INHALT - DGB Bezirk Berlin

INHALT
Europäisches Parlament
Steuern: Untersuchungsausschuss zu Panama Papers einberufen ..................................................................................... 2
Datenschutz: Neue Regeln zum Datenschutz endgültig verabschiedet................................................................................ 2
Geschäftsgeheimnisse: Neue Schutzregelungen verabschiedet .......................................................................................... 2
Meinungsfreiheit: Polnische Regierung soll wieder rechtsstaatlich werden .......................................................................... 3
Flüchtlinge: Zusätzliche Gelder zur Bewältigung der Flüchtlingskrise und gegen den Terror bewilligt ................................ 3
Flüchtlinge: Neues EU-Asylsystem und legale Migrationswege nötig................................................................................... 4
Flüchtlinge: Abgeordnete kritisieren EU-Türkei-Abkommen und Zurückhaltung der EU-Mitgliedstaaten bei der Suche nach
eigenen Lösungen
4
Flüchtlinge: Beitrittsverhandlungen der Türkei dürfen nicht mit Flüchtlingsproblematik verknüpft werden ........................... 5
Europäische Kommission
Steuern: Multinationale Großunternehmen sollen Gewinne und Steuerzahlungen länderspezifisch aufschlüsseln ............. 5
Energie: Nationale Maßnahmen zur Vermeidung von Blackouts häufig unnötig .................................................................. 6
Flüchtlinge: Griechenlands Plan zur Sicherung der Außengrenzen muss konkretisiert werden ........................................... 7
Flüchtlinge: Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen funktioniert noch immer nicht ............................................ 7
Sonstiges
Wirtschaft: Portugal und Griechenland gegen Übergewichtung von Sparprogrammen ........................................................ 8
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EUROPÄISCHES PARLAMENT
Steuern: Untersuchungsausschuss zu Panama Papers einberufen
Die Fraktionsvorsitzenden und der Präsident des EU-Parlaments einigten sich in der sogenannten Konferenz
der Präsidenten am 14.04.16 darauf, einen Untersuchungsausschuss für die Panama Papers einzusetzen.
Das Mandat und die weiteren Details sollen zeitnah zwischen den Fraktionen ausgehandelt werden.
Peter Simon begrüßte die Entscheidung. „Der Kampf gegen Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerflucht
steht für uns an erster Stelle. Die Marschroute ist klar: Die Vorgänge genau durchleuchten, legislative
Vorschläge für Gegenmaßnahmen erarbeiten und dann den Mitgliedstaaten auf die Finger schauen, damit
aus Lippenbekenntnissen letztlich auch konkrete Gesetze werden.“ Auch Sven Giegold (Grüne/EFA)
begrüßte die Einberufung des Ausschusses. Er forderte: „Wir müssen sicherstellen, dass der Ausschuss ein
robustes Mandat bekommt und nicht zu einem zahnlosen Tiger verkommt.“
Datenschutz: Neue Regeln zum Datenschutz endgültig verabschiedet
Nachdem der EU-Ministerrat den im Trilog mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission ausgearbeiteten
Kompromiss zum Datenschutz am 08.04.16 in erster Lesung verabschiedet hat, stimmte eine breite Mehrheit
der EU-Abgeordneten am 14.04.16 ebenfalls für den Kompromiss. Er umfasst eine Verordnung, die
Datentransfers im Allgemeinen regelt und auch Angaben zum Beschäftigtendatenschutz beinhaltet.
Außerdem besteht das Datenschutzpaket aus einer Richtlinie für die Übertragung von Daten zu
Strafverfolgungszwecken.
