INHALT Europäisches Parlament Steuern: Untersuchungsausschuss zu Panama Papers einberufen ..................................................................................... 2 Datenschutz: Neue Regeln zum Datenschutz endgültig verabschiedet................................................................................ 2 Geschäftsgeheimnisse: Neue Schutzregelungen verabschiedet .......................................................................................... 2 Meinungsfreiheit: Polnische Regierung soll wieder rechtsstaatlich werden .......................................................................... 3 Flüchtlinge: Zusätzliche Gelder zur Bewältigung der Flüchtlingskrise und gegen den Terror bewilligt ................................ 3 Flüchtlinge: Neues EU-Asylsystem und legale Migrationswege nötig................................................................................... 4 Flüchtlinge: Abgeordnete kritisieren EU-Türkei-Abkommen und Zurückhaltung der EU-Mitgliedstaaten bei der Suche nach eigenen Lösungen 4 Flüchtlinge: Beitrittsverhandlungen der Türkei dürfen nicht mit Flüchtlingsproblematik verknüpft werden ........................... 5 Europäische Kommission Steuern: Multinationale Großunternehmen sollen Gewinne und Steuerzahlungen länderspezifisch aufschlüsseln ............. 5 Energie: Nationale Maßnahmen zur Vermeidung von Blackouts häufig unnötig .................................................................. 6 Flüchtlinge: Griechenlands Plan zur Sicherung der Außengrenzen muss konkretisiert werden ........................................... 7 Flüchtlinge: Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen funktioniert noch immer nicht ............................................ 7 Sonstiges Wirtschaft: Portugal und Griechenland gegen Übergewichtung von Sparprogrammen ........................................................ 8 15. KW | 11.04.2016 – 17.04.2016 | Seite 1 von 8 EUROPÄISCHES PARLAMENT Steuern: Untersuchungsausschuss zu Panama Papers einberufen Die Fraktionsvorsitzenden und der Präsident des EU-Parlaments einigten sich in der sogenannten Konferenz der Präsidenten am 14.04.16 darauf, einen Untersuchungsausschuss für die Panama Papers einzusetzen. Das Mandat und die weiteren Details sollen zeitnah zwischen den Fraktionen ausgehandelt werden. Peter Simon begrüßte die Entscheidung. „Der Kampf gegen Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerflucht steht für uns an erster Stelle. Die Marschroute ist klar: Die Vorgänge genau durchleuchten, legislative Vorschläge für Gegenmaßnahmen erarbeiten und dann den Mitgliedstaaten auf die Finger schauen, damit aus Lippenbekenntnissen letztlich auch konkrete Gesetze werden.“ Auch Sven Giegold (Grüne/EFA) begrüßte die Einberufung des Ausschusses. Er forderte: „Wir müssen sicherstellen, dass der Ausschuss ein robustes Mandat bekommt und nicht zu einem zahnlosen Tiger verkommt.“ Datenschutz: Neue Regeln zum Datenschutz endgültig verabschiedet Nachdem der EU-Ministerrat den im Trilog mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission ausgearbeiteten Kompromiss zum Datenschutz am 08.04.16 in erster Lesung verabschiedet hat, stimmte eine breite Mehrheit der EU-Abgeordneten am 14.04.16 ebenfalls für den Kompromiss. Er umfasst eine Verordnung, die Datentransfers im Allgemeinen regelt und auch Angaben zum Beschäftigtendatenschutz beinhaltet. Außerdem besteht das Datenschutzpaket aus einer Richtlinie für die Übertragung von Daten zu Strafverfolgungszwecken. Birgit Sippel (S&D) zeigte sich insgesamt zufrieden mit dem neuen Datenschutzpaket: „Wir stärken mit der neuen Datenschutz-Verordnung die Rechte der Verbraucher in Europa nachhaltig, etwa durch strenge Regeln zur Einwilligung in die Datenverarbeitung und bessere Informations- und Löschungsrechte.