Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg

Der Präsident des
Oberverwaltungsgerichts
Mecklenburg-Vorpommern
- Die Pressesprecherin Greifswald, den 22. Juli 2016
Pressemitteilung
Beschwerde eines Pflege- und Betreungsdienstes in Krakow erfolglos
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat mit Beschluss vom 18.07.2016 die Beschwerde
eines Pflege- und Betreuungsdienstes in Krakow am See zurückgewiesen (1 M 235/16).
Mit Bescheid vom 27.04.2016 hatte der Landrat des Landkreises Rostock u.a. festgestellt, dass es
sich bei der Antragstellerin um ein „Pflegeheim“ im Sinne des § 2 Abs. 1
Einrichtungsqualitätsgesetz (EQG M-V) handele, den Betrieb der Pflegeeinrichtung untersagt und
die sofortige Vollziehung angeordnet. Hiergegen stellte die Antragstellerin einen vorläufigen
Rechtsschutzantrag, den das Verwaltungsgericht Schwerin abgelehnt hat.
Die hiergegen eingelegte Beschwerde blieb erfolglos. Nach Auffassung des
Oberverwaltungsgerichts spreche Überwiegendes dafür, dass die Antragstellerin keine ambulant
betreute „selbstbestimmte“ Wohngemeinschaften im Sinne des § 2 Abs. 5 EQG M-V betreibe.
Deshalb habe der Landrat des Landkreises Rostock die Untersagungsverfügung zutreffend auf § 12
Abs. 1 EQG M-V stützen dürfen. Nach dem im Eilverfahren eingeschränkten summarischen
Prüfprogramm genüge die Antragstellerin nicht den gesetzlichen Qualitätsanforderungen. Die
Untersagungsverfügung sei vor dem Hintergrund insbesondere der Gefahren für Leben und
Gesundheit der Bewohner, der fehlenden Qualifizierung der Mitarbeiter, der Schwere der
Pflegebedürftigkeit der Bewohner sowie der baulichen Mängel auch verhältnismäßig, zumal die
Antragstellerin der gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigepflicht nicht nachgekommen sei.
Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar.
Im Auftrag
ter Veen, Pressesprecherin OVG
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald
Tel. (03834) 890-50, Fax (03834) 890-539
Pressedezernentin: Richterin am Oberverwaltungsgericht Dorothea ter Veen, Tel. (03834) 890-611
Stellvertreter: Richter am Oberverwaltungsgericht Kai Danter, Tel (03834) 890 632
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