Leitfaden zur Antragstellung

UNIVERSITÄT HILDESHEIM - Kommission für Gleichstellung (KfG)
Dr. Silvia Lange, Gleichstellungsbeauftragte
Leitfaden für die Antragstellung zur Bezuschussung
von Tagungsmentoring
Antragstellung
Grundsätzlich können Sie einen Antrag auf Bezuschussung innerhalb der
vorgegebenen Antragsfristen stellen.
Dabei ist folgendes zu beachten:
Anträge sind schriftlich*) in 4-facher Ausfertigung über das Gleichstellungsbüro an die Kommission für Gleichstellung (KfG) zu richten.
*)Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Anträge in elektronischer Fassung
grundsätzlich nicht berücksichtigt und zurückgegeben werden .
Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
Antragstellerin
Status der Antragstellerin (MA-Studentin, Graduierte etc., bei wiss. MA
unbedingt Angaben zum Beschäftigungsumfang i.e. 50% etc. ):
Informationen zur Tagung, möglichst Tagungsprogramm
Rolle der Antragstellerin (Teilnehmerin, Vortragende etc.)
Bedeutung der Tagung für die Wissenschaftliche Karriere der
Antragstellerin
Anfallende Kosten (Tagungsgebühren, Reise- und Übernachtungskosten)1
Wurden bereits Zuschüsse bei anderen Stellen beantragt/bewilligt
Länge des Antrags und Anlagen
Die Länge sollte eine Seite nicht überschreiten.
Empfehlung einer Dozent_in (promovierte/r wissenschaftliche/r MA oder
Professor_in)
Bitte beachten Sie: Unvollständige Anträge, d. h. die nicht dem Leitfaden entsprechen und /
oder nach Ablauf der Fristen eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden und gehen an
die Antragstellerin zurück.
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Tagegeld wird nicht bezuschusst.
Stand April 2016