Birgit Sippel (S&D) zeigte sich insgesamt zufrieden mit dem neuen Datenschutzpaket: „Wir stärken mit der
neuen Datenschutz-Verordnung die Rechte der Verbraucher in Europa nachhaltig, etwa durch strenge Regeln
zur Einwilligung in die Datenverarbeitung und bessere Informations- und Löschungsrechte.“ Jan Philipp
Albrecht (Grüne/EFA), der Berichterstatter für die Datenschutzgrundverordnung, äußerte sich ausgesprochen
euphorisch: „Das ist der letzte Schritt der bahnbrechenden Reform des EU-Datenschutzes. Das Gesetz
schafft erstmalig einen EU-Datenschutz auf höchstem Niveau und ersetzt den ausgedienten Flickenteppich
28 unterschiedlicher Datenschutzregelungen in den Mitgliedstaaten. Das ist ein großer Schritt für die
Grundrechte, für den Verbraucherschutz und einen fairen Wettbewerb. Die neuen Datenschutzregeln machen
die EU fit für das digitale Zeitalter.” In die gleiche Richtung äußerte sich Axel Voss (EVP): „Der Daten-WildWest geht zu Ende. Durch die neue Datenschutzgrundverordnung wird der Verbraucherschutz innerhalb der
EU entscheidend verbessert. Zukünftig wird das Marktortprinzip gelten. Überall dort, wo Daten europäischer
Bürger verarbeitet werden, gilt auch europäisches Recht.“
Factsheet: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6385_de.htm
Verordnung: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CONSIL:ST_5419_2016_INIT
Geschäftsgeheimnisse: Neue Schutzregelungen verabschiedet
Das EU-Parlament nahm die Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen von Unternehmen am
14.04.16 an. Mit der neuen Richtlinie wird eine EU-weit geltende Definition von Geschäftsgeheimnissen
eingeführt. Die EU-Mitgliedstaaten würden verpflichtet sicherzustellen, dass Opfer des Missbrauchs von
Geschäftsgeheimnissen ihre Rechte vor Gericht verteidigen und Schadenersatz fordern können. Der Text
enthalte auch Bestimmungen zum Schutz der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen im Verlauf von
Gerichtsverfahren. Auf die Initiative der EU-Abgeordneten sei zurückzuführen, dass in den Text auch
Vorgaben zum Schutz von Journalisten und den Quellen von Whistleblowern eingefügt wurden.
Dietmar Köster (S&D) begrüßte die neue Richtlinie: „Arbeitnehmer, Whistleblower und Journalisten werden
nun in der Richtlinie Dank der Verhandlungen der europäischen Sozialdemokraten geschützt“. Julia Reda
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(Grüne/EFA) kritisierte die Entscheidung des EU-Parlaments dagegen scharf: „Es ist ein Skandal, dass sich
die Mehrheit der Abgeordneten auch von den jüngsten Enthüllungen zu Briefkastenfirmen in Panama nicht
davon abbringen haben lassen, die Geheimniskrämerei von Firmen auszuweiten und im öffentlichen Interesse
handelnde Whistleblower abzuschrecken. Mit der neuen Richtlinie wird es für Whistleblower und Journalisten
erheblich schwieriger, Missstände, Betrug und anderes Fehlverhalten von Konzernen aufzudecken. Was in
Zukunft als Geschäftsgeheimnis gilt, können Unternehmen weitgehend selbst definieren. Sie entscheiden,
welche Informationen geheim gehalten werden sollen und damit unter besonderen Schutz fallen.
Whistleblower müssen in Zukunft beweisen, dass ihre Enthüllungen von öffentlichem Interesse sind.
Investigativer Journalismus wird damit behindert, und es wird für Unternehmen wesentlich leichter gegen
Enthüllungen rechtlich vorzugehen.“ Auch Fabio de Masi (GUE/NGL) kritisierte die neue Richtlinie: „Dieses
Gesetz erleichtert die Verfolgung von Journalisten und Hinweisgebern statt sie zu schützen. Vermeintliche
Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht zur Unterdrückung der Aufklärung von Konzern-Skandalen missbraucht
werden.“
Richtlinie: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-2016-0131+0+DOC+PDF+V0//DE
Meinungsfreiheit: Polnische Regierung soll wieder rechtsstaatlich werden
Am 13.04.16 nahmen die EU-Abgeordneten eine nicht bindende Entschließung zu den demokratischen
Grundsätzen und die Rechtstaatlichkeit in Polen mit 513 Stimmen bei 142 Gegenstimmen und 30
Enthaltungen an. Die Entschließung entstand im Nachgang an eine Plenardebatte im Januar 2016, nachdem
die EU-Kommission entschieden hatte, ein Prüfverfahren zu den Reformen des Polnischen
Verfassungsgerichtshofes einzuleiten.
