Orthopädie - GFB

„6 Richtige“ der Kodierung - Orthopädie
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Sobald Sie Krankheiten
- diagnostizieren
- therapieren und/oder
- Verordnungen/Rezepte ausstellen
 Bitte kodieren Sie alle behandelten
Diagnosen
Beispiel:
Sie verordnen ein Bisphosphonat zur Behandlung
der Osteoporose, ohne dass im gleichen Quartal
eine gesicherte Osteoporose-Diagnose (M80.-,
M81.-, M82.-) kodiert wird.
Bei Verordnung von Arzneimitteln muss eine
entsprechende Diagnose in den codierten
Diagnosen zu finden sein
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Bestimmte Diagnosen erfordern die Angabe von
zwei ICDs (Kreuz-Stern-Systematik). Damit
werden Krankheitsmanifestation und –
Komplikationen abgebildet.
 Bitte kodieren Sie vollständig
Beispiel Bandscheibenvorfall mit Myelopathie:
M51.0+ Lumbaler Schaden mit Myelopathie und
G99.2* Myelopathie bei a. klass. Krankheiten
Beispiel pathologische Fraktur:
M90.78* Wirbelkörperfraktur bei Metastase und
C79.5+ Knochenmetastasen
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Es gibt drei-, vier- und fünfstellige ICD. Gerade die
letzte Stelle spezifiziert die Diagnose.
Bitte geben Sie jeden ICD bis zur letzten
Stelle ein
 Bitte vermeiden Sie möglichst unspezifische
Kodierungen, mit 8 oder 9 an der letzten
Stelle
Beispiel:
Für uns werden mit den Unterpunkten entweder die
Lokalisation oder Unterformen einer Erkrankung
kodiert.
„6 Richtige“ der Kodierung
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Im ambulanten Bereich gibt es vier verschiedene
Kennzeichen zur Diagnosesicherheit („G“, „V“, „A“,
„Z“).
Bitte verwenden Sie bei gesicherten
Diagnosen immer das „G“
Bitte überprüfen Sie bestehende „V“
Diagnosen bei jedem Patientenkontakt auf
ihre Aktualität, insbesondere bei Dauerdiagnosen
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Das Diagnosekennzeichen „Z“ ist nur für
symptomlose Zustände nach Erkrankungen
zu verwenden die nicht mehr behandelt werden.
 Bitte geben Sie, wenn in der ICD-Textlegende
die Bezeichnung „Folgen“, „Folgezustände“,
und „Zustand nach“ steht, stets das
Kennzeichen „G“ an.
Beispiel:
Da nur gesicherte Diagnosen („G“) relevant sind,
muss bei jedem Patientenkontakt kontrolliert
werden, ob –insbesondere bei Dauerdiagnosenein möglicherweise seit Jahren dort stehendes „V“,
also „Verdacht auf“ wirklich noch stimmt.
Beispiel:
Kommt ein Patient z.B. nach Hüft-TEP links in
unsere ambulante Weiterbehandlung, so darf die
Diagnose „Zustand nach Hüft-TEP“ nicht mit „Z“
kodiert werden. Die Angabe der Seitenlokalisation
ist hier sinnvoll.
Z96.6 G L Zustand nach Hüft-TEP, links
M16.0 G B Primäre Coxarthrose, beidseitig
Für uns sehr wichtig: Kommt ein P
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Der Schweregrad chronischer Krankheiten kann
sich verändern.
 Bitte überprüfen Sie die Kodierung bei
jedem Patientenkontakt und passen Sie
die Kodierung ggf. an (Dauerdiagnosen!).
Beispiel:
Bei der Chronischen Polyarthritis (M05.-, M06.-),
die anfangs ohne wesentliche Funktionsdefizite
war, können sich diese im Laufe der Jahre häufig
einstellen und müssen dann auch entsprechend
kodiert werden.