Architektur Archiv der Schweiz (AACH)

PRAKTISCHER NUTZEN
Neue Möglichkeiten für E-Government mit dem
Architektur Archiv der Schweiz (AACH)
Ein Zitat des eCH von 2012:
„Die behördeninternen Prozesse der Baubewilligung sind
optimiert und wo sinnvoll automatisiert, was zu grossen
Effizienz- und Qualitätssteigerung führt. Einer durchgängig
elektronischen Abwicklung stehen noch grosse Hindernisse
entgegen (z.B. Notwendigkeit von Plandokumenten auf
Papier)...“
Bis 2015 hat sich an diesem Zustand nichts verändert,
zumindest was Planunterlagen betrifft. Während in Baubehörden Google StreetView bereits zum täglichen
Werkzeug zählt, gibt es für Pläne noch keine Lösung. Sie
werden in mehrfach gedruckter Papierform von
Dienststelle zu Dienststelle getragen. Auch in anderen
Bereichen öffentlicher Verwaltung werden Planunterlagen vom Bürger verlangt, wo dann unter Umständen
widersprüchliche Informationen vorliegen. Das
Architektur Archiv der Schweiz befriedigt diese
Bedürfnisse alle auf einmal, und Alle sehen das selbe:
die aktuelle und standardisierte Version.
Entlastung eigener Archivierungslogiken
Wenn Sie von Kunden Planunterlagen in Papierform oder
als PDF Daten erhalten, obliegt es Ihren Strukturen, diese
Informationen zu archivieren. Das Architektur Archiv
übernimmt diese Aufgabe.
Auffindbarkeit von Unterlagen nach Adresse
Die Anschrift eines Gebäudes reicht aus, um schnell an
die gewünschten Informationen zu gelangen. Sie
benötigen natürlich einen Schlüssel vom Eigentümer, der
nebst Telefonnummer ganz einfach in Ihrer Adressverwaltung respektive bei Ihren Kontakten abgelegt wird.
Standardisierte Daten
Alle Informationen sind einheitlich strukturiert, und
werden rollengerecht vom Archiv dargestellt. Sie erhalten
genau die von Ihnen benötigten Informationen und
müssen sich nicht mehr jedes mal mit einer neuen
Datenstruktur oder Informationen, die für Sie nicht
relevant sind, auseinandersetzen.
Aktuelle Informationen
Das Architektur Archiv trägt Sorge, dass sämtliche Daten
langfristig ohne Einsatz von Spezialsoftware in einem
Standardbrowser lesbar bleiben, und auf dem aktuellen
Stand gehalten werden.
Nationale und internationale Normen
Die Einhaltung von SIA, SEN und DIN Normen wird von
professionellen Archivaren gewährleistetet, selbst wenn
der Urheber des Originals sie nicht berücksichtigt hat.
Gleichzeitiger Zugriff mit Bearbeitungsfunktion
Sowohl auf Pläne, wie auch auf weiterführende Dokumentationen in Dateiform kann gleichzeitig aus mehreren
Abteilungen nicht nur zugegriffen, sondern auch kommentiert, gestempelt, abgewiesen oder zugestimmt
werden. Jedes Departement hat einen eigenen Layer in
Plänen für Kommentare und Stempel. So wird an einer
einzigen, aktuellen Datengrundlage gemeinsam und
sogar zeitgleich gearbeitet werden, und der Antragsteller
kann auf Beanstandungen jederzeit zugreifen.
Nachvollziehbarkeit
Flächen- und Volumenberechnungen bleiben einfach in
Listenform am Plan nachvollziehbar. Genau genommen,
müssen sie nicht ein mal mehr vom Architekten erstellt
werden, sondern sind verbindlich aus dem Plan abrufbar.
Jede weitere Unklarheit kann im Browser nachgemessen
werden, da das Architektur Archiv CAD Genauigkeit
liefert.
Keine Belastung für den Steuerzahler
Das Architektur Archiv finanziert sich aus Gebühren von
Eigentümern und Bauherren. Damit stellt es die nachhaltige Erreichbarkeit der Daten, sowie die Weiterentwicklung von Technologie und Standards sicher. Bei
Einhaltung der Vorgaben seitens AACH bleibt dieses
System für Behörden kostenfrei zugänglich.
Auch Behörden könnten Archivare beschäftigen, und
daraus zusätzliche Einnahmen generieren.
Vorteile für Mitglieder
Als Mitglied im AACH bestimmen Sie über Standards und
Funktionalitäten mit. Die Standard-Schnittstelle erlaubt
eine bruchlose, bidirektionale Integration in gewohnte IT
Infrastrukturen, die AACH zwar nicht kostenfrei anbieten
kann, aber als NPO sicher zu vernünftigen Konditionen.
©2015, AACH, Architektur Archiv der Schweiz, Erlachstrasse 22, CH-8003 Zürich, 0041 43 930 09 31, [email protected]
Mitglied der Architecture Archive international Association
AACH und AAiA sind Vereine nach Art. 60 ff. des Schweizer Zivilgesetzbuchs.
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