Die Mehrheit der europäischen Abgeordneten ist der Meinung, dass die Maßnahmen der polnischen
Regierung und des polnischen Präsidenten den polnischen Verfassungsgerichtshof lähmen. Sie
würden damit die Demokratie, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit in Polen gefährden. Sie fordern
die polnische Regierung daher nachdrücklich auf, die Empfehlungen der Venedig-Kommission zur Fähigkeit
des Verfassungsgerichtshofs, sich an die Verfassung zu halten und die Achtung des Rechtsstaatsprinzips zu
gewährleiten, uneingeschränkt umzusetzen. Falls die polnische Regierung die Empfehlungen
missachtet, fordern die EU-Abgeordneten die EU-Kommission auf, die zweite Phase des „EURahmens für den Umgang mit systembedingten Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit“ einzuleiten.
„Eine Entwicklung hin zu zwei parallelen Rechtssystemen und die damit verbundene Rechtsunsicherheit in
einem EU-Staat sind inakzeptabel“, stellt Sylvia-Yvonne Kaufmann (S&D) klar. „Wenn die polnische
Regierung nicht umsteuert, muss die EU-Kommission die zweite Stufe des Rechtsstaatsmechanismus
aktivieren.“
Entschließung: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-20160123+0+DOC+PDF+V0//DE
Flüchtlinge: Zusätzliche Gelder zur Bewältigung der Flüchtlingskrise und gegen den Terror bewilligt
Das EU-Parlament stimmte am 13.04.16 für den ersten Berichtigungshaushalt für 2016. Durch die
Zustimmung der EU-Abgeordneten können aus dem Haushalt der Union 100 Millionen Euro an Soforthilfe
für Flüchtlinge innerhalb der EU bereitgestellt werden sowie 2 Millionen Euro für neues Personal im
Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung von Europol. Der Berichterstatter José Manuel
Fernandes (EVP) begrüßte, dass auf diese Weise die Folgen der Flüchtlingskrise zügig bewältigt werden
könnten. „Ich bedauere jedoch, dass mit dieser Initiative ein neuer Ad-hoc-Mechanismus eingeführt wurde,
ohne dass es eine Gesamtstrategie für die Bewältigung der Flüchtlingskrise gibt und ohne die vollständige
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Einhaltung der Rechte des Parlaments als Mitgesetzgeber zu gewährleisten, da dem neuen Instrument kein
Vorschlag nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zugrunde liegt.“ Jens Geier (S&D) begrüßte die
Verabschiedung des Berichtigungshaushalts ebenfalls. „Die humanitäre Lage für die vielen Flüchtlinge in
Idomeni ist katastrophal. Deshalb ist es richtig, den Menschen vor Ort zu helfen. (…) Bisher konnte die
Europäische Union humanitäre Hilfe nur außerhalb der Europäischen Union finanzieren.“
Berichtigungshaushalt: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-20160113+0+DOC+PDF+V0//DE
Flüchtlinge: Neues EU-Asylsystem und legale Migrationswege nötig
In einer nichtbindenden Resolution betonten die EU-Abgeordneten am 12.04.16, dass mit dem aktuellen EUAsylsystem die zunehmende Zahl der Migranten nicht bewältigt werden könne. Sie sprachen sich für „eine
grundlegende Überarbeitung des Dublin-Systems“ aus und forderten eine zentrale Sammlung der
Asylanträge sowie ein zentrales System für die Zuteilung der Flüchtlinge auf Unionsebene. Ein solches
System könne „bestimmte Schwellenwerte pro Mitgliedstaat“ vorsehen und auf der Grundlage „vieler Hotspots
der EU“ funktionieren, von denen aus die Verteilung in die Mitgliedstaaten stattfinden könne. Des Weiteren
wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Verpflichtungen in Bezug auf die dringenden
Umsiedlungsmaßnahmen so schnell wie möglich zu erfüllen. Die Parlamentarier wiesen darauf hin, dass
bisher nur ein kleiner Teil der 106.000 Asylsuchenden aus Griechenland und Italien umgesiedelt worden sei.
