Angiologie - GFB

„6 Richtige“ der Kodierung - Angiologie
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Sobald Sie Krankheiten
- diagnostizieren
- therapieren und/oder
- Verordnungen/Rezepte ausstellen
 Bitte kodieren Sie alle behandelten
Diagnosen und denken Sie auch an die
Kodierung von Co-Morbiditäten wie z. B.
Diabetes mellitus und Niereninsuffizienz
Beispiel:
Wegen eines abgelaufenen Hirninfarktes mit
Spätfolgen (schlaffe Hemiparese) müssen Sie
Medikamente zur Blutverdünnung verordnen. Dann
ist es natürlich wichtig, den Verordnungsgrund
I69.3 G Folgen eines Hirninfarktes und
G81.0 G Schlaffe Hemiparese
als gesichert zu kodieren, am besten als
Dauerdiagnose.
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Bestimmte Diagnosen erfordern die Angabe von
zwei ICDs (Kreuz-Stern-Systematik). Damit
werden Krankheitsmanifestation und –
Komplikationen abgebildet.
 Bitte kodieren Sie vollständig
Beispiel:
D63.0*G = Anämie bei Neubildungen
+ D47.1G = Chronische myeloproliferative KH
oder andere Diagnose aus dem Bereich
C00.0 - C97 (Bösartige Neubildungen)
bzw.
D00.0 - D48.9 (In-situ-Neubildungen)
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Es gibt drei-, vier- und fünfstellige ICDs. Gerade
die letzte Stelle spezifiziert die Diagnose.
Bitte geben Sie jeden ICD bis zur letzten
Stelle ein
 Bitte vermeiden Sie möglichst unspezifische
Kodierungen, mit 8 oder 9 an der letzten
Stelle
Beispiel:
R52.9 Schmerz nicht näher bezeichnet vermeiden!
Stattdessen z.B.
R52.1 G Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz
oder
R52.2 G Sonstiger chronischer Schmerz
„6 Richtige“ der Kodierung - Angiologie
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Im ambulanten Bereich gibt es vier verschiedene
Kennzeichen zur Diagnosesicherheit („G“, „V“, „A“,
„Z“).
Bitte verwenden Sie bei gesicherten
Diagnosen immer das „G“
Bitte überprüfen Sie bestehende „V“
Diagnosen bei jedem Patientenkontakt auf
ihre Aktualität, insbesondere bei Dauerdiagnosen
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Das Diagnosekennzeichen „Z“ ist nur für
symptomlose Zustände nach Erkrankungen
zu verwenden, die nicht mehr behandelt werden.
 Bitte geben Sie, wenn in der ICD-Textlegende
die Bezeichnung „Folgen“, „Folgezustände“,
und „Zustand nach“ steht, stets das
Kennzeichen „G“ an
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Der Schweregrad chronischer Krankheiten kann
sich verändern.
 Bitte überprüfen Sie die Kodierung bei
jedem Patientenkontakt und passen Sie
die Kodierung ggf. an (Dauerdiagnosen!).
Es ist selbstverständlich, dass unsere Diagnosen
auf Aktualität überprüft werden. Patienten sollten
nicht über Jahre mit „Verdacht auf“ behandelt
werden, das macht unsere Diagnosen
unglaubhaft
Hier ein anschauliches Beispiel:
Patient kommt mit einem Myokardinfarkt in die
Klinik. Es wird zu diesem Zeitpunkt die gesicherte
Diagnose I21.0G (Vorderwandinfarkt) kodiert. Nach
dem stationären Aufenthalt darf nun für die
ambulante Weiterbehandlung nicht die gleiche
Diagnose mit dem Zusatz Z , also „Zustand nach“
kodiert werden, auch wenn dies in unseren Augen
sinnhaft wäre. Richtig ist jetzt die gesicherte
Diagnose I25.20G bis I25.29G (alter Infarkt)
Beispiel Depression:
Nicht selten kommt es im Verlauf einer Behandlung
zu depressiven Störungen des Patienten. Diese
können natürlich auch Entwicklungen unterliegen.
z.B. F32.0 leichte depressive Episode wird zu
F32.2 schwere depressive Episode.
Beispiel pAVK:
Die Verschlechterung einer pAVK ist möglich
von I70.20 (Stadium 1) bis I70.25 (Stadium 4a/b)