“ Jan Philipp Albrecht (Grüne/EFA), der Berichterstatter für die Datenschutzgrundverordnung, äußerte sich ausgesprochen euphorisch: „Das ist der letzte Schritt der bahnbrechenden Reform des EU-Datenschutzes. Das Gesetz schafft erstmalig einen EU-Datenschutz auf höchstem Niveau und ersetzt den ausgedienten Flickenteppich 28 unterschiedlicher Datenschutzregelungen in den Mitgliedstaaten. Das ist ein großer Schritt für die Grundrechte, für den Verbraucherschutz und einen fairen Wettbewerb. Die neuen Datenschutzregeln machen die EU fit für das digitale Zeitalter.” In die gleiche Richtung äußerte sich Axel Voss (EVP): „Der Daten-WildWest geht zu Ende. Durch die neue Datenschutzgrundverordnung wird der Verbraucherschutz innerhalb der EU entscheidend verbessert. Zukünftig wird das Marktortprinzip gelten. Überall dort, wo Daten europäischer Bürger verarbeitet werden, gilt auch europäisches Recht.“ Factsheet: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6385_de.htm Verordnung: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CONSIL:ST_5419_2016_INIT Geschäftsgeheimnisse: Neue Schutzregelungen verabschiedet Das EU-Parlament nahm die Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen von Unternehmen am 14.04.16 an. Mit der neuen Richtlinie wird eine EU-weit geltende Definition von Geschäftsgeheimnissen eingeführt. Die EU-Mitgliedstaaten würden verpflichtet sicherzustellen, dass Opfer des Missbrauchs von Geschäftsgeheimnissen ihre Rechte vor Gericht verteidigen und Schadenersatz fordern können. Der Text enthalte auch Bestimmungen zum Schutz der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen im Verlauf von Gerichtsverfahren. Auf die Initiative der EU-Abgeordneten sei zurückzuführen, dass in den Text auch Vorgaben zum Schutz von Journalisten und den Quellen von Whistleblowern eingefügt wurden. Dietmar Köster (S&D) begrüßte die neue Richtlinie: „Arbeitnehmer, Whistleblower und Journalisten werden nun in der Richtlinie Dank der Verhandlungen der europäischen Sozialdemokraten geschützt“. Julia Reda 15. KW | 11.04.2016 – 17.04.2016 | Seite 2 von 8 (Grüne/EFA) kritisierte die Entscheidung des EU-Parlaments dagegen scharf: „Es ist ein Skandal, dass sich die Mehrheit der Abgeordneten auch von den jüngsten Enthüllungen zu Briefkastenfirmen in Panama nicht davon abbringen haben lassen, die Geheimniskrämerei von Firmen auszuweiten und im öffentlichen Interesse handelnde Whistleblower abzuschrecken. Mit der neuen Richtlinie wird es für Whistleblower und Journalisten erheblich schwieriger, Missstände, Betrug und anderes Fehlverhalten von Konzernen aufzudecken. Was in Zukunft als Geschäftsgeheimnis gilt, können Unternehmen weitgehend selbst definieren. Sie entscheiden, welche Informationen geheim gehalten werden sollen und damit unter besonderen Schutz fallen. Whistleblower müssen in Zukunft beweisen, dass ihre Enthüllungen von öffentlichem Interesse sind. Investigativer Journalismus wird damit behindert, und es wird für Unternehmen wesentlich leichter gegen Enthüllungen rechtlich vorzugehen.“ Auch Fabio de Masi (GUE/NGL) kritisierte die neue Richtlinie: „Dieses Gesetz erleichtert die Verfolgung von Journalisten und Hinweisgebern statt sie zu schützen. Vermeintliche Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht zur Unterdrückung der Aufklärung von Konzern-Skandalen missbraucht werden.