Flüchtlinge: Abgeordnete kritisieren EU-Türkei-Abkommen und Zurückhaltung der EUMitgliedstaaten bei der Suche nach eigenen Lösungen
Das von den Staats- und Regierungschefs mit der Türkei am 18.03.16 ausgehandelte EU-Türkei-Abkommen
stand im Zentrum der Debatte der europäischen Abgeordneten mit dem EU-Ratspräsidenten Donald Tusk
und dem Präsidenten der EU-Kommission Jean-Claude Juncker. Die Mehrheit der EU-Abgeordneten äußerte
Bedenken gegenüber dem Deal. Kritisch äußerten sich die Parlamentarier auch über die Vereinbarung zur
Wiederaufnahme der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Die Menschenrechtssituation und die
zunehmend eingeschränkte Pressefreiheit in der Türkei würden dem entgegenstehen. Die Abgeordneten
riefen die EU-Mitgliedstaaten auf, mehr Verantwortung zu übernehmen und an einer europäischen
Lösung zu arbeiten.
Guy Verhofstad (ALDE) kritisierte die Mitgliedstaaten der EU scharf: „Mit diesem Mangel an Engagement,
werden wir in den Händen von Erdogan bleiben, der die gefährdeten Flüchtlinge als
Verhandlungschips verwendet, um weitere Zugeständnisse zu bekommen und um über unser Leben zu
entscheiden, wie er bereits jetzt tut und die deutsche Regierung anweist, einen deutschen TV-Moderator zu
verfolgen“. Herbert Reul (EVP) äußerte sich wie folgt: „Es gibt vieles in der Türkei, was mit den Werten und
Zielen der EU nicht übereinstimmt. Deshalb ist auch ein EU-Beitritt der Türkei keine realistische Option.
(…) Politik muss Krisen managen und Lösungen anbieten. Dafür sind wir gewählt. Die Flüchtlingskrise kann
nur EU-weit bewältigt werden.“ Rebecca Harms (Grüne/EFA) verteidigte die Zusammenarbeit mit der Türkei
als notwendig, wies jedoch auch auf die Versäumnisse der Türkei hin: „Die EU hat sich nicht der Türkei vor
die Füße geworfen. Angesichts der politischen Lage im Nahen und mittleren Osten muss die EU mit der Türkei
zusammenarbeiten. Aber die EU badet gerade alle Versäumnisse ihrer Türkeipolitik aus. (…) Ein
Abkommen bedeutet nicht, dass wir die Situation dort einfach laufen lassen können.“ Knut Fleckenstein (S&D)
sagte: „Zwar ist die Türkei vor allem in Migrations- und Flüchtlingsfragen ein essentieller Partner der EU.
