Rahmenbedingungen für kommunales Ehrenamt

Arbeitsgruppe des Landtags
„Rahmenbedingungen
für das kommunale Ehrenamt
weiter verbessern“
Erster Beigeordneter
Dr. Marco Kuhn
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Vorgeschichte: AG in 14. Wahlperiode,
Gesetz zur Stärkung des kommunalen
Ehrenamtes vom 28.09.2012
01.07.2013: Einsetzungsbeschluss zur
AG
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Zusammensetzung: je ein Mitglied der
fünf Landtagsfraktionen, der kommunalpol. Vereinigungen und der kommunalen
Spitzenverbände (beratend: MIK NRW)
Beschlussfassung über Handlungsempfehlungen und Vorlage eines Abschlussberichts (Ausschuss für
Kommunalpolitik am 28.08.2015)
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Rahmenbedingungen
kommunaler Mandatsträger
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Freistellung: wissenschaftliche Untersuchung
Vereinheitlichung der Verdienstausfallgrenzen
Steuerfreibeträge: Aufforderung zu
Bundesratsinitiative
kein Regelungsbedarf: Vereinbarkeit
des Mandats mit Familie und Beruf,
Schule, Ausbildung und Studium
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Rahmenbedingungen der
Fraktionen
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Erhöhung der Fraktionsmindestgrößen
Aktualisierung des „Zuwendungserlasses“ von 1989
Ausweitung des Abstands zwischen
Fraktionen und Gruppen
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Rahmenbedingungen der
Fraktionen
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Verringerung der Schwelle für zusätzl. Aufwandsentschädigung von
Fraktionsvorsitzenden (8 statt 10)
Erweiterung der Möglichkeit zur Wahl
stellv. Fraktionsvorsitzender (zusätzl.
Aufwandsentschädigung)
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Rahmenbedingungen der
Fraktionen
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Anspruch der Ausschussvorsitzenden auf zusätzliche einfache
Aufwandsentschädigung
Ankündigung einer „einmaligen
deutlichen Erhöhung der Aufwandsentschädigungen“ zum 01.01.2016
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Rechte der kommunalen
Vertretungen
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Einführung einer „Beigeordnetenverfassung“ auf Kreisebene (keine
Beschlussfassung)
„Livestreams“ aus kommunalen
Gremien
kein Handlungsbedarf: gesetzliche
Regelung zu Kinder-, Jugend- oder
Seniorenbeiräten
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