“ Richtlinie: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-2016-0131+0+DOC+PDF+V0//DE Meinungsfreiheit: Polnische Regierung soll wieder rechtsstaatlich werden Am 13.04.16 nahmen die EU-Abgeordneten eine nicht bindende Entschließung zu den demokratischen Grundsätzen und die Rechtstaatlichkeit in Polen mit 513 Stimmen bei 142 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen an. Die Entschließung entstand im Nachgang an eine Plenardebatte im Januar 2016, nachdem die EU-Kommission entschieden hatte, ein Prüfverfahren zu den Reformen des Polnischen Verfassungsgerichtshofes einzuleiten. Die Mehrheit der europäischen Abgeordneten ist der Meinung, dass die Maßnahmen der polnischen Regierung und des polnischen Präsidenten den polnischen Verfassungsgerichtshof lähmen. Sie würden damit die Demokratie, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit in Polen gefährden. Sie fordern die polnische Regierung daher nachdrücklich auf, die Empfehlungen der Venedig-Kommission zur Fähigkeit des Verfassungsgerichtshofs, sich an die Verfassung zu halten und die Achtung des Rechtsstaatsprinzips zu gewährleiten, uneingeschränkt umzusetzen. Falls die polnische Regierung die Empfehlungen missachtet, fordern die EU-Abgeordneten die EU-Kommission auf, die zweite Phase des „EURahmens für den Umgang mit systembedingten Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit“ einzuleiten. „Eine Entwicklung hin zu zwei parallelen Rechtssystemen und die damit verbundene Rechtsunsicherheit in einem EU-Staat sind inakzeptabel“, stellt Sylvia-Yvonne Kaufmann (S&D) klar. „Wenn die polnische Regierung nicht umsteuert, muss die EU-Kommission die zweite Stufe des Rechtsstaatsmechanismus aktivieren.“ Entschließung: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-20160123+0+DOC+PDF+V0//DE Flüchtlinge: Zusätzliche Gelder zur Bewältigung der Flüchtlingskrise und gegen den Terror bewilligt Das EU-Parlament stimmte am 13.04.16 für den ersten Berichtigungshaushalt für 2016. Durch die Zustimmung der EU-Abgeordneten können aus dem Haushalt der Union 100 Millionen Euro an Soforthilfe für Flüchtlinge innerhalb der EU bereitgestellt werden sowie 2 Millionen Euro für neues Personal im Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung von Europol. Der Berichterstatter José Manuel Fernandes (EVP) begrüßte, dass auf diese Weise die Folgen der Flüchtlingskrise zügig bewältigt werden könnten. „Ich bedauere jedoch, dass mit dieser Initiative ein neuer Ad-hoc-Mechanismus eingeführt wurde, ohne dass es eine Gesamtstrategie für die Bewältigung der Flüchtlingskrise gibt und ohne die vollständige 15. KW | 11.04.2016 – 17.04.2016 | Seite 3 von 8 Einhaltung der Rechte des Parlaments als Mitgesetzgeber zu gewährleisten, da dem neuen Instrument kein Vorschlag nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zugrunde liegt.“ Jens Geier (S&D) begrüßte die Verabschiedung des Berichtigungshaushalts ebenfalls. „Die humanitäre Lage für die vielen Flüchtlinge in Idomeni ist katastrophal. Deshalb ist es richtig, den Menschen vor Ort zu helfen. (…) Bisher konnte die Europäische Union humanitäre Hilfe nur außerhalb der Europäischen Union finanzieren.