INHALT Tiere Rinder Geflügel Recht & Steuer Soziales Österreich

INHALT
Tiere
Rinder
Futtermittel analysieren lassen
1
Geflügel
Bio und Konventionell - Die Zeit für einen Einstieg in die
Geflügelmast ist günstig
Beratungsmappe Mastgeflügelhaltung
3
5
Recht & Steuer
Soziales
SVB bietet pflegenden Angehörigen 14 Tage Zeit für sich
selbst
6
Österreich
Agrarpolitik
EU-Agrarhaushalt: Krisentopf als eiserne Reserve
7
Förderungen
Allgemein
Ackerstatuserhalt und Dauergrünlandwerdung
7
ÖPUL
Prämienzuschlag für Blühkulturen sowie Heil- und
Gewürzpflanzen auf Ackerflächen
10
Ausgleichszulage
Wer erhält die Ausgleichszulage?
11
Pflanzen
Grünland & Futterbau
Grünland im Frühling - Wann düngen, wie pflegen?
Die drei Regeln beim Nachsilieren: Gut angewelkt,
sauber und kurz (3)
15
16
Obst- und Weinbau
Weingesetz-Novelle mit Uhudler-Regelung im Ministerrat
fixiert
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Bodenschutz & Düngung
Ergebnisse der Bodenuntersuchung richtig
interpretieren
18
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Futtermittel analysieren lassen
Die Kenntnis der Nährstoffgehalte der Futtermittel bildet die Basis für eine
leistungsgerechte Nutztierfütterung.
Futtermittel schwanken in ihren Inhaltsstoffen teilweise
erheblich. Nur eine Futtermitteluntersuchung bringt hier
Klarheit. Basis für eine Futtermittelanalyse ist eine korrekte
Probenziehung. Dabei muss unbedingt ein repräsentatives
Muster gezogen werden. Bei Grundfutter sind dafür spezielle
Probenbohrer notwendig, wie sie beispielsweise von den
Probenehmern des LfL OÖ verwendet werden. Bei
Grassilagen sollte jeder Schnitt beprobt werden. Zumindest
der erste Schnitt und die Folgeschnitte müssen getrennt
untersucht werden.
Nährstoffe
Vor der Analyse der Nährstoffe wird jede Futterprobe eingewogen, im Trockenschrank
über Nacht getrocknet und die Trockenmasse durch Rückwiegung bestimmt. Nach der
Feinvermahlung können die einzelnen Nährstoffe nasschemisch oder mit einem
Schnelltest bestimmt werden. Mit der nasschemischen Analyse können praktisch alle
Futtermittel untersucht werden. Der Schnelltest funktioniert nicht bei allen Futtermitteln.
Das Futtermittellabor Rosenau der Landwirtschaftskammer NÖ bietet aber seit einigen
Jahren auch einen Schnelltest für die wichtigsten Grundfutter an.
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Rohprotein: wird durch Bestimmung des Stickstoffgehaltes ermittelt. Aus dem N-Gehalt
wird in Rohprotein (Eiweiß) umgerechnet. Davon werden weitere Parameter abgeleitet wie
nutzbares Rohprotein, ruminale N-Bilanz, pansenstabiles Rohprotein.Rohfett: durch
Extraktion wird der Gesamtfettgehalt bestimmt.Rohfaser: durch aufwendige Aufschlüsse
mit Säure und Lauge wird der Rohfasergehalt ermittelt. Seit einigen Jahren werden auch
spezielle Faserstoffgehalte wie NDF (Neutraldetergenzienfaser), ADF
(Säuredetergenzienfaser) und ADL (Lignin) bestimmt, die in getrennten Arbeitsgängen
analysiert werden müssen.Rohasche: durch mehrstündige Veraschung werden alle
organischen Elemente entfernt, sodass der anorganische Rest übrig bleibt. Er bildet die
Ausgangsbasis für die Mineralstoffbestimmung.N-freie Extraktstoffe: diese werden durch
Abzug der N-haltigen Verbindungen berechnet. Werden die Faserstoffgehalte bestimmt,
wird dieser Wert durch den moderneren Gehalt an NFC (Nichtfaserkohlenhydrate)
ersetzt.Stärke: der Stärkegehalt wird in einem eigenen Arbeitsgang nasschemisch
ermittelt.Zucker: ein weiterer Analysenschritt ist für die Bestimmung des Zuckergehaltes
notwendig.Energie: aus den einzelnen Nährstoffen wird der Energiegehalt für jede
Futterart separat berechnet. Daher ist auch die getrennte Analyse der verschiedenen
Schnitte und Futterarten (Wiesengras, Klee, Luzerne usw.) notwendig.
Mineralstoffe
Zur Bestimmung der Mineralstoffe müssen die Futterproben durch einen speziellen
Aufschluss vorbereitet werden.Mengenelemente: die Bestimmung von Calcium, Phosphor,
Magnesium, Kalium und Natrium bildet die Basis für die richtige
MineralfutterergänzungSpurenelemente: mit Eisen, Mangan, Zink und Kupfer werden
wichtige Metalle bestimmt, die für den Stoffwechsel von Bedeutung sind.
Gärqualität
Bei Silagen ist die Untersuchung der Gärsäuren (Milchsäure, Essigsäure, Buttersäure),
des pH-Wertes und des Ammoniakstickstoffes von Interesse. Mit dem DLG-Schlüssel wird
die Silage nach Punkten qualitativ eingestuft und benotet.
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Weitere Analysen
Je nach Bedarf können eine Fülle weiterer Analysen im Futtermittellabor Rosenau
beauftragt werden.Mikrobiologie: ist speziell bei Heuproben interessant. Es werden die
Gehalte an Bakterien, Schimmel- und Schwärzepilzen sowie Hefen bestimmt.Toxikologie:
besonders bei Getreide und Mais aber auch bei Maiskornsilagen und CCM ist die
Bestimmung von Deoxynivalenol (DON) und Zearalenon (ZON) von Interesse.Carotin: zur
Abklärung des Carotingehaltes in Grassilagen oder Heu macht eine Analyse absolut Sinn,
bevor Kosten für spezielle Zusatzfutter aufgewendet werden.Die Kenntnis der Inhaltsstoffe
der eingesetzten Futtermittel sollte für jeden Nutztierhalter zum Standard werden.
