszeitraumes. Es muss zum Erhalt des Ackerstatus einer Fläche eine Ackerkultur angebaut und -kultiviert werden. Dies muss spätestens vor dem sechsten Mehrfachantrag erfolgen. Als Fruchtfolge gilt die Änderung des Pflanzenbestandes durch eine aktive Tätigkeit (Umbruch, Frässaat, Schlitzsaat) mit einer Änderung der Schlagnutzungsart im Mehrfachantrag zu einer Ackerkultur, z. B. Getreide, Mais. Neu ist, dass die Kulturen Klee, Luzerne und Kleegras als Ackerkulturen zählen. (Achtung: Nur bei einem Grasanteil von max. 40% und wenn die Anlage durch eine Reinsaat von Klee oder Luzerne oder Mischungen daraus erfolgt ist.) lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 8 Kleegras - besondere Bedingungen Damit Kleegras als Ackerkultur zählen kann, muss der Kleeanteil zumindest 60% im Bestand betragen. Bei der Aussaat ist zu beachten, dass nur Klee in Reinsaat (20- 40 kg) oder Mischungen verschiedener Kleearten angebaut werden dürfen. Eine Reinsaat gilt als Ackerkultur und erhält den -Ackerstatus aufrecht. Kleegrasflächen, welche diese Bedingungen erfüllen, müssen im MFA mit dem Code "LRS" (= Leguminosen Reinsaat) beantragt werden. Kleegras, welches durch Anbau einer Kleegrasmischung entsteht und max. 40% Grasanteil hat, ist im MFA genauso mit der Schlagnutzungsart "Kleegras", aber ohne Code zu beantragen. Diese Art des Kleegrases unterbricht nicht die Dauergrünlandwerdung, es gilt nicht als Ackerkultur. Es ist kein Code "LRS" zu setzen. Die Schlagnutzungsart ist aufgrund des Grasanteils max. 40% trotzdem korrekt. Dokumentation nachweisen Zum Nachweis der durchgeführten Fruchtfolgemaßnahme sind im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle Unterlagen vorzulegen. Dazu gehören Aufzeichnungen über die betroffenen Flächen mit Datum und Art der Maßnahme (z. B. Schlitzsaat), Art und Menge des Saatgutes und Rechnungen (z. B. Maschinenringbeleg, Saatgutbeleg), welche die Tätigkeit belegen können. Kann aufgrund besonderer Witterungsbedingungen der geforderte Kleeanteil von 60% nicht erreicht werden, muss die Fruchtfolgemaßnahme bis zum nächsten MFA wiederholt werden und kann bei Vor-Ort-Kontrollen auch in den Folgejahren geprüft werden. Wenn Getreide wie beispielsweise Roggen, Hafer, Gerste usw. bestandesbildend kultiviert und im MFA beantragt wird, unterbricht deren Anbau die Dauergrünlandwerdung. Die angebaute Kultur,z. B. Hafer, muss zumindest zwischen 15. Mai und 15. Juni den -Acker bestandesbildend bedecken und ortsüblich bewirtschaftet werden. Dabei ist auch eine Nutzung als Silage erlaubt. Handlungsbedarf vor Ablauf der Fünfjahresfrist kann auch für jene Betriebe zum MFA 2016 bestehen, die in den letzten Jahren immer zwischen Ackerfutter, z. B. Wechselwiese und Kleegras, gewechselt haben. Beispiel: Im Jahr 2014 erfolgte eine aktive Bestandesänderung von Wechselwiese auf Kleegras. Bis einschließlich MFA 2015 hat der Betrieb die bisherigen Bestimmungen eingehalten. Aufgrund der neuen Regelung muss vor dem MFA 2016 eine Ackerkultur folgen und damit eine Fruchtfolgetätigkeit gesetzt werden. lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 9 Von der Dauergrünlandwerdung ausgenommen Flächen mit bestimmten Codierungen im MFA sind von der Dauergrünlandwerdung ausgenommen. Für die Direktzahlung sind Grünbracheflächen mit dem Code "OVF" (= ökologische Vorrangflächen) bis max. 10% der Ackerfläche ausgenommen. Dies gilt für Betriebe, die zur Anlage von ökologischen Vorrangflächen (OVF) verpflichtet sind. Für ÖPUL-Teilnehmer sind folgende Flächen ausgenommen: Definition der Schlagnutzungen im Sinne des Ackerstatuserhalts