Diese Schlüsselrolle darf der türkischen Regierung jedoch keine Sonderrechte in den seit Jahren
stockenden Beitrittsverhandlungen bringen.“ Martina Michels (GUE/NGL) sagte: „Wir waren von Anfang
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an gegen diese Verständigung zum Menschenhandel und gegen die Abmachung zum gemeinsamen Bruch
des Völkerrechts. (…) Erdogan und seine AKP polarisieren immer weiter, nunmehr sogar auch in
Deutschland, wie die Reaktion um extra3 und Jan Böhmermann zeigen.“
Ratspräsident Donald Tusk verteidigte den Deal mit der Türkei und rief die EU trotz der Differenzen zwischen
den einzelnen Mitgliedstaaten dazu auf, weiter nach Lösungen zu suchen: „Viel zu lange wurde Europa in
Befürworter der Sicherheit und Befürworter der Offenheit aufgeteilt.“
Flüchtlinge: Beitrittsverhandlungen der Türkei dürfen nicht mit Flüchtlingsproblematik verknüpft
werden
Die Zusammenarbeit zwischen EU und Türkei bei der Migration sollte von den EU-Beitrittsverhandlungen
abgekoppelt werden, sagten die EU-Abgeordneten in einer Entschließung, die am 14.04.16 angenommen
wurde. Die Türkei beherberge zwar so viele Flüchtlinge wie kein anderes Land in der Welt. Fortschritte bei
der Rechtsstaatlichkeit und den Grundrechten sowie „einen strukturierten und häufigeren Dialog über
wichtige thematische Fragen“ seien jedoch unbedingt nötig. Eine Auslagerung der Flüchtlingskrise in die
Türkei sei „keine glaubwürdige langfristige Lösung des Problems“. Es müssten „unbedingt sichere und
legale Routen für Flüchtlinge eingerichtet werden“. Der gemeinsame Aktionsplan der EU und der Türkei zur
Flüchtlings- und Migrationssteuerung müsse zwar unverzüglich umgesetzt werden, aber nur als „Teil einer
umfassenden Agenda für eine auf geteilter Verantwortung, gegenseitigen Verpflichtungen und deren Erfüllung
beruhenden Zusammenarbeit“.
Kati Piri (S&D), die Berichterstatterin des Themas ist, gab zu Bedenken: „Das Reformtempo in der Türkei hat
sich nicht nur deutlich verlangsamt. In einigen Schlüsselbereichen wie zum Beispiel Meinungsfreiheit und
Unabhängigkeit der Justiz hat es sogar Rückschritte gegeben, was zutiefst beunruhigend ist. (…) In dieser
Entschließung „äußern wir unsere Bedenken über den Ausbruch von Gewalt im Südosten der Türkei, durch
welche fast 400.000 Menschen ihre Häuser und Wohnungen verlassen mussten“, fügte sie hinzu. Ska Keller
(Grüne/EFA) forderte: „Eine klare Haltung zu Menschenrechten in der Türkei darf nicht machtpolitischen
Interessen geopfert werden. (…) So vehement, wie sich manche Mitgliedstaaten für den Türkei-Deal
eingesetzt haben, sollten sie sich auch für die Menschenrechte in der Türkei stark machen.“ Zurückhaltender
äußerte sich Herbert Reul (EVP): „Man sollte aber die Vereinbarung der EU mit der Türkei zur Bekämpfung
der illegalen Migration nicht geringschätzen. Sie ist ein erster Schritt, der offenbar funktioniert und zeigt, dass
man die Flüchtlingskrise Schritt für Schritt in den Griff kriegen kann. Die Zusagen der Türkei sind überprüfbar
und auf deren Einhaltung werden und müssen wir als EU auch achten.“
Entschließung: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-20160133+0+DOC+PDF+V0//DE
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Steuern: Multinationale Großunternehmen sollen Gewinne und Steuerzahlungen länderspezifisch
aufschlüsseln
Die EU-Kommission veröffentlichte am 12.04.16 einen neuen Vorschlag, um die Steuerzahlungen von großen
Unternehmen transparenter zu machen. Nach Schätzungen der EU-Kommission gehen den EU-Mitgliedstaaten
jährlich Steuereinnahmen zwischen 50 bis 70 Milliarden Euro durch „aktive Steuervermeidungspolitik“ der
Unternehmen verloren. Die Rechnungslegungsrichtlinie 2013/34/EU soll daher überarbeitet werden.