“ Berichtigungshaushalt: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-20160113+0+DOC+PDF+V0//DE Flüchtlinge: Neues EU-Asylsystem und legale Migrationswege nötig In einer nichtbindenden Resolution betonten die EU-Abgeordneten am 12.04.16, dass mit dem aktuellen EUAsylsystem die zunehmende Zahl der Migranten nicht bewältigt werden könne. Sie sprachen sich für „eine grundlegende Überarbeitung des Dublin-Systems“ aus und forderten eine zentrale Sammlung der Asylanträge sowie ein zentrales System für die Zuteilung der Flüchtlinge auf Unionsebene. Ein solches System könne „bestimmte Schwellenwerte pro Mitgliedstaat“ vorsehen und auf der Grundlage „vieler Hotspots der EU“ funktionieren, von denen aus die Verteilung in die Mitgliedstaaten stattfinden könne. Des Weiteren wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Verpflichtungen in Bezug auf die dringenden Umsiedlungsmaßnahmen so schnell wie möglich zu erfüllen. Die Parlamentarier wiesen darauf hin, dass bisher nur ein kleiner Teil der 106.000 Asylsuchenden aus Griechenland und Italien umgesiedelt worden sei. Flüchtlinge: Abgeordnete kritisieren EU-Türkei-Abkommen und Zurückhaltung der EUMitgliedstaaten bei der Suche nach eigenen Lösungen Das von den Staats- und Regierungschefs mit der Türkei am 18.03.16 ausgehandelte EU-Türkei-Abkommen stand im Zentrum der Debatte der europäischen Abgeordneten mit dem EU-Ratspräsidenten Donald Tusk und dem Präsidenten der EU-Kommission Jean-Claude Juncker. Die Mehrheit der EU-Abgeordneten äußerte Bedenken gegenüber dem Deal. Kritisch äußerten sich die Parlamentarier auch über die Vereinbarung zur Wiederaufnahme der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Die Menschenrechtssituation und die zunehmend eingeschränkte Pressefreiheit in der Türkei würden dem entgegenstehen. Die Abgeordneten riefen die EU-Mitgliedstaaten auf, mehr Verantwortung zu übernehmen und an einer europäischen Lösung zu arbeiten. Guy Verhofstad (ALDE) kritisierte die Mitgliedstaaten der EU scharf: „Mit diesem Mangel an Engagement, werden wir in den Händen von Erdogan bleiben, der die gefährdeten Flüchtlinge als Verhandlungschips verwendet, um weitere Zugeständnisse zu bekommen und um über unser Leben zu entscheiden, wie er bereits jetzt tut und die deutsche Regierung anweist, einen deutschen TV-Moderator zu verfolgen“. Herbert Reul (EVP) äußerte sich wie folgt: „Es gibt vieles in der Türkei, was mit den Werten und Zielen der EU nicht übereinstimmt. Deshalb ist auch ein EU-Beitritt der Türkei keine realistische Option. (…) Politik muss Krisen managen und Lösungen anbieten. Dafür sind wir gewählt. Die Flüchtlingskrise kann nur EU-weit bewältigt werden.“ Rebecca Harms (Grüne/EFA) verteidigte die Zusammenarbeit mit der Türkei als notwendig, wies jedoch auch auf die Versäumnisse der Türkei hin: „Die EU hat sich nicht der Türkei vor die Füße geworfen. Angesichts der politischen Lage im Nahen und mittleren Osten muss die EU mit der Türkei zusammenarbeiten. Aber die EU badet gerade alle Versäumnisse ihrer Türkeipolitik aus. (…) Ein Abkommen bedeutet nicht, dass wir die Situation dort einfach laufen lassen können.“ Knut Fleckenstein (S&D) sagte: „Zwar ist die Türkei vor allem in Migrations- und Flüchtlingsfragen ein essentieller Partner der EU. Diese Schlüsselrolle darf der türkischen Regierung jedoch keine Sonderrechte in den seit Jahren stockenden Beitrittsverhandlungen bringen.“ Martina Michels (GUE/NGL) sagte: „Wir waren von Anfang 15. KW | 11.04.2016 – 17.04.2016 | Seite 4 von 8 an gegen diese Verständigung zum Menschenhandel und gegen die Abmachung zum gemeinsamen Bruch des Völkerrechts. (…) Erdogan und seine AKP polarisieren immer weiter, nunmehr sogar auch in Deutschland, wie die Reaktion um extra3 und Jan Böhmermann zeigen.