Futtermittelanalysen sollten nicht erst dann angedacht werden, wenn Probleme im Stall
auftreten. Vielmehr kann durch richtige Fütterung auf Basis von Futteruntersuchungen
Schaden und Fehlfütterung von vornherein vermieden und Kosten gespart werden.
Die Fütterungsberater der Landwirtschaftskammer stehen für Beratungen gerne zur
Verfügung.
Bio und Konventionell - Die Zeit für einen Einstieg in die Geflügelmast
ist günstig
Ständige Zuwächse im Geflügelfleischverbrauch und zunehmende Bevölkerungszahlen
erfordern eine Steigerung der Geflügelerzeugung, um ein weiteres Absinken der
Eigenversorgung zu stoppen.
Anfang der 1960-iger Jahre betrug der Geflügelfleischkonsum pro Kopf und Jahr in
Österreich weniger als 4 kg.
Aktuell liegt dieser, noch immer steigerungsfähige Wert, bei 21,5 kg. Der Anstieg der
Bevölkerung auf 9 Millionen Menschen bringt mehr Nachfrage und erfordert zusätzlich
eine Steigerung Geflügelerzeugung. In den letzten Jahren gab es bei Masthühnern einen
stetigen Rückgang der Versorgung aus inländischer Produktion. Seit 2010 ist diese von 90
auf 81 Prozent gesunken. Bei Truthühnern werden aktuell weniger als 40 Prozent in
Österreich erzeugt. Bezogen auf alle Geflügelfleischarten (Masthühner, Truthühner,
Gänse und Enten) liegt die Inlandsversorgung auf dem historischen Tiefstand von 67
Prozent.
Daher werden ca. 14 Mio. Masthühner pro Jahr (lebend und in Form
Geflügelfleischprodukten) nach Österreich importiert. Diese Menge entspricht ca. 2
Millionen Hühnermastplätzen. Bei einer Stallgröße von ca. 39.000 Masthühnern (bei
Neubauten) würden 50 neue Betriebe zur vollständigen Inlandsversorgung benötigt.
Neben der konventionellen Mast etabliert sich die Biogeflügelmast. Um die
Inlandsversorgung wieder anzuheben werden Betriebe gesucht, die in die Erzeugung von
Mast- oder Truthühnern in konventioneller oder biologischer Wirtschaftsweise einsteigen.
In der konventionellen Mast werden in der Regel neue, freistehende Hallen errichtet. In der
Biogeflügelmast können je nach Sparte auch bestehende Stallflächen eingebunden
werden.
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Informationsveranstaltung am 7. April 2016
Es kommen derzeit verstärkt Anfragen von Betrieben, die den Einstieg in die
Geflügelmast, sei es Hendl oder Pute, überlegen. Für solche Betriebe soll im Rahmen
einer Informationsveranstaltung ein kompakter Überblick über wesentliche damit
zusammenhängende Themen gegeben werden. Dazu gehören Fragen zur Zukunft der
Geflügelmast, zu Standortvoraussetzungen, der Baugenehmigung, den Investitionskosten
und erzielbaren Deckungsbeiträgen, der Investitionsförderung, den Vorgaben in der
konventionellen oder der biologischen Erzeugung, der Erzeugergemeinschaften in diesem
Sektor uvm.
Termin: 7. April ab 13:00 Uhr Ort: Vortragssaal der BBK Wels (Messegelände Rennbahnstraße 15, 4600 Wels)
Zu den einzelnen Fachthemen referieren die Fachberater
der Landwirtschaftskammer OÖ, Ing. Martin Mayringer und
Ing. Manuel Böhm, EZG/GGÖ Geschäftsführer Ing. Martin
Pirklbauer und der Geschäftsführer der Arge Huhn&Co, Ing.
Max Gala. Anmeldungen sind nicht erforderlich. Nach dieser
Informationsveranstaltung besteht die Möglichkeit der
Anmeldung für Exkursionen. Hühner- und
Truthühnermastbetriebe (konventionell und biologischer
Wirtschaftsweise) werden besucht, um die Produktion in der Praxis zu zeigen. Für
Betriebe, die auf Basis dieser Erstinformation einen Einstieg in die Geflügelmast planen,
werden später einzelbetriebliche Beratungen angeboten, um auf konkrete
Betriebssituationen eingehen zu können.
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Beratungsmappe Mastgeflügelhaltung
Von der Wachtel bis zum Truthahn - Alles über Stallbau, Management, Betriebswirtschaft
und Recht.
Seit Herbst 2012 ist eine "Beratungsmappe
Mastgeflügelhaltung" für praktizierende und zukünftige
Mastgeflügelhalter sowie für Lehr- und Beratungskräfte
erhältlich. Diese Unterlagen wurden von der LK Österreich
mit einem Projektteam unter der Leitung von Max Gala von
der Arbeitsgemeinschaft Huhn & Co zur Unterstützung der
Geflügelproduzenten erstellt.
Die Mappe enthält grundlegende Informationen zur
Mastgeflügelhaltung für den Selbstversorger, den
Direktvermarkter bis hin zu jenen Geflügelhaltern, welche
mit Schlachtbetrieben zusammenarbeiten.
Wichtige Branchenkennzahlen, Informationen über die
Marktsituation, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und
betriebswirtschaftliche Grundlagen sind ebenfalls ausführlich
angeführt. Weitere Themen sind der Stallbau, das Haltungsmanagement vom Truthahn bis
zur Ente, die Fütterung und die Tiergesundheit.