International tätige Großunternehmen sollen in Zukunft zu einer länderspezifischen öffentlichen
Berichterstattung (country by country reporting) verpflichtet werden. Wenn ihr weltweiter Umsatz 750
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Millionen Euro jährlich überschreitet, sollen die Unternehmen aufgeschlüsselt nach den einzelnen EUMitgliedstaaten darlegen, wo sie in der EU welche Gewinne erwirtschaftet haben, wo sie wieviel Steuern
bereits gezahlt haben und welche Steuerzahlung noch aussteht. Auch nichteuropäische Unternehmen
sollen unter die Neuregelung fallen. Die länderspezifische Berichterstattung soll auch für Unternehmen,
Unternehmensteile und Tochtergesellschaften gelten, die in Steueroasen aktiv sind. Dazu will die EUKommission eine europäische Liste der Steueroasen erstellen. Gewinne, die außerhalb der EU erwirtschaftet
werden, sollen in aggregierter Form veröffentlicht werden.
Die EU-Kommission möchte, dass die Angaben fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Außerdem sollen
Hintergrundinformationen über den Umsatz, die Zahl der Beschäftigten und die Art der Geschäftstätigkeit für jedes
EU-Mitgliedsland geliefert werden, um eine fundierte Analyse zu ermöglichen. Steuerschlupflöcher und
Unstimmigkeiten würden so leichter auffallen. Mit dem gemachten Vorschlag werde zudem der im November 2015
in Antalya von den Staats- und Regierungschefs der G20 gebilligte Aktionsplan der OECD umgesetzt.
Burkard Balz (EVP) begrüßte den Vorstoß der EU-Kommission. Er würde dazu beitragen, dass Unternehmen in
Zukunft dort Steuern zahlen, wo sie ihre Wertschöpfung erzeugen. Aus seiner Sicht würde die länderspezifische
Berichterstattung jedoch weniger bringen als erhofft. Es bestehe im Gegenteil sogar die Gefahr, dass europäische
Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber amerikanischen und chinesischen einbüßen würden, weil sie
Informationen offenlegen müssten, die die Konkurrenz geheim halten könne. Peter Simon (S&D) wertete den
Vorschlag der EU-Kommission, die länderspezifische Berichterstattung einzuführen dagegen als einen Erfolg des
EU-Parlaments. „Unser jahrelanger Druck hat sich ausgezahlt“, sagte Simon. Die neue Transparenz sei ein Mittel
um der Steuervermeidung gegenzusteuern. Positiv wertet er auch die durch die „Panama Papers“ ausgelöste
Änderung des EU-Kommissionsvorschlags, nach der das „country by country reporting“ auch für europäische
Steueroasen gelten soll. Allerdings sei die Schwelle von 750 Millionen Jahresumsatz deutlich zu hoch. Kritisch
sieht er auch, dass Aktivitäten außerhalb der EU von der detaillierten Berichtspflicht ausgenommen sind.
Sven Giegold (Grüne/EFA) sagte dagegen, er sei vom Vorschlag der EU-Kommission enttäuscht. Die
Berichtsschwelle von 750 Millionen Euro Umsatz im Jahr müsse auf mindestens auf 40 Millionen Euro parallel
zur Bilanzierungsrichtlinie gesenkt werden. Selbst dann würde nur ein Prozent aller Unternehmen der EU erfasst
werden. Wie Simon kritisierte auch Giegold, dass Geschäfte außerhalb der EU nur als Sammelposition
ausgewiesen werden müssen. Das werde der Tatsache nicht gerecht, dass allein im kleinen US-Bundesstaat
Delaware eine Million Firmen residieren würden. In die gleiche Richtung geht die Kritik von Fabio de Masi
(GUE/NGL). Er hält den Vorschlag der EU-Kommission für eine Mogelpackung. „Aktivitäten in Steueroasen sollen
auf Basis einer EU-Liste hinzukommen. Diese ist allerdings bisher gescheitert, da die Steueroasen ihre
Schutzpatrone mobilisieren und z.B. Großbritannien seine Kronkolonien deckt. Die Steueroasen der USA, wie
Delaware und Nevada, bleiben im Dunkeln“, so de Masi.