“ Ratspräsident Donald Tusk verteidigte den Deal mit der Türkei und rief die EU trotz der Differenzen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten dazu auf, weiter nach Lösungen zu suchen: „Viel zu lange wurde Europa in Befürworter der Sicherheit und Befürworter der Offenheit aufgeteilt.“ Flüchtlinge: Beitrittsverhandlungen der Türkei dürfen nicht mit Flüchtlingsproblematik verknüpft werden Die Zusammenarbeit zwischen EU und Türkei bei der Migration sollte von den EU-Beitrittsverhandlungen abgekoppelt werden, sagten die EU-Abgeordneten in einer Entschließung, die am 14.04.16 angenommen wurde. Die Türkei beherberge zwar so viele Flüchtlinge wie kein anderes Land in der Welt. Fortschritte bei der Rechtsstaatlichkeit und den Grundrechten sowie „einen strukturierten und häufigeren Dialog über wichtige thematische Fragen“ seien jedoch unbedingt nötig. Eine Auslagerung der Flüchtlingskrise in die Türkei sei „keine glaubwürdige langfristige Lösung des Problems“. Es müssten „unbedingt sichere und legale Routen für Flüchtlinge eingerichtet werden“. Der gemeinsame Aktionsplan der EU und der Türkei zur Flüchtlings- und Migrationssteuerung müsse zwar unverzüglich umgesetzt werden, aber nur als „Teil einer umfassenden Agenda für eine auf geteilter Verantwortung, gegenseitigen Verpflichtungen und deren Erfüllung beruhenden Zusammenarbeit“. Kati Piri (S&D), die Berichterstatterin des Themas ist, gab zu Bedenken: „Das Reformtempo in der Türkei hat sich nicht nur deutlich verlangsamt. In einigen Schlüsselbereichen wie zum Beispiel Meinungsfreiheit und Unabhängigkeit der Justiz hat es sogar Rückschritte gegeben, was zutiefst beunruhigend ist. (…) In dieser Entschließung „äußern wir unsere Bedenken über den Ausbruch von Gewalt im Südosten der Türkei, durch welche fast 400.000 Menschen ihre Häuser und Wohnungen verlassen mussten“, fügte sie hinzu. Ska Keller (Grüne/EFA) forderte: „Eine klare Haltung zu Menschenrechten in der Türkei darf nicht machtpolitischen Interessen geopfert werden. (…) So vehement, wie sich manche Mitgliedstaaten für den Türkei-Deal eingesetzt haben, sollten sie sich auch für die Menschenrechte in der Türkei stark machen.“ Zurückhaltender äußerte sich Herbert Reul (EVP): „Man sollte aber die Vereinbarung der EU mit der Türkei zur Bekämpfung der illegalen Migration nicht geringschätzen. Sie ist ein erster Schritt, der offenbar funktioniert und zeigt, dass man die Flüchtlingskrise Schritt für Schritt in den Griff kriegen kann. Die Zusagen der Türkei sind überprüfbar und auf deren Einhaltung werden und müssen wir als EU auch achten.“ Entschließung: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-20160133+0+DOC+PDF+V0//DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Steuern: Multinationale Großunternehmen sollen Gewinne und Steuerzahlungen länderspezifisch aufschlüsseln Die EU-Kommission veröffentlichte am 12.04.16 einen neuen Vorschlag, um die Steuerzahlungen von großen Unternehmen transparenter zu machen. Nach Schätzungen der EU-Kommission gehen den EU-Mitgliedstaaten jährlich Steuereinnahmen zwischen 50 bis 70 Milliarden Euro durch „aktive Steuervermeidungspolitik“ der Unternehmen verloren. Die Rechnungslegungsrichtlinie 2013/34/EU soll daher überarbeitet werden. International tätige Großunternehmen sollen in Zukunft zu einer länderspezifischen öffentlichen Berichterstattung (country by country reporting) verpflichtet werden. Wenn ihr weltweiter Umsatz 750 15. KW | 11.04.2016 – 17.04.2016 | Seite 5 von 8 Millionen Euro jährlich