Dem Sondergeflügel - Wachtel, Perlhuhn, Fasan und Fleischtaube - ist auch ein Kapitel
gewidmet. Wichtige Abschnitte betreffen das Tierschutzgesetz, Umweltauflagen beim Bau
von Geflügelställen oder steuerrechtliche Fragen, die von Geflügelhaltern berücksichtigt
werden müssen.
Die Mappe enthält auch Planungsbeispiele für Stallungen der verschiedenen
Geflügelarten, befasst sich mit Fragen der Tiergesundheit, aber auch mit
Markenprogrammen und vielem mehr.
Die Broschüre umfasst 170 Seiten und kann um 25 Euro zuzüglich Versandspesen unter
Tel. 05 0259 23404 oder per E-Mail unter [email protected] bestellt werden.
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SVB bietet pflegenden Angehörigen 14 Tage Zeit für sich selbst
Leere Batterien wieder auffüllen und hilfreiche Tipps für die Pflege erhalten.
Erholung und Auszeit - das sind zwei Begriffe, die
Menschen, die nahe Angehörige pflegen, kaum kennen.
Viele dieser Personen neigen dazu, stets den Pflegling und
die Familie in den Vordergrund zu stellen und sich selbst an
die letzte Stelle zu setzen. Dass aber dieser Zielgruppe
neben Wertschätzung und Anerkennung auch spezielle
Gesundheitsangebote benötigt, hat die
Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) schon vor
rund zwei Jahrzehnten erkannt und bietet ihnen eine
zweiwöchige Auszeit als Präventionsmaßnahme an. "Ich kann nicht so lange weg" sollte
dabei keine Ausrede sein, denn sehr häufig lässt sich eine Ersatzpflege innerhalb der
Familie organisieren oder verschiedene Organisationen sowie Hilfsangebote, etwa für
Kurzzeitpflege in einem Heim, ein Mobiler Hilfsdienst oder Nachbarschaftshilfe können in
Anspruch genommen werden.
Die Teilnehmer dieser Gesundheitsaktion erwartet neben der Möglichkeit zur körperlichen
und seelischen Erholung auch hilfreiche Tipps von Fachreferenten für den Pflegealltag wie
etwa praktisches Arbeiten am Krankenbett oder ein Gespräch mit einer Lebens- und
Sozialberaterin. Außerdem haben die teilnehmenden Frauen und Männer die Möglichkeit,
mit Personen in ähnlichen Situationen Erfahrungen auszutauschen.
Die nächste Auszeit bietet die SVB von 28. Juni bis 12. Juli im Seminarhotel Kobleder in
Mettmach (Oberösterreich) an. Nähere Informationen dazu gibt es im
SVB-Kompetenzzentrum Gesundheitsaktionen unter der Tel.-Nr. 0732/7633-4370.
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EU-Agrarhaushalt: Krisentopf als eiserne Reserve
Europäische Kommission legt Vorschlag zur Finanzdisziplin 2017 vor.
- Im Haushaltjahr 2017 will die EU-Kommission die
Krisenreserve für die Landwirtschaft möglichst nicht
antasten. Dennoch hat sie einen Vorschlag gemacht, um
theoretisch auf die Krisenreserve zurückgreifen zu können.
So werden die Direktzahlungen der Landwirte im
Haushaltsjahr 2017 um 1,366744% gekürzt. Das betrifft alle
Direktzahlungen von mehr als 2.000 Euro pro Betrieb. Auch
die Landwirte in Rumänien und Bulgarien werden erstmals
zur Finanzierung der Krisenreserve im EU-Agrarhaushalt
herangezogen. Lediglich Kroatien bleibt noch außen vor. Die EU-Kommission muss bis
Ende März ihren Vorschlag vorlegen, damit die Krisenreserve über 450 Mio. Euro im
Budget 2017 überhaupt eingestellt werden kann. Für die Landwirte hat dies keine
Auswirkung, da die Kürzung mit der Rückzahlung der ungenutzten Krisenreserve aus dem
Jahr 2016 verrechnet wird. Die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament haben nun
bis Ende Juni Zeit um die Kürzungsrate zu verändern oder zu übernehmen.
Ackerstatuserhalt und Dauergrünlandwerdung
Bei der Anbauplanung und für die Beantragung im Mehrfachantrag (MFA) sind geänderte
Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Ackerstatuserhalt zu beachten. Aufgrund
einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) haben sich die Vorgaben seit
dem letzten Jahr geändert.
Zu Dauergrünland zählen Flächen, die mit Gras oder
anderen Grünfutterpflanzen bewachsen und mindestens fünf
Jahre nicht Bestandteil einer Fruchtfolge sind. Der Wechsel
von einer Ackerfutterkultur zu einer anderen
Ackerfutterkultur führt nicht mehr zur Unterbrechung des
Fünfjahreszeitraumes. Es muss zum Erhalt des Ackerstatus
einer Fläche eine Ackerkultur angebaut und -kultiviert
werden. Dies muss spätestens vor dem sechsten
Mehrfachantrag erfolgen.
Als Fruchtfolge gilt die Änderung des Pflanzenbestandes durch eine aktive Tätigkeit
(Umbruch, Frässaat, Schlitzsaat) mit einer Änderung der Schlagnutzungsart im
Mehrfachantrag zu einer Ackerkultur, z. B. Getreide, Mais.
Neu ist, dass die Kulturen Klee, Luzerne und Kleegras als Ackerkulturen zählen. (Achtung:
Nur bei einem Grasanteil von max. 40% und wenn die Anlage durch eine Reinsaat von
Klee oder Luzerne oder Mischungen daraus erfolgt ist.)