Im nächsten Schritt wird der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission dem EU-Parlament und dem EU-Rat
vorgelegt. Nach der Verabschiedung des Vorschlags sollte die neue Richtlinie von den EU-Mitgliedstaaten
innerhalb eines Jahres in nationales Recht umgesetzt werden.
Mitteilung: http://ec.europa.eu/finance/company-reporting/docs/country-by-country-reporting/160412-proposal_en.pdf
Impact assessment: http://ec.europa.eu/finance/company-reporting/docs/country-by-country-reporting/160412-impact-assessment_en.pdf
Fact sheet: http://ec.europa.eu/finance/company-reporting/docs/country-by-country-reporting/160412-factsheet_en.pdf
Energie: Nationale Maßnahmen zur Vermeidung von Blackouts häufig unnötig
Am 13.04.16 veröffentlichte die EU-Kommission eine Untersuchung des Stromsektors mit der geklärt werden
sollte, ob die nationalen Maßnahmen sicherstellen, dass die nationale Stromversorgung jederzeit
sichergestellt ist. Geklärt werden sollte außerdem, ob die Maßnahmen den Wettbewerb oder den Handel im
EU-Binnenmarkt verzerren.
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Die EU-Kommission ist der Meinung, dass die EU-Mitgliedstaaten in vielen Fällen nicht ausreichend
analysieren, ob Kapazitätsmechanismen nötig seien, um Stromausfälle zu vermeiden. Teilweise seien die
Maßnahmen nicht ausreichend zielgerichtet. Manchmal seien sie nicht kosteneffizient. Margrethe Vestager,
die EU-Kommissarin für Wettbewerbspolitik, möchte für europäische Unternehmen und Verbraucher zwar
Blackouts vermeiden. Verbraucher sollten aber keine überhöhten Strompreise zahlen müssen. Außerdem sollten
Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Sie sagte: „Gut ausgestaltete Kapazitätsmechanismen zeichnen
sich durch Offenheit und dadurch aus, dass die Möglichkeit, Strom aus dem Ausland zu beziehen, berücksichtigt
wird.“
Der Zwischenbericht der EU-Kommission wird im nächsten Schritt einer öffentlichen Konsultation unterzogen.
Die EU-Kommission bittet die europäischen Mitgliedstaaten, Interessenträger im Stromsektor und andere
Beteiligte bis zum 06.07.16 zu dem Zwischenbericht und dem beigefügten Arbeitsdokument der EU-Kommission
Stellung zu beziehen. Noch in diesem Jahr wird die EU-Kommission auf Basis des Zwischenberichts und der
Konsultation den Abschlussbericht veröffentlichen.
Zwischenbericht: http://ec.europa.eu/competition/sectors/energy/capacity_mechanism_report_de.pdf
Flüchtlinge: Griechenlands Plan zur Sicherung der Außengrenzen muss konkretisiert werden
Die EU-Kommission veröffentlichte am 12.04.16 ihre Bewertung des Aktionsplans der griechischen Behörden zur
Behebung der Mängel des Außengrenzenmanagements. Griechenland habe zwar große Fortschritte erzielt. Der
Aktionsplan müsse jedoch weiter verbessert werden. Einige Maßnahmen müssten präzisiert werden, sonst könne
die EU-Kommission diese nicht angemessen bewerten. Bedenklich sei auch, dass es keinen genauen Fahrplan
gebe, wann welche Maßnahme abgeschlossen sein soll. Einige Maßnahmen müssten aus Sicht der EUKommission auch vorgezogen werden. Teilweise müsse das Reformprogramm Griechenlands auch neu
ausgerichtet werden. Andernfalls könnten die Finanzmittel der EU nicht angemessen verwendet werden.
Aus diesem Grund forderte die EU-Kommission Griechenland auf, bis zum 26.04.16 einen überarbeiteten
Aktionsplan mit zusätzliche Angaben vorzulegen.
