„6 Richtige“ der Kodierung - Orthopädie 1 Sobald Sie Krankheiten - diagnostizieren - therapieren und/oder - Verordnungen/Rezepte ausstellen Bitte kodieren Sie alle behandelten Diagnosen Beispiel: Sie verordnen ein Bisphosphonat zur Behandlung der Osteoporose, ohne dass im gleichen Quartal eine gesicherte Osteoporose-Diagnose (M80.-, M81.-, M82.-) kodiert wird. Bei Verordnung von Arzneimitteln muss eine entsprechende Diagnose in den codierten Diagnosen zu finden sein 2 Bestimmte Diagnosen erfordern die Angabe von zwei ICDs (Kreuz-Stern-Systematik). Damit werden Krankheitsmanifestation und – Komplikationen abgebildet. Bitte kodieren Sie vollständig Beispiel Bandscheibenvorfall mit Myelopathie: M51.0+ Lumbaler Schaden mit Myelopathie und G99.2* Myelopathie bei a. klass. Krankheiten Beispiel pathologische Fraktur: M90.78* Wirbelkörperfraktur bei Metastase und C79.5+ Knochenmetastasen 3 Es gibt drei-, vier- und fünfstellige ICD. Gerade die letzte Stelle spezifiziert die Diagnose. Bitte geben Sie jeden ICD bis zur letzten Stelle ein Bitte vermeiden Sie möglichst unspezifische Kodierungen, mit 8 oder 9 an der letzten Stelle Beispiel: Für uns werden mit den Unterpunkten entweder die Lokalisation oder Unterformen einer Erkrankung kodiert. „6 Richtige“ der Kodierung 4 Im ambulanten Bereich gibt es vier verschiedene Kennzeichen zur Diagnosesicherheit („G“, „V“, „A“, „Z“). Bitte verwenden Sie bei gesicherten Diagnosen immer das „G“ Bitte überprüfen Sie bestehende „V“ Diagnosen bei jedem Patientenkontakt auf ihre Aktualität, insbesondere bei Dauerdiagnosen 5 Das Diagnosekennzeichen „Z“ ist nur für symptomlose Zustände nach Erkrankungen zu verwenden die nicht mehr behandelt werden. Bitte geben Sie, wenn in der ICD-Textlegende die Bezeichnung „Folgen“, „Folgezustände“, und „Zustand nach“ steht, stets das Kennzeichen „G“ an. Beispiel: Da nur gesicherte Diagnosen („G“) relevant sind, muss bei jedem Patientenkontakt kontrolliert werden, ob –insbesondere bei Dauerdiagnosenein möglicherweise seit Jahren dort stehendes „V“, also „Verdacht auf“ wirklich noch stimmt. Beispiel: Kommt ein Patient z.B. nach Hüft-TEP links in unsere ambulante Weiterbehandlung, so darf die Diagnose „Zustand nach Hüft-TEP“ nicht mit „Z“ kodiert werden. Die Angabe der Seitenlokalisation ist hier sinnvoll. Z96.6 G L Zustand nach Hüft-TEP, links M16.0 G B Primäre Coxarthrose, beidseitig Für uns sehr wichtig: Kommt ein P 6 Der Schweregrad chronischer Krankheiten kann sich verändern. Bitte überprüfen Sie die Kodierung bei jedem Patientenkontakt und passen Sie die Kodierung ggf. an (Dauerdiagnosen!). Beispiel: Bei der Chronischen Polyarthritis (M05.-, M06.-), die anfangs ohne wesentliche Funktionsdefizite war, können sich diese im Laufe der Jahre häufig einstellen und müssen dann auch entsprechend kodiert werden.
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