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Kleegras - besondere Bedingungen
Damit Kleegras als Ackerkultur zählen kann, muss der
Kleeanteil zumindest 60% im Bestand betragen. Bei der
Aussaat ist zu beachten, dass nur Klee in Reinsaat (20- 40
kg) oder Mischungen verschiedener Kleearten angebaut
werden dürfen. Eine Reinsaat gilt als Ackerkultur und erhält
den -Ackerstatus aufrecht. Kleegrasflächen, welche diese
Bedingungen erfüllen, müssen im MFA mit dem Code "LRS"
(= Leguminosen Reinsaat) beantragt werden.
Kleegras, welches durch Anbau einer Kleegrasmischung entsteht und max. 40%
Grasanteil hat, ist im MFA genauso mit der Schlagnutzungsart "Kleegras", aber ohne
Code zu beantragen. Diese Art des Kleegrases unterbricht nicht die
Dauergrünlandwerdung, es gilt nicht als Ackerkultur. Es ist kein Code "LRS" zu setzen.
Die Schlagnutzungsart ist aufgrund des Grasanteils max. 40% trotzdem korrekt.
Dokumentation nachweisen
Zum Nachweis der durchgeführten Fruchtfolgemaßnahme
sind im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle Unterlagen vorzulegen.
Dazu gehören Aufzeichnungen über die betroffenen Flächen
mit Datum und Art der Maßnahme (z. B. Schlitzsaat), Art
und Menge des Saatgutes und Rechnungen (z. B.
Maschinenringbeleg, Saatgutbeleg), welche die Tätigkeit
belegen können.
Kann aufgrund besonderer Witterungsbedingungen der geforderte Kleeanteil von 60%
nicht erreicht werden, muss die Fruchtfolgemaßnahme bis zum nächsten MFA wiederholt
werden und kann bei Vor-Ort-Kontrollen auch in den Folgejahren geprüft werden.
Wenn Getreide wie beispielsweise Roggen, Hafer, Gerste usw. bestandesbildend kultiviert
und im MFA beantragt wird, unterbricht deren Anbau die Dauergrünlandwerdung. Die
angebaute Kultur,z. B. Hafer, muss zumindest zwischen 15. Mai und 15. Juni den -Acker
bestandesbildend bedecken und ortsüblich bewirtschaftet werden. Dabei ist auch eine
Nutzung als Silage erlaubt.
Handlungsbedarf vor Ablauf der Fünfjahresfrist kann auch für jene Betriebe zum MFA
2016 bestehen, die in den letzten Jahren immer zwischen Ackerfutter, z. B. Wechselwiese
und Kleegras, gewechselt haben.
Beispiel: Im Jahr 2014 erfolgte eine aktive Bestandesänderung von Wechselwiese auf
Kleegras. Bis einschließlich MFA 2015 hat der Betrieb die bisherigen Bestimmungen
eingehalten. Aufgrund der neuen Regelung muss vor dem MFA 2016 eine Ackerkultur
folgen und damit eine Fruchtfolgetätigkeit gesetzt werden.
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Von der Dauergrünlandwerdung ausgenommen
Flächen mit bestimmten Codierungen im MFA sind von der Dauergrünlandwerdung
ausgenommen. Für die Direktzahlung sind Grünbracheflächen mit dem Code "OVF" (=
ökologische Vorrangflächen) bis max. 10% der Ackerfläche ausgenommen. Dies gilt für
Betriebe, die zur Anlage von ökologischen Vorrangflächen (OVF) verpflichtet sind. Für
ÖPUL-Teilnehmer sind folgende Flächen ausgenommen:
Definition der Schlagnutzungen im Sinne des Ackerstatuserhalts
Beispiele zum Erhalt des Ackerstatus
Zusammenfassung
Der Ackerstatus bleibt erhalten, wenn eine aktive Bestandesänderung vor dem sechsten
MFA durchgeführt wird und eine andere als die davor beantragte Schlagnutzungsart
beantragt wird (sofern Ackerkultur).Die Schlagnutzung muss auf eine
Nicht-Ackerfutterfläche, wie z. B. Getreide, Mais, Soja, auf eine Leguminose in Reinsaat
(Klee, Luzerne) oder auf Kleegras mit Code "LRS" geändert werden.Die Schlagnutzung
"Kleegras" unterbricht die Dauergrünlandwerdung. -Allerdings nur, wenn der Anbau bzw.
die Einsaat durch Klee oder Luzerne in Reinsaatstärke 20 bis 40 kg erfolgt. Der daraus
entstandene Aufwuchs darf max. 40% Grasanteil aufweisen.Welche Maschinen für die
aktive Bestandesänderung eingesetzt werden, obliegt dem Bewirtschafter. Vorsicht bei
umbruchlosen Verfahren (z. B. Schlitzsaat)! Eine entsprechende Dokumentation ist
unumgänglich.Weiterführende Information erhalten Sie im ausführlichen Merkblatt
"Ackerstatuserhalt und Dauergrünlandwerdung (ab 2015)" der AMA auf der Homepage
www.ama.at oder in der Landwirtschaftskammer.
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Prämienzuschlag für Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen auf
Ackerflächen
Im MFA-Flächen bis spätestens 15. Mai zu beantragen.
Im ÖPUL können bestimmte Blühkulturen sowie Heil- und
Gewürzpflanzen auf Ackerflächen mit einem
Prämienzuschlag abgegolten werden. Dieser setzt eine
korrekte Beantragung im Mehrfachantrag (MFA)-Flächen
voraus, teilt die AMA mit.
Im Rahmen der Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde
Bewirtschaftung" und "Biologische Wirtschaftsweise" besteht die Möglichkeit, freiwillig
Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen anzulegen. Zusätzlich zur
Maßnahmenprämie ("Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung - UBB"
oder "Biologische Wirtschaftsweise") wird dafür ein Zuschlag von 120 Euro/ha gewährt.