überschreitet, sollen die Unternehmen aufgeschlüsselt nach den einzelnen EUMitgliedstaaten darlegen, wo sie in der EU welche Gewinne erwirtschaftet haben, wo sie wieviel Steuern bereits gezahlt haben und welche Steuerzahlung noch aussteht. Auch nichteuropäische Unternehmen sollen unter die Neuregelung fallen. Die länderspezifische Berichterstattung soll auch für Unternehmen, Unternehmensteile und Tochtergesellschaften gelten, die in Steueroasen aktiv sind. Dazu will die EUKommission eine europäische Liste der Steueroasen erstellen. Gewinne, die außerhalb der EU erwirtschaftet werden, sollen in aggregierter Form veröffentlicht werden. Die EU-Kommission möchte, dass die Angaben fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Außerdem sollen Hintergrundinformationen über den Umsatz, die Zahl der Beschäftigten und die Art der Geschäftstätigkeit für jedes EU-Mitgliedsland geliefert werden, um eine fundierte Analyse zu ermöglichen. Steuerschlupflöcher und Unstimmigkeiten würden so leichter auffallen. Mit dem gemachten Vorschlag werde zudem der im November 2015 in Antalya von den Staats- und Regierungschefs der G20 gebilligte Aktionsplan der OECD umgesetzt. Burkard Balz (EVP) begrüßte den Vorstoß der EU-Kommission. Er würde dazu beitragen, dass Unternehmen in Zukunft dort Steuern zahlen, wo sie ihre Wertschöpfung erzeugen. Aus seiner Sicht würde die länderspezifische Berichterstattung jedoch weniger bringen als erhofft. Es bestehe im Gegenteil sogar die Gefahr, dass europäische Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber amerikanischen und chinesischen einbüßen würden, weil sie Informationen offenlegen müssten, die die Konkurrenz geheim halten könne. Peter Simon (S&D) wertete den Vorschlag der EU-Kommission, die länderspezifische Berichterstattung einzuführen dagegen als einen Erfolg des EU-Parlaments. „Unser jahrelanger Druck hat sich ausgezahlt“, sagte Simon. Die neue Transparenz sei ein Mittel um der Steuervermeidung gegenzusteuern. Positiv wertet er auch die durch die „Panama Papers“ ausgelöste Änderung des EU-Kommissionsvorschlags, nach der das „country by country reporting“ auch für europäische Steueroasen gelten soll. Allerdings sei die Schwelle von 750 Millionen Jahresumsatz deutlich zu hoch. Kritisch sieht er auch, dass Aktivitäten außerhalb der EU von der detaillierten Berichtspflicht ausgenommen sind. Sven Giegold (Grüne/EFA) sagte dagegen, er sei vom Vorschlag der EU-Kommission enttäuscht. Die Berichtsschwelle von 750 Millionen Euro Umsatz im Jahr müsse auf mindestens auf 40 Millionen Euro parallel zur Bilanzierungsrichtlinie gesenkt werden. Selbst dann würde nur ein Prozent aller Unternehmen der EU erfasst werden. Wie Simon kritisierte auch Giegold, dass Geschäfte außerhalb der EU nur als Sammelposition ausgewiesen werden müssen. Das werde der Tatsache nicht gerecht, dass allein im kleinen US-Bundesstaat Delaware eine Million Firmen residieren würden. In die gleiche Richtung geht die Kritik von Fabio de Masi (GUE/NGL). Er hält den Vorschlag der EU-Kommission für eine Mogelpackung. „Aktivitäten in Steueroasen sollen auf Basis einer EU-Liste hinzukommen. Diese ist allerdings bisher gescheitert, da die Steueroasen ihre Schutzpatrone mobilisieren und z.B. Großbritannien seine Kronkolonien deckt. Die Steueroasen der USA, wie Delaware und Nevada, bleiben im Dunkeln“, so de Masi. Im nächsten Schritt wird der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission dem EU-Parlament und dem EU-Rat vorgelegt. Nach der Verabschiedung des Vorschlags