Beispiele zum Erhalt des Ackerstatus Zusammenfassung Der Ackerstatus bleibt erhalten, wenn eine aktive Bestandesänderung vor dem sechsten MFA durchgeführt wird und eine andere als die davor beantragte Schlagnutzungsart beantragt wird (sofern Ackerkultur).Die Schlagnutzung muss auf eine Nicht-Ackerfutterfläche, wie z. B. Getreide, Mais, Soja, auf eine Leguminose in Reinsaat (Klee, Luzerne) oder auf Kleegras mit Code "LRS" geändert werden.Die Schlagnutzung "Kleegras" unterbricht die Dauergrünlandwerdung. -Allerdings nur, wenn der Anbau bzw. die Einsaat durch Klee oder Luzerne in Reinsaatstärke 20 bis 40 kg erfolgt. Der daraus entstandene Aufwuchs darf max. 40% Grasanteil aufweisen.Welche Maschinen für die aktive Bestandesänderung eingesetzt werden, obliegt dem Bewirtschafter. Vorsicht bei umbruchlosen Verfahren (z. B. Schlitzsaat)! Eine entsprechende Dokumentation ist unumgänglich.Weiterführende Information erhalten Sie im ausführlichen Merkblatt "Ackerstatuserhalt und Dauergrünlandwerdung (ab 2015)" der AMA auf der Homepage www.ama.at oder in der Landwirtschaftskammer. lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 10 Prämienzuschlag für Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen auf Ackerflächen Im MFA-Flächen bis spätestens 15. Mai zu beantragen. Im ÖPUL können bestimmte Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen auf Ackerflächen mit einem Prämienzuschlag abgegolten werden. Dieser setzt eine korrekte Beantragung im Mehrfachantrag (MFA)-Flächen voraus, teilt die AMA mit. Im Rahmen der Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" und "Biologische Wirtschaftsweise" besteht die Möglichkeit, freiwillig Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen anzulegen. Zusätzlich zur Maßnahmenprämie ("Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung - UBB" oder "Biologische Wirtschaftsweise") wird dafür ein Zuschlag von 120 Euro/ha gewährt. Die Anlage von Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen auf Ackerflächen hat bis spätestens 15. Mai des Kalenderjahres zu erfolgen. Ein Umbruch nach der Ernte ist erlaubt, der Umbruch darf jedoch frühestens am 1. Juli erfolgen. Wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände keine Ernte erfolgt, dann sind Umbruch, Pflegemahd oder Häckseln frühestens am 1. August erlaubt. Erfolgt die Anlage in einer Mischung mit nicht prämienfähigen Kulturen, besteht kein Anspruch auf den Zuschlag. Beantragung im MFA-Flächen Der Zuschlag ist auf bestimmte Kulturen beschränkt und erfordert jedenfalls die namentliche Angabe und den Code "BHG" in der Feldstücksliste des MFA-Flächen. Erfolgt eine Beantragung der Schlagnutzungsarten "Heilpflanze", "Gewürzpflanze", "Sonstige Ackerkulturen" oder "Klee" ist zusätzlich zum Code "BHG" im Zusatztext die jeweilige Kultur namentlich anzugeben, um den Prämienzuschlag lukrieren zu können. Einige Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen können ohne Zusatztext mit der jeweiligen Schlagnutzungsart beantragt werden. lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 11 Prämienfähige Kulturen Eine Auflistung sämtlicher Kulturen, für die der Prämienzuschlag gemäß der Sonderrichtlinie ÖPUL 2015 gewährt werden kann, ist unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Listen zu finden. Für Kulturen, die zur Saatgutproduktion autochthoner Wildpflanzen angelegt werden, gilt, dass diese in Österreich bodenständig und wildwachsend sein müssen. Das Ziel der Kultivierung muss eine Samennutzung/vegetative Vermehrung sein. Üblicherweise sind diese Pflanzen nicht in