Die Anlage von Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen auf Ackerflächen hat bis
spätestens 15. Mai des Kalenderjahres zu erfolgen. Ein Umbruch nach der Ernte ist
erlaubt, der Umbruch darf jedoch frühestens am 1. Juli erfolgen. Wenn aufgrund
außergewöhnlicher Umstände keine Ernte erfolgt, dann sind Umbruch, Pflegemahd oder
Häckseln frühestens am 1. August erlaubt. Erfolgt die Anlage in einer Mischung mit nicht
prämienfähigen Kulturen, besteht kein Anspruch auf den Zuschlag.
Beantragung im MFA-Flächen
Der Zuschlag ist auf bestimmte Kulturen beschränkt und erfordert jedenfalls die
namentliche Angabe und den Code "BHG" in der Feldstücksliste des MFA-Flächen. Erfolgt
eine Beantragung der Schlagnutzungsarten "Heilpflanze", "Gewürzpflanze", "Sonstige
Ackerkulturen" oder "Klee" ist zusätzlich zum Code "BHG" im Zusatztext die jeweilige
Kultur namentlich anzugeben, um den Prämienzuschlag lukrieren zu können. Einige
Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen können ohne Zusatztext mit der jeweiligen
Schlagnutzungsart beantragt werden.
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Seite 11
Prämienfähige Kulturen
Eine Auflistung sämtlicher Kulturen, für die der Prämienzuschlag gemäß der
Sonderrichtlinie ÖPUL 2015 gewährt werden kann, ist unter
www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Listen zu finden.
Für Kulturen, die zur Saatgutproduktion autochthoner Wildpflanzen angelegt werden, gilt,
dass diese in Österreich bodenständig und wildwachsend sein müssen. Das Ziel der
Kultivierung muss eine Samennutzung/vegetative Vermehrung sein. Üblicherweise sind
diese Pflanzen nicht in Standardsaatgutmischungen enthalten. Die in der oben genannten
Liste aufgezählten Kulturen wurden bereits abgeklärt und sind jedenfalls zur
Saatgutproduktion prämienfähig.
Wer erhält die Ausgleichszulage?
Welche Faktoren für die Zuerkennung der Ausgleichszulage (AZ) entscheidend sind, wie
diese berechnet wird und was im MFA anzugeben ist.
Die Ausgleichszulage (AZ) für benachteiligte Gebiete ist für
Betriebe mit natürlicher Benachteiligung von großer
Bedeutung. Die Beantragung erfolgt jährlich über den
Mehrfachantrag Flächen (MFA).
Seit 2015 wird die einzelbetriebliche Erschwernis nicht mehr
über die Berghöfekatasterpunkte, sondern über
Erschwernispunkte festgelegt. Um von der Ausgleichszulage
profitieren zu können, müssen zumindest 2 ha
landwirtschaftlich genutzte Fläche im benachteiligten Gebiet bewirtschaftet werden. Die
anteilige Almfutterfläche wird dabei mitberücksichtigt.
Die Flächen müssen aktiv für die landwirtschaftliche Produktion genutzt werden. Eine für
die Bewirtschaftung erforderliche Gebäude- und Maschinenausstattung muss vorhanden
sein. Die Grundanforderungen an die Betriebsführung gemäß den Cross
Compliance-Bestimmungen sind wie bisher einzuhalten.
Die Höhe der Ausgleichszulage ist abhängig vom Betriebstyp, der Anzahl der
Erschwernispunkte und der vorhandenen Fläche.
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Faktor Betriebstyp
Unterschieden wird zwischen Tierhalter und Nicht-Tierhalter. Als Tierhalter gelten Betriebe
mit einer durchschnittlichen ganzjährigen Haltung von 0,3 RGVE pro ha
landwirtschaftlicher Nutzfläche ohne anteilige Almfutterfläche. Zusätzlich muss ganzjährig
zumindest ein raufutterverzehrendes Tier am Betrieb gehalten werden.
Als Nicht-Tierhalter gilt ein Betrieb, wenn er den beschriebenen RGVE-Jahresdurchschnitt
nicht erreicht bzw. nicht das ganze Jahr ein RGVE-Tier hält. Im MFA ist Letzteres unter
"keine ganzjährige Haltung von RGVE" bekanntzugeben.
Seit 2015 wird für alle bewirtschafteten Kulturen im benachteiligten Gebiet die AZ gewährt.
Bis 2015 waren z. B. Weizenflächen nicht prämienfähig. Aufgrund einer neuen
Degressionsregel reduziert sich jedoch die AZ in Abhängigkeit vom Ausmaß der
bewirtschafteten Fläche.
Faktor Flächen
Ab einer Fläche von 70 ha wird keine AZ mehr gewährt. Die 70 ha werden getrennt nach
Heimgutflächen und anteiligen Alm-/Gemeinschaftsweidefutterflächen berechnet. Daher
sind beispielsweise 70 ha Heimgutfläche und 70 ha anteilige Almfutterfläche
förderbar.Folgende Nutzungsarten erhalten keine AZ:Sonstige Grünlandflächen, Sonstige
AckerflächenLSE-Flächenn 20-jährige StilllegungGeschützter Anbau (GA) auf
SubstratForstflächenAlle Flächen mit dem Code "GI" (= Grundinanspruchnahme im
öffentlichen Interesse)Grünlandbrachen (mit Ausnahme Code "WF"), Grünbrache (mit
Ausnahme Code "WF" und "DIV")
Berechnung der Ausgleichszulage
Die Ausgleichszulage wird getrennt für den Heimbetrieb und für die anteilige
Almfutterfläche für Almen und/oder Gemeinschaftsweiden berechnet. Für die Berechnung
sind die ermittelten Erschwernispunkte, das bewirtschaftete Flächenausmaß im
benachteiligten Gebiet und der Betriebstyp (Tierhalter, Nicht-Tierhalter) ausschlaggebend.
Betriebe mit sehr geringen Erschwernissen unter fünf Punkten und/oder einer
Bodenklimazahl über 45 werden mit 25 Euro pro ha bis max. 70 ha berechnet (=
Heimbetrieb ohne Erschwernispunkte). Die Ausgleichszulage für Almen und/oder
Gemeinschaftsweiden wird anhand der anteiligen Futterfläche gemäß Auftrieb berechnet.
