„6 Richtige“ der Kodierung - Endokrinologie 1 Sobald Sie Krankheiten - diagnostizieren - therapieren und/oder - Verordnungen/Rezepte ausstellen Bitte kodieren Sie alle behandelten Diagnosen und denken Sie auch an die Kodierung von Comorbiditäten wie z. B. Diabetes mellitus und Niereninsuffizienz. Beispiel: Sie verordnen Antidiabetika, ohne dass im gleichen Quartal eine gesicherte Diagnose für Diabetes mellitus (z.B. E11.-) kodiert wird. Die verordneten Medikamente müssen ihre Entsprechung in den kodierten Diagnosen finden. 2 Bestimmte Diagnosen erfordern die Angabe von zwei ICDs (Kreuz-Stern-Systematik). Damit werden Krankheitsmanifestation und – Komplikationen abgebildet. Bitte kodieren Sie vollständig 3 Es gibt drei-, vier- und fünfstellige ICDs. Gerade die letzte Stelle spezifiziert die Diagnose. Bitte geben Sie jeden ICD bis zur letzten Stelle ein Bitte vermeiden Sie möglichst unspezifische Kodierungen mit 8 oder 9 an der letzten Stelle Beispiel: Bei einem Patienten mit Typ 1 Diabetes wird eine diabetische Retinopathie diagnostiziert. Sie kodieren nun E10.30 G Diabetes mellitus Typ 1 mit Augenkomplikationen und zusätzlich H36.0 G Retinopathia diabetica. Beispiel Diabetes: Wenn bei Patienten mit Diabetes mellitus Komplikationen auftreten, ändert sich die Kodierung an der vierten Codestelle von .9 (ohne Komplikationen) auf einen Komplikationscode, z.B. E11.2- Diabetes mellitus Typ 2 mit Nierenkomplikationen Beispiel Adipositas: An der 5. Stelle wird der BMI codiert E66.02 Adipositas permagna, BMI 40 und mehr „6 Richtige“ der Kodierung - Endokrinologie 4 Im ambulanten Bereich gibt es vier verschiedene Kennzeichen zur Diagnosesicherheit („G“, „V“, „A“, „Z“). Bitte verwenden Sie bei gesicherten Diagnosen immer das „G“ Bitte überprüfen Sie bestehende „V“ Diagnosen bei jedem Patientenkontakt auf ihre Aktualität, insbesondere bei Dauerdiagnosen 5 Das Diagnosekennzeichen „Z“ ist nur für symptomlose Zustände nach Erkrankungen zu verwenden die nicht mehr behandelt werden. Bitte geben Sie, wenn in der ICD-Textlegende die Bezeichnung „Folgen“, „Folgezustände“, und „Zustand nach“ steht, stets das Kennzeichen „G“ an. 6 Der Schweregrad chronischer Krankheiten kann sich verändern. Bitte überprüfen Sie die Kodierung bei jedem Patientenkontakt und passen Sie die Kodierung ggf. an (Dauerdiagnosen!). Es ist selbstverständlich, dass unsere Diagnosen auf Aktualität überprüft werden. Patienten sollten nicht über mehrere Quartale mit „Verdacht auf“ behandelt werden, das macht unsere Diagnosen unglaubhaft Hier ein anschauliches Beispiel: Patient kommt mit einem Myokardinfarkt in die Klinik. Es wird zu diesem Zeitpunkt die gesicherte Diagnose I21.0G (Vorderwandinfarkt) kodiert. Nach dem stationären Aufenthalt darf nun für die ambulante Weiterbehandlung nicht die gleiche Diagnose mit dem Zusatz Z , also „Zustand nach“ kodiert werden, auch wenn dies in unseren Augen sinnhaft wäre. Richtig ist jetzt die gesicherte Diagnose I25.20G bis I25.29G (Alter Myokardinfarkt) Beispiel: Bei einem Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 tritt eine Dialysepflichtigkeit ein. Die chronische Niereninsuffizienz, bisher kodiert mit N18.3 G (Stadium 3), wird nun mit N18.5 G (Stadium 5, terminal) angegeben. Weitere Codes sind E11.20 G Diabetes mellitus Typ 2 mit Nierenkompl. N08.3 G Diabetische Nephropathie Z99.2 G Dauernde Abhängigkeit von Dialyse
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