Standardsaatgutmischungen enthalten. Die in der oben genannten Liste aufgezählten Kulturen wurden bereits abgeklärt und sind jedenfalls zur Saatgutproduktion prämienfähig. Wer erhält die Ausgleichszulage? Welche Faktoren für die Zuerkennung der Ausgleichszulage (AZ) entscheidend sind, wie diese berechnet wird und was im MFA anzugeben ist. Die Ausgleichszulage (AZ) für benachteiligte Gebiete ist für Betriebe mit natürlicher Benachteiligung von großer Bedeutung. Die Beantragung erfolgt jährlich über den Mehrfachantrag Flächen (MFA). Seit 2015 wird die einzelbetriebliche Erschwernis nicht mehr über die Berghöfekatasterpunkte, sondern über Erschwernispunkte festgelegt. Um von der Ausgleichszulage profitieren zu können, müssen zumindest 2 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche im benachteiligten Gebiet bewirtschaftet werden. Die anteilige Almfutterfläche wird dabei mitberücksichtigt. Die Flächen müssen aktiv für die landwirtschaftliche Produktion genutzt werden. Eine für die Bewirtschaftung erforderliche Gebäude- und Maschinenausstattung muss vorhanden sein. Die Grundanforderungen an die Betriebsführung gemäß den Cross Compliance-Bestimmungen sind wie bisher einzuhalten. Die Höhe der Ausgleichszulage ist abhängig vom Betriebstyp, der Anzahl der Erschwernispunkte und der vorhandenen Fläche. lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 12 Faktor Betriebstyp Unterschieden wird zwischen Tierhalter und Nicht-Tierhalter. Als Tierhalter gelten Betriebe mit einer durchschnittlichen ganzjährigen Haltung von 0,3 RGVE pro ha landwirtschaftlicher Nutzfläche ohne anteilige Almfutterfläche. Zusätzlich muss ganzjährig zumindest ein raufutterverzehrendes Tier am Betrieb gehalten werden. Als Nicht-Tierhalter gilt ein Betrieb, wenn er den beschriebenen RGVE-Jahresdurchschnitt nicht erreicht bzw. nicht das ganze Jahr ein RGVE-Tier hält. Im MFA ist Letzteres unter "keine ganzjährige Haltung von RGVE" bekanntzugeben. Seit 2015 wird für alle bewirtschafteten Kulturen im benachteiligten Gebiet die AZ gewährt. Bis 2015 waren z. B. Weizenflächen nicht prämienfähig. Aufgrund einer neuen Degressionsregel reduziert sich jedoch die AZ in Abhängigkeit vom Ausmaß der bewirtschafteten Fläche. Faktor Flächen Ab einer Fläche von 70 ha wird keine AZ mehr gewährt. Die 70 ha werden getrennt nach Heimgutflächen und anteiligen Alm-/Gemeinschaftsweidefutterflächen berechnet. Daher sind beispielsweise 70 ha Heimgutfläche und 70 ha anteilige Almfutterfläche förderbar.Folgende Nutzungsarten erhalten keine AZ:Sonstige Grünlandflächen, Sonstige AckerflächenLSE-Flächenn 20-jährige StilllegungGeschützter Anbau (GA) auf SubstratForstflächenAlle Flächen mit dem Code "GI" (= Grundinanspruchnahme im öffentlichen Interesse)Grünlandbrachen (mit Ausnahme Code "WF"), Grünbrache (mit Ausnahme Code "WF" und "DIV") Berechnung der Ausgleichszulage Die Ausgleichszulage wird getrennt für den Heimbetrieb und für die anteilige Almfutterfläche für Almen und/oder Gemeinschaftsweiden berechnet. Für die Berechnung sind die ermittelten Erschwernispunkte, das bewirtschaftete Flächenausmaß im benachteiligten Gebiet und der Betriebstyp (Tierhalter, Nicht-Tierhalter) ausschlaggebend. Betriebe mit sehr geringen Erschwernissen unter fünf Punkten und/oder einer Bodenklimazahl über 45 werden mit 25 Euro pro ha bis max. 70 ha berechnet (= Heimbetrieb ohne Erschwernispunkte). Die Ausgleichszulage für Almen und/oder Gemeinschaftsweiden wird anhand der anteiligen Futterfläche gemäß Auftrieb berechnet. Je aufgetriebener RGVE werden max. 0,75 ha Futterfläche angerechnet, jedoch in