Je aufgetriebener RGVE werden max. 0,75 ha Futterfläche angerechnet, jedoch in
Summe max. die vorhandene Futterfläche. Zusätzlich kann höchstens der doppelte Wert
der prämienfähigen Heimfläche berücksichtigt werden.
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Beispiel: Ein Betrieb hat 10 ha Heimfläche und treibt 30 RGVE auf eine Alm auf. Es
können max. 20 ha Almfläche angerechnet werden, auch wenn die 30 RGVE in Summe
22,5 ha auslösen würden. Weiters werden für die Berechnung der Alm-AZ die
Erschwernispunkte des Heimbetriebes verwendet. Die Summe der Ausgleichszulage für
den Heimbetrieb und jene für die Alm und/oder Gemeinschaftsweide ergibt die
einzelbetriebliche Ausgleichszulage (siehe Tab. 1 und 2).
Faktor Erschwernispunkte
Die Anzahl der Erschwernispunkte (früher BHK-Punkte)
liefert das Ausmaß der auf den einzelnen Betrieb
gegebenen Bewirtschaftungserschwernis. Die Punkte für die
Hangneigung, die Trennstücke, den Klimawert der Hofstelle,
die Seehöhe und die Bodenklimazahl ermittelt die AMA
automatisch aus dem -INVEKOS-GIS bzw. auf Basis
amtlicher Daten.
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Was ist im MFA anzugeben?
Im MFA ist bekanntzugeben, ob die Hofstelle mit Lkw, Pkw, Traktor oder nicht erreichbar
ist. Als Lkw gelten in diesem Zusammenhang Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab
15 Tonnen.
Die Weglänge für die Weg-erhaltung ist nach Alleinerhalter bzw. Gemeinschaft getrennt,
wenn zutreffend, anzugeben. Es ist unbedingt darauf zu achten, die korrekte Weglänge in
km anzugeben. Bei Gemeinschaften ist die Weglänge gemäß Aufteilungsschlüssel
anzugeben.
Weiters ist im MFA, wenn zutreffend, die witterungsbedingte, im Durchschnitt der letzten
zwei vor dem MFA-Jahr liegenden Kalenderjahre auftretende, ganztägige
Abgeschnittenheit in Tagen anzugeben. Um die Angabe zu belegen, ist eine Bestätigung
der Gemeinde beim MFA hochzuladen. Dazu soll das unter www.ama.at vorhandene
Formular "Gemeindebestätigung Extremverhältnisse - Abgeschnittenheit" von den
betroffenen Gemeinden verwendet werden.
Wenn vorhanden, kann die Seilbahnerhaltung beantragt werden. Dabei muss es sich um
eine Materialseilbahn handeln, welche zur Bewirtschaftung des Betriebes zum Einsatz
kommt.
Weiterführende Informationen beinhaltet das AMA-Merkblatt "Zahlungen für aus
naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteilige Gebiete (AZ)" zu finden
auf www.ama.at oder in der Landwirtschaftskammer erhältlich.
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Grünland im Frühling - Wann düngen, wie pflegen?
Ab wann düngen erlaubt ist und wie man Pflegemaßnahmen vom Abschleppen bis zur
Einsaat am besten durchführt, weiß LK-Fachfrau Martina Löffler.
Für Dauergrünland und Wechselwiesen endet der
Verbotszeitraum für Jauche, Gülle und Mineraldünger am
28. Februar. Auf durchgefrorenen, schneebedeckten,
wassergesättigten oder überschwemmten Böden darf man
auch außerhalb des Verbotszeitraumes keinen
stickstoffhaltigen Dünger aufbringen. Betriebe, die an der
ÖPUL-Maßnahme "UBB" teilnehmen, dürfen nicht
vergessen, dass auf den Grünland-Biodiversitätsflächen vor
der ersten Nutzung keine Düngung erlaubt ist.
Da im Frühling der Boden noch kalt ist, liefert die Mineralisation wenig Nährstoffe nach.
Die Gräser haben nur wenige Reserven in den Wurzeln gespeichert. Sobald der Boden
befahrbar ist und die Gräser zu "spitzen" beginnen, kann man ihnen mit einer leichten
Stickstoffgabe, aus verdünnter Gülle oder Jauche zu einem guten Start in die neue
Vegetationsperiode verhelfen. Meist reichen zehn bis 15 Kubikmeter je Hektar.
Abschleppen
Auf Flächen mit vielen Maulwurfshügeln oder Wühlmausgängen, bei Festmistresten aus
einer Herbstdüngung oder nach einer Gülledüngung ist das Abschleppen eine wichtige
Pflegemaßnahme, ebenso die Erdhaufen zu verteilen und Stallmist- oder Güllereste zu
zerkleinern. Vor allem, wenn der erste Aufwuchs siliert werden soll, hilft diese
Pflegemaßnahme Futterverschmutzungen zu verringern.
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Einsaaten
Einsaaten sind auf Grünlandflächen deren Grasnarbe verletzt ist eine wichtige
Pflegemaßnahme. Gründe für eine Narbenverletzung können Schäden durch Maulwürfe,
Wühlmäuse und Wildschweine sowie offene Stellen durch Fahrspuren, Holzarbeiten oder
Auswinterungsschäden sein. Lücken in der Grasnarbe sind mittels Einsaaten mit guten
Futtergräsern zu schließen, ansonsten besiedeln sie rasch keimende Unkräuter. Die
Wieseneinsaat kann man in Verbindung mit dem Abschleppen und einem aufgebauten
Kleinsamenstreuer in einem Arbeitsgang erledigen. Ist eine flächige Einsaat oder Übersaat
oder eine Erneuerung der Grünlands geplant, ist der Spätsommer der günstigere
Zeitraum, da die Konkurrenz der Altnarbe im Frühling am höchsten ist.