sollte die neue Richtlinie von den EU-Mitgliedstaaten innerhalb eines Jahres in nationales Recht umgesetzt werden. Mitteilung: http://ec.europa.eu/finance/company-reporting/docs/country-by-country-reporting/160412-proposal_en.pdf Impact assessment: http://ec.europa.eu/finance/company-reporting/docs/country-by-country-reporting/160412-impact-assessment_en.pdf Fact sheet: http://ec.europa.eu/finance/company-reporting/docs/country-by-country-reporting/160412-factsheet_en.pdf Energie: Nationale Maßnahmen zur Vermeidung von Blackouts häufig unnötig Am 13.04.16 veröffentlichte die EU-Kommission eine Untersuchung des Stromsektors mit der geklärt werden sollte, ob die nationalen Maßnahmen sicherstellen, dass die nationale Stromversorgung jederzeit sichergestellt ist. Geklärt werden sollte außerdem, ob die Maßnahmen den Wettbewerb oder den Handel im EU-Binnenmarkt verzerren. 15. KW | 11.04.2016 – 17.04.2016 | Seite 6 von 8 Die EU-Kommission ist der Meinung, dass die EU-Mitgliedstaaten in vielen Fällen nicht ausreichend analysieren, ob Kapazitätsmechanismen nötig seien, um Stromausfälle zu vermeiden. Teilweise seien die Maßnahmen nicht ausreichend zielgerichtet. Manchmal seien sie nicht kosteneffizient. Margrethe Vestager, die EU-Kommissarin für Wettbewerbspolitik, möchte für europäische Unternehmen und Verbraucher zwar Blackouts vermeiden. Verbraucher sollten aber keine überhöhten Strompreise zahlen müssen. Außerdem sollten Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Sie sagte: „Gut ausgestaltete Kapazitätsmechanismen zeichnen sich durch Offenheit und dadurch aus, dass die Möglichkeit, Strom aus dem Ausland zu beziehen, berücksichtigt wird.“ Der Zwischenbericht der EU-Kommission wird im nächsten Schritt einer öffentlichen Konsultation unterzogen. Die EU-Kommission bittet die europäischen Mitgliedstaaten, Interessenträger im Stromsektor und andere Beteiligte bis zum 06.07.16 zu dem Zwischenbericht und dem beigefügten Arbeitsdokument der EU-Kommission Stellung zu beziehen. Noch in diesem Jahr wird die EU-Kommission auf Basis des Zwischenberichts und der Konsultation den Abschlussbericht veröffentlichen. Zwischenbericht: http://ec.europa.eu/competition/sectors/energy/capacity_mechanism_report_de.pdf Flüchtlinge: Griechenlands Plan zur Sicherung der Außengrenzen muss konkretisiert werden Die EU-Kommission veröffentlichte am 12.04.16 ihre Bewertung des Aktionsplans der griechischen Behörden zur Behebung der Mängel des Außengrenzenmanagements. Griechenland habe zwar große Fortschritte erzielt. Der Aktionsplan müsse jedoch weiter verbessert werden. Einige Maßnahmen müssten präzisiert werden, sonst könne die EU-Kommission diese nicht angemessen bewerten. Bedenklich sei auch, dass es keinen genauen Fahrplan gebe, wann welche Maßnahme abgeschlossen sein soll. Einige Maßnahmen müssten aus Sicht der EUKommission auch vorgezogen werden. Teilweise müsse das Reformprogramm Griechenlands auch neu ausgerichtet werden. Andernfalls könnten die Finanzmittel der EU nicht angemessen verwendet werden. Aus diesem Grund forderte die EU-Kommission Griechenland auf, bis zum 26.04.16 einen überarbeiteten Aktionsplan mit zusätzliche Angaben vorzulegen. Mitteilung: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposal-implementationpackage/docs/20160412/communication_assessment_greece_action_plan_en.pdf Flüchtlinge: Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen funktioniert noch immer nicht Am 12.04.16 legte die EU-Kommission einen aktualisierten Bericht über die bis zum