Summe max. die vorhandene Futterfläche. Zusätzlich kann höchstens der doppelte Wert der prämienfähigen Heimfläche berücksichtigt werden. lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 13 Beispiel: Ein Betrieb hat 10 ha Heimfläche und treibt 30 RGVE auf eine Alm auf. Es können max. 20 ha Almfläche angerechnet werden, auch wenn die 30 RGVE in Summe 22,5 ha auslösen würden. Weiters werden für die Berechnung der Alm-AZ die Erschwernispunkte des Heimbetriebes verwendet. Die Summe der Ausgleichszulage für den Heimbetrieb und jene für die Alm und/oder Gemeinschaftsweide ergibt die einzelbetriebliche Ausgleichszulage (siehe Tab. 1 und 2). Faktor Erschwernispunkte Die Anzahl der Erschwernispunkte (früher BHK-Punkte) liefert das Ausmaß der auf den einzelnen Betrieb gegebenen Bewirtschaftungserschwernis. Die Punkte für die Hangneigung, die Trennstücke, den Klimawert der Hofstelle, die Seehöhe und die Bodenklimazahl ermittelt die AMA automatisch aus dem -INVEKOS-GIS bzw. auf Basis amtlicher Daten. lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 14 Was ist im MFA anzugeben? Im MFA ist bekanntzugeben, ob die Hofstelle mit Lkw, Pkw, Traktor oder nicht erreichbar ist. Als Lkw gelten in diesem Zusammenhang Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 15 Tonnen. Die Weglänge für die Weg-erhaltung ist nach Alleinerhalter bzw. Gemeinschaft getrennt, wenn zutreffend, anzugeben. Es ist unbedingt darauf zu achten, die korrekte Weglänge in km anzugeben. Bei Gemeinschaften ist die Weglänge gemäß Aufteilungsschlüssel anzugeben. Weiters ist im MFA, wenn zutreffend, die witterungsbedingte, im Durchschnitt der letzten zwei vor dem MFA-Jahr liegenden Kalenderjahre auftretende, ganztägige Abgeschnittenheit in Tagen anzugeben. Um die Angabe zu belegen, ist eine Bestätigung der Gemeinde beim MFA hochzuladen. Dazu soll das unter www.ama.at vorhandene Formular "Gemeindebestätigung Extremverhältnisse - Abgeschnittenheit" von den betroffenen Gemeinden verwendet werden. Wenn vorhanden, kann die Seilbahnerhaltung beantragt werden. Dabei muss es sich um eine Materialseilbahn handeln, welche zur Bewirtschaftung des Betriebes zum Einsatz kommt. Weiterführende Informationen beinhaltet das AMA-Merkblatt "Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteilige Gebiete (AZ)" zu finden auf www.ama.at oder in der Landwirtschaftskammer erhältlich. lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 15 Grünland im Frühling - Wann düngen, wie pflegen? Ab wann düngen erlaubt ist und wie man Pflegemaßnahmen vom Abschleppen bis zur Einsaat am besten durchführt, weiß LK-Fachfrau Martina Löffler. Für Dauergrünland und Wechselwiesen endet der Verbotszeitraum für Jauche, Gülle und Mineraldünger am 28. Februar. Auf durchgefrorenen, schneebedeckten, wassergesättigten oder überschwemmten Böden darf man auch außerhalb des Verbotszeitraumes keinen stickstoffhaltigen Dünger aufbringen. Betriebe, die an der ÖPUL-Maßnahme "UBB" teilnehmen, dürfen nicht vergessen, dass auf den Grünland-Biodiversitätsflächen vor der ersten Nutzung keine Düngung erlaubt ist. Da im Frühling der Boden noch kalt ist, liefert die Mineralisation wenig Nährstoffe nach. Die Gräser haben nur wenige Reserven in den Wurzeln gespeichert. Sobald der Boden befahrbar ist und die Gräser zu "spitzen" beginnen, kann man ihnen mit einer leichten Stickstoffgabe, aus verdünnter Gülle oder Jauche zu einem guten Start in die neue Vegetationsperiode verhelfen. Meist reichen zehn bis 15 Kubikmeter je Hektar. Abschleppen Auf Flächen mit vielen Maulwurfshügeln oder Wühlmausgängen, bei