Die drei Regeln beim Nachsilieren: Gut angewelkt, sauber und kurz (3)
Beim Nach- oder "Draufsilieren" sind zur Vermeidung einer Fehl- bzw. Nachgärung einige
Punkte zu beachten. Grundsätzlich ist das Nachsilieren von Gras oder von Mais zwar nicht
ideal, aber möglich.
1. Niemals nasses Futter draufsilieren
Das neu zu konservierende Futter darf beim Verdichten keinen Sickersaft mehr abgeben,
da sonst das darunterliegende Futter verdirbt. Es entsteht vor allem die Gefahr der
Buttersäuregärung. Bei über 28 bis 30% Trockensubstanz entsteht kein Sickersaft mehr.
Wenn die Gefahr eines Saftaustrittes (unter 28% TM) gegeben ist, so ist es besser, dieses
Futter in Form eines Gärhaufens extra zu silieren, um das bereits einsilierte Futter nicht zu
verderben.
2. Nur sauberes Futter nachsilieren
Mit Erde verschmutztes Futter (Maulwurfhaufen, Rasierschnitt) oder Güllereste enthalten
eine große Anzahl an für die Vergärung schädlichen Bakterien. Besonders
Buttersäurebakterien wirken sich negativ auf den Gärverlauf aus. Buttersäurehältige
Silage zeichnet sich durch einen unangenehmen Geruch (nach ranziger Butter) aus.
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3. Zerkleinern und befüllen
Generell und insbesondere beim Nachsilieren gilt: Je kürzer das Futter beim Einsilieren,
desto leichter ist das Verdichten. Bei Flachsilos sollte so viel Futter nachsiliert werden,
dass die neue draufkommende Futterschicht 30 (bis 40) cm verdichtet beträgt.
Konservierungsverluste
Kurze Feldzeiten, wenig Zetten und Wenden, rasches Befüllen und Verdichten sowie eine
luftdichte Abdeckung des Silos sind die wichtigsten Maßnahmen zur Verringerung von
Konservierungsverlusten. Ziel ist es, die Konservierungsverluste möglichst auf unter 10 bis
15% zu drosseln.
Beste Qualität erzeugen: Das Einmaleins einer guten Silage (1)
Vom Feld bis zum Futtertisch: Ernten, pressen und entnehmen (2)
Für Risikobedingungen Silierzusätze gezielt einsetzen (4)
Weingesetz-Novelle mit Uhudler-Regelung im Ministerrat fixiert
Verbesserte Herkunftsbestimmungen - Rechtssicherheit für Uhudler.
Zentrale Punkte der heute im Ministerrat beschlossenen
Weingesetznovelle betreffen die verbesserte Abgrenzung
und Benennung von Herkunftsbezeichnungen, die
Anpassung des Hektarhöchstertrages aufgrund der neuen
europaweit standardisierten Flächenermittlung sowie die
möglichst einfache Verwaltung des
Rebflächen-Verzeichnisses. Das Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
wird zudem ermächtigt, eine Sektverordnung zu erlassen,
welche unterschiedliche Qualitätsstufen nach internationalem Vorbild ermöglicht. Die
Novelle wird jetzt im Parlament behandelt.
Ein weiterer Punkt betrifft den Uhudler: Bestimmte dieser burgenländischen
Weinspezialität zugrundeliegende Rebsorten sind nach EU-Recht nicht zulässig. Auch die
Zuordnung von artverwandten Reben aus einer Kreuzung auf Großeltern-Ebene oder
noch weiter zurückliegend (beispielsweise Sorten wie Concord, Ripatella, Delaware und
Elvira) ist rechtlich umstritten. Daher wird im Weingesetz ein Sicherheitsnetz für jene
Uhudlerweine eingeführt, die aus nicht klassifizierbaren Rebsorten erzeugt werden.
Uhudler aus derartigen Sorten kann künftig weiterhin als Obstwein vermarktet werden.
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Ergebnisse der Bodenuntersuchung richtig interpretieren
Die chemisch-analytische Bodenuntersuchung ist eines der wichtigsten
Kontrollinstrumente zur Beobachtung der Nährstoffversorgung von Pflanzen. Im
Folgenden einige Hinweise zur Interpretation von Bodenuntersuchungsergebnissen.
Ziel der anspruchsvollen Maßnahme Pflanzendüngung ist
es, die Nährstoffe standortgerecht einzubrinen und die
Kosten zu minimieren. Vor allem der Einsatz von
Mineraldünger muss gezielt erfolgen. Es ist darauf zu
achten, die Erträge und Erlöse zu optimieren, gute Qualität
der erzeugten Produkte zu -sichern und im Rahmen einer
ordnungsgemäßen Landwirtschaft die Umwelt zu schonen.
Als wichtigstes Kontrollinstrument der Nährstoffversorgung dient neben der Beobachtung
des Pflanzenwachstums und der mechanisch-physikalischen Bodenzustands-bestimmung,
z. B. über die Spatenprobe, die chemisch-analytische Bodenuntersuchung.
Bodenprobenaktion 2015
Die Bodenprobenaktion 2015 wurde in einer umfangreichen Projektkooperation zwischen
Landwirtschaftskammer Kärnten, Kärntner Lagerhäusern und Maschinenring ins Leben
gerufen. Die Finanzierung wurde durch die vorher angeführten Betriebe und durch das
Agrarreferat der Kärntner Landesregierung, Agrarlandesrat Dipl.-Ing. Christian Benger,
gewährleistet.
Im Rahmen der Bodenprobenaktion -haben insgesamt 1.261 Teilnehmer 1.837
Bodenproben, davon 898 Acker- und 939 Grünlandbodenproben, untersuchen lassen.
Damit das Untersuchungs-ergebnis besser verstanden wird und um die eventuell
notwendigen Düngungsmaßnahmen entsprechend zu gestalten, empfiehlt es sich, die
folgenden Hinweise zu beachten. Bei der Düngung müssen unbedingt die einzelnen
ÖPUL-Maßnahmen eingehalten werden.
