Original der Pressemitteilung

Pressemitteilung
Miriam Quentin
Referentin für Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
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Kiel, 20. April 2016
Dr. Patrick Breyer: "Koalition verteidigt Privilegien der Kirchen vor Gericht"
Die Kirchen müssen für verlorene Prozesse vor den Zivilgerichten weiterhin keine
Gerichtsgebühren zahlen. CDU, SPD, Grüne und SSW lehnten heute die von den PIRATEN
beantragte Streichung dieses Privilegs ab - ohne Begründung.
Dr. Patrick Breyer von den PIRATEN erklärt dazu:
"Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Steuerzahler für die Gerichtskosten verlorener Prozesse
der Kirchen aufkommen soll. Fakt ist, dass Städte, Gemeinden oder auch Universitäten allesamt
Gerichtsgebühren zahlen müssen. Die Kirchen von dieser Pflicht zu befreien, ist nicht nur eine
indirekte staatliche Subvention, sondern auch ein ungerechtfertigtes Privileg.
Der Wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtags bestätigt, dass
Kirchenstaatsverträge diese Gebührenbefreiung nicht festschreiben. Das Land Hessen hat das
Gebührenprivileg der Kirchen bereits aufgehoben.
Wir fordern, dass Kirchen wie jeder Bürger und jede Gemeinde Gerichtsgebühren zahlen, wenn
sie Prozesse verlieren. Der Steuerzahler sollte endlich von den überholten Kirchenprivilegien
befreit werden. "
Ansprechpartner:
Dr. Patrick Breyer, MdL, Tel: +49 431 988 1638
Piratenfraktion im
Schleswig-Holsteinischen Landtag
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Tel.: 0431 – 988 1337
Postadresse:
Postfach 7121
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Twitter: @fraktionSH
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Info:
Abgelehnter Gesetzentwurf der Piratenfraktion: http://www.piratenfraktion-sh.de/wpcontent/uploads/2016/04/drucksache-18-2985.pdf
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes: http://www.piratenfraktion-sh.de/wpcontent/uploads/2016/04/umdruck-18-3352.pdf
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