Vortag erzielten Fortschritte bei der Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen vor. Der letzte Bericht wurde Mitte März veröffentlicht. Seitdem wurden jedoch kaum Fortschritte bei der Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen erzielt. Am 16.03.16 hatte die EU-Kommission als Ziel in ihrem ersten Fortschrittsbericht avisiert, dass bis zum 12.04.16 6.000 Flüchtlinge aus Griechenland und Italien umverteilt werden sollten. Tatsächlich wurden zwischen März und April jedoch nur 208 der in Griechenland und Italien angekommenen Migranten in anderen EU-Mitgliedstaaten angesiedelt. Dabei würden nach Angaben der EU-Kommission allein in Griechenland 35.000 bis 40.000 Personen für eine Umverteilung in Frage kommen. Die EU-Kommission hält hierzu fest: „Die Staats- und Regierungschefs der EU haben in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates immer wieder zur Beschleunigung der Umverteilungsmaßnahmen aufgerufen. Diesen Aufrufen müssen nun entschlossene Maßnahmen der zuständigen nationalen Dienste vor Ort folgen.“ Falls die EU-Mitgliedstaaten auch in Zukunft ihren Verpflichtungen zur Neuansiedlung nicht nachkommen würden, wolle die EU-Kommission „Maßnahmen ergreifen“. An was hierbei gedacht wird, wurde nicht konkretisiert. 15. KW | 11.04.2016 – 17.04.2016 | Seite 7 von 8 Seit dem 20.07.15 seien 5.677 Vertriebene in 15 Ländern neu angesiedelt worden. 16.800 Plätze für eine Neuansiedlung seien demnach noch frei. Die EU-Kommission rechnet damit, dass diese für die Neuansiedlung von Flüchtlingen aus der Türkei nach der Erklärung EU-Türkei vom 18.03.16 vergeben werden. Mitteilung: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposal-implementationpackage/docs/20160412/communication_second_report_relocation_resettlement_en.pdf Sonstiges Wirtschaft: Portugal und Griechenland gegen Übergewichtung von Sparprogrammen Die griechische und die polnische Regierung nahmen am 11.04.16 eine gemeinsame Erklärung an, in der sie die ihnen von der EU und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) verordnete Austeritätspolitik kritisieren. Als zwei Länder mit ähnlichen Erfahrungen mit Anpassungsprogrammen, würden sie die Überzeugung teilen, dass es falsch sei, ausschließlich Sparprogramme zu fahren. Auf diese Weise könnten bestehende Herausforderungen nicht gemeistert werden. Die beiden Premierminister, Alexis Tsipras von Griechenland und António Costas von Portugal, kündigten an, ein „progressives“ Programm mit detaillierten Maßnahmen vorzulegen. Es solle die Eurozone demokratischer machen und zu einem sozial gerechten und umweltpolitisch verantwortlichem Wachstum beitragen. FÜR RÜCKFRAGEN STEHEN WIR IHNEN GERN ZUR VERFÜGUNG Silke Brehm Stefan Gran Livia Hentschel Kerstin Warneke Moritz Witzigmann (Praktikant) Verbindungsstelle Europapolitik des DGB in Brüssel Av. de Tervueren 15 | B-1040 Bruxelles Tel.: +32 2 548 36 90 | Fax: +32 2 548 36 99 E-Mail: [email protected] Dieser Newsletter soll einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entscheidungen der europäischen Institutionen liefern. Er erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei der Zusammenstellung wird sich auf eigene Aufzeichnungen sowie der Auswertung von Pressemitteilungen und anderen Informationsmedien der betroffenen Institutionen gestützt. Die hier dargestellten Positionen geben nicht zwangsläufig die Position des Deutschen Gewerkschaftsbundes wieder. 15. KW | 11.04.2016 – 17.04.2016 | Seite 8 von 8
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