Riester: Vor Jahresende noch Zulagenantrag prüfen

Finanzwissen für alle
Riester: Vor Jahresende noch Zulagenantrag prüfen
Frankfurt, 28. Oktober 2015. Riestersparer, die einen Dauerantrag auf
Riesterzulage haben, sollten ihre persönlichen Voraussetzungen für die
volle staatliche Förderung noch vor Jahresende prüfen und bei Veränderung der Lebensumstände etwa durch die Geburt eines Kindes, Erhöhung des Gehalts oder eine Arbeitslosigkeit ihren Riesteranbieter entsprechend informieren. Denn geänderte persönliche Lebensumstände
können sich auf die Höhe der Sparraten und Zulagen auswirken. Darauf
weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin.
Die vollen Zulagen erhalten Sparer nur dann, wenn sie vier Prozent des
Vorjahreseinkommens in den Vertrag eingezahlt haben. Die staatliche
Förderung wird dabei eingerechnet. Wer also eine Gehaltserhöhung oder
zusätzliche Nacht- oder Akkordzuschläge erhält, muss entsprechend
mehr in den Vertrag einzahlen. Das gilt auch für den umgekehrten Fall:
Kommt es zu einer zeitlichen Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses, sind die Zulagenvoraussetzungen bereits bei einer niedrigeren
Sparsumme erfüllt.
Sparer sollten dem Anbieter auch die Geburt eines Kindes oder den
Wegfall des Kindergeldes mitteilen. Denn die Kinderzulage von bis zu
300 Euro jährlich erhält nur, wer ein kindergeldberechtigtes Kind erzieht.
So berechtigt die Geburt eines Kindes zu einer höheren RiesterFörderung. Dagegen entfällt mit dem Kindergeld auch der Kinderzuschuss beim Riestervertrag. Bei Geschiedenen oder getrennt lebenden
Paaren betrifft dies ausschließlich diejenigen, die Kindergeld erhalten
oder erhalten haben.
Wozu einen Dauerzulagenantrag?
Um den Zulagenantrag nicht jedes Jahr aufs Neue zu stellen, ist ein
Dauerzulagenantrag ratsam. Er erleichtert das Riestersparen beträchtlich, denn er ermächtigt den Riesteranbieter, das Geld bei der Zulagenstelle für die kommenden Jahre zu beantragen. Wer das selbst machen
möchte, sollte die Zulage innerhalb von zwei Jahren beantragen, sonst
verfällt der Anspruch. Das bedeutet konkret für dieses Jahr: Bis 31. Dezember 2015 können Sparer noch die Zulage für 2013 beantragen. Der
Antrag muss dabei beim jeweiligen Riesteranbieter eingereicht werden.
Dieser leitet den Antrag an die Zulagenstellen weiter und schreibt die
Zulage anschließend dem Altersvorsorgevertrag gut.
Wissenswertes rund ums Geldanlegen bietet der BVI unter
www.bvi.de/finanzwissen.
Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle“.