Mitteilung: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposal-implementationpackage/docs/20160412/communication_assessment_greece_action_plan_en.pdf
Flüchtlinge: Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen funktioniert noch immer nicht
Am 12.04.16 legte die EU-Kommission einen aktualisierten Bericht über die bis zum Vortag erzielten Fortschritte
bei der Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen vor. Der letzte Bericht wurde Mitte März veröffentlicht.
Seitdem wurden jedoch kaum Fortschritte bei der Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen erzielt.
Am 16.03.16 hatte die EU-Kommission als Ziel in ihrem ersten Fortschrittsbericht avisiert, dass bis zum 12.04.16
6.000 Flüchtlinge aus Griechenland und Italien umverteilt werden sollten. Tatsächlich wurden zwischen März und
April jedoch nur 208 der in Griechenland und Italien angekommenen Migranten in anderen EU-Mitgliedstaaten
angesiedelt. Dabei würden nach Angaben der EU-Kommission allein in Griechenland 35.000 bis 40.000 Personen
für eine Umverteilung in Frage kommen. Die EU-Kommission hält hierzu fest: „Die Staats- und Regierungschefs
der EU haben in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates immer wieder zur Beschleunigung der
Umverteilungsmaßnahmen aufgerufen. Diesen Aufrufen müssen nun entschlossene Maßnahmen der zuständigen
nationalen Dienste vor Ort folgen.“ Falls die EU-Mitgliedstaaten auch in Zukunft ihren Verpflichtungen zur
Neuansiedlung nicht nachkommen würden, wolle die EU-Kommission „Maßnahmen ergreifen“. An was hierbei
gedacht wird, wurde nicht konkretisiert.
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Seit dem 20.07.15 seien 5.677 Vertriebene in 15 Ländern neu angesiedelt worden. 16.800 Plätze für eine
Neuansiedlung seien demnach noch frei. Die EU-Kommission rechnet damit, dass diese für die Neuansiedlung
von Flüchtlingen aus der Türkei nach der Erklärung EU-Türkei vom 18.03.16 vergeben werden.
Mitteilung: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposal-implementationpackage/docs/20160412/communication_second_report_relocation_resettlement_en.pdf
Sonstiges
Wirtschaft: Portugal und Griechenland gegen Übergewichtung von Sparprogrammen
Die griechische und die polnische Regierung nahmen am 11.04.16 eine gemeinsame Erklärung an, in der sie die
ihnen von der EU und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) verordnete Austeritätspolitik kritisieren. Als zwei
Länder mit ähnlichen Erfahrungen mit Anpassungsprogrammen, würden sie die Überzeugung teilen, dass es
falsch sei, ausschließlich Sparprogramme zu fahren. Auf diese Weise könnten bestehende Herausforderungen
nicht gemeistert werden. Die beiden Premierminister, Alexis Tsipras von Griechenland und António Costas von
Portugal, kündigten an, ein „progressives“ Programm mit detaillierten Maßnahmen vorzulegen. Es solle die
Eurozone demokratischer machen und zu einem sozial gerechten und umweltpolitisch verantwortlichem
Wachstum beitragen.
FÜR RÜCKFRAGEN STEHEN WIR IHNEN GERN ZUR VERFÜGUNG
Silke Brehm
Stefan Gran
Livia Hentschel
Kerstin Warneke
Moritz Witzigmann (Praktikant)
Verbindungsstelle Europapolitik des DGB in Brüssel
Av. de Tervueren 15 | B-1040 Bruxelles
Tel.: +32 2 548 36 90 | Fax: +32 2 548 36 99
E-Mail: [email protected]
Dieser Newsletter soll einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entscheidungen der europäischen Institutionen liefern. Er erhebt dabei keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Bei der Zusammenstellung wird sich auf eigene Aufzeichnungen sowie der Auswertung von Pressemitteilungen und
anderen Informationsmedien der betroffenen Institutionen gestützt. Die hier dargestellten Positionen geben nicht zwangsläufig die Position des
Deutschen Gewerkschaftsbundes wieder.
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