Finanzwissen für alle Vorsorgestrategie für Paare: gemeinsam planen Frankfurt, 10. Februar 2016. Wer zusammen alt werden will, sollte auch eine gemeinsame Vorsorgestrategie verabreden. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Das bedeutet nicht, dass Paare mit einem gemeinsamen Vertrag sparen müssen. Es kann sogar sinnvoll sein, getrennt voneinander vorzusorgen. Hat jeder seine eigene Altersvorsorge, bleiben beide Partner unabhängig. So lässt sich die Gefahr vermeiden, nach einer Trennung ohne zusätzliche Absicherung im Ruhestand dazustehen. Getrennte Sparverträge sind dabei nicht nur für Doppelverdiener empfehlenswert. Vielmehr sollten gerade Paare, bei denen einer der Partner deutlich mehr verdient als der andere, dafür sorgen, dass die Vorsorge bei keinem von beiden zu kurz kommt. Zugleich sollten die Partner sich miteinander abstimmen. Sie sollten die Ersparnisse möglichst breit streuen. Sie können die Risiken reduzieren, beispielsweise indem nicht beide in denselben Investmentfonds investieren. 1. Schritt: Die Bestandsaufnahme: alles muss auf den Tisch Auch wenn manche Paare das als unromantisch empfinden mögen: Ein offenes Gespräch über die gemeinsamen Einkünfte und die Höhe der notwendigen Sparanstrengungen ist unverzichtbar. Dabei sollten beide Partner alle bestehenden Anlagen auf den Tisch bringen. Denn bevor Paare ihre Vorsorgestrategie planen, muss klar sein, welche Sparverträge bereits vorhanden sind. Nur so lassen sich Fehler bei der Vorsorge vermeiden und die finanzielle Absicherung im Alter für beide sichern. 2. Schritt: Die Vorsorge breit diversifizieren Es ist nicht sinnvoll, ausschließlich auf Sparguthaben bei der Bank oder nur auf Immobilien zu setzen. Die für die Vorsorge bestimmten Ersparnisse sollten möglichst diversifiziert angelegt werden. Auch Aktien und Anleihen gehören zu einem ausgereiften Vorsorge-Mix dazu. Denn es lässt sich heute kaum seriös prognostizieren, welche Wertentwicklung die einzelnen Anlageformen über 20 oder 30 Jahren haben werden. Bei staatlich geförderten Produkten wie Riester-Verträgen müssen Ehepartner außerdem klären, wie die ihnen zustehenden Zulagen auf die Verträge verteilt werden sollen. 3. Schritt: Auch das Todesfallrisiko beachten Das Thema ist zwar unerfreulich, sollte aber unbedingt besprochen werden. Was geschieht, beim Tod eines Partners? Stirbt ein Ehepartner, hat der Hinterbliebene in der Regel Anspruch auf die sogenannte Witwenrente. Dafür muss der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Hat der Hinterbliebene ein eigenes Einkommen oder eine Rente, wird die Witwenrente damit verrechnet. War das Paar nur verlobt, wird die Rente allerdings nicht gezahlt. Seite 2 von 2 Und nicht zuletzt sollten Paare eines nicht vergessen: Regelmäßig die Vorsorgestrategie überprüfen. Wissenswertes rund ums Geldanlegen bietet der BVI unter www.bvi.de/finanzwissen. Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle“.
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