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pH-Wert und Kalkdüngung
Durch die Bestimmung des pH-Wertes wird indirekt auch der Kalkbedarf bestimmt.
Als Erhaltungskalkung sollten:ca. 1.000 kg CaO alle 3 Jahre am Acker ca. 1.000 kg CaO
alle 4 Jahre am Grünland gegeben werden. Bei der Auswahl eines geeigneten Kalkes ist
folgendes zu beachten:
Wirkungsgeschwindigkeit der KalkformBranntkalk: sehr rasch wirksamMischkalk: rasch
und nachhaltigKohlensaurer Kalk: sehr langsam wirksamVermahlungsgrad: je feiner,
desto besserAuf eine regelmäßige Kalkversorgung sollte im Besonderen bei Anbau von
Leguminosen (Klee, Luzerne, Erbse, Soja) und Gerste geachtet werden.
Phosphor- und Kaligehalt
Der Phosphor- und Kaligehalt des Bodens wird in mg/1.000 g Feinboden angegeben. Will
man den Pflanzennährstoffgehalt im Boden um 1 mg erhöhen, so müssen rund 30 kg an
Reinnährstoffen gedüngt werden. Die Einteilung der Werte erfolgt in Gehaltsklassen. Das
Erreichen der Gehaltsklassen ist nicht als oberstes Ziel in der Düngung zu verstehen. Es
kommt vielmehr darauf an, wie ein Boden die Nährstoffe umsetzt und an die Pflanzen
weitergibt. Gehaltsklassen dienen als wichtige Orientierungshilfe bei der Bemessung der
Nährstoffgaben.
Bedeutung von Phosphor
Die regulative Wirkung von Phosphor besteht v. a. im Transport, in der Speicherung und in
der Freisetzung von Energie. Das Wurzelwachstum speziell junger Pflanzen wird
angeregt.
Mangelerscheinungen äußern sich in gehemmtem Wachstum, dunkelgrünen bis rötlichen
Verfärbungen der Pflanzen. Starker Mangel kann Wachstumsstillstand und zu geringe
Blütenansätze hervorrufen. Dies führt zu verminderter Fruchtbildung und geringeren
Erträgen. Die Widerstandsfähigkeit der Pflanzen wird vermindert. Die Winterfestigkeit geht
zurück.
Die P-Auswaschung ist aufgrund der geringen Löslichkeit in den meisten Fällen
außerordentlich niedrig. Sie liegt zwischen null und fünf kg pro ha. Jedoch kritisch zu
sehen ist eine oberflächliche Abschwemmung (Mineraldünger) in Hanglagen.
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Bedeutung von Kalium
Kalium ist für die Pflanze in ers-ter Linie für die Regulatorwirkung verantwortlich. Die
Kalium-Ionen erhöhen die Zellsaftkonzentrationen und verbessern dadurch die
Wasseraufnahme und das Wasserhaltevermögen in der Pflanze. Kalium fördert die
Standfestigkeit sowie die allgemeine Widerstandsfestigkeit (Frost, Hitze und
Pilzinfektionen). Die Kaliumaufnahme erfolgt rasch. Bei K-Mangel werden die Blätter vom
Rand her braun und sind nach oben gebogen.
Interpretation der Gehaltsklasse
Die folgenden Aussagen gelten sinngemäß auch für Kali:Gehaltsklasse A: In dieser
Gehaltsstufe ist es sinnvoll, bei phosphorbedürftigen Kulturen (Mais, Leguminosen) über
den Entzug zu düngen. Dabei sollte in etwa das 1,5-fache des Entzuges angestrebt
werden. Bei allen übrigen Kulturen sollte in etwa der Entzug gedüngt werden. Ein
Aufdüngen in höhere Gehaltsklassen ist lediglich bis Stufe B sinnvoll.Gehaltsklasse B und
C: Eine Düngung nach dem Entzug der Fruchtfolge ist durchaus
ausreichend.Gehaltsklasse D: Die Düngung sollte den Entzug nicht mehr überschreiten.
Eine -Reduktion auf den halben Entzug empfiehlt sich. Auf eine mineralische Düngung soll
verzichtet werden.Gehaltsklasse E: Ab der Gehaltsklasse E sollte auch bei
ausschließlicher Anwendung von Wirtschaftsdüngern geachtet werden, dass die
Düngegabe den Entzug nicht mehr überschreiten.
Magnesiumgehalt
Die Gehaltsklassen für Magnesium werden ebenso wie bei Kali in Abhängigkeit von der
Bodenschwere eingeteilt und in mg/1000 g Feinboden angegeben. Die Beurteilung der
Gehaltsklassen erfolgt gleich wie bei Phosphor und Kali. Magnesium wird ebenso wie
Kalzium (Kalk) ausgewaschen und ist meist laufend mit der Erhaltungskalkung oder mit
Mineraldünger zuzuführen.
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Humusgehalt
Der Humusgehalt hat vor allem im Ackerbau einen hohen Stellenwert. Unzureichende
Gehalte wirken sich nachhaltig auf Puffervermögen, Krümelstruktur, Luft und
Wasserführung, Nährstoffnachlieferung aus.
Durch gezielte Zufuhr von organischer Substanz über Wirtschaftsdünger, Kompost,
Gründüngung, Ernterückstände und Strohdüngung kann die Humussituation verbessert
werden. Weiters hat die Bodenbearbeitung einen Einfluss auf den Humusgehalt. Je öfter
bearbeitet wird, umso höher der Abbau.
Für die Düngeplanerstellung steht Ihnen die Pflanzenbauabteilung unter 0463/58 50 1421 gerne zur Verfügung.
LK Düngerechner
Düngeplaner der AGES
Bodenuntersuchung_richtig_interpretieren
Richtlinien für die sachgerechte Dünung