Festmistresten aus einer Herbstdüngung oder nach einer Gülledüngung ist das Abschleppen eine wichtige Pflegemaßnahme, ebenso die Erdhaufen zu verteilen und Stallmist- oder Güllereste zu zerkleinern. Vor allem, wenn der erste Aufwuchs siliert werden soll, hilft diese Pflegemaßnahme Futterverschmutzungen zu verringern. lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 16 Einsaaten Einsaaten sind auf Grünlandflächen deren Grasnarbe verletzt ist eine wichtige Pflegemaßnahme. Gründe für eine Narbenverletzung können Schäden durch Maulwürfe, Wühlmäuse und Wildschweine sowie offene Stellen durch Fahrspuren, Holzarbeiten oder Auswinterungsschäden sein. Lücken in der Grasnarbe sind mittels Einsaaten mit guten Futtergräsern zu schließen, ansonsten besiedeln sie rasch keimende Unkräuter. Die Wieseneinsaat kann man in Verbindung mit dem Abschleppen und einem aufgebauten Kleinsamenstreuer in einem Arbeitsgang erledigen. Ist eine flächige Einsaat oder Übersaat oder eine Erneuerung der Grünlands geplant, ist der Spätsommer der günstigere Zeitraum, da die Konkurrenz der Altnarbe im Frühling am höchsten ist. Die drei Regeln beim Nachsilieren: Gut angewelkt, sauber und kurz (3) Beim Nach- oder "Draufsilieren" sind zur Vermeidung einer Fehl- bzw. Nachgärung einige Punkte zu beachten. Grundsätzlich ist das Nachsilieren von Gras oder von Mais zwar nicht ideal, aber möglich. 1. Niemals nasses Futter draufsilieren Das neu zu konservierende Futter darf beim Verdichten keinen Sickersaft mehr abgeben, da sonst das darunterliegende Futter verdirbt. Es entsteht vor allem die Gefahr der Buttersäuregärung. Bei über 28 bis 30% Trockensubstanz entsteht kein Sickersaft mehr. Wenn die Gefahr eines Saftaustrittes (unter 28% TM) gegeben ist, so ist es besser, dieses Futter in Form eines Gärhaufens extra zu silieren, um das bereits einsilierte Futter nicht zu verderben. 2. Nur sauberes Futter nachsilieren Mit Erde verschmutztes Futter (Maulwurfhaufen, Rasierschnitt) oder Güllereste enthalten eine große Anzahl an für die Vergärung schädlichen Bakterien. Besonders Buttersäurebakterien wirken sich negativ auf den Gärverlauf aus. Buttersäurehältige Silage zeichnet sich durch einen unangenehmen Geruch (nach ranziger Butter) aus. lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 17 3. Zerkleinern und befüllen Generell und insbesondere beim Nachsilieren gilt: Je kürzer das Futter beim Einsilieren, desto leichter ist das Verdichten. Bei Flachsilos sollte so viel Futter nachsiliert werden, dass die neue draufkommende Futterschicht 30 (bis 40) cm verdichtet beträgt. Konservierungsverluste Kurze Feldzeiten, wenig Zetten und Wenden, rasches Befüllen und Verdichten sowie eine luftdichte Abdeckung des Silos sind die wichtigsten Maßnahmen zur Verringerung von Konservierungsverlusten. Ziel ist es, die Konservierungsverluste möglichst auf unter 10 bis 15% zu drosseln. Beste Qualität erzeugen: Das Einmaleins einer guten Silage (1) Vom Feld bis zum Futtertisch: Ernten, pressen und entnehmen (2) Für Risikobedingungen Silierzusätze gezielt einsetzen (4) Weingesetz-Novelle mit Uhudler-Regelung im Ministerrat fixiert Verbesserte Herkunftsbestimmungen - Rechtssicherheit für Uhudler. Zentrale Punkte der heute im Ministerrat beschlossenen Weingesetznovelle betreffen die verbesserte Abgrenzung und Benennung von Herkunftsbezeichnungen, die Anpassung des Hektarhöchstertrages aufgrund der neuen europaweit standardisierten Flächenermittlung sowie die möglichst einfache Verwaltung des Rebflächen-Verzeichnisses. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird zudem ermächtigt, eine Sektverordnung zu erlassen, welche unterschiedliche Qualitätsstufen nach internationalem Vorbild ermöglicht. Die Novelle wird jetzt im Parlament behandelt. Ein weiterer Punkt betrifft den Uhudler: Bestimmte dieser burgenländischen Weinspezialität zugrundeliegende Rebsorten sind nach EU-Recht nicht zulässig. Auch die Zuordnung von artverwandten Reben aus einer Kreuzung auf Großeltern-Ebene oder noch weiter zurückliegend (beispielsweise Sorten wie Concord, Ripatella, Delaware und Elvira) ist rechtlich umstritten. Daher wird im Weingesetz ein Sicherheitsnetz für jene Uhudlerweine eingeführt, die aus nicht klassifizierbaren Rebsorten erzeugt werden. Uhudler aus derartigen Sorten kann künftig weiterhin als Obstwein vermarktet werden. lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 18 Ergebnisse der Bodenuntersuchung richtig interpretieren Die chemisch-analytische Bodenuntersuchung ist eines der wichtigsten Kontrollinstrumente zur Beobachtung der Nährstoffversorgung von Pflanzen. Im Folgenden einige Hinweise zur Interpretation von Bodenuntersuchungsergebnissen. Ziel der anspruchsvollen Maßnahme Pflanzendüngung ist es, die Nährstoffe standortgerecht einzubrinen und die Kosten zu minimieren. Vor allem der Einsatz von Mineraldünger muss gezielt erfolgen. Es ist darauf zu achten, die Erträge und Erlöse zu optimieren, gute Qualität der erzeugten Produkte zu -sichern und im Rahmen einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft die Umwelt zu schonen. Als wichtigstes Kontrollinstrument der Nährstoffversorgung dient neben der Beobachtung des Pflanzenwachstums und der mechanisch-physikalischen Bodenzustands-bestimmung, z. B. über die Spatenprobe, die chemisch-analytische Bodenuntersuchung. Bodenprobenaktion 2015 Die Bodenprobenaktion 2015 wurde in einer umfangreichen Projektkooperation zwischen Landwirtschaftskammer Kärnten, Kärntner Lagerhäusern und Maschinenring ins Leben gerufen. Die Finanzierung wurde durch die vorher angeführten Betriebe und durch das Agrarreferat der Kärntner Landesregierung, Agrarlandesrat Dipl.-Ing. Christian Benger, gewährleistet. Im Rahmen der Bodenprobenaktion -haben insgesamt 1.261 Teilnehmer 1.837 Bodenproben, davon 898 Acker- und 939 Grünlandbodenproben, untersuchen lassen. Damit das Untersuchungs-ergebnis besser verstanden wird und um die eventuell notwendigen Düngungsmaßnahmen entsprechend zu gestalten, empfiehlt es sich, die folgenden Hinweise zu beachten. Bei der Düngung müssen unbedingt die einzelnen ÖPUL-Maßnahmen eingehalten werden. lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 19 pH-Wert und Kalkdüngung Durch die Bestimmung des pH-Wertes wird indirekt auch der Kalkbedarf bestimmt. Als Erhaltungskalkung sollten:ca. 1.000 kg CaO alle 3 Jahre am Acker ca. 1.000 kg CaO alle 4 Jahre am Grünland gegeben werden. Bei der Auswahl eines geeigneten Kalkes ist folgendes zu beachten: Wirkungsgeschwindigkeit der KalkformBranntkalk: sehr rasch wirksamMischkalk: rasch und nachhaltigKohlensaurer Kalk: sehr langsam wirksamVermahlungsgrad: je feiner, desto besserAuf eine regelmäßige Kalkversorgung sollte im Besonderen bei Anbau von Leguminosen (Klee, Luzerne, Erbse, Soja) und Gerste geachtet werden. Phosphor- und Kaligehalt Der Phosphor- und Kaligehalt des Bodens wird in mg/1.000 g Feinboden angegeben. Will man den Pflanzennährstoffgehalt im Boden um 1 mg erhöhen, so müssen rund 30 kg an Reinnährstoffen gedüngt werden. Die Einteilung der Werte erfolgt in Gehaltsklassen. Das Erreichen der Gehaltsklassen ist nicht als oberstes Ziel in der Düngung zu verstehen. Es kommt