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Finanzwissen für alle
Altersvorsorge: Worauf Paare achten sollten
Frankfurt, 11. Januar 2017. Die ruhigere Zeit zu Anfang des Jahres ist ein
idealer Zeitpunkt für Paare, ihre Finanzen zu überprüfen und bei Bedarf
neu zu justieren. Das gilt auch für die Vorsorge. Darauf weist die Aktion
„Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Paare stehen dabei
regelmäßig vor der Frage, ob sie gemeinsam vorsorgen oder getrennte
Verträge besparen sollen. Vorteil einer getrennten Vorsorge: Beide Partner bleiben unabhängig. So lässt sich die Gefahr vermeiden, nach einer
Trennung ohne Absicherung im Ruhestand dazustehen. Getrennte Sparverträge sind dabei nicht nur für Doppelverdiener empfehlenswert, sondern auch für Paare, bei denen ein Partner etwa wegen Kindererziehungszeiten vorübergehend zuhause bleibt oder seine Arbeitszeit reduziert. In einem solchen Fall, könnte der Partner, der deutlich mehr verdient, dafür sorgen, dass die Vorsorge in diesem Zeitraum bei dem anderen nicht zu kurz kommt.
1. Schritt: Die Bestandsaufnahme: alles muss auf den Tisch
Auch wenn manche Paare das als unromantisch empfinden: Ein offenes
Gespräch über die gemeinsamen Einkünfte und die Höhe der notwendigen Sparanstrengungen ist unverzichtbar. Dabei sollten beide Partner
alle bestehenden Anlagen und Verbindlichkeiten auf den Tisch bringen.
Denn bevor Paare ihre Vorsorgestrategie planen, muss klar sein, welche
Sparverträge bereits vorhanden sind. Nur so lassen sich Fehler bei der
Vorsorge vermeiden.
2. Schritt: Die Vorsorge breit diversifizieren
Die für die Vorsorge bestimmten Ersparnisse sollten möglichst diversifiziert angelegt werden. Ausschließlich auf Sparguthaben bei der Bank
oder nur auf Immobilien zu setzen, ist nicht sinnvoll. Auch Aktien und
Anleihen gehören zu einem ausgereiften Vorsorge-Mix dazu. Denn es
lässt sich heute kaum seriös prognostizieren, welche Wertentwicklung die
einzelnen Anlageformen über 20 oder 30 Jahren haben werden. Bei
staatlich geförderten Produkten wie Riester-Verträgen müssen Ehepartner außerdem klären, wie die ihnen zustehenden Zulagen auf die Verträge verteilt werden sollen.
3. Schritt: Auch das Todesfallrisiko beachten
Das Thema ist zwar unerfreulich, sollte aber unbedingt besprochen werden. Was geschieht beim Tod eines Partners? Stirbt ein Ehepartner, hat
der Hinterbliebene in der Regel Anspruch auf die sogenannte Witwenrente. Dafür muss der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche
Rentenversicherung eingezahlt haben. Hat der Hinterbliebene ein eigenes Einkommen oder eine Rente, wird die Witwenrente damit verrechnet.
War das Paar nur verlobt, wird die Rente nicht gezahlt. Bei Rentenversicherungen sollte der Partner als Begünstigter eingetragen werden. Dann
bekommt er im Todesfall die monatliche Rente.
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Wissenswertes rund ums Geldanlegen bietet der BVI unter
www.bvi.de/finanzwissen.
Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle“.