Finanzwissen für alle Zuviel gezahlte Steuern zurückerstatten lassen Frankfurt, 20. April 2016. Beim Anfertigen der Steuererklärung sollten Fondssparer darauf achten, sich zu viel gezahlte Steuern zurückerstatten zu lassen. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Die von Investmentfonds erzielten Erträge müssen die Fondsbesitzer versteuern. Das gilt grundsätzlich für Erträge, die an die Anleger ausgeschüttet als auch für Zinsen, Dividenden, Mieten und sonstige Erträge des Fonds, die im Fondsvermögen wieder angelegt werden. Liegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterhalb des SparerPauschbetrags (801 Euro für Ledige und 1.602 für Verheiratete), kann der Sparer die von der Bank abgeführten Steuern sich mit der Einkommensteuererklärung erstatten lassen. Hierzu muss der Sparer die Anlage KAP ausfüllen. Noch ein Tipp: Wer vorab verhindern möchte, dass für Erträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags Steuern an das Finanzamt abgeführt werden, sollte bei seiner depotführenden Bank einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag einreichen. Wissenswertes rund ums Geldanlegen bietet der BVI unter www.bvi.de/finanzwissen. Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle“.
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