vielmehr darauf an, wie ein Boden die Nährstoffe umsetzt und an die Pflanzen weitergibt. Gehaltsklassen dienen als wichtige Orientierungshilfe bei der Bemessung der Nährstoffgaben. Bedeutung von Phosphor Die regulative Wirkung von Phosphor besteht v. a. im Transport, in der Speicherung und in der Freisetzung von Energie. Das Wurzelwachstum speziell junger Pflanzen wird angeregt. Mangelerscheinungen äußern sich in gehemmtem Wachstum, dunkelgrünen bis rötlichen Verfärbungen der Pflanzen. Starker Mangel kann Wachstumsstillstand und zu geringe Blütenansätze hervorrufen. Dies führt zu verminderter Fruchtbildung und geringeren Erträgen. Die Widerstandsfähigkeit der Pflanzen wird vermindert. Die Winterfestigkeit geht zurück. Die P-Auswaschung ist aufgrund der geringen Löslichkeit in den meisten Fällen außerordentlich niedrig. Sie liegt zwischen null und fünf kg pro ha. Jedoch kritisch zu sehen ist eine oberflächliche Abschwemmung (Mineraldünger) in Hanglagen. lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 20 Bedeutung von Kalium Kalium ist für die Pflanze in ers-ter Linie für die Regulatorwirkung verantwortlich. Die Kalium-Ionen erhöhen die Zellsaftkonzentrationen und verbessern dadurch die Wasseraufnahme und das Wasserhaltevermögen in der Pflanze. Kalium fördert die Standfestigkeit sowie die allgemeine Widerstandsfestigkeit (Frost, Hitze und Pilzinfektionen). Die Kaliumaufnahme erfolgt rasch. Bei K-Mangel werden die Blätter vom Rand her braun und sind nach oben gebogen. Interpretation der Gehaltsklasse Die folgenden Aussagen gelten sinngemäß auch für Kali:Gehaltsklasse A: In dieser Gehaltsstufe ist es sinnvoll, bei phosphorbedürftigen Kulturen (Mais, Leguminosen) über den Entzug zu düngen. Dabei sollte in etwa das 1,5-fache des Entzuges angestrebt werden. Bei allen übrigen Kulturen sollte in etwa der Entzug gedüngt werden. Ein Aufdüngen in höhere Gehaltsklassen ist lediglich bis Stufe B sinnvoll.Gehaltsklasse B und C: Eine Düngung nach dem Entzug der Fruchtfolge ist durchaus ausreichend.Gehaltsklasse D: Die Düngung sollte den Entzug nicht mehr überschreiten. Eine -Reduktion auf den halben Entzug empfiehlt sich. Auf eine mineralische Düngung soll verzichtet werden.Gehaltsklasse E: Ab der Gehaltsklasse E sollte auch bei ausschließlicher Anwendung von Wirtschaftsdüngern geachtet werden, dass die Düngegabe den Entzug nicht mehr überschreiten. Magnesiumgehalt Die Gehaltsklassen für Magnesium werden ebenso wie bei Kali in Abhängigkeit von der Bodenschwere eingeteilt und in mg/1000 g Feinboden angegeben. Die Beurteilung der Gehaltsklassen erfolgt gleich wie bei Phosphor und Kali. Magnesium wird ebenso wie Kalzium (Kalk) ausgewaschen und ist meist laufend mit der Erhaltungskalkung oder mit Mineraldünger zuzuführen. lko.at/Newsletter vom 31.03.2016 Seite 21 Humusgehalt Der Humusgehalt hat vor allem im Ackerbau einen hohen Stellenwert. Unzureichende Gehalte wirken sich nachhaltig auf Puffervermögen, Krümelstruktur, Luft und Wasserführung, Nährstoffnachlieferung aus. Durch gezielte Zufuhr von organischer Substanz über Wirtschaftsdünger, Kompost, Gründüngung, Ernterückstände und Strohdüngung kann die Humussituation verbessert werden. Weiters hat die Bodenbearbeitung einen Einfluss auf den Humusgehalt. Je öfter bearbeitet wird, umso höher der Abbau. Für die Düngeplanerstellung steht Ihnen die Pflanzenbauabteilung unter 0463/58 50 1421 gerne zur Verfügung. LK Düngerechner Düngeplaner der AGES Bodenuntersuchung_richtig_interpretieren